Denn so wissen wir, was sie tun: Das Berliner Transparenzgesetz
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Number of Parts | 102 | |
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License | CC Attribution 4.0 International: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor. | |
Identifiers | 10.5446/43197 (DOI) | |
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Chaos Communication Camp 201989 / 102
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Transcript: German(auto-generated)
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Village, an der Plankstage, hier an unserer Planke. Heute haben wir wieder
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einen Gast für euch, nämlich Arne und zwar, Arne einen großen Applaus erstmal für Arne. Ich sage jetzt einfach so lange Arne, bis ihr wirklich applaudiert. Los. So und Arne erzählt uns heute etwas über das Berliner Transparenzgesetz. Ja und ohne große Umschweife dann viel Spaß damit.
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Danke. Hallo, willkommen zur Vorband von Logbuch Netzpolitik. Ich bin Arne und ich erzähle besser was über das Transparenzgesetz für Berlin. Ich arbeite zusammen mit ein paar anderen an einem Projekt namens Frag den Staat, wo es
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Informationsfreiheit geht und wir haben viele viele Probleme in unserer alltäglichen Arbeit und wir haben uns gedacht, das wollen wir mal auf einem anderen Weg lösen als bisher, nämlich mit einem Gesetz. Wir haben gemeinsam mit anderen Organisationen insgesamt 40 Organisationen ein Transparenzgesetz
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für Berlin geschrieben, einen Gesetzentwurf, der tatsächlich so ein bisschen politische Entwicklungen in Berlin anders machen soll, wenn wir uns nämlich so die Kämpfe der Stadt ansehen. Also wenn wir uns sehen, worüber es Auseinandersetzungen gibt, wo es große zivilgesellschaftliche
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Initiativen gibt, wo tatsächlich etwas passiert, dann sehen wir, dass all diese Kämpfe auch zu tun haben mit Kämpfen um Wissen, um die Verteilung von Informationen und damit dann zusammenhängt um die Frage, wer regiert denn eigentlich, wer darf denn eigentlich mitbestimmen. Das heißt in allen möglichen gesellschaftlichen Bereichen nehmen
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wir zum Beispiel die Frage darum, wo wird gebaut und wer baut und wer darf eigentlich bauen und wer bekommt eigentlich mit, wo etwas gebaut wird. Dann geht es ganz viel darum, wer hat denn eigentlich Zugriff auf solche Infos? Wir haben hier gerade noch so ein ganz kleines bisschen Problematik und zwar, dass wir nämlich keine Slides irgendwie da sehen, was jetzt nicht so gut ist.
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Also entweder du erzählst ganz ganz viel, was du da siehst oder wir versuchen es nochmal zu fixen. Also stellt euch ein GIF vor, super lustig, folgendermaßen. Das ist sowieso eine Standardpräsentation, das passt ganz gut, dann seht ihr die nicht, die ist gar nicht so gut. Ich habe versucht, die Animationen da rauszukriegen, habe sie nicht rausgekriegt, deswegen ist das so eine Powerpoint, wo jeder Punkt einzeln kommt, ist egal.
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Also es geht um Kämpfe der Stadt, es geht um die Frage, wer denn eigentlich Zugang zu Informationen und ob wir jetzt die Rummensburger Bucht nehmen, ob wir jetzt die Frage um die Enteignung und die tatsächlich die so ein bisschen kapitalistischere Kämpfe uns anschauen.
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Da geht es ganz häufig, in Berlin aber auch in anderen Orten darum, wer hat zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die wichtigen Informationen und damit zusammenhängend letztlich auch die Frage, wer kann denn eigentlich mitbestimmen. So eins der großen Volksentscheide, die wir in den letzten Jahren in Berlin dazu hatten, war der Volksentscheid um das Tempelhofer Feld und letztlich war diese Frage darum,
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wie wird das Tempelhofer Feld nachgenutzt, auch eine sehr stark mit der Frage von Informationen zusammenhängende Frage, denn es ging zum Beispiel darum, Zugriff zu kriegen auf Baupläne, also auf die Frage, was wird denn eigentlich gebaut, was sind dann eigentlich die konkreten Nutzungspläne, wo soll gebaut werden und da wurde ganz einfach der Zugriff
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auf solche Gutachten als Machtinstrument ganz klar genutzt. Da waren also dann verschiedene Personen, die darauf Zugriff hatten in Politik und Verwaltung, ganz klar an einem längeren Hebel, weil die zuerst etwas planen konnten, dann einen Prozess in Gang setzen konnten und erst zu einem späteren Zeitpunkt Leute benachrichtigt haben.
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Und die Idee von unserem Transparenzgesetz ist, dass wir letztlich nicht nur eine Informationsfrage stellen, wer hat Zugriff auf Wissen, sondern damit dann auch die Machtfrage, nämlich die Frage, wer hat zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf Information und wer kann mitentscheiden. Und die Idee von dem Transparenzgesetz ist, dass wir darüber hinausgehen wollen,
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was wir bisher haben. Was wir bisher haben, in Berlin ist das Informationsfreiheitsgesetz, das haben wir in anderen Bundesländern auch. Da geht es relativ einfach darum, dass man per Antrag bestimmte Informationen kriegen kann. Wenn man die kriegt, nach einem Monat oder so, dann ist das in der Regel geschwärzt. Wir haben so eine ganze Menge Beispiele, wie das nicht wirklich funktioniert und
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wir wollen das komplett ändern von diesem Pull-Prinzip in ein Push-Prinzip. Wir wollen mit diesem Transparenzgesetz festsetzen, dass wichtige Informationen gerade für die Zivilgesellschaft aktiv veröffentlicht werden müssen von der Stadt. Wenn wir uns jetzt gegenwärtige Probleme anschauen, nehmen wir zum Beispiel den
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Neubau und die Sanierung von Schulen, dann geht es tatsächlich in Berlin um Milliarden von Euro, die investiert werden. Was da aber genau passiert, welche Schulen ausgewählt werden, wie genau saniert wird, wie da priorisiert wird, das ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, denn das Land Berlin hat das größtenteils delegiert auf eine Firma, auf die
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HOVO G., das ist privatrechtlich organisiert, komplett staatlich besessen. Aber wir können nicht einsehen, was da passiert, weil nach dem bisherigen Informationsfreiheitsgesetz nur klassische Behörden auskunftspflichtig sind, aber nicht Unternehmen des Landes. Also zum Beispiel Schubauinitiative können wir nicht reinschauen oder alles,
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was so städtebauliche Verträge angeht. Wenn wir uns die Staatsoper anschauen, ganz klassisch natürlich, aber auch der BER, viele kleinere Bauprojekte, dann kommen wir in der Regel gar nicht an die Verträge, die damit zusammenhängen. Warum? Weil gesagt wird, relativ pauschal, die Leute, die da bauen, die haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, damit sind die damit
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zusammenhängenden Verträge nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Drittes Beispiel, alles, was tatsächlich den Senat angeht und die Senatskanzlei, das Rote Rathaus, das ist im Prinzip eine Black Box, denn alles, was interne Willensbildung von zum Beispiel dem Senat angeht,
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ist bisher vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Das geht so weit, dass zum Beispiel im Zusammenhang mit Deutsche Wohnen enteignen, dem anderen Volksbegehren bzw. der Volksinitiative die Senatskanzlei Gutachten hat erstellen lassen. Und da ging es dann darum, ist das verfassungswidrig, ist das verfassungskonform und diese Gutachten wurden angefragt nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dann aber nicht rausgegeben,
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weil der Senat gesagt hat, ja, interne Willensbildung. Es geht darum, dass wir erst mal uns eine Meinung darüber bilden, ob das über verfassungskonform ist oder nicht. Das heißt, auch da kann das sehr klar als Machtinstrument eingesetzt werden. Ein paar Leute wissen, ist das nach herrschender Rechtsmeinung verfassungskonform oder nicht, können dementsprechend dann zum
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Beispiel politische Kampagnen planen und andere nicht. Das sind so drei Beispiele dafür, wie es zurzeit nicht funktioniert. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz, das ist ziemlich alt, das ist eines der ältesten in Deutschland, das ist 20 Jahre alt. Und das sieht man diesem Gesetz ziemlich stark auch an, weil es nicht nur viele Ausnahmen gibt, Informationen, die man nicht kriegen kann, sondern auch, weil die Gebührenregelungen
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da drin ziemlich besonders sind. Wenn man Informationen haben will, dann kann das in Berlin bis zu 500 Euro pro Anfrage kosten. Und es gibt da so ein paar Spezialgebühren drin. Es ist zum Beispiel so, dass wenn man eine Antwort kriegt, nicht per Post, sondern per E-Mail, dass pro E-Mail einen Euro kostet. Steht so in der Gebührenordnung drin.
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Und jede Datei, die der E-Mail angehängt wird durch den Senat oder die Senatsverwaltung, kostet bis zu 13 Euro. Und das Tolle an dieser Gebührenordnung für Behörden ist, da steht tatsächlich pro Datei drin. Das heißt, wenn wir eine PDF haben, 10 Seiten und die machen daraus 10 PDFs, dann kann das tatsächlich 13 Euro pro PDF kosten.
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Also das nur, um einen Überblick zu geben, wie alt und letztlich restriktiv diese Regelungen sind. Und wir wollen die ersetzen durch ein Transparenzgesetz. Transparenzgesetz bedeutet, dass wir letztlich eine eine sehr lange Liste haben von Informationen, die aktiv auf einem zentralen Transparenzportal in Berlin veröffentlicht werden sollen.
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Zum Beispiel Transparenz.Berlin. Die Domain, die haben wir uns jetzt schon gesichert. Die treten wir gerne an den Senat ab, wenn es dieses Berliner Transparenzgesetz gibt. Und wir haben 31 Kategorien von Informationen definiert, die in Zukunft aktiv veröffentlicht werden müssen. Also ohne dass man sie noch fragen muss, direkt online. Dazu gehören Verträge ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro Wert.
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Dazu gehören Gutachten, Studien, Stellungnahmen. Dazu gehören Baupläne, auch Baugenehmigungen. Dazu gehört Quelltext vom Computerprogramm, was ich besonders interessant finde. Vergabedaten, Subventionen, Sponsoring, Umweltdaten, Katastardaten, Unternehmensdaten, also auch sämtliche Unternehmen,
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die dem Land Berlin gehören, müssten definierte Kategorien von Informationen preisgeben. Tagesordnung, Protokolle vom Senat selbst, die sind bisher noch nicht einsehbar. Von Bezirksamtsitzungen, die würden auch drunter fallen. Und wir haben so eine Art kleines Lobbyregister eingebaut.
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Die Idee dahinter ist, dass Informationen über Treffen von Interessenvertreterinnen mit Senatoren und Staatssekretärinnen in Zukunft direkt veröffentlicht werden müssen. Das heißt Transparenz.Berlin, oder wie auch immer man das denn nennen würde, wäre so das zentrale Informationsportal, wo nicht nur neue Informationen bereitgestellt werden würden,
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sondern auch Informationen, die jetzt schon online zu finden sind, aber vielleicht auf den Seiten von irgendwelchen Bezirksämtern verteilt und in einer Scheiß-Suchfunktion, sodass sie vielleicht jetzt gerade irgendwo online sind, sie aber niemand findet. Denn das sehen wir ja auch, gerade so aus solchen Bauphasen, dass dann immer gesagt wird, ja, die Informationen, die waren doch da. Wir hatten doch zwei Wochen lang den Bauplan
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ausliegen im Bezirksamt Nord irgendwo. Warum habt ihr euch das denn nicht angeschaut? Ja, wahrscheinlich weil niemand das mitbekommen hat. Wenn wir ein zentrales Informationsregister haben, Transparenzregister, dann ist die Idee, dass da dann auch wirklich alles zu finden ist. Und zwar nicht in irgendeiner Form, sondern tatsächlich auch maschinenlesbar
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und innerhalb von zehn Arbeitstagen. Das heißt zeitnah, wir haben klare Fristen definiert, innerhalb der Senat solche Informationen bereitstellen würde. Das ist so der eine Teil dieses Gesetzentwurfs, also die aktive Informationspflicht, die umfasst, glaube ich, schon eine ganze Menge, aber natürlich noch nicht alles. Wir haben noch den sozusagen klassischen Teil dieses Bereichs,
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nämlich den Informationsteil, wo man auf Auskunftsanfrage immer noch Auskünfte kriegen kann. Und den haben wir so fortschrittlich gestaltet, wie es verfassungsrechtlich möglich ist, will ich meinen, nämlich mit so wenig Ausnahmen wie möglich. Es gibt natürlich immer noch Ausnahmen, innerhalb derer man bestimmte Informationen nicht bekommen kann. Also innere Sicherheit, internationale Beziehung,
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Datenschutz natürlich, geistiges Eigentum, ans Urheberrechtsgesetz kommt man natürlich auch nicht ran. Aber all diese Ausnahmen, die in dem Gesetz definiert sind, würden abgewägt werden mit einem öffentlichen Interesse. Das heißt, selbst wenn zum Beispiel in Verträgen des Landes Berlin Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind,
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gäbe es immer noch die Möglichkeit, dass wenn zum Beispiel es viel Verdacht gibt, dass es vielleicht zu Korruption gekommen ist, dass dann diese Daten trotzdem aufgrund des hohen öffentlichen Interesses herausgegeben werden müssen. Wir wollen auch Gebühren komplett abschaffen. Es ist irgendwie so ein komisches deutscher Brauch geworden,
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für Auskünfte grundsätzlich Gebühren zu verlangen. Wir wollen das abschaffen für Berlin, weil wir damit auch ganz klar die soziale Frage verbunden sehen. Denn bisher ist es so, dass sich nur Leute Informationen leisten können, die halt einen ausreichend dicken Geldbeutel haben, das wollen wir abschaffen. Denn letztlich ist ja sowieso all das steuerfinanziert.
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Warum sollte man dann für Auskünfte noch extra zahlen müssen? Noch so ein paar, zumindest für die IFG Informationsfreiheits-Nerds unter euch, so ein paar Perks haben wir glaube ich noch im Gesetz, die sehr interessant sind. Wir haben mit reingeschrieben, dass die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
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deutlich gestärkt wird. Bisher ist es so, dass die Beauftragten, einen sehe ich im Publikum, hallo, zwar eine Aufsichtsfunktion haben in diesem Bereich, allerdings, wenn eine Behörde nicht nach ihren Anforderungen nicht gerecht wird, nicht viel machen können, außer es zu beanstanden. Und in unserem Gesetz steht drin,
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dass die Landesbeauftragte künftig auch tatsächlich die Herausgabe von Informationen anordnen kann. Wir sehen das ja so, die Beauftragten sind sowohl im Bereich von Datenschutz und Informationsfreiheit tätig. Im Datenschutzbereich haben die tatsächlich einige Sanktionsmöglichkeiten, im Informationsfreiheitsbereich nicht. Das wollen wir ändern und deswegen soll die Landesbeauftragte
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in Zukunft tatsächlich anordnen können. Nein, ihr habt das falsch gehandelt, in diesem Fall, ihr müsst diese Informationen rausgeben. Außerdem soll es tatsächlich für das Nichtbefolgen dieses Gesetzes Strafen geben können. Also das ist definiert als Ordnungswidrigkeit in diesem Gesetz,
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wenn man zum Beispiel aus Fahrlässigkeiten Informationen nicht herausgibt. Und wir wollen, dass sich letztlich der Kreis der öffentlichen Stellen die Auskunft geben müssen, deutlich erweitert, nicht nur auf die klassischen Behörden und auch nicht nur auf die Unternehmen des Landes Berlin, sondern auch, und das ist bisher noch eine Ausnahme gewesen,
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auf den Verfassungsschutz, den sogenannten Verfassungsschutz, der Berliner sogenannte Verfassungsschutz ist bisher ausgenommen vom Gesetz, den wollen wir wieder reinnehmen. Das ist also so das sehr grobe Konzept des Ganzen. Wir glauben, dass das tatsächlich die Dynamik von politischen Prozessen deutlich verändern kann
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und wir meinen verbessern kann, wenn Informationen frühzeitig für viele Menschen zugänglich sind. Und wir glauben, dass das ganz automatisch eine neue Situation kreiert, in der die Zivilgesellschaft eher auf Augenhöhe mit der Verwaltung reden kann. Wenn es kein Defizit mehr gibt in den Informationen,
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glauben wir, dass man ganz anders miteinander verhandeln kann und solche Stadtentwicklungsprozesse anders angehen kann. Und das ist jetzt der Gesetzentwurf. Der ist 50 Seiten lang, ordentliches Ding. Könnt ihr euch anschauen unter gesetz.volksentscheid-transparenz.de und den haben wir jetzt eingebracht in das Volksgesetzgebungsverfahren.
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Und das bedeutet, dass wir jetzt gerade am Sammeln sind von Unterschriften. Also es gibt verschiedene Stufen in diesem Prozess. Und wir sind jetzt in der vielleicht so zweiten Stufe von 5. Wir sammeln jetzt Unterschriften. Wir brauchen 20.000 gültige Unterschriften in Berlin dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Senat geben können.
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Dann hat der Senat ein bisschen Zeit, den zu prüfen. Die werden dann eine Prüfung zum Beispiel darauf machen, ob das verfassungskonform ist. Wir haben selbst schon Rechtsgutachten vorher in Auftrag gegeben. Das ist also verfassungskonform. Das wissen wir schon. Wenn der Senat das anders sieht, dann kann das letztlich geklärt werden. Zum Beispiel vor dem Verfassungsgerichtshof.
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Das wird so, glaube ich, eine ganz interessante Phase von vielen Monaten. Da haben wir gesehen, dass bei vorigen Volksentscheiden der Senat das sehr gerne in die Länge gezogen hat, um dieses ganze Verfahren zu verzögern und dann letztlich auch so ein bisschen die Fristen sprengt. Wir gehen aber davon aus, dass das dann, wenn wir die 20.000 Unterschriften zusammen haben, nächstes Jahr so für ein paar Monate passiert.
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Und dann muss der Senat entscheiden, ob er entweder den Gesetzentwurf annimmt oder ob er das nicht tut. Und wenn er das nicht tut, dann müssen wir in die nächste Stufe gehen, müssen 180.000 Unterschriften sammeln, knapp. Wenn wir die zusammen haben, dann gibt es einen Volksentscheid und es wird darüber entschieden,
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wollen wir das Gesetz oder nicht. Und wir streben an, diesen Volksentscheid, wenn das nicht vorher angenommen wird vom Senat, zur Bundestagswahl und Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 zu machen. Das heißt, wir arbeiten an diesem ganzen Gesetzentwurf so seit zwei Jahren, wir haben noch zwei Jahre vor uns. Wir sind jetzt also so ungefähr im Mittelfeld.
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Genau. Wenn ihr Lust habt, mitzumachen, dann gibt es sehr viele verschiedene Möglichkeiten. Eine sehr offensichtliche Möglichkeit ist, zu unterschreiben. Da hinten haben wir eine Fahne aufgestellt und da sind Unterschriftenlisten. Da könnt ihr sehr gern unterschreiben. Voraussetzung dafür, dass die Unterschrift gültig ist,
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ist, dass ihr bei einer Abgeordnetenhauswahl in Berlin abstimmen könnt. Das bedeutet z.B. mindestens 18 Jahre alt sein, deutscher Pass, was übrigens eine Scheißregelung ist, und in Berlin gemeldet sein. Wir haben tatsächlich das Problem, deswegen sage ich auch, das ist eine Scheißregelung,
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dass wahnsinnig viele Leute für uns mitsammeln. Wir sind so ein Sammlerteam, gerade so von vielleicht 100 Sammlerinnen. Und es engagieren sich Leute, die haben keinen deutschen Pass, die sammeln Unterschriften mit, weil sie wollen, dass die Stadtgesellschaft lebenswerter wird. Die können aber selbst nicht darüber abstimmen, weil das dazu grundeliegende Gesetz so schlecht gemacht ist.
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Das halte ich für ein Riesenproblem und vielleicht wird das ja auch noch mal Thema von einem zukünftigen Volksentscheid. Aber jetzt machen wir erst mal das und jetzt müssen wir mit den Regelungen zurechtkommen, die es so gibt. Also, unterschreiben ist eine erste, glaube ich, sehr wichtige Möglichkeit. Natürlich die zweite, ihr könnt mitsammeln. Wir haben ein paar ausgedruckte Listen.
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Man kann sich aber diese Unterschriftenliste, die wir haben, auch ausdrucken und selbst sammeln. Ihr könnt die bei euch im Unternehmen oder in der Organisation, im Hackspace, wo auch immer auslegen und auch mitsammeln. Ganz wichtig dafür ist, das müssen handschriftliche Unterschriften und handschriftliche Eintragungen sein. Das heißt, scan und zuschicken, das geht nicht.
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Und irgendwie mit Machine Learning versuchen, eine Handschrift zu faken. Das haben wir auch schon geprüft, machen wir lieber nicht. Also tatsächlich lieber selbst unterschreiben und uns das zuschicken oder vorbeibringen. Und ihr könnt natürlich mitsammeln. Wir sind jedes Wochenende in ganz Berlin unterwegs, so mit zehn verschiedenen Gruppen, dazwischen auf allen möglichen Demos unterwegs,
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hier und da zu vortragen. Da könnt ihr gerne dazukommen. Ihr könnt uns auch gerne einladen. Und wir haben wöchentliche Aktiventreffen jeden Montag um 18 Uhr. Und außerdem, wenn ihr nicht aus Berlin kommt, freuen wir uns auch sehr darüber, wenn ihr euch mal anschaut,
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ob das vielleicht was wäre für euer Bundesland. Also dieser Gesetzentwurf, der ist absichtlich so gestaltet, dass man den auch relativ gut übernehmen kann für andere Bundesländer. Und da haben wir natürlich ein großes Interesse daran. Wir glauben, dass das so eine ganz gute Basis sein kann in vielen verschiedenen Bundesländern, auch für dort andere Volksentscheide.
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Also wenn ihr Interesse habt, das vielleicht in einem Bundesland bei euch zu übernehmen und da einen Volksentscheid zu starten, falls es da die Möglichkeit gibt, dann sind wir da auch sehr offen für. Ich würde mich besonders freuen über Bayern. Da gibt es ja schon eine gewisse Tradition von Volksentscheiden. Und vor allem gibt es in Bayern noch nicht mal ein Informationsfreiheitsgesetz. Und wenn da jetzt mit einem Volksentscheid
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ein Transparenzgesetz gleich kommen würde, das wäre, glaube ich, ziemlich gut. Jo, und das ist so ungefähr die grobe Zusammenfassung. Wir sind 40 Organisationen dahinter. Open Knowledge Foundation, für die ich arbeite. Mehr Demokratie, der CCC ist natürlich mit dabei. Die Digitale Gesellschaft, Abgeordnetenwatch,
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verschiedene andere Volksentscheide sind auch mit drin. Also die Tempelhofleute zum Beispiel. Deutsche wohnen in eigenen Hängen da mit drin. BUND, verschiedene Umweltverbände. Wenn ihr da jeweils Verbindungen zu habt, streut das da gerne auch nochmal weiter. Wir nehmen auch sehr gerne noch weitere Organisationen mit auf in dieses Bündnis und hoffen,
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bis Ende Oktober die 20.000 Unterschriften zusammenzukriegen. Wir sind jetzt so bei 5.000 in einem halben Monat. Das ist, glaube ich, schon mal ein ganz guter Schnitt. Vielleicht können wir da noch schneller fertig werden, damit wir nicht im Winter noch Unterschriften sammeln müssen. Und damit erst mal vielen Dank.
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Ja, vielen Dank, Arne. Oh, geile Infografik. Ja, ne. Hat auch echt lang gedauert, die zu bauen. Okay, wir hätten jetzt noch ein bisschen Zeit für ein bisschen Q&A. Also ich würde mit dem Mikrofon zu euch rumkommen. Wenn ihr Fragen habt, meldet euch.
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Sehe ich denn hier irgendwie schon Wortmeldungen oder Fragen aus dem Publikum? Ja, da vorne. Dankeschön. Was mich total interessieren würde, wäre, wie die betroffenen Verwaltungen und Stellen eigentlich darauf reagieren. Haben die schon Wind davon bekommen? Und es ist ja wahrscheinlich gemischt auch. Genau, wie stehen die da so dazu?
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Also, tatsächlich steht ja im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün drin, dass das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden soll zu einem Transparenzgesetz. Das heißt, eigentlich gibt es die politische Vorgabe schon. Es gibt aber eine von den dreien Parteien, die hat irgendwie gerade nicht so viel Lust darauf. Und das ist die Partei, die die Innenverwaltung hat.
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Also die SPD hat keine Lust auf dieses Gesetz und blockiert deswegen gerade. Und hat aber zumindest in Reaktion auf unser Volksbegehren jetzt eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Es gibt eine Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Inneres zum Transparenzgesetz.
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Die haben sich nach dem, was ich gehört habe, bisher einmal getroffen. Wir haben das Protokoll angefragt davon per IFG und die haben gesagt, nee, ist geheim, gehen wir nicht raus. Fand ich ganz schön. So wird da also mit dem Transparenzgesetz umgegangen. Das heißt, ich glaube, von politischer Führungsseite gibt es da kein Interesse daran, dass es sowas gibt. Aber tatsächlich kriegen wir aus der Verwaltung selbst,
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also aus den Leuten, die tagtäglich mit Informationen arbeiten müssen, ein sehr positives Feedback. Die sind selbst leidgeplagt. Und das kriegt man ganz gut mit. Und ich glaube, viele haben auch verstanden, dass dieses Transparenzgesetz der Verwaltung enorm helfen würde. Wenn man jetzt versucht, in Berlin als Senatsverwaltung
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von einem Bezirk z.B. Informationen zu kriegen, dann ist das die Hölle. Dann muss man den Dienstweg gehen und der ist dermaßen kompliziert in Berlin. Man kommt wahnsinnig schwer überhaupt an Informationen, vor allem durch diese Bezirksstruktur. Wenn alle diese Informationen tatsächlich zentral bereitgestellt werden müssen und tatsächlich alle Bezirke mitmachen müssen
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und nicht nur ein paar, die irgendwie Musterbezirke sind, dann glaube ich, würde das auch das Arbeiten in der Verwaltung deutlich erleichtern. Und ich glaube, die Leute in der Verwaltung, die das verstanden haben, die unterstützen uns auch. Das ist aber eher so eine bisher noch nicht so offene Unterstützung. Hi Arne, ich arbeite in einer Firma mit 700 Mitarbeiterinnen
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und frage mich, ob es was zu beachten gibt, wenn ich dort die Liste auslegen will. Gibt es da irgendwie Richtlinien, irgendwas, was ich beachten müsste? Und gibt es von euch so einen Kurzabriss,
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womit ich der Geschäftsführung kurz erklären kann, was es ist und ob sie das möchte, dass ich das auslege? Es gibt das Video hiervon, das kannst du dann wahrscheinlich zeigen. Du meinst datenschutzrechtlich wahrscheinlich, ob es da irgendwelche Vorgaben gibt. Wie meinst du? Also wir haben wir haben so ganz schöne Aufsteller
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und es wird in relativ vielen Orten so praktiziert, dass man die Listen einfach auslegt. Da sind dann pro Liste fünf Datensätze, also fünf Personen, die sich eintragen können. Wenn die voll ist, tut man die nach hinten, dann sieht man die nicht mehr. Das heißt, man sieht immer maximal vier gleichzeitig.
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Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus auch deinem Unternehmen helfen würde, wenn es so ein Gesetz gäbe. Vielleicht kann man darüber gehen. Wir haben explizit in dieses Gesetz geschrieben, dass ein Zweck des Gesetzes auch ist, wirtschaftliche Innovation zu fördern. Also es geht auch darum, dass Daten der Stadt so bereitgestellt werden,
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dass vor allem Startups, IT-Unternehmen, die über Schnittstellen maschinenlesbar schnell zur Verfügung bekommen und damit dann Anwendungen bauen zu können. Und insofern glaube ich, hoffen wir, dass das auch so der Bereich deutlich gefördert wird.
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Ja, genau. Und der Kurzpitch wäre, glaube ich, Transparenzgesetz macht das Leben in Berlin besser. Hallo, hallo. Hallo, hallo. Ich halte es für eine gute Idee, dass ihr auch eine Ordnungsfähigkeit drin habt, wenn keine Auskünfte kommen.
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Glaubst du, dass das reicht? Ich denke an die Fälle in Bayern und Baden-Württemberg, wo es um die Luftreinhaltepläne ging, wo man sich einfach nicht an Rechte und Gesetze hält. Meinst du nicht, dass es eine gute Idee ist, dort ein bisschen schärfer vorzugehen? Also, das Lieblingsgerichtsverfahren, das dieses Jahr kommt, da freue ich mich total drauf.
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3. September, EUGH. Da wird verhandelt über Beugehaft gegen Söder. Die Deutsche Umwelthilfe ist ja genau wegen dieser Luftreinhalteplansache gegen die bayerische Landesregierung vorgegangen und hat Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten
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beantragt und der EUGH hat das Verfahren vorgezogen, weil er das so wichtig findet. Und wir haben gehört, dass es so ein paar Richter gibt am EUGH, die da viele Erfahrungen schon mit Bayern gemacht haben und da jetzt auch gerne mal was machen wollen. Warten wir mal ab, was da drin kommt. Wenn da tatsächlich Pro-Beugehaft was in dem Urteil ist, dann können wir das vielleicht auch nutzen.
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Ich glaube, wir sind jetzt so mit diesem Ordnungswidrigkeiten bestand so weit gegangen, wie wir das machen können. Das Problem ist ein bisschen, was wir auch hatten bei der Erstellung von diesem Gesetz, ist, dass es was gibt, das heißt Kopplungsverbot. Wir dürfen in diesem Gesetzentwurf nur eine Sache regeln. Wir dürfen nicht zwei verschiedene,
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wie nennt man das denn, Tatbestände oder so, regeln und die Idee dahinter ist, dass nicht über so einen Volksentscheid quasi versteckt, was anderes mit in so ein Gesetz eingewoben wird. Und das bedeutet, dass wir gut aufpassen müssen in diesem Gesetz, dass wir uns tatsächlich nur
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auf eine Sache, nämlich Transparenz, beschränken und nicht zu viele weitere Regelungen einführen. Und deswegen, glaube ich, sind wir mit den Ordnungswidrigkeiten so weit gegangen, wie wir das machen können in so einem Gesetz. Und wenn das nicht funktioniert, dann würden wir, glaube ich, im nächsten Schritt dafür pushen, dass dann die Umsetzung stärker gefördert wird. Aber immerhin haben wir ein so starkes Amt
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mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch dieses Gesetz, dass ich glaube, dass dieses Amt, wenn das richtig ausgefüllt würde, dafür sorgen könnte, dass da noch mal ein bisschen mehr Druck hinter ist. Okay. Ja, wenn wir hier keine weiteren Fragen aus dem Publikum haben,
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sage ich einfach mal vielen Dank, Arne. Einen großen Applaus, bitte.