BWL-Glossarbegriff / Firma
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Formal Metadata
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Title of Series | ||
Number of Parts | 75 | |
Author | ||
License | CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this | |
Identifiers | 10.5446/65366 (DOI) | |
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Computer animationProgram flowchart
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Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
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Auch wenn umgangssprachlich der Begriff Firma häufig als Synonym für Unternehmen verwendet wird, ist es der Name, unter dem Kaufleute ihre Geschäfte betreiben und der folglich ins Handelsregister einzutragen ist. Die Firma umfasst zwei Bestandteile, den Namen des Unternehmens und die dazugehörige Rechtsform. Je nach Rechtsform gibt es hinsichtlich der Firma mehrere Möglichkeiten, eine Personenfirma.
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Das ist dann der Name von einem oder mehrerer Gesellschafter, beispielsweise Hans und Peter GmbH. Eine weitere Möglichkeit ist die Sachfirma, das ist dann der Tätigkeitsbereich oder die Branche des Unternehmens mit einem Zusatz, beispielsweise Kosmetik Handel Rosi AG.
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Auch ist es möglich eine Fantasiefirma zu verwenden, das wäre dann ein frei erfundener Zum Beispiel die Wolkenlos KG. Und last but not least ist es auch möglich eine Mischfirma zu verwenden, also eine Kombination aus Personenfirma und Sachfirma und oder Fantasiefirma, zum Beispiel Schneckenhaus
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Meyer offene Handelsgesellschaft. Was gibt es zu beachten? Es ist unzulässig eine Firma nur nach ihrer Tätigkeitsbezeichnung zu benennen. In unserem Fall dürfte unser Unternehmen also nicht nur Kosmetik Handel AG heißen,
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hier bräuchte es einen Zusatz, der als Alleinstellungsmerkmal dient, in unserem Fall Kosmetik Handel Rosi AG. Falsche Angaben über das Unternehmen dürfen natürlich auch nicht in einer Firma angegeben werden. Die Firma darf außerdem nicht nur aus einer beziehungsweise mehreren Abkürzungen bestehen, zum Beispiel Abi AG, oder aber aus einer unverständlichen Zusammensetzung von Buchstaben.
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Zum Beispiel rsxql-KG. Die Verwendung von Zahlen, die zu einer Verwechslung führen könnten, ist ebenfalls nicht zulässig. Zum Beispiel 112 AG.