BWL-Glossarbegriff / Betriebsrat
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Formal Metadata
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Number of Parts | 75 | |
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License | CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this | |
Identifiers | 10.5446/64334 (DOI) | |
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Einige von Elena Erlichs Mitarbeitern finden, es ist an der Zeit, einen Betriebsrat zu wählen, um der Gesamtheit der Mitarbeiter eine Stimme zu geben. Sie ergreifen die Initiative und informieren sich gemeinsam genauer. Zunächst nehmen sie sich die Gesetzesammlung zur Hand und schauen ins Betriebsverfassungsgesetz, um die Regeln zur Errichtung von Betriebsräten nachzulesen. Da Elena bereits seit einigen Jahren mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt, die älter als 18 Jahre sind,
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darf die Belegschaft nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes alle vier Jahre einen Betriebsrat aus ihrer Mitte wählen. Fun fact, auch Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind, gelten nach § 7 Betriebsverfassungsgesetz ebenfalls als wahlberechtigt.
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Die Zahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb und ist in § 9 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. So wird zum Beispiel ein Betriebsrat bei 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. 3 Betriebsräte bei 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern, 5 Betriebsräte bei 51
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bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und 7 Betriebsräte bei 101 bis 200 Mitarbeitern. Darüber hinaus gelten weitere Regelungen. Da Elena aktuell knapp 80 Mitarbeiter beschäftigt, würde der Betriebsrat in ihrem Fall aus fünf Mitgliedern bestehen. In § 38 des Betriebsverfassungsgesetzes ist geregelt, dass in Betrieben ab 200
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Mitarbeitern eine bestimmte Zahl von Betriebsratsmitgliedern von der Arbeit freigestellt werden muss. Diese Regelung findet auf Elenas Unternehmen aber keine Anwendung. Um sich über die genaue Funktion des Betriebsrats im Unternehmen zu informieren, finden die Mitarbeiter in § 2 Absatz 1 und § 80 Betriebsverfassungsgesetz die passende Antwort.
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Demnach ist der Betriebsrat dazu verpflichtet, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten, sowie das Wohl des Unternehmens zu berücksichtigen. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen im Betrieb. Zudem obliegen dem Betriebsrat verschiedene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgerichte, zum Beispiel
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im Rahmen der Personalplanung, bei der Stellenausschreibung, der Einstellung und bei Kündigungen. Der Betriebsrat vertritt das Kollektiv der Mitarbeiter und schließt mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen ab, die sich beispielsweise auf die geltenden Arbeitszeitmodelle, Urlaubsregelungen, Weiterbildungen oder die Leistungsbeurteilung beziehen.
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Nachdem Elenas Mitarbeiter sich intensiv mit dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rahmenbedingungen zur Gründung eines Betriebsrats auseinandergesetzt haben, werden sie im nächsten Schritt zu einer Versammlung bezüglich der Gründung eines Betriebsrats eingeladen, um bei Interesse der Belegschaft einen Wahlvorstand zu wählen, welcher sich dann um die Abwicklung der Betriebsratswahl zum nächsten möglichen Zeitpunkt kümmert.