BWL-Glossarbegriff / Anderskosten
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Formal Metadata
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Title of Series | ||
Number of Parts | 75 | |
Author | ||
License | CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this | |
Identifiers | 10.5446/64316 (DOI) | |
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Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
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Sabrina hat heute ein Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer Justus. Sabrina ist Abteilungsleiterin Rechnungswesen. Sie beginnt bei den allgemeinen Einführungen zu ihrem Gebiet und ist nun bei den Anderskosten angekommen. Da unterbricht Justus sie und sagt, ich möchte nicht unhöflich sein, aber sie sagen immer Anderskosten, aber es heißt doch andere Kosten.
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Sabrina ist sichtlich überrumpelt. Weiß er etwa nicht, was Anderskosten sind? Was weiß er denn noch alles nicht und das als Geschäftsführer? Sie antwortet, dass sie schon Anderskosten meine. Justus ist sich keines Fehlers bewusst und sagt, dass zwei unterschiedliche Kostenbeträge
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doch wohl eindeutig andere Kosten sind und nicht Anderskosten genannt werden. Sabrina seufzt innerlich, da sie ihrem Chef nun erklären muss, was Anderskosten sind. Sie erklärt, dass Anderskosten eine bestimmte Art von Kosten betreffen. Es handelt sich um Kosten, deren Wert in der Kostenrechnung von den entsprechenden Werten in der Finanzbuchführung abweichen.
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Diese Abweichung entsteht daraus, dass ein Unternehmen im internen Rechnungswesen Kosten ansetzt, um die Prozesse und Vorgänge besser kalkulieren zu können und final einen Verkaufspreis für Produkte richtig zu ermitteln. Das externe Rechnungswesen muss sich aber an strikte Vorschriften halten,
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um die Vorgänge der Vergangenheit zutreffend abzubilden oder die richtige Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln. Bei Unterschieden in den Wertansätzen wird von kalkulatorischen Kosten gesprochen. Weichen die Beträge voneinander ab? Konkret um Anderskosten. Justus ist noch nicht überzeugt. Und Sabrina erklärt ihm deshalb nochmal ein Beispiel.
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Eine Maschine hat Anschaffungskosten von 100.000 und ist über zehn Jahre im Unternehmen nutzbar. Im externen Rechnungswesen, also der Finanzbuchführung, werden die Anschaffungskosten also über zehn Jahre verteilt und es kommt zu einer Abschreibung in Höhe von 10.000 pro Jahr.
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Im Rahmen der Kostenrechnung, die ja Bestandteil des internen Rechnungswesens ist, muss jedoch bei der Berechnung der Abschreibung vom künftigen Wiederbeschaffungswert ausgegangen werden, da dessen Berücksichtigung in der Kalkulation zu einem höheren Verkaufspreis führt, da so in jedem verkauften Stück der Preis
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für die zukünftige Maschine mitfinanziert werden muss. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 120.000 betragen die Abschreibungen in der Kostenrechnung also 12.000 pro Jahr. Die Abschreibung in der Finanzbuchführung von 10.000 unterscheidet sich also von der in der Kostenrechnung über 12.000. Daher der Begriff Anderskosten.
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Justus ist peinlich berührt, da ihm jetzt klar geworden ist, wie falsch er lag. Er bittet Sabrina, niemandem von dem Vorfall zu erzählen. Vielen Dank für's Zuhören.