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BWL-Glossarbegriff / Verbindlichkeiten

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Formale Metadaten

Titel
BWL-Glossarbegriff / Verbindlichkeiten
Serientitel
Anzahl der Teile
75
Autor
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Fachgebiet
Genre
Abstract
Animierter Glossareintrag zu Schlüsselbegriffen der BWL. Entstanden im Rahmen des Projektes "ebwl-oer.nrw".
Schlagwörter
ComputeranimationFlussdiagramm
Anders als bei Privatpersonen, die sich gegebenenfalls mal einen Gefallen schulden, gilt im Wirtschaftskontext nichts ist umsonst. Für Leistungen, die Unternehmen in Anspruch nehmen, ist fast immer auch eine Gegenleistung zu erbringen. Diese Gegenleistungen werden Verbindlichkeiten genannt. Sie entstehen beispielsweise beim Bezug von Waren oder bei der Aufnahme eines Kredits.
Eine Verbindlichkeit ist damit eine Zahlungsverpflichtung gegenüber Dritten, die sich aus einem bestimmten Verpflichtungsgrund ergibt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen bei einem Lieferanten Rohstoffe bestellt, so hat das Unternehmen dem Lieferanten gegenüber eine offene finanzielle Verpflichtung.
Höhe- und Fälligkeitstermin der Verbindlichkeit werden in der Regel mit dem Geschäftsabschluss zwischen dem Unternehmen, welches Schuldner genannt wird, und dem Dritten, welcher Gläubiger genannt wird, ausgehandelt. Die Verbindlichkeit gilt als beglichen oder ausgeglichen, sobald der Schuldner den gesamten offenen Betrag an den Gläubiger gezahlt hat.