Kampf dem Abmahnunwesen
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Number of Parts | 147 | |
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License | CC Attribution 4.0 International: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor. | |
Identifiers | 10.5446/43916 (DOI) | |
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Open sourceComputer animationLecture/Conference
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SummationLecture/ConferenceMeeting/Interview
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Beat (acoustics)Lecture/ConferenceXMLComputer animation
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HypermediaJSON
Transcript: German(auto-generated)
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Wir haben jetzt heute Erdgeist hier und die Beata Hubrik, die beiden haben sich mit dem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt und werden uns jetzt erzählen, wie man was dagegen
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tun kann oder was man dagegen schon getan hat, was man künftig noch dagegen tun kann. Die Beata ist Rechtsanwältin in Berlin und engagiert sich bei Freifunk und beim Torproject und Erdgeist ist Open Source Developer, kommt auch aus Berlin und macht nebenbei
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noch Chaos Radio und den OM-Podcast und engagiert sich im CCC. Ein herzliches Applaus für die beiden.
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Ja, wunderschönen guten Tag. Zuerst, warum stellen wir uns hier mit so einem sperrigen Thema auf die Bühneabmahnung sind schon ein juristisches Nischenthema. Aber wir haben in letzter Zeit bemerkt, dass wir zunehmend wütend geworden sind, weil wir gesehen haben, dass es spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gibt, die sich in
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industriellen Maßstab darauf eingeschossen haben, banalste, echte oder unechte Verstöße automatisiert zu ahnden. Sie benutzen dabei Werkzeuge der Juristerei, die Formulierungsschwächen in den Gesetzestexten
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nutzen, um dann über unglückliche Analogien vor Gerichten möglichst viel Geld zu generieren und zwar möglichst wenig Aufwand und möglichst wenig Risiko dabei zu haben, selber im schlimmen Fall Geld zahlen zu müssen und sie versuchen das so automatisiert und im großen Stil zu machen, dass sie eine breite Anzahl von Nutzern damit erreichen.
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Wie gesagt, eine Industrie aufgebaut. Was jetzt dann so wütend macht dabei, ist, dass es Kollateralschäden gibt bei den Bildlizenzabmahnungen, die wir in letzter Zeit sehen, wenn Teenagerfotos auf Facebook
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oder in soziale Netzwerke hochladen, gehen Kanzleien dahinter her und mahnen in ganze Generationen der Erstkontakt mit der Juristerei, nicht mehr nach einem Ladendiebstahl
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der Staatsanwalt, der da vielleicht auf Ausgleich bedacht Dudufinger hochhebt und sagt, na stellen wir erstmal ein, sondern es ist eine auf Gewinn orientierte Großkanzlei, die unerbittlich Geld von dem Teenager oder durchgreifend auf die Eltern einsammelt
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und das als Business betreibt und dabei natürlich genau nicht auf Ausgleich bedacht ist. Wir haben in den Impressumsabmahnungen, die wir sehen, gibt es gegen die Mikroverstöße quasi im Impressum kleine Fehler zu machen, sind die Kollateralschäden, kleinere Betriebe, die gerade versuchen irgendwie auf die Füße zu kommen, werden dann gleich mal
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mit der fetten Keule des Wettbewerbsrechts klein gemacht und im schlimmsten Fall, bevor sie überhaupt angefangen haben, ruiniert. Und das Thema, was wir da heute erzählen wollen, ist natürlich die Urheberrechtsverstöße, die dazu führen, dass auch wenn Abmahnungen
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unberechtigt sind, Leute so viel Angst davor haben, ihr Netzwerk mit ihren Nachbarn oder gar mit ihren Kindern zu teilen, ohne dort sich vier-, fünfmal rückzuvergewissern, dass offene Netze in Deutschland zu finden ein zunehmendes Ding der Unmöglichkeit mit unserer größeren Vereine, wie Freifunk dort juristische Hilfe braucht. Um in dieses Thema
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für euch einzusteigen, auf eine Art und Weise, wie ihr dann versteht, was wir getan haben, müssen wir einmal durch so ein bisschen den langweiligen Kram, wie so eine Abmahnung funktioniert. Ich versuche es ganz kurz zu halten. Stellt euch vor, aus eurem Netzwerk
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wurde irgendwas gefileshared, eine Großkanzlei hat Firmen beauftragt, die machen mit beim Filesharen. Die haben da so einen Kleinen geschrieben, der nichts, keine Daten selbst sendet, sondern nur empfängt. Und wenn von deiner IP-Adresse da Daten kamen, die sie in Hash überprüft, gehört zu diesem urheberrechtlich geschützten Werk, was wir da gerade vertreten, dann gehen sie los. Sie nehmen die IP-Adresse und die
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diese IP-Adresse gehört, gehen zum entsprechenden Gericht, lassen sich einen Auskunftsbeschluss geben. Mit dem gehen sie dann zum ISP, sagen, gib mir mal die Stammdaten, also
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Adresse und Name des Anschlussinhabers. Dann machen sie einen Serienbrief fertig und gehen sie netterweise noch IP-Adresse, die Uhrzeit und den Namen des Werks und dann kommt 50 Seiten Text, in dem alle möglichen relevanten oder nicht relevanten Urteile aus
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dem Fachgebiet mit drinstehen. Und das leicht verständlichste, beste, größte ist hinten der Überweisungsträger, mit dem man aus der Sache raus ist. Die Anschreibungen sind absichtlich technisch und juristisch komplex und es wird eine krasse Frist meistens gesetzt, zu der man noch bezahlen muss. Und zuletzt ist, weil es so einige
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Kosten-Transparenz-Gesetzgebungen gab, wird das Ganze als Vergleichsangebot getarnt, mit dem man dann quasi mit einmal bezahlen, wird der Vergleich geschlossen und wir verfolgen die Sache nicht weiter. Das bieten die Abmahnanwälte dann an. In dem Moment, wenn man die Abmahnung bekommt, befindet man sich schon in einem Rechtsstreit. Der
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Gegner behauptet eine Förderung und diese Forderung zu ignorieren, sollte man eigentlich nicht machen. Das kann vielleicht in extremen Einzelfällen mal funktioniert haben, aber komplett zu ignorieren ist in der Juristerei immer ein großes Problem. Richter mögen sowas nicht, weil das dann nicht außengerichtlich geregelt werden kann, sondern im Zweifel bis zum Gericht eskaliert wird. Und daher wäre es besser, überhaupt
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darauf zu antworten und zu sagen, nee, die Forderung besteht nicht, wollen wir nicht. Blöderweise ist der Überweisungsträger der einfachste Weg, da rauszukommen. Der verspricht Ruhe. Das führt dazu, dass viele einfach bezahlen, obwohl sie nichts getan haben. Es ist wichtig zu wissen, wenn man das nicht selber war, dann ist die Abmahnung,
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die an einen gegangen ist, weil man der Anschlussinhaber war, schon mal nicht rechtsmäßig. Wer sich wehrt und darlegt, dass als Täter nicht in Frage kommt, der kann eventuell aus der Abmahnung rauskommen. Nicht unbedingt immer. Bei einigen Kanzleien, die ignorieren einfach die Antworten, schicken weitere Textbausteine
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zurück, die nichts mit dem Fall zu tun haben. Und zum Teil wird kurz vor der Verlierung sich noch mal mit einem besseren Angebot gemeldet. Zum Teil wird es an aggressiver auftretende Kanzleien verkauft zur Forderung am Stapel, die sich dann noch mal melden. Und so ein Fall ist wirklich komplett erst
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abgeschlossen, wenn entweder man bezahlt hat, damit das Angebot angenommen hat, wenn die Gegenseite die Forderung schriftlich zurücknimmt, wenn sie verjährt ist, also nach drei Jahren, oder wenn ein Richter für oder gegen einen entschieden hat. Blöde ist, einige Richter behaupten, man sei erst mal für alle Verstöße, die aus seinem Netzwerk kommen, zuständig und
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versuchen, Mittel und Wege zu finden. Von einigen Richtern wird man immer noch als Störer wegen der Störerhaftung mit in die Pflicht genommen zu zahlen. Und am Ende, ob siegt die Gerechtigkeit und die Künstler bekommen ihr Recht. Oder? Ich bin auf der Oder-Seite. Das liegt daran, dass ich sehr viele
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juristische Punkte gefunden habe, die nicht funktionieren oder bzw. die halt so nicht funktionieren dürften, die ab und zu vor Gericht funktionieren
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und ab und zu nicht. Wir haben ja auch gar keine klare Rechtsprechung da drin. Ich beschäftige mich mit dem Thema jetzt so, ich glaube seit 2012 in dem Dreh, weil ich ein paar Freifunker kennengelernt habe und die mir von der
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Abmahnproblematik erzählt haben. So wie sie mir das erzählt haben, bin ich stutzig geworden und dachte, man muss sich da etwas mehr damit auseinandersetzen und gucken, was tatsächlich in den Abmahnungen drinsteht,
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worauf die fußt und was auch tatsächlich damit bezweckt wird. Und ich spreche jetzt hier mal zehn Punkte an, die juristisch nicht in Ordnung sind. Man kann tatsächlich noch mehr finden. Also es ist ein weiter Bereich, weiter juristischer Bereich, der immer größer geworden ist auch
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in den letzten Jahren. Alles beginnt mit dem Auskunftsanspruch, den Erdgeist schon angesprochen hat. Also die Rechteinhaber gehen zum Landgericht, das zuständig ist für den ESP, der halt da in dem Kreis sitzt, in dem
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Rechteinhaber behaupten, dass hier, also mit technischen Ausdrucken, also Mitschnitten, dass hier im großen Maße Fallscherwing begangen wurde und sie
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wollen herausbekommen, wer hinter den einzelnen API-Adressen steckt. Im Gesetz gibt es die Pflicht für unbeteiligte Dritte tatsächlich auch personenbezogene Daten herauszugeben, aber nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung
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im gewerblichen Ausmaß vorgenommen wurde. 101 Urhebergesetz, wenn man Lust hat nachzuschlagen. Gewerbliches Ausmaß wurde natürlich definiert und hier einschlägig ist dann die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen. Wir haben
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aber keine Zahl, die bei den Anträgen auf so einen Beschluss eingereicht werden, sondern es gibt auch keine Schätzung, also keine konkrete, was gezählt wurde fünfmal, 50mal, 500mal, 5000mal. Auch keine Schätzung, also es handelt
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sich um das Werk, dass es dann und dann rausgekommen, da haben sich wahrscheinlich so und so viele Leute dafür interessiert, es gibt es alles nicht, sondern die reine Vermutung, dadurch dass das Internet benutzt wird, das milliardenfach auf der ganzen Welt abgerufen wird oder
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millionenfach, also es wird auf jeden Fall von einer gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung ausgegangen, ohne dass es tatsächlich dargelegt wird, ohne dass irgendwie Material vorhanden ist, um das überprüfen zu können. Das heißt, eigentlich dürften diese Beschlüsse nicht ergehen,
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das heißt auch, dass von Privatpersonen, die zu Hause sitzen und sich für sich einen Film angucken und durch dieses Werkzeug, was sie benutzen, das automatisch hochgeladen wird, sie das aber meistens nicht bezwecken, also in den seltensten Fällen und wenn, dann muss das halt auch
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dargelegt werden, wären sie plötzlich als gewerbsmäßig Tätige betitelt. Wenn das nicht so wäre, hätten wir überhaupt die ganzen Abmahnungen nicht, weil die, also die rechte Inhaber die Daten von den Anschlussinhabern überhaupt nicht bekommen dürften. Das war Fall eins, da Punkt eins. Dann Punkt zwei, was mich die ganze Zeit stört
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von Anfang an, ist die Grundlage von diesen Urteilen, wenn Abgemahnte eben einen Rechtsstreit verlieren. Die Grundlage ist Nummer eins, die IP-Adresse, also die Ermittlung der IP-Adresse und Nummer zwei ein Haschwert. Keine weiteren Ermittlungen, keine weiteren
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Informationen des Wahrs. Ansonsten Rechtsprechung und Rechtsanwendung, aber vom Sachverhalt gibt es nicht mehr. Weiter diese wunderbare Geschichte mit der Lizenz-Analogie. Natürlich geht es bei einem
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Zivilrechtsstreit immer um die Frage, ist ein Schaden entstanden und wie hoch ist dieser Schaden? Das heißt, wenn ich zu Hause einen Film illegal konsumiere, bin ich nicht entweder in den Geschäft gegangen oder habe andere legale Möglichkeiten genutzt, also habe
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keine 30 Euro ausgegeben, habe keine 50 Euro ausgegeben oder irgendwas in dem Dreh, wäre dann ein Schaden in Höhe von einer zweistelligen Summe, wenn man das so sauber anwenden würde. Ist
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natürlich nicht viel Geld und die ganzen Rechtsstreitereien würden sich auch nicht lohnen. Also gibt es die sogenannte Lizenz-Analogie. Es wird demjenigen, der abgemahnt wird, gesagt, du hättest eine Lizenz dafür kaufen müssen, dieses Werk
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weltweit anbieten zu können. Diese Lizenz gibt es natürlich nicht, ist ja Quatsch, verkauft ja keiner. Trotzdem wurde es aber behauptet, damit der Streitwert sich in mehreren 100 Euro Bereichen befindet, damit es auch Spaß macht. Natürlich würde
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derjenige auch nicht eine Lizenz kaufen. Dann der Streitwert, der vor Gericht für die Unterlassungserklärung angenommen wird. Das ist mittlerweile komplette Wildkür. Wir haben Richter, die sagen 1000 Euro, also das, was im Gesetz drinne
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steht, ist nicht nur außergerichtlich, sondern auch vorgerichtgültig. Dann haben wir Richter, die sagen 5000. Da sind wir dann beim Landgericht mit 5000 plus. Und wir haben auch Richter, die sagen 15.000 Euro. Ich habe diese Verfahren vor
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mir zu liegen. Und es gibt auch keine Begründung, warum der eine 1000, der andere 5000 und der nächste 15.000 annimmt, sondern das ist so wie ein Glücksrat, wenn man dann vor Gericht geht. Das ist deshalb so wichtig, weil nach dieser Verwaltungsrechnung kann man auch einen Rechtsstreit berechnen und
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auch die Kosten für einen Rechtsanwalt. Also bei einem Streitwert von 1000 Euro sind wir niederschwellig bei 100 Euro oder 200. Auf jeden Fall sehr übersichtlich. Bei 15.000 sind wir dann schon bei über 1000 Euro im Rechtsstreit. Also hat dann eben auch eine abschreckende Wirkung. Das ist
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auch etwas, was mir in dem Bereich überhaupt nicht gefällt. Es geht gar nicht um die eine Person, die jetzt zivilrechtlich etwas falsch gemacht hat, weil sie Urheberrechte von jemanden nicht beachtet hat, sondern es geht darum, alle anderen abzuschrecken, weil es halt teuer ist. Weil es ist
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außergerichtlich teuer und es ist auch vorgericht teuer mit dem ganzen Prozessrisiko, was damit verbunden ist. Das darf so nicht funktionieren. Das ist schon im Strafrecht hochgradig umstritten, ob ich jemanden bestrafen darf, um andere Leute davon abzuhalten, eine Straftat zu begehen. Im
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Zivilrecht ist das überhaupt nicht haltbar, gar nicht. Dann der nächste Punkt, die technischen Informationen, die vor Gericht vorgelegt werden. Also meistens kriegt man die erst im Gerichtsverfahren, nicht vorher. Also die Mitschnitte von den Protokollierungen innerhalb der Tauschbörsen. Und es ist so eine Glaubensfrage, habe
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ich auch Richter, die sagen, glaube ich nicht, glaube ich nicht, dass sich dahinter tatsächlich echter Sachverhalt verbirgt, dass es die Wirklichkeit widerspiegelt. Oder es gibt Richter, die sagen, ja, naja, es ist alles so wichtig, sieht gut aus. Glaube ich.
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Nächster Punkt, die Kontrollpflichten, die hatten wir eigentlich schon aus der Rechtsprechung draußen hat. Es gab Rechtsprechung, die gesagt hat, der Anschlussinhaber ist verpflichtet, diejenigen zu kontrollieren, die seinen Anschluss benutzen,
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daraufhin, ob sie diese Urheberrechtsverletzung begehen. Wenn wir das in die Praxis umsetzen, haben wir sofort mindestens ein Problem mit dem Datenschutz. Also derjenige muss natürlich entweder mitlocken oder er muss halt an die Rechner ran von zum Beispiel seinen Mitbewohnern
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oder seinen Kindern oder komplett fremden Personen, Gäste. Und dann kommen wir sogar in die Problematik des Fernmeldegeheimnisses. Also die Idee ist ganz schlecht, wird jetzt aber leider wieder seit diesem Herbst diskutiert, seitdem es das Urteil vom EGH McFadden gab, ist
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die Diskussion wieder aufgepumpt, emotional auch aufgepumpt. Also wir wollen natürlich nicht so ein Internet haben. Müssen wir gucken, wie das weitergeht. Dann die schöne Problematik
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mit der Störerhaftung. Also wenn ich nicht Täter war, also nachweisen kann oder bzw. ich muss ja gar nicht nachweisen, also wenn ich darlegen kann, dass ich nicht Täter war, dann habe ich immer noch das Problem, dass man mir sagt, ich habe eine sogenannte Gefahrenquelle eröffnet. Aus meiner Sicht
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totaler Humbug. Das Internet ist ein Kommunikationsmittel, wie viele andere auch. Und es ist nicht per se eine Gefahrenquelle. Das heißt also Gefahrenquelle bedeutet, wenn ich ungehindert das so laufen lasse,
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dann habe ich einen Geschehensablauf, der definitiv in irgendeinen Schaden führt. Also wir wissen alle, dass es so nicht ist. Also wir nutzen das Internet ständig ohne irgendwelche Schäden zu verursachen.
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Und wenn ich keine Gefahrenquelle habe, dann muss ich auch nicht dafür sorgen, dass andere Leute keine Schäden dadurch verursachen. Das heißt, die Idee, die Störerhaftung auf einen Internetanschluss zu übertragen, ist ganz nett gesagt
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Hanebüchen. Also genauso wie ein Telefon, Briefkasten oder eine Autobahn etc. Es kommt halt darauf an, was die Leute da machen direkt, auf welche Werkzeuge sie benutzen etc. Aber nicht der Zugang an sich bedeutet
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schon, dass irgendjemand etwas Schlimmes macht. Und noch zwei Punkte, wir hatten jetzt acht hinter uns. Auch was mit dem Lebenserfall überhaupt nichts zu tun hat. Die tatsächliche Vermutung, wenn ich Anschlussinhaber bin, dann bin ich auch Täter. Dahinter steckt, dass
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mindestens 50 Prozent der Haushälter, eigentlich müssen es natürlich noch mehr, ich bin jetzt bloß nett und sage, 50 Prozent der Haushälter, die Leute alleine leben, keine Gäste haben, ihr Netz zu machen. Das stimmt aber nicht. Die wenigsten Leute benutzen ihr Internet, den
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Internet Anschluss komplett alleine. Sondern der Normalfall ist, dass man teilt, dass hinter einem Anschluss mehrere Personen stecken und das dementsprechend auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass die, dass derjenige, der den Vertrag mit
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dem Provider hat, automatisch dann auch derjenige ist, der die Rechtsverletzung begangen hat. Und was das ganze Geschäftsmodell so interessant macht von den Abmahnern, sie haben gar kein Kostenrisiko, weil im Gesetz steht drin, dass nur, wenn
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nachgewiesen werden kann, dass die Abmahnung fahrlässig erfolgte, darf derjenige, der irgendeinen Aufwand hatte, zum Beispiel der einen Anwalt eingeschaltet hat, sich die Kosten vom Abmahner zurückholen. Fahrlässig bedeutet aber, dass da Kenntnis vorhanden sein muss. Also
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mindestens muss der Abmahner den Abgemahnten kennen, also die Situation in irgendeiner Weise einschätzen können. Die sind sich aber alle natürlich unbekannt. Das heißt, dieser Absatz ist auch nur Makulatur und findet keine Advendung. Es gibt sozusagen kein Kostenrisiko für die Abmahner, so
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wie es gerade ist. Und das macht auch total Sinn, wenn man sich überlegt, dass da so eine Großkanzlei ihr gesamtes Business darauf basiert, dann kann die natürlich nicht bei mehreren tausend Fällen. Wir haben das mal geschätzt für die größte Kanzlei. Die vergeben ja immer Seriennummern für ihre Fälle, die fangen jedes Jahr neu an. Und wir haben die Seriennummern
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gezählt, dass wenn man bei Freifunk Jura macht, also die Verteidigung macht, dann kommen die da ziemlich häufig vorbei und sind ungefähr 10.000 Abmahnungen, die da pro Monat verschickt werden. Das ist bei vierstelligen Beträgen, also die sind üblicherweise so 700 bis 1500 Euro. Das heißt, da gehen irgendwie achtstellig Forderungen raus im Monat.
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Das geht den Kanzleien irgendwie nicht wirklich um Recht durchzusetzen, sondern darum, um ihr Businessmodell zu behalten. Und da würde es natürlich keinen Sinn ergeben, wenn sie ständig für Fälle, die unberechtigt abgemahnt worden sind, jetzt auch noch den Leuten ihre Anwälte bezahlen. Da haben sie glücklicherweise dort in diesem Satz 4 des Urheber
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Gesetz, Paragraph 97 A. eine Goldgrube gefunden, die sie da einfach auch bis aufs Erbrechen ausbeuten. Für sie entstehen wirklich Einzelfallkosten nur in einstelliger Eurohöhe. Das ist quasi zu vernachlässigen. Sie müssen dort bei Gerichten die Auskunftung bezahlen.
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Und das war es. Und das Ding ist, dass ihr Geschäftsmodell sofort kaputt ginge, wenn das mit dieser Fahrlässigkeit, wenn man das irgendwie hin bekäme, wenn man also dafür sorgen könnte, dass diese Kanzleien eine Erfahrung gebracht bekommen, dass diese Abmahnung
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nicht rechtmäßig ist. Dann würden nämlich die Abmahner plötzlich auf ihren Kosten sitzen bleiben und auf die Kosten des Abmahnden auch. Und dieses schöne Geschäftsmodell ginge kaputt. Na ja, das glaube ich, kann man einrichten, dass die Bescheid wissen.
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Und dazu haben wir dann den Anworter gebaut. Genau, das sind wir. Wir haben dieses Werkzeug gebaut, damit so viele Abgemahnte wie möglich, also die ungerechtfertigt
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Abgemahnt wurden, die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen. Also es sind meistens kurze Fristen. Das ist auch total süß gemacht. Der Brief wird geschrieben mit von diesem Datum dann zwei Wochen Frist. Also nicht wenn der Brief
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eingeht, sondern wenn er losgeschickt wird. Das heißt, so was wie zehn Tage hat man, um sich zu orientieren. Also ich als Anwältin schaffe es nicht, mir innerhalb von zehn Tagen einen Anwalt zu suchen, dem ich vertraue, also wo ich mich dann so ein bisschen damit beschäftige. Aber es ist schon eine Herausforderung, um da ein bisschen die Luft
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auch rauszunehmen und um mehr Leute dazu zu bekommen, sich zu verteidigen, gibt es den Abmahnbeantworter. Wir haben das versucht, übersichtlich zu machen und auch wenn man die einzelnen Schritte durch geht, soll auch mit der Abmahnung an sich
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gearbeitet werden. Also zum Beispiel geht es um Tatzeitpunkt, geht es darum, wie das Aktenzeichen ist, sodass derjenige, der abgemahnt wurde, auch sich mit der Abmahnung auseinandersetzt und versucht, die zu verstehen, nachzuvollziehen, was ihnen davor geworfen wird und selber überlegt, was bei ihm zu dem Zeitpunkt los war, um
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dann den Abmahnern mitteilen zu können. Einfach, übersichtlich, warum die Abmahnung unrechtmäßig war. Also darüber hinaus, das war so der erste Schritt. Der zweite ist, dass wir jetzt nächstes Jahr
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die Abmahner unter Zugzwang setzen möchten. Das bedeutet, dass wenn man den Abmahnbeantworter benutzt hat und die Abmahner sich nicht die Mühe machen, sich mit dem dargelegten Sachverhalt auseinanderzusetzen, sondern wieder Standardbriefe
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schreiben, wieder das Gleiche behaupten, wieder die Drohkulisse hochfahren, vielleicht mit der Summe etwas runtergehen. Dass es jetzt ein Ende hat und die juristisch arbeiten müssen. Wir wollen nämlich dann, nachdem der Abmahnbeantworter benutzt wurde und
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dann ein weiteres Schreiben vom Abgemahnten an die Abmahner aufgesetzt werden muss, wollen wir mit Kostennoten arbeiten. Sodass wir das Kostenrisiko, dass sie die ganze Zeit auf die Abmahner der Abgemahnten wälzen, dass wir das zurückgeben.
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Und sie dadurch zwingen, juristisch sauber zu arbeiten, sich das auch anzugucken, aus diesem Massengeschäft rauszukommen, was auch juristisch untypisch ist.
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Der Punkt, der gerade noch übersprungen, den wir übersprungen haben, ist, dass der Abmahnbeantworter selber funktioniert in deinem Browser. Du trägst alle wichtigen Werte ein, wie die Fallnummer, das Datum der Abmahnung, deine Adresse, damit der Abmahner weiß, wer du bist. Und wenn du dich durch alle Punkte durchgearbeitet hast und erklärst, warum du nicht Täter bist, drückst du einen Knopf und dir wird ein PDF
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überzeugt. Für einige Kanzleien haben wir die Adressen schon voreingetragen, sind dir immer die üblichen Verdächtigen. Und das PDF kannst du einfach ausdrucken und da schreiben und natürlich noch überprüfen, ob alles stimmt, was da drin steht und eintüten und losschicken und hast damit quasi kostenlos das Porto musste bezahlen. Aber du hast ohne dir einen
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Anwalt zu suchen erst mal schon eine Erstverteidigung losgetreten. Du hast ohne, dass Kosten entstanden sind, die dann auch denselben Fall für den Abmahner daraus machen, was sehr wichtig ist. Hast du schon dafür gesorgt, dass die Gegenseite in Zugzwang gerät? Würde man sich nämlich erst den Anwalt nehmen, dann wäre das
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alles ein Fall und die Gegenseite könnte sagen, ne bezahlen wir nicht, gehört ja alles zusammen. So gab es erst mal eine kostenlose Erstverteidigung und die Kosten entstehen dann erst, wenn der Abmahner nicht darauf eingeht, was in dem Schreiben, was wir dann so halbautomatisiert losschicken, drin steht.
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Und jetzt noch von diesem juristischen bisschen weg. Das Ganze hat auch eine politische Komponente. Warum wir uns eben auch da privat auseinandersetzen mit dem
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Thema. Ich sage jetzt einfach mal wir. Wir möchten halt offene Netze und wir möchten freie Netze. Ich will diese dieser Flurschaden, der von den Abmahnern angerichtet wird, kann einfach so nicht haltbar sein. Es geht nicht.
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Also wir kämpfen an so vielen Ecken und Enden und Kanten immer wieder darum, dass wir überall Internetzugang haben, dass die Technologie sich weiter entwickelt. Das sind wirtschaftliche Gründe, das sind aber auch Grundrechte, Menschenrechte kommunizieren
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zu können. Und es ist auch die eigene Erfahrung. Also ich wäre nicht die Person, die ich jetzt bin, ohne einen Zugang zum Internet, den ich halt eben immer haben konnte. Also ich brauche einen Internetzugang, um zu arbeiten, um zu kommunizieren, um mich zu orientieren, um
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Pläne zu machen, etc., um mich zu informieren. Und es kann nicht sein, dass dadurch, dass jemand anderes, also auch die Unterhaltungsindustrie steckt ja dahinter. Das ist ja nicht, dass es, dass die jetzt arm sind oder so. Es geht halt nicht, dass sie einfach nur weil sie noch mehr Geld verdienen möchten, dass ich diese elementaren Rechte
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einfach verliere oder dass dass es eben Orte gibt. Ja, also selbst dann jetzt 2016 kann ich dann da nicht ungehindert ins Internet gehen. Ich möchte, dass sich das halt verändert und ich möchte die Leute unterstützen, die ihr ihren Anschluss teilen.
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Sie sollen es halt weitermachen. Sie sollen von uns unterstützt werden. Und dieser Druck und diese Angst, diese Unsicherheit möchten wir entweder verkleinern oder am besten natürlich nehmen. Und daran arbeiten wir. Und was mir noch am Herzen liegt, was ich sagen würde, ist, dass ich eigentlich diesen Abmahnbeantworter gerne in einem halben Jahr wieder ausschalten können würde, nämlich indem der
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Gesetzgeber die Abmahner verpflichtet, einfach schon so einen Abmahnbeantworter mit bei jeder Abmahnung beizulegen. Das, was wir da tun, die wichtigen Informationen einzusammeln und schreiben, zu erzeugen, das sollten die Abmahner auch selber machen müssen. Einfach wie wenn du einen
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Mahnbescheid bekommst vom Gericht, da machst du einfach einen Kreuz. Nee, stimmt alles nicht. Unterschreibst, schickst du zurück, was eigentlich der Default-Fall sein sollte. Und genau das schreiben sollte auch für leicht verständlich. So, wenn du diese Forderungen bestreitest, einfach diesen Kreuzchen da an unterschreiben und ab zurück. Und da wäre es cool, wenn das Ministerium
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für Verbraucherschutz dort ein bisschen in die Puschen kommt und Abmahner, die das in großem Stil betreiben, dazu verpflichtete, den Abmahnbeantworter quasi da gleich einzubauen.
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Das war doch ein schönes Schlusswort. Es tut mir leid, wir haben jetzt auch keine Zeit mehr für Fragen. Aber wenn ihr noch Fragen habt oder Kommentare abgeben möchtet, euch darüber unterhalten möchtet, diskutieren möchtet, 15.30 findet morgen bei dem Freifunk Assembly eine Diskussionsrunde statt.
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Da sind auch Beata und Erdgeistern da und da könnt ihr dann euch die Köpfe heiß diskutieren. Ich würde mich freuen, wenn ihr auch mal einen Applaus gebt und vielen Dank an euch beide.