Grundwissen zu Creative Commons Lizenzen
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Formale Metadaten
Titel |
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Autor | ||
Lizenz | CC-Namensnennung 4.0 International: Sie dürfen das Werk bzw. den Inhalt zu jedem legalen Zweck nutzen, verändern und in unveränderter oder veränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, sofern Sie den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. | |
Identifikatoren | 10.5446/49618 (DOI) | |
Herausgeber | ||
Erscheinungsjahr | ||
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Produzent | ||
Produktionsjahr | 2020 | |
Produktionsort | Hamburg |
Inhaltliche Metadaten
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Abstract |
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Schlagwörter |
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HamburgBesprechung/Interview
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Besprechung/Interview
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Besprechung/Interview
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Computeranimation
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Besprechung/Interview
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Besprechung/InterviewTechnische Zeichnung
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Besprechung/Interview
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DiagrammFlussdiagramm
03:14
Besprechung/Interview
03:56
Diagramm
04:14
Besprechung/Interview
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Diagramm
04:51
Besprechung/Interview
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Besprechung/InterviewFlussdiagramm
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Besprechung/Interview
06:28
Diagramm
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Besprechung/Interview
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DiagrammBesprechung/Interview
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DiagrammFlussdiagramm
08:32
Besprechung/Interview
08:49
DiagrammFlussdiagramm
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Besprechung/InterviewComputeranimation
10:07
Besprechung/Interview
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Computeranimation
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Besprechung/Interview
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Computeranimation
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Besprechung/Interview
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ComputeranimationBesprechung/Interview
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Computeranimation
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Besprechung/Interview
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Besprechung/Interview
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Computeranimation
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Besprechung/Interview
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ComputeranimationBesprechung/Interview
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FlussdiagrammBesprechung/Interview
14:39
Besprechung/Interview
15:01
Besprechung/Interview
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ComputeranimationBesprechung/Interview
16:28
Flussdiagramm
17:00
Besprechung/Interview
17:27
Besprechung/InterviewComputeranimation
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Besprechung/Interview
18:32
Flussdiagramm
18:53
Besprechung/Interview
19:28
ComputeranimationBesprechung/Interview
19:54
Computeranimation
Transkript: Deutsch(automatisch erzeugt)
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Schönen guten Tag zu meinem Vortrag oder zum Kurzvortrag über die Grundlagen Creative Commons Lizenzen und wie man sie korrekt verwendet im Rahmen von OE erklärt oder OE erklärt und da geht es darum tatsächlich sich auf
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Bildungsmaterialien, also freie Bildungsmaterialien zu konzentrieren. Die Creative Commons Lizenzen dürfen ja für alles eingesetzt werden, aber wir sehen das heute mal aus der Perspektive der Bildungsmaterialien, der Bildungsmedien. Ausgangspunkt, wenn man Bildungsmaterial erstellt, ist ja oft, dass
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man einen Arbeitsbogen machen will oder eine kleine Unterrichtseinheit begleiten will mit Material und ich habe jetzt mal das Beispiel gewählt, etwas zu windmühlen, das kann ja aus historischer Perspektive für kleine Kinder oder auch im Berufsschulalltag eine Rolle spielen, wenn man an
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breites Thema, was macht man heutzutage, wenn man etwas zusammenstellen will medial, man geht ins Netz und googelt, gibt es dazu vielleicht Fotos, finde ich Windmühlenfotos, gibt es dazu schon Videos von Windmühlen, ob nun ganz moderne oder alt holländische, gibt es dazu
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vielleicht auch schon Audiomaterial etc. Das ist also so ein bisschen die Frage, auch Texte muss man vielleicht nicht selber erstellen, sondern guckt mal gibt es da Texte und man googelt also drauf los und versucht sich zu orientieren. Tatsächlich findet man natürlich einiges an Fotos, einiges an Filmen, auch Texte in Büchern oder eben digitalen Vorlagen, die CDs
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stehen jetzt mal sinnbildlich für die Audiovorlagen, das kann ja auch gesprochener Text sein von Radiofeatures, die vielleicht sich mit dem Thema beschäftigt haben. Das alles findet man und würde man gerne benutzen, ob nun also eine Druckvorlage herzustellen, die man dann verteilt
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in der Klasse oder eben ein digitales Lernmaterial, was man irgendwie zur Verfügung stellt, vielleicht per Mail oder dann eben verteilt entsprechend. Aber natürlich stellt sich die Frage heutzutage, das hat jeder ja schon mal gehört, darf ich das eigentlich alles so einfach nehmen, darf ich das einfach in meinen Bogen rein kopieren mit Copy
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und Paste, darf ich das irgendwie auf eine Internetseite, auf meine Webseite stellen, was da Musik und Videos ist, weil das vielleicht auch zu große Dateien zum verschicken sind. Überall stellt sich die berühmte Copyright, die Urheberrecht Frage, weil man schon gehört hat, man darf ja nicht einfach alles so nehmen und verwenden, sondern muss vielleicht sich
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damit beschäftigen, von wem ist das, muss ich da was kaufen, muss ich eventuell Lizenzgebühren bezahlen, all das sollte man sich eben vor Bogen führen und vielmehr ist heute noch die Frage, darf ich das dann mit in der Schule oder eben in der Bildungseinrichtung, darf ich das da verteilen und vielleicht auch anderen zur Verfügung stellen und die
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rechts, die Abbildung, da ist dann die Wolke, also die Cloud, ob das nun eine Schulkloud ist oder irgendwie eine andere Webseite, die sich öffnet und sagt, nehmt doch das Material zu Windmühlen, was Lehrer A oder Lehrerin B jetzt zur Verfügung gestellt hat, da stellt sich erst recht die Frage, geht das eigentlich, wenn im Internet auf einmal ganz viele
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dazu greifen können und geht das eben auch in der Schule fürs gesamte Kollegium oder für alle, mit denen ich in dem Bereich zu tun habe, die das vielleicht auch gebrauchen könnten. Also die Frage ist immer, gibt es da eigentlich jemanden, der der rechte Inhaber oder die rechte Inhaberin ist, die ich fragen muss, muss ich irgendwo Lizenzen bezahlen,
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wenn ich etwas käuflich erwerbe oder wenn es da kostenlos ist, heißt das dann auch gleich, ist es frei. Und da muss man ein bisschen wissen, wie das eben ist, wer kann solche Rechte haben, kreative Werke schaffen, ob Bilder, ob Filme, ob Musik, ob Texte, alles was sozusagen unter
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Medien fällt, bedingt immer, dass da ein Mensch oder mehrere Menschen sind, die sich damit beschäftigt haben und das produziert haben, sie sind also Urheber oder Urheberinnen, sie schaffen Werke und stellen die zur Verfügung und sie vergeben Nutzungsrechte. Das ist das wesentliche
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Prinzip, wenn man selber das Werk nicht weiter verbreiten will oder verwerten will, dann sucht man sich jemanden, mit dem man das macht. Das kann eine Schule sein, das kann Bildungsmedienanbieter sein, das können auch andere Menschen, Verlage oder andere Institutionen sein, denen man dann per Vertrag Nutzungsrechte einräumt, entweder einfache oder ausschließliche. Das würde jetzt ein bisschen zu weit
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führen, das näher auszuführen. Das ist aber die wesentliche Entscheidung. Und ein wichtiges Prinzip ist noch, dass man die Urheberrechte tatsächlich für 70 Jahre nach Tod des Urhebers weiter in Anspruch nehmen kann, dann eben entsprechende Erben oder Vertragspartner. Das sind wichtige Prinzipien. Das heißt, der Urheber hat eine ziemlich wichtige
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Stellung oder die Urheberin und da gibt es auch dann bestimmte Möglichkeiten, etwas zu schützen, nicht nur vertraglich, Nutzungsrechte weiterzugeben, sondern man hat als Urheber auch sogenannte Urheberpersönlichkeitsrechte. Man ist wie so ein Vater oder eine Mutter von Nachkommen dafür verantwortlich, was mit dem Werk passiert.
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Man kann das Urheberrecht auch nicht mehr abschütteln, sondern man kann nur mit den Nutzungsrechten arbeiten und sagen, ich überlasse das anderen oder gebe das eben auch anderen so weit in die Hand, dass ich mich nie wieder darum küme. Aber das Urheberpersönlichkeitsrecht ist deswegen wichtig für freie Lizenzen, weil darin verankert ist, dass nur der Urheber, nur die Urheberin eben entscheidet, was mit ihrem Werk oder mit seinem
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Werk passiert. Und da gibt es eben die verschiedenen Möglichkeiten, es vervielfältigen, es ausstellen oder öffentlich zur Verfügung stellen, senden, ob nun im Radio oder im Fernsehen oder heutzutage natürlich übers Internet, öffentlich aufführen, ob nun im großen Theater oder in kleinen Räumen.
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Das sind alles Dinge, die zuallererst immer die Urheber, die Urheber als solches, können auch mehrere an einem Werk beteiligt sein, entscheiden müssen und die müssen gefragt werden. Sie erlauben das, sie geben vertraglich Nutzungsrechte frei oder eben nicht. Und alles, was danach kommt, wurde vertraglich mal mit den Urhebern vereinbart. Wenn jemand Nutzungsrechte, Verlage oder Sender für lange Zeit
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haben, dann sind die zu fragen. Aber am Anfang steht immer der Urheber, die Urheberin. Sie schaffen also das Werk, die Urheber, sie vergeben die Nutzungsrechte und ein ganz wichtiges Prinzip, weshalb es freie Lizenzen und Creative Commons Lizenzen gibt, ist, sie müssen das nicht kennzeichnen. Deswegen haben wir dieses Problem mit den Windmühlenbildern, den
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Windmühlenvideos, den Windmühlen-Audiodateien, dass man ihnen im Internet oft nicht ansieht, von wem sind sie, sind sie irgendwie geschützt oder sind sie nicht geschützt. Sie sind eben einfach da, finden sich keine Bemerkungen und das deswegen, weil keine Pflicht besteht aus Urheberrechten, sieht nicht vor, dass eine Kennzeichnung stattfindet. Das heißt im Umkehrschluss, wir müssen davon ausgehen, wenn wir
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etwas finden, wo nichts dransteht, wo uns nicht erklärt wird, wem gehören hier Rechte zu dieser Datei oder zu diesem Werk, dass es geschützt ist, dass ein Urheberrechtsschutz drauf ist. Und das kann die Sache eben ein bisschen kompliziert machen. Das heißt, wenn es vertragliche Regelungen gibt, dann gibt es
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da Nutzungsbedingungen, dann werden da also bestimmte Sachen festgelegt, was man mit diesem Werk machen darf, wenn man die Nutzungsrechte erwirbt. Der Urheber, die Urheberin hätte aber auch die Möglichkeit zu sagen, ich vergebe die Nutzungsrechte nicht per Vertrag an jemanden, an einen Verwerter oder an bestimmte Institutionen, sondern ich gebe diese Nutzungsrechte frei.
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Ich sage einfach, ganz viele Leute können damit viel machen. Ich definiere auch das, was damit gemacht werden kann und unter welchen Bedingungen, aber dann steht das frei zur Verfügung. Und ich muss da nicht mehr gefragt werden, weil ich habe ja die Erklärung, was damit passieren kann, schon angehangen. Ich habe das markiert, genau das, was beim eigentlichen Urheberrecht
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nicht notwendig ist. Und wenn man so will, dann ist das eine die rote Zone, die nämlich eben dann vorsieht, was man nicht damit darf, wo man um Erlaubnis fragen muss, wo man letzten Endes darauf angewiesen ist, mit Rechteinhabern zu verhandeln oder Lizenzen zu erwerben. Und die grüne Zone, wenn wir so wollen, der grüne Bereich ist
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tatsächlich, die Werke freizugeben und die Nutzung freizugeben. Und da unter dieses Freigeben kann, letzten ist alles fallen, was ich eben schon genannt habe, die Nutzungsverwertungsarten, die Verbreitung, die öffentliche Aufführung, die Vervielfältigung und besonders wichtiges Prinzip, die
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Bearbeitung soll erlaubt sein. Auch das ist im Urheberrechts- und im Urheberpersönlichkeitsrecht verankert, dass ein fremdes Werk, ein urheberrechtlich geschütztes Werk nicht einfach bearbeitet werden darf. Man muss den Urheber fragen, darf ich da was rausschneiden? Darf ich es verändern? Darf ich da andere Dinge mit kombinieren, sodass ein neues Werk entsteht? All das wären Bearbeitung, die erlaubnispflichtig sind.
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Und die Schere deutet an bei freigegebenen, bei freilizensierten Materialien ist das Prinzip, ja, du darfst es verändern. Wenn man also ein Werk oder ein Sammelwerk auch freigibt und unter Creative Commons Lizenzen freigibt,
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wie funktioniert das dann? Und da gibt es ein paar Grundprinzipien, nach der eben, wie eben schon gesagt, nur der Urheber, die Inhaber exklusiver Nutzungsrechte darüber entscheiden können und auch Unterlizenzen erteilen können. Auch das ist bei Creative Commons vorgesehen, dass diese
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Unterlizenzen mit vergeben werden, wenn man etwas freilizensiert. Wichtig ist, dass diese freien Lizenzen erst dann in Kraft treten, wenn es öffentlich zugänglich gemacht wird. Also wenn das Werk irgendwo verfügbar ist und in dem Moment dann auch in Kraft tritt, wenn jemand es nutzt, herunterlädt und sagt, okay, ich will das jetzt. Dann hat er den virtuellen Handschlag eines Vertrags
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sozusagen getätigt und ordnet sich den Lizenzbedingungen unter, die an dieser freie Lizenz angehangen werden. Wenn jemand etwas verändert, was er ja darf bei der freien Lizenz, dann muss er diese Änderung kennzeichnen und dann entsteht womöglich ein neues Werk, wofür er dann wieder
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der Urheber ist, aber das dann eben auch weiter darauf hingewiesen werden muss, dass es freilizensiert ist. Und ein ganz wichtiges Prinzip, dass man bei Creative Commons beachten soll, man darf die Lizenzbedingungen dagegen nicht verstoßen, man muss sie einhalten. Ansonsten erlischt diese Lizenz. Wenn ich also irgendwas vergesse, wir kommen noch dazu, was zu diesen Lizenzbedingungen gehört,
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aber wenn ich irgendwas davon vergesse und trotzdem veröffentliche, dann habe ich gegen die Lizenzbedingungen verstoßen und dann erlischt die Lizenz. Und was passiert, wenn die Lizenz erlischt? Dann kommt wieder das Urheberrecht, tritt wieder in Kraft. Also der Urheberrechtsschutz, wie wir ihn jetzt eben schon kennengelernt haben.
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Man müsste dann wieder bei den Urhebern nachfragen oder den Rechtsinhabern. Wie funktioniert das also nun? Die bekanntesten und bei OER gebräuchlichsten Lizenzen sind CC BY und CC BY SA. Ganz kurz erklärt, bei BY geht es ja immer von auf Deutsch. Also von wem ist das?
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Die Namensnennung ist ganz wichtig. Die Quelle, also wer ist der ursprüngliche Urheber oder Rechteinhaber, muss genannt werden. Und auch die Lizenz als solche muss angefügt werden. Das sind die zwei wesentlichen Lizenzbedingungen, sag ich mal, die wir bei CC BY haben. Es muss immer deutlich werden, von wem das kommt,
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wo es zu finden ist und welche Lizenz dahinter steckt, weil es ja mehrere unterschiedliche gibt. Die nächste, BY SA, ist manchmal ein bisschen schwieriger zu verstehen. Share, like, also unter gleichen Bedingungen weiter veröffentlichen, weiter verbreiten. Und damit ist die Lizenz gemeint und nicht das Werk. Die Lizenz muss beibehalten werden,
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egal was man dann mit dem Werk angestellt hat, wie man es womöglich geremaxt hat. Man muss immer bei dieser Lizenz bleiben, wenn man das Material verwendet hat. Die zwei ungeliebten von OER Module oder Attribute bei den Creative Commons Lizenzen sind keine Bearbeitung und keine kommerzielle Nutzung.
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Da sagen die Lizenzbezeichnungen schon aus, worum es geht. Man darf es dann eben nicht bearbeiten. Genau das, was die freien Lizenzen eigentlich ja neu eingeführt haben, dass sie die Bearbeitung erlauben von Werken. Daher ist das für OER ungeeignet, weil gerade im Bildungsmedienbereich
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ja beliebt ist, die Dinge zu remixen, anzupassen an das, was man sich vorstellt für das Material etc. Und die kommerzielle Nutzung, da könnte man jetzt auch länger drauf eingehen, ist deswegen schwierig, weil es doch immer wieder Bereiche gibt, wo man sagt, das soll ruhig kommerziell in privaten Schulen oder bei privaten Veranstaltungen,
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bei Bildungsveranstaltungen, wo eventuell Eintritt oder Teilnahmegebühren anfallen. Und dann würde dieses Material genau dann nicht genutzt werden können. Das heißt, mit dieser Bedingung würde man viele ausschließen. Es gibt noch die gemeinfreien Werke. Und auch hier ist es möglich, durch freie Lizenzen
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eine Freigabe zu ermöglichen, die gar keine Bedingungen mehr stellt. Man muss keinen Namen mehr anfügen. Man muss auch nicht mehr die Lizenz nennen, sondern man kann es einfach verwenden. Aber da ist für mich immer der entscheidende Hinweis, dass es schwierig wird, weil wir gelernt haben, wenn man im Internet Material findet,
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wo nichts dransteht, muss man urheberrechtlichen Schutz annehmen und dann lässt man eventuell die Finger von. Wenn aber etwas dransteht, nämlich eine freie Lizenz, eine Urheberrechtliche Lizenz, dann hätte man die Möglichkeit, das besser einzuschätzen. Wenn nun bei CC Zero nicht gefordert wird, etwas anzufügen, ist das immer so ein bisschen schwierig.
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Und deswegen rate ich, rate andere immer dazu, trotzdem runterzuschreiben, aus welcher Quelle ist das und dass es freigegeben ist, ein gemeinfreies Werk ist, dass es unter CC Zero steht. Die freien Lizenzen bringen also ein Vorteil, dass sie erstens immer ganz genau erklären durch die Lizenzbildung den Lizenzhinweis,
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was man damit machen kann. Das ist so ein bisschen wie die Waschanleitung in Kleidung, dass man sagt, da steht, was geht damit und was nicht. Und so kommen wir dann also zu dem Punkt, vom Ausgangspunkt, wenn ich jetzt Material finde im Internet für mein Windmühenthema und dann auf freilizensiertes Material stoße, dann kann ich dem ansehen, nämlich durch den Lizenzhinweis,
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der dem Windmühendfoto in diesem Fall angefügt ist. Aha, so, ich darf es nehmen, ich darf es auch verändern. Ich muss die Bedingung einhalten und die Information mit dem Lizenzhinweis anfügen. Von allen anderen Sachen würde ich die Finger lassen. Und die Menge der Dinge, die freilizensiert sind, erhöhen sich. Meine Lieblingsanalogie in dem Fall ist immer wie beim Pilze
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sammeln, es wäre toll, wenn man in den Wald geht und dann die Pilze irgendwie immer mit einem Hinweis versehen sind. Ich bin genießbar, mich kannst du mitnehmen. Und bei denen, wo nichts dransteht, lasse ich automatisch die Finger weg. So ist das in der Natur nicht, aber die Natur, die wir sozusagen mit OER schaffen oder beeinflussen, würde so ein bisschen diesem Prinzip entsprechen.
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Jetzt noch so ein bisschen zu der korrekten Verwendung. Wohin also mit diesen, wie muss so ein Lizenzhinweis aussehen und wohin damit? Also in dem Fall aus den drei Elementen reicht das schon. Also den Titel, die Datei, das Werk, wie heißt es? Die Quelle, also den Autor und den Urheber oder Rechteinhaber
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und dann eben die Lizenz selber anfügen. Hier sieht man nochmal ein Beispiel, wie das aussehen kann. Und das ist bei Creative Commons selbst genannt auf der Seite. Da kann man also lernen, wie ein Lizenzhinweis vollständig und korrekt aufgebaut ist und warum er auch in diesem Fall gut
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funktioniert und den Lizenzbedingungen entspricht. In der digitalen Welt, ganz wichtig, haben wir die Möglichkeit, die Dinge auch immer direkt zu verlinken. Das heißt, immer auf die Quelle auch hinzuführen. Wenn wir etwas drucken, auch da funktionieren die freien Lizenzen, also analog verteilen, dann muss man eben eventuell den Lizenzhinweis
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etwas länger ausschreiben und länger formulieren, damit man auf die Internetseite kommt. So kann das aussehen, da, wo der grüne Daumen dran ist. Ist das richtig? Hier hintersteckt der Hinweis, dass es unterschiedlich formuliert werden kann. Lizenzhinweis muss nicht wie eine DIN-Norm bestimmte Syntax einhalten.
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Er muss bestimmte Dinge beinhalten. Er kann aber unterschiedlich formuliert sein und platziert sein, wie man das sprachlich regelt, wie man ihn ausdrückt und wo er platziert wird, ob nun hintereinander weg in einer Liste oder im Pressum oder immer unter den Fotos, was sich bei Fotos und Videos eignet und auch oft vorgesehen ist
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von den Plattformen, dass man direkt Beschriftung anbringt. Aber das sehen die Quelle der Commons Lizenzen nicht vor. Da sind sie nicht sehr streng, sondern eher offen. Und auch die Platzierung hier idealerweise unterm Foto. Man kann das aber auch am Ende des Dokuments machen oder eben am Ende eines längeren Werkes
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wie im Pressum, Anhang etc., das dort unterbringen, wo man ohnehin nach Quellennachweis, nach Bildnachweisen sucht. Also dort die klassischen Stellen in jetzt Druckwerken oder auch E-Books oder ähnlichen Sammlungen von Inhalten kann man das gebündelt anbringen bei Folien sowie Präsentationsfolien wie diese hier.
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Kann man am Ende ein Lizenzhinweis auch gebündelt bringen und sagen Folie 3, Folie 4 etc. Aber auch in den Folien, so wie ich das hier zum Teil gemacht habe, unten unter den Werken oder am Rand, wenn man auch Piktogramme oder Ähnliches nimmt, das direkt zu platzieren.
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Also auch da gibt es keine Vorschriften, sondern immer da ist mein Rat, immer mit einem gesunden Menschenverstand ran gehen und sagen, wo erwartet der Nutzer das? Und bei Folien ist es ja immer so eine Sache. Manchmal werden Folien, Vorträge aus 20 Folien natürlich auseinandergerissen. Dann nimmt jemand nur eine Folie und hat dann vielleicht den Lizenzhinweis nicht dabei, weil der hinten dran ist. Dann ist das so ein bisschen das Verschulden des Nutzers
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oder der Nutzerin. Aber vielleicht kann man auch das eine tun, das andere nicht lassen. Hinten nochmal alles gebündelt und trotzdem auf jeder Folie die Hinweise. Auch bei Videos ist das entsprechend, weil man da die Möglichkeit hat, unter der Platzierung, ob nun bei YouTube wie MEO oder anderen Plattformen, auch immer durch Bildunterschriften oder entsprechende Infokasten
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die Meta-Information, die Metadaten mit unterzubringen. Also unter dem Video oder an irgendeiner Stelle. Oder eben auch am Ende des Videos, wie eben die Abspanninformation, die zu kombinieren. Dann eben auch mit den Lizenzinformationen im Digitalen. Das ist kein Problem, zum letzten 10 Sekunden zu springen, um sich das dann anzugucken,
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vielleicht auch ein Standbild zu machen, um das zu übernehmen. Also daran sollte man immer denken, weil nochmal die Creative Commons Lizenzbedingungen erwarten, dass diese Informationen immer gegeben werden, mitgeschleppt werden, auch digital Suchmaschinen relevant, also gefunden werden. Das also so ein schneller Ritt. Wie macht man das mit den Creative Commons Lizenzen?
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Wohin und wie sind sie aufgebaut? Hier nur zum Schluss ein Hinweis. All diese Fragen, wie das grundsätzlich mit den Creative Commons Lizenzen funktioniert und wo es vielleicht auch Bedenken gibt zu Kommerzialisierung oder zu CC0, wie das funktioniert. Da gibt es Hilfsbroschüren,
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Ratgeberbroschüren, auf die ich gern verweise. Die sind natürlich auch digital verfügbar und frei lizensiert. Dann sage ich vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Stehen natürlich für Fragen auch im Netz dann gerne zur Verfügung.
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