We're sorry but this page doesn't work properly without JavaScript enabled. Please enable it to continue.
Feedback

Praxis-Update RDA DACH - Teil 2.3 Was ändert sich bei der Erfassung von Normdaten?

00:00

Formal Metadata

Title
Praxis-Update RDA DACH - Teil 2.3 Was ändert sich bei der Erfassung von Normdaten?
Title of Series
Number of Parts
6
Author
Contributors
License
CC Attribution 3.0 Germany:
You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor.
Identifiers
Publisher
Release Date
Language
Production Year2023

Content Metadata

Subject Area
Genre
Abstract
Die Trainingsmaterialien richten sich an erfahrene RDA-Anwendende mit Blick auf die Änderungen, die sich durch den neuen Standard RDA DACH ergeben. Teil 2.3 Was ändert sich bei der Erfassung von Normdaten? In dieser Präsentation werden die Änderungen bei der Erfassung von Normdaten bzw. normierten Sucheinstiegen erläutert, die mit Einführung des Standards RDA DACH wirksam werden. Außerdem wird auf einige Bestimmungen hingewiesen, die sich nicht geändert haben, aber in der Praxis unterschiedlich angewendet wurden. Weitere Trainingsmaterialien befinden sich hier: https://sta.dnb.de/doc/STA-HILFE-TRM
Keywords
Computer animation
Computer animation
Computer animation
Praxisupdate RDA DACH Teil 2.3 Was ändert sich bei der Erfassung von Normdaten? Diese Präsentation befasst sich mit den Elementen, die für die Bildung von normierten Sucheinstiegen der Normdatenentitäten eine Rolle spielen. Die normierten Sucheinstiege sind nicht nur Bestandteil von Normdatensätzen,
sondern auch von Tiddeldatensätzen und sind deshalb auch für Institutionen, die nicht mit der GND arbeiten, von Bedeutung. Bei diesen Inhalten geht es nicht nur um wirkliche Neuerungen, sondern auch um Bestimmungen, die wir gerne in
Erinnerung rufen möchten, weil deren Anwendung in der Praxis auseinander lief. Zu Geografika- und Werknormdatensätzen gibt es keine Folien. Der bevorzugte Name eines Akteurs. Die Regelungen zu den Elementen bevorzugter
Name einer Person, einer Familie, einer Körperschaft sowie bevorzugter Name eines Geograficums enthalten immer zwei Aspekte. Die Wahl des bevorzugten Namens und das Erfassen des bevorzugten Namens. In RDA DACH kann also ein bevorzugter Name in Vorlageform, die als bevorzugt gewählte Form und in Erfassungsform nach
Anwendung der Erfassungsregeln vorkommen. Dies geschieht immer in zwei Schritten. Zunächst die Wahl des bevorzugten Namens und als zweiter Schritt das Erfassen des bevorzugten Namens. Diese beiden Schritte werden auch in der
Strukturierung der Elemente bevorzugter Name einer Person, einer Familie, einer Körperschaft, eines Geograficums in RDA DACH verdeutlicht. Hier noch einmal anhand eines Beispiels erläutert, wie man von mehreren vorliegenden Namen zum bevorzugten Namen in Erfassungsform gelangt.
Es braucht diese beiden Schritte. Wir haben zwei verschiedene Namensformen für diese Person, nämlich C.G. Jung und Carl Gustav Jung. C.G. Jung wird als häufigste Namensform zum bevorzugten Namen. In einem zweiten Schritt werden die
Erfassungsbestimmungen angewendet. Sie lautet, erfassen sie den Nachnamen als erstes Element. Das heißt Jung, C.G. ist die Erfassungsform des bevorzugten Namens. Hier noch einmal ein Beispiel mit einer Körperschaft. Um von mehreren
vorliegenden Namen wieder zum bevorzugten Namen in Erfassungsform zu gelangen, werden bei Körperschaften die gleichen zwei Schritte wie bei den Personen angewandt. Dasselbe gilt dann auch natürlich für Familien und Geografiker. Wir schauen uns das Beispiel an. Der vorliegende Name ist Ruch und
Partner Architekten AG und es gibt auch noch einmal den Namen in Englisch Ruch und Partners Architects Limited. Es wird Ruch und Partner Architekten AG als bevorzugter Name gewählt, da diese Form in der Sprache der Körperschaft ist. In
einem zweiten Schritt werden die Erfassungsbestimmungen angewendet, nämlich die Gesellschaftsform wird weggelassen. Erfasst wird dann Ruch und Partner Architekten. Dies ist die Erfassungsform des bevorzugten Namens. Ein weiterer Punkt, den wir in Erinnerung rufen möchten, betrifft
Phrasen, die den Namen einer anderen Person enthält. Grundsätzlich wird eine solche Phrase als bevorzugter Name einer Person betrachtet. Die Phrase wird in der vorliegenden Reihenfolge erfasst. Unserm Beispiel gibt es diese Phrase
Bruder des Johannes Gerson. Sein eigentlicher Name ist nicht bekannt. Dann wird auch erfasst Bruder des Johannes Gerson. Also Personen, deren Namen unbekannt sind und die mit einer Phrase bezeichnet werden, erhalten diese Phrase als bevorzugten Namen. Zu Phrasen, die den Namen einer anderen Person
enthalten, gibt es eine Ausnahme. Geistige Schöpfer der Antike und des Mittelalters, die ihre Werke unter dem Namen eines anderen bekannten geistigen Schöpfers veröffentlicht haben, in der Forschung als Pseudo bekannt, erhalten keinen eigenen Datensatz. Die Form Pseudo wird als abweichender Name behandelt.
Hier das Beispiel Aristoteles. Als abweichender Name wird Pseudo Aristoteles erfasst. Mit Familie in Beziehung stehender Zeitraum. Auch dies zur Erinnerung bei der Bildung des normierten Sucheinstiegs einer Familie.
Bei Familien muss neben dem bevorzugten Namen in Erfassungsform, außer der Kategorie einer Familie, auch der in Beziehung stehende Zeitraum hinzugefügt werden. Bei regierenden Familien ist dies bevorzugt die Regierungszeit, bei anderen
Familien der Zeitraum, in dem die Familie nachweisbar ist. Im zusätzlichen Sucheinstieg ist diese Ergänzung nicht Pflicht, wird aber empfohlen. Artikel am Anfang von Körperschaftsnamen. Verwendet eine Körperschaft in ihrem
bevorzugten Namen immer einen einleitenden Artikel, wird dieser bei der Erfassungsform mit berücksichtigt. In der GND wird dieser einleitende Artikel nicht mehr wegsortiert. Ein zusätzlicher Sucheinstieg mit dem Sortierzeichen vor dem ersten Wort nach dem einleitenden Artikel liegt im Ermessen der
Katalogisierenden. Bei der Erfassung des bevorzugten Namen von Territorialpfereien der Katholischen Kirche gibt es eine grundsätzliche Änderung. Die normierenden Bestimmungen zum bevorzugten Namen von Territorialpfereien
der Katholischen Kirche werden aufgehoben. Wie bei den meisten anderen Körperschaftskategorien wird die selbst gebrauchte bzw. häufigste und originalsprachige Namensform zum bevorzugten Namen. Mit der Einführung von RDA DACH wird der Teil Territorialpfereien der Katholischen Kirche in der EHK 16
Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften nicht mehr gültig sein. Hier ein Beispiel. Diese Territorialpferei nennt sich selbst katholische Kirchgemeinderisch, an anderer Stelle wird das katholisch
abgekürzt. Der bevorzugte Name am häufigsten verwendet und der vollständigste ist katholische Kirchgemeinderisch in Vorlageform, in Großbuchstaben, in Erfassungsform normalisiert geschrieben. Als abweichender
Name kann die abgekürzte Form und die Form ohne das katholisch erfasst werden. Ein weiteres Beispiel. Der bevorzugte Name dieser Territorialpferei ist Pfarre Oberkappel. Besteht für eine Territorialpferei der Katholischen
Kirche bereits ein GND-Satz mit der alten normierten Form als normiertem Sucheinstieg, wird der Datensatz aktualisiert. Die alte Form wird als abweichender Name behandelt. Also der bevorzugte Name ist jetzt Pfarre Oberkappel, der abweichende Name, die bisherige normierte Form. Hier sehen wir
die Erfassung in der GND. In der GND wird der zusätzliche Sucheinstieg für die alte normierte Form mit normiert bis 2023 in DollarV ergänzt. Also der bevorzugte Name Pfarre Oberkappel, der abweichende Name, die bisherige normierte
Form mit der Ergänzung DollarV normiert bis 2023 und ein weiterer abweichender Name mit der ausgeschriebenen Form Pfarre Heiliger Egedius Oberkappel. Wie bei den Territorialpfereien der Katholischen Kirche werden die
normierenden Bestimmungen zum bevorzugten Namen auch bei Klöstern und Stiften aufgehoben. Für die Wahl des bevorzugten Namens gilt dasselbe wie bei den Territorialpfereien. Die selbst gebrauchte bzw. häufigste und originalsprachige Namensform wird zum bevorzugten Namen. Mit der Einführung von
RDA DACH wird die EHK 17 Klöster und Stifte nicht mehr gültig sein. Dieses Beispiel zeigt, dass die alte normierte Form Kloster Desentis, wie es bisher erfasst wurde, von der Körperschaft selbst gar nicht gebraucht
wird. Die Form mit Benedictinakloster in einem Wort wird häufiger verwendet, deshalb ist diese Form die bevorzugte Namensform. Die Form mit den zwei getrennten Wörtern für Benedictinakloster wird als abweichende
Name erfasst. Die Namensform in der Sprache der Körperschaft hat Vorrang und wird zum bevorzugten Namen ABBEI DUTRIV. Der bereits bestehende GND-Satz mit der alten normierten Form als normiertem Sucheinstieg wird aktualisiert. Die alte normierte Form wird als zusätzlicher Sucheinstieg mit
dem Vermerk $V, normiert bis 2023, erfasst. Das bisherige Element Art einer Körperschaft heißt jetzt Kategorie einer Körperschaft. Als Kategorie einer Körperschaft kommen nur diese sechs
Begriffe, fünf spezifische und ein unspezifischer, in Frage. Die spezifischen Begriffe haben Vorrang. Trifft keiner der fünf spezifischen Begriffe zu, wird Körperschaft verwendet. Reichen diese sechs Begriffe als Unterscheidung nicht aus, wird ein weiteres als zusatzmögliches Element im normierten
Sucheinstieg berücksichtigt. In Verbindung stehende Ort, in Verbindung stehende Körperschaft oder in Verbindung stehender Zeitraum. Die bisherige Regelung, dass wenn an diese Begriffe nicht ausreichen, ein passender Sachbegriff aus der GND genommen wird, ist aufgehoben. Das Element Kategorie
einer Körperschaft ist im normierten Sucheinstieg Pflicht, wenn der bevorzugte Name nicht auf eine Körperschaft schließen lässt. So zum Beispiel hier im ersten und im dritten Beispiel. Oder es in der GND identische
bevorzugte Namen für unterschiedliche Entitäten gibt. Dies ist der Fall beim zweiten Beispiel. BBS gibt es einmal als Firma und als Musikgruppe. Dann muss hier die Kategorie einer Körperschaft ergänzt werden.