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Freedom needs fighters!

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Formale Metadaten

Titel
Freedom needs fighters!
Untertitel
Wie die GFF mit strategischen Klagen für Freiheitsrechte kämpft und was in 2019 auf uns zukommt
Serientitel
Anzahl der Teile
165
Autor
Lizenz
CC-Namensnennung 4.0 International:
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Erscheinungsjahr
Sprache

Inhaltliche Metadaten

Fachgebiet
Genre
Abstract
Der Talk gibt einen Überblick über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Wir klagen, um Grund- und Menschenrechte vor Gesetzgebern und Behörden zu schützen.
Schlagwörter
ComputeranimationDiagrammVorlesung/Konferenz
Besprechung/InterviewXML
Gesetz <Physik>SchnittstelleLösung <Mathematik>Vorlesung/Konferenz
WhiteboardSystemplattformHighlight <Programm>Constraint <Künstliche Intelligenz>Portal <Internet>Vorlesung/KonferenzComputeranimation
Web-SeiteVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
MenütechnikWorld Wide WebINGA <Programm>Twitter <Softwareplattform>Web-SeiteComputeranimation
E-MailConstraint <Künstliche Intelligenz>Twitter <Softwareplattform>Blockade <Mathematik>Vorlesung/Konferenz
Twitter <Softwareplattform>ComputeranimationVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Physikalische GrößeInformationDampfVorlesung/KonferenzComputeranimation
InformationVorlesung/Konferenz
LoginExpertensystemComputeranimation
DateiExpertensystemVorlesung/Konferenz
Computeranimation
Palm <Marke>KerndarstellungGesetz <Physik>Nonstandard-AnalysisInternetVorlesung/KonferenzBesprechung/InterviewComputeranimation
KommunikationInternetReiheQuelle <Physik>FestplatteKraftDatenaustauschVorlesung/Konferenz
MetadatenPhysikalische GrößeVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
KraftBesprechung/InterviewComputeranimation
DatensatzComputeranimation
Hash-AlgorithmusBesprechung/InterviewVorlesung/Konferenz
Vorlesung/KonferenzComputeranimation
Trojanisches Pferd <Informatik>Computeranimation
Instanz <Informatik>Gesetz <Physik>ReiheVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Besprechung/InterviewVorlesung/Konferenz
Wort <Informatik>Besprechung/Interview
Notebook-ComputerRegelungWort <Informatik>Gesetz <Physik>ZahlEigenwertproblemBesprechung/InterviewComputeranimation
RegelungReiheHighlight <Programm>Vorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
AbstandGeschlecht <Mathematik>Computeranimation
InformationInformationInstanz <Informatik>HomepageVorlesung/KonferenzBesprechung/InterviewComputeranimation
Physikalische GrößeVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Besprechung/InterviewComputeranimation
MittelungsverfahrenGebiet <Mathematik>Noten <Programm>Besprechung/Interview
StandardabweichungMittelungsverfahrenMetadatenWeb SiteBesprechung/InterviewVorlesung/Konferenz
KommunikationKraftKommunikationART-NetzComputeranimation
Vorlesung/KonferenzComputeranimation
Algebraisch abgeschlossener KörperVorlesung/KonferenzComputeranimation
ZahlComputeranimation
World Wide WebSoziale SoftwareBildschirmmaskeHighlight <Programm>Vorlesung/KonferenzComputeranimation
ReiheComputeranimation
KommunikationsprotokollSphäreExpertensystemVorlesung/KonferenzComputeranimation
Web SiteInformationWort <Informatik>Besprechung/InterviewComputeranimation
MomentenproblemVorlesung/Konferenz
Hausdorff-RaumEndgerätInternetSupremum <Mathematik>ReiheVorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Vorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Vorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
GruppenoperationZugbeanspruchungKapazität <Mathematik>ServerZahlenbereichPhysikalische GrößeLINUXSupremum <Mathematik>Dienst <Informatik>Vorlesung/KonferenzBesprechung/Interview
Wort <Informatik>Vorlesung/KonferenzDiagramm
Transkript: Deutsch(automatisch erzeugt)
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen. Sinngemäß hat das mal George Orwell in einem Buch so geschrieben. Oder man könnte in Deutschland auch sagen, keep calm and go to Karlsruhe, wie es auf dieser schönen Postkarte steht. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wird im nächsten Talk vorgestellt.
Es werden zwei Leute diesen Talk machen. Das eine ist der Ulf Burmeier, der ist Richter in Berlin, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgericht in Berlin. Er macht einen Podcast, Lage der Nation, kommt glaube ich immer Freitag. Macht das zusammen mit Philipp Bunsen, einem Journalisten, der so das aktuelle politische Tagesgeschehen ein bisschen aufarbeitet und bewertet.
Er ist auch aktiv im Bereich Netzpolitik, bei der digitalen Gesellschaft, ist Jurist, was wohl Sinn macht für die GFF. Und er macht das zusammen mit Nora Markhardt. Nora Markhardt ist auch Juristin, die ist im Vorstand der GFF.
Sie ist Professorin in Hamburg und setzt sich unter anderem auch für Flüchtlingsrechte ein. Zusammen machen sie beide recht viel. Sie machen auch zusammen unter anderem mit Malte Spitz noch die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Was die tun, warum sie es tun und was da alles so in 2019 zu erwarten ist und was da so als Ausblick für 2019 ansteht. Das werden sie uns jetzt alles erzählen.
Bitte noch mal einen Riesenapplaus für Nora und Ulf. Ja, hi, vielen Dank Konstantin für die Einführung. Wir sind heute da mit dem Talk Freedom Needs Fighters. Also Freiheit braucht Kämpfer, Kämpferinnen und werden euch das Konzept strategische Prozessführung vorstellen.
Das, was uns heute hier besonders beschäftigen wird, ist, dass die Freiheitsrechte verteidigt werden müssen, auch und gerade im digitalen Raum. Konstantin hat schon gesagt, mein Name ist Nora Markhardt, ich bin im Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte und neben mir steht. Ich bin Ulf Burmeier. Hallo, herzlich willkommen zu unserem Talk.
Wir freuen uns sehr, dass ihr alle hier seid und uns zunächst ein bisschen zuhört, aber wir wollen natürlich nachher auch mit euch ins Gespräch kommen. Deswegen haben wir das so auf 40, 45 Minuten angelegt und freuen uns sehr auf eure Vorschläge, Anregungen und Fragen. Ja, die Freiheit ist in Gefahr. Das ist erstmal unser Ausgangspunkt. Wir leben jetzt vielleicht in einem Land, wo man sich sagt, naja, das ist ja schon
so im Vergleich weltweit eher eines der Länder, wo die Freiheitsrechte, wo es denen ganz gut geht. Aber es gibt ja jetzt nicht nur mit Trump und Putin und so weiter Probleme, sondern auch in Deutschland durchaus Gefahren für die Grund- und Menschenrechte. Und zwar eben vor allem an der Schnittstelle zwischen dem Recht und der digitalen Welt. Also die Große Koalition hat uns ja da eigentlich viele, viele Themen geliefert, sage ich mal.
Ja, genau. Die Große Koalition sorgt im Grunde seit Jahren dafür, dass ständig neue Gesetze verabschiedet werden, bei denen die Grundrechte immer wieder unter die Räder kommen. Einfach weil sie im politischen Prozess nicht die Rolle spielen, einfach nicht so interessant sind für Politikerinnen und Politiker, wie sie es eigentlich sein müssen.
Und wir wollen in unserem Talk kurz einmal die Problemfelder zeigen, wo sich das ganz besonders deutlich zeigt. Aber natürlich auch Probleme aufzeigen. Denn dieser Talk soll uns jetzt ja nicht alle frustriert hinterlassen und sagen, die Welt geht unter, sondern gegen da. Wir wollen Lösungen aufzeigen, Perspektiven aufzeigen. Was können wir tun, um Grundrechte zu schützen und zu stärken?
Gerade auch im digitalen Raum. Denn demonstrieren ist wichtig. Wir schreiben mal so schön, keep calm and go to Karlsruhe. Wir wollen natürlich überhaupt nicht, dass ihr calm bleibt, dass ihr ruhig bleibt, sondern natürlich geht es auch darum, wütend zu sein, was zu machen. Aber manchmal reicht das einfach nicht. Und deswegen gibt es eben die Geldwirtschaft für Freiheitsrechte, um da anzusetzen und noch eins draufzusetzen quasi.
Wir haben euch jetzt mal so ein paar Highlights aus den Themenbereichen mitgebracht, die uns besonders interessieren. Jetzt seht ihr hier mal so eine kleine Vorschau. Vorausdatenspeichung, Staatstrojaner, Massenüberwachung, Einschränkung der Pressefreiheit, Hürden für die Informationsfreiheit, zu denen wir arbeiten. Fangen wir vielleicht mal an.
Genau, fangen wir an mit den Gefährdungen der Pressefreiheit. Ihr habt bestimmt mitbekommen, dass vor einigen Monaten ein als linksbekanntes Internetportal vom Netz gegangen ist, nämlich links unten, Punkt Indy Media. Und das halten wir bei der GFF für eine erhebliche Gefährdung der Pressefreiheit. Wieso denn, Nora? Ja, also das ist ja so. Eigentlich steht ja im Grundgesetz, die Zensur findet nicht statt.
Also das ist eigentlich abgeschafft worden, Pressezensur. So sollte es sein, jedenfalls die Vorabzensur. Das heißt nicht, dass man nicht hinterher möglicherweise haftbar ist für Veröffentlichung in der Presse. Aber bevor etwas online geht, bevor etwas gedruckt wird, soll es normalerweise keine Zensur geben. Im Fall Indy Media kann man sich die Frage stellen, wie kann denn das sein? Ja, also ich meine, du hast jetzt gesagt, hinterher haftbar sein, das gilt ja dann für einzelne Artikel.
Hier bei Indy Media, links unten, geht es ja um die gesamte Seite. Also um das gesamte Presseerzeugnis, so wie man eine ganze Zeitung verbieten würde. Das haben die aber ganz geschickt gemacht. Sie haben nämlich nicht das Presseerzeugnis verboten, links unten Indy Media, sondern sie haben sich überlegt, da sind ja Leute hinter Indy Media und hinter links unten Indy Media.
Und die posten ja so alles Mögliche, irgendwelche Aufrufe zu Straftaten, angeblich, das war ja der Vorwurf. Und kann man da nicht irgendwas konstruieren? Genau, denn der Witz dabei ist, es gibt eigentlich in Deutschland überhaupt keine Gesetze, um ganze Medien zu verbieten. Gibt es einfach nicht. Das wäre sowieso Ländersache und in den Landespressegesetzen gibt es keine Norm, die sagt, eine Zeitung kann verboten werden, wenn.
Also haben Sie, haben in diesem Fall das Bundesinnenministerium einen Trick angewandt. Sie haben einfach gesagt, diese Leute hinter Indy Media, hinter links unten Indy Media, die bilden einen Verein. Das wussten die zwar gar nicht, die haben keine Satzung, die haben keinen Vorstand, die wussten überhaupt nicht, dass sie ein Verein sind. Das Innenministerium war schlauer, als die Leute, die diese Webseite betrieben haben, gesagt, das ist ein Verein.
Und praktisch Vereine kann man verbieten. Ja, insofern links unten der neu gegründete, durch das Bundesinnenministerium neu gegründete Verein wurde verboten. Daraufhin konnte er seine Webseite auch nicht mehr betreiben. Und das halten wir für einen ganz groben Verstoß gegen alle möglichen rechtlichen Prinzipien.
Also dass überhaupt der Bund tätig geworden ist, wo das doch eigentlich Ländersache ist und so weiter. Dass das Vereinsrecht hier verwendet wird, um Presseerzeugnisse zu verbieten. Und natürlich ein mega Eingriff in die Pressefreiheit. Und natürlich auch eine Verletzung des Demokratieprinzips. Denn wenn überhaupt Presseerzeugnisse verboten werden können, dann muss das der Gesetzgeber regeln. Dann müssten also die Parlamente darüber entscheiden und nicht der Bundesinnenminister.
Ein schönes Beispiel denke ich, wie Grundrechte unter die Räder kommen. Nur weil in diesem Fall ein Medium politisch sicherlich missliebig war. Ein anderes Beispiel betrifft den Umgang mit Accounts auf Twitter. Ja, da ist ja Missliebigkeit glaube ich das richtige Stichwort. Denn auf Twitter werden ja auch die Meinungen durchaus pointiert zu Grund gegeben.
Auch gegenüber staatlichen Behörden, die inzwischen ja die sozialen Medien durchaus auch für sich entdeckt haben. Und das als Informationskanal. Neuland, muss man sehen. Das ist natürlich ein wahnsinnig gefährliches Terrain. Aber trotzdem wagen sich sogar mutige Polizeibehörden in dieses Terrain. Ja, und gründen Twitter-Accounts und versuchen über diese Twitter-Accounts Öffentlichkeitsarbeit zu machen.
Und bekommen dann natürlich, wie das so ist, wenn man sich quasi in die Öffentlichkeit wagt, gelegentlich auch einmal kritische Fragen gestellt. Und nicht jeder Polizeibeamte kann damit umgehen. Ja, vor allem so oft. Und dann immer von der gleichen Person wieder. Das nervt total. Nervt total. Kritische Fragen, kritische Antworten. Gar kein Spaß. Was macht man da am allerbesten auf Twitter?
Ja, blocken. Ganz klar. Sofort den Blockknopf drücken. Und das Problem dabei ist, wenn das eine Behörde tut, gegenüber zum Beispiel Journalistinnen und Journalisten oder auch gegen Bürgerinnen und Bürgern, dann ist das ein Problem, weil es natürlich die Möglichkeiten der Betroffenen, der geblockten Menschen einschränkt, zur Kenntnis zu nehmen, was diese Behörden auf Twitter von sich geben. Das ist also eine Einschränkung der Möglichkeit, sich zu informieren.
Und kann auch eine Einschränkung der Pressefreiheit sein, wenn es sich um Journalisten handelt, die natürlich zum Recherchieren auch auf Twitter mitlesen wollen. Ja, und die Informationsfreiheit, ist die dann verfassungsrechtlich geschützt eigentlich? Man sollte das denken. Man muss gar nicht so weit blättern. Also Artikel 5 zum Beispiel unseres Grundgesetzes gibt dazu ziemlich deutlich Auskunft.
Aber wie gesagt, das hat nicht alle Behörden interessiert. Wir haben deswegen mal versucht dagegen rechtlich vorzugehen und haben so ein Muster schreiben entworfen, mit dem sich dann Menschen an eine Behörde wenden können. Das Problem ist, wir haben bislang noch keine Behörde gefunden, die diese Blockaden dann nicht aufgehoben hat. Das heißt, sobald man die Behörden anschreibt und sagt, liebe Leute, begründet das doch mal, schickt mir doch mal einen Bescheid, gegen den ich dann klagen kann,
dann fallen sie alle um, wie beim Domino. Also insofern, das lohnt sich schon gelegentlich mal zu sagen, nö, das lasse ich mir jetzt nicht gefallen. Aber falls jemand geblockt ist und auch nicht wieder entblockt worden ist, würden wir uns natürlich über eine E-Mail freuen. Ja, infoatfreiheitssektor.org. Aber da sieht man auch mal, wie wahnsinnig schlagkräftig wir sind inzwischen, Ulf. Also ein Einschreiben reicht.
Ein Schreiben pumpt. Ja, Informationsfreiheit ist aber überhaupt ein größeres Thema für uns. Also Informationsfreiheit ist jetzt nicht nur, dass man auf Twitter was lesen darf, was die Behörden so machen, sondern man kann ja auch denen mal schreiben und sagen, ich will mal sehen, was ihr sonst so macht. Genau. Wir würden natürlich gerne auch mal Einsicht in Akten nehmen. Bestimmt kennt der eine oder andere von euch das Projekt Frag den Staat.
Frag den Staat hilft Menschen dabei, Anfragen an Behörden zu stellen, um ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrzunehmen. Aber auch da kann man sich vorstellen, dass das jetzt nicht alle Behörden mit großer Begeisterung erfüllt, wenn sie solche Anfragen bekommen. Im Gegenteil, viele versuchen sich dagegen zu wehren. Und dann hilft eben manchmal eben auch nur noch der Gang zugerecht.
Ja, also die Behörden haben manchmal glaube ich so ein bisschen den Eindruck, die Akten gehören ihnen. Also dass man will sozusagen jetzt ihre persönliche Post lesen. Da muss man sich vielleicht noch ein bisschen vor Augen führen, dass so Behörden ja zur Exekutive gehören. Und wir haben ja mal den Bundestag gewählt und da kommen dann die Behörden,
werden sozusagen da von dort aus ins Amt gesetzt. Und da die Gewalt, alle Staatsgewalt geht ja vom Volke aus. Das heißt auch, die Behörden sind mir gegen überrechenschaftspflichtig? Ja, vor allem Moneten. Ich meine, die Behörden werden ja nicht zuletzt aus Steuern bezahlt. Und man würde ja annehmen, wenn wir alle mit unseren Steuern das Arbeiten einer Behörde finanzieren,
dann müsste normalerweise auch öffentlich sein, was in dieser Behörde vor sich geht. Klar, es gibt bestimmte Bereiche, wo das nicht funktioniert. Denken wir zum Beispiel an Landesverteidigung. Bei der Bundeswehr gibt es sicherlich Dinge, die legitimerweise geschützt sind. Aber im Großen und Ganzen würde man sich da mehr Transparenz wünschen. Aber wie gesagt, das ist ein langer Prozess, diese Informationsfreiheit wirklich durchzusetzen in Behörden und auch dazu muss man manchmal zu Gericht.
Wir haben ein weiteres großes Thema. Das ist die Gefährdung von Whistleblower. Ja, Whistleblower, wisst ihr natürlich, was das ist. Das sind Personen, die Informationen öffentlich machen, die geheim gehalten werden. Zum Beispiel staatliche Informationen oder zum Beispiel Informationen über Unternehmen.
Und die mitkriegen im Rahmen ihrer Tätigkeit oft in diesen Behörden oder in diesen Unternehmen, die mitkriegen, dass da irgendwas faul ist, dass da irgendwas rechtswidrig läuft, dass da eine ganz große Sauerei am Dampfen ist und kein Mensch weiß Bescheid. Und diesen Whistleblowern verdanken wir es dann meistens, die dann Dokumente zum Beispiel, Informationen den Medien zuspielen, dass diese Skandale an die Öffentlichkeit kommen
und dass dann man dann zum Beispiel darauf reagieren kann. Also dass der Gesetzgeber tätig werden kann oder die Polizei oder dass man zum Beispiel beim nächsten Mal andere Leute wählt oder sowas. Und was ist jetzt das Problem mit den Whistleblowern? Das Problem mit den Whistleblowern ist, dass sie hier sehr häufig große rechtliche Risiken eingehen. Wenn sie zum Beispiel für den Staat arbeiten, dann ist Whistleblowing häufig strafbar als Verletzung eines Dienstgeheimnisses.
Aber auch wenn sie nur in einem Privatunternehmen arbeiten, kann es zum Beispiel die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sein. Also Whistleblower leben gefährlich. Es gibt bis heute in Deutschland keinen vernünftigen Whistleblower-Schutz. Das betrifft also die Menschen, die tatsächlich Informationen weitergeben. Und es gibt außerdem auch nur ganz, sagen wir mal, eingeschränkten Schutz
für Journalistinnen und Journalisten, die natürlich auf Informationen von Whistleblowern angewiesen sind. Und ganz besonders gefährlich ist in diesem Kontext der Straftatbestand der Datenhehlerei. Das ist ein neues Strafgesetz, das damals mit der zweiten Auflage der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag geschmuggelt worden ist. Und in aller Kürze kann man das so verstehen,
das ist ein Gesetz gegen die Weitergabe von gestohlenen Daten. Gestohlene Daten, Datenhehlerei, das klingt schon mal erstmal so schräg. Klingt irgendwie sehr nach, da hat jemand so im Cyberraum ermittelt. Der Grundgedanke ist aber eigentlich ganz plausibel. Der Grundgedanke ist nämlich, man möchte nicht, dass gestohlene Kreditkartendaten,
gestohlene Logins weitergegeben werden. Das Problem ist bloß, diese gute Idee hat man nicht ins Gesetz geschrieben, sondern man hat gesagt, Daten, die irgendwie rechtswidrig weitergegeben worden sind, sollen da erfasst sein. Das Problem, ich habe es gerade gesagt, auch Whistleblower handeln häufig rechtswidrig. Sie handeln zwar im Interesse der Allgemeinheit, wenn sie Daten über Skandale weitergeben,
aber sie machen sich häufig strafbar. Das bedeutet, von Whistleblowern weitergegebene Daten können Gegenstand einer Datenhehlerei sein. Mit anderen Worten, Journalistinnen und Journalisten stehen, mal jetzt plastisch formuliert, mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie Daten weitergeben, die sie selber von Whistleblowern bekommen haben. Und das, kann man sich vorstellen, ist ausgesprochen gefährlich für die Pressefreiheit.
Und das gilt zum Beispiel auch für Experten, die von Journalistinnen und Journalisten gefragt werden, ob sie nicht mal Daten analysieren können. Was ist denn für Experten zum Beispiel? Also zum Beispiel auch IT-Experten. Es gibt ja häufiger mal Fälle, wo E-Mail-Konten geleakt werden an die Presse. Und wo dann ein Journalist vor der Frage steht, hier habe ich diese Outlook-Inbox,
ist diese Datei halbwegs echt oder ist die gefaked worden? Das ist möglicherweise nicht so ganz einfach einzuschätzen. Und da fragt man, wenn man verantwortungsbewusster Mitarbeiter der Presse ist, vielleicht lieber mal Leute, die sich mit sowas auskennen. Also zum Beispiel Leute aus dem Umfeld des CCC. Was denkst du, ist diese Inbox manipuliert worden oder sieht das soweit ganz plausibel aus?
Wenn diese Inbox aber eben geleakt worden ist, zum Beispiel aus einem Unternehmen oder aus einer Behörde, dann können sich auch diese Experten aus dem CCC-Umfeld strafbar machen wegen Datenhehlerei, einfach weil es sich ja um in Anführungsstrichen gestohlene Daten handelt. Also man kann sofort erkennen, dieses Gesetz hat einen vernünftigen Kern,
aber es stellt viel mehr unter Strafe. Und das ist brandgefährlich für die Pressefreiheit, aber auch für IT-Experten zum Beispiel. Ja, also noch ein Fall zum Whistleblowing. Also diese Datenhehlerei ist natürlich ein Thema, was uns sehr interessiert hat. Aber ein ganz neuer Fall, mit dem wir uns solidarisieren, ist Hermann Tyson.
Hermann Tyson, seht ihr hier auf dem Bild, ist ein Aktivist, der gegen illegale Waffenexporte agiert und der stellt sich dann mal so vor Unternehmens-Tore von so Rüstungskonzernen in Deutschland, da gibt es ja dort einige. Krauss-Maffei. Krauss-Maffei zum Beispiel, stellt sich da hin, so ganz klassisch, old school mit Flugblättern und fordert zum Whistleblowing auf und sagt, illegale Waffenexporte, Fragezeichen, schaut doch mal nach.
Wenn ja, sagt Bescheid. Das ist Aufforderung zum Whistleblowing. Ist das strafbar, Ulf? Ich fürchte, es ist jedenfalls nach Auffassung mancher Staatsanwaltschaften und mancher Amtsgerichte strafbar. Deswegen hat Hermann Tyson ein Problem. Meine persönliche Auffassung wäre, Hermann Tyson ist ein Mensch, der Zivilcourage zeigt,
der eben versucht zu verhindern, dass Waffenkonzerne damit durchkommen, illegal Panzer in irgendwelche Krisenregionen zu verschieben. Aber, wie gesagt, manche Staatsanwaltschaften meinen, das könnte eine Anstiftung sein zur Verletzung von Geschäftsgeheimnissen Und deswegen hat er zurzeit drei Strafverfahren, in denen er unterstützt werden muss, damit er eben da nicht verurteilt wird.
Und die Idee, die dahinter steht, ist Whistleblowing sollte eben keine Straftat sein und deswegen auch nicht der Aufruf zum Whistleblowing. Jetzt haben wir ja auch ein bisschen schon über Überwachungsmaßnahmen anfangs gesprochen.
Da haben wir ja einiges jetzt von der Großen Koalition geliefert bekommen. Also ein sozusagen bunter Strauß von neuen Überwachungsmaßnahmen. Ja, dieser bunter Strauß Blätter, das ist die synthetische Palme vor dem Hauptquartier des Bundesnachrichtendienstes in Berlin in einer nieseligen Novembernacht. Die haben es richtig nett da, die Schlapphütte, wie man sieht.
Ja, also reformiert wurden das G10, das Gesetz zu Artikel 10, das so Lauschangriffe ermöglicht. Das BKA-Gesetz wurde reformiert, das BND-Gesetz wurde reformiert. Was steht da alles drin? Was gibt es Neues? Also der Kern ist, dass diese Gesetze sowas in Deutschland ermöglichen, was Edward Snowden über die Arbeit der NSA oder des GCHQ,
des britischen Geheimdienstes, offengelegt hat, nämlich die sogenannte Totalüberwachung des Internets. Ja, also es geht bei diesen Reformen ins Monat des G10 und des BND-Gesetzes nicht etwa darum, einzelne Menschen ins Visier zu nehmen, die man aus welchen Gründen auch immer für Gefährder hält, sondern es geht darum, den ganz großen Schnorchel anzusetzen.
Zum Beispiel, das ist in Deutschland das Relevanteste, beim DECIX, also bei dem Internetknotenpunkt in Frankfurt, wo also Terabit pro Sekunde durchmarschieren und da möchte der BND einfach ganz gerne das Ohr an der Leitung haben und der Schlüssel dazu ist das G10. Das ist ja so ein bisschen das, was Edward Snowden über die NSA offengelegt hat. Ganz genau. Oder das führen wir jetzt einfach durch Gesetz ein. Genau, was Edward Snowden im Grunde als Mahnung verstanden hat,
als Warnung für unsere westlichen Demokratien, das hat die Große Koalition vor zwei, drei Jahren im Grunde als Blaupause genommen, um die Kompetenzen des BND ganz drastisch auszuweiten. Das, wie gesagt, erlaubt das vor allem das G10 im Inland und das BND-Gesetz erlaubt diese ungerichtete, massenhafte Internetüberwachung im Ausland.
Ja, gibt es da so eine rechtliche Grundlage in den verschiedenen Gesetzen? Welche Freiheitsrechte sind da so betroffen? Also man kann da eine ganze Reihe von Freiheitsrechten denken. Wir haben da zum Beispiel die Bedrohung der Pressefreiheit drin gesehen, weil es natürlich ein Problem ist, wenn man als Journalist oder als Journalistin versucht, mit Quellen zu kommunizieren über das Internet und man aber nicht nur befürchten muss,
sondern im Grunde sicher weiß, dass diese Kommunikation auf irgendeiner Festplatte des BND landet. Und man muss weiterhin ja wissen, dass der BND mit verschiedenen anderen Nachrichtendiensten einen bunten Datenaustausch betreibt. Man könnte ja noch sagen, es ist ja nicht so schlimm, wenn es der BND ist. Aber wir sind ja natürlich ein Rechtsstaat. Da muss man sich ja gar keine Sorgen machen.
Das Problem ist aber, dass es da natürlich auch Austauschringe gibt, wo die Daten zwischen Geheimdiensten weitergegeben werden. Und da weiß dann letztlich selbst der BND nicht mehr so ganz genau, was eigentlich mit deutschen Überwachungsergebnissen eigentlich so angestellt wird. Das ist ein Problem für die Pressefreiheit, aber natürlich ist es auch ein Problem für das Telekommunikationsgeheimnis, also Artikel 10 unseres Grundgesetzes.
Denn eigentlich soll es ja so sein, dass dieses Grundrecht dafür sorgt, dass man in der Ferne über eine Distanz genauso geheim kommunizieren kann, als wenn man zum Beispiel zu zweit ohne Geräte in einem Park gemeinsam spazieren geht. Die Idee des Fernmeldegeheimnisses, des Telekommunikationsgeheimnisses ist es vertrauliche Kommunikation über die Distanz zu ermöglichen,
dass Briefe nicht gelesen werden, dass Telefongespräche nicht mitgehört werden. Und man muss ganz ehrlich sagen, dieses Grundrecht ist für den BND in zu erheblichen Teilen außer Kraft gesetzt, weil der BND ohne Verdacht, ohne irgendeinen sachlichen Grund ganze Leitungen abzapfen und mitschneiden kann. Und da denken wir, das ist mit dem Kernbereich dieses Grundrechts nicht mehr vereinbart.
Ja und gespeichert dann natürlich auch, die ganzen Metadaten mal locker für sechs Monate einfach abgespeichert. Genau, und dieses BND-Gesetz erlaubt unter anderem noch so eine Art Spezialvorratsdatenspeicherung für den BND, ich glaube sogar zwei Jahre, ehrlich gesagt, bei den Metadaten. Ich bin nicht ganz sicher, also will ich mich nicht darauf festlegen. Das ist alles nicht schön und deswegen haben wir gesagt, das ist auf jeden Fall ein Gesetz,
gegen das wir vorgehen müssen. Aber, apropos unbegrenzte Datenzugriffe, und machen Sie sich keine Sorgen. Ja, machen Sie sich keine Sorgen hieß es auch, als damals die biometrischen Passbilder eingeführt wurden. Also kennen wir alle die wunderbaren, noch hässlicheren Passbilder, wo man jetzt noch nicht mal mehr lächeln darf und keinen Schatten im Gesicht. Wurden eingeführt, hatten viele Menschen große Sorgen,
was zu Sicherheit, Datenschutz und so weiter angeht. Es hieß immer, da wird überhaupt nichts von verwendet. Es geht nur darum, dass alle Unproblematischen in die USA einreisen können. Da wird das alle täglich machen, das ist natürlich wichtig. Was sollen wir machen? Der Ami will das so. Aber sonst nichts, wird sonst für nichts gebraucht. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Genau, und Überraschung?
Überraschung? Natürlich finden sich wie immer interessierte Abnehmer für diese gespeicherten Passbilder. Im Sommer 2017 ist eine neue Rechtsgrundlage in Kraft getreten, die es verschiedenen Geheimdiensten erlaubt, ohne irgendwelche näheren rechtlichen Gründe diese Daten bei den Meldebehörden abzugreifen. Also diese Bilder liegen bislang nicht in einem zentralen Register,
sondern die liegen bei den Meldebehörden. Und da gibt es jetzt aber Online-Schnittstellen, über die Geheimdienste diese Passbilder abrufen können. Das kontrolliert übrigens niemand, und es wird auch niemand benachrichtigt. Insbesondere die Meldebehörden schauen da nicht drauf, dürfen sie gar nicht. Das ist schon als Selbstbedienungsladen für Passbilder von Geheimdiensten. Und wenn man sich das jetzt mal in Kombinationen vorstellt,
quasi zwangsweise Passbilddatenbank aller Menschen, die ein deutsches Identitätsdokument haben, zusammen mit Videoüberwachung, die den Abgleich mit Fotodatenbanken ermöglicht, da muss man ganz ehrlich sagen, kann man sich nur noch gruseln. Deswegen haben wir gesagt, möglicherweise müssen diese Bilder gespeichert werden, aber jedenfalls kann es nicht sein, dass Geheimdienste selbst entscheiden, welche Bilder sie gerne hätten.
Klammer auf, im Zweifel nämlich alle. Ja, aber das ist natürlich immer das Problem, wenn die Daten einmal da sind, dann fällt einem doch relativ schnell noch ein, was man damit alles machen könnte. In der Tat, Beispiel nächste Volkszählung. Für das Jahr 2021 ist wieder eine Volkszählung in Deutschland geplant. Das ist als solches, denke ich, noch kein Grund zur Beunruhigung, weil die ganz genauen Spielregeln dafür
noch gar nicht feststehen. Aber natürlich setzt eine solche Volkszählung komplexe IT-Systeme voraus. Und wir wissen alle, wie es so steht, um öffentliche IT-Systeme in Deutschland. Die sind in aller Regel wasserdicht. Und damit sie so wasserdicht sein können, müssen sie natürlich wunderbar getestet werden. Und das Bundesinnenministerium hat sich gedacht, es gibt einfach keinen besseren Test,
als wenn wir einfach sämtliche Realdaten für diesen Test verwenden. Und deswegen hat das Bundesinnenministerium vor ein paar Wochen erst ein Gesetz durch den Bundestag geschleust, der einen Test dieses Zensus 2021 schon im Januar nächsten Jahres vorsieht. Und zu diesem Test sollen die Meldebehörden in Deutschland einfach die Daten über sämtliche
gemeldeten Personen an eine Zentralstelle, ich glaube, es ist das BSI, Bundesamt für Sicherheit, oder? An eine zentrale Bundesbehörde sollen einfach Daten über sämtliche in Deutschland gemeldeten Personen weiter gemeldet werden. Und sind die Datensätze so anonymisiert und so? Nein, das sind also Realdaten, sonst kann man das System angeblich nicht testen. Also da sind dann natürlich bei den Bundestagsanhörungen
auch Leute auf die Idee gekommen, man könnte ja mit gehashten Daten arbeiten. Also wenn man Daten nach einem standardisierten Verfahren haschen würde, dann könnte man ja auch auf diese Art und Weise zum Beispiel doppelte Meldungen treffen. Wenn man Namen, Geburtsort, Geburtsdatum nach einem bestimmten Standard hascht, dann kann man die Hashes vergleichen, dann muss man nicht die Realdaten in eine Zentraldaten markieren. Das ist so aufwendig, man kann doch einfach die Daten nehmen.
Richtig, genau das hat das Innenministerium auch gesagt. Wenn wir das nämlich machen würden mit den Hashes, dann müsste ja jede Meldebehörde für ihre gemeldeten Menschen so einen Hasch berechnen, viel zu kompliziert. Wir lassen uns einfach die gesamten Daten an eine zentrale Stelle schicken, aber machen Sie sich keine Sorgen, diese Daten werden selbstverständlich nicht gespeichert, selbstverständlich ganz schnell wieder gelöscht. Wir gibt es nichts zu sehen, bitte gehen Sie weiter.
Apropos nichts zu sehen, Nora? Ja, es ist auch einiges auf Landesebene los gewesen. In der Tat. Die Polizeigesetze sind ja reformiert worden in relativ vielen Bundesländern. Viele von euch haben wahrscheinlich aus Bayern gehört, vom No PRG Bündnis, gegen das BIPAC, das Bayerische Polizeiaufgabengesetz.
Polizeirecht ist ja Landesrecht in Deutschland. Es gibt nur noch die Bundespolizei als klassische Polizeibehörde, die macht aber nur Grenzschutz. Das andere sind immer die Länderpolizeien. Das heißt, wir haben auch überall Ländergesetze. Wir haben auch die Bundespolizeien, die sind auch die Bundesländer. Das ist ein ganzes Thema. Bayern war da der Vorreiter. In die Polizeigesetze hat man einiges Neues reingeschrieben.
Staatstrojaner ist so ein Thema. Ja, braucht man. Wenn man etwas auf sich hält, dann geht es gar nicht mehr, ohne dass man sich in die Gerätschaften der Menschen reinhackt. Wir haben das ja schon seit einiger Zeit in der Strafprozessordnung. Das heißt, sobald ein hinreichend schwerer Verdacht einer Straftat besteht, kann ohnehin schon ein Staatstrojaner eingesetzt werden.
Die Polizeibehörden wollen das jetzt ergänzend, aber noch präventiv. Das ist umso absurder, wenn man sich vorstellt, dass schon heute sehr viele Straftatbestände weit im Vorfeld einer Gefahr greifen. Nehmen wir z.B. § 129a des Strafgesetzbuches die terroristische Vereinigung. Sobald sich 3 Leute in der Kneipe zusammensetzen
und sagen, lass mal eine Bombe bauen, machen die sich, wenn das ernst gemeint ist und kein Scherz, schon strafbar wegen dieses § 129a. Das heißt, dann können sie schon nach den bisherigen Trojanerregelungen mit Trojanern ausgespäht werden. Gleichwohl sagen Polizeibehörden durch das ganze Land, wir müssten das auch zur Abwehr von möglichen terroristischen Gefahren.
Wenn das so durchgesetzt würde, würde das tatsächlich Dutzende von Behörden in ganz Deutschland, also Geheimdienste und Polizeibehörden und dann noch mal Bundesbehörden, allesamt Staatstrojaner einsetzen. Da kann man sich vorstellen, dass auf den Handys von irgendwelchen bekannten Gefährdern dann irgendwann sich 3 oder 4 Trojaner gegenseitig auf die Füße treten würden.
Ich will jetzt nicht zu weit ausholen, wie weit das so gehen würde und wo da die Probleme liegen für Staatstrojaner. Wir gehen da vielleicht gleich kurz noch mal drauf ein, weil wir da auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Aber wir wollen es jetzt erst mal mit der Vorverlagerung und vielleicht auch noch mal ein Stichwort
für diese Präventivhaft. Der Begriff des Gefährders war ja viel in der Presse auch. Gefahr ist ja erst mal ein ganz klassisches polizeirächtliches Thema. Die Polizei kann dann tätig werden, wenn es irgendwelche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gibt, wenn zum Beispiel irgendwelche Straftaten drohen oder wenn zum Beispiel
irgendwas einsturzgefährdet ist. Man muss jetzt die Leute rausholen, was weiß ich alles. So findet man eigentlich gut, dass die Polizei bei Gefahr tätig werden kann. Jetzt haben wir sich aber was Neues ausgedacht. Erst mal den Gefährder. Weil der Gefährder ist irgendwie gefährlich, aber noch nicht so konkret. Der könnte mal konkret gefährlich werden. Das ist genau das Problem bei diesem Begriff des Gefährders.
Dass es da auch nicht irgendwie eine Instanz gibt, die sagt, der Mensch ist jetzt tatsächlich ein Gefährder. Sodass man vielleicht auch dagegen klagen könnte und sagen könnte, ich bin kein Gefährder. Sondern das ist letztlich so ein Begriff, der so rumwabert, wo keiner so ganz genau weiß, was das ist. Auf jeden Fall aber ermöglicht dieser Begriff des Gefährders eine ganze Reihe von Maßnahmen, um abzuwehren, dass mal irgendwann
etwas Gefährliches passiert. Und gerade besonders schick bei den neu geschaffenen Polizeigesetzen ist die sogenannte Präventivhaft. Das ist was ganz Spezielles. Früher gab es das immer schon mal für einige wenige Tage, dass eine Person, die akut gefährlich ist, eingesperrt werden kann. Wie gesagt, für kurze Zeiträume. Das allerdings wird jetzt massiv ausgeweitet.
In einigen Polizeigesetzern kann man tatsächlich unbegrenzt eingesperrt werden, obwohl man noch gar nichts gemacht hat. Das heißt, natürlich müssen da dann Richter gefragt werden oder Richterinnen. Aber prinzipiell kann man in bestimmten Bundesländern, insbesondere in Bayern, unbegrenzt eingesperrt werden, obwohl man noch nie etwas getan hat. Und das große Problem dabei ist, wie soll man eigentlich an eine solche Gefahrenprognose
widerlegen, wenn man in Haft sitzt? Da kann man natürlich immer wunderbar argumentieren von Seiten des Staates, naja, jetzt ist er natürlich nicht gefährlich, jetzt sitzt er ja. Aber wenn wir ihn rauslassen würden, dann würde es selbstverständlich sofort wieder brandgefährlich. Wenn man sich allerdings die Praxis anguckt, wie solche Gesetze genutzt werden, ins Bayern wird ein Fall berichtet,
wo Geflüchtete in einer Asylbewerberunterkunft demonstriert haben und so eine Art Aufstand geprobt haben, weil sie gegen ihre Unterbringungsbedingungen protestieren wollten, dann wäre es ein klarer Fall einsperren. Einige von diesen Menschen sind dafür wochenlang ins Gefängnis gesperrt worden, einfach im Wesentlichen, um Ruhe in dieser Unterkunft herbeizuführen. Da wird der Rechtsstaat im Grunde zum Präventivstaat,
wird jetzt einfach mal schön präventiv alles Mögliche, werden Leute festgesetzt, verhaftet, durchsucht. Könnte ja sein, dass sie gefährlich werden. Könnte ja sein, dass sie gefährlich werden. Die Idee, die dahinter steht, und das ist das, was mir persönlich Sorgen macht, ist, dass man eben nicht mehr darauf schaut, was passiert tatsächlich, es geht nicht mehr darum, haben Menschen irgendetwas gemacht, für das sie möglicherweise bestraft werden müssen,
sondern es geht nur noch um Prognoseentscheidungen von Beamten, die sind dann zwar gerichtlich überprüfbar in bestimmten Grenzen, aber auch das fällt schwer, denn bei der drohenden Gefahr muss man eben keine ganz konkreten Umstände mehr nachweisen. Das macht es nicht einfacher, dagegen vor Gericht vorzugehen. Das ist dann wirklich auch so ein Gummiparagraf, das wird dann für den Rechtsstaat wirklich
gefährlich. Und das ist eben nicht nur in Bayern verabschiedet worden, sondern Baden-Württemberg ist nachgezogen, NRW, Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg, also das ist jetzt so ein bisschen so ein Domino-Effekt, hat man das Gefühl. Bayern ist so das Labor, da werden die Sachen mal einmal durchgesetzt und dann kann man das einfach abschreiben und in die anderen Landesgesetze übernehmen, wenn man das gut findet. Genau, und dann sagt man halt einfach, wir sind ja nicht
ganz so krass wie Bayern, aber dass es natürlich immer noch deutlich mehr Eingriffsbefugnisse für die Polizei enthält als vorher, das fällt dabei gerne mal unter die Tisch und das Ganze muss man sich ja immer vor Augen führen vor dem Hintergrund einer Sicherheitslage, die alles andere als bedrohlich ist. Also wenn man die Bildzeitung liest, könnte man ja den Eindruck gewinnen, dass es mehr oder weniger tödlich ist,
auch nur auf die Straße zu gehen, weil einem sofort die Handtasche geklaut wird oder man von irgendeinem Messermigranten abgestochen wird. Aber das ist überhaupt nicht der Fall. Ganz im Gegenteil, schaut man sich die Kriminalstatistiken an, dann sinkt die Kriminalität in Deutschland teilweise sogar ganz drastisch im Bereich Wohnungseinbruchsdiebstähle, im zweistelligen Prozentbereich, aber auch in allen anderen
Deliktsbereichen ist die Kriminalität rückläufig mit anderen Worten. Eigentlich könnte man sagen, die Polizei hat offensichtlich schon heute Rechtsgrundlagen, die ihr eine effektive Gefahrenabwehr ermöglichen, die vielleicht sogar schon zu weit gehen. Aber gut, der Zeitgeist jedenfalls in den Ländern ist ein anderer und dagegen denke ich, muss die zivilgesellschaft vorgehen.
Also in Berlin ist ja auch was los, also in Berlin haben wir jetzt was Neues. Ich habe jetzt noch mal, als ich nachgeguckt habe, hier nach der Allgemeinverfügung gesucht, habe ich gesehen, es gibt in Frankfurt und so weiter jetzt auch ähnliche Allgemeinverfügung. Also in Berlin, noch mal kurz als sozusagen Erläuterung, hat die Bundespolizeidirektion Berlin,
also Bundespolizei, die für die Bahnhöfe und den Zugverkehr und so weiter zuständig ist, eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Das können die machen, wenn die mir so eine einzelne Maßnahme über den Kopf ziehen, quasi, dann ist das ein Verwaltungsakt und wenn die das jetzt für so eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten machen, dann ist das kein Gesetz, sondern ist das eine Allgemeinverfügung. Die können einfach die Polizei
verabschieden. Aber die muss sich natürlich im Rahmen der Gesetze halten, weil die Polizei die eigentlich nicht aus eigener Macht Grundrechte einschränken kann, sondern immer nur dann, wenn es ein Gesetz ihr so erlaubt. Ja, die brauchen natürlich eine Rechtsgrundlage dafür. Und jetzt haben Sie sich Folgendes ausgedacht. In den S-Bahnen, zum Beispiel in Berlin, so nachts am Wochenende
zwischen, weiß ich nicht, abends um 8 und morgens um 6, da fahren ja so viele Leute lang, die da irgendwelche gefährlichen Gegenstände bei sich tragen und die dann zu gefährlichen Taten einsetzen könnten. Und das wird jetzt mal verboten. Und da haben Sie sich so einen ganz schönen Begriff herausgesucht, den haben Sie sich nicht selber ausgedacht, sondern den gibt es im
Strafgesetzbuch, nämlich das sogenannte gefährliche Werkzeug. Das gefährliche Werkzeug, was ist das, Ulf? Du bist ja Strafrektor. Ja, das Problem bei dem gefährlichen Werkzeug ist, dass es nicht dadurch gefährlich wird, dass es einfach als solches gefährlich ist, sondern es wird erst gefährlich durch seinen Einsatz. Mit anderen Worten, jeder Gegenstand kann im Grunde ein gefährliches Werkzeug sein, wenn ich ihn in einer ganz bestimmten Weise einsetze. Denken wir an einen Laptop.
Wenn jemand der festen Überzeugung ist, er hat ein ganz besonders solides Gerät bei sich, dann kann er das natürlich seinem Sitznachbarn, wenn aus einer bestimmten Aufwallung heraus über den Kopf ziehen, mit anderen Worten. Ein Laptop ist ein furchtbar gefährliches Werkzeug, selbst wenn man ihn nicht zum Hacken einsetzt. Gleiches gilt für Mateflaschen oder für Spazierstöcke oder Regenschirme. Man kann so ziemlich alles
als gefährliches Werkzeug einsetzen. Natürlich unter anderem auch ein Schweizer Multitool. Aber wenn man das einfach nur mitführt, das Werkzeug, dann ist natürlich die Frage, ist es jetzt schon gefährlich, weil man es einsetzen könnte? Wenn dieser Mann ein Multitool bei sich führt, dann ist das ganz offensichtlich ganz furchtbar
gefährlich. Vielleicht kennt ihr einen oder andere ein Berliner Urgestein aus dem CCC, Andreas Bog, Andreas.org auf Twitter, der mit der GFF zusammen geklagt hat, weil er gesagt hat, das kann ja nicht wahr sein, dass ich mein Schweizer Multitool nicht mehr in der Bahn mitführen kann, weil ich sonst möglicherweise ein 250 Euro Zwangsgeld
entrichten muss. Aber das eigentliche Problem ist wahrscheinlich gar nicht mal, dass Andreas Bog ein Problem bekommt mit der Polizei. Denn, wie man auf diesem Foto sehr schön sehen kann, entspricht er so dem klassischen Bild des Mitteleuropäers. Und wahrscheinlich ist diese Regelung viel gefährlicher für Menschen, die in irgendeiner Art und Weise aus dem Raster fallen. Jemand, der Rastas trägt, jemand, der vielleicht dunkle Hautfarbe hat, oder der
in irgendeiner Art und Weise so dem Bild dessen entspricht, der irgendwie aus Sicht eines Polizeibeamten nicht so ganz normal ist. Da kann man sich vorstellen, zeigen Sie doch mal Ihre Tasche, haben Sie da ein Taschenmesser dabei? Anlasslose Untersuchungen, das kennen wir aus Amerika so als Stop and Search oder Stop and Frisk. Das sind diese Regelungen, wo man einfach Leute mal anhalten kann, sagen können, Sie da,
kommen Sie mal her, machen Sie mal Ihre Tasche auf. Ist das ein Grundrechtseingriff? Das ist in der Tat ein Grundrechtseingriff. Insbesondere, weil es dafür in diesen Situationen keine Anlässe braucht. Also wenn jemand tatsächlich Anlass gibt für eine Polizeikontrolle, dann wird niemand im Ansatz was dagegen haben. Verdacht heißt was eigentlich. Genau, ein Verdacht. Und das ist genau das Problem,
dass diese Regelungen es ermöglichen, einfach jedermann zu kontrollieren. Aber man muss ja schauen, ob er einen solchen gefährlichen Gegenstand bei sich findet. Berliner haben ja manchmal am Wochenende Nacht auch andere Sachen noch mit, nicht nur gefährliche Gegenstände, sondern auch so Betäubungsmittel zum Beispiel. Das könnte ja praktisch sein. Das findet man dann zufällig. Das sind dann die berühmten Zufallsfunden.
Das so vielleicht als kleine Reihe von Highlights über die polizeilichen, geheimdienstlichen Eingriffe. Aber Freiheit ist ja für alle da. Freiheit ist für alle da. Freiheit ist also nicht nur die konkrete Freiheit vor Eingriffen des Staates, sondern es ist auch die Freiheit, wie man
behandelt wird. Und dafür ist Nora unsere Expertin. Ja, also Diskriminierungsfreiheit, Freiheit von Diskriminierung, haben wir schon jetzt eben ein bisschen angesprochen mit der Frage anlasslose Durchsuchung. Wir unterstützen auch zum Beispiel eine Frontal21 Journalistin, die gegen das ZDF klagt. Vielleicht ist manchen von euch der Begriff Gender Pay Gap.
Ein Begriff, der Gender Pay Gap oder die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, die wird weltweit erhoben. In Deutschland liegt sie bei schockierenden 21%. Also Frauen verdienen durchschnittlich 21% weniger als Männer in Deutschland. Deswegen gibt es den Equal Pay Day immer so um den März rum,
weil bis dahin arbeiten Frauen in Deutschland umsonst. Ab da werden sie sozusagen 21% des Jahres. Ab da werden sie bezahlt. Und dann gibt es so verschiedene Faktoren, die man noch rausrechnen kann. Man kann ja sagen, gut, die arbeiten ja vielleicht Teilzeit oder vielleicht haben die dann eben längere Ausfallzeiten, haben deswegen
nicht so viel Berufserfahrung und so weiter. Also man kann da so ein paar Sachen rausrechnen, aber selbst dann bleibt man noch bei einem völlig unerklärlichen Abstand von 6%. Bei gleicher Arbeitszeit, also Bruttostundenlohn, bei gleicher Tätigkeit, bei gleicher Ausbildung und so weiter. 6% weniger im Durchschnitt, also manchmal auch mehr. Und jetzt im Fall dieser Journalistin,
preisgekrönt, hat neulich wieder so einen Wirtschaftsjournalismus Preis bekommen für eine Reportage über Amazon. Die hat irgendwie festgestellt, dass ihre ganzen männlichen Beitragsmacher in der Redaktion, die das Gleiche machen wie sie, mehr verdienen als sie. Und zwar egal, ob die wirklich, also Erklärung war dann ja, die sind schon länger beim
ZDF und so. Und irgendwann kriegte sie raus, also das haut alles hinten und vorne nicht hin. Auch die, die nicht länger da waren, auch die, die weniger lang waren, da waren als der andere, oder die weniger Berufserfahrung hatten, oder so, die haben auch mehr verdient. Irgendwann blieb einfach nur noch ein Grund. Man fragt sich, was das sein kann. Ist es vielleicht Diskriminierung?
Möglicherweise. Könnte sein. Und da hat sie dann versucht natürlich mit dem ZDF über ihr Gehalt zu sprechen. Das ZDF hat sich da etwas hartleibig erwiesen. Das ZDF, das ist ein ganz klassisches Problem. Das ist ein ganz klassisches Problem. Und entsprechend ist sie vor Gericht gezogen. Und klagt jetzt eben auf gleiches Gehalt und auf Schadensersatz und so weiter und so weiter. Das ist so ein ganz klassisches, strukturelles Problem in Deutschland,
wo jetzt mal eine Person sich gefunden hat, die da bereit ist, eben auch gegen ihren laufenden Arbeitgeber zu klagen, obwohl sie eine öffentliche Persönlichkeit ist. Also Respekt. Zweiter Fall, 219a. 219a des Strafgesetzbuches, der das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen. Der Paragraph ist aber wie
so häufig wesentlich weiter gestrickt, als seine Überschrift erstmal vermuten lässt. Er stellt nämlich auch völlig sachliche und neutrale Informationen über Abtreibungen unter Strafe, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten kommen. Bizarreweise. Und zwar einfach deswegen, weil unterstellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte damit Geld verdienen. Ob das wirtschaftlich so stimmt, ist eine andere Frage. Sehr wahrscheinlich ist das allenfalls
ein bisschen kostendeckend, was man dafür so bekommt. Aber jedenfalls wird Ärztinnen und Ärzten unterstellt, dass sie damit Geld verdienen. Deswegen ist es unter Strafe gestellt. Und die GFF unterstützt deswegen Christina Hänel, die vielleicht der eine oder andere im Saal kennen mag. Eine Gießener Ärztin, die verurteilt worden ist, aber eben noch nicht rechtskräftig, weil sie auf ihrer Homepage ganz nüchtern einfach nur erwähnt hat, dass sie grundsätzlich
bereit ist, Abtreibungen durchzuführen. Und das ist ein Fall, den wir durch die Instanzen begleiten, in der Hoffnung, dass Ärzte in Zukunft sachlich informieren dürfen, darüber, was sie so tun. Um Werbung geht es hier überhaupt nicht, denn Werbung ist Ärzten sowieso verboten und Ärztinnen natürlich auch, nämlich Kraftstandesrecht. Das heißt, wenn es wirklich nur um
marktschreierisches Anpreisen ginge, das wäre ja vielleicht wirklich etwas bizarr in dem Bereich. Das ist ohnehin verboten standesrechtlich durch die ärztlichen Berufsordnungen. Hier geht es wirklich nur um sachliche Informationen und da sind wir als GFF der Ansicht, dass sollten Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Homepage dürfen. Ja, das war jetzt ein buntes
Potpourri der vielen Themen, die uns als GFF beschäftigen. Und man kann so einen gemeinsamen Nenner finden für diese ganzen Themen. Es sind eigentlich durch die Bank Fails, die aus diesem Haus stammen. Es sind also durch die Bank
mit wenigen Ausnahmen, Bundespolizei ist eine Ausnahme, aber im Großen und Ganzen sind es Fails, die aus dem Bundestag oder aus den entsprechenden Landesparlamenten stammen. In sehr vielen Fällen gab es sogar aus der Zivilgesellschaft Widerstand und das ist auch wichtig. Natürlich ist das ganz wichtig, dass man zum Beispiel demonstriert, dass man bei Abgeordneten anruft, dass man twittert, dass man
bloggt. Das Problem ist bloß, es gibt viele Themen, die im Bundestag kein Gehör finden. Es gibt viele Themen, die einfach Abgeordnete letztlich nicht interessieren und wenn man sich mit denen mal unterhält, dann bekommt man das auch irgendwann nach dem zweiten Glas Wein ziemlich deutlich gesagt. Das mag ja das richtig sein und das ist mir auch menschlich total sympathisch, was sie mir da sagen, aber das
interessiert meine Wählerinnen und Wähler einfach nicht und dann wird es eben auch nicht gesetzt. Mit anderen Worten, manchmal kommt ganz normale Lobbyarbeit oder politische Überzeugungsarbeit an ihre Grenzen, manchmal muss man einfach klagen. Dieses Bild kennt ihr vielleicht, das ist von der American Civil Liberties Union, ACLU,
eins unserer großen Vorbilder. Die gibt es eben schon seit Jahrzehnten. Die haben so eine Organisation aufgebaut und jetzt kommt so ein Präsident, der rechts und links ständig die Grund- und Menschenrechte verletzt und die ACLU ist am Start. Die ACLU ist am Start. Sie war zum Beispiel am Start, als Trump den sogenannten Muslim-Band, also eine Einreisesperre für Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern verkündet hat
und hat noch an den Flughäfen tatsächlich angefangen, den Menschen, die davon betroffen waren, rechtlichen Beispann zu gewähren. Das hat mich persönlich sehr gerührt, das so zu sehen. Das waren also quasi Anwältinnen und Anwältinnen, die sich den Kampfanzug angezogen haben und ins Feld gezogen sind für die Grund- und Menschenrechte. Und das ist für mich jedenfalls eine große Motivation zu sagen. Es braucht einfach
Kämpferinnen und Kämpfer für Grundrechte eben auch vorgerichtet. Du hast ja auch mit denen gesprochen, als du in den USA warst. Warst du bei der ACLU und aber auch bei der Electronic Frontier Foundation, bei der GFF. Und nach dem Vorbild haben wir dann 2015 die GFF gegründet. Als Verein, wir haben dann den Launch gemacht 2016 mit unserem ersten Fall, das war das G10.
Genau, da haben wir mit Amnesty International zusammengearbeitet. Das ist überhaupt so eine Strategie der GFF. Kann man an der Stelle vielleicht kurz erwähnen, dass wir eigentlich versuchen, wenn das sachlich irgendwie funktioniert, mit anderen NGOs zusammenzuarbeiten, die auf diesem Gebiet schon Erfahrung haben. Einfach weil wir sagen, wir wollen das Rat nicht neu erfinden. Was wir besonders gut können, ist Klagen. Aber zum Beispiel,
wenn es um Pressefreiheit geht, dann arbeiten wir sehr gerne mit Reporter ohne Grenzen zusammen, weil die halt einfach die Kontakte haben. Die kennen die Sorgen und Nöte der Presse. Und wir bringen dann so spezifisch die juristischen Mittel mit und arbeiten zusammen, um was zu erreichen. Ja, und das ist eben das Ziel. Das ist die Verbesserung
der Grund- und menschenrechtlichen Standards. Und da haben wir natürlich super tolle Partner in der Zivilgesellschaft, die da auch für arbeiten, aber die das eben politisch machen oder da Druck machen oder Demos organisieren oder Aktionen machen. Und wir greifen dann eben mit dem Mittel der strategischen Prozessführung dazu. Da sagen wir auch gleich noch was dazu.
Vielleicht nochmal ganz kurz, wer wir sind. Also Ulf, habt ihr jetzt schon gesehen, mich habt ihr auch gesehen. Noch im Vorstand ist Boris Burkhardt mit uns, ein Strafrechtler. Malte Spitz, kennen bestimmt auch viele von euch. Ja, Malte Spitz ist ein ehemaliger Grünen-Politiker, der zum Beispiel bekannt geworden ist, dadurch, dass er 2011 mal die Telekom verklagt hat auf Herausgabe seiner Vorratsdaten.
Weil er nämlich gesagt hat, das ist ja super, die Polizei bekommt diese Daten, vielleicht auch der Geheimdienst, aber ich will es einfach selber mal wissen. Ich möchte wissen, welche Vorratsdaten die Telekom über mich gesammelt hat. Und dann hat er die gemeinsam mit Zeit online visualisiert in so einer in seiner Website. Und das war einfach ganz großartig, um mal zu sehen. Von wegen nur Metadaten. Man kann also auch aus Vorratsdaten
einfach unglaublich viele Rückschlüsse ziehen. Ja, und dann sind wir noch ein paar mehr Leute. Also es sind etwa 30 feste Mitglieder. Das ist so ein ganz kleiner Circle of Trust, der auch klein bleiben soll. Aber ganz wichtig, wir haben fast 1400 Fördermitglieder schon inzwischen, die uns unterstützen, die unsere Arbeit unterstützen. Und wir sind auch als Team inzwischen total gewachsen. Also
wer ist die GFF? Das sind inzwischen nicht mehr nur der ehrenamtliche Vorstand, sondern das sind inzwischen auch ein paar bezahlte Kräfte sogar. Da sind wir sehr stolz drauf. Wir haben jetzt ein Team, zu dem gehört jetzt inzwischen Malte Spitz als unser Secretary General. Und dann haben wir Litigators. Wir sind natürlich total modern, auf Englisch. Ja, die auch heute da sind. Ja, genau, sind auch da. Also
Bijan Moini und Lea Beckmann zum Beispiel sind jetzt unsere beiden Juristen und Juristinnen im Haus, im Legal Team, Fundraising, Kommunikation und so weiter. Wir bilden natürlich auch aus. Wie finanzieren wir das Ganze? Also seht ihr zum Beispiel uns am Stand Referendarinnen und Praktikantinnen aus den letzten Monaten, wenn ihr oben mal vorbeischauen wollt, im About Freedom Space.
Genau, im About Freedom Space gibt es einen kleinen Stand von der GFF. Gibt es auch Sticker. Und ich glaube sogar noch ein paar Jutebeutel. Ja, und Ferramins-Bombons gibt es auch. Die hübschen Jutebeutel. Für die frischen Arten. Freedom Fighter Beutel. Und dann gibt es da bei uns am Stand. Und da am Stand sitzen vor allem eben unsere Referendarinnen und Praktikantinnen. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle für diesen Super-Einsatz.
Ja, wir sagen immer, wir sind so eine Kriegskasse für die Grundrechte. Also wir haben die Kohle ready, wenn sie gebraucht wird. Und machen da nicht erst mal so eine Fundraising-Aktion. Manchmal machen wir das auch. Aber der Grundsatz ist, es gibt das Büro, es gibt
die Leute, es gibt das Know-how und so weiter. Das steht alles schon zur Verfügung. Und so klagen kostet halt Geld. Also unsere Leute kosten uns Geld. Unsere Anwälte, mit denen wir zusammenarbeiten, kosten Geld. Kampagnen kosten Geld und so weiter. Ganz wichtig sind dann natürlich Spenden. Und noch toller als Spenden sind Fördermitgliedschaften. Warum Rolf? Ja, ganz einfach, weil Fördermitgliedschaften,
das bedeutet im Prinzip, dass man verspricht, dass man pro Jahr einen bestimmten Beitrag bei uns in den Topf tut. Wie so ein Abo quasi. Ja, ein Abo für Freiheit, wenn man so will. Und wir haben da drei Stichworte auf die Folie geworfen. Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit, Planbarkeit. Das hilft uns einfach zu wissen, wir haben diese Menschen, die uns dauerhaft unterstützen. Denn wir haben ja häufig Verfahren, die viele Jahre dauern. Und wir gehen da
finanzielle Verpflichtungen ein. Einzelspenden helfen dabei, aber wir können es wesentlich leichter, wenn wir einfach eine gewisse Planbarkeit haben, weil jemand gesagt hat, ich bin im Prinzip auf Dauer dabei. Natürlich kann man das jederzeit kündigen. Kostet auch nicht so viel. 90 Euro mindestens im Jahr. Und für Menschen in der Ausbildung ab 36 Euro.
Ein Bier für die Freiheit im Monat. Genau, ein Bier für die Freiheit. An dieser Stelle erst mal ganz herzliches Dankeschön an die vielen Menschen, die uns unterstützt haben in den letzten zwei, drei Jahren. Und auch vor allem an unsere vielen Fördermitglieder. Wir sind ganz viele schon am Stand vorbeigekommen. Ganz herzliches Dankeschön für eure Unterstützung.
Und wo wir schon beim Danken sind, da können wir gleich weiterdanken. Wir haben nämlich auch institutionelle Förderungen. Also hier seht ihr mal so ein paar unserer Superkooperationspartner, die bei Projekten mit dabei sind, die uns die Anschubfinanzierung zum Teil auch gegeben haben. Also ganz wichtig. Gerade so in der ersten Zeit, wenn man einfach noch keine Fördermitglieder hat und keinen Spender hat, ist es natürlich wahnsinnig wichtig, dass andere
Organisationen sagen, hey, es ist gut, dass so quasi professionelle Klagen in Deutschland finanziert werden und organisiert werden und da einfach was in den Topf getan haben. Das wäre ohne diese Sponsoren zum Beispiel niemals möglich. Also noch vielleicht zum Abschluss. Wir haben jetzt immer gesagt, ja, da klagen wir und so und wir unterstützen die.
Was machen wir jetzt genau? Strategische Prozesswirkung. Was ist das eigentlich? Das heißt natürlich strategisch im Sinne von, wir haben eine langfristige Strategie für die Grund- und Menschenrechte. Wir haben auch so besondere Schwerpunkte, die haben wir euch jetzt ein paar von vorgestellt, in denen wir besonders eben gegen Gefahren für die Freiheit vorgehen wollen. Und in diesen Bereichen suchen wir dann eben unsere Fälle ganz sorgfältig aus
und versuchen eben jetzt nicht alle möglichen Einzelfälle zu dem Thema zu machen, sondern den Fall zu finden, der das so auf den Punkt bringt oder der ein Präzedenzfall werden kann, wo wir ein gutes Urteil kriegen, auf den dann andere aufbauen können. Weil so viele Fälle gleichzeitig schaffen wir dann auch nicht. Also schon. Wir haben jetzt über ein Dutzend Fälle, glaube
ich, die parallel laufen oder in Vorbereitung sind vielleicht sogar 15, eine ganz genaue Zahl. Schwer zu sagen, weil manche Fälle so in so einem Zwischenbereich sind, wo wir noch nicht genau wissen, machen wir die, machen wir die nicht. Es sind schon inzwischen eine ganze Reihe, muss man sagen, die wir so im Portfolio haben. Aber es geht eben nicht darum, möglichst viele Fälle vor Gericht zu bringen, sondern genau die richtigen Fälle, bei denen man dann eine Chance hat, dass eine
Entscheidung dabei herauskommt, die auch tatsächlich Grund- und Menschenrechte stärken kann. Und das ist natürlich auch dann ein Bildungsauftrag für uns. Also jetzt seht ihr mich mal hier so beim Interview geben. Das machen wir eben, versuchen wir viel, dass wir über diese Fälle kommunizieren und dass wir das nutzen als Möglichkeit, eben diese Freiheitsgefahren auch in der Öffentlichkeit den Leuten vor Augen zu führen, zu sagen,
was hat das mit dir zu tun, warum ist das wichtig, worum geht es da eigentlich, das ist alles immer so kompliziert mit Jura, wir versuchen das runterzubrechen und verständlich zu erklären. Und da haben wir ja verschiedene Formen auch, das ist so ein schönes Foto von dir. Ja, das ist ein wunderschönes Foto. Hier sieht man mal einen Fail der GFF. Ich versuche da einen Aktenordner beim Bundesverfassungsgericht einzuwerfen, der ist aber viel zu groß für den Briefschlitz. Mit anderen Worten,
das war noch nicht so richtig weit her mit der strategischen Prozesswirkung. Gott sei Dank war der Pfördner dann so frei und hat den Ordner angenommen. Das ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Datenhehlerei. Da war es nämlich ein bisschen knapp alles Ja, das war ein bisschen zeitlich. Deswegen habe ich die dann selbst nach Karlsruhe gefahren. Ja, aber so nach Karlsruhe, das sind eben vor allem in diesen Überwachungsgesetzen, da kann man zum Teil eben direkt gegen so ein Gesetz nach Karlsruhe gehen.
Aber oft muss man auch bei den unseren Gerichten anfangen. Jetzt der Beispielfall, die ZDF-Journalistin, die musste jetzt durch die Arbeitsgerichtsbarkeit klagen. Manchmal intervenieren wir auch in laufenden Verfahren, indem wir so ein Gutachten schreiben, so ein Amicusbrief, also so ein Freund des Gerichts Stellungnahme. Aber vielleicht sagen wir einfach noch mal zum Abschluss,
was jetzt so die Highlights aus unserer aktuellen Aktivität sind. Genau, hier sieht man, dass wir haben gegen das BND-Gesetz geklagt, gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen. Dann sind wir gerade dran, das ist wirklich ein Arbeitsschwerpunkt zur Zeit, die Polizeigesetze anzugreifen, und zwar in allen Ländern. Der Witz dabei ist, auf Bundesebene, Trojaner zum Beispiel,
sind ja durchaus angegriffen worden. Da gab es eine ganze Reihe von Verfassungsbeschwerden. Aber auf Länderebene ist das deutlich schwieriger, sowas zu organisieren. Deswegen haben wir gesagt, wir verstehen die GFF auch als Grundrechtsschutzinstitution auf Länderebene. Wir wollen versuchen, wir werden es vielleicht nicht ganz schaffen, aber wir wollen es auf jeden Fall versuchen, gegen alle verfassungswidrigen Polizeigesetze auch auf Länderebene konsequent vorzugehen,
eingereicht sind bislang Bayern und Baden-Württemberg und in Arbeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und da fehlen noch jetzt Sachsen. Sachsen-Anhalt, Brandenburg. Transparenzklagen unterstützen wir. Vielleicht noch ganz kurz,
weil wir das eben schon angesprochen haben, fragt den Staat. Da kriegt man Unterstützung dabei, so eine IFG-Anfrage zu machen, Informationsfreiheitsgesetz. Wenn man dann nicht weiterkommt und irgendwann vor Gericht gehen muss, dann kann man die GFF fragen und die Fälle, die Präzedenzwirkung haben können, die unterstützen wir dann mit einer Transparenzpatenschaft. Und da hatten wir jetzt auch gerade einen sehr schönen Erfolg.
Markus Beckethal hat erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Herausgabe von Kabinettsprotokollen geklagt. Also teilweise erfolgreich, muss man sagen. Er hatte geklagt auf die Protokolle richtig selbst. Das ist aus Sicherheitsgründen als sozusagen Schutz der exekutiven Sphäre des Kabinetts
versagt worden. Aber er wollte zumindest die Teilnehmerliste. Er wollte wissen, wer da gesessen hat. Welche Experten da eingeladen worden sind. Das ging da vor sechs Jahren. Das ist vielleicht das Spannende an dem Fall. Es ging da um den Kabinettsbeschluss zum sogenannten Leistungsschutzrecht. Und damals war es so, dass einer von zwei Brüdern Cheflobbyist bei Springer war und der andere Bruder im Bundeskanzleramt gearbeitet hat.
Und da fand es, Markus fand ich ganz logisch, auch interessant zu erfahren, ob eventuell sogar beide Brüder, oder jedenfalls der eine Bruder, bei der entscheidenden Sitzung dabei war. Kann ja sein. Und wir haben eben einiges in Vorbereitung. Zensus haben wir schon angesprochen. Whistleblower Schutz. Aber es gibt noch weitere Themen, zum Beispiel bei der Drittmittelforschung Transparenz einzufordern.
Da findet ihr auf unserer Website viele Informationen. Und dieses Zensusgesetz finde ich ist auch nochmal ein schönes Beispiel dafür, warum wir glauben, dass es so wichtig ist, dass es in einer Organisation wie die GFF gibt. Denn wie gesagt, das Gesetz ist Ende November, Anfang Dezember durch den Bundestag gekommen. Aber die Datenübermittlung ist schon für den 13. Januar geplant, mit anderen Worten. Das musste super schnell gehen und innerhalb von einem guten Monat
ein solches Verfahren auf die beiden zu stellen und in Karlsruhe einen entsprechenden Antrag zu stellen, das funktioniert nicht, wenn man erst einen Dezember damit anfängt. Ich glaube, es ist einfach gut, wie Nora ebenso schön die Kriegskasse genannt. Deswegen glauben wir, es ist gut, wenn es eine Kriegskasse gibt für die Freiheitsrechte. Ja, seid dabei. Join Freedom Needs Fighters. Wir brauchen euch. Vielen Dank.
Danke für eure Fragen. Ja, vielen Dank, Nora Markath und Ulf Pürmaier. Ja, wir haben Zeit für Fragen noch ein bisschen.
Ich sehe schon die ersten an dem Mikrofon. Wir fangen mal an mit dem Mikrofon 3, bitte. Ja, hi. Vielen Dank für eure Arbeit. Und ihr seid die Gesellschaft für Freiheitsrechte und ihr habt erwähnt, dass die ACLU euer Vorbild ist. Es ist, glaube ich, bekannt, dass die ACLU auch
nicht so coole Leute vertreten hat in der Vergangenheit. Wie ist das bei euch? Freiheitsrechte für alle? Würdet ihr also auch für Freiheitsrechte von obviously extremen Gruppen eintreten, wenn es nötig ist? Das ist uns bisher nicht untergekommen. Insofern kommt es, glaube ich, auf den Fall an.
Du hast es richtig angesprochen, die ACLU vertritt zum Beispiel auch Nazis, weil sie sagen, Meinungsfreiheit gilt halt für alle. Da ist, glaube ich, schon die deutsche Rechtslage ein bisschen eine andere als in den USA. Unsere Meinungsfreiheit wird eben begrenzt. Und uns geht es aber vor allem eben darum, in Bereichen tätig zu werden, wo Menschen
ihre Rechte nicht durchsetzen können. Und ich glaube, bei uns sind die Gefahrenlagen deutlich andere, gerade im Moment. Insofern würde ich jetzt sagen, das ist nicht ein Thema, für das wir jetzt unsere Ressourcen einsetzen wollen, weil wir das Gefühl haben, da ist eine strukturelle Gefahr für die Grundrechte am Start. Wenn natürlich ein solcher Fall
jetzt ein besonderes Problem deutlich macht in der Rechtsprechung, dann würden wir halt einfach versuchen, Klägerinnen und Kläger zu finden, die das Problem vielleicht so ein bisschen besser und so ein bisschen weniger kontrovers auf den Punkt bringen. Ich glaube, im Sinne unserer strategischen Prozessführung werden solche im Zweifel vielen sehr unsympathische Klägerinnen und Kläger einfach auch keine besonders guten Klägerinnen und Kläger vermutlich.
Super. Ja, es gibt da noch Millionen Zuschauer zu Hause vor den Endgeräten. Deswegen eine Frage aus dem Internet. Die ist recht umfangreich und zwar Wie beurteilt die GFF den in diesem Jahr vollzogenen zweiten
einmaligen Datenabgleich aller Einwohner-Meldebehörden mit dem Beitragsservice in Köln, bei dem die Berliner Datenschutzbeauftragte vor dem Entstehen eines mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbaren zentralen Schattenregisters warnte? In der Tat habe ich mir diesen Fall ziemlich genau
angeguckt. Ehrlich gesagt allerdings weniger mit dem GFF-Hut als mit meinem quasi dienstlichen Hut, weil es da auch eine Reihe Verfahren in Berlin gegeben hat. Deswegen kann ich da nicht so wahnsinnig viel zu sagen. Es ist allerdings so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problemkreis extrem eindeutig ist. Deswegen haben wir intern entschieden, dass es hier keinen Sinn macht,
noch ein weiteres Verfahren zu unterstützen, einfach weil wir da null Aussicht auf Erfolg gesehen haben. Ja, da hat Karlsruhe einfach schon gesprochen. Ich sehe das persönlich sehr kritisch. Wir haben als GFF jetzt nicht unsere Position abgestimmt. Ich persönlich sehe das sehr kritisch. Aber man muss einfach sagen, da konnten wir unsere Ressourcen nicht sinnvoll einsetzen, weil wir da sehr wahrscheinlich verloren hätten.
Mikrofon 1. Jetzt gab es letztens bei der Lage der Nation schon einen Beitrag zu der Gemeinnützigkeit der deutschen Umwelthilfe. Jetzt wollte ich fragen, wie das aussieht bei euch? Gemeinnützigkeit für Gesellschaft für Freiheitsrechte? Yes, kann es alles von der Steuer absetzen.
Das ist sehr schön. Wir sind in der Tat gemeinnützig. Alles klar. Mikrofon 4. Danke für den Vortrag. Mich würde interessieren, klagt ihr auch gegen EU-Verordnungen? Und wenn nicht, gibt es eine Organisation wie eure auch auf Europaebene?
Ja, gegen EU-Verordnungen kann man klagen, in der Tat. Meistens muss man Dinge, bei denen es um EU-Recht geht, vor den deutschen Gerichten klären. Wir sind insofern klar, wenn das bei uns in Deutschland Thema ist, dann stehen wir dafür auch parat. Ganz konkret. Wir bereiten gerade
eine ganze Serie von Verfahren vor gegen die Fluggastdatenspeicherung. Also eine Art Vorratsdaten für Flugreisende. Und da sind wir also dran. Klar, die Antwort ist ja. Wir machen auch Europa recht. Wir haben noch ein paar Fragen aus dem Internet, die wir jetzt mal hören.
Ja, das Wort Gefährder Die Frage ist, ob Gefährder als Präventiv gewahrsam für Gefährder lieber verfahrenslose Inhaftierungen von Unbescholtenen oder eine ähnliche Formulierung verwenden? Ja, klar. Natürlich ist das Neusprech. Falls sich ein oder andere mit den Vorträgen von Maha
schon mal auseinandergesetzt hat. Da ist noch Kai Biermann mit dabei. Maha und Kai Biermann machen ja diese Vorträge über Neusprech. Und das finde ich ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man einfach durch die Wahl dieses Begriffs präventivhaft schon so tut, als wenn es überhaupt irgendwas präventiv zu verhindern gelte. Das ist ja gerade die Frage, ob die Leute wirklich gefährlich sind. Insofern halte ich das persönlich jedenfalls
für extrem gefährlich. Es gibt noch mal eine Frage, glaube ich, aus dem Netz. Würden Sie auch bei einer Aktion wie bei den Hausdurchsuchungen der Zwiebel, bei den Zwieelfreunden auf welchen Kriterien wählen Sie für solche Fälle Unterstützung? Ja, mit den Zwieelfreunden haben wir uns
sehr intensiv befasst. Ja, wir hatten denen Unterstützung zugesagt, die haben dann aber so schnell gewonnen vor dem Landgericht München, dass wir gar nicht mehr zum Zuge kamen. Da waren wir quasi dran. Die PM war schon in der Pipeline. Die PM war fertig. Manchmal ist es auch einfach schön zu gewinnen.
Schön, wenn der Rechtsstaat funktioniert. Genau, schön, wenn der Rechtsstaat funktioniert. Sehr schön, sehr gut. Mikrofon eins nochmal. Ich wollte mal fragen, wie das mit den Ambitionen und der Erfüllung davon aussieht. Also wie viel Sachen würdet ihr gerne machen? Wie kommt ihr gewissermaßen dabei hinterher, die Sachen, die neu dazukommen, irgendwie in Schach zu halten oder eventuell auch alte Sachen neu aufzuarbeiten?
Und inwieweit spielt dabei Geld eine Rolle, das euch dabei blockiert? Danke, dass du das Geld ansprichst. Das ist ein wichtiges Thema. Wir wachsen gerade und das ist toll. Es kommt im Februar noch eine dritte Frau dazu, in unser Legal Team. Sodass wir unsere Kapazitäten ein bisschen erweitern werden. Aber es gibt ständig das Problem,
dass wir jetzt schon mehr machen, als wir an der Grenze sind, was wir schaffen. Eigentlich wollen wir eine Situation erreichen, wo wir alle wichtigen Fälle annehmen können und dann noch ein bisschen Luft haben, uns zu überlegen, was würden wir gerne machen? Was müsste man mal? Man muss so eine Organisation auch ein bisschen in Ruhe aufbauen, dass sich da so eine Organisationskultur festigen kann. Wir legen viel Wert auf Datenschutz.
Wir investieren eben auch in unsere Infrastruktur. Also alles das kostet Geld, kostet Zeit, kostet Ressourcen. Und die Fälle sind eben nur ein Teil dessen, was so eine Organisation braucht. Du musst vielleicht noch ein bisschen mit Beispielen zu unterlegen. Das ist ja gerade hier auch der Kongress des CCC. Wir haben selbstverständlich überhaupt keine Cloud-Dienste im Einsatz.
Das ist alles selbst gehostet. Fast alles ist open source. Also wir haben Macs im Einsatz. Das ist natürlich nicht komplett open source. Aber alle Server-Betriebssysteme sind Linux. Das sind Debian-Linux-Systeme. Wir haben Nextcloud mit einer eigenen VPN-Lösung. Wir haben eine eigene E-Mail-Server-Infrastruktur. Also wir sind komplett unabhängig von irgendwelchen externen Dienstleistern. Einfach weil wir uns sagen, das ist das Sicherste.
Man weiß einfach nie, wer sonst irgendeinen Beschluss ins Haus geschickt kriegt, schickt uns mal den Server von der GFF. Bei uns müssten sie wenigstens die Tür eintreten. Da haben wir die Hoffnung, dass wir das mitkriegen. Und um noch ein paar Zahlen zu ergänzen. Wir sind zurzeit so bei 1.400 Fördermitgliedern. Wir haben ausgerechnet, dass unser mittelfristiges Ziel ist,
wo wir sagen, wir können dieses Ziel erreichen, wirklich alles angreifen zu können, was in Deutschland massiv grundrechtsschädigend ist. Das wären so etwa 5.000 Fördermitglieder. Also wir hoffen, dass wir in den nächsten Jahren von 1.400 auf 5.000 wachsen können. Und das wären dann so ca. gut 15 bis knapp 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist unser mittelfristiges Ziel. Dann sind wir immer noch keine ACLU,
die in allen 50 Bundesstaaten große Büros hat. Aber das muss ja vielleicht auch gar nicht sein. Aber dann sind wir jedenfalls, glaube ich, in Deutschland eine sehr schlagkräftige Organisation. Super. Mit diesen Worten vielleicht die restlichen Fragen, die jetzt noch sind, später am Stand von der GFF.
Herzlichen Dank nochmal, Nora und Ulf. Riesenapplaus nochmal für die beiden. Ja, Dankeschön.