Ob wir Cookie-Banner im Web akzeptieren, Mobility-Apps oder das Onlinebanking nutzen – ständig sammeln Unternehmen unsere persönlichen Daten. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive geschieht dies häufig unreguliert oder sogar illegal und wir stören uns kaum daran, denn die digitalen Anwendungen sind inzwischen fester Bestandteil des alltäglichen Lebens. Hat die Technik uns schon überholt? Die Juristin Prof. Dr. Spiecker gen. Döhmann spricht über die Möglichkeiten, Datenschutz und technische Innovation zu vereinen. Im exkurs-Gespräch mit Johannes Büchs erläutert sie, wie eine gesellschaftsverträgliche Digitalisierung gelingen kann. Die Nutzung unserer persönlichen Daten sollte dabei immer auf Interessensabwägungen beruhen – bei einer zielgruppenspezifischen Produktentwicklung in der Wirtschaft ebenso wie bei der Aufklärung von Straftaten. Frau Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown University) forscht am Institut für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sie befasst sich mit dem Staats- und Verwaltungsrecht und insbesondere mit informationsrechtlichen Fragestellungen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind der Datenschutz, Informationstechnik und e-Government sowie insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung auf unsere demokratische Gesellschaft. Und wusstet ihr das? Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt vielen anderen Ländern als Vorbild. Brasilien und Japan etwa haben ihre Datenschutzgesetze in Anlehnung an die DSGVO erstellt. Die exkurs-Gespräche sind eine Videoreihe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Videoaufzeichnung und -bearbeitung: abc eventservices, München |