Welche Urheberrechte bestehen an einem Werk und was hat das mit OER zu tun? Das Urheberrecht kann in Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte unterteilt werden. Urheberpersönlichkeitsrechte schützen die ideellen Interessen von Urheber:innen an einem Werk. Hierzu zählen Erstens: das sogenannte Erstveröffentlichungrecht, also das Recht zu entscheiden, ob und wie das Werk veröffentlicht werden soll, Zweitens: das Recht auf die Anerkennung der Urheber:innenschaft, also der Anspruch auf eine Namensnennung und Drittens: das Recht, eine Entstellung des Werkes zu verbieten, wenn hierbei geistige oder persönliche Interessen der Urheber:innen am Werk gefährdet werden. Unter Verwertungsrechten versteht man Rechte ein Werk kommerziell oder nicht-kommerziell zu nutzen, zu verbreiten, zu vervielfältigen und öffentlich auszustellen. Im deutschen Rechtsraum können Urheber*innen nicht grundsätzlich auf Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten. Auch sind diese Rechte nur bedingt auf Dritte übertragbar. Für Verwertungsrechte gilt etwas anderes: Sie können als Nutzungsrechte abgetreten werden. Und was hat das jetzt mit Open Educational Resources zu tun? Veröffentlichen Sie Ihr Werk unter einer offenen Lizenz, räumen Sie der Allgemeinheit bestimmte Nutzungsrechte an Ihrem Werk ein. Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben davon aber unberührt. Selbst, wenn Sie Ihr Werk unter CC 0 freigeben, treten Sie Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte nicht ab. Sie geben nur an, dass Sie nicht vorhaben, diese Rechte geltend zu machen. |