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Wer besitzt Rechte an Werken, die ich im Rahmen meines Studium erstelle?

Formal Metadata

Title
Wer besitzt Rechte an Werken, die ich im Rahmen meines Studium erstelle?
Subtitle
Endcard
Title of Series
Part Number
21
Number of Parts
44
Author
Contributors
License
CC Attribution - NoDerivatives 4.0 International:
You are free to use, copy, distribute and transmit the work or content in unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor.
Identifiers
Publisher
Release Date
Language
Production Year2024
Production PlaceOsnabrück

Content Metadata

Subject Area
Genre
Abstract
Wer besitzt Rechte an Werken, die ich im Rahmen meines Studium erstelle? Verwertungsrechte an Werken, die im Zuge des Studiums entstehen, liegen grundsätzlich bei den Studierenden. Dazu zählen beispielsweise Haus-, Seminar-, Projekt- oder Qualifizierungsarbeiten. Im Studium sind Sie also nicht dazu verpflichtet, Ihrer Hochschule oder Ihren Professor*innen Nutzungsrechte an Ihren Werken zu übertragen. Auch, wenn der Anstoß oder die Idee zu Ihrer Erarbeitung von der Hochschule oder den Dozierenden ausging oder Sie technische Möglichkeiten der Hochschule für die Erstellung Ihres Werks genutzt haben* , gelten Ihre Arbeiten als "freie Werke", über deren Verwertung nur Sie als Urheber*in entscheiden dürfen. Um Ihrer Hochschule eine Nutzung Ihrer Arbeiten zu ermöglichen, können Sie dies vertraglich mit der Institution vereinbaren und sich die Übertragung von Nutzungsrechten gegebenenfalls auch vergüten lassen. Anders sieht das in einem Angestelltenverhältnis aus. Arbeiten Sie als studentische Hilfskraft, werden in der Regel exklusive Nutzungsrechte an den Werken, die innerhalb des Arbeitsverhältnisses entstehen, an die Hochschule als Arbeitgeberin übertragen.
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