In den Digital Humanities wird wegen Unsicherheiten im Urheberrecht oft auf die Veröffentlichung von Forschungsdaten verzichtet. Der neue § 60d UrhG erlaubt es nur, Korpora aus urheberrechtlich geschützten Werken im Zeitraum der Forschungsarbeiten „einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung öffentlich zugänglich zu machen”. Nach Abschluss der Forschung verpflichtet § 60d UrhG allerdings zur Löschung des Korpus, wobei es Archiven und Bibliotheken zur dauerhaften Aufbewahrung übermittelt werden kann. Bezüglich der Löschungspflicht und Übermittlungsmöglichkeit sind allerdings im Zuge der DSM-RL der EU aus 2019 Änderungen zu erwarten. Nach § 60c UrhG dürfen aber Bibliotheken bis zu 15% einzelner Werke an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln. Die rechtlichen Möglichkeiten sind allerdings unklar. Bisher ist auch eine technische Umsetzung des § 60c UrhG nicht vorhanden. Aus diesem Grund werden im Projekt XSample die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für transparente Forschung mit Text und Data Mining untersucht. Dazu wird anhand von Anwendungsbeispielen aus den Digital Humanities ein Konzept für die Generierung von Auszügen aus urheberrechtlich geschützten Werken und darauf erzielten Analyseergebnissen entwickelt und implementiert. Das Auszugskonzept soll einem Forschungsteam erlauben, die auf geschützten Werken erzielten Forschungsergebnisse im rechtlich erlaubten Rahmen Dritten zugänglich zu machen. Damit soll eine empfindliche Einschränkung des Potenzials der Digital Humanities überwunden werden. |