Rosa Listen
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Formal Metadata
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Title of Series | ||
Number of Parts | 254 | |
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License | CC Attribution 4.0 International: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor. | |
Identifiers | 10.5446/53053 (DOI) | |
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36C3: Resource Exhaustion187 / 254
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DigitizingComputer animationJSON
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Hacker (term)Lecture/ConferenceComputer animation
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AngleALT <Programm>Computer animation
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Spring (hydrology)
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Similarity (geometry)Lecture/Conference
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Point (geometry)Form (programming)JSONXML
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Local ringSample (statistics)TransmitterPhysical lawLecture/Conference
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AngleAngleAtomic nucleusConstraint (mathematics)Local ringHausdorff spaceState of matterDruckwerk <Technik>Generating functionDirection (geometry)Sample (statistics)Strich <Typographie>StatisticsHexagonSmart cardSequenceBootingEckeLecture/Conference
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Physical lawSequenceStatisticsSineLecture/Conference
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NumberKonzentration <Wahrscheinlichkeitsverteilung>Route of administrationOrder of magnitudeComputer animation
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EstimationOrder of magnitudeStress (mechanics)Complete metric spaceSiebzig
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MittelungsverfahrenInternetMotion (physics)CurveStress (mechanics)Per milTime zoneState of matterConstraint (mathematics)InformationNormal distributionComputer animation
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openSUSEComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
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Also, willkommen zum nächsten Talk hier in Chaos West. Es geht um Rosalisten, ein drastisches Beispiel dafür, dass Datenschutz die davon betroffenen Menschen schützt und vortragen wird der Österreicher Erwin Ernst EEST 9.
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Steinhammer beschäftigt sich seit Jahren mit Datenschutz und Digitalisierung und Gesellschaft und ist ehrenamtlich bei Epic Center Works tätig. Deine Bühne. Ja, ihr habt schon gehört, ich bin der Erwin Ernst Steinhammer.
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Ich werde heute über die Rosaliste sprechen und die Rosaliste waren eben Listen in der Weimarer Republik und auch in der Ersten Republik Österreich, die über Homosexuelle bzw. vermeintliche Homosexuelle angelegt wurden. Und ich bin auch nicht irgendwer darüber spricht, ich bin selbst bisexuell und würde mich auch als Antifaschist bezeichnen.
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Also von dem her passt das ganz gut. Auf das Thema bin ich gekommen, weil ich auf der Easter Hack in Wien eben über die Klam namenspflicht damals gesprochen habe
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und da habe ich kurz als Analogie die Rosaliste hergenommen und da habe ich mich eben gefragt, ja, wie war das mit der Rosaliste eigentlich genauer und mich etwas in das Thema eingelesen. Ich sage auch gleich mal dazu, dass es einige Wordings eben aus der NS-Zeit vorkommen werden.
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Ich werde versuchen sie hervorzuheben, falls mir da ein Fehler passiert, wäre es gut, wenn ich das danach darauf hingewiesen werde, weil ich die nicht einfach so dastehen lassen will. So, die Grundannahme ist, eine Regierung hat die Pflicht, uns auch vor zukünftigen Regimen zu schützen.
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Niemand weiß, was ein zukünftiges Regime macht und darum wollen wir auch keine Daten über Leute im Vorhinein sammeln, die später zu Problemen für diese Menschen werden können. Also auch wenn ich meiner jetzigen Regierung vertraue, will ich nicht, dass eine zukünftige Regierung, sei es jetzt faschistisch, sei es jetzt etwas anderes,
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irgendwie diese Daten, die damals vielleicht für einen guten Zweck gedacht waren oder auch nicht, in dem Fall bei der Rosaliste waren sie nicht für einen guten Zweck gedacht, es gibt aber auch das Beispiel der Daten in den Niederlanden, die hatten Verwaltungstaten über all ihre Bürgerinnen und Bürger
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und als die Nazis diese Daten in die Hände bekommen haben, haben sie sie natürlich genutzt, um möglichst effizient Jüdinnen und Juden ins KZ zu bringen und ähnlich ist es dann bei der Rosaliste, da waren die Daten zwar von Anfang an problematisch, die gesammelt wurden,
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aber die Situation hat sich nochmal stark verschlimmert, als dann der NS-Start kam. Meine Primärquellen für den Vortrag waren Stümpke, Hans-Georg, und Finkler, Rudi von 1981, also ein relativ altes Buch,
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Rosa Wickel, Rosalisten, Homosexuelle und gesundes Volksempfunden, sehen wir schon wieder beim NS-Werding von Auschwitz bis heute. Und das zweite Buch, das ist vor allem eine Dokumentesammlung von Grau Günther und Claudia Schottmann,
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eben Homosexualität in der NS-Zeit, Dokumenten der Diskriminierung und Verfolgung und das ist ein bisschen neuerst das andere Buch, aber auch schon relativ alt im Vergleich. Ich will auch kurz darüber reden, über welchen Personenkreis wir hier überhaupt reden.
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Klar waren in der NS-Zeit auch Frauen, lesbische Frauen oder trans Männer betroffen, aber die Rosalisten und vor allem die Quellen, die ich hier herangezogen habe, haben sich vor allem mit Männern, die Sex mit Männern hatten, beschäftigt und eben trans Frauen.
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Das war für den NS-Start kein großer Unterschied. Zur Vorgeschichte. In der Weimarer Republik gab es schon den Paragrafen 175, Deutsches Strafgesetzbuch. Vor 1929 hat er vor allem
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Beischlaf-ähnliche Verhältnisse inkludiert, das waren zum Beispiel Analverkehr oder Schekkelverkehr, wie man es nannte. Und das war eben ein sehr inniges Verhältnis, das davor liegen musste als Tatbestand. Und dann kam es zu einer Reform.
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Die eher linkstehenden Parteien KPD, also die Kommunistische Partei Deutschlands, die SPD, die Sozialistische Partei oder Sozialistische Partei Deutschlands und die Deutsche Demokratische Partei wollten eine Abschaffung dieses Paragrafen 175 erreichen.
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Und die Mitte-Rechts-Regierung versuchte in derselben Zeit eine Verschärfung dieses Paragrafen. Im Ende setzten sich tatsächlich beide Parteien in gewissen Punkten durch
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oder beide Gruppen im Parlament in Weimar. Am Ende kam es aber zu einer Verschlimmerung und die Mitte-Rechts-Regierung hat sich mehr durchgesetzt, weil der Antrag zur Abschaffung ging zwar durch, aber gleichzeitig ging danach der verschlimmerte Antrag durch, der dann auch
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andere Formen sexueller Handlung, die aber noch immer physisch sein mussten, durch, eben dann ab 1927. Das Wissenschaftlich-Humanitäre Komitee nannte das einen Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück. Das Wissenschaftlich-Humanitäre Komitee
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war eine Institution in der Weimarer Republik, die sich eben mit Homosexualität und Transgender beschäftigte und die konnten da tatsächlich publizieren und agieren in der Weimarer Republik. Also sie waren noch nicht verboten und noch nicht wirklich
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von der Staatsgewalt betroffen, durchaus unter widrigen Bedingungen, aber sie konnten arbeiten. Und wie gesagt, die haben diese Gesetzesänderung als einen Schritt vorwärts und zwei Schritte zurückbewertet und der NS-Staat hat auch dieses Wissenschaftlich-Humanitäre Komitee später aufgelöst.
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Es gab tatsächlich in einer Publikation vom Wissenschaftlich-Humanitären Komitee vor der Machtergreifung der Nazis noch ein Interview mit einem NSDAP-Mitglied, das sich selbst als homosexuell bezeichnete. Ganz spannend die Interpretationen, die er über die NS-Ideologie
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und Homosexualität vertrat. Also der hat sich sehr viel schön geredet, was sich in der Realität dann natürlich, als die Nazis dann die Macht übernommen hatten, als sehr schlecht erwiesen hat. Also als falsch erwiesen hat. Wie schon erwähnt wurde, komme ich aus Österreich,
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also habe ich mir das auch kurz angesehen, aber da ist die Quellenlage noch viel dürftiger als für Deutschland schon. Da gab es den Paragrafen 129 österreichisches Strafgesetzbuch eingeführt unter der Monarchie und ging vor allem auf das kirchliche Konstrukt von Sodomie zurück. Also Geschlechtsverkehr,
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der nicht der Vermehrung diente. Wie wurde das Ganze gehandhabt? In Berlin hat man das Ganze geduldet, aber nicht akzeptiert. Und das führte dazu, dass in Berlin vor allem ständige,
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also immer wieder mal Razzien, Stichprobenkontrollen etc. durchgeführt wurden und eben schon die ersten Listen angelegt wurden und zwar schon in der Weimarer Republik. Also wir sind noch nicht im NS-Staat. In München, also man sieht jetzt gleich, das haben die einzelnen Städte in Deutschland sehr unterschiedlich gehandhabt.
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In München gab es ständige Kontrollen, also nicht nur mal Stichprobenweise, sondern da wurden die entsprechenden Lokale ständig durchsucht, die Leute dann in die Wand gestellt, damit man die Daten aufnehmen kann, in Listen bringen kann. Und das führte zusätzlich dazu, dass auch die Betroffenen
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kaum eine Möglichkeit hatten, dem zu entgehen und auch sehr von Erpressungen etc. betroffen waren, weil wenn jemand das Gerücht in die Welt streut, ist man dann schon relativ leicht auf eine Liste gekommen oder hat eine Razzie bei sich zu Hause gehabt.
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In anderen Zentren des subkulturellen Lebens, also das sind vor allem die Großstädte, in Hamburg, Dresden, Leipzig, Breslau, Köln und Wien. Die meisten Städte sind eher dem Berliner Vorbild gefolgt und die wenigsten dem von München.
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Dennoch bewertet man heute die Weimarer Republik für die damaligen Verhältnisse als einer der freiesten Staaten trotz des Paragrafen 175 für Homosexuelle, der auf deutschen Boden jemals existiert hat.
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Es hat einen einfachen Grund, weil Publikationen, wie wir schon beim wissenschaftlichen Humanitarian Community gesehen haben, durchaus möglich waren. Also sie konnten dort arbeiten, sie konnten dort sich mit ihrer eigenen Identität noch beschäftigen. Das war tatsächlich in der BRD später nicht mehr so möglich und eben auch im NS-Staat.
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Wir können uns auch kurz die Verurteilungsstatistik ein bisschen dazu ansehen. Wir sehen, das bleibt großteils gleich. Es gibt dann während des ersten Weltkriegs einen Einbruch der Verurteilungen, geht danach in der Weimarer Republik, also nach der Monarchie,
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wieder hoch auf eine Spitze und pendelt sich wieder auf einem ähnlichen Niveau ein wie zuvor. Man muss auch bedenken, dass es auch ein Bevölkerungswachstum gab. Also grundsätzlich relativ gleichbleibend auch trotz der kleineren, unter Anführungszeichen, kleineren juristischen Änderungen, die man vielleicht
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trotzdem sieht in den Daten hier. Jetzt kommen wir dann zum Kern des Ganzen, nämlich zum NS-Regime. Wir hatten jetzt vor, schon Listen, die angelegt wurden, vor allem durch die Kriminalpolizei-Behörden. Und 1933, also am 27. Februar 1933,
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wurden drei Verordnungen erlassen zur Bekämpfung der öffentlichen Unsiedlichkeit. Der erste war eine Einschränkung der Prostitution. Auch das betraf Homosexuelle oder ja, das betraf auch Homosexuelle, weil es eine lebhafte Strichekultur
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davor in der Weimarer Republik gab. Dann kam eine Verordnung zur Schließung von Gaststätten, die zur Förderung der öffentlichen Unsiedlichkeit missbraucht wurden, insbesondere Schankwirtschaftsbetriebe, in denen ausschließlich oder überwiegend Personen verkehrten,
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die wieder natürlicher Unsucht folgten. Das heißt, Lokale, die davor in Berlin zwar sporadischen Razzieren ausgesetzt waren, waren damit ganz verboten. Tatsächlich kam es aber nicht dazu, dass wirklich alle aufgelöst wurden.
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Der NS-Stadt hat weiterhin einzelne, aber nur sehr sporadisch einzelne Lokale geduldet, um eben die Szene besser überwachen zu können. Und die dritte Verordnung war ein Verbot von Betrieb und Produktion von Druckwerken. Zum Beispiel Druckwerken, die
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den Beschauern erotische Wirkung erzeugen. Zum Beispiel Nacktbilder, aber es betraf nicht nur Nacktbilder, sondern es im Beschauern erotische Wirkung erzeugten, hat man durchaus auch einen für die NS-Herrschaft unanständigen Titel mit gemeint.
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Also wenn da irgendetwas in Richtung Homosexualität stand, wurde das schon als es könnte eine erotische Wirkung im Beschauern erzeugen und damit verboten. Angedroht war die Aufhebung der Mietverträge und der Entzug der Gewerbeberechtigung. In Folge dessen wurde das Wissenschaftliche
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und Momentärer Kommunität aufgelöst. Es kam zur Auflösung vieler weiterer Zeitschriften. Also das Wissenschaftliche und Momentärer Kommunität war nicht die einzige solche Zeitschrift. Die hatten auch alle ein bisschen unterschiedliche Philosophien. Und
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ja. In der zweiten Hälfte 1934, also zwei Jahre später, kam dann die Gründung des Sonderdezernats zur Bearbeitung homosexueller Fälle in der Gestapo. Und dieses Sonderdezernat hat dann relativ bald
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von den Landeskriminalbehörden verlangt, dass Listen über Homosexuelle angefertigt und ihnen ausgehändigt werden sollen. Also eben die bereits existierenden Roselisten aus den Stichprobenkontrollen und Razzien davor.
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Und das betraf dann nicht nur Leute, die wirklich homosexuell oder bisexuell waren oder trans waren. Es betraf auch Leute, die nur dessen verdächtigt waren oder aus irgendeinem anderen Grund auf die Liste gekommen sind, sich mal im falschen Lokal aufgehalten haben. Die Lokale in der Weimarer Republik
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waren durchaus nicht so, dass sie alle gleich als homosexuelle, einschlägige Lokale offensichtlich waren für das Publikum. Manche waren da sehr dezent und man konnte trotzdem dadurch auf so eine Liste geraten. Es gibt hier
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ein Beispiel für so eine Liste, wie die ausschaut. Gibt es eine Laufnummerform, Vor- und Zunahme, das Geburtsdatum und Geburtsort, der Beruf, der ausgeübt wurde, die Wohnung und hinten noch Bemerkungen. Ich weiß jetzt nicht genau, für was das H und das Plus stehen.
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Ich habe ein bisschen nachgeforscht. Ich habe es nicht gefunden, falls es wer weiß, bitte mir im Nachhinein sagen, würde mich durchaus interessieren, für was diese Bemerkungen standen. Für HIV kann es nicht gestanden sein, weil das hat, also davon hatte man schlicht noch keine Kenntnis zu dieser Zeit.
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1935 waren dann schon 413 von 1770 KZ-Häftlingen mit dem rosa Winkel. Es ist also ein, also circa ein Viertel. Ein Drittel bis ein Viertel. Der rosa Winkel war
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eine besondere Kennzeichnung in den KZs, eben für Menschen, die aufgrund von Verdacht von Homosexualität in die KZs gekommen sind. Dabei gab es unterschiedliche Markierungen zum Teil. Es war nicht überall so, dass es nur dieser rosa Winkel war.
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In manchen KZs gab es zusätzlich einen kleinen Auf-Nier darunter noch mit 175. In manchen KZs, ich glaube, das war Sachsenhausen, war der rosa Winkel doppelt so groß, damit man einfach den anderen Häftlingen das auch schon, oder den anderen Insassen, ist der korrektere Begriff,
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auch schon deutlich macht, dass die dort wegen des Paragraph 175 einsitzen. Die waren nämlich dann in den KZs auch noch besonders bedroht, da die Mit-Häftlinge großteils auch homophob waren und skeptisch gegenüber
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rosa Winkel-Häftlingen. Auf den rosa Winkel geht übrigens dann auch der Begriff die rosa Liste zurück. In den KZs gab es dann übrigens auch Technologie-Einsatz. Da waren die Listen nicht mehr nur analog geführt. Die würden zum Teil über Inferitkern speichern und in Lochkarten
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gespeichert. Also hier spielt auch die Technologie eine Rolle. Dann kam es im NS-Stat zu einer Neufassung des Paragraph 175, deutsches Strafgesetzbuch und der ist nicht ohne. Dort wurde die wiedernatürliche Unzucht,
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wie sie davor im Strafgesetzbuch hieß, Unzucht ergänzt, also wiedernatürliche herausgelöscht. Das hatte, obwohl es nur semantisch wirkt, weitreichende Folgen, weil man damit dann weniger Beweise vorbringen musste.
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Weil alles, was dann, weil daneben nicht mehr nur auf dem Mund- und Schenkelverkehr oder gemeinsame Masturbation davon erfasst war, sondern auch ein Küssen, ein Händchen halten, ein sich zu nahe kommen, ein sexueller Blick konnte darunter schon fallen. Und man hat es definiert
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in den Erläuterungen damals, als alles, was eine wollünstige Absicht in sich hatte. Zusätzlich wurde auch ein sogenannter Analogie-Paragraph geschaffen. Das heißt, nicht nur das, was nach dem Wortlaut des 175er strafbar war, war dann strafbar. Sonst alles, was man im Sinne
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des Gesetzes sehen hätte können. Also alles, von dem man meinte, dass es eigentlich das Gesetz auch gemeint hat. Das ermöglichte den Behörden, den SS-Staats wirklich auch sehr viele Leute mit wenigen Beweisen oder Indizien oder zum Teil auch nur Vorwürfen eben einzusperren
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und erleichterte den Strafverfolgungsbehörden eben diesen 175er zu exekutieren. Das hatte auch Folgen in der Statistik. Wir sehen ein, also davor waren wir hier in dem Bereich, dann sehen wir einen schönen Ausreißer nach oben im NS-Staat
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auf die 9000 pro Jahr, die verurteilt wurden. Man darf sich nicht täuschen lassen, dass dann in den 1940ern die Daten runtergehen. Das hat den simplen Grund, dass sie danach nicht mehr unter die Verurteilungsstatistik der Justiz fielen, sondern es eben auch viele junge Männer betraf,
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die unter die Wehrmachtsjustiz fielen, nachdem der Krieg schon ausgebrochen war und nicht mehr in diese Statistik. Über das Jahr 1943 sind die Daten übrigens nur aufgerechnet. Da hat man nur vom ersten halben Jahr die Daten. Danach wurde er schlicht nicht mehr erfasst.
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1936 kam es zu einer Neustrukturierung der Kriminalpolizei. Himmler gab einen Geheimbefehl zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung raus. Und damit haben wir dann dieses System hier. Es gab einen Anfangsverdacht,
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der oft auf die Rose-Liste zurückging. Wir haben leider keine Zahlen, wie oft der Anfangsverdacht auf die Rose-Liste zurückging. Dieser Anfangsverdacht bestand dann entweder bei der Gestapo oder bei der Reichskriminalpolizei. Die Gestapo hat sie dann entweder schon direkt in die Konzentrations-
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und Moorlager, zu denen werde ich später noch kommen, verschleppt oder der Reichskriminalpolizei weitergeleitet. Die hat keine direkten Verschleppungen in die Konzentrationslage nach meinem Wissen vorgenommen, sondern Verurteilungen und Inhaftierungen. Auch damals gab es noch normale Gefängnisse.
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Es gab damals auch Gefängnisse. Von denen wurden wiederum ein Großteil ebenfalls in Konzentrationslager verschleppt und im Moorlager. Das bedeutet, diese Inhaftierungen waren Großteils nur temporärer Natur. Und man hatte kaum eine Möglichkeit, sich diesem System zu wehren.
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Die Schaujustiz ist hoffentlich ein bekannter Begriff des NS-Staats. Wir wissen nicht genau, wie groß die Größenordnung der Vorurteilungen und wie viele ins KZ kamen. Also die Größenordnung der Vorurteilung schon. Wie viele davon ins KZ kamen,
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wissen wir eben nicht. Die Schätzungen sind bei 10.000, 15.000, niedrigere Schätzungen gehen noch um die 5.000 aus. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass das NS-Regime natürlich als dann die Alliierten einmarschiert sind, möglichst viele Daten
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davon gelöscht haben. Über die Todesfälle ist noch weniger bekannt. Die Haftbedingungen in den Moor- und Torflagern, die ich vorhin schon angesprochen habe, das waren Lagern, in denen fast ausschließlich Menschen eingesperrt wurden aufgrund des 175er.
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Das waren sehr schwere Lager. Es war eine harte Arbeit. Da ging es ums Torfstechen in den Moorlagern. Und da sind viele rein an der Arbeit zugrunde gegangen, zusätzlich natürlich auch die chronische Unterernährung. Es gibt auch kaum Überlebende von dort.
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Einzelne hat man auch noch gehabt, die dann einen Erinnerungsbericht abgeben konnten. Die Nachwirkungen. Es ist nicht vorbei mit dem NS-Staat. Der 175er in Deutschland blieb in geänderter Form auch noch in der BRD bestehen.
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Er wurde 1957 entschieden, dass Bundesverfassungsgerichts gleichgeschlechtliche Betätigungsverschlüsse eindeutig gegen das Sittengesetz und deshalb können Homosexuellen nicht durch das Grundgesetz garantiert Recht auf freie Entfaltung
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der Persönlichkeit berufen. Und erst 1973 kam es zur vollständigen Entkriminalisierung, weil 1969 wurde er unter Erwachsenen entkriminalisiert, beziehungsweise über 21 Jahren.
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Und dann wurde der Schutzalter auf 18 reduziert. Und man weiß aber, dass auch in der BRD weiterhin Listen angelegt wurden. Noch 1978, also nach der Entkriminalisierung wohlgemerkt,
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gab es ein Erlass in den Straßen der Strafverfolgungsbehörden, als man so genannte homosexuellen Karteien anlegen soll. Also wiederum großer Listen, wie wir sie hier nennen. Schon 1957, also wesentlich früher als in der BRD,
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wurde die Strafverfolgung in der DDR eingestellt. Damals wurde zwar der Paragraph noch nicht geändert, aber es gab ein Gerichtsurteil, das besagte, dass Homosexualität nicht die sozialistische Gesellschaft gefährde und daher keine Strafverfolgung notwendig wäre. Wie gesagt, ein Gerichtsurteil,
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die DDR-Regierung hatte eine andere Einstellung zu queeren Menschen und hat die weiterhin bedroht oder erpresst. Es gab auch noch immer ein gesellschaftliches Stigma, sodass es erst 1987 zur Aufhebung des Nachfolgeparagraphs
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in der DDR kam, ebenfalls wieder durch ein Gericht und nicht durch die Regierung selbst. Er wurde nicht direkt aufgehoben, er stand noch im Gesetz, war aber dann völlig unwirksam und erst 1988, also ein Jahr später,
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folgte die Regierung diesem Urteil und hat den Paragraphen gelöscht. In Gesamtdeutschland kam es dann im Zuge der Wiedervereinigung nicht nur zur endgültigen Inkriminalisierung, sondern auch zur endgültigen Rechtsgleichstellung im Sinne des Strafgesetzbuches.
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Wie wir wissen, sind andere Dinge wie die Ehe noch längst nicht gleichgestellt gewesen zu diesem Zeitpunkt. Auch in Österreich kam es zu einer schrittweisen Legalisierung erst relativ spät, also in den 70ern. Und 2002 wurde hier ebenfalls,
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wie in der DDR, vor einem Höchstgericht der Paragraph aufgehoben und der Schutzalter angeglichen. Also 1971 war die Endkriminalisierung unter Erwachsenen.
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2002, ja, habe ich gerade erwähnt, die Conclusie daraus ist, dass die Rosalisten eine Vorratsdatenspeicherung darstellen. Wie wir schon eingangs erwähnt haben, und auch eine Regierung, die Pflicht hat, uns vor zukünftigen Regimen zu schützen.
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Wir leben heute zwar in einer Demokratie, aber wir wissen nicht, was der zukünftige Staat vorhat. Wir sehen jetzt auch in unserem westlichen Europa, in Polen, dass gerade homosexuelle Freizeitzonen ausgerufen werden. Und eigentlich ist das ein Unzustand.
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Wir können aber aufstehen, denn wir leben in einer Demokratie. Wir haben auch Mittel gegen solche Listen, die sich zum Beispiel in der DSGVO erstrecken oder in unseren Grundrechten, die nach dem NS-Stadt eingeführt wurden. Danke.
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So, Entschuldigung. Es gibt jetzt die Möglichkeit, Fragen zu stellen, nachdem ich mein Mikrofon irgendwie unter Kontrolle gebracht habe. Es stehen hier zwei Mikrofone, die beleuchtet sind. Ansonsten, falls dort niemand hingeht,
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frage ich mal den Signal Angel, ob das Internet schon Fragen hat. Okay, das Internet hat keine Frage. Dann bitte erst mal dieses Mikrofon. Hallo, meine Frage ist, du hast jetzt in deinem Talk überwiegend die männliche Sexualität beleuchtet.
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Hast du während deiner Recherchearbeiten auch Informationen über den Umgang mit der weiblichen Homosexualität erfahren und wie das so im Verhältnis stimmt? Ja, aber kein tiefer gehendes Wissen darüber erworben, leider. Woran könnte das liegen?
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Das ist eine gute Frage. Das kann einerseits daran liegen, dass auch in der jetzigen Gesellschaft immer noch die männliche Seite mehr beleuchtet wird, dass auch ich hier als Mann stehe und nicht eine Frau diesen Talk gerade hält. Auch bis heute gibt es für Männer dazu ein größeres Stückmeis.
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Das war oft ein größerer Kampf dafür. Auch der NS-Staat hat sich weniger damit beschäftigt, durchaus auch damit, aber er hat die männliche Homosexualität als größere Betrugung gesehen. Jetzt das andere Mikro, bitte.
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Hallo. Es gab hier in Deutschland zur Weimarer Republik und ich glaube noch zu Teilen der NS-Zeit einen sogenannten Translastitenschein. Ich wollte fragen, inwieweit der und wie lange der eine Form von Schutz geboten hat, falls du dich damit auch auseinandergesetzt hast.
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Nein, damit habe ich mich leider nicht auseinandergesetzt. Das ist aber eine sehr gute Frage. Keine weiteren Fragen mehr? Ah, dort, bitte schön. Du hast ja in der Präsentation angesprochen, dass noch bis spät in die 70er Jahre
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auch diese Rosalisten noch gab. Was davon ist denn heute noch übrig? Wie ist die Situation heute? Mir wäre nicht bekannt, dass es sie heute in Deutschland noch gibt. In anderen Staaten der EU weiß ich es nicht. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Polen so etwas geheim noch durchgeführt wird, auch im Zuge dessen,
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dass dort eben diese homosexuellen freien Zonen eingerichtet werden. Das ist auch das Problem immer des Zugangs. Da kann ich auch das Mittel der Datenauskunft aus der DSGVU empfehlen. Das hat aber natürlich Einschränkungen, weil die Polizeibehörden sich dann
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oft leicht auf Sicherheitspunkte rausreden können und darum auf Geheimhaltung beharren. Probieren sollten wir es trotzdem. Noch mal bitte. Ja, einen Kommentar dazu, was eben gefragt wurde, wie der heutige Zustand ist.
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Es ist erst vor kurzem durch einen Gerichtsurteil verboten worden. Das war, dass Homosexualität in polizeilichen Dokumenten als besonderes Merkmal zu vermerken. Das war tatsächlich bis vor relativ kurzem, bevor die Diskussion um Ehe vor alle in Gang kam,
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eigentlich gang und gäbe gewesen. Das war in sehr vielen Polizeien eigentlich überhaupt keine Frage, dass das besonders genug ist als Merkmal, um es einfach mal dazu zu schreiben. Dann noch eine Frage. Tatsächlich haben wir auch in der DSGVO gewisse Daten,
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die einen besonderen Schutz haben, wie die Sexualität generell. Aber die DSGVO hat kaum eine Anwendung im Polizeibereich. Es ist sehr schön zu hören, dass es da auch ein Urteil dazu gab, dass es auch dort so in Deutschland sein soll.
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Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen. Ah, doch, dort bewegt sich jemand zum Mikro. Bitte. Vielen Dank für den Talk. Ich hätte noch eine Frage. Du bist ja auf die Amzahl der Fälle während der NS-Zeit eingegangen.
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Weißt du, wie sich die Fallstatistiken in der Bundesrepublik weiterentwickelt hatten? Sie ist wieder zurückgegangen. Ich weiß jetzt auch nicht auswendig, auf welches Niveau, aber man sieht, man hat eine Kurve nach dem Zweiten Weltkrieg gesehen, die stark abgenommen hat. Dann hat es fast ausgesehen wie eine gaussische Glockenkurve.
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Aber ohne die DDR-Fälle, da haben wir nur die deutschen Fälle, aber längst nicht auf so ein hohes Niveau, wie es im NS-Start war. Dankeschön. So, weitere Fragen?
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Herr Signalangel? Auch nicht. Dann vielen Dank für deinen Vortrag und bitte einen warmen Applaus.