We're sorry but this page doesn't work properly without JavaScript enabled. Please enable it to continue.
Feedback

Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis!?

00:00

Formal Metadata

Title
Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis!?
Title of Series
Number of Parts
30
Author
License
CC Attribution 4.0 International:
You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor.
Identifiers
Publisher
Release Date
Language
Producer

Content Metadata

Subject Area
Genre
Abstract
Nach einer kurzenmedientheoretischen Einführung und Hinführung zum Kulturellen Gedächtnis Digital wird aufgezeigt, mit welch schwierigen Problemstellungen die Kulturerbeeinrichtungen bei der Überlieferung des Kulturerbes in digitaler Form (Digitalisierung & Zurverfügungstellung der Abbilder ggfs. noch geschützter körperlicher Werke) sowie des neuen digitalen Kulturerbes (Gifs, Memes, Remixes, Mashups etc.) konfrontiert sind. Für die Organisation des digitalen und digitalisierten Kulturerbes kommt dem Urheberrecht eine entscheidende Bedeutung zu. Der Grund dafür liegt im Charakter des Urheberrechts als Ausschließlichkeitsrecht. Auf dessen Grundlage steht es den jeweiligen Rechteinhabern – Urhebern, Verlegern, Tonträgerherstellern, Filmproduzenten und Datenbankherstellern – frei, darüber zu entscheiden, ob und wer ihre Werke digital speichern, vervielfältigen und zugänglich machen darf. Damit rücken marktwirtschaftliche Privatinteressen in den Vordergrund. Das Allgemeininteresse an Erhaltung und Zugänglichkeit des kulturellen Erbes kann dagegen nur im Wege gesetzlicher Ausnahmebestimmungen Berücksichtigung finden, denen jedoch durch das internationale Recht wie durch die Verfassung vergleichsweise enge Grenzen gesetzt sind. Das hat insbesondere im Hinblick auf die proprietäre Praxis der Museen in Bezug auf Reprografien negative Auswirkungen auf den freien Zugang zum digitalen Gedächtnis und die freie Nutzbarkeit unserer eigentlich gemeinfreien Schätze, wie an Beispielen aufgezeigt wird.
17
Text Encoding InitiativeMultimediaDigitizingVapor barrierInternetContent (media)Digital signalBoom barrierDigitizingNullSound <Multimedia>Computer animation
DigitizingUser interfaceTangible user interfaceUniformer RaumDigitale VideotechnikDigitizingEigenvalues and eigenvectorsInternetContent (media)WEBDigital signalSystem identificationPublic domainComputer animationLecture/Conference
Link (knot theory)Abbildung <Physik>Process (computing)Interface (computing)Row (database)Zusammenhang <Mathematik>Content (media)Meeting/InterviewComputer animationLecture/Conference
DigitizingDigital libraryDigital libraryInterface (computing)Route of administrationGeometric primitiveContent (media)Digital signalALT <Programm>Computer programmingDigitizingComputer animationLecture/Conference
Erkennbarkeit <Automatentheorie>Content (media)Lecture/ConferenceComputer animation
InternetContent (media)Process (computing)Lecture/ConferenceComputer animation
Website
Transcript: German(auto-generated)
Jetzt hören wir Frau Dr., nein, Frau Prof., Dr. Ellen Euler, man nimmt, nennt immer nur einen. Ah, okay, dann Frau Prof., Ellen Euler, sie sind Dozentin und Professoren für, was
war das noch? Open Access und Open Data. Ah, danke schön. Und sie sprechen heute über freien Zugang zum, freien Zugang zum digitalen Gedächtnis, Fragezeichen, Ausrufezeichen.
Man muss es natürlich auch anschalten ohne Strom, kein Mikrofon. Jetzt. So, jetzt, man hört mich, wunderbar. Leonhard, du hast mit Offenheit aufgehört, ich mache jetzt direkt mit Offenheit weiter. Denn die Idee zu diesem Titel, freier Zugang, okay, ich brauche nochmal Hilfe, ich war so geschickt und habe mir das Mikrofon vom Ohr gerissen, ja, doch, das
kriege ich hin. Freier Zugang zum digitalen Gedächtnis, ich habe einen, die Idee hatte Markus, das hier auf die Bühne zu holen zum 13. Geburtstag von Netzpolitik und ja, eine gute Idee und eigentlich überfällig, dieses Thema auch hier auf eine netzpolitische Debatte zu holen.
Ich habe ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen dahinter gesetzt und ich will heute hier mit euch erörtern, was ist das überhaupt, digitales Gedächtnis, was bedeutet freier offener Zugang, wie sieht dieser Zugang in der Praxis aus und auch,
okay, was, am Ende, was hat das Ganze überhaupt mit Netzpolitik zu tun, sonst nehme ich doch das Mikrofon, das macht nichts, ich muss sowieso hier stehen bleiben, das funktioniert auch nicht, aber wir machen direkt weiter, also erstmal, was ist das überhaupt,
das digitale Gedächtnis, was heißt das, freier Zugang, wann ist der gegeben, das digitale Gedächtnis, das will ich heute hier verstanden wissen, als die Fähigkeit, kulturelles Wissen über digitale, unvernetzte Medien dauerhaft und unverfälscht über die Generationen hinweg weiterzugeben, die Möglichkeit, also unser kulturelles Wissen
so weiterzugeben, dass auch in der Zukunft Menschen über das Internet darauf zuverlässig zugreifen können, und zwar mit digitalen, unvernetzten Medien, und das Ganze hat zwei Aspekte, einerseits geht es dabei darum, das schon vorhandene kulturelle Wissen ins
Internet überhaupt erst mal reinzubekommen, durch Digitalisierung über das Internet zu vermitteln, also all das, was sich über Bildton und Text wahrnehmen lässt und in Nullen und Einsen übersetzen lässt, auf der anderen Seite aber geht es auch darum, das originär Digitale, also all das, was keine digitale Entsprechung mehr hat, in
die Zukunft zu retten über das Internet. Und freier Zugang zu diesem kulturellen Wissen bedeutet eben nicht nur, dass man dieses kulturelle Wissen im Internet auch finden kann, sondern dass man diese Inhalte eben auch nutzen kann und zwar nach der
Erklärung zu Open Access, vervielfältigen und auch verbreiten, über das Internet verbreiten, die Terminologie, die urheberrechtliche ist, online zugänglich machen darf. Das ist mehr als nur, wie an einem Schaufenster sich eben die Naseblatt drücken und die Inhalte angucken. Und wie sieht das Ganze in der Praxis aus? In der Praxis sind
es die Gedächtnisinstitutionen, die sich das digitale Gedächtnis annehmen, die eben dafür Sorge tragen, dass einerseits das schon vorhandene kulturelle Wissen im Internet frei zugänglich ist, die diese Inhalte digitalisieren und zugänglich machen,
die andererseits auch eben dafür sorgen, dass dieses kulturelle Wissen nicht verloren geht, sondern auch in der Zukunft weiterhin zuverlässig verfügbar ist und wenn nicht am Ende ein schwarzes Loch des 21. Jahrhunderts haben. Und das ist eine Herausforderung und
zwar nicht nur finanziell und technologisch, sondern insbesondere auch rechtlich. Und zwar kommt hier das Urheberrecht ins Spiel. Ihr seid jetzt schon alle Profis, Kreuzer hat euch schon alle aufgeklärt über die diversen damit verbundenen Probleme. Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht und als solches liegt es am Ende, ob liegt
es den Urhebern, den Tonträgerherstellern, den Filmproduzenten, den Verlegern darüber zu entscheiden, was überhaupt nur gespeichert werden darf, wie wiedergegeben, vervielfältigt werden darf und das Allgemeininteresse an der Erhaltung, Bewahrung und eben verfügbar
machen am freien Zugang zu diesem kulturellen Wissen, das kommt erst an zweiter Stelle, kann nur im Rahmen von Schranken Berücksichtigung finden und denen aber leider wiederum sind das internationale Recht und die Verfassung enge Grenzen gesetzt. Und das ist ein sehr breites Themenfeld. Ich habe hier mal so eine Art Memo, so ein Mindmap gemacht,
um das nur mal aufzuzeigen. Da kann man ganz viel drunter diskutieren. Das sind spannende Themen dabei, aber wir haben heute leider keine Zeit, da wirklich ins Detail reinzugehen. Da kann man von Websitation bis Web Harvesting über die Frage, wie versorgt man die Wissenschaft mit wissenschaftlichen Inhalten auch über das Internet, alles
Mögliche unter diesem Thema diskutieren. Was ich heute hier mal beleuchten will, ist die Frage, wie sieht das eigentlich mit dem freien Zugang zum digitalen Gedächtnis aus, wenn die Kulturerbeeinrichtungen überhaupt kein Problem mit dem Recht haben,
sondern das Recht auf ihrer Seite haben. Und das sind zwei Felder, nämlich dann, wenn bei der Digitalisierung des kulturellen Wissens Rechte entstehen, und zwar bei Ihnen, bei den Kulturerbeeinrichtungen. Und auf der anderen Seite dann nämlich, wenn sie selber als Player in diesem Prozess kulturelles Wissen produzieren und dieses Wissen in die
digitale Wissensalmende geben und dann eben auch diesen freien Zugang eigene Inhalte, eigene Rechte betreffend schaffen. Und wie sieht das in der Praxis hier aus? Also zum einen die Frage, wie gehen Kulturerbeeinrichtungen mit eigenen Rechten um,
die bei der Digitalisierung von gemeinfreien Werken entstehen. Gemeinfreie Werke, das sind solche Werke, an denen es keinen Rechtsschutz mehr gibt, die sich schon wieder in der Wissensalmende befinden, die uns allen gehören, wo jeder alles mit tun darf, die man auch unproblematisch digitalisieren kann und wiederum dann übers Internet eigentlich
in die Almende geben könnte. Jetzt sind von 100% Werken gerade mal 10% digitalisiert und von diesen 10% Werken sind wiederum nur 2% tatsächlich nutzbar im Sinne von Open Access
und Open Data. Und das ist doch einigermaßen verwunderlich, wenn man überlegt, dass diese 10% die digitalisiert sind, da ist ja davon auszugehen, dass die im Zweifel auch eine gemeinfreie Vorlage hatten und eigentlich müsste man denken, dass so mindestens 8-9%
dann auch wieder nach nutzbar sind im Sinne von Open Access und Open Data, aber das ist nicht so. Das hat sich die Kommission eigentlich anders gewünscht, das hat sie sich anders vorgestellt und zwar hat sie in einer Empfehlung von 2011 an die Mitgliedstaaten ganz klar gesagt, dass die Mitgliedstaaten bitteschön dafür Sorge zu tragen haben,
dass gemeinfreie Inhalte auch gemeinfrei bleiben, dass unser kulturelles Wissen also, wenn es digitalisiert wird, dann auch im Digitalen immer noch gemeinfrei bleibt. Und das ist in Deutschland leider nicht gewährleistet. Es können Rechte entstehen
bei der Digitalisierung und das passiert auch bei der fotografischen Reprografie. Wenn also zum Beispiel ein Fotograf ein Gemälde ablichtet digital, dann können Rechte entstehen. Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung ist es so. Die Reis-Engelhorn-Museen
streiten sich gerade, darüber wird Wikimedia und auch einem Wikimedia-Fotografen, das wird gerade ausgefochten. Es bleibt noch spannend, was der BGH dazu sagt, aber nach gegenwärtiger höchst richterlicher Rechtsprechung ist es so. Es entsteht zwar kein Werkschutz, sagen die Gerichte. Werkschutz setzt nämlich eine schöpferische
Leistung voraus. Werkschutz hat dann 70 Jahre Schutz post mortem. Aber immerhin ein Lichtbildschutz, der würde entstehen. Der setzt zwar auch eine eigene geistige Leistung voraus, aber die, die sei schon eben dadurch gegeben, dass der Fotograf,
der muss ja da aufwendig eine Apparatur aufbauen, der muss den Blickwinkel bestimmen, der muss die Beleuchtung bestimmen. Das ist, sagen die Gerichte, sehr aufwendig. So ein Abbild vom Original zu erstellen, dass dem Original möglichst nahe kommt, also es ist es auch definitiv, das ist ganz schön aufwendig, aber man kann sich
durchaus fragen, ob das eine eigene geistige Leistung darstellt. Die Gerichte sagen ja, wenn schon das normale Knipsbild, was überhaupt, wenn man sein Handy aus der Tasche zieht und abdrückt, wenn schon das Lichtbildschutz bekommt, dann muss das erst recht für so aufwendige Reprographien gelten. Und ja, man kann sich da denke ich immer
noch streiten, bleibt mal abzuwarten, was der BGH sagt. Also ganz klar, so was hier, ja, das bekommt Schutz, also wenn nicht schon Werkschutz, aber mindestens eine eigene
geistige Leistung, die darin besteht, dass hier der Fotograf entschieden hat, diese Situation, die ist es wert, aufgenommen zu werden. Hier wird eine Situation abgelichtet und das ist mindestens eine eigene geistige Leistung. Man kann sich aber schon fragen, ob das hier, also eine möglichst originalgetreue Abbildung der Mona Lisa, ist übrigens nicht in der
Public Domain, ob man da sagen kann, das ist, das kriegt Lichtbildschutz, weil das eine eigene geistige Leistung. Je näher ja das Ganze dem Original kommen soll, desto weniger hat es ja was von einem neuen Werk oder einer eigenen geistigen Leistung. Und wenn man sich mal vergegenwärtigt das, wenn jemand hingeht und wirklich den Aufwand betreibt, dass er ein Original
auch als solches wieder herstellen will, indem er Originalmaterialien verwendet, also wirklich eine Fälschung. Dafür gibt es ja auch kein Recht. Das ist eine Kopie, das bleibt eine Fälschung und das ist nur dann vielleicht, kann man sagen, kriegt das neuen Werkschutz,
wenn es so schlecht gelungen ist, dass es dem Original überhaupt nicht mehr gleicht. Aber je näher es ans Original rankommt, desto eher Kopie und das muss doch eigentlich, egal ob Foto oder wirklich neues Gemälde gleichermaßen so sein, also meint zumindest ich, dass das Ding dabei ist,
dass dadurch, dass wenn man sagt, ok, da entsteht ein Rechtsschutz, das nicht von der Hand zu weisen ist, dass dadurch eben auch die Schutzrechte, die eigentlich ja zeitlich beschränkt sind, künstlich verlängert werden. Und wenn dann noch Kulturerbereinrichtungen eben den Zugang zu den Originalen beschränken, indem sie sagen, ok, ihr könnt zwar kommen,
ihr könnt gucken, aber kommt nicht zu nahe ran und macht, ihr dürft auch keine Fotos machen, also man kann selber keine Bilder machen, es gibt Fotografieverbote, dann schaffen sie ein Wissensmonopol und das ist vielleicht problematisch und dabei haben sie es. Am Ende
sind es die Kulturerbereinrichtungen selber, die es hier in der Hand haben, eben die digitale Wissensanwände zu bereichern, dafür gibt es ein Werkzeug, das werden die meisten hier kennen und, Leonhard, du hast auch schon erwähnt, die Creative Commons Lizenzen, die kann man dafür nutzen, anderen eben Rechte einzuräumen oder Werke oder Lichtbilder
eben wiederum in die kulturelle Wissensanwände zu geben. Also, die Kulturerbereinrichtungen können die digitale Anwände bereichern und das soll auch so sein und das hat auch der Präsident der Stiftung Brüsseler Kulturbesitz hier in Berlin, unweit von
hier übrigens im Moskau genauso gesagt, was mal gemeinfrei war, muss auch digital gemeinfrei bleiben und bei der Stiftung ist das noch nicht leider umgesetzt, da werden auf Reprographienrechte behauptet und auch eingeschränkt die Nutzung, man setzt den
CC by Sharealike, also den Non-Commercial, man sagt, die Sachen dürfen zwar verwendet aber nur in nicht kommerziellen Zusammenhängen. Das ist nicht Open Access, das beschränkt ganz viel, das macht vieles leider nicht möglich, aber solche Prozesse dauern eben und warum
ist es überhaupt sinnvoll, warum sollten diese Inhalte, dieses kulturelle Wissen, warum sollte das möglichst frei verwendbar sein? Ja, ganz einfach, weil gemeinfreie Inhalte im digitalen Gedächtnis, die sind wie Werkzeuge in einem Werkzeugkasten und können
für alle möglichen Zwecke wiederum benutzt werden und das ist Voraussetzung eben für kulturellen Wandel, ja für demokratische Erneuerung, für Innovation und wir sollten diese Wissensanwände und auch die Kulturerbeinrichtungen pflegen und jetzt bin ich hier
rausgeflogen und das gilt im übrigen auch und damit bin ich schon beim zweiten Handlungsfeld, das gilt auch in Bezug auf die eigenen Inhalte, die Kulturerbeinrichtungen schaffen, also das kulturelle Wissen, was dort produziert wird, ob das nun Publikationen sind oder im
Netz auf den Websites, redaktionelle Beiträge, was auch immer. Wie gehen jetzt Kulturerbeinrichtungen mit diesem Wissen, was sie selber schaffen, um wie sieht da der freie Zugang aus und wenn man dann nach Best Practice Beispielen sucht, dann kommt man vor allem zu den Bibliotheken,
da gibt es ganz viel, die machen standardisiert in guter Qualität Daten verfügbar, frei, nutzbar, aber vor allem die Museen, die tun sich hier noch schwer, vor allem aber haben sie eigene kommerzielle Angebote und es ist auch kein Problem, wenn sie eine Replik der
Norfretete für knappe 9.000 Euro verkaufen, das ist sie sicher wert, die wird in der Gipsformerei sehr aufwendig hergestellt, aber warum werden nicht die Daten, die man brauchte, um diese Replik herzustellen, man hat die Norfretete nämlich mit einem 3D-Scan abgetastet
und hat also einen 3D-Scan-Datensatz dabei gewonnen, warum steht der nicht mit öffentlichen Geldern finanziert, über eine offene Schnittstelle frei zur Verfügung und warum kann nicht jeder auf diesen Datensatz zugreifen und sich über seinen billigen 3D-Drucker dann irgendwie eine Plastik ausdrucken, wenn er eben die 9.000 Euro nicht hat, um sich so eine Norfretete
zu kaufen oder weiß ich, man kann auch viele andere tolle Sachen damit machen und das war in den letzten beiden, zwei so gar nicht gut, dass sie dann, ich weiß nicht ob ihr davon gehört habt, also es war medial sehr wirksam, dieser Nefertiti Hack, das ist weltweit durch
alle Medien gegangen, sind dann hingegangen und haben sich über das Fotografieverbot hinweggesetzt und eben so einen Scan erstellt, ob sie das wirklich getan haben, weiß man nicht, ist auch egal, sie haben damit eben eine Debatte losgetreten, wie gehen nämlich Kulturerbe-Einrichtungen mit diesem kulturellen Wissen um und sind der Meinung,
das sollte möglichst frei zur Verfügung stehen und es gibt aber auch Best-Break-Test-Beispiele, das ist, hier nenne ich die Deutsche Digitale Bibliothek, da war ich bis vor kurzem selber noch beschäftigt und da gibt es viele Beispiele, es gibt eine Schriftenreihe, die ist zum Beispiel frei lizenziert, CC-Buy, aber es betrifft auch Inhalte,
die nicht die Deutsche Digitale Bibliothek selbst herstellt, sondern die sie beauftragt mit öffentlichen Geldern, also sie haben zum Beispiel einen Fotografen losgeschickt, damit der mal den Prozess der Digitalisierung fotografisch aufnimmt und zeigt, was da alles
dazugehört, bis zum Erhalt der Originale und dieses Bildmaterial ist frei lizenziert, wieder in der digitalen Wissensalmende verfügbar und freier Zugang ist nämlich nur dann gegeben, wenn Nutzer eben mit den Inhalten auch was tun dürfen und dieses kulturelle
Wissen eben in guter Qualität standardisiert über offene Schnittstellen zur Verfügung steht. Erst dann sind so Projekte wie Hackathons überhaupt möglich, das funktioniert auch mit Kulturdaten, dass Programmierer tolle mobile Applikationen schaffen und das geht über
einen Zwitscherwecker, wo eben die Vogelstimmen aus dem Stimmenarchiv des Naturkundemuseums verwendet werden und ein Vogel so lange zwitschert, bis man die richtige Vogelstimme errät, bis zum Strickstall, wo eben Lochmuster verwendet werden aus Lochmusterkarten und das
müssen aber auch nicht immer so so tolle Sachen sein, wo in eine sehr spezifische Zielgruppe, nämlich Programmierer mit sehr spezifischen Kenntnissen, mit Kulturdaten arbeiten, es können auch ganz alltägliche Sachen sein, die passieren. Es muss einfach möglich sein, dass die Allgemeinheit einfach mit diesem Wissen in irgendeiner Weise eine
Beziehung herstellt und damit arbeitet und wenn es so was Primitives ist wie Memes, warum nicht den Eltern ermöglichen, die Inhalte auszudrucken, um für ihre Kinder eben eine Ausmahlvorlage zu haben oder eine Vorlage für ein Tattoo. Also da gibt es viele
Beispiele, was an diesen neuen kulturellen Praktiken alles gleich ist. Es bleibt das Alte im Neuen erkennbar. Hier wird kein neues Werk geschaffen und eigentlich ist das eine Urheberrechtsverletzung, wenn man diese Inhalte nicht frei macht. Nur wenn wirklich
freier Zugang zum digitalen Gedächtnis besteht, ist sowas wie das hier auch ohne Weiteres möglich und da findet ein Paradigmenwechsel statt. Kulturerbereinrichtungen wandeln sich vom Wissenshüter zum Facilitator. Sie ermöglichen neue Dinge und das ist Netzpolitik. Das ist Netzpolitik und deswegen ist das Thema hier richtig und in dem
Kulturerbereinrichtungen sich mit Fragen beschäftigen, wie wirkt eben das Internet auf uns ein, wie verändert es unsere Aufgabe, unsere Prozesse, machen Kulturerbereinrichtungen Netzpolitik und wir können sie dabei unterstützen. Da gibt es viele tolle Projekte, die
Wikimedia auch treibt von Editatons, wo Kulturdaten aufgearbeitet werden über, was habt ihr noch, also hier Wikipedia in Residence, also wirklich tolle Projekte. Vor allem können wir aber als Nutzer auch unsererseits wieder Inhalte, die wir dann
schaffen, indem wir Inhalte aus dieser kulturellen Wissenseilmende herausnehmen, wieder selber in diese Wissenseilmende zurückgeben. Das ist ein Beispiel. Ich weiß nicht, ob ihr FaceApp kennt. Man kann damit Gesichter jünger machen, älter machen, fröhlich machen, traurig machen und da hat eben ein Fotograf das mit
alten Meistern getan. Oliver Gibbs, er behauptet aber an diesen Aufnahmen ein Urheberrecht. Also es liegt an euch dann auch die Inhalte, wenn ihr euch hier bedient, dann selber wieder in die digitale Anwende zurückzugeben und ich gehe mal mit gutem
Beispiel voran. Dieser Foliensatz ist CC BY und ich freue mich, wenn ihr das so weit wie möglich teilt und verbreitet. Danke für eure Aufmerksamkeit. Hat jemand von euch Fragen? Nicht? Na gut, dann schließe ich den Talk jetzt.
Vielen Dank. Noch mal einen herzlichen Applaus.