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Every step you take, every move you make

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Every step you take, every move you make
Subtitle
Über den Status der Videoüberwachung
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Number of Parts
26
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CC Attribution - ShareAlike 4.0 International:
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Abstract
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz. Intelligente Videoüberwachung. Verhaltensscanner. Biometrische Gesichtserkennung. Datenbankabgleiche.
Keywords
JSONLecture/Conference
SpeciesLecture/Conference
Discrepancy theoryLecture/ConferenceComputer animation
Set (mathematics)Hard disk driveSet (mathematics)Computer animation
LAMP <Programmpaket>Hausdorff spaceComputer animation
Hausdorff spaceControl engineeringComputer animation
Hausdorff spaceSet (mathematics)DatenerhebungComputer animation
Hausdorff spaceInternetSmartphoneMobile appSet (mathematics)InformationStreaming mediaScientific modellingComputer animation
YouTubePoint cloudArt 2SmartphonePasswordComputer animationLecture/Conference
OrbitNumberDatenerhebungComputer animation
ZahlOrbitStatisticsNumber
Computer animation
Computer animation
Videodat
Physical lawComputer animation
Control engineeringDirection (geometry)
InformationDrum memoryComputer animation
Computer animation
Gebiet <Mathematik>Physical quantityComputer animation
ZugriffState of matterComputer animation
Mover <Programm>
Systems <München>DatabaseContinuous trackComputer animation
Computer animation
9 (number)Discrepancy theoryPoint cloudMittelungsverfahrenAdaptive behaviorEcke
OrbitComputer animation
Data typeComputer animation
World Wide WebComputer animation
Link (knot theory)
Control engineeringPlane (geometry)Lecture/Conference
Lecture/Conference
Blind spot (vehicle)Version <Informatik>Group actionVideobildLecture/Conference
Transcript: German(auto-generated)
Ich freue mich auch, dass ich hier sein kann. Ich glaube, ich habe in den letzten sechs, sieben Jahren nur einmal die Datenspuren verpasst. Deshalb freue ich mich jedes Jahr, wenn ich hier bin. Und ich wollte heute ein bisschen was zu Videoerwachung erzählen. Und zwar ist Videoerwachung ja gerade so im letzten Jahr ein gefühlt relativ großes Thema geworden. Das heißt, wir haben immer so eine reflexmäßige Forderung von mehr Videoerwachung, wenn irgendwas passiert ist.
Und ich will mal ein bisschen gucken, wie ist der aktuelle Stand. Warum ist das so und ist das überhaupt sinnvoll? Und wenn wir über Videoerwachung reden, müssen wir ein bisschen unterscheiden, weil die Arten von Videoerwachung sind sehr unterschiedlich.
Wir haben zum einen mal eine private Videoerwachung. Und die teilt sich wiederum auf in die echte private Videoerwachung, was Leute, Privatmenschen selber machen. Und dann die ganze Videoerwachung in der Privatwirtschaft vor allem, das heißt in Geschäften und so weiter. Und dann eine staatliche und polizeiliche Videoerwachung. Wir haben aber auch eine ganz interessante Art von Videoerwachung, nämlich eine pflichtmäßige Videoerwachung.
Weiß irgendjemand zufällig, wo Videoerwachung Pflicht ist? Nee? Nee, nicht mal. Videoerwachung ist tatsächlich Pflicht an Bankschaltern, das heißt da, wo Bankangestellte Geld ausgeben und empfangen.
Und das ist nicht in irgendeinem, sag ich mal, Strafgesetz oder sonst wo verankert, sondern das ist im Sozialgesetzbuch verankert. Da steht nämlich, dass die Versicherungsträger, also die Unfallversicherungen, sagen können, was die Voraussetzungen für Unfallschutz sind. Bei dieser Videoerwachung geht es nämlich nicht darum, theoretisch, die Kunden zu überwachen, sondern eben die Angestellten davor zu schützen.
Beziehungsweise, wenn sie überfallen werden, dann dabei zu helfen, diesen Überfall aufzuklären. Das ist unter anderem eben in den Unfallverhütungsvorschriften von Banken so geregelt, aber auch von Spielhallen zum Beispiel. Das sind so die Bereiche, in denen Videoerwachung tatsächlich verpflichtend ist.
Nicht verpflichtend ist die Videoerwachung natürlich auf einem Privatgrundstück, trotzdem machen das sehr, sehr viele Menschen mittlerweile. Und zwar Menschen, der hoffen, sich damit Einbrecher abzuschrecken, bzw. im Nachhinein Bilder zu haben, um Einbrüche aufzuklären. Das heißt, man beobachtet eben diese Entwicklung, dass sich immer mehr Leute Videokameras an ihren privaten Hauseingang hängen.
Und das Ganze ist eine leichte Diskrepanz zu dem, was die Realität darstellt, nämlich dass die Einbruchszahlen sogar abgenommen haben. Das heißt, es gab einen relativ kontinuierlichen Anstieg von Wohnungseinbruchliebstahl, das heißt, jemand bricht ein und nimmt was mit, von, ich glaube, 2005 bis 2015.
Und dann sind die Einbruchszahlen innerhalb eines Jahres um zehn Prozent zurückgegangen. Hat aber nicht besonders viel mit der Videoerwachung zu tun, sondern mit etwas ganz anderem, das erzähle ich später noch. Ein Grund, wahrscheinlich, warum sehr viele Leute sich dafür entscheiden, eine Videoerwachung einzurichten, ist, dass es ziemlich günstig ist.
Das heißt, es wird allerortens relativ viel Werbung dafür gemacht, sich eine einfache Videoerwachung zu installieren. Da gibt es zum Beispiel die Angebote von Abus, wo sie sagen Sicherheit im Set. Das heißt, man kriegt eine Videokamera, man kriegt eine Smartphone-App, man kriegt meistens sogar die richtige Festplatte dazu, die das dann aufzeichnen kann. Die haben meistens ziemlich lange, die Festplatten haben zwei Terabyte, die da im Set mitgeliefert werden.
Das heißt, es geht schon eine Weile. Und die Einsteigerpakete für Videoerwachung kosten weniger als 100 Euro. Das heißt, es ist einfach keine Würde mehr zu sagen, ich nehme jetzt eine Kamera ans Haus. Das Ganze geht sogar so weit, dass dieses Bosch Smart Home-System hat sogar einen Designpreis gewonnen.
Das heißt, diese nette Lampe da drüben ist die Videokamera, was so ein bisschen auch dem Grundsatz widerspricht, dass Videoerwachung gekennzeichnend sein muss. Das heißt, wenn ich so etwas explizit in so eine Lampe einbaue, damit es eben schön aussieht und besser nicht sofort sichtbar ist für jeden, der das Haus betritt, widerspricht das so ein bisschen den Grundsätzen und auch der Rechtmäßigkeit von der Videoerwachung.
Denn auch wenn ich die zu Hause in meinem Privatgrundstück aufhänge, muss ich bestimmte Dinge beachten. Und eigentlich muss Videoerwachung verhältnismäßig sein, das heißt, man muss irgendeinen Grund haben. Ein Grund wäre zum Beispiel, wenn man öfter von Einbrüchen betroffen war oder wenn einem dauernd das Auto zerkratzt wird.
Dann kann man das ja beiargumentieren, aber in der Regel passiert das ja ohne, dass jemals was vorgefallen ist, aus so einer diffusen Angst, aus so einer gefühlten Angst heraus. Eine Sache, die bei den meisten privaten Kameras nicht beachtet wird, ist, dass Videoerwachung keinen öffentlichen Raum filmen darf. Das heißt, gerade wenn man so Videoerwachung an Garagen hat, dann sieht man hier zum Beispiel in dem
unteren Bild, da wird auch ein Teil von dem Gehsteig und von der Garage des Nachbarn mit aufgenommen. Das ist nicht zulässig und dementsprechend auch justiziabel und die Leute können deswegen belangt werden. Darüber hinaus soll man natürlich eine Videokamera kennzeichnen, das machen die Leute eben zu Hause auch nicht.
Für zu Hause gibt es aber tatsächlich keine Vorschriften, was die Speicherdauer der Videoaufnahmen angeht. Das heißt, theoretisch, wenn man lustig ist, kann man die Ewigkeiten aufheben und da gibt es keine eindeutige Regelung für im Privatbereich. Das ist eine Befragung von Bitkom zu den Leuten, die smart home affin sind.
Das heißt, da ist auch ein extremes Marktpotenzial, weshalb immer mehr Sicherheitstechnikhersteller, die eigentlich früher so etwas wie Türschlösser gebaut haben, jetzt auch Videokameras herstellen. Das Ganze hat auch noch einen anderen Grund und zwar wird Videoerwachung im Privatbereich staatlich gefördert.
Das klingt erst mal ein bisschen absurd, hängt aber damit zusammen, dass die Bundesregierung in der letzten Legislatur eine Förderung beschlossen hat für die Sicherung von Häusern. Damit war erst mal beabsichtigt, sowas wie Einbruchschutz durch zum Beispiel bessere Schlösser, durch ordentliche Türen, durch ordentliche Fenster zu machen.
Und da kann man sich von der KfW bis zu 20 Prozent des Preises fördern lassen. Das gilt aber auch für Videoerwachung bzw. die es eben nicht ausgeschlossen alle Einrichtungen, die eben zur Sicherung des Hauses dienen, werden gefördert. Das ist ein ziemliches Problem, weil nämlich eigentlich die wesentlich weniger
invasive Methode, sich ein ordentliches Schloss zu besorgen, auch wesentlich sinnvoller ist. Denn im Zweifelsfall, wenn Einbrecher sehen, dass man eine Videokamera hat, führt das nicht dazu, dass sie nicht mehr einbrechen, sondern dazu, dass sie sich im Zweifelsfall besser vorbereiten. Und auf der anderen Seite haben wir bei Videokameras keinen Schutz gegen eine spontanen Straftat. Das heißt, wenn jemand besoffen irgendwo einsteigt oder besoffenes Auto zerkratzt,
wird es sie nicht davon abhalten, dass da irgendwo eine Videokamera hängt. Und auf der anderen Seite gibt es eben Erhebungen, dass die meisten Einbrüche sofort abgebrochen werden, wenn es eben länger als anderthalb, zwei Minuten dauert, das Schloss aufzumachen. Das heißt, dadurch, dass ich ein ordentliches Schloss in meine Tür einbaue, dass ich meine Fenster nicht offen lasse, wenn ich gehe, kann ich mich wesentlich besser vor einem Einbruch schützen, als wenn ich da eine Kamera hinhänge.
Aber die gefühlte Sicherheit, um die es so oft geht bei Videoüberwachung, sagt eben, ok, installier dir eine Kamera. Also es ist ganz interessant, weil es noch einen ganz anderen Punkt gibt, die Videokameras sind meistens nicht nur nicht sinnvoll, sondern die können sich im Zweifelsfall auch gegen den Betrachter richten. Und zwar gibt es eine Seite, die heißt Insecam.org und diese
Seite sammelt Videokameras, die am Internet hängen, was so ziemlich alle Videokameras tun, weil die meisten über eine Smartphone App zugänglich sind, wo sich dann eben der Besitzer des Hauses angucken kann, was gerade vor seinem Haus passiert. Bei einem Großteil dieser Videokameras oder bei vielen dieser Videokameras, gerade bei den billigen Modellen, gibt es aber nicht mal einen Passwortschutz.
Das heißt, die Seite guckt sich eben an oder Leute melden da Kameras, die ohne Passwortschutz so ihre Bilder ins Internet streamen und sammelt die weltweit. Da kann man sich eine Menge Videokameras angucken. Da sind auch Videokameras, die zum Beispiel, ja, weiß ich nicht, zum Beispiel Ostsee-Wetter, Videokamera
steht am Strand, nimmt auf, was gerade für ein Wetter ist oder so weiter und so fort. Aber eben auch Videokameras in Privatbereichen, sieht man jetzt da unten abgeschnitten, ist eine Mülltonnen-Abstellfläche mit einem Parkplatz davor. Und sicherlich nicht unbedingt so gebaut, dass der Besitzer dieser Videokamera will, dass diese Bilder im Internet stehen, weil das dann eben auch dazu führt, dass die Einbrecher ganz genau wissen, wann er eben
nicht zu Hause ist und freuen sich dann, dass sie diese Information über die Videokamera haben. Aber auch wenn die Videokamera einen Passwortschutz hat, ist es in vielen Fällen nicht besonders schwer, an diese Videokameras ranzukommen. Eben dadurch, dass so eine Massenware produziert wird, die auch nicht mit
Sicherheitsupdates versorgt wird, gelingt es in vielen Fällen an diese Videokameras ranzukommen. Interessanterweise hat die Stiftung Warentest vor zwei Wochen, glaube ich, einen großen Test gemacht zu privaten Videokameras und festgestellt, dass eigentlich bei dem Großteil dieser Kameras die Nutzerdaten unverschlüsselt an das Smartphone übertragen werden.
Das heißt, dass da keinerlei wirkliche Absicherung ist. Bei vielen werden eben die Sachen in die Cloud transportiert, wo man auch nicht so genau weiß, was damit passiert. Und bei den meisten Kameras sind Standardpasswörter vergeben, die nicht besonders schwer zu erraten sind. Der Nutzer wird an keinem Punkt der Installation dazu aufgefordert, dieses Passwort zu ändern. Das heißt, bei einer privaten Videoüberwachung kann es eben relativ einfach sein, dass sich diese Kamera gegen denjenigen wendet,
der sich damit eigentlich mehr gefühlte Sicherheit verschaffen will. Ein anderer Punkt ist die zweite Art von privaten Videoüberwachung, nämlich die zum Beispiel in Geschäften,
wie Spätis, Kiosken, Supermärkten und Videoüberwachung in Bahnen. In Berlin bei der BVG ist es so, dass in einem Bahnhof durchschnittlich 30 Kameras installiert sind. Dazu gehören auch Bahnhöfe, die einen Gleis haben auf der einen Seite, auf der anderen Seite und sonst nix. Das heißt, das ist ein Durchschnittswert, an gewissen Bahnhofen hängen wesentlich mehr.
In fast allen Trams, U-Bahnen und Bussen, mittlerweile auch in fast allen S-Bahnen, bis 2019 soll es in fast in wirklich allen S-Bahnen Videokameras geben. Und die Frage ist, was bringt das? Die BVG in Berlin sagt, das trägt zur gefühlten Sicherheit bei und sowas wie Gewalttätigkeit sei zurückgegangen.
Dafür sind aber die Zahlen von Diebstahl um 30 Prozent gestiegen. Das heißt, eigentlich hat man keine wirkliche Erhebung, ob das was bringt. Und dass das ein riesiges Problem ist, zeigt auch eine Studie, die eigentlich 2013 durchgeführt werden sollte,
als es nämlich dazu kam, dass die Videoaufnahmen bei der BVG nicht mehr 24 Stunden, sondern 48 Stunden gespeichert werden dürfen. Da wurde als Voraussetzung formuliert, dass man untersucht, ob das wirklich was bringt, um eben diesen Eingriff zu machen. Dann gab es so einen Halbzeitbericht dieser Studie, der hat nicht unbedingt das gewünschte Ergebnis gebracht.
Dann wurde die Studie einfach abgebrochen. Man hat lange Zeit versucht, diesen Zwischenbericht geheim zu halten. Und der wurde dann nach diversem Hin und Her dann doch befreit und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wo eben gezeigt wurde, dass man nicht beweisen kann, dass mit dieser Videoüberwachung irgendwas Sinnvolles passiert ist.
Hier in Dresden ist es so, dass noch nicht flächendeckend in allen Bussen Videoüberwachungskameras vorhanden sind, aber im Großteil und vor allem in denen, die neu gekauft werden. Das heißt, ich glaube, eine Angabe aus dem Jahr 2015 war das 166 Stadtbahnen, 145 Busse. In Dresden wird das Ganze nach 24 Stunden automatisch überschrieben.
Das heißt, da hat man nur eine halb so kurze Speicherdauer wie in Berlin. Und interessanterweise würde man sich ja fragen, wie oft kommen diese Videoaufnahmen zum Einsatz? Das heißt, wie oft passiert es, irgendwas ist passiert. Die Polizei geht zur DVB und sagt hier, bitte gib mal die Videokamera-Bilder.
Und das war im Jahr 2014 530 Mal der Fall. Das heißt, die Polizei ist da hingegangen, hat gesagt, gib mal. Da war zum Beispiel ein Diebstahl oder eine Gewalttätigkeit. Das Ganze ist aber zurückgegangen um fast die Hälfte. Das heißt, letztes Jahr hatte man nur noch 280 Anfragen der Polizei. Und dann fragt man sich eben auch rechtfertig das, dass man die ganzen Bussen und Bahnen mit massenweise Videokameras ausstattet.
Die DVB ist auch ganz witzig. Die DVB hat nämlich gesagt, naja, wir haben auch keine Zahlen dazu, was das bringt. Und dann gab es ein Zitat, obwohl es bei der DVB AG keine diesbezügliche Statistik gibt, ging die Zahl der Straftaten in den Fahrzeugen seit der Einführung der Videotechnik gefühlt zurück.
Ich muss sagen, das ist ein starkes Zitat. Es ist einer der wenigen, die das so offen zugeben, dass das einfach nur ein gefühltes Zurückgehen ist. Es gibt aber schlussendlich einfach keine Zahlen. Ja, es gibt nicht nur Videoüberwachungen in Geschäften, in Bussen und Bahnen. Es gibt auch Videoüberwachungen im Schwimmbad.
Das ist ganz besonders schön. Und es gibt es nicht nur im Schwimmbad, es gibt es auch in Umkleidekabinen. Das ist ein ziemliches Problem. Nämlich, es ist einfach schlichtweg unzulässig. Da kann man nicht argumentieren. Es gab diverse Beschwerden bei Länderdatenschutzbeauftragten, weil das nicht mehr nur ein Einzelfall ist,
dass in Schwimmbädern Videoüberwachung in Umkleidekabinen gemacht wird, dass in öffentlichen Saunen Videoüberwachung in der Sauna selbst gemacht wird. Aber all diese Videoüberwachung wurde für unrechtmäßig erklärt und musste abgenommen werden. Das heißt, falls jemand mal zufällig in einem Schwimmbad ist oder in einer Sauna, wo eine Videokamera hängt, kann man das gerne anzeigen. Und dann dürfte sich die Sache relativ schnell erledigt haben.
Ein anderes größeres Thema ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Die ist in den meisten Fällen auch unzulässig. Arbeitgeber neigen dazu, Videokameras auch in Pausenräumen aufzustellen, was eigentlich immer unzulässig ist. Die einzige Rechtfertigung dafür, dass man seine Mitarbeiter,
wenn es jetzt nicht gerade im Kassenbereich ist, wo man Straftaten oder Diebstähle durch Kunden fürchtet, zu bewachen, ist bei einem ganz konkreten Verdacht auch eine Straftat. Das heißt zum Beispiel, wenn über Wochen hinweg immer wieder Geld in der Kasse fehlt und man dann dieses eine Problem aufdecken will. Ansonsten ist das wirklich in allen Fällen unzulässig
und kann auch gerne angezeigt werden. Andere Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Hier zum Beispiel die SPD Berlin, die eine Videokamera in ihrem Außenbereich platziert hat, die auch Teile des Gehwegs mitgefilmt hat, die zehn Tage gespeichert hat, was unzulässig war. Auch das musste nach einer Beschwerde eingeschränkt werden.
Das heißt, diese Beschwerden sind nicht nur ein nettes Formular auf der Seite eures Landesdatenschutzbeauftragten. Die helfen meistens auch was. Es gibt ein Problem und zwar eigentlich musste ja immer abgewogen werden zwischen dem Schutzinteresse, das heißt irgendwas könnte passieren oder es gibt eine gewisse Gefahr, dass Straftaten passieren, man will die dann aufklären
und dem berechtigten Interesse der Person unerkannt, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Das heißt ein berechtigtes Interesse dieser Person an ihrer Privatsphäre. Aber dieses ganze Verhältnis wurde ein bisschen verschoben, nämlich durch das sogenannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, das man eigentlich vielleicht Videoüberwachungsvereinfachungsgesetz nennen könnte.
Das heißt, man hat qua dieses Gesetzes den Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person über die Privatsphäre dieser Person gestellt. Das heißt, es wird auch wesentlich einfacher für Private jetzt zu rechtfertigen, dass sie eine Videoüberwachung installieren müssen.
Das hat uns die Bundesregierung geschenkt. Im gleichen Atemzug hat sie uns auch eine Gesetzesgrundlage für den Einsatz von Bodycamps bei der Bundespolizei geschenkt. Das war vorher eigentlich mehr so ein Länderphänomen. Hessen hat da angefangen, das 2013 schon einzuführen.
Berlin wird das bald einführen, Sachsen auch. Es wurde angekündigt, dass eigentlich noch dieses Jahr so ein Testversuch starten soll. Ich glaube im November, das wurde im September verkündet. Aber es gibt andere Länder, die machen das schon viel länger. Und zwar die ersten Länder, die Bodycamps bei Polizisten eingesetzt haben, waren Schweden und Dänemark. Das war Anfang der 2000er schon.
Und es wird damit in zweierlei Richtungen argumentiert. Und zwar in der einen Richtung. Die Polizisten werden geschützt, falls irgendwas passiert und jemand sie angreift. Aber in der anderen Richtung auch die Personen, mit denen die Polizisten umgehen, werden geschützt. Weil dann eben Fehlverhalten, dass Polizisten dokumentiert wird.
Was aber leider nicht funktioniert, wenn der Polizist selber entscheiden kann, wann er diese Kamera ein- und ausschaltet. Das heißt, da bräuchte es zumindest, wenn man das so argumentieren will, eine Regelung, dass diese Kamera ständig läuft und das eben nicht dann hinterher zufälligerweise irgendwas gelöscht werden kann oder geschreddert oder sonst irgendwas. Ja, so sieht das in Sachsen aus. Da gibt es schöne Werbebilder der sächsischen Polizei.
Auch wenn es das Projekt noch nicht gibt, da hat man schon mal schicke Polizisten hingestellt. Und die Wirksamkeit dieser Bodycams ist umstritten. Das heißt, Hessen hat einen Pilotversuch gestartet und hat gesagt, naja, die Straftaten gegen Polizisten sind um 37 Prozent zurückgegangen.
Das Problem dabei war, das war eigentlich keine Signifikanz, weil vorher gab es 27, dann gab es 20. Das heißt, da hat man nicht so wirklich die richtig aussagekräftigen Mengen gehabt, um das festzustellen. Und man hat gleichzeitig bei diesem Modellversuch eben nicht nur Streifen mit zwei Personen durchgeführt,
sondern Streifen mit ungefähr vier Personen. Das heißt, man hat dann eben auch die Anzahl der Polizisten erhöht. Und man kann sich vielleicht vorstellen, dass wenn da mehr Polizisten auf einem Haufen stehen, dass dann die Hemmschwelle, die Leute anzugreifen, ein bisschen größer ist. Das heißt, man kann eigentlich diesen Versuch in die Tonne treten. Es gab eine gemeinsame Studie zwischen den Polizeien in Großbritannien und den USA,
die herausgefunden haben, es gab sogar 15 Prozent mehr Gewalt. Das heißt, wir haben da Dinge, die sich widersprechen und eigentlich keine empirisch belastbaren Daten. Die guten Erfahrungen, von denen man berichtet, sind eben auch wie im DVB-Beispiel primär gefühlt. Dann gibt es polizeiliche Videoüberwachung in gewissen Stadtvierteln.
Das ist auch bundeslandgeregelt. Das heißt, wie einfach das ist und wo das gemacht werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Hier in Dresden wird das schon länger eingesetzt. Ich glaube, die Videoüberwachung in der Neustadt, die polizeiliche, gibt es jetzt seit über zehn Jahren. Und das da ist so ein Schild von der Videoüberwachung an der Prager Straße.
Die gibt es auch schon eine ganze Weile. Dann gibt es je nach Bundesland auch sowas wie Videoüberwachung auf Großveranstaltungen. Finde ich ein schönes Beispiel aus Berlin. Da haben sie nämlich zum ersten Mal eine Videoüberwachung, eine Flächenleckende auf Großveranstaltungen testet, gerade auf dem Kirchentag mit dem netten Motto, du siehst mich. Ich glaube nicht, dass das so geplant war, aber seitdem wird das eben auf Massenveranstaltungen
wie auch beispielsweise Fußballspielen eingesetzt, um da für gefühlte Sicherheit zu sorgen. Ein immer wieder strittiges Thema ist auch mobile Videoüberwachung durch die Polizei, zum Beispiel auf Versammlungen. Und zwar gibt es da immer wieder Streit, weil eigentlich die Polizei diese Videoüberwachung
nur benutzen darf, wenn die Versammlung nicht friedlich ist. Das heißt, sie darf wirklich diese Kamera nur anschalten, wenn gerade etwas vorfällt. Und es reicht nicht, irgendeine abstrakte Gefahrenlage zu konstruieren. Aber da gibt es eben immer wieder Fälle, wo die Polizei sich diese Gefahrenlage herbeiargumentiert
und damit versucht, ihre Videoüberwachung zu rechtfertigen. Ja, das sieht man mittlerweile, dass bei größeren Demonstrationen eigentlich in jedem Trübchen, also hier sieht man sogar zwei Kameras in diesem Trübchen, Polizisten diese Videokameras mitführen. Das Interessante bei diesen Videokameras ist, dass man eigentlich,
wenn man nicht direkt davor steht, nicht sieht, ob die an sind. Das heißt, man kann das als betroffene Person oder als Person, die da vielleicht was gegen hat, schlecht überprüfen, weil selbst wenn die Polizisten sagen, wir schalten die nur an, wenn irgendwas passiert, sieht man eben nicht den Rest der Zeit, wenn sie diese Dinge mit sich rumtragen, ob das wirklich so ist. Dann gibt es einen Trend, Videoüberwachung in sogenannten Gefahrengebieten einzusetzen.
Was ein Gefahrengebiet ist, ist auch bundeslandgeregelt. Das kann zum Beispiel sein ein Gebiet, in dem besonders viele Straftaten passieren, wobei auch diese Grenzen von besonders viele Straftaten nicht festgelegt sind. Das kann auch ein Gebiet sein, in dem der Prostitution nachgegangen wird. Das heißt, Rotlichtviertel dürfen in den meisten Bundesländern von der Polizei
komplett videoüberwacht werden, kann aber auch im Park sein, wenn man davon ausgeht, dass da beispielsweise Drogen verkauft werden. Es war eine relativ große Diskussion in Berlin vor einem Jahr ungefähr, und zwar als Berlin versucht hat, damals noch unter CDU-SPD-Regierung
die Videoüberwachung auszuweiten, nämlich die polizeiliche Videoüberwachung auszuweiten, die es bis dahin in Berlin fast gar nicht gab. Das heißt, man hatte in Berlin primär Zugriff auf Videoüberwachung von Privaten oder eben von den Verkehrsbetrieben. Und man wollte dann eben der Polizei mehr Befugnisse verschaffen, hat sich darüber im Senat ziemlich zerstritten.
Da diese Initiative extrem knapp vor dem Ende der Legislatur eingebracht wurde, ist das dann gescheitert und darin, dass sich CDU und SPD zerstritten haben. Man hat aber dann mit der neuen Rot-Rot-Grünen-Regierung nicht damit aufgehört und wir jetzt zumindest Modellversuche damit starten, zum Beispiel am Alexanderplatz.
Und, obwohl jetzt die CDU nicht mehr so richtig an der Regierung ist, in Berlin versucht sie das jetzt einfach über andere Art und Weise. Ich finde, das ist ein ziemlich guter Stunt, nämlich wenn man der Ex-Justiz-Senator ist, der jetzt leider nicht mehr in der Regierung sitzt, gründet man einfach ein Bürgerbündnis, weil jetzt ist man ja normaler Bürger, und dann hat er dieses großartige Bürgerbündnis für Videoaufklärung und Datenschutz gegründet.
Das ist ziemlich gut. Zum einen, weil aus Videoüberwachung wurde in letzter Zeit vermehrt Videotechnik, weil Videotechnik klingt einfach ein bisschen besser. Das stand dann auch in Berlin auf den ganzen Wahlplakaten der CDU, dass wir mehr Videotechnik bräuchten. Und da Videotechnik immer noch nicht freundlich genug klingt, hat es jetzt irgendwie den Sprung zur Videoaufklärung geschafft.
Damit suggeriert man immerhin nicht mehr, dass Videokameras helfen können, Straftaten vorzubeugen, aber es klingt halt extrem gut. Und vor allem, wenn man Videoaufklärung und Datenschutz in einer Zeile nennt. Es ist ganz witzig, man sollte sich vielleicht dieses Bündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz mal anschauen
und vor allem den Gesetzentwurf, den sie per Volksentscheid in Berlin durchbringen wollen. Und da heißt es unter anderem, dass man längere Speicherdauern fordert. Das heißt, die Aufnahmen aus Videoüberwachung sollen jetzt nicht mehr nur irgendwie einen Tag oder zwei Tage gespeichert werden, sondern einfach mal ein paar Wochen. Und das begründet man damit, dass das gut für den Datenschutz ist.
Das ist ziemlich gut. Und dann liest man sich auch die Begründung dazu durch. Die haben sie nämlich mitgeliefert. Sie sagen nämlich, wenn wir die Videoüberwachung verlängern, dann können die Polizisten ja erst mal auf anderen Wege ermitteln, weil sie ja dann keine Angst haben müssen, dass die Videoaufnahmen gelöscht sind. Und dann können sie ja später immer noch die Videoaufnahmen anfordern, wenn sie das anderweitig datenschutzfreundlicher nicht schaffen.
Ich finde, das ist ein ziemlich guter Move. Es gibt aber nicht nur Polizeien in Berlin und in Dresden und in anderen größeren Städten, die Videoüberwachung durchsetzen wollen. Es gibt auch Polizeien, zum Beispiel in Bissingen. Das ist eine schöne Kleinstadt.
Und da wollte die SPD die Videoüberwachung ausweiten. Sie hat gesagt, wir müssen den Bahnhof überwachen, um die gefühlte Sicherheit der Menschen zu erhöhen. Interessanterweise hat die SPD in Bissingen einen interessanten Gegenspieler gefunden,
nämlich den Polizeichef. Und der Polizeichef meinte dann so, ich glaube, es hackt bei euch. Also Bissingen ist jetzt irgendwie nicht der Ort, der nah dran ist, irgendwie ein Gefahrenschwerpunkt zu werden. Und wir machen jetzt hier keine Videoüberwachung am Bahnhof, weil das ist einfach totaler Bullshit. Das bringt uns gar nichts. Wir haben damit keinen geblieben. Das Gleiche ist interessanterweise in Friesenheim passiert. Die Gemeinde hat 12.000 Einwohner.
Auch da wollte die SPD Videoüberwachung im Dorfzentrum. Und dann hat der Polizeichef wieder gesagt so, ne, wir haben hier kein Kriminalitätsproblem. Wir haben hier nichts, womit wir Videoüberwachung rechtfertigen könnten. Wir haben hier normale Polizei dabei, die können wir machen und dann ist auch gut. Aber der Trend geht nicht mehr nur zu normaler Videoüberwachung. Der Trend geht jetzt zu intelligenter Videoüberwachung.
Wir haben jetzt dieses nette Pilotprojekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Da ist es erstmal so, weil man noch keine Gesetzesgrundlage für den ganzen Spaß hat, nämlich für eine Videoüberwachung, die Gesichter erkennt und mit Datenbanken abgleicht, hat man das als Versuch geframed und gesagt,
hier sollen sich ein paar Freiwillige melden. Ich glaube, es sind ungefähr 300 gewesen. Die 300 Freiwilligen kriegen Einkaufsgutscheine, wenn sie sich innerhalb des halben Jahres, den Versuch läuft, irgendwie eine bestimmte Anzahl mal durch dieses Gelände bewegen. Und ihr gebt dann eure Bilder ab. Ihr nehmt einen lustigen RFID-Trecker bzw. einfach einen Chip, der erkennt, wenn ihr die Rolltreppe hoch und runter fahrt.
Und dann gucken wir, ob wir die Bilder, die ihr uns gegeben habt, mit den Live-Bildern von diesen Kameras, ja, ob die euch finden. Und wer da am meisten durchläuft, kann sogar noch andere Sachen gewinnen. Ich weiß nicht, irgendeine Smartwatch gab es, glaube ich, zu gewinnen. Aber ansonsten, die Einkaufsgutscheine sind auch von Amazon.
Das heißt, es ist auch ganz interessant. Also auf jeden Fall arbeitet die Bundespolizei mit starken Partnern zusammen. Und dieser Test ist ganz witzig. Also die Polizei nennt diesen Test nicht Test, sondern sie nennt es Pilotprojekt, weil sie es eigentlich auch gar nicht Test nennen dürften, weil das Ding hat keine Kriterien. Wir haben versucht, herauszufinden, wann sagt ihr denn, das war erfolgreich.
Das heißt, was muss denn bei diesem Testlauf rauskommen, damit ihr sagt, okay, das führen wir jetzt an anderen Bahnhöfen ein, oder wir betteln jetzt darum, dass wir dafür endlich eine Gesetzesgrundlage bekommen. Dann haben sie gesagt, naja, wir haben keine Testkriterien. Wir gucken uns das einfach mal an. Das heißt, am Ende wird es einen Bericht geben, der wird sagen, was dabei rausgekommen ist. Und egal, was dabei rauskommt, man kann sich im Zweifelsfall zurechtlegen,
dass das schon so in Ordnung ist und dass man das jetzt deswegen braucht. Die erste Phase ist die Gesichtserkennung. Dafür wurden drei Hersteller ausgewählt, deren Systeme man jetzt gleichzeitig testet. In der zweiten Phase, ab Anfang 2018, soll da auch eine Verhaltenserkennung dazukommen. Und das ist auch ganz spannend,
weil eigentlich kann man sowas nur machen, wenn es eben um Gefahr für Leib und Leben geht. Das heißt zum Beispiel, um zu erkennen, dass da jemand auf dem Gleisen liegt oder zu erkennen, dass da gerade ein gewalttätiger Übergriff passiert. Aber es wurde auch schon gesagt, naja, die Systeme helfen uns ja dann auch zu erkennen, wenn jemand Graffiti irgendwo an die Wand sprüht, weil dann sieht die Wand am Ende ja anders aus
und dann können wir das ja irgendwie abgleichen. Und das heißt, man sieht schon relativ, eigentlich bevor das wirklich angefangen hat, wofür das später noch benutzt werden soll. Da geht es eben nicht mehr darum, Leute wirklich für irgendwas zu schützen. Da geht es dann auch darum, dass irgendwie eine Wand angeschmiert wird oder nicht. Und ob es dann verhältnismäßig ist, dafür irgendwie die gesamten Besucher des Bahnhofs einmal durchzurastern und sie gegen Fahndungsdatenbanken abzugleichen, was dann im Realbetrieb passieren wird, ist sehr fraglich.
Auch in Sachsen gab es sowas bzw. in Sachsen gab es Gerüchte darüber, nämlich in Görlitz. Und da hat die Polizei gesagt, wir machen jetzt auch intelligente Videoüberwachen. Und dann gab es einen Abgeordneten des Sächsischen Landesparlaments,
der gesagt hat, ich will jetzt gerne mehr darüber wissen, was macht ihr denn da in Görlitz? Da gab es einfach wenig Medienaufmerksamkeit dazu. Zumindest habe ich davon einmal gehört und dachte so, hä, wieso? Also dieses Ding in Berlin kriegt irgendwie Medienberichte überall und Görlitz? Was ist denn in Görlitz? Hat er mehrmals nachgefragt und am Anfang wollte die Polizei nicht so richtig rausrücken und dann kam raus, naja, okay, unsere Kameras sind doch nicht intelligent,
die haben nur eine höhere Auflösung als die vorher. Also intelligente Videoüberwachung ist total im Trend. Man nennt sie auch gerne intelligent, wenn sie es gar nicht ist. Und wir werden, glaube ich, nach diesem Testversuch am Südkreuz sehen, ob dann unsere neue Bundesregierung dafür auch eine Grundlage schafft,
dass man das dann nicht mehr auf Basis von Einwilligung und einem freiwilligen Test machen darf, sondern einfach flächendeckend überall. Ich glaube, das dürfte vermutlich, so wie die Erfahrung gezeigt hat, kein Problem werden. Also die Frage, warum ist Videoüberwachung doof? Ein Grund ist irgendwie klar.
Es geht irgendwie darum, sich unerkannt in der Öffentlichkeit zu bewegen und dass das eben nicht mehr möglich ist, vor allem wenn Videoüberwachungskameras flächendeckend aufgestellt sind, vor allem wenn sie dann so Sachen können wie Gesichtserkennung, wie Verhaltenserkennung und dann eben auch Personen über mehrere Kameras hinweg tracken können.
Das heißt, das ist ein Punkt, wo man wirklich sagt, da ist nicht mehr viel, es ist nicht mehr nur so, dass da jemand auf eine Kamera guckt und guckt, ob ich gerade im Späti was klaue, sondern das ist dann wirklich ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, wo es einfach schwierig wird, wenn man sich nicht gerade eine Hasskappe aufzieht, sich unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen und wenn man sich da eine Hasskappe aufzieht, dauert es auch nicht mehr lange,
bis man die österreichische Vermungungsverbotssituation hat in der Öffentlichkeit. Ein anderer Grund ist aber auch, was jetzt schon ein bisschen zur Sprache kam, es gibt einfach keine belastbaren Studien. Es gibt nichts, was uns sagt, dass das wirklich was hilft und eigentlich muss eine Videoüberwachung verhältnismäßig sein und notwendig sein.
Das heißt, wenn es Mittel gibt, um den gleichen Zweck mit weniger invasiven Sachen zu erreichen, dann muss das gemacht werden und dann kann nicht einfach eine Kamera aufgehängt werden und gesagt werden, wir machen jetzt Videoüberwachung, zum Beispiel am Bahnhof. Wenn ich wirklich am Bahnhof verhindern will, dass irgendjemand auf die Gleise fällt dann stelle ich ja idealerweise ein paar mehr Bahnangestellte hin
und hänge nicht 30 Videokameras auf, auf die noch irgendjemand draufgucken muss. Sagt dann, okay, das Problem mit dem Draufgucken löse ich, indem die Kamera automatisch auslöst, sobald irgendwas passiert und dann ist da immer noch keiner hingelaufen. Und das ist einfach eine Sache, die sich in der Wahrnehmung sehr verschiebt, da eben diese Videokameras diese gefühlte Sicherheit bringen sollen, aber für die reale Sicherheit dann ein paar Leute abzustellen, das wird eben nicht gemacht.
Ein anderer, immer wieder kritisierter Punkt, dass Videokameras oftmals eine Verlagerung von Kriminalität bringen. Das heißt, wenn ich sage, ich installiere jetzt überall an Fahrradständern Videokameras auch einen Vorschlag von diesem Bündnis aus Berlin, dann führt das vielleicht dazu, dass der findige Täter nicht mehr an diesem Fahrradständer die Fahrräder klaut,
sondern einfach daneben. Das heißt, es gibt eben nicht so ein nachhaltiges Konzept, was sagt, wir müssen eigentlich die Kriminalität an sich angehen und nicht Kriminalität an einem bestimmten Platz, den die Kamera gerade filmt oder wir sagen, wir filmen das überall, was dann aber auch wieder dazu führt, dass Täter ihr Verhalten anpassen. Andere Sachen, die vielleicht auch für mehr Sicherheit sorgen könnten,
die auch nachweislich schon für mehr Sicherheit gesorgt haben, ist eine bessere Beleuchtung, das ist eine ganz triviale Geschichte. Wenn ich eben sage, wenn irgendwie eine Ecke nicht dunkel ist, sondern ausgeleuchtet und ich da eine nicht kaputte Straßenlaterne hingestellt habe, kommt es da auch zu wesentlich weniger Kriminalität. Und da gibt es eben eine ganz große Diskrepanz.
Und mittlerweile versucht fast keiner mehr dazu, damit zu argumentieren, dass Videoüberwachungskameras Straftaten verhindern, was ja eigentlich auch dadurch gezeigt wird, dass einfach immer nur Bilder von Straftaten von Videoüberwachungskameras aufgenommen werden. Wir haben ja diesen bekannten Fall vom U-Bahn-Träter aus Berlin. Man hat diverse andere Sachen aus der U-Bahn in Berlin,
wo Öffentlichkeitsfahndung gemacht wurde mit Bildern von den Videokameras, was dann zeigt, okay, dass es trotzdem passiert. Wenn ich jemanden in die U-Bahn-Treppe runter trete, mache ich das nicht, weil ich das lange geplant habe, das mache ich, weil das eine Spontantat ist. Und dann gucke ich nicht, ob da oben eine Videokamera hängt, das mache ich dann trotzdem. Das heißt, diese Videokamera bringt uns in dem Fall nichts.
Eine Person, die da gestanden hätte und auf den Bahnsteig aufpasst, hätte da wesentlich mehr gebracht. Es gibt da eine Untersuchung zu, die einigermaßen belastbar ist, was Videokameras bei der Aufklärung bringen. Zwar kam die aus London, das ist so die Welthauptstadt der Videoüberwachung, ich glaube, mit den meisten Kameras pro Kopf.
Und da hat die Metropolitan Police gesagt, auf eine Überwachungskamera, nein, auf tausend Überwachungskameras kommt eine aufgeklärte Tat im Jahr 2009. Und das ist einfach eine Sache, die die Verhältnismäßigkeit oder eben die Nichtverhältnismäßigkeit von Videokameras ganz gut zusammenfasst.
Und gerade, wenn mit Videokameras argumentiert wird, wenn es um Terror geht, dann merkt man ganz schnell, das bringt nicht viel, weil eben gerade Menschen, die terroristische Anschläge begehen, die Öffentlichkeit suchen und sich freuen, wenn sie eine Videokamera finden. Zum Beispiel Anis Amri, der den Anschlag in Berlin gemacht hat,
der hier, nachdem er in eine U-Bahn gelaufen ist, dann den IS-Cruise gezeigt hat, um sich eben ganz cool zu fühlen. Der wusste genau, dass da eine Videokamera ist, er hat das in Kauf genommen. Ich meine, das Bild ist nicht so gut, aber... Was helfen Videokameras gegen Terror, wenn die Täter eine Aufmerksamkeit suchen? Die Frage ist, was kann man gegen Videoüberwachung machen?
Oder was kann man überhaupt machen, wenn man da was dagegen hat? Oder wenn man zumindest die Diskussion in eine rationale Bahn lenken will, die nicht von gefühlter Sicherheit überlagert ist? Es gibt zum Beispiel Kunst. Menschen haben in Berlin in der U-Bahn mal diverse U-Bahn-Waggons mit sehr, sehr, sehr, sehr, sehr vielen Videokameras ausgestattet,
um Leuten zu zeigen, was eventuell passieren könnte. Natürlich in einem überzogenen Rahmen, wenn man die Videoüberwachung noch ein bisschen ausbaut. Und haben dann auch gefilmt, wie Leute darauf reagieren. Und haben dann durchaus festgestellt, dass Leute sehr befremdet darauf reagieren. Es gibt noch andere Kunst, zum Beispiel dieses Bild, das relativ berühmt ist.
Und das auch zeigt, dass oftmals Videokameras nicht unbedingt an sinnvolle Orte gucken. Dann gibt es andere Aktionen, die sind vielleicht ein bisschen militanter. Da gibt es Leute, die zerstören Videokameras. Da gab es eine relativ große Initiative im Jahr 2009, die da weltweit zu aufgerufen hat. Es gibt aber auch Dinge, die weniger militant sind, wie Sprühkreide- und Luftschlangenspray.
Das ist zerstörungsfrei. Das heißt, kann man machen, macht ganz viel Spaß. Und es gibt Dinge, bei denen muss man sich nicht unbedingt irgendwie nach draußen bewegen oder schon. Aber man muss nichts tun, was einem ein Problem bereiten könnte. Und zwar, in der OpenStreetMap gibt es mittlerweile einen eigenen Typen für Videokameras.
Die kann man dann eintragen. Es gibt diverse Projekte, die die Standorte von Videokameras sammeln, wo man auch teilweise beobachten kann, wann die angebracht wurden oder welche dazukommen. Was sehr spannend ist, gerade wenn man sich so ein bisschen die Entwicklung angucken will
oder bei Großereignissen wie zum Beispiel G20 gucken will, welche der Videokameras, die da im Vorfeld aufgehängt wurden, eben um diese Veranstaltung zu beobachten, im Nachhinein wieder abgebaut werden, was erfahrungsgemäß nicht besonders viele sind. Dann, wie schon angesprochen, man kann sich an seinen Datenschutzbeauftragten wenden und sagen so, ey, das mit der Kamera da, das kann nicht rechtmäßig sein.
Ich habe zumindest irgendwie, ich glaube, vor ein paar Wochen in Berlin das Absurdeste gesehen, was mir jemals begegnet ist im Bereich Videokameras. Da haben so Leute so ein hippes Außenbeet gebaut. Das heißt, um so eine Straßenlaterne haben sie so einen Blumenkübel aufgeschüttet. Und dann haben sie gesagt, naja, damit uns niemand die Blumen kaputt macht, da hängen wir jetzt eine Kamera hin und überwachen jetzt mal unseren Blumenkübel auf dem Gehweg.
Das ist was, was sicherlich nicht durchgeht, was relativ schnell wieder entfernt werden muss. Ansonsten müssen die Leute sogar Strafe zahlen. Das einzige Problem dabei ist, man braucht ein bisschen Geduld. Das dauert eine Weile, bis die Datenschutzbeauftragten diese ganzen Anfragen bearbeiten können. Wie lange hat das bei dir gedauert? Halbes Jahr?
Das heißt, da geht das meistens nicht ganz so schnell. Damit wäre ich auch schon am Ende. Danke schön.
Seht ihr Fragen vor oder wie läuft das? Ich glaube, Fragen müssen ins Mikro, sonst sind sie nicht auf der Aufnahme, oder? Wie war das? Echt, die wurde abgebaut?
Die Kamera gegenüber von der Scheune wurde 2014 zerstört über einen Baugerüst und wurde dann 2015 wieder abgebaut. Das ist nämlich spannend, weil ich habe nämlich genau danach gesucht vor zwei Tagen, als ich das vorbereitet habe und habe eine Anfrage der Linken an den Stadtrat gefunden, die gefragt haben, hängt das Ding noch?
Und da hat dann der Stadtrat nur geantwortet, ja, das wissen wir nicht, weil da ist die Polizei für zuständig. Also meine Quelle dazu ist ein DNN-Artikel.
Wie ist die rechtliche Situation in so teilöffentlichen Bereichen, so Fußballstadionen oder ähnlichen Veranstaltungen? Also darf man da, was darf man da? Ja, das ist interessant, weil das bezieht sich meistens auf öffentlich zugängliche Bereiche, was nicht heißt, dass das Bereiche sein müssen, in die man reinkommt, ohne zum Beispiel Eintritt zu bezahlen.
Das heißt, es geht dahin, dass öffentlich zugänglicher Raum, dazu zählen auch Einkaufszentren, Fußballstadien, Schwimmbäder, Museen und so weiter und so fort den gleichen Regelungen unterliegt wie eben der Rest. Ich hätte auch die Frage, wenn es dann im Grunde zu einer Anklage gegen jemanden kommt,
dann ist es sozusagen in meinem klassischen Sinne von einer Verhandlung, wie es stattfindet, eben mit Zeugenaussagen verbunden. Und wenn es eben ein Video gibt und die Zeugenaussagen dazu und die Videos sind dann auch nicht immer eindeutig oder klar erkennbar, das Bild von Amris, ich habe ihn nicht erkannt, wie weit wirkt dann das Video gegenüber den Zeugenaussagen ab?
Noch viel mehr interessanter finde ich es bei Videos von der Polizei bzw. auch Smartphonevideos, die von Demonstrationen oder so genannt wird, wie dann Zeugenaussage, Videos von Polizei, Videos von Passanten, wie das im Grunde dann juristisch vor Gericht im Grunde dann gewertet wird.
Das ist eine verdammt gute Frage. Ich glaube, das ist nichts, was man generell beantworten kann. Es gab einen interessanten Fall in Berlin, wo es im Rahmen von einer Demonstration zu einer Verurteilung gekommen ist, aufgrund behaupteter Widerstandshandlungen gegen Polizisten. Und da war es so, dass Zeugenaussagen gesagt haben, die Person wurde von den Polizisten auf den Boden gedrückt gewaltsam
und die Person hat sich nicht gewährt. Es gab dann dazu eine Videoaufnahme der Polizei, die gezeigt hat, wie die Person auf dem Boden liegt und der Polizist ihr in den Rücken tritt. Und damit wurde von der Richterin entschieden, dass, wenn der Polizist sowas macht, dass sie ja dann irgendwas gemacht haben muss und damit wurde sie schuldig gesprochen. Das heißt, ich glaube, das hängt extrem vom Einzelfall ab.
Ganz andere nette Anekdote kann man mittlerweile auch öffentlich sagen, gerade zu polizeilicher Videoüberwachung auf Versammlungen. Die Polizei in Hamburg hat ja damit so ein bisschen rumgeprollt, dass sie jetzt massenweise Videomaterial aus den G20-Protesten haben, wo sie jetzt eben eine Gesichtserkennung drüber laufen lassen, um damit die mutmaßlichen Straftäter zu identifizieren.
Das Ganze war eine ziemliche Prollaktion, weil die Polizei in Hamburg mittlerweile dank einer Anfrage aus der Bürgerschaft eingestehen musste. Na ja, wir haben das zwar vor, aber wir haben noch kein System, was das überhaupt könnte. Vielleicht schaffen wir das dann doch nicht.
Wie sieht es denn mit den privaten Videoaufzeichnungen und dem Straßenverkehr aus? Das gefühlt steigt das ja gerade. Meinst du, diese Dashcam-Geschichten haben so einen Spaß? Ich weiß es nicht genau. Ich glaube, es gab diverse Urteile, die gesagt haben, wenn das Ding aufzeichnet, ist es nicht.
Also darfst du es eigentlich nicht, oder? Weiß da jemand gerade mehr? Weißt du das? Du musst glaube ich in das Ding sprechen. Es gab vor kurzem, glaube ich, irgendwo einen Fall, wo eine Frau mit ihrer Dashcam einen Unf, jemanden aufgezeichnet hat, der quasi ihr Auto gerammt hat. Und sie ist halt zusätzlich zu irgendwas verurteilt worden, weil sie die Dashcam dort nicht hätte anbringen dürfen.
Weil die halt aufgezeichnet hat im öffentlichen Raum. Genau, ich glaube, du darfst die Dinger benutzen als Einparkhilfe, glaube ich. Weil die eben nicht unbedingt aufzeichnen, also lange sie nicht aufzeichnen und du nur guckst, was da gerade hinter dir ist. Aber ich glaube, eine Aufzeichnung ist nicht erlaubt. Wahrscheinlich müsstest du im Fall des Falles auch irgendwie einen riesigen Aufkleber an dein Auto pappen, dass du Video überwachst.
Kann man machen. Ja, dazu nochmal. Eine Aufzeichnung ist nicht erlaubt, aber zum Beispiel als Einparkhilfe ist es durchaus rechtens. Oder halt als irgendwie Überwachungsversion des toten Winkels, solange die Kamera halt nicht aufzeichnet.
Ja, das haben wir ja auch in so lustigen modernen Autos, wo es elektronische Rückspiegel, also so Rückspiegel nur noch so auf Bildschirm irgendwie im Auto. Das ist ja auch so ein Trend, was man so in Autozeitschriften findet, dass da gar nicht mehr so ein echter Spiegel ist. Sondern einfach nur noch so ein Videobild auf deinen Bildschirm, der dein Spiegel war, draufgezeichnet wird.
Okay, dann. Danke.