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All Computers Are Beschlagnahmt

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Formal Metadata

Title
All Computers Are Beschlagnahmt
Subtitle
Zum Verbot von Indymedia linksunten
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167
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CC Attribution 4.0 International:
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Im August 2017 wurde Indymedia linksunten vom Bundesinnenminister verboten. Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk berichtet von den Razzien, von der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten und gibt Einblick in das juristische Vorgehen gegen Verbot und Zensur.
Keywords
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HypermediaEvent horizonLink (knot theory)Computer animationLecture/Conference
HypermediaInternet service providerCommitment schemeLink (knot theory)Fundamental theorem of algebraRight angleRepresentation (politics)Computing platformMereologyService (economics)Lecture/Conference
Content (media)Home pageOpen setComputer trespassDirection (geometry)ComputersabotageHypermediaStatement (computer science)Decision theoryIdentity managementAuthorizationMereologyAxiom of choiceLink (knot theory)MassLattice (order)NeuroinformatikContext awarenessMultiplication signPressureAssociative property2 (number)MeasurementCASE <Informatik>Prisoner's dilemmaDifferent (Kate Ryan album)Insertion lossCombinational logicPhysical lawOrder (biology)Core dumpVideoconferencingBitWhiteboardMathematicsFile viewerSimilarity (geometry)ComputerbetrugComputer animation
Rational numberContent (media)BitEmailWeb pageGreatest elementSphereView (database)Reading (process)Decision theoryLink (knot theory)State of matterMessage passingOffice suiteMeasurementInformationArithmetic meanLetterpress printingInternet service providerCategory of beingWordClient (computing)Procedural programmingAddress spaceTraffic reportingRight angleVideo gamePrice indexHypermediaPhysical lawRemote procedure callTotal S.A.ProviderAlgebraic closureMoment (mathematics)Data storage deviceIP addressGraphics tabletComputer animation
State observerTelecommunicationWordDeciphermentPublic key certificateDifferent (Kate Ryan album)Online helpPerformance appraisalTraffic reportingLaptop1 (number)Service (economics)Archaeological field surveyBitOrder (biology)Source codeInformationLecture/Conference
Scheme <Programmiersprache>TypPrincipal ideal domainSTLGNU <Software>Café <Programm>Continuous trackMetreLattice (order)Tracing (software)Covering spaceUniform resource locatorPlastikkarteGSM-Software-Management AGGreatest elementSpecial unitary groupInternet forumAuthorizationDisk read-and-write headSoftwareDigital photographyInternet forumVersion <Informatik>FunknetzInstallation artComputer animationXML
Contrast (vision)Ocean currentNeuroinformatikAuthorizationComputer forensicsTraffic reportingFile formatFrequencyState of matterAssociative propertyMoment (mathematics)1 (number)Data structureEigenvalues and eigenvectorsXML
Google ChromeWeb browserUniform resource locatorMessage passingMeasurementInternet forumComputer-assisted translationAreaXMLComputer animation
Real-time operating systemGroup actionTraffic reportingDirection (geometry)Greatest elementImplementationState of matterSoftwareContrast (vision)Digital photographyHypermediaMultiplication signBlogTwitterMobile WebProcess (computing)ZugriffWordDigital mediaDynamic rangeStress (mechanics)Perspective (visual)Block (periodic table)Content (media)Data conversionStrömungComputer animation
FacebookSignalAktion <Informatik>World Wide WebCollisionWebsiteWeb pageStrömungSet (mathematics)Home pageWebsiteSpectrum (functional analysis)Link (knot theory)CladeContent (media)Group actionMobile WebDependent and independent variablesTraffic reportingNumberOcean currentGreatest elementEvent horizonAreaMessage passingRepresentation (politics)System callFile archiverWeb pageData miningDemosceneSinc functionVirtual machineHypermediaTheoryOrbitOnline chatComputer animationXML
Web portalEmailInformationInterior (topology)Traffic reportingPattern recognitionMereologyWhiteboardHypermediaCovering spaceState of matterWordComputer animation
Jacobson radicalZugriffSpacetimeJacobson radicalForceSet (mathematics)CASE <Informatik>BitNeuroinformatikCellular automatonGreatest elementMeasurementFamilyComputer animation
Computing platformOperator (mathematics)Greatest elementPerformance appraisalGroup actionSource codeFacebookCladeStack (abstract data type)MittelungsverfahrenLecture/ConferenceProgram flowchart
Physical lawControl flowBlogCompact spaceProcedural programmingGreatest elementBlock (periodic table)Lecture/Conference
Independence (probability theory)Procedural programmingComputer animationLecture/ConferenceDiagram
NeuroinformatikProcedural programmingMereologyObservational studyGoodness of fitNumberSummierbarkeitEstimatorOrder (biology)Social classSummationOrder of magnitudeLecture/Conference
NumberTheoryMultiplication signBitConstructor (object-oriented programming)Physical lawOrder (biology)Point (geometry)WordLecture/Conference
Stress (mechanics)BitText editorOpen setTable (information)WebsiteGreatest elementComputer-assisted translationLecture/ConferenceMeeting/Interview
NumberWhiteboardPhysical lawMeasurementLecture/Conference
State of matterKanteDecision theoryView (database)Standard deviationBoiling pointLecture/Conference
Multiplication signProviderInternet service providerAsynchronous Transfer ModeAuthorizationArithmetic meanAddress spaceWhiteboardEmailDecision theoryIP addressLecture/Conference
Direction (geometry)NumberMathematicsAngleCASE <Informatik>Physical lawLecture/Conference
BlogPhysical lawInformation securityLie groupStack (abstract data type)Computing platformRoute of administrationRobotLecture/Conference
Zusammenhang <Mathematik>Procedural programmingMathematical structureData structureRadical (chemistry)Exterior algebraMultiplication signDependent and independent variablesState of matterEmailDecision theoryMereologyFlow separationLecture/Conference
VideoconferencingNumberMassCubeLecture/Conference
Zusammenhang <Mathematik>Presentation of a groupConnected spaceMetropolitan area networkComputer virusWebsiteLecture/Conference
Mischung <Mathematik>PseudonymizationSystem administratorAuthorizationNumberPower (physics)Computer filePhysical lawLecture/Conference
State of matterGoodness of fitLocal GroupNumberComputer virus1 (number)Lecture/Conference
Metropolitan area networkMereologyDirection (geometry)Lecture/Conference
Presentation of a groupMittelungsverfahrenWindowHeat transferLecture/Conference
Computer animationJSONXMLUML
Unsere nächste Speakerin, die Christine Pieczik, die tut wat, die macht wat gegen rechts zum
Beispiel, die sagt gleich wat und wenn man zuhör kommt, denke ich, hört sie auch gut zu. Als Rechtsanwältin ist sie überwiegend eben gegen rechts unterwegs, vertritt
aktivisten aus der linken Szene und wird uns jetzt ein bisschen mehr erzählen zu den Geschehnissen rund um das Verbot von links unten in die media.org und ja also hört auch mal gut zu
jetzt und danach sagt wat und tut wat viel spaß und riesen Applaus an Christine. Ja hallo, ich bin ja schon vorgestellt worden, das erspare ich mir dann das nochmal zu
wiederholen. Ich danke für die Möglichkeit hier sprechen zu dürfen zum Verbot von links unten in die media.org. Ich bin Rechtsanwältin, ich muss ein paar Sachen vorwegschicken. Erstens, Rechtsanwälte oder Juristen an sich sprechen gerne in Abkürzung, das werde ich auch tun. Ich werde einmal das ausgesprochen, also zum Beispiel wenn ich BMI sage, dann
das Bundesministerium des Innern, aber um uns Zeit zu sparen, werde ich die Abkürzungen dann verwenden, aber ich werde es einmal vollumfänglich aussprechen vorher immer. Und ich stehe hier zwar allein, aber ich stehe hier stellvertretend für ein sehr
engagiertes Anwaltsteam, was sich mit dem Verbot von links unten beschäftigt. Ein Kollege heißt genauso wie dieser Saar hier, damit habe ich mir jetzt ein Schnaps verdient bei ihm.
Und ich will vielleicht so einen Aktualitäts- und Technik-Disclaimer vorwegschicken. Der Vortrag basiert auf den Erkenntnissen zum Verbot, die wir bis dato haben. Das kann in drei Monaten ganz anders aussehen, da können sich Fakten ändern, da können Erkenntnislagen anders sein. Also wenn ihr euch das später nochmal anschaut, einfach das ein bisschen mit beachten.
Und nicht einfach sagen, das stand doch aber jetzt in der Tat irgendwie ganz anders. Und Technik, ich bin Geisteswissenschaftlerin, bitte fragt mich nichts zu Technik, das ist alles angehörtes, angelesenes Wissen. Ich bitte das einfach zu entschuldigen und an die richtigen Personen, die euch
diese Fragen wirklich qualifiziert beantworten können, zu richten. Links unten war eine linksradikale Open-Posting-Plattform. Warum war sie? Sie ist verboten worden. Und eins möchte ich ganz deutlich vorwegnehmen und klarstellen. Links unten war, und ich sage bewusst war, weil es das nicht mehr gibt, ein Pressemedium
und wurde von der Pressefreiheit auch geschützt, von dem Grundrecht der Pressefreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1988, wovon in den Medien noch gar zu reden war, schon so entschieden, zwar nicht auf Indy-Media bezogen, aber auf Presse-Dienstleister,
die Presseerzeugnisse vertreiben und dass das so ist und dass eigentlich ihr alle hier in diesem Saal meine Sorge um den Rechtsstaat, der dieses Verbot durchgeführt hat, teilen solltet, soll euch dieser Vortrag zeigen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Vereinen und Vereinigungen. Vereinigungen sind ein loser Zusammenschluss. Vereine gründen sich, geben sich eine Satzung, lassen sich eintragen, mit mindestens sieben Mitgliedern ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
Das ist ein bürokratischer Akt, den eine bewusste Entscheidung sich dem unterwerfen zu wollen vorangeht. Viele hier in diesem Raum werden sich vielleicht noch erinnern, dass es auch beim CCC diesen bürokratischen Akt gab. Und zwar begründet im Jahr 1986, denn in diesem Jahr passierte etwas, was die
Aktivitäten von vielleicht vielen hier im Raum maßgeblich beeinflusst hat. Nämlich das zweite Wirtschaftskriminalitätsgesetz. Verwunderlich, dass bereits 1986 das Ausspähen von Daten, der Computerbetrug, die Datenveränderung und die Computersabotage unter Strafe gestellt
worden sind. Das eine Mal war das Strafgesetzbuch den Zeiten voraus, aber so war es nun mal. Daher stammt auch das Zitat, der CCC musste sich jetzt entscheiden, ob er nach 129a, das ist juristisch ein bisschen unsauber, es müsste 129 sein, das STGB als kriminelle
Vereinigung oder als EV weitermachen wollte, man entschied sich für Zweiteres. Diese, aber nicht alle sogenannten Vereine, und ich setze das bewusst in diese Tüttelchen,
hatten die Wahl, ein Verein sein zu wollen oder zu sein. Denn die Voraussetzung, gegen Vereinigung, nämlich eine einfache Personenmehrheit im Rahmen des Vereinsgesetzes vorzugehen, ist relativ niedrig. Es reicht ein Personenzusammenschluss mit mehr als zwei Personen zur gemeinsamen Zweckverfolgung, und dies kann auch konkludent, also ohne eine verbalisierte
Zweckverfolgung, Zweckfestsetzung, sondern allein durch schlüssiges Handeln geschehen. Damit kann das Vereinsgesetz, wie im Fall von links unten, auch auf Vereinigung angewendet werden, um diese abseits des Strafrechts zu reglementieren, und so geschah es auch.
Mit dieser Verbotsverfügung verbarnt das Bundesministerium des Innern den Vereins links unten Punkt in die Media, mit der Begründung erlaufe dem Zweck und der Tätigkeit nach den Strafgesetzen zuwider und richte sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung. Damit war der Verein verboten und aufgelöst.
Das war im Übrigen das erste Verbot eines Vereins, der nicht eingetragen war und dem linksradikalen Spektrum zugeordnet wurde, den das BMI jemals erlassen hat. In diesem Vortrag wollen wir uns mit drei Teilen beschäftigen. Zum einen der Repressionen. Wie lief das Verbot ab? Welche Behörden waren beteiligt und welche Methoden wurden angewandt?
Was war links unten eigentlich? Was ist in die Media? Welche Inhalte wurden verbreitet? Wer war das Publikum? Und war es das erste Mal, dass repressiv gegen linke Presse vorgegangen wurde? Was passiert gerade und wie wird die Zukunft aussehen? Das ein BMW?
Das... Ihr kennt das Video. Warum dieses Bild? Dieses Bild, es könnte auch ein Mercedes sein. Dieses Bild ist symbolhaft für die Situation im Sommer 2017.
Es soll Emotionen und es soll Bedürfnisse beim Betrachter wecken in die eine oder andere Richtung. Und diese Situation im Sommer 2017 ist sehr wichtig, wenn man das Verbot von links unten politisch einordnen will. Wir haben den G20-Gipfel in Hamburg Anfang Juli 2017.
Es gibt meditante Proteste und die Polizei versagt. Warum sage ich die Polizei versagt? Die Polizei hat es geschafft, mehrere Wochen vorher Anwohnerinnen und Anwohner durch Personenkontrollen, Identitätsfeststellungen, durch Suchen von Sachen über eine gewisse Dauer zu gängeln.
Was sie aber nicht geschafft hat, ist diese gleichen Anwohner in den Tagen, wo sie sich allein gefühlt haben, eben nicht dieses Gefühl zu vermitteln. Weiterhin bekannt und durch Medien sehr weit verbreitet, massenhafte Polizeigewalt, Beinbrüche, offene Beinbrüche. Ich war selber in der Gefangenensammelstelle.
Wir haben fast niemanden gesehen, der inhaftiert war, der nicht lidiert war oder sogar einen offenen Bruch hatte. Damit gerät die Politik unter Druck von Presse und Öffentlichkeit. Und wir befinden uns im Wahlkampf. Ende September schied die Bundestagswahl ein. Die CDU sieht sich ein Wahlverlusten oder drohenden
Wahlverlusten zugunsten der AfD gegenüber, denn genau in ihrem Kernbereichsthema der inneren Sicherheit hat sie durch den G20 schweren Faden genommen. Deswegen erlässt unter anderem am 14. August der Bundesinnenminister das Verbot gegen Indymedia links unten. Am 25. August wird das Verbot verzogen und das LKA Baden-Württemberg
macht Razzien in vier Wohnungen und der KTS einem linksautonomen Zentrum. Gleichzeitig oder nicht gleichzeitig, am 25. August geht links unten in dem media.org offline. Bei der mittäglichen Pressekonferenz, als der Innenminister seinen Erfolg und seinen Schlag gegen links verkündet,
sagte er noch, es gäbe Probleme, die Homepage abzuschalten. Welche Behörden waren beteiligt an der Vollziehung und am Erlass des Verbots? Es tut mir leid, ich muss zwischendurch immer mal ein bisschen trinken. Zum einen das Bundesinnenministerium.
Klar, es erlässt das Vereinsverbot. Das Vereinsverbot ist eine strafrechtähnliche Repression, die aber eigentlich im Verwaltungsrecht stattfindet. Dennoch können Durchsuchungen, Beschlagnahmung und andere Maßnahmen durchgeführt werden, aber es ist eigentlich ein Fremdkörper im ganz drögen Verwaltungsrecht.
Wenn man die Verbotsverfügung sich anschaut, dann sieht man sehr wohl, dass das Bundesinnenministerium die Problematik gesehen hat, dass es sich bei links unten um ein Pressemedium handelt. Aber es reichen den 1,5 Seiten,
um darüber hinwegzugehen und zu sagen, zusammengefasst, links unten ist so schlimm, dass die sich nicht auf die Pressefreiheit berufen können sollen. Richtiger wäre aber eigentlich nach unserer Ansicht gewesen, nach dem Telemediengesetz gegen links unten vorzugehen, wenn man es denn vor gehabt hätte. Einzelne Beiträge auf ihre Strafrechtswidrigkeit zu prüfen
und die dann offline zu nehmen. Diesen Weg hat man nicht gewählt. Warum auch? Kein Bundesinnenminister stellt sich vor eine Kamera und sagt, hallo, wir haben 300 Beiträge auf links unten runtergenommen, jetzt feiert unseren Erfolg. Ein Vereinsverbot mit Razzien ist da wesentlich öffentlichkeitswirksamer.
Gegen dieses Verbot klagen wir vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das tut im Übrigen jeder Betroffene einzeln und für sich allein. Warum vor dem Bundesverwaltungsgericht? Weil eine Bundesbehörde dieses Verbot erlassen hat. Ich sage jetzt etwas, das wirkt etwas dröge
und das wirkt auch etwas komisch, wenn Anwälte das sagen. Aber ich bitte euch, ein bisschen mitzurechnen, denn jede einzelne dieser fünf Klagen kostet 750 Euro Gerichtskosten an das Gericht. Nicht an Anwälte, sondern nur, damit das Gericht sich damit beschäftigt. Und das mal fünf. Wir sind also in diesem Moment schon bei Kosten von 3.750 Euro.
Die Post wird beschlagnahmt der Betroffenen. Woher wissen wir das? Wir wissen es erst seit Kurzem, weil die Beschlüsse erst nach Abschluss der Maßnahme zugestellt werden und die Betroffenen informiert werden. Wir haben uns aber geahnt. Bei allem Respekt für die Post und bei aller Kritik,
die man haben kann an ihr. Aber ich glaube bei weitem nicht, dass ein Brief von mir an meinen Mandanten zwei Wochen braucht und dann mit deiner Nummer beschriftet ist. Auch dagegen klagen wir von Verwaltungsgerichten insbesondere auch, weil diese Art von Post
beschlagnahmt worden ist. Und ich bin mir relativ sicher, dass Anwälte ihre Adressen und das Wort Rechtsanwaltskanzlei genügend groß auf die Umschläge geschrieben haben. Auch diese klagen kostengeld. E-Mails sind beschlagnahmt worden. Das heißt, man tritt an den Provider heran
mit einem Beschluss eines Verwaltungsgerichts. Der Nutzer dieser E-Mail Adresse bekommt davon überhaupt nichts mehr mit. Und alle Inhalte des Speichers des Postfachs sowie alle ausgehenden und eingehenden Nachrichten sowie deren Anhänge werden gesichert, beschlagnahmt und zur Durchsicht weitergeleitet
an eine Behörde. Wir wissen von großen Providern, die diesen Beschluss erhalten haben. Die haben die Möglichkeit dagegen Rechtsmittel einzulegen. Keiner von ihnen hat unserer Kenntnis nach sich in irgendeiner Art und Weise gegen diese Maßnahme gewährt.
Auch dagegen klagen wir vor verschiedenen Verwaltungsgerichten und auch da wieder werden ungefähr 350 Euro Gerichtskosten pro einzelner Beschlagnahmungsmaßnahme fällig. Kommt jemand noch mit mit Rechnen? Wir sind, glaube ich, mittlerweile bei über 20.000 Euro reine Gerichtskosten. Weiterhin beteiligt das Landeskriminalamt
Baden-Württemberg. Es führt die Ratsin in vier Wohnungen der KTS durch, auch gegen die Art und Weise dieser Ratsin laufen Klagen. Ich muss mich nicht wiederholen, ihr wisst jetzt, was die Gerichtskosten kosten. Es führt die Sicherstellung von Vereinsvermögen bei dritten Personen durch.
Auch dagegen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Gegen jede einzelne Maßnahme muss der jeweils einzelne Betroffene eine einzelne Klage einreichen. Was machen Sie noch? Sie beschlagnahmen vermeintliches Vereinsvermögen. Das ist die wirklich tatsächlich in den Lebensalltag der Betroffenen
einschneidende Maßnahme. Handys, Tablets, Rechner, Server, Bargel, Zeitschriften, Notizbücher, Fotos, alles wird mitgenommen. Wir sind hier bei einem Schadenswert von ca. 80.000 Euro bei den Betroffenen insgesamt. Auch dagegen klagen vor den Verwaltungsgerichten wieder mit 350
Euro Gerichtskosten pro einzelner Frage. Was macht das LKA Baden-Württemberg noch? Es wertet die technischen Asservate auf. Bislang haben wir keinen Hinweis darauf, dass die komplett verschlüsselte IT-Technik in irgendeiner Art und Weise geknackt worden ist.
Aber es kann sich noch ändern. Wir gehen nicht davon aus, aber wer weiß. Außerdem werten Sie die Post und E-Mails aus. Das heißt, jeder Brief wird gelesen, jede E-Mail wird gelesen, jeder Anhang wird sich angeschaut. Der Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen ist hier unermesslich.
Auch mit im Boot das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Sie haben links unten beobachtet. Was heißt beobachten bei einem Landesamt für Verfassungsschutz? Lesen und ausdrucken, nicht nur lesen. Sie haben es gelesen und
ausgedruckt und haben natürlich auch Informationen zu den Betroffenen gesammelt. Das wissen wir aus Auskunftsersuchen, die mangelhaft sind, also nicht vollständig. Das wissen wir auch aus diesen Akten. Auch dagegen klagen vor den Verwaltungsgerichten. Es lief außerdem G-10-Maßnahmen. G-10-Maßnahmen sind Maßnahmen nach dem G-10-Gesetz. G-10-Gesetz heißt
es, weil es das Grundrecht aus Artikel 10, nämlich das Fernmelde-Geheimnis einschränkt. Das ist alles, was auch Postbeschlagnahmung, Telekommunikationsüberwachung etc. umfasst. Es gab Observationen und aus all dem hat
das LFV Baden-Württemberg eine Einordnung durchgeführt, die sie in sogenannten Behördenseugnissen niedergelegt hat. Also, da tauchen Worte auf wie nach nachrichtendienstlicher Erfahrung. Es ist doch offensichtlich das. Sie könnten es auch überschreiben mit wir meinen,
wir denken, daraus wird aber ein, wir wissen, dass wir links unten verbieten werden. Und wer natürlich auch nicht im Boot fehlen kann, das BV, das Bundesamt für Verfassungsschutz. Diese nehmen die Auswerteberichte des LFV Baden-Württemberg, fassen sie zusammen, machen eigene Beobachtung, heißt
lesen und ausdrucken. Auch das wissen wir aus Auskunftsersuchen und sie haben das, sie haben einen Spitzel. Oder wie wir es nennen, eine V-Person. Das heißt, eine menschliche Quelle, die zu Erkenntnissen zu links unten berichtet. Woher wissen wir das?
Wir können Fußnoten lesen. Das lassen sie alles einfließen in eine Auswertung. Dazu nehmen sie noch die nicht technischen Asservate, wie es so schön heißt, das heißt die Notizbücher, die Sticker, die Zeitschriftensammlung und werden das alles nochmals dem Bundesministerium des
Innern vorlegen, um dann ihre abschießende Auswertung zu links unten zu geben. Was Sie aus einer Sammlung des Antifa-Infoblattes lesen wollen oder aus Stickern wird wahrscheinlich sehr spannend werden. Da arbeiten Sie natürlich eng mit dem LKA zusammen, denn diese werten die technischen Asservate, sofern sie
denn irgendwann in der Lage dazu sind, aus. Wenn Sie da nicht weiterkommen, werden Sie mit Sicherheit, die Bundespolizei ist ein bisschen auf der Folie falsch bezeichnet, also eher das BKA, um Hilfe bei der Entschlüsselung bitten. Aus meiner Erfahrung heraus läuft das dann eher so, dass das BKA sagt,
kommt mal in 10 Jahren nochmal. Es gibt verschiedene Methoden der Repression. Diese laufen gegen links unten, aber es wird auch eine geben, die mit links unten gelaufen ist. Nummer eins. Einer der von Verbot und den Ratzen betroffenen Personen war 2011 aus dem CCC-Kongress in Berlin und legte
die von ihr genutzte SIM-Karte in eine Vorrichtung, die in der Lage war, den GSM Traffic per Softwarefirmware auszulesen. Hier das angelesene und erzählte Wissen. Hier sieht man einen Wireshark-Screenshot.
Ich möchte mich übrigens bei dem Person bedanken, die mir das alles erzählen und versuchen verständlich zu machen und dann in mein ausdrucksloses Gesicht blicken. Also hier sieht man diesen Wireshark-Screenshot der stillen SMS, die damals an diese Person gesendet wurde.
Diese stillen SMS werden von Behörden benutzt, um den Standort der angesimmten Personen zu ermitteln. Das heißt, bereits 2011 vor sechs Jahren war diese Person schon interessant für irgendeine Sicherheitsbehörde. Es gab bei der KTS, die ich schon erwähnt habe, die auch von den Ratsinnen
betroffen war, eine Kameraüberwachung. Ende 2014 wurde öffentlich zu einem links unten Treffen in der KTS eingeladen. Kurz vor dem Treffen wurde dann eine Videokamera in einem 300 Meter entfernten Haus gesehen, die auf die KTS gerichtet war. Das Treffen fand dann nicht statt. Dieses Foto wurde
mit einem starken Teleobjektiv und einer Langzeitbelichtung aufgenommen. Eine mutmaßliche Swanze. Aus Neugierde fuhren zwei Betroffene nach der Razzia mit gepackten Koffern nach Frankreich und unterhielten sich in ihrem Auto über die lange Reise in die Sonne. Tatsächlich war die lange Reise ein Café in Frankreich,
der hoffentlich gut war, kurz hinter der Grenze. Aber auf dem Rückweg entdeckten sie eine aufgebrochene Innenraumverkleidung ihres Fahrzeugs. Es gab keinerlei Einbruchspuren, keine Wertsachen waren entwendet und das lässt den Verdacht aufkeimen, dass es sich möglicherweise um die Installation oder den Installationsversuch
oder die Entnahme einer sogenannten Innenraumüberwachung oder eines Trackers handelte. Jetzt die lustige Repressionsmethode mit links unten. BKA macht auf Antifa. Das BKA hat im Sommer 2014 den führenden Kopf des Naziforums Tiazi.net
ein vom BKA selbst verfasstes Outing zugeschickt. Das BKA rief daraufhin den Tiazi-Chef kurz vor 5 Uhr morgens an und sagte sinngemäß, ey du Nazi, hier ist die Antifa, wir outen dich heute und wir haben dir das Outing schon mal vorweg als persönliche Nachricht im Tiazi-Forum zugeschickt. Was passiert? Kurz darauf stürmt
die GSG 9 die Wohnung und überwältigt den Tiazi-Chef, der in Unterwäsche vor seinem entschlüsselten Rechner saß. Dann kamen die IT-Forensige und schrieben ihren IT-Beweissicherungsbericht. Im Gegensatz zu links unten, zumindest nach unserem derzeitigen
Kenntnisstand, wurde gegen Tiazi nach Paragraph 129, also Bildung einer kriminellen Vereinigung, ermittelt. Paragraph 129 kann man einen eigenen Vortrag führen, ist ein sogenannter Strukturermittlungsparagraph zur Verfolgung von solchen Vereinigungen. Es gibt wenige Anklagen, es wird aber mehr derzeit, aber die bereits sehr niedrigschwellig
eintretenden Überwachungsmöglichkeiten in einem sehr frühen Ermittlungsstadium und die langen Vergängungsfristen macht es besonders attraktiv für die Ermittlungsbehörden. Das BKA erfasste minutiös dann den Zustand des entschlüsselten Rechners, sodass man Folgendes nachvollziehen kann. Im ersten Tab war die persönliche
Nachricht des BKA, übrigens total cleverer Nickname Sleipnirxxx. Offen, der zweite Tab ist uninteressant. Im dritten Tab war dann ein Artikel auf linke zu unten, der bestand aus einem Screenshot, den die Prinzekatze gepostet hatte. Dort war ein interner Kommentar des THC-Chefs alias WhitePrideMP3
aus dem internen Bereich des Naziforums zu sehen, in dem er sich angesichts eines Antifa-Outings über Schutzmaßnahmen für das Forum Gedanken machte. Ja, gut gelaufen. Woher weiß man das alles? Weil links unten das veröffentlicht hat. Nämlich am 10.1.2014
hat es diese Methode der Repression analysiert und veröffentlicht. Links unten, wie gesagt als Pressemedium, wird bereits jetzt nicht nur, aber hauptsächlich von linken jeder Kohle schmerzlich vermisst.
Das Foto zeigt die Teilnehmer des Klimacamps, welches zeitgleich zu den Ratsinnen stattfand und auf diesem Transpi formulierte, hier stand unsere Meinung. Deswegen werfen wir einen Blick auf die Geschichte von links unten und daran wird deutlich, warum es sich dabei um Presse handelt. Die Geschichte von Indymedia,
also nicht von links unten, sondern von Indymedia, beginnt 1999 mit der Berichterstattung von den Protesten gegen die WTO-Konferenz in Seattle. Auf dem Foto sieht man den Polizeieinsatz dagegen. Damals wurde zum ersten Mal organisiert der Open-Posting-Gedanke umgesetzt. Nachrichten aus erster Hand und aus linker Perspektive in Echtzeit.
Heute hat man dafür Periscope und Twitter, damals nicht. Das war acht Jahre nach der Entstehung des World Wide Web nicht wie heute selbstverständlich. Damals hatten wenige die technischen Möglichkeiten, Inhalte online zu verbreiten, die auch was zu sagen hatten. Damit stellte das Independent Media Center Seattle eigentlich
eine Revolution dar, nämlich den massenhaften Zugriff auf die Möglichkeit der Nachrichtenverbreitung. Bei Indymedia an sich handelt es sich um ein Do-It-Yourself-Netzwerk, dessen Geschichte auch immer von Polizeigewalt nicht nur in den Inhalten und den Berichten, sondern auch gegen die Aktivisten handelt. Das Foto zeigt
Brad Will vom EMC New York, der bei der Berichterstattung über einen Aufstand in Mexiko von der Polizei 2006 erschossen wurde. Abgesehen von den Grundprinzipien sind die EMCs aber sehr unterschiedlich, sowohl in der politischen Ausrichtung als auch in der technischen Umsetzung. 2008
Indymedia ist bereits zehn Jahre alt, fehlt es dem Netzwerk dann an Dynamik, aber leider deswegen trotzdem nicht an Meinungsverschiedenheiten, das kann man auch sehr gut nachlesen, wenn man sich damit länger beschäftigen möchte. Und auch die kurzzeitige Renaissance durch den G8-Gipfel in Heiligendamm kann den Abwärtstrend eigentlich nicht aufhalten.
Außerdem gibt es neue Medien, Blogs haben sich etabliert und die verfolgen diesen Open-Posting- Gedanken eben auch. 2009 im Zuge der Mobilisierung gegen den NATO-Gipfel in Straßburg geht links unten nach einem einjährigen Diskussionsprozess online.
Diese Erkenntnisse, was ich hier vortrage, sind übrigens keine interne. Das sind alles Selbstveröffentlichungen von links unten, die man, wenn es das noch gäbe, nachlesen könnte, die sie selbst gepostet haben und damit ihr Handeln und ihre Beweggründe transparent gemacht haben. Im Gegensatz zu anderen EMCs
gibt sich links unten ein explizit anarchistisches Grundsatzprogramm, was man auch nachlesen konnte und kennt sich jedoch eindeutig zu einem strömungsübergreifenden Ansatz, der auch so weit nachvollziehbar umgesetzt wurde. Technisch funktioniert es immer noch nach dem Do-It-Yourself- Prinzip, von der Technik der Seite bis zum linksradikalen Hosting.
Alles war auf eine konsequente Anonymität der Nutzerinnen ausgelegt und links unten schreibt es selbst mit den Worten Wir wollen gar nicht wissen, wer all die schönen Anschlagserklärungen veröffentlicht hat. Diese Selbstveröffentlichung macht im Übrigen das BMI Ihnen auch zum Vorwurf.
Aber was stand eigentlich auf links unten? Glaubt man der Verbotsverfügung eigentlich nur Hass auf Polizei und Staat oder Bombenbauanleitung? Die baden-würgenbergische Landesregierung sieht es aber in einer
Anfrage der CDU oder vielmehr in der Antwort auf die Anfrage der CDU am 15.9.2017 ganz anders. Als Hauptfunktion bot die seit Februar 2009 abrufbare Homepage den Nutzern darunter eine Vielzahl an Gruppierungen und Einzelpersonen des gewaltorientierten linksextremistischen Spektrums die Möglichkeit zur Veranstaltung
und Kampagnen zu mobilisieren und im Nachgang darüber zu berichten. Klingt halt schon ein bisschen anders und es ist nach dem Verbot. Hier zu den einzelnen Inhalten. Reportage und Recherchen als Beispiel vom 4.10.2015 die Beerdigung eines Hammerskins.
Die Hammerskins sind ein internationales Nazi-Netzwerk, das insbesondere auch in der Rechtsrock-Szene aktiv war. Und sein gleichzeitiges Outing als V-Person des Verfassungsschutzes. Ankündigungen und Aufrufe. Hier als Beispiel Proteste der Klimabewegung gegen den Braunkohleabbau im Rheinischen Revier 2017.
Aber auch Militanz. Selbstbesichtigungsschreiben zu Anschlägen auf Bahnanlagen 2011. Also man muss sich auch nicht in den Augengruben wischen. Natürlich gab es das, aber das veröffentlichen auch andere Zeitungen. Theorie und Diskussionen.
2017 natürlich interne Szenediskussion nach dem G20-Gipfel. Und Leaks. 2011 die Veröffentlichung des internen Archivs der Deutschen Burschenschaft. Das Begebenem Medium oder Presseerzeugnis stellt sich natürlich die Frage nach der Leserschaft. Da es sich um ein Online-Presseerzeugnis handelt,
wird wahrscheinlich der Großteil der Leserschaft über Suchmaschinenanfragen auf die Seite gekommen sein. Aber es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Besucher ganz einfach Linke waren. Das geht auch im Übrigen aus eigener Veröffentlichung von links unten hervor. Wie hier aus dem Jahr 2016.
Zitieren kann man das. In den Medien links unten hat sich in den siebeneinhalb Jahren des Bestehens seit Februar 2009 zur wichtigsten linksradikalen Website im deutschsprachigen Raum entwickelt. Jeden Tag besuchen Tausende Linke die Website, um sich über alle Aspekte antagonistischer Strömungen zu informieren. Eine Stelle, an dem sich links unten und das BMI im Übrigen mal sehr selten einig sind.
Oder auch hier nochmal 2010. Bei der Menge an Primärnachrichten, d.h. Nachrichten aus erster Hand, bleibt es aber nicht. Bleibt es nicht aus, dass auch andere Pressevertreterinnen zum links unten Publikum werden und die Inhalte weiterverbreiten. Hier ein paar Beispiele.
Der Spiegel zum League der Burschenschaften, die im Übrigen zum Zerfall der deutschen Burschenschaft geführt haben. Der MDR zum League der AfD-Chats, die im Übrigen dazu geführt haben,
dass eigentlich alle erkennen müssten, welches Geisteskind die AfDler sind. Junge Welt zum Selbstbezichtigungsschreiben zu den Anschlägen auf die Berliner Bahn, was ich vorhin schon gezeigt habe. 2017 die FAZ zu Bekennerschreiben
im Umfeld des G20-Gipfels. Oder das AEB zum geouteten, toten Hammerskin-V-Mann. Und die dritte, aber nicht zu verlaglässigende rührige Konsumentengruppe, die Behörden. Jetzt so ein bisschen eingeschlafen, dann können wir uns mal gemeinsam ein paar Fragen stellen.
Birdenquiz. Wer vermisst links unten am meisten? Der Bund deutscher Kriminalbeamter. Der Vorsitzende sagte, nur auf Hamburg bezogen, ich hoffe, der Bund stellt Hamburg jetzt viele 100.000 Euro
für verdeckte Ermittler bereit, denn nur so können wir weiter an die Informationen der Linksextremen kommen, die wir sonst kostenlos per Indie erhalten haben. Wo wird links unten am meisten vermisst?
In Sachsen. Das LFV Sachsen hat die meisten Belege, die auf links unten verweisen. Bremen hat seinen Bericht einfach nicht OCR gescannt und deswegen sind die disqualifiziert worden.
Und Sachsen hat sogar mehr als das BV. Und wer kann jetzt nicht mehr so dreist lügen? Auch der sächsische Innenminister. Der hat nämlich dieses Bekenner-Schreiben, das auf links unten gepostet wurde, zu den Sprengstoffanschlägen in Dresden auf eine Moschee und das ICC sofort den Linksextremisten zugeordnet.
Hat er dann auch gleich der Presse zugespielt. Das war ja dann ein Erfolg, bis das LFV Sachsen und das BKA kamen und ihn eines besseren Belehrten und sagten, das sei dann wohl ein Fake. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht taucht die Fußnote bei Linksextremismus immer auf, soll aber jetzt korrigiert werden.
Das Verbot von links unten ist im Übrigen nicht die erste Repression gegen linke Presse und Medien. Die sind Teil der geschichtlich wirklich spannenden Sache, muss ich leider ein bisschen abkürzen wegen der Zeit, weil wir gerne noch ein bisschen Platz für Fragen und Anmerkungen hätten.
Die Radikal. Die Radikal war eine stromezuübergreifende linksradikale Zeitung, die von 76 bis 2012 erschien, wechselnde Redaktion hatte, klandestine Erstellung, Debatten über Theorie, Bewegung und Militanz, eigentlich links unten gedruckt.
Die Geschichte der Radikal ist immer wieder eine Geschichte von Repression. Bereits beim ersten Strafverfahren gegen die Mache der Radikal äußerten diese sich dahingehend, dass das Strafverfahren gegen sie bereits ein Akt gegen die Pressefreiheit ist, den sie nicht bereit sind, hinzunehmen.
Es folgen 129 A-Verfahren, Razzien, Knast, Exil, über 100 Razzien im Jahr 87, zwei Jahre später der große Lauschangriff in den 90er Jahren. Hostler werden gesperrt, Razzien in den Niederlanden.
Was man sich aber damals nicht traute, wahrscheinlich, weil man etwas hatte, in dem man blättern konnte, war, diese Zeitung zu verbieten. Das Autorenkollektiv der Radikal ist niemals als Verein bezeichnet worden und ist niemals verboten worden. Nicht minder waren die Repressionen.
Also kommen wir zur Gegenwart. In der sehen sich die Betroffenen des Verbots einer mehr als schwierigen Situation gegenüber, die sich wie folgt darstellt. Alle technischen Geräte der Betroffenen aus dem Bereich IT wurden mitgenommen. Der Toaster blieb natürlich da. Was das heute im Alltag bedeutet, wenn man kein Handy
hat, kein Rechner mehr hat, kann sich jeder selber ausmalen. Geld wurde beschlagnahmt, etc., pp. Hinzu kommt das Wissen über eine fast umfassende Überwachung, die die persönliche Freiheit schon allein dadurch einschränkt, dass man sich Gedanken machen muss, ob ein Brief ankommt, auf den man
wartet oder ob man mit seiner Mutter am Telefon einfach noch über Familieninterna redet. Diese Freiheit muss jeder der Betroffenen einzeln und in vielen individuellen Klagen für jede einzelne Maßnahme sich gerichtlich versuchen, zurückzuerkämpfen. Das kostet nicht nur Nerven und Kraft, sondern auch eine Menge Geld.
Die Gerichtskosten habe ich euch nur im Überblick dargestellt. Aber dazu kommen Reisekosten zu Gerichten, Reisekosten zu ihren Anwältinnen und Anwälten und natürlich, klingt jetzt immer ein bisschen blöd, wenn man das selber als Anwalt sagt, aber auch wir kosten Geld.
Bislang wissen wir nicht von einem Strafverfahren. Aber die Repression gegen die Radikal macht auch deutlich, dass ein Strafverfahren durchaus droht. Auch das sollte es denn so sein, nicht nur persönlich belastend für die Betroffenen werden, sondern auch wieder sehr, sehr teuer.
Auf eins lege ich besonderen Wert. Das Verbot von links unten ist ein Prozedenzfall. Das Betreiberkollektiv einer Plattform, die selbst nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts zweifelsfrei unter die Pressefreiheit fällt, wird als Verein definiert,
aufgrund von Auswertung des Verfassungsschutzes, ohne Belegquellen und dann nimmt man die grobe Kelle, obwohl ein milderes Mittel, nämlich das Telemediengesetz, zur Verfügung gestanden hätte und verbietet die gesamte Plattform. Dies tut man aus politischen Gründen.
Als polemisches Beispiel, ich vertrete Opfer eines versuchten Mordes von einer Gruppierung von Nazis, die ihre Taten bei Facebook nicht nur angekündigt haben, sondern die sich bei Facebook getroffen haben, die bei Facebook menschenfeindliche Hetze verbreitet
haben. Und sie sind nicht die einzige Gruppe. Und manche von ihnen sind schon verurteilt. Facebook ist nicht einmal dafür angegriffen worden. Wenn es dem Bundesministerium des Innern gelingt, derart mit einer anderthalbseitigen Erklärung, warum links unten so schlimm
sei, dass die Pressefreiheit für sie nicht gelte, durchzukommen, dann kann sich jeder Blog und jedes andere unliebsame Medium warm anziehen. Links unten wird dann erst der Anfang gewesen sein. Und es kann sich ausweiten. Das Vereinsgesetz ist
es jetzt pro Verbot? Ich nehme es mal als Trinkpause. Und es kann sich eben ausweiten. Das Vereinsgesetz ist da sehr flexibel und die Hürden eigentlich niedrig.
Ich persönlich halte eine freie Presse für eine unabdenkbare Voraussetzung, für eine funktionierende Öffentlichkeit und eine diskursive Gesellschaft. Auch wenn ich mir dafür am Kiosk oder am Bütchen das rechtspopulistische Kompaktmagazin angucken muss,
das meint, dass Beate Tschäpe nicht hinter Gitter gehört. Deswegen sollte jedem hier im Raum daran gelegen sein, das Verfahren nicht nur weiter aufmerksam zu beobachten und zu kommentieren, sondern auch solidarisch mit den wenigen die es getroffen haben mag, aber eigentlich viel mehr gemeint waren.
Deswegen schauen wir in die Zukunft. Zunächst wirkt die Repression. Aber links unten steht symbolisch wahrscheinlich für viele hier im Raum.
Deswegen erfordern immer noch harte Zeiten unabhängige Medien. Die Zeitungsradikale gibt es nicht mehr, sondern Nachrichten aus der ersten Hand. Was die Zukunft bringt, das wird sich zeigen. Wer aber die Betroffenen mit Geldspenden hinsichtlich der immensen Verfahrenskosten unterstützen will,
der kann das tun. Vielen Dank.
Sehr interessant. Wir haben noch 5 Minuten für Fragen. Bitte nehmt die Mikrofone und wir fangen gleich an mit Mikrofon 1. Vielen Dank.
Den ersten oder einen Teil der Frage hast du schon beantwortet, in dem da jetzt eine Kontonummer steht. Hast du ungefähr eine Größenordnung, wie viel Geld neben Gerichtskosten für Anwälte, Reisekosten etc. anfällt? Es sind 20.000 für Gerichtskosten. Das macht dann Pi mal Daumen
60.000 für Anwälte plus Wifi. Also ungefähr Einschätzung. Es sind ungefähr 80.000 sowohl Geld als auch Sachwerte bei den Betroffenen beschlagnahmt worden, die notwendig waren, um auch ihr alltägliches Leben zu bestreiten. Jeder weiß, keiner von uns arbeitet ohne Rechner
oder macht sein Studium. Man kann das schwer einschätzen, weil wir noch nicht den Überblick haben, über welche Maßnahmen alle gelaufen sind. Aber ich glaube, mit Gerichtskosten und Anwaltskosten wird dieses Verfahren um die 60.000 aufwärts kosten. Das ist eine immense Summe.
Das ist ein sehr, sehr guter oberer Mittelklassewagen, der da verpulvert wird. Wir haben noch ein bisschen Mehrzeit für Fragen, habe ich gerade gehört. Ihr könnt euch ruhig noch zu den Mikrofonen begeben. Mikrofon Nummer 3 bitte. Ich fand es ganz spannend,
dass du im Grunde der Theorie gefolgt bist, die das Ministerium aufgestellt ist, dass es sich um ein Verein handelt. Ich selber denke, es wäre schon durchaus sinnvoll, das überhaupt anzugreifen, weil ich glaube nicht, dass es sich um einen Verein gehandelt hat, den man nach Vereinsrecht entsprechend auch verbieten kann. Sondern ich würde das infrage stellen,
dass konkludenter Handel – sieht mir eher nach einer GBR aus oder so – und versuchen, ob es da andere Rechtskonstruktionen gibt. Denn so sehe ich, wenn wir, auch hier als so ein Forum, sagen, ja, das war ein Verein, dann tun wir dem Ministerium einen Gefallen. Offensichtlich bin ich missverstanden worden. Wir gehen nicht davon aus, dass es ein Verein ist.
Der Punkt ist, ich habe es so dargestellt, wie es das BMI darstellt, einfach auch um zu zeigen, wie niedrig tatsächlich diese Hürden sind, um zu sagen, ihr drei seid ein Verein, und wir reglementieren euch jetzt mit diesem Verbot. Du hast ja viel über Pressefreiheit
gesprochen. Wie sieht es denn mit der etablierten Presse? Wie reagiert ihr darauf? Solidarisiert sie sich oder gibt es da auch noch Reaktionen? Kannst du da irgendwie ein bisschen was dazu sagen? Also es gab im Zuge der Razzien schon eine große Presseöffentlichkeit. Also das bedingt auch dadurch, dass der Innenminister eine Pressekonferenz
macht. Auch da gab es auch schon Diskussionen in der Presse, wo man sagte, also zum Beispiel Vorsitzende von Journalistenverbänden haben gesagt, wir sahen das auch schon kritisch und haben gesagt, das greift in die Pressefreiheit ein und das können wir uns eigentlich nicht bieten lassen. Das was mir persönlich aber fehlt ist, dass die Presse an sich, und damit meine ich jeden
Presse-Schaffenden jeglicher Art, also ob das Journalisten sind oder Redakteure oder Leute, die Presse vertreiben, die sind ja genauso betroffen, oder irgendeine Website, die das spiegelt haben, denen fehlt die Empörung, zu sagen, das ist natürlich ein plakatives Beispiel, das können wir gut verkaufen,
da können wir auch dem Mainstream gut vermitteln, dass hier die Pressefreiheit irgendwie so ein bisschen am Katzentisch ist und weil links unten ja so sehr schlimm war, deswegen habe ich auch diesen brennenden BMW-Bild genommen, aber eigentlich wird das der Door-Opener sein zu sagen, und dann gehen wir immer ein kleines Stück
weiter. Ich hatte eigentlich auch gehofft, dass die Presse das kritischer begleitet, dass sie sagt, na ja, eigentlich meinen die auch uns, bei welche Presse veröffentlicht denn nicht ein Selbstbezichtigungsschreiben, wenn sie das im Briefkasten hat? Oder ist nicht der Briefkasten der Presse genauso
etwas wie links unten, wo man das reinschmeißen kann? Warum denn nicht? Ist es nur, weil da ein Filter da sitzt, weil da ein Redakteur da sitzt? Ich glaube, da sollte die Presse sehr viel aufmerksamer hingucken und sagen, da greifen sie auch eigentlich uns an.
Mikrofon Nummer 4, bitte. Ja, ich hätte noch mal eine Frage zu dem Thema, dass der als Verein angegriffen wurde, jetzt aber die Individuen ihre Klagen und so erheben müssen. Müsste das nicht auch umgedreht werden, dass mir als Verein auftritt? Nein, wir sagen, es gibt keinen
Verein und dann müssen natürlich die Personen individuell klagen, weil wo kein Verein ist, da gibt es keinen, also Vereine funktionieren dann trotzdem ja noch nach dem Vereinsgesetz. Wo kein Verein ist, dann gibt es keinen Vorstand, der vertretungsbefugt ist. Wer soll denn da klagen? Es gibt keinen Verein. Und die einzelnen Maßnahmen, die tatsächlich Einzelpersonen, also die stehen ja bei einer einzelnen Person morgens
um fünf in der Wohnung und räumen die dann aus mit Beschlagnahmungen, etc., pp. Da muss sich jeweils die individuell betroffene Person wehren. Und das ist ja auch das Schlimme daran, das vereinzelt Leute, wenn es da nicht einen unglaublich guten solidarischen Zusammenhalt gibt.
Okay, Dankeschön. Mikrofon Nummer zwei, bitte. Ja, Loha, eine Frage. Wie sieht es eigentlich aus mit Verfahrenshilfe? Ich meine, wenn das Kosten sind, die so hoch sind, dass die Betroffenen sie nicht tragen könnten, müsste der Staat ja sozusagen die Kosten dafür ersetzen? Kommst du aus Österreich?
Ja. Ich kenne das, ich habe in Österreich verteidigt. Bei euch wird Verfahrenshilfe unter viel niedrigeren Hürden bewilligt. Bei uns ist es so, man muss wenig Geld haben, das heißt auch wenig auf der hohen Kante, kein Auto, am besten noch
Schulden und die Rechtsverfolgung muss Aussicht auf Erfolg haben. Das beurteilt im Übrigen das Gericht, was dann auch über die eigentliche Sache entscheidet. Ja, genau. Bei euch ist es etwas leichter. Bei euch gibt es auch viel früher Pflichtverteilungen.
Wir nehmen nochmal die zwei und danach die vier. Ja, ich wollte nochmal darauf hinweisen, dass die Geschichte noch etwas früher anfängt. Also schon, wer hat eigentlich gesagt, dass dieser Gipfel in Hamburg stattfinden muss? Das war eigentlich die Zutat,
die das Ganze zum Kochen gebracht hat. Also ohne diese Entscheidung wäre diese ganze Geschichte nicht gelaufen. Also mir ist es eigentlich egal, wo die
sich treffen. Was kann ich? Du kannst die Frage auch schieben. Schieben, bis die Zeit rum ist? Ja. Mikrofon nochmal viel, bitte. Ja, ich habe eine Frage zu der
E-Mail-Beschlagnahmung. Das eine, wie ist da ungefähr der rechtliche Modus in Deutschland? Also was dürfen da die Provider oder was auch nicht? In den USA zum Beispiel kann es ja auch so sein, dass die gar nicht veröffentlichen dürfen, dass irgendwie Daten weitergeben. Und das andere, vielleicht kannst du auch sagen, welche Provider das denn waren?
Also rechtlich läuft das so ab, wenn es zu einer E-Mail-Beschlagnahmung kommt, ist man geht quasi als verziehende Behörde des Vereinsverbots und damit auch der ganzen Beschlagnahmung von Post, E-Mails etc. zum Verwaltungsgericht,
wo der Provider seinen Sitz hat und sagt, es gibt hier ein Vereinsverbot, das verziehen wir jetzt und wir ermitteln immer noch die Verbotsgründe. Deswegen wollen wir diese E-Mail-Adresse haben. Und dann übermitte der Provider, der dann diesen Beschluss zugestellt bekommt, entweder sämtliche bei ihm
noch vorhandenen gespeicherten E-Mails plus die immer wieder anlaufenden, also eingehenden E-Mails und ausgehenden E-Mails sämtlicher Anhänge. Der Provider, der sich unserer Kenntnis nach nicht dagegen gewährt hat, also der hat ein eigenes Rechtsmittel dagegen, war eins und eins.
Mikrofon Nummer 3 bitte. Haben wir das dann, oder habe ich das richtig verstanden, dass die ganzen Klagen, die jetzt angestrebt werden, also im Grunde genommen nicht dazu führen können, dass dieser Präzedenzfall sich in eine Richtung entwickelt, dass man später
vielleicht mal sagen könnte, okay, das können wir, dass wir diesen taktischen Winkelzug, diese Umdeklarierung als Verein machen wir jetzt besser nicht mehr. Oder anders gefragt, diese Klagen, die jetzt laufen, sind die quasi nur dazu da, den Mitgliedern zu helfen oder den Angeklagten
ihre Sachen wiederzubekommen und um diesen taktischen Winkelzug zu verhindern, der eigentlich zu diesem Schlamassel geführt hat, also diese Umdeklarierung in einen Verein, dem müsste man durch eine Gesetzesänderung oder so etwas halt beikommen. Ich glaube, also diese Umdeklarierung, wir machen euch einfach zu einem Verein
lassen, das Telemediengesetz links liegen und nehmen die grobe Kelle und rasieren diese ganze Plattform weg. Natürlich kämpfen die Personen, denen diese Verbotsverfügung zugestellt worden ist, dagegen an. Nämlich mit den Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Da wird es genau darum gehen, was ist das, was ihr hier unterstellt,
was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, oder das Hohe Gut der Pressefreiheit. Gebt ihr hier quasi die Grundfesten einer offenen demokratischen Gesellschaft für das hier Preis? Das wird das Bundesverwaltungsgericht hier in Leipzig entscheiden. Natürlich klagen die Betroffenen
dagegen. Und genau darum wird es auch gehen, ihnen zu versuchen, zu vereiten, das mit anderen Sachen zu machen, mit anderen Plattformen, mit anderen Blogs. Aber da kämpfen fünf Leute stellvertretend für ganz, ganz viele, die es auch treffen könnte.
Danke. Wir machen mit einer Frage vom Signal Angel weiter. Die Frage ist, wieviel Verfahren in dem Zusammenhang inzwischen schon eröffnet wurden? Richtig gut vorbereitet, nicht nochmal durchgezählt. Es kommen immer welche dazu, weil wir neue Postbeschlagnahmungs- oder E-Mail-Beschlagnahmungsbeschlüsse, aber grob überschlagen sind wir
bei an die 40 klagen. Ich will das nochmal betonen, den Satz, das bin nicht ich alleine.
Sind da dran? Fünf. Wir machen mit Mikrofon zwei weiter. Was ich noch dazu hinzufügen wollte, ist, dass ich den Eindruck habe, dass da auch eigentlich was gemacht wird, was schon sehr lange Praxis ist gegen linksalternative und linksradikale Strukturen,
dass der Staat in die Situation kommt, eine Struktur zu finden, die entweder archiv frei ist oder archiv arm. Das heißt, es gibt eigentlich keine wirklich verantwortliche Person, sondern es sind ganz viele Personen, die plötzlich halt jemand nicht verantwortlich machen kann, weil man kann halt nicht
gegen irgendwie X-100-Leute, die irgendwelche Beiträge auf Indie-Media gepostet haben, ein Verfahren eröffnen, sondern dann nur gegen die Leute, die ganz explizit Indie-Media betreiben. Oder jetzt auch einen anderen Beispiel, zum Beispiel auch nach den G20-Prozessen in Hamburg,
wo dann eine Person schweren Körperverletzung und Landfriedensfonds vorgeworfen wird, obwohl es keine wirklichen Beweise gibt, dass sie in irgendeiner Weise einen Stein geworfen hat, ein Auto angezündet hat, sondern sie war einfach nur Teil dieser Demonstration, aus der heraus diese Taten geschehen sind.
Wut, aber wo ist die Frage? Ich glaube, ich weiß, darf ich? Ist das okay für dich? Ich glaube, das, was du beschrieben hast, ist sicherlich die Rondenberg-Situation in Hamburg, wo eine Demonstration, wo die Polizei sagt, sie sei massiv mit Böllern und Steinen
beworfen worden, und auf dem Video sieht man vereinzelte Würfe mit Steinen und Böllern, die nicht mal in die Nähe der Polizei kommen. Und da gab es viele Verletzte und viele Anklagen, vertrete auch einen der Betroffenen. Ich würde sagen, und das glaube ich, die Einschläge kommen näher. Man geht mit
wesentlich größerer Härte, mit einer höheren Schlagzahl und mit einer einfach höheren Massivität gegen linke Demonstrationen vor, gegen linke Medien vor. Und das ist sicherlich auch ein politisches Klima, was sich etabliert hat, wo ich einfach sagen würde, naja, wir haben halt auch einen Rechtsruck in der
Gesellschaft, es ist halt auch gerade en vogue. Was nicht heißt, dass man dagegen nicht aufstehen soll. Vielen Dank. Hallo. Ja, vielen Dank für den Vortrag und vor allem für Ihr Engagement.
Meine Frage ist eigentlich anschließend an die Wut, die gerade der Mann vor mir kundgetan hat. Und die Frage richtet sich in einen Zusammenhang zwischen sozusagen der Anonymität der Beiträge und jetzt diesen fünf Angeklagten. Inwiefern können die sozusagen dafür schuldig gesprochen werden, dass auf der Website, die sie betrieben
haben, anonyme Beiträge publiziert worden sind? Und umgekehrt die Frage, war vielleicht die Anonymität der Publizierung auch ein Grund dafür, dass hier sozusagen das als Verein deklariert wurde und
nicht gegen Einzelpersonen vorgegangen worden ist im ersten Fall. Also juristisch gesehen. Also ich würde deine Frage ganz klar mit, deine zweite Frage ganz klar mit ja. Na ja, natürlich haben Sie sich die Betreiber genommen, weil Sie an die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer, also die Autorinnen und Autoren der einzelnen Beiträge einfach nicht
herangekommen sind durch diese strenge Anonymitierung. Und da wussten Sie sich halt einfach nicht anders zu helfen. Wir reden hier nicht von Anklagen, sondern es ist quasi ein antagonistischer Rechtsstreit. Also wir sind vom Verwaltungsgericht, nicht vom Strafgericht, noch nicht und hoffentlich nicht.
Und da ist es so, dass wir davon ausgehen, dass die Verbotsverfügung nicht nur abstrakt juristisch, nämlich Presse, in die unrechtmäßiger Weise mit dem falschen Gesetz eingegriffen wird, schon scheitern muss, sondern dass wir auch einfach sagen, ihr wollt jemanden auf Grund von
Vermutung und mehr finden wir gerade in den Akten, die wir zur Verfügung haben, nicht tatsächlich so ein Vereinsverbot anlasten aufgrund von Meinungen des Verfassungsschutzes, weil mehr finden wir gerade an Belegen nicht. Was Gerichte darüber entscheiden, das liegt dann nicht mehr in unserer Macht. Wir können nur das Notwendige tun, um es Ihnen deutlich
zu machen, wie hoch der abstrakt demokratische Preis ist, den wir alle zahlen müssen, wenn Sie das durchgehen lassen. Danke. Wir nehmen nochmal die Nummer vier und haben noch Platz für zwei weitere.
Ich habe so die Frage des typischen linken Spießers. Ich bräuchte eine Spendenquittung dafür, damit ich den Staat entsprechend beteiligen kann. Wo kriege ich denn die her? Bei mir nicht. Aber gibt es da eine Adresse? Naja, also das Bankkonto gehört der Roten Hilfe Ortsgruppe Stuttgart. Ich glaube, denen
eine Mail zu schreiben wäre vielleicht eine ganz gute Idee. Okay, danke. Wir nehmen die eins.
Okay. Nummer eins bitte. Du hast ja sehr schön erklärt, weshalb wir dagegen kämpfen, wie dieses Medium verboten wurde. Wenn ich jetzt da beteiligt wäre, würde ich ja
sagen, dass ich da überhaupt etwas damit zu tun habe. Läuft das auch in diese Richtung? Dann wäre vielleicht auch so ein bisschen eher eine technische Frage. Wenn ich so etwas machen würde, würde ich auch irgendwie damit rechnen, dass so etwas mal passieren könnte. Ich würde ja auch darauf hinarbeiten.
Kannst du was dazu sagen? Ich glaube, den ersten Teil deiner Frage habe ich dem jungen Mann schon beantwortet. Wir denken, dass das nicht aufgrund von Vermutungen und so dünnen Beweisen geht. Und die zweite Frage, aber die kann ich dir leider nicht beantworten. Ich bin nur der Anwalt.
Okay, wir machen noch die Nummer fünf, den habe ich übersehen. Von mir auch erstmal einen großen Dank für den Vortrag. Ich würde gerne wissen, ob es noch andere Mittel und Wege gibt, um die Betroffenen zu unterstützen,
außer mit Geld. Naja, ich glaube, eine kritische Öffentlichkeit zu schaffen, sich damit zu beschäftigen, einfach ihnen nicht das Gefühl zu geben, dass sie damit allein stehen in irgendeiner Art und Weise. Und keine Ahnung, wenn das irgendwie ein Transpa aus deinem Fenster ist oder so. Ich glaube, das hilft schon
ziemlich viel. Noch mal einen riesigen Applaus für diesen Vortrag.
Vielen Dank.