Social Media & Recht: Saisonrückblick 2014
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Formal Metadata
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Title of Series | ||
Number of Parts | 126 | |
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Identifiers | 10.5446/33426 (DOI) | |
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Release Date | ||
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Content Metadata
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Abstract |
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00:00
MicrosoftSocial softwareTwitterBlock (periodic table)Moment (mathematics)Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:44
Social softwareWordNoten <Programm>TwitterSimilarity (geometry)Lecture/Conference
03:35
Social softwareSoftware developerCopyright infringementAlgebraic closureLecture/ConferenceXML
05:15
TRAMO <Programm>Boom barrierGoogle BloggerLecture/ConferenceComputer animation
06:58
Copyright infringementPower (physics)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
08:45
User interfaceCopyright infringementFacebookHauptspeicherInternetComputer fileData bufferLecture/ConferenceMeeting/Interview
10:59
Content (media)Copyright infringementDecision theoryLecture/Conference
12:52
HöheMilan <Programmiersprache>Copyright infringementLinieBlock (periodic table)WebsiteBlogFacebookIP addressLecture/ConferenceMeeting/Interview
15:39
TRAMO <Programm>Ende <Graphentheorie>Spring (hydrology)WebsiteVideo trackingSet (mathematics)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
17:55
Social softwareWordWebsiteCopyright infringementLecture/ConferenceXML
19:36
Limit (category theory)Umberto <Programm>Copyright infringementTwitterStudent's t-testLecture/Conference
21:53
World Wide WebSocial softwareFlickrCopyright infringementContent (media)Lattice (order)Spring (hydrology)XMLProgram flowchartLecture/Conference
23:59
Social softwareComplete metric spacePixelGebiet <Mathematik>Zusammenhang <Mathematik>Context awarenessXMLProgram flowchartLecture/Conference
25:57
Social softwareMultiplicationExterior algebraWebsiteXMLLecture/Conference
27:43
Image resolutionHypermediaSocial softwarePixelSAC <Programmiersprache>Systems <München>Block (periodic table)ARCHIVE <Programm>Lecture/ConferenceComputer animation
29:24
Image resolutionPixelHypermediaInternetSeries (mathematics)Computer animationLecture/Conference
31:07
PixelUser interfaceDirection (geometry)Content (media)DatabaseZusammenhang <Mathematik>Lecture/ConferenceMeeting/Interview
33:01
PixelImage resolutionAdvanced Encryption StandardScripting languageMetadataComputer fileLecture/ConferenceMeeting/Interview
35:46
PixelSocial softwareHypermediaZusammenhang <Mathematik>Computer fileGrand Unified TheoryImage resolutionTwitterFacebookPixelFactorizationHypermediaLecture/ConferenceMeeting/Interview
37:44
PixelHulk <Computerspiel>HypermediaSAC <Programmiersprache>Bindung <Stochastik>Social softwareUser interfaceRALLY <Programm>World Wide WebContent (media)ThumbnailComputer animationMeeting/InterviewLecture/Conference
40:25
HypermediaPixelComputer programmingFacebookWebsiteFlickrComputing platformBlogTrailThumbnailMeeting/InterviewLecture/Conference
42:35
PixelSocial softwareSquareHypermediaGoogle BloggerComputing platformFlickrThumbnailEuclidean vectorSound <Multimedia>ForceLecture/ConferenceMeeting/Interview
44:32
PixelVector graphicsLecture/Conference
46:18
Social softwareHypermediaPixelMatroidBindung <Stochastik>Grand Unified TheoryMoney <Programm>Bruch <Mathematik>Meeting/InterviewLecture/Conference
49:08
Social softwareMultiplicationMoment (mathematics)Home pagePixelLecture/Conference
51:30
Content (media)Set (mathematics)Content (media)DatabaseProtein foldingMeeting/InterviewLecture/Conference
53:32
PixelImage resolutionHypermediaWebsiteComputer animationLecture/Conference
55:27
Web pageSocial classWeb browserAdobe PhotoshopUniform resource locatorLecture/Conference
57:42
Computer musicGirderRoundingInterface (chemistry)Web pageGrand Unified TheoryComputing platformLecture/Conference
59:48
User interfacePlane (geometry)Computer musicInstanz <Informatik>Programmer (hardware)MetadataMeeting/InterviewLecture/Conference
01:02:28
E-learningComputer musicThumbnailGoogleCopyright infringementForceLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:04:44
Game theoryPressureMeeting/InterviewLecture/Conference
01:06:47
GoogleNullApple <Marke>Computer fileDatabaseLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:08:38
User interfaceComputer musicServer (computing)System identificationBoom barrier8 (number)Content (media)Content (media)Overlay-NetzWeb pageLecture/Conference
01:10:59
Menu (computing)User interfaceWebsiteContent (media)Lecture/Conference
01:12:51
Social softwareMotion (physics)Algebraic closureCopyright infringementBlogBlock (periodic table)XMLLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:14:31
Social softwareMagnetic stripe cardDynamic random-access memoryFacebookTwitterRoute of administrationCopyright infringementGrand Unified TheoryLecture/ConferenceXMLUML
01:17:09
Social softwareGrand Unified TheorySakokuBlock (periodic table)XMLProgram flowchartLecture/Conference
01:19:02
PerimeterState of matterThumbnailFacebookBuildingVideo projectorLecture/Conference
01:22:34
User interfaceInstallation artBlogCopyright infringementBuildingPlane (geometry)Kara <Programmierung>Lecture/Conference
01:27:01
YouTubePRINCE2Internet der DingeBoom barrierForm (programming)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
01:30:02
Angular resolutionState of matterMover <Programm>Lecture/Conference
01:32:39
Social softwareErkennbarkeit <Automatentheorie>FacebookMach's principleBlogFacebookBlock (periodic table)TwitterWeb pageUser profileFluidInformationComputer animationLecture/Conference
01:34:25
CodeMULI <Programmiersprache>Computing platformUser profileLecture/Conference
01:36:11
Mach's principleWikiXINGFacebookComputing platformDisintegrationLecture/Conference
01:38:33
User interfaceDecision theoryWebsiteFacebookVariable (mathematics)PerimeterMotion (physics)Content (media)InternetLecture/Conference
01:41:31
FacebookSanitary sewerComputing platformChannel <Internet>Heat waveLecture/Conference
01:44:07
Social softwareTerminal equipmentTwitterInformationLink (knot theory)Computing platformWEBDesktopGRADELecture/Conference
01:45:46
User interfaceIP addressPhysical lawLecture/Conference
01:48:32
Content (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
01:50:15
Social softwareFacebookLengthBlock (periodic table)Electronic data processingIP addressWordPressInternetWebsiteServer (computing)BlogComputer animationLecture/Conference
01:52:48
GoogleDatenerhebungInformation privacyWebsiteVideo trackingElectronic data processingFacebookPatch (Unix)Lecture/Conference
01:54:46
Link (knot theory)DatenerhebungProcess (computing)WebsiteZusammenhang <Mathematik>TwitterFacebookStructural loadYouTubeAbruf <Informatik>Channel <Internet>Internet der DingeTOUR <Programm>Lecture/Conference
01:57:11
Social softwareProduct (category theory)Rogue waveSanitary sewerGoogle BloggerChain ruleContent (media)ZahlComputer animationLecture/Conference
01:58:46
Link (knot theory)ICONSample (statistics)Google BloggerBlock (periodic table)Bindung <Stochastik>Content (media)Content (media)Lecture/Conference
02:00:58
9 (number)Zusammenhang <Mathematik>Lecture/Conference
02:02:35
Social softwareHTMLUser interfaceUniformer RaumContent (media)WORD für WINDOWSContent (media)InternetProduct (category theory)RollbewegungGoogle BloggerPlatteXMLLecture/Conference
02:06:16
MicrosoftComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
00:22
Ich finde es ganz geil, dass es inzwischen hier Speaker gibt auf der Republika, die einen Fanclub von, ich schätze mal, 10.000 Menschen haben. Leider gehen so viele Leute hier nicht rein. Aus Gründen der Sicherheit, bitte nicht zündeln, rauchen oder irgendwas komisches machen, weil sonst wird es hier wirklich eng heute. Wir freuen uns sehr,
00:43
dass die beiden wieder da sind jetzt schon seit, ich glaube, 2009, jedes Jahr mit ihrem Social Media-Recht-Jahresrückblick hier bei uns auf der Bühne. Ganz herzlichen Applaus für Thorsten Feldmann und Henning Krieg. Und viel Spaß dabei.
01:03
Vielen Dank. Der Saal wird jedes Jahr kleiner, deshalb wirkt es nur so, als seien jedes Jahr mehr Leute da. Wir sind Henning Krieg, das ist er und ich bin Thorsten Feldmann. Henning war in seinem früheren Leben der erste Justizjahr bei eBay. Heute ist er Justizjahr eines internationalen Softwarekonzerns.
01:21
Außerdem ist er Trainer einer Frauenfußballmannschaft, die in der Landesliga spielt und in die Verbandsliga aufsteigen wird. Der junge Herr, der neben mir Lobseil badert, ist Thorsten Feldmann. Kennt ihr Anwalt
01:40
auf Twitter unterwegs als Feldblock? Diesen Widerspruch auf Twitter, als Feldblock unterwegs zu sein, habe ich bis heute nicht verstanden. Allerdings, IT-Rechtler, Medienrechtler, unter anderem aktiv für Wikimedia, ist ein großer Name sehr viel und damit lassen wir doch die Vorstellungen hier mal zu Ende gehen.
02:01
Jede und jeder von euch sollte so einen kleinen Zettel haben. Wer den nicht hat, hier gibt es den Kollegen Schwenke, der hat noch mehr. Der würde gleich noch mal rumgehen. Oder komm zu mir. Oder lasst den Thomas doch einfach durchgehen. Bullshit-Bingo, für diejenigen, die nicht wissen, wie das geht.
02:21
Wenn die Begriffe, die bei euch auf dem Zettel stehen, hier oben auf der Bühne genannt werden, also nicht da unten, also jemand, der jetzt einfach aufspringt und diese zwölf Worte vorliest und dann Bingo brüllt, der hat nicht gewonnen, sondern wer als erstes die zwölf Worte durchgekreuzt hat, Bingo brüllt, wirklich als erster, der oder die kann auch gewinnen, nicht nur an Erkenntnis gewinnen, sondern
02:43
das wäre der Preis heute für das Bullshit-Bingo. Genau, das Ganze wird nicht notariell begleitet von Herrn Dr. Fleischhauer, sondern anwaltlich begleitet von Thomas Schwenke. Auch, ich glaube, der hat 10 mal so viele oder 20 mal, 100 mal so viele Follower wie ich auf Twitter für sein
03:04
Social-Media-Rechtsangebot da und der wird also sehr genau darüber wachen, dass hier niemand bescheißt. Genau, und der Rechtsweg ist bei dieser Geschichte natürlich ausgeschlossen. Genau. Fangen wir an? Wir könnten. Wir haben 90 Minuten, das ist weniger, als wir,
03:22
glaube ich, letztes Jahr hatten. So, damit wollen wir uns heute beschäftigen, wir haben ein ähnliches, ähnliche Tracklist, wie die letzten Jahre immer, wir haben es ein bisschen modifiziert, bisschen umgestellt, bisschen gestraft. Wir beschäftigen uns mit diesen vier Themen, nämlich mit dem Urheberrecht,
03:41
dem Impressum, dem Datenschutz und der Schleichwerbung. Da gibt es jeweils aktuelle Entwicklungen in den letzten zwölf Monaten, von denen wir glauben, dass sie es wert sind, dass man darüber berichtet. Wie immer wollen wir unterbrochen werden. Darauf legen wir immer, haben wir schon immer großen Wert gelegt.
04:02
Einfach, wenn Fragen sind, wir können es hier nur sehr schlecht sehen, weil hier so ein Spotlight auf uns gerichtet ist, deshalb vielleicht einfach reinbrüllen. Und wenn wir aber die Frage als zu abseitig erachten, dann nehmen wir uns das Recht raus, vielleicht auf eine spätere Diskussion zu verweisen, die wir dann draußen gern auf den Gang führen können.
04:24
Des Weiteren sind wir es daran gewöhnt, die Leute zu duzen, wenn das einer nicht mag, dann möge er bitte schweigen. Der kann dann gerne zu mir in die Kanzlei kommen und mich als Anwalt gegen Geld beauftragen, dann wird auch gesiezt, aber hier wird geduzt.
04:43
So, fangen wir an mit dem Urheberrecht. Ach ja, das hatten wir letztes Jahr, das war der letztjährige Test zum Abschluss letztes Jahr. Das war ein Tweet von mir, den wir dann alle als nach unserer Vorlesung alle ganz eindeutig als Urheberrechtsverletzung erkannt haben, weil nämlich hier ich eine
05:05
urheberrechtlich geschützte Briefmarke abfotografiert und getweetet habe, ohne dass ich irgendeine Schranke für mich hätte in Anspruch nehmen können und so ähnlich. Das ist jetzt klar, das wissen wir jetzt alle und hier machen wir einfach weiter, nämlich beim Recht am Bild und dem Recht am Motiv.
05:22
Und wenn der Kollege Feldmann gerade von der Schranke gesprochen hat, er liebt dieses Wort. Schranke heißt nichts anderes. Es gibt bestimmte Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz. Zitatrecht kommen wir später noch dazu. Und wenn er von Schranken spricht, dann spricht er quasi von den Schranken, die das Urheberrecht blockieren in dem Fall.
05:45
Urheberrecht, ich habe dieses Jahr irgendwann mal getweetert, die gefühlten Rechtsprobleme von Bloggern und Podcastern oder die gefühlten fünf größten Rechtsprobleme von Bloggern und Podcastern. Erstens Impressum, zweitens Impressum, drittens Impressum,
06:01
viertens Impressum und das fünfte dann auch. Tatsächlich sieht das ziemlich anders aus, man kann eigentlich die ersten vier durch Urheberrecht ersetzen und das fünfte ist dann eigentlich, eigentlich aber dazu kommen wir noch, immer noch nicht das Impressum. Da oben steht, Recht am Bild und Recht am Motiv. Grundsätzlich zum Urheberrecht, nicht alles, nicht jeder Text, nicht jeder, jede Musik ist urheberrechtlich geschützt.
06:25
Es braucht dafür eine gewisse Schöpfungshöhe. Das heißt, nicht jeder, wenn zum Beispiel jemand ein Transkript anfertigt, von dem was Thorsten und ich hier erzählen und das online stellt, da würde ich bezweifeln, dass wir an unseren gesprochenen Worten so fein geschliffen sind, die hier nicht Urheberrecht haben, also da ist diese Schöpfungshöhe nicht erreicht. Ganz anders sieht es leider aus bei
06:46
Fotografien. Bei Fotografien braucht ihr keine Schöpfungshöhe. Jedes Foto und sei es noch irgendwie so aus der Hüfte geknipst oder hintenrum oder die Selfies von der Bühne hier, die sind urheberrechtlich geschützt. Deswegen sind Fotos das absolute Minenfeld und bitte, bitte, bitte verwendet Fotos nur, wenn ihr sicher sein
07:05
könnt, also fremde Fotos, dass ihr das auch dürft. Das wird sehr, sehr gerne abgemahnt. Noch kurz vor den Fotos, wir haben gesagt, also Schöpfungshöhe, wir hatten eben einen sehr guten Workshop zum Thema Zensurheberrecht.
07:21
Da ist die Frage, zum Beispiel bei Texten, hat man immer Argumentationsspielräume, ob vielleicht die Schöpfungshöhe gegeben ist, ob der Eigenanteil so hoch ist, dass man von einem Gesamttext, dass man von einem urheberrechtlichen Schutz sprechen kann. Bei Fotos, also Bildern und bei Laufbildern, also bei Videos, bei selbst kürzesten Sequenzen,
07:42
es ist überhaupt keine Diskussion. Das kommt daher, dass nämlich vor ungefähr 120 Jahren als Urheberrecht erlassen wurde. Damals war es halt noch so ein bisschen aufwendiger, ein Foto zu machen, da musste der Fotografen Aufbau hinstellen und hat dann alle bitten müssen, still zu stehen, weil die Belichtungszeiten zu lang waren, das heißt war richtig Aufwand. Da hat man gesagt, ja, und das
08:06
zu komponieren, das Foto auch zu komponieren, das führt dann zu einem urheberrechtlichen Schutz. Die Leistung ist so hochwertig, dass wir sie urheberrechtlich schützen. Das hört nicht mehr so aufwendig und deshalb gibt es dann also auch Ungerechtigkeiten im Urheberrecht, wie ich finde. Bestimmte Leistungen sind per
08:22
se urheberrechtlich schutzfähig, auch wenn sie überhaupt nichts wert sind. Hab gestern ein Foto von meiner elfjährigen Tochter verschickt, das war nicht besonders, aber es war eine Urheberrechtsverletzung, weil ich sie nicht gefragt hab. Andere Leistungen hingegen, die sehr viel Schweiß kosten, da geht man vielleicht leer aus. Also es ist ungerecht, aber damit müsste er leben.
08:46
Wie verletze ich das Urheberrecht? Natürlich, indem ich, man hat es eben gesehen, einfach ein Foto kopiere und vielleicht Tweete oder Facebook einstellt, das heißt also ich
09:00
vervielfältige es, mache es öffentlich zugänglich, soweit so einfach. Wir haben im letzten Jahr alle erlebt, oder alle habt ihr gehört von den RedTube Abmahnungen, die für meine Begriffe lächerlich waren von der Stoßrichtung her, weil
09:22
es wäre dort auch, dass das Angucken dieser Filme wurde in diesen Abmahnungen als Urheberrechtsverletzung bezeichnet. Das muss man sich mal vorstellen, wenn das eine Urheberrechtsverletzung gewesen wäre, dann wäre es auch eine Urheberrechtsverletzung gewesen, wenn ich ein urheberrechtswidrig ins Netz eingestellten Text gelesen hätte. Und jetzt hat aber das Landgericht Köln in einem Beschluss gesagt, dass da eine
09:47
Abamalsschranke greift, nämlich der 44a. Also das heißt, wenn wir das Werk im Internet bloß genießen, einfach in unseren Arbeitsspeicher laden, ist das keine Vervielfertigungshandlung, keine urheberrechtswidrige Vervielfertigungshandlung. Wenn wir selbst damit was anstellen, also irgendwo einstellen, dann müssen wir, da müssen wir sehr aufpassen.
10:06
Genau, und da halt noch mal der Punkt. Thorsten hat eben gesagt, wenn wir uns das angucken, wenn wir etwas lesen, natürlich geht das nicht darum, was in euren Köpfen vor sich geht, wie ihr das konsumiert, sondern eben diese technische Vorgang des zumindest
10:21
kurzzeitigen Zwischenspeicherns auf eurem lokalen Rechner. Da hat halt die abmahnende Seite gesagt, naja, das ist ein Vervielfertigungsvorgang. Und das kann man aber mit gutem Grund auch anders sehen. Ansonsten, und da merkt ihr aber auf der anderen Seite auch einfach die wie Probleme
10:40
im rechtlichen Bereich auf einmal wirklich so Lawinen los treten können. Wer sich so ein bisschen mit dieser Red-Tube-Geschichte beschäftigt hat, noch mal für diejenigen, an denen das vielleicht vorbeigegangen ist, ist einfach ein Pornoportal oder ein Erotikportal, auf dem halt Filme hochgespielt wurden und einer dieser Filme, der der Gegenstand des Verfahrens war, ist halt angeblich rechtswidrig hochgeladen worden.
11:06
Und wenn diese Abmahnung durchgegangen wäre, wäre das die nächste Steilvorlage für sich selbst bereichernde Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weil ehrlich gesagt lässt sich Content ja relativ leicht verschleiert hochladen.
11:23
Und wenn ich das schon selber gemacht habe, dann weiß ich natürlich auch, wo der ist. Wenn man mir dann aber nicht nachweisen kann, dass ich als Rechteinhaber das selber hochgeladen habe, kann ich später mit dem Finger da drauf zeigen und sagen, whoops, das ist meins. Und jeder, der sich das angeguckt hat, der ist jetzt noch mal dran. Also das wäre ziemlich katastrophal.
11:44
Und da merkt man einfach wieder, das ist so ein möglicher Systembruch im Gerechtigkeitssystem, dass wir so ein bisschen händeringend versuchen müssen, im Online-Bereich weiter aufrecht erhalten zu können. Man muss dazu sagen, eigentlich kann man dem Abmahner in dem Fall dankbar sein, dass die Problematik mal ein bisschen durch die
12:01
in die Öffentlichkeit gekommen ist und dann das Landgericht Königlich-Veranlass gesehen hat, da mal ein Statement abzugeben, dass der bloße Konsum eines Pornofilms, Urheberrechtswidrig, der Urheberrechtswidrig ins Netz gestellt wurde, keine Urheberrechtsverletzung ist, weil vorher war das immer durchaus so ein bisschen umstritten. Also wenn man ein, zwei Jahre zurückdenkt, gab es den Fall Kino.to,
12:25
wo die Industrie sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass die Kunden oder die Nutzer von Kino.to sich wiederum auch Urheberrechtsverletzungen schuldig machen, das wäre eine Straftat. Und da gab es auch Strafverfahren tatsächlich. Und da haben Amtsgerichte, kleinere Amtsgerichte, wohl
12:42
Entscheidungen habe ich nicht gelesen, aber wohl eine Urheberrechtsverletzung auch bejaht. Und jetzt durch diese große Aufregung und die Diskussion, die darüber in Gang gesetzt wurde, ist man wohl herrschend zu der Meinung gelangt, dass hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
13:03
Kurz RedTube noch abmachen und so. Sagen wir RedTube noch kurz weiter. Also Abmahnindustrie. Der RedTube-Fall im letzten Jahr wird ja oft, vor allem von Anwälten, die
13:25
viele Blogs betreiben, wird ja sozusagen Abmahnskandal und alles ganz furchtbar. Die böse, bösen Rechteinhaber, die hier viele unschuldige Nutzer in Anspruch nehmen. Also dazu muss man sagen, RedTube war für mich persönlich in erster Linie mal ein Datenskandal.
13:46
Es war kein Abmahnskandal, war kein Urheberrechtskandal. Man muss sich hier mal vorstellen, dass eigentlich haben wir ja so eine gewisse Anonymität im Netz. Und was hier passiert ist, ist, dass massenhaft Nutzerdaten von Internetnutzern, die einfach eine Website besucht haben,
14:05
an eine sehr sehr dubiose Organisation, nämlich den angeblichen Rechteinhaber, ein Porno-Film-Produzent, herausgegeben wurde. Unter dem Aspekt wird dieser Fall überhaupt nicht diskutiert. Wir sprechen Datenschutz,
14:21
sprechen wir über NSA, wir sprechen über böses Google, über böses Facebook, aber wir sprechen überhaupt nicht über diesen Datenskandal bei RedTube. Ich meine, wenn ich mir einen Porno-Film angeguckt habe, theoretisch, bei RedTube, so da hat jetzt jemand meine Adresse, so ein Porno-Produzent, auf Basis einer,
14:47
eines Verhaltens von mir, das nicht als Urheberrechtsverletzung angesehen werden kann. also das ist mal der der erste Punkt, der für mich, den ich hier loswerden wollte, in Bezug auf RedTube. Der zweite Punkt ist,
15:02
es wird immer gesagt, naja, der Anwalt, der da abgemahnt hat, für diesen Rechteinhaber, das sei ja so ein ganz böser Abzocker. Da muss ich sagen, ja, kann sein. Überrascht aber nicht wirklich, weil das machen die halt und die Leute, die abmahnen für solche Rechteinhaber, die leben auch irgendwo mit ihrem Ruf, die stellen sich halt vorne hin und sagen, jawoll,
15:24
ich arbeite für diese Firma ab und von mir aus bin ich auch der Böse. Kann man kritisieren, muss man kritisieren. Aber wo ich auch ein bisschen Diskussion vermisse, ist über die ganzen anderen Anwälte, die irgendwie den Nutzern Angst gemacht haben und gesagt haben, oh, ich hab bei einer RedTube-Abmahnung gekommen, oh, das ist
15:42
vielleicht eine Straftatum, oh, kommt hier alle zu mir und zahlt mir 500 Euro, damit ich diesen Anspruch abwehre. Die Leute, die zu mir gekommen sind, die hab ich weggeschickt und hab gesagt, da passiert nix. Und letzten Endes, es ist auch nix passiert. Aber ich gehe jede Wette ein, dass die sogenannten Abmahn-Opfer-Anwälte
16:00
mehr Umsätze generiert haben, als die eigentlichen Abmahner. Ja, und da muss man sehen, die Abmahnindustrie, da profitieren zwei von. Und das ist eine Nachricht, die ich hier auch nochmal vor Publikum abgeben wollte. Auch vielleicht nicht jeder alarmistischen Anwaltswebsite glauben, dass sofort immer irgendwas passieren kann.
16:23
Ein bisschen Gelassenheit, ein bisschen Common Sense und vielleicht mal ein bisschen seriöse Quellen verfolgen. Das hilft dann auch. Genau, und in der Tat, diese Geschichte mit den, ist natürlich auch so eine Zwickmühle. Natürlich haben wir auch immer im privaten Bereich Leute im Freundes- oder Bekanntenkreis hier einander anhauen und sagen hier,
16:44
pass auf, der Mitbewohner, einer meiner Spielerinnen zum Beispiel, hat irgendwas runtergeladen und hat eine Abmahnung bekommen. Und das sind Studierende und für die sind die paar hundert Euro jede Menge Geld. Das ist natürlich schon gut Holz.
17:01
Und insofern ist es für einen Laien natürlich auch so ein bisschen schwierig einzuschätzen, gehe ich jetzt zum Anwalt oder nicht damit. Eigentlich will ich mich so oder so zahl ich ja. Entweder ich muss den Abmahnenden dessen Anwalt bezahlen oder mein eigener Anwalt wird das Ganze ja auch nicht für laut tun. Insofern ist man da als Abmahnopfer, wobei ich den Begriff eigentlich ziemlich hasse, natürlich in einer etwas unvorteilhaften Situation.
17:22
Und wie Torsten eben sagt, diese Industrialisierung der Industrie, bitte denkt nicht, dass die nur auf der Seite der sogenannten bösen Abmahnner wäre. Abmahnungen grundsätzlich sind eigentlich gar nicht mal eine schlechte Sache. Das Institut als solches ist nämlich dazu da Gerichtsverfahren, die aufwendiger wären, die teurer wären, eigentlich zu vermeiden.
17:40
Die Idee dahinter ist gar nicht mal so schlecht. Und die Industrialisierung findet auch auf der anderen Seite statt. Und da gibt es dann eben auch so Äußerungen wie die durchschnittliche Facebook-Seite ist 15.000 Euro wert. Mit der dann Kollegen natürlich auch in den großen Medien die Schlagzeilen dominieren. Allerdings ist das so eine Art des Holzhammer-Marketings, die ein bisschen unangenehm ist.
18:03
Ja, das muss man natürlich auch sagen. Also der, der gesagt hat, die Website ist 15.000 Euro wert, der sagt auch, naja, wenn man sich auf Abmahn-Abwehr spezialisiert hat, da muss man halt zusehen, weil die Fälle sind relativ kleine, muss man zusehen, dass man möglichst alle bekommt. Und deshalb muss man besonders bei Abmahn-Wählen, muss man dann besonders die Reitschwelle des Publikums durch harte Worte durchstoßen.
18:27
Okay. Zurück zum Thema, rechter Bild und rechter Motiv, ganz oben. Rechter Bild, haben wir eben gesagt, bitte seid vorsichtig bei Fotos, insbesondere rechter Motiv. Es geht natürlich auch darum, was ihr da fotografiert habt. Also nicht alles, was ihr fotografieren könnt, theoretisch, darf auch fotografiert werden.
18:45
Sprich, es sind dann solche Thematiken wie ein Foto von einem Foto. Das heißt, wenn ihr ein Foto aus einem Bildband macht und das dann verwendet, da wäre dann das Motiv der Bildband oder das Bild, das eben in diesem Bildband ist. Und da werdet ihr dann, obwohl ihr das Foto selber gemacht habt, das bricht aber natürlich nicht das Recht an dem Motiv, das ihr da habt, also auch solche Geschichten.
19:03
Sprich, bitte wirklich auseinanderhalten, dieses rechter Bild und rechter Motiv, sodass ihr auch da darauf achtet. Genau, das war das, was wir letztes Jahr gelernt haben. Das Foto ist von mir selbst, da habe ich natürlich alle Nutzungsrechte, aber ich habe natürlich nicht die Rechte am Motiv.
19:20
Das hat hier Janosch oder die Firma, die Janosch vermarktet. Wenn ich das jetzt hier an die Wand werfe, ist es übrigens keine Urheberrechtsverletzung oder vielleicht doch, weil ich vielleicht vom Zitatrecht Gebrauch machen kann. Wobei nein, ich kann wahrscheinlich nicht vom Zitatrecht Gebrauch machen, weil ich mich nicht inhaltlich mit dem da auseinandersetze. Du könntest uns was über Janosch erzählen oder über Portoerhöhungen.
19:42
Nein, da steht Zitatrecht auf unserer Liste fürs Bullshit-Bingo und deshalb musste ich das sagen, ich glaube, ich habe es noch nicht gesagt. Ja gut, auf der Bullshit-Liste steht aber auch Twitter drauf, also insofern. Und Wubu Selas, ich weiß gar nicht, warum. Achso, ja, genau. Und irgendjemand hat da auch, darf ich das erzählen oder willst du das erzählen?
20:01
Moment, ganz kurz um den Funko zu machen. Also Motiv, das Foto, das Rechte an dem Foto da, Rechte an dem Motiv, irgendwo ganz anders, deswegen Urheberrechtsverletzung. Die Geschichte zu Wubu Selas schlicht und einfach, uns macht das Ding hier wahnsinnig viel Spaß, wir
20:23
freuen uns jedes Jahr drauf und dementsprechend ist auch so die Vorspannung bei uns ein bisschen größer. Und vor zwei Tagen hat Thorsten mir geschrieben, er hat mir geschrieben, er habe geträumt, darüber hat er mir noch nie geschrieben, das fand ich irgendwie auch ganz nett. Und er habe geträumt von unserer Session, am Anfang wäre sie ganz leer gewesen, merkt das ja auch so, diese Anspannung ist bei uns auch da,
20:43
zum Schluss sei sie aber voll gewesen und mittendrin seien noch acht Studenten mit Wubu Selas gekommen und hätten das gesprengt. So, und das ist so. Ein Flashmob. Gut, also Wubu Selas abhaken.
21:00
Am besten selbst machen, ist klar, oder Rechte einholen. Andere Alternativen, da sollte man sich nicht so darauf verlassen, vor allem auf die doch recht engen Ausnahmen im Urheberrechtsgesetz, es sei dann mal beschäftigt sich professionell damit. Wenn man nicht selbst machen kann und seine Website, sein Social Media Profil oder was auch immer mit Fotos bestücken will,
21:29
kann man natürlich zurückgreifen auf freie und kostenlose, freie Lizenzen oder unter freie Lizenz gestellte Materialien. Und es gibt auch ein paar Anbieter, die kostenlos Bildmaterial ins Netz stellen.
21:46
Ne, wir fangen erst an mit CC, sehe ich gerade. Ok, ganz kurz. Creative Commons, großartige Idee. Wieso gibt es überhaupt Creative Commons? Die meisten von euch werden davon schon gehört haben, die Idee ist einfach bestechend.
22:01
Hintergrund ist folgender, wir haben eben gesagt, bei einem Foto, jedes Foto ist von vornherein urheberrechtlich geschützt. Ganz viele Fotografen aber zum Beispiel sagen, hey, mir macht das Spaß, ich stelle die auch gerne zur Verfügung. Wenn jemand anderes meine Bilder, meine Werke verwenden will, dann sollen die das gerne machen können. Oder dann sollen die das unter bestimmten Umständen machen können. So, wenn ich die aber einfach ins Netz stelle, auf Flickr hochlade oder was weiß ich wo, und das nicht dazuschreibe,
22:25
dann dürfen andere Leute das nicht. Dann habe ich damit noch nicht die entsprechenden Rechte freigegeben. Und die Idee hinter Creative Commons ist einfach, hey, lass uns doch mal ein Lizensierungssystem entwickeln und das hat man damit gemacht, wo Urheber und Autoren schlicht und einfach ihre Werke, ihre Fotos, ihre Texte, was auch immer urheberrechtlich geschützt ist,
22:44
veröffentlichen können unter dieser freien Lizenz. Hier kann man sich dann so ein Baukastensystem zusammenklicken. Hier seht ihr die verschiedenen Möglichkeiten, die da sind und kann dann sagen, ihr dürft es unter diesen oder jenen Umständen verwenden, kostenlos. Ganz wichtig, Attribution, also eine Namensnennung muss immer erfolgen bei Creative Commons.
23:03
Und das zweite, was auch immer erfolgen muss, es muss erwähnt werden bei der Verwendung des entsprechenden Inhalts, unter welcher Lizenz dieser Inhalt steht. Das sind zwei ganz wesentliche Bedingungen, die man immer einhalten muss und wenn ihr die nicht einhaltet, seid ihr nicht innerhalb dem Rahmen,
23:21
der euch da freigegeben ist und dann stellt das nämlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Selbst sehr profilierte Medienjournalisten, zumindest mit dieser Nennung des Urhebers und Nennung der Lizenzform, sieht man immer wieder, dass das nicht passiert, das ist einfach ärgerlich, das ist nicht notwendig. Kurze Präzisierung noch, die Grafik ist unvollständig.
23:41
Bitte? Wunderbar, kommen wir gleich zu, gute Frage. Diese Grafik ist unvollständig insoweit, weil eine nämlich fehlt, nämlich die CC0 oder CC0, wo weitestmögliche Freiheit gewährt wird.
24:01
Da muss noch nicht mal eine Attribution erfolgen, weiß das jemand, bei CC0? Muss nicht, eben. Gut, Entschuldigung, das wollte ich nur vollständigkeitshalber anmerken. Und die Frage, die eben kam, wo muss das angegeben werden? Pixelio war ja da so eine Entscheidung, die... Da können wir gerade weiter, Anni, hier, ah, nee, das ist... Ja, genau, können wir dazu.
24:20
Normalerweise muss so eine Angabe im unmittelbaren Umfeld des verwendeten Werkes erfolgen, also daneben. Bei Pixelio kommen wir gleich noch dazu, ob das vielleicht auch im Bild selber sein muss. Pixelio ist echt eine unsägliche Geschichte. Aber da war die Frage eben grundsätzlich neben dem Bild oder in unmittelbarer räumlicher Zusammenhang,
24:41
im Impressum irgendwo, das reicht grundsätzlich nicht aus. Grundsätzlich nicht. Das sind dann immer aber die Urhebernennungen, die stellen auch so ein bisschen auf Üblichkeit ab. Wenn es im Impressum steht, dann hat man im Streitfall immerhin noch Argumentationsspielräume und solche Fälle werden oft über Argumentationsspielräume gelöst.
25:00
Aber ich würde favorisieren, wenn man es tatsächlich im Zusammenhang mit dem Foto direkt sinnlich wahrnehmbar, dazu komme ich auch gleich noch, sinnlich wahrnehmbar anbringt. Sinnlich wahrnehmbar stand nicht auf der Liste, oder? Nee, aber das finde ich so schön. Es gibt eine Lizenz, vor der wir letztes Jahr gewarnt haben, das ist die NC, die Non-Commercial.
25:29
Das heißt, das ist eine Lizenz, die mich berechtigt, Werke zu nutzen, aber nur in nicht-kommerziellen Kontexten.
25:40
Und da war die Frage, was ist NC? Und da steht hier, er hat getwittert, und ich habe es hier von Matthias Schindler übernommen, der es geretweetet hat, das stände für not compatible. Und das ist in der Tat wahr, wir haben letztes Jahr gesagt, lasst die Finger von der NC-Lizenz,
26:04
weil es heillos umstritten ist, was Non-Commercial Use ist. Also ist Non-Commercial Use, wenn ich eine gemeinnützige Organisation betreibe und ein Foto auf die Website packe, das unter einer NC-Lizenz steht, ist wohl zu verneinen.
26:21
Ja, gerne. Muss verlinkt werden. Ja, also würde ich sagen, das muss verlinkt werden. Andere Meinungen? Nein, eben, muss verlinkt werden.
26:42
Was übrigens ganz interessant ist, wie macht man das in einem Tweet oder so? Also klar, ist schwierig. Also NC hatten wir letztes Jahr gesagt, dass wir davon abraten, weil es auch in der Creative Commons Community wahnsinnig umstritten ist,
27:05
sowohl auf rechte Inhaberseite als auch auf Nutzerseite, was denn Non-Commercial sein soll. Und siehe da, schwuppdiwupp, Arno Lampmann, ein Kollege aus Köln, erwirkt eine Einzweilige Verfügung gegen das Deutschlandradio.
27:22
Deutschlandradio gebührenfinanziert, könnte man sagen, okay, die handeln ja nicht kommerziell, haben auch keine Werbung. Und die haben irgendwo ein Foto verwendet, das unter einer NC-Lizenz stand. Bap, Einzweil-Verfügung. Und, der Arno sagt es wenigstens, dass er abmahnt.
27:45
Er sagt manchmal auch, Abmahnungen sind böse, aber für... Also ich würde ihn deswegen nicht unbedingt als Abmahn-Anwalt bezeichnen, aber in der Tat, jetzt nur, dass jemand abmahnt, macht jemand natürlich nicht per se zum schlechten Menschen.
28:00
Aber macht Werbung damit, kontaktieren Sie uns. Okay, aber um den... Good, anyways. Das ist das, was man also, bitte Finger weg von der NC, überall wo NC steht, würde ich nicht nutzen. Genau, um das einfach für euch nochmal zu illustrieren. Ich nehme an, relativ wenige von euch sind Anstalten des öffentlichen Rechts,
28:21
wie zum Beispiel Deutschlandradio. Allerdings, wenn ihr selber publiziert, kann es natürlich sein, dass man irgendwo mal Werbebanner drauf hat, oder man kann das Ganze zum Beispiel auch diskutieren, wenn ihr eine Seite habt, und ihr arbeitet mit Affiliate-Programmen. Da lässt sich durchaus diskutieren, naja, ist das dadurch ein Commercial Undertaking, was ihr da auf der Seite macht,
28:41
weil irgendwo generiert er dadurch ja auch Revenue, um dabei zu bleiben. Nächstes Thema ist einfach, neben Thorsten und mich, wir haben beide Blogs, auch wenn wir da vielleicht einmal im Jahr was posten, nämlich eigentlich immer so um die Republikar. Und das war's dann, aber das steht natürlich in unserem beruflichen Kontext. Also da ist keine Werbung drauf, damit verdienen wir nicht unmittelbar Geld,
29:00
aber trotzdem könnte man da zum Beispiel auch sagen, ist das eigentlich Commercial, weil die beiden Jungs sind Anwälte, das sind Rechtsblogs, und auch da könnte man durchaus sagen, nee, eine NC funktioniert in dem Kontext nicht. Genau. So, und dann kommen wir nach Creative Commons zu den ganzen Stockarchiven.
29:21
Und das ist so ein bisschen, wo der Kollege Feldmann, der hat Puls. Das hat man in der Vorbesprechung bei uns so ein bisschen gemerkt. Unterzeile kostenlos ist nicht frei. Jetzt erklär mal, warum du bei Stockarchiven gelegentlich so ein bisschen Puls hast. Ach, ich erzähl's dir immer wieder. Also es gibt den Fotografen geht's schlecht, ja, das seit Jahren.
29:43
Und ich unterstelle, weil ich einfach sehr viele Mediennutzer, also Mediennutzer in dem Sinne, dass sie irgendwie Medien im Internet oder sonst irgendwo für das Publikum bereit halten, sehr viel vertrete.
30:03
Und die meisten unheberrechtlichen Fälle, die wir tatsächlich haben, sind Fälle, von denen ich vermute, dass bedürftige Fotografen ihre Fotos in freie vermeintliche Fotoarchive einstellen, um dann nur mit ebenso bedürftigen Anwälten darauf zu warten,
30:24
dass jemand die Lizenzbedingungen verletzt, um dann dagegen vorzugehen. Also das ist bei uns in der Kanzlei. Ich hab eigentlich, ich bin so sauer, dass ich eigentlich gesagt hab, ich stelle hier alle an den Prang ab. Da hat mich dann aber der besondere Kollege Krieg von abgebracht.
30:42
Es sind immer dieselben, die abmachen, es sind immer dieselben Fotografen und die Fotos sind teilweise grottig und Otto Normal, Blogbetreiber, Social-Media-Profilbetreiber, der sieht halt irgendwie, ja, es gibt ja diese tollen, tollen freien Angebote, Fotolia oder Fotolia,
31:02
ich weiß nicht wie es heißt, Pixel Bay, Pixelio und so. Da kann ich mich ja bedienen und dann kann mir ja nichts passieren, weit gefehlt. Also da ist die Empfehlung an euch wirklich genauestens, die Lizenzbedingungen zu studieren und die auch wirklich penibelst zu beachten.
31:25
Zum Beispiel kleiner Fall, das geht in die Richtung Urhebernennung. Urhebernennung ist da ein Klassiker, da hat jemand ein Foto eingestellt in Wikipedia Commons. Wikipedia Commons ist die große Datenbank,
31:41
aus der sich Wikipedia Autoren bedienen, um ihre Artikel zu bebildern. Die Inhalte, die dort drin stehen, stehen meistens unter einer Creative Commons Lizenz. Attribution Share Like ist es meistens, das heißt Attribution, ich muss nennen den Autoren. Das interessante ist da ja,
32:01
dass in der Wikipedia selbst, auch da bitte ich um Korrekturen, wenn ich jetzt Quatsch erzählen sollte, wenn man den Artikel bebildert, erscheint der Fotografenname nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang im Artikel mit dem Foto. Das heißt also, wenn ich bei Wikipedia Commons was einstelle,
32:20
dann weiß ich, ich bin damit einverstanden, dass mein Name nicht unmittelbar im Artikel da erscheint, als Fotograf, sondern auf der Commons-Seite in der Mediendatenbank sozusagen. Und da sind nun, da haben wir wirklich viele Fälle, von einem speziellen Fotografen und einem speziellen Anwalt aus München,
32:41
der sich dann einfach darauf kapriziert, abzumahnen, weil der Urheber nicht, weil er nicht als Urheber genannt ist. Und in einem Fall, den ich letztes Jahr hatte, wir vertreten in diesen Dingen zum Beispiel das Deutsche Kinderhilfswerk, da könnte man auch sagen, ja, ist ja noch ein Commercial und so, alles scheißegal. Da war die Urheber-Nennung nur sichtbar durch einen Mausover.
33:02
Also das heißt, wenn man mit der Maus über das Foto gefahren ist, wurde geheilertet der Fotografenname, wo man eigentlich sagen würde, hey, ist okay und dann kommt natürlich, das hat der Abmahner natürlich erstmal nicht gesehen, hat behauptet, da würde sein Name nicht erscheinen und dann schreibt man da zurück, nee nee. Also erstens, mahnen wir nicht ab,
33:22
ein deutsches Kinderhilfswerk ist gut, zweitens muss man denen auch noch Anstand beibringen. Und zweitens, der Urheber ist ja genannt und dann merkt man, da kommt ja irgendwie ein Schwimm
33:43
und sagt dann aber nee, ach, das läuft ja irgendwie, das wird nur dann angezeigt, wenn da irgendwelche Skripte nicht deaktiviert sind, die man aus Sicherheitsgründen aber deaktivieren sollte, weil man sich da Viren einfängt und so ein Gedöns
34:01
und ja, gut, jetzt will er halt trotzdem seine 800 Euro haben und dann würde er wohl fragen. Hat er das mit den Viren wirklich geschrieben? Keine Ahnung. Also das heißt, in so einem Fall ist es dann immerhin gut, wenn man dann so ein bisschen argumentieren kann, wenn man da die Urheber-Nennung nicht angebracht hätte, dann hast du überhaupt keine Argumentationsspieler mehr. Also das heißt, ja, bitte?
34:26
Also, also ich würde mich in der Tat auf den Standpunkt stellen, ich finde Maus-Ober nicht ausreichend,
34:44
weil es, wir hatten es sinnlich wahrnehmbar, klar, ist es irgendwann, wenn du mit der Maus halt drüber bist, aber es fällt nicht sofort ins Auge, und dass du jetzt mit der Maus, wenn wir alle technikaffin sind, klar, dann wissen wir ja, es könnte da noch eine Maus-Ober geben, aber nicht jeder, der am Netz ist,
35:00
das ist auch netzaffin, das wissen wir leider auch, und da kann man durchaus sich schon auf den Standpunkt stellen, nee, das reicht nicht aus, das reicht auch nicht aus, wenn du irgendwie hinter dem Bild irgendwo, wenn es an der Wand hängt, sondern es muss halt sichtbar daneben auch ein Museum sein, genau das gleiche würde ich eben auch sagen, nicht erst wenn du hinten rumgehst und dann so guckst oder von unten an den Bilderrahmen, das ist auch sinnlich wahrnehmbar, reicht nicht aus,
35:21
Maus-Ober würde ich sagen, nee, Finger weg davon, ist natürlich eine schöne Möglichkeit, das Layout selber nicht zu verhunzen, aus rechtlicher Sicht würde ich davon ganz klar abraten. Wobei wir hier noch das Hilfsargument haben, dass nämlich die vermeintliche Nutzung, für die das Foto eingestellt wurde, die sieht überhaupt keine unmittelbare Wahrnehmbarkeit vor.
35:42
Also wenn man auf das Foto geklickt hat, da waren auch Metadaten hinterlegt in der Datei und so weiter, das war nicht die einzige Stelle, das heißt also, wenn man überlegt, dass auf der Wikipedia-Seite er auch nicht genannt worden wäre, dann hat er da schon ein mehr. Also da kann man dann vielleicht nochmal, hat man weitere Argumentationsspielräume, aber das, was wir sagen hier,
36:01
ist ja genau, nee, lasst es da gar nicht auf eine Diskussion ankommen, sondern bringt es wirklich optisch wahrnehmbar in Zusammenhang mit dem Foto und vielleicht sogar in der Datei, also auf dem Foto selbst an, weil natürlich das kann auch losgelöst dann irgendwie werden, ich kann mir vielleicht das Foto dann isoliert anzeigen lassen, ohne dass der Urhebernennung dann drin ist und dann hat man die Frage,
36:21
wenn ich es aufs Foto pappen muss, nehme ich da eine Überarbeitung von dem Foto vor? Metadaten, guter Punkt. Können wir noch ganz kurz zurück, da war noch ein Punkt, den ich machen wollte, nämlich hier, zum Beispiel bei Pixabay, die Fotos, bitte, bitte Lizenzbedingungen genau studieren,
36:42
weil Pixabay steht, die schreiben irgendwie rein, die stehen unter CC0, also die größtmöglich weit aber, ein bisschen weiter unten steht, die Fotos dürfen nicht für unmoralische Zwecke verwendet werden. Bildauflösung ist ein weiterer Faktor.
37:03
F1 schreibt 1200 Pixel Breite. Urhebernennung, hier, grafische Anbringung, das ist teilweise ausgestaltet in den Nutzungsbedingungen und das ist, hier, Fotolia, nur, ich darf das nur über Twitter oder in Twitter und in Facebook
37:21
verwenden, wenn das Foto ausdrücklich als social mediafähig getaggt ist. Also, wirklich aufpassen. Und der Punkt ist dann einfach dabei wirklich, man denkt so, ja, mein Gott, das ist jetzt nicht so schlimm, es ist wirklich so, wenn Bedingungen drin sind,
37:40
es ist wirklich diese An-Ausschalte, wenn ihr eine Bedingung, die drin ist, nicht erfüllt, dann seid ihr komplett schutzlos, dann ist es schlicht und einfach weg, dann gilt diese rechte Einräumung nicht und deswegen reiten wir darauf wirklich so rum, es ist ein An-Ausschalter, wenn ihr eins verfehlt, dann seid ihr komplett daneben. Okay, Pixelio?
38:18
Genau so.
38:21
das ist eine Fotonutzung in einem anderen Kontext, auf der Startseite, siehst du es anders? Nein, ich sehe das genauso, diese Pixelio-Entscheidung, zu der wir gleich noch kommen, lässt sich das runter, gerade in deren Licht würde ich sagen, das hat nochmal gezeigt, ne, jeder Art der Verwendung, jeder Art der Nutzung und wenn du halt diese
38:42
Vorschau, diesen Teaser hast, mit dem Bild, dann ist es ja auf der Seite nochmal abrufbar, das ist eine relevante Handlung und da muss auch in dem Kontext diese Kennzeichnung angebracht werden. Eins, zwei. Wer seid ihr denn?
39:10
Von Pixabay? Okay, ganz kurz, ihr wart Evangelische Kirche, hat einen Fall verloren, weil sie nicht weltanschaulich neutral sind.
39:20
Und wie fühlt man sich so als unmoralischer Kirchenmann? Du hattest noch eine zweite Sache. Oder möchtest du auch darauf antworten? Ja, okay.
39:47
Ne, ne, ist ja richtig. Vorschaubild von einem eigenen Inhalt oder von einem Medieninhalt? Ja, von zum Beispiel Spiegel.
40:01
Ja, ich verlinke einen Spiegel. Es gibt ganz viele verschiedene Konstellationen. Zuerst mal, dazu muss man sagen, dass diese Fotos bei den Drittseitenanbietern, also wie zum Beispiel beim Spiegel, da weiß ich es positiv, die Fotos sind eigens für diese Nutzung optimiert.
40:22
Das ist da natürlich besonders perfider. Weil natürlich sämtliche Medien ein starkes Interesse daran haben, dass sie auch über Social-Media- Profile von Nutzern verbreitet werden, optimieren die ihre Fotos genau auf diese Nutzung. Das heißt, da wird man dann
40:41
in diesem Fall sagen können, ja klar, mit dieser Optimierung geht eine Lizenz einher. Also darf ich das machen? Das Problem taucht natürlich dann auf, wenn das Medium die Rechte dafür selbst nicht hat. Sondern nur für die eigene Website, aber nicht für eine Social-Media-Seite eines Dritten.
41:02
Das wissen wir aber nicht. Das weißt du nie. Beim Spiegel kann man sich da sicher sein, die haben die Rechte umfassend erworben, bei anderen nicht. Und wenn da ein böser Fotograf kommt, dann ist das natürlich auch eine öffentliche Zugänglichmachung im eigenen Profil. Deshalb, wenn man da sichergehen will, hat man bei Facebook, zumindest hatte man immer die Option, das ohne Foto
41:21
zu posten. Ich weiß nicht, ob die noch besteht. Dazu würde man dann im Zweifel raten müssen. Und da merkt ihr einfach wie die Technologie, die wir haben, schlicht und einfach Alltagssituationen schafft, die eventuell gar nicht mehr im Einklang mit dem Rechtssystem stehen,
41:41
das wir haben. Stellt euch einfach vor, wenn wirklich durchgehen sollte, dass man sagt, Nö, Vorschaubilder sind halt auch nur überrechtlich relevante Nutzung, wenn ich dafür keine Rechte eingeräumt habe und meine Seite auch nicht dafür optimiert habe. Das sind Hunderttausende von Rechtsverletzungen, Hunderttausende von abmahnbaren Rechtsverletzungen, die dann pro Tag
42:01
allein in Berlin-Kreuzwerk stattfinden würden. Von ganz Deutschland will ich gar nicht mehr reden. Und deswegen ist so ein Steckenpferd von mir eben auch so die möglichst rechtssichere oder rechtsgute Ausgestaltung von Plattformen. Es gab bei Flickr und die Geschichte erzähle ich immer ganz gerne vor Jahren einen Feature auf der Bilderplattform
42:21
Block This. Das war also im Grunde genommen eine sehr komfortable Möglichkeit, wie man eben Bilder von Flickr auf seinen Block einbinden kann. Flickr hat allerdings den Fehler gemacht, dass sie es einfach überall reingeknallt haben, unabhängig davon, ob die Fotografen das jetzt haben wollten oder nicht. Und prompt kam es dann zu einem Fall, dass ein Blogger ein Bild von Flickr übernommen hat. Derjenige, das hochgeladen hat,
42:41
wollte das aber gar nicht. Ja und das ging dann für den Blogger nicht ganz so gut aus. Also auch da selbst wenn eine Plattform euch eine technologische Möglichkeit an die Hand gibt, bitte denkt nicht, dass deswegen unbedingt alles zulässig ist. Also da bitte wirklich den Kopf nicht ausschalten. Wobei
43:00
auch da muss man sagen, diese Vorschaubild-Problematik, die wird in der Rechtswirklichkeit, also sie ist ein bisschen überschätzt, in der Rechtswirklichkeit spielt sie nicht so wirklich eine Rolle, da wird auch schon gepostet. Sie ist da die erste Abwarnung für irgendwie ein Foto an einer, keine Ahnung, was, boah, also ein bisschen Entspannung kann man da nicht,
43:20
man kann schon entspannt sein bei den Frischabendenzen. So ganz viele Fragen sehe ich. Du hattest glaube ich noch eine Frage. Eine Fragerunde. Viele von den Bildagentur verkaufen Vektorzeichen. Echo meine ich gerade. Ja.
43:40
Und du meinst, ob Vektorzeichnungen auch urheberrechtlich geschützt sind? Ich würde das jetzt zumindest erstmal nicht ausschließen. Ich weiß nicht, wie du das siehst. Ich habe keine Ahnung. Aber ich würde sagen, wenn... Was sind Vektoren?
44:03
Vektoren... Vektoren... Vektoren arbeiten, wenn ich Fahrrad fahre. Das ist so ein Kraftzeug. Was ist eine Vektorenzeichnung? Können wir es mal genau definieren?
44:23
Okay, ist ein Werk der angewandten Kunst. Okay. Wunderbar. Schönes Thema. Kommen wir gleich zu. Jetzt verstehe ich. Also eine Grafik.
44:41
Willst du nochmal wiederholen? Schublade. Jurist. Jurist. Buzzword. Grafik. Schublade. So. Haben wir eine Folie zu. Nein. Da ist die Frage. Das hatte Henning am Anfang gesagt.
45:00
Also Fotos sind per se urheberrechtlich schutzfähig. Bei allen anderen Sachen muss man gucken, ob sie Schöpfungshöhe haben. Der BGH hat im letzten Jahr Geburtstagszug eine Urteil gefällt, wonach die sogenannten Gebrauchsgrafiken, die früher immer besonders kreativ sein mussten, damit so einen urheberrechtlichen Schutz erwachsen, nicht anders behandelt werden dürfen. Also nicht diskriminiert werden dürfen gegenüber anderen Werken.
45:22
Das heißt, die sind jetzt leichter urheberrechtlich schutzfähig. Das führt aber noch nicht dazu, dass die per se urheberrechtlich schutzfähig werden. Also da muss man dann argumentieren. Das ist dann so ein Fall. Okay, das ist jetzt besonders kreativ. Das ist eine Grafik. Sofern sie von Menschenhand gemacht ist, das ist wichtig. Das ist ein menschlicher
45:40
Schöpfungsakt. Du bist immer noch bei dem... Beim Vektor bin ich. Und es kann urheberrechtlich schutzfähig sein. Also ich würde nicht so weit gehen, dass ich sage, das ist überhaupt nicht urheberrechtlich schutzfähig. Und dazu der Hintergrund einfach nochmal. Diejenigen von euch, die ein bisschen älter sind, so wie der Feldmann und ich, die kennen vielleicht noch das 50-Fennig-Stück.
46:03
Und da war auf der Rückseite Thilo Saatzin würde sich freuen. Auf der Rückseite war ein Kopftuch-Mädel. Und das finde ich so großartig. Ich wünschte, wir hätten diese Münze heute noch. Auf der Rückseite der 50-Fennig-Münze war eine knienende Frau, die einen Eichensetzling in die Erde gepflanzt hat.
46:20
Und die trug damals schon ein Kopftuch. Also alles gut. diese Grafik wurde dann irgendwo verwendet. Und derjenige, der die Grafik gemacht hat, hat sich dann dagegen verwehrt. Und derjenige, der es verwendet hat, hat gesagt, ist doch nur so ein kleines Bild. Das ist eine Gebrauchs-Grafik.
46:40
Da kann kein Urheberrechtsschutz dran sein. Das kann man doch so hinhunzen. Ich könnte das so nicht hinhunzen, ehrlich gesagt. Dafür bin ich zu grobmotorisch. Das ging dann vor Gericht. Und da wurde dann entschieden, ich glaube, vom BGH sogar war das, da hat man gesagt, nein, auch so kleine Gebrauchs-Grafiken können urheberrechtlich geschützt sein. Es muss halt ein Mindestmaß
47:01
an Kreativität drin sein, damit diese Schöpfungshöhe erreicht wird. Schöpfungshöhe bitte auch nicht verwechseln mit. Es muss nicht ein künstlerisches Niveau drin sein. Es geht nicht darum, es ist gute Kunst, schlechte Kunst. Ansonsten würden so haben wir zumindest im Filesharing-Bereich mit Miley Cyrus und Konsorten auch kein Problem.
47:21
Also es geht da wirklich nur um diese, also um die Kreativität, die da reingeht. Und das führt dann auch so gelegentlich zu diesen Brüchen beim gastigen Eigentum. Es wird, da freut sich jemand. Es gibt Widersprüche zwischen dem Anglo-
47:41
amerikanischen System und dem continental-europäischen. Copyright wird im deutschen Sprachgebrauch eigentlich immer verwendet, bezeichnet aber so ein bisschen anderes System. Wir sagen halt Schöpfungshöhe, Kreativität, die Persönlichkeit, eventuell sogar des Autors, des Urhebers. Und unter dem amerikanischen System sieht das ein bisschen anders aus. Nicht Platz für ein Tier, sondern
48:01
Labor, Skill und Geld. Genau, Money, Labor, Skill and Money. Das heißt, also wenn man hart gearbeitet hat, man hat halt auch ein paar Fertigkeiten dabei und man hat Geld reingegossen vielleicht. Das sind so die Kriterien, an denen man sich da eher orientiert. Ist etwas urheberrechtlich geschützt oder nicht? Ganz kurz noch durch diese Entscheidung.
48:21
Wir haben die hier gar nicht aufgeführt, aber danke für den Hinweis, weil die gehört eigentlich nämlich rein. Da ist jetzt einiges im Fluss. Da wird jetzt die Frage der Schöpfungshöhe nochmal richtig schön aufgebohrt und ich bin mir ziemlich sicher, dass in den nächsten Jahren das jetzt weiter ausdifferenziert wird. Es waren noch weitere Fragen, die wir jetzt gerne.
48:52
Einmal erteilte Nutzungsrechte, die bleiben erhalten. Das ist eine dauerhafte Lizenz, die man zum Zeitpunkt,
49:03
also entscheidend ist, der Jurist sagt, die Lizenzerteilung, also der Vertragsschluss, er kann das nicht mehr durch einseitige Erklärungen nachher ändern, aber halt andere Nutzer, die erst später nutzen wollen, die haben dann vielleicht das Nachsehen.
49:21
Ach so, Entschuldigung, ja. Es war die Frage, ob einmal unter eine freie Lizenz gestellter Inhalt dauerhaft genutzt werden kann, auch wenn der Urheber später seine Meinung ändert und es nicht mehr unter eine freie Lizenz
49:41
stellt. Und nach meiner Auffassung ist es dauerhaft. Ich habe hier gehört, dass es andere Meinungen schon vertreten wurden, dass man sagt, in dem Moment, wo der Urheber seine Meinung ändert, dass dann auch rückwirkend alle bereits erteilten Lizenzen wegfallen, aber das widerspricht nach meinem. Dafür halten Paragraf 33 über rechtsgesetz, der uns das Gegenteil
50:01
eigentlich sagt. Nachweisen ist was anderes. Natürlich muss man es nachweisen können. Das ist aber eine andere Frage, ob tatsächlich die Lizenz erteilt ist. Okay, dann gab es da die nächste.
50:23
Also wenn du davon Vertrauen sprichst, dann würde ich dich gerne mit dem Kollegen von der Evangelischen Kirche kurz schließen. Da ist das Thema Gottvertrauen vielleicht wirklich ganz gut. Das ist ein guter Punkt, hast du das eben auch getwittert. Das Problem ist
50:41
natürlich, es können immer nur die berechtigten Rechte einräumen. Sagen wir, du bist ein Fotograf, ich nehme das jetzt von einer persönlichen Homepage und ich lade das unter meinem Namen auf Pixabay hoch und sage hier 10-0, tralala, macht auf was ihr wollt. Und der Kollege Feldmann geht dann hin und verwendet dieses Bild und du entdeckst das dann später und du sagst natürlich,
51:00
hey, das habe ich nie erlaubt, das ist mein Bild, das sind meine Rechte. Und in der Tat kann der Thorsten dann nicht sagen, hier der Krieg hat mir das aber erlaubt, ich durfte ihm das gar nicht erlauben, ich habe dazu gar nicht die Kompetenz. Und du kannst gegen ihn vorgehen und Thorsten kann dann lediglich bei mir Regress nehmen, das heißt er kann dann bei mir versuchen, Schadensersatz zu holen, weil ich das halt kausal verursacht habe. Und in der Tat ist das die nächste,
51:21
allerdings nicht unbedingt überzubewertende Unsicherheitsschiene, dass man halt sagt, ist derjenige, der es hochgeladen hat, auch derjenige, der die Rechte hatte, allerdings, möchte ich noch mal ganz kurz daran erinnern, theoretisch kann man sowas natürlich auch faken, es gibt auch manchen Anwälten und findigen Mandanten sagt man nach
51:42
gelegentlich Konstellationen zu kreieren. Ich hatte vorhin das halt erwähnt, wäre krass gewesen, wenn diese Redhute-Geschichte los durchgegangen wäre. Du hättest jede Menge Content auf einmal, der ich weiß nicht, wie da oben gelandet ist, aber ich mahne das jetzt trotzdem ab. Es ist im Grunde genommen, ist das so
52:01
ein Einfallsfonds, könnte man machen. In der Praxis, du hast eben so ein bisschen den Kopf geschüttelt, ich würde halt gucken, wenn du dir freie Inhalte nutzen willst, würde ich so ein bisschen gucken, wie sieht denn das Portfolio aus, das derjenige oder diejenige da anbietet. Wenn das so kreuz und quer ist, und du merkst schon so, das passt eigentlich gar nicht alles zusammen.
52:22
Auch die Motive sind vielleicht so klar, amerikanischer Kulturkreis und europäischer, kann alles passieren, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass alles wirklich von dieser einen Person stammt, dann würde ich davon auch schon eher die Finger lassen und vorsichtiger sein, und das ist ein bisschen so ein Sanity-Check, also die Sicherheitsprüfung, die man dann so kontextsensitiv machen kann.
52:41
Dazu zwei Anmerkungen, ihr könnt euch nie sicher sein bei solchen Datenbanken, wenn auf den, zurück zur Folie am Anfang, wenn da Personen drauf abgebildet sind, die Personenrechte sind so gut wie nie enthalten. Also hatten
53:01
wir jetzt einen Fall, wo dann eine abgebildete Person geklagt hat, hat natürlich gewonnen. Der zweite Fall, wir haben aber solche Fälle, da gibt es schon, nur ganz kurz in einem Nicht-Fotokontext, nämlich im textualen Kontext hatten wir neulich einen Fall, da hat
53:21
unsere Mandant ein Angebot, das heißt Hortipedia, das beschäftigt sich irgendwie mit Gärten. Und die Inhalte kommen aus der Wikipedia, die dort natürlich unter einer freien Lizenz stehen und deshalb nachgenutzt werden dürfen. Und es gibt, dort wird zum Beispiel dann auch über berühmte Gartenarchitekten wird dann in der Hortipedia berichtet.
53:45
es gibt einen Anbieter eines Who is Who, der auch über diesen Gartenarchitekten, der über den Gartenarchitekten was auf die Website geschrieben hat. Und der hat dann unsere Mandantin abgemahnt, weil er tatsächlich behauptet hat,
54:01
dieser Text sei von ihm. Und unser Mandant hat gesagt, ne, er hat es aber aus der Wikipedia. Und nur weil wir eine ganz freundliche Beziehung haben zu dem Wikimedia Deutschland TV und konnten wir darüber den Autoren auswendig machen, der dann eine stattliche Versicherung abgegeben hat, der original Wikipedia Autor,
54:21
das er den Text selbst verfasst hat. Und wir konnten dann nachweisen, wer der Urheber eigentlich war. Und das ist bei Fotos, kann das ganz genau so passieren. Und da gehen die Gerichte dann danach vor. Übrigens bei Beweis Schwierigkeiten, wer kann das vor Gericht, wer kann das Foto in der größeren Auflösung vorlegen. Der wird dann als, ja, ganz praktisch.
54:42
Das muss der Urheber sein. Landgericht Hamburg, schnell in die Rechtsprechung. Hast du die Flitsche hier irgendwo? Ja, ja, ich wollte sagen, du musst hier ein paar Dinger sagen. Ach so, ne. Ich wurde eben gebeten, Pöbelpanda zu sagen, aber ich hab keine Ahnung warum. Lass uns mal zu Pixelio kommen,
55:01
weil das nicht irgendwie noch... Fragen machen wir dann gleich weiter. Henning will das jetzt berichten. Nachdem wir das schon dreimal hatten. Oder einige von euch werden das zumindest mitbekommen haben. Pixelio ist genauso... Ich unterbreche für die Sondermeldung. Letztes Jahr waren die Dinger aus Pappe. Und nach der zweiten Stunde hat das nachgegeben. Die haben gelernt, die machen das jetzt aus
55:21
festem Werkstoff, nämlich Plastik. Echt? Pixelio, klasse Urteil. Da ging es einfach darum, wenn ich das richtig auf den Schirm habe, wurde da jemand abgemahnt,
55:41
der eine Grafik oder ein Bild, ein Foto verwendet hat. Und er wurde abgemahnt, weil er angeblich nicht die Rechte daran hat. Dann konnte diese Person nachweisen, ne, ich hab das von Pixelio und derjenige, der mich hier abmahnen lässt, der hat das eigentlich auch hochgestellt. Das war dann ein bisschen ungünstig natürlich für den Abmahnden, weil, stimmt ja, dann kann ich ja gar nicht abmahnen.
56:01
Und dann nahm das so seinen Lauf und dann hat man wohl so ein bisschen darauf umgeschwenkt, dass man sagt, dass diese Urheberbezeichnung, über die wir eben schon geredet haben, dass die nicht ordnungsgemäß angebracht wäre und ihr merkt, eine Bedingung ist nicht erfüllt, dann ist es eine Rechtsverletzung. Und dann hat die Person gesagt, naja, ich hab aber die Urheberbezeichnung
56:22
auf der Webseite, also den Namen habe ich auf der Webseite daneben geschrieben. Dann hat die Abmahndepartei gesagt, aha, aber wenn ich jetzt mal die URL des Bildes nehme, weil das Bild hat eine eigene URL und nur das Bild im Browser anzeigen lasse, ohne die Webseite drum herum, dann wird der Name ja gar nicht mehr angezeigt.
56:43
Das ist ziemlich katastrophal. Man kann natürlich den Rechtsklick sperren, aber bei den meisten Webseiten ist das nicht der Fall und praktisch jedes Bild könnt ihr euch einfach direkt im Browser angucken, ohne die Seite drum herum. Und wenn es jetzt wirklich herrschende Meinungen werden würde,
57:01
dass man sagt, naja, das ist eine eigene Form der Verwendung dieses Bildes und wenn das eine eigene Form ist, wir hatten das eben mit dem, ich hab diesen Vorschaubereich bei dem Blogbeitrag und dann hab ich den langen, wo wir gesagt haben, bei beiden musst du halt den Namen nennen. Wenn ich jetzt sage, naja, die Bild- Abrufbarkeit, nur das Bild ist, isoliert das Bild, das ist ein Browser,
57:20
das ist eine eigene Verwendungsform, wie soll ich denn da dann bitte schön den Namen reinbringen? Es geht ja nicht, da ist ja nur das Bild, da kann ich ja nichts daneben machen. Die einzige Art und Weise, wie man dieses Problem lösen könnte, wäre entweder mach ich das mit Photoshop oder einem anderen Programm ins Bild rein, das sieht aber meistens nicht so schön aus und wäre das eventuell auch eine
57:42
Veränderung des Werkes und das darf ich zum Beispiel auch nicht so ohne weiteres. Das heißt, dann würde ich zwar den Namen drin haben, wäre ich da gerettet, aber ich hätte das Werk verändert und dann wäre ich eben deswegen abmahnbar. Die andere Möglichkeit wäre, dass man halt sagt, ich pappe da noch so einen weißen Balken drunter, also vergrößere die Fläche des Bildes und in diesen weißen Balken da drunter füge ich
58:00
dann quasi als Grafik mit ein, den Namen des Autoren und somit umgehe ich das Problem. Ich finde das fürchterlich und katastrophal. Pixelio hat auch gesagt, nein, unsere AGB, wo wir diese Lizenzgeschichten geregelt haben, die sollen so auch gar nicht verstanden werden. Unsere Nutzungsbedingungen? Unsere Nutzungsbedingungen, ja. Die AGB
58:20
meinst du? Die AGB mein ich. Genau. Danke, Henning. Problem ist nur, gut gemeint, ist nicht unbedingt gut gemacht. Das haben dann auch so einige Leute über diese Nutzungsbedingungen gesagt und die Richter haben das dann in der Tat anders ausgelegt. Und in diesem Fall haben die Richter dem Abmahnern recht gegeben und haben wirklich gesagt, ja,
58:40
wenn man dieses Foto isoliert, aufruft, steht der Name nicht mehr da, Bedingungen nicht erfüllt, zack, geht durch. Und das fürchterliche daran ist auch noch, juristisch lässt sich diese Entscheidung durchaus vertreten. Ihr merkt, gefährlich, also die Entscheidung lässt sich durchaus vertreten. Und da sind wir dann wieder,
59:02
ich hätte jetzt mit sowas ehrlich gesagt auch nicht gerechnet, aber das kann man argumentativ durchaus vertreten. Und da merkt ihr wieder, wie wichtig eben so eine gute Plattformgestaltung ist, damit eben auch die Nutzer geschützt sind. Das geht jetzt in die zweite Runde. Ganz interessant, in dem Kontext ist übrigens auch, das ging beim Landgericht
59:22
Köln, die haben halt gesagt, naja, das kann man isoliert aufrufen und so ein paar kundige Leute haben sich dann auch mal die Webseite vom Landgericht Köln angeguckt. Da waren nämlich auch Bilder drauf und haben dann so darauf hingegangen, ja, wie sieht es denn bei euch aus? Die haben immerhin schnell reagiert, die haben dann am nächsten Tag und wenn ihr jetzt beim LG Köln die Bilder
59:41
aufruft, die haben das dann wirklich so gemacht, die haben halt diesen Balken da drunter und haben das dann hinzugefügt und dementsprechend ihre Bilder so verschandelt. So ein bisschen ging dann durch die Blogosphere die Frage, naja, ist das jetzt die neue riesengroße Abmahnwellengefahr hier? Muss ich jetzt alle meine Bilder nachbearbeiten?
01:00:00
Alles reinschieben. Ich persönlich würde sagen erstmal nein. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass das wirklich zum großen Problem noch wird. Aber es geht hier erstmal um die Pixelio-Nutzungsbedingungen, die da ausgelegt wurden. Und es geht nicht um das Urheberrecht als solches. Man kann dann vielleicht irgendwann mal Rückschlüsse ziehen. Aber so weit sind wir noch nicht. Und das zweite ist, es geht noch in die
01:00:22
nächste Instanz. ULG Köln jetzt. Und warten wir doch erstmal, was die sagen. Ich sehe direkt unter dem Spot eine Hand. Ja, genau. Guter Punkt. Was der Kollege
01:01:28
sagt, ist, dass Kollegen aus Köln darauf hingewiesen haben, dass dieses Sperren des Rechtsklicks, was ich eben schon erwähnt hatte, eigentlich theoretisch dazu führen könnte, dass diese Problematik ausgeschaltet wird.
01:01:40
Es ist schlicht und einfach ein Argument. Es könnte und da würde ich gerne zurückkommen auf die Formulierung, die du auch gewählt hast. Es könnte. So. Und die ganze Geschichte ist halt, ich finde sie ziemlich wild. Es könnte, aber 100 Prozent würde ich mich darauf auch nicht verlassen. Aber es wäre die nächste Verteidigungswelle oder Verteidigungslinie. Und das nächste ist natürlich auch Metadaten im Bild ablegen. Es ist auch
01:02:01
das nächste, dass man sagt, auch da drüber könnte ich noch gucken. Übrigens, so richtig 100 Prozent bashen will ich das Gericht und die Richter hier in dem Fall gar nicht. Die haben sich zum Beispiel auch wirklich intensiv mit dem Thema Metadaten in Bildern auseinandergesetzt. Also wie gesagt, die Begründung lässt sich juristisch nachvollziehen.
01:02:21
Sie lässt sich vertreten. Sie ist nicht abstrus. Ich finde sie vom Ergebnis her nicht sonderlich glücklich. Und wenn wir uns zum Beispiel mal die BGH Rechtsprechung zu den Thumbnail Bildern angucken, wo es darum ging, ob Google in der Bildersuche oder andere Firmen auch in der Bildersuche so kleine Thumbnails als Vorschaubilder generieren dürfen, das steht
01:02:42
urheberrechtlich, finde ich, dogmatisch auf dünneren Beinen. Und da ist man zum Beispiel meiner Meinung nach sehr viel ergebnisorientiert herangegangen. So etwas hätte ich mir hier auch gewünscht, weil auch hier lässt sich die andere Meinung gut vertreten. Eine Frage und zweite Frage.
01:03:01
Nein, sage ich jetzt einfach nein. Nein, weil das Bild selbst nicht bearbeitet. Aussage des Bilds wird nicht verändert, es wird nicht
01:03:27
ganz eindeutig eine Vervielfältigung. Zum Beispiel ein Kollege von mir. Kennst du diesen Bruderkurs von Honika und Brechenjew? Das war halt ein Foto.
01:03:43
Und wenn das halt künstlerisch verarbeitet wird, zum Beispiel auf einer Mauer, die mal eine Stadt geteilt hat, dann ist das eine Vervielfältigung und vielleicht noch zusätzlich eine Bearbeitung. Der Witz ist halt, du hast zum einen die Vervielfältigung, die per se schon mal die Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
01:04:02
Auch die Bearbeitung kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, weil der Künstler, der Urheber, der Autor halt auch ein Recht auf Integrität seines Werkes hat. Das darf nicht einfach nur verfälscht werden. Interessant ist allerdings, wenn du selber, das wird dann ziemlich komplex, wenn du selber jetzt künstlerischen oder eine Schöpfungsführer
01:04:21
hinzufügst, nehmen wir das Thema Collage. Du kombinierst verschiedene bereits urheberrechtliche vorbestehende Werke und schaffst damit ein neues Werk, weil du ebenfalls, dann hast du Rechte an deiner Collage, mit der du gleichzeitig aber wieder Rechte anderer verletzt. Das heißt, jemand, der dann deine Collage unerlaubt verwenden würde, würde dich verletzen in deinen Rechten und
01:04:40
du würdest, es geht dann so Kaskaden auf, Kaskaden mäßig auf, du hast dann zwar Rechte gegen ihn, aber nach unten trittst du weiter, dann hast du es dann auch schon verletzt. Genau, das Bearbeitung der Urheberrechte. Da war eine Frage. Entschuldigung, wenn man Bilder zuschneidet, um sie, was nicht
01:05:04
passt, wird passend gemacht, auf der eigenen Seite darstellen zu können, ist es eine Bearbeitung? Ich würde sagen, ja. Gerne. Es ist eine Vervielfältigung.
01:05:26
Es ist, nee, nee, nee, nee, nee, nee, die Frage, die Frage ist ehrlich gesagt, sau geil. Die ist echt ganz geil. Also die Frage war, ist ein Screenshot ein von Menschen handgeschaffenes Kunstwerk? Ist keine Fotografie. In dieser Form würde ich es klar verneinen, weil ein
01:05:41
Screenshot ist kein Kunstwerk. Ich glaube, was du sagen willst ist, ist ein Screenshot quasi ein Werk, kein Kunstwerk, sondern ein Werk, eben ähnlich einer Fotografie, die eben urheberrechtlich geschützt ist. Genau, da wollen wir hin. Und es gibt Kollegen, die ehrlich gesagt sagen, ja. Theoretisch, wenn ihr euch mal hier diese ganzen
01:06:01
Digitalknipsen und der ganze Quatsch. Ich finde, es ist ein krassen Anachronismus, den Lichtbildschutz, den wir im deutschen Recht haben, dass wirklich jeder verhunzte Schnappschuss rechtlich geschützt ist. Das finde ich nicht angemessen, wenn es um andere Randbereiche geht, wie zum Beispiel
01:06:21
Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen und so was. Das kriegt man über diese anderen Rechtskonstrukte hin. Ich persönlich finde diesen Schnappschussschutz mittlerweile fürchterlich, weil er einfach nur zum Missbrauch einlädt. Und es gibt Kollegen, die sagen so ein bisschen auf der Arbeitsebene, ob ich jetzt hier auf die Taste drücke oder auf der Maus auf die Taste drücke.
01:06:41
Macht keinen Unterschied. Ja, wobei ich glaube, es muss fotomechanisch optisch sein. Und das wäre beim Screenshot ja nicht gegeben. Das ist ja einfach nur, das ist wirklich nur eine bloße Duplizierung von Einsen und Nullen. Ja, genau. Ja. Ja, total bescheuert, aber so ist es.
01:07:06
Nein, die Frage ist, ob das, wenn ich, wenn ich, wenn ich also wenn ich hier einen Screenshot von jetzt hier kenne ich mit Apple nicht aus, dann wäre das nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn ich es hier so abfotografiere, dann ist die Datei, die ich hier drauf habe,
01:07:20
ein Lichtbild im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Ich gebe den Begriff ein und bekomme zehn Ergebnisse. So jetzt will ich den Screenshot zur Bebilderung dieses Artikels, die Ergebnisse der Google Suche machen. Ist dann die Google-Seite als Bild urheberrechtlich
01:07:44
bei Google geschützt oder darf ich die Seite zu? So, das ist erst mal die Frage. Ist die Seite selbst urheberrechtlich schützfähig? Die Suche Anzeige ist das Motiv. Deshalb wir trennen immer zwischen dem Recht an dem Urheberrecht, an dem Foto und dem Recht an dem Motiv.
01:08:02
So, da ist die Frage. Ist das, was da Google darstellt, in irgendeiner Weise mit Rechten behaftet? Da kann man sagen, da ist das Logo drauf. Da gibt es dann schon mal ein Markenrecht von Google, das aber für die Berichterstattung freigestellt wäre. Und dann gibt es natürlich die Suche Anzeige. Das könnte eine Datenbank sein, wenn man das so will.
01:08:23
Und vielleicht die Snippets, die könnten dann auch wiederum urheberrechtlich schützfähig sein, dann aber nicht zugunsten von Google, sondern zugunsten von dem Website-Betreiber. Das heißt also, da spielen auf jeden Fall in dem Motiv theoretisch Rechte dritter eine Rolle. So, wenn du das journalistisch verwerten willst,
01:08:40
da gibt es dann natürlich wiederum Schranken, die das vielleicht erlauben, die Nutzung davon. Aber die Frage ist dann die Aufnahme davon. Ist die wiederum urheberrechtlich schützfähig? Und dann muss man sagen, wenn das mit dem Fotoapparat gemacht wird, dann ist das urheberrechtlich schützfähig. Beim Screenshot würde ich es verneinen. Ich würde gern noch was sagen. Ja, gern. Server Standort.
01:09:01
Gut, da kommen wir hin, weil wir hängen ein bisschen. Ja, wir können, wir dürfen übrigens ein bisschen länger machen. Allerdings sollten wir dann jetzt auch so ein bisschen auf die Tube drücken. Ja, wir müssen auf die Tube drücken. Deshalb Getty gibt es eine kleine Diskussion. Getty hat ganz viele Fotos jetzt hat eine Lizenz ganz unter eine kostenlose Lizenz gestellt.
01:09:24
Dort aber bitte auch genau die Nutzungsbedingungen lesen. Ihr dürft die nur einbinden durch ein iFrame, glaube ich. Korrekt. Du kennst dich besser aus. Genau, also Getty Images kennt ihr eine der größten Bild- und Foto Agenturen. Die haben super tolle Bilder und die haben sich halt entschieden, große Teile ihres Archivs frei zur Verfügung zu stellen, kostenlos.
01:09:44
Das Ganze geschieht dann über ein iFrame, den ihr auf der Seite einbindet. Da genau die gleiche Geschichte. Er achtet auf die Bestimmungen und da auch wieder genau die gleiche Geschichte. Die Nutzungsbestimmungen waren so ein bisschen komisch. Es stand zum Beispiel darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
01:10:02
Da spiegelte sich dann genau diese Diskussion. Dazu hat sich Getty geäußert und sie sagen halt mit dem Bild als Seuchem soll kein Umsatz, keine kommerzielle Nutzung stattfinden. Wenn jetzt aber zum Beispiel auf einer Webseite, wo auch Werbung eingeblendet wird, über die man halt Umsatz generiert, das Ganze verwendet wird, hätten sie kein Problem damit.
01:10:20
Achten müsst ihr ferner darauf, dass Getty sich das Recht vorbehält, diesen Inhalt jederzeit wieder runterzunehmen. Das heißt, es macht dann Sinn, irgendwie gelegentlich sein eigenes Archiv auch nochmal zu durchgucken, durchzugucken. Ich glaube, Sie haben sich auch vorbehalten, das zu auszutauschen. Hast du das im Kopf, Thomas? Also die Inhalte bei Getty Images nicht nur runterzunehmen,
01:10:41
sondern auch, dass sie was dazu draufpacken. Ja, genau, das war jetzt die datenschutzrechtliche Geschichte. Aber ich meine noch mal, Content da drauf zu packen wie so ein Overlay Banner oder so. Und das ist der nächste Punkt, dass Sie sich eben auch vorbehalten, in diesem I-Frame weitere Inhalte einzublenden,
01:11:01
was natürlich dann soweit der ist, der Weg nicht. Wenn man sich überlegt, aus welchen Grund macht Getty das Monetarisierung, kann man sich auch vorstellen, dass dann innerhalb dieses I-Frames wieder Werbung dargestellt wird. Und dann müsst ihr euch halt einfach überlegen, ob ihr Werbung in dieser Form auf eurer Seite haben wollt. Datenschutzrechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich habe mir das auch nicht so im Detail angeguckt,
01:11:23
ob das so sauber ist von der technischen Lösung. Das könnte man sich nochmal im Detail ansehen. Ansonsten um... Datenschutzrechtlich ganz kurz nur, da das durch I-Frame eingebunden wird, schlägt die IP desjenigen, der die Seite liest, die schlägt natürlich dann bei Getty auf, weil das kommt ja direkt vom Getty-Server
01:11:44
auf den Nutzerbildschirm. Der Server-Standort kann... Jetzt hätten wir es doch verwenden können, Mensch. Hättest du gar nicht fragen müssen. Da kann der Server-Standort datenschutzrechtlich entscheidend sein. So, egal. Zensurgeberrecht hatte ich eben schon erwähnt.
01:12:03
Da geht es darum, das nur als Anmerkung. Wir stellen fest, dass vermehrt Versuche unternommen werden, unliebsame Veröffentlichungen urheberrechtlich zu unterbinden. Das heißt, der Staat oder Politiker usw., die sagen,
01:12:21
ich kann das nicht persönlichkeitsrechtlich abschießen, wenn da irgendwas Kritisches über mich auf einer Website steht, aber vielleicht werden ja meine eigenen Inhalte veröffentlicht. Und das Urheberrecht wird zunehmend dazu verwendet, wirklich das mit einstweiligen Verfügung zu belegen, solche Veröffentlichungen.
01:12:41
Das wird aber jetzt auch in den nächsten Jahren geklärt werden, wie das Verhältnis Urheberrecht und Meinungsfreiheit ist. Anwendungsbeispiele für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Inhalten, hier ein Tweet von dem Kollegen Henning Krieg. Genau, und das hatten wir zum Abschluss noch mal dieses urheberrechtlichen Teils.
01:13:01
Ich hab das geklaut. Ich glaube, kann ich ganz kurz mal die Fernbedienung haben? Nein. Doch? Nein. Bitte zurück. Fortschlag, gib mal her. Nein. Danke. Ich hab das geklaut und da war irgendwie, brauchen Sie eine Brille? Ja, nein, irgendwie da hinten daneben und so weiter. Und dann dachte ich, bei der Brille ist vollkommen klar.
01:13:21
Das war dieses Ding hier. Und aufgrund eines aktuellen Vorfalls im Büro fiel mir das hier einfach so auf. Und so das Deiner dann wieder. Und mir wurde dann vorgehalten, und das fand ich ganz spannend, als Datenschutzbeauftragter müsste ich doch wissen, dass das hier eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ja, genau, das dachte ich mir dann auch.
01:13:42
Der Kollege sagte, hä? Und das einfach noch mal so Tweets. Wir haben das Thema urheberrechtlicher Schutz. Es gibt online spielerecht.de. Die Ex-Kollegen in Köln, Osborne Clark, haben gerade einen schönen Artikel auf dem Blog über die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Tweets, wenn euch das interessiert.
01:14:01
Da einfach nicht jeder Hundskram ist irgendwie geschützt. Also wirklich nicht denken, dass jede Maginalie geschützt ist. Da würde ich jetzt zum Beispiel keine Schöpfungsführer ansehen. Und gelegentlich finde ich es natürlich ärgerlich, wenn irgendwas weggenommen wird. Aber gelegentlich finde ich es auch spannend, wenn Personen, die durchaus ihr Einkommen aufbessern
01:14:21
mit lustigen Tweets oder so, dann allerdings in großes Wehklagen ausbrechen. Nicht in diesem Fall. Derjenige hier, der Bütscher, hat sich dazu überhaupt nicht geäußert. Aber es gab großes Trara, wenn irgendwie woanders jemand mal einen lustigen Tweet übernommen hat oder so. Und das sind dann immer menschliche Dramen, die manchmal ganz schön bemerkenswert sind. Aber der Herr Kollege Feldmann wollte auch noch seinen Vergehen weichten.
01:14:43
Ganz kurz, Stichwort, das nicht auf dieser Liste steht, aber das man trotzdem vielleicht mal fallen lassen kann, ist die Nachahmungsfreiheit. Also das heißt, man darf im deutschen Recht grundsätzlich nachahmen und auch kopieren, es sei denn ein Inhalt unterliegt einem Sonderrechtsschutz
01:15:00
wie zum Beispiel dem Urheberrecht. Und wir sind hier der Auffassung, dass dieser Tweet nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Und deshalb dürfte man den abwandeln, retweeten, mit Urheberennennung, ohne Urheberennennung. Also die Ausnahme im deutschen Recht soll der Urheberrechtsschutz sein. Und deshalb würde ich hier auch eine fehlende Schutzfähigkeit bejahen, auch wenn es witzig ist.
01:15:24
Das war jetzt meiner. Das habe ich geklaut, nicht geklaut. Ich habe das bei Facebook gesehen und fand das irgendwie ganz nett, dass es irgendwie einfach in meiner Timeline erschien.
01:15:41
Aus dem Anlass, dass Erdogan aus irgendeinem Grund Twitter dichtgemacht hat in der Türkei. Ich weiß gar nicht mehr, was der Grund war. Kritik, glaube ich. Und da stand dann drunter, wer das Twitchern verbietet, kann den Frühling damit nicht verhindern.
01:16:04
Das ist anders als der Tweet, den Henning kopiert hat. Kann man da schon urheberrechtlich natürlich diskutieren. Das ist auch was, was hatten wir eben.
01:16:21
Das ist eine Anwendungs Grafik, würde ich sagen. Vielleicht sogar schon selbst ein Werk der bildenden Kunst, weil hier natürlich der Vogel irgendwie nicht da ist. Und auch dieser Satz, da kann man auch auch darüber sprechen, ob der in urheberrechtlichen Schutz erwächst.
01:16:45
Und wie gesagt, ich habe das gefunden und habe gedacht, ja, mein Gott, ist schön und ich stelle es mal bei Twitter ein. Ups, Ups, Urheberrechtsverletzung, ja, nein. Ja, gibt's ihm. Ja, ich habe nichts gesagt.
01:17:03
Besonderes Problem noch. Klar, Urheber nicht genannt, ja, hat dann auch gleich so ein ganz schlauer hat das natürlich dann gefunden. Feldblock, Urheber erwähnt, gefälligst. Ja, klar, hat ein Punkt, ja,
01:17:21
das Entschuldigung Klugscheißer, ja, aber selbst kein Impressum haben. Da kommen wir nämlich jetzt hin. So damit will ich sagen, also alles, was man ihr müsst natürlich Urheberrechte beachten.
01:17:41
Aber ich habe hier auch was gemacht, was halt eigentlich ja, mein Gott, im Netz gemacht wird. Und wenn er mich jetzt abmahnt, dann soll er mich abmahnen. Da muss ich die Konsequenzen tragen. Aber es ist nichts passiert. Jedenfalls ist nichts passiert, weil ich es irgendwie getwittert habe. Wenn jetzt hier was erzählt, wenn jetzt was passiert,
01:18:00
weil ich es hier erzählt habe, da bin ich selbst schuld. Also so. Aber es waren noch ganz viele Fragen, glaube ich, bevor wir zum Impressum kommen. Und dann würden wir den urheberrechtlichen Block abschließen. Fangen wir mal ganz hinten an. Da haben wir nämlich, das sieht man nur selten. Ja, bitte, kein Unterschied.
01:18:25
Es ist kein Unterschied, es ist nur die Nachahmung. Also die Kopie ist eine originalgetreue Nachahmung sozusagen. Aber auch die Kopie ist erlaubt, es sei denn der Inhalt des Urheberrechts nicht schutzfähig. Und dann ist auch die Nachahmung nicht erlaubt.
01:18:46
Ja, das ist eine Vervielfältigung der Skulptur. Klar. Das ist die Frage. Also es ist dann die Frage, du hast dann natürlich ein Recht auf Privatkopie. Zunächst mal, ja. Oder und dann ist die Frage, was dann damit weiter passiert mit dem mit dem Foto,
01:19:05
ob das veröffentlicht wird, wo es veröffentlicht wird. Aber eine Kopie zu nicht privaten Zwecken, die Vervielfältigung zu nicht privaten Zwecken wäre Urheberrecht relevant. Dort hinten in der Ecke, da kommt man auch schwer hin.
01:19:38
Das ist total kompliziert, weil man muss ja,
01:19:42
man muss halt potenziell wirklich alles jedes einzelne Element des Motivs für sich betrachten. Bei Gebäuden hat man in der Regel die Präneuam-Erfahrheit. Das heißt, wenn ich auf öffentlichem Straßenrand bin, Straßenrand bin und von der öffentlichen Ansicht aus, was Fotos mache, ist das gestattet, steht im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich drin.
01:20:01
Bei Personen ist es so, wenn wir hier auf der Bühne stehen, dann treten wir in der Öffentlichkeit auf und wir wissen, es werden Fotos gemacht. Und deshalb haben wir zumindest konkredent unsere Einwilligung darin auch erteilt. Problematischer ist natürlich das, was wir eben gemacht haben, Selfie ins Publikum, weil jeder, der hier sitzt, vielleicht nicht seine Einwilligung erteilt hat.
01:20:21
Also es ist durchaus problematisch. Problematisch ist weniger die Anfertigung als vielmehr die Veröffentlichung. Also mit der Veröffentlichung muss man vorsichtig sein. Da müsste man klären. Foto selbst machen, das sehe ich unkritisch zunächst mal. So, ich beuge mich hier nur, damit ich hier unter diesen Beamer da irgendwie.
01:20:41
Da fang mal, da genau, du, ja. Nee, nee, nochmal wiederholen bitte. Nee, mach du mal.
01:21:01
Also wenn wir das richtig verstanden haben, wenn du bei Reddit ein Bild findest und dann, jetzt mach du mal weiter, nee, dann lädst du es quasi runter, lädst es dann wieder hoch bei Facebook selber und verlinkst es dann aber auf Reddit. Da würde ich mich als erstes fragen, warum machst du das, wenn du das automatisch einbinden kannst im Vorschaubild?
01:21:24
Ah, okay, cool. Ich würde sagen, das ist eine eigenständige Vervielfältigung. Und insofern, wir gehen jetzt sowieso mal davon aus, dass dieses Vorschaubild unproblematisch wäre. Das wollen wir nicht weitererörtern. Aber das wäre eine eigenständige Vervielfältigung. Und damit wäre das nicht so gut, um das mal so auszudrücken.
01:21:43
Nicht so gut. Also da kann man vielleicht ganz gut abgrenzen, während ich bei der, wenn ich ein Foto gemacht habe, damit vielleicht rechnen muss, dass es irgendwo als Vorschaubild erscheint in dem Social Media Profil, muss ich damit vielleicht wiederum nicht rechnen. Genau, ich würde vorschlagen, noch drei Fragen. Gerne, du darfst. In schwarz.
01:22:18
Coole Frage.
01:22:21
Wiederholen bitte. Ich wiederhole mal. In Berlin gibt es das Festival of Lights. Da werden öffentliche Gebäude angestrahlt und sieht super cool aus. Im Herbst, immer im Oktober. Und da sind also Lichtinstallationen auf öffentlichen Gebäuden zu sehen, die sich teilweise auch verändern.
01:22:40
Und wirklich toll. Problem. Es ist wahrscheinlich sogar diese, man muss überlegen, ist diese Lichtinstallation ein Werk der bildenden Kunst? Das ist die Frage. Das mag im Einzelfall zu bejahen sein.
01:23:04
Im, in anderen Fällen vielleicht nicht. Also ich erinnere mich ans Brandenburger Tor. Da gab es sehr viele verschiedene. Da war zum Beispiel das Brandenburger Tor einfach angestrahlt mit einem Wolkenhimmel. Da würde ich vielleicht sagen, das ist keine noch keine bildende Kunst. Andere vor allem am Berliner Dom. Da gab es so tolle Sachen, da würde ich sagen, okay, das hat irgendwann mal auch künstlerische Schöpfungshöhe,
01:23:23
was die da gemacht haben. Der Umstand, dass es nur an ein Gebäude geworfen ist, führt nicht dazu, dass die Panoramaschranke auf dem Urheberrecht greift. Da gibt es eine BGH-Einscheidung auch zu, die sich befasst hat mit dem verhöhnten Reichstag von Christo 1994, weil es einfach nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden war, dieses Stück Kunst.
01:23:45
Ganz kurze Panoramafreiheit, damit da alle auf einem Level sind. Grundsätzlich darf man also Gebäude, also Architekten, ihr wisst, was Architekten machen, die machen Pläne. So ein Gebäudeplan ist relativ elaboriert, sollte es zumindest sein.
01:24:01
Hoffe ich. Und die sind urheberrechtlich geschützt. Und ein Haus, ein Gebäude ist nichts anderes als eine 3D-Kopie eines Plans in 2D. Das heißt, es ist auch eine Form der Vervielfältigung. Es wäre jetzt natürlich katastrophal, wenn wir in der Öffentlichkeit keine Fotos mehr machen können, weil wir damit urheberrechtlich geschützte Dinge fotografieren.
01:24:23
Und das würde dem entgegenstehen. Wie wollt ihr denn bitteschön irgendetwas fotografieren ohne ein Gebäude in der Stadt? Und dafür gibt es eben diese Panoramafreiheit, und die sagt, alles, was man halt vom menschlichen Niveau aus sehen kann, also jetzt vom Straßenlevel aus, ist erlaubt. Und genau das Gleiche gilt eben auch für Kunstwerke,
01:24:41
die permanent im öffentlichen Raum sind. Das gilt allerdings nicht für Kunstwerke, die nur temporär aufgebaut sind. Und das ist diese verhüllte Reichstagentscheidung, die Torsten eben erwähnt hat. Aber es kann eine Urheberrechtsverletzung sein. So, wir haben noch zwei Fragen. Einmal grün und einmal die Kirche.
01:25:13
Also die Frage war, wenn ich ein Buch lese und das Cover fotografiere und das Foto von dem Cover auf meinem Blog veröffentliche, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung.
01:25:21
Es ist sogar dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn man das Buch gar nicht liest. Also, na klar, wenn es jetzt irgendwie nur schwarzer Einband, die Bibel, ist vermutlich nicht urheberrechtlich geschützt, diese Gestaltung.
01:25:40
Glorreiche Überleitung, aber in der Tat, wenn es ein normaler Einwand ist, hast du da einen. Und da gibt es, da gab es glaube ich auch einige, da gab es einige Fälle, wo Verlage gegen sowas auch durchaus vorgegangen sind. Das heißt, damit wäre ich vorsichtiger. Da fällt mir ein, ich habe das aber auch schon gemacht. Entschuldigung, ich habe auch ein Buchcover fotografiert und getwittert.
01:26:02
Nämlich von Gabriele Krone-Schmalz, die hat in der 80er-Jahre dem Buch geschrieben, man muss Moskau einfach vertrauen. So, da habe ich aus aktuellem Anlass getwittert mit einem Foto von Frau Krone-Schmalz und das ist im Ekonverlacht oder so erschienen. Das ist natürlich eine Urheberrechtsverletzung.
01:26:20
Also, warum auch nicht, weil da ist ein Foto drauf, das war vielfältig für mich und das mache ich öffentlich zugänglich. Ist so. Es sei denn, ich setze mich inhaltlich mit dem Cover auseinander. Was denn mit dem Cover? Nicht mit dem Buch, mit dem Cover. Und wenn du es sicher spielen willst, auf jeden Fall.
01:26:41
Die Frage ist natürlich immer, was Thorsten und ich hier nicht versuchen zu machen, ist euch irgendwie zu sagen, oh, oh, oh, macht bloß gar nichts. Am Ende des Tages müsst ihr halt selber gucken, was für ein Risiko gehe ich ein oder was nicht. Das ist im Grunde genommen, wenn ich mit der Juristerei beschäftigste, tagtäglich die Abwägung, wo auch als Wirtschaftsanwalt gehe ich rein und sage, okay, perfekt wäre vielleicht dieser Weg.
01:27:00
Aber was denn die sinnvolle Balance, wo ich nicht im unedischen Bereich bin und wo ich das Risiko dann eben noch verantworten kann. Hast du eine Anschlussfrage dazu? Dann würden wir die noch mit reinnehmen. Nee, du verwechselst zwei Dinge gerade.
01:27:21
Du hast auf der einen Seite, sie hat gerade gesagt, reicht es nicht aus, wenn der Verlag auf dem Buchcover genannt ist. Nun mischt jetzt, glaube ich, zwei Sachen zusammen. Das eine ist diese Urhebernennung, irgendwie Foto von Thorsten Feldmann. Das ist das Urheberpersönlichkeitsrecht. Das ist ein eigenständiges Recht. Und parallel dazu daneben steht dieses Vervielfältigen, nicht vervielfältigen dürfen.
01:27:42
Sagen wir mal so, du hast das Vervielfältigungsrecht. Der Verlag sagt dir, ja, darfste machen. Also fotografier ruhig. Wenn du dann die Urhebernennung vergisst, nörg, nicht so günstig. Wenn du jetzt was fotografierst, was nicht fotografieren darfst, das veröffentlich und schreibst noch daneben, von wem das ist, auch nörg, weil du hast nicht das Recht, das zu vervielfältigen.
01:28:02
Das Ganze ist dann sogar noch ein bisschen ungeschickter, weil über die Wortsuche kann der Betroffene diesen inkriminierenden Inhalt vielleicht sogar einfacher finden und dann gegen dich vorgehen. Also wenn ihr es falsch macht, dann schon richtig und nicht den Namen dabei schreiben. Aber ganz kurz, um hier die Netzgemeinde nicht in die Irre zu führen.
01:28:24
Ein Buchcover, das Buchcover muss an sich natürlich auch urheberrechtlich schutzfähig sein. Also nicht jedes, was nicht bei jedem Buchcover der Fall ist. Aber wenn ich ein Foto zum Beispiel auf dem Buchcover habe, also zum Reklame, nehmen wir mal an. Ja, Reklame, das darfst du natürlich abfotografieren.
01:28:40
Aber sobald vorne ein Foto auf dem Buchcover drauf ist, was sehr häufig der Fall ist, oder eine aufwendig gestaltete Grafik, der Schwarm oder so, wo das toll gemacht ist, dann wird man darüber diskutieren müssen. Und deshalb davon vielleicht Finger weg. Und da gibt es einen Punkt, den ich im amerikanischen
01:29:00
Rechtssystem angenehmer finde als bei uns. Und das wird hier auch diskutiert, ob es kommt. Aber es kommt nicht, bin ich fest davon überzeugt, nämlich der Begriff des Fair Use. Fair Use heißt schlicht und einfach faire Gebrauchsmöglichkeit oder fairer Gebrauch. Was heißt das? Es gibt halt diese Schranken, von denen Torsten immer erzählt, nicht unbedingt nur so fixiert. Zitatrecht, tralala, sondern eben einfach,
01:29:21
man guckt sich das an und sagt, ist es eigentlich eine, ist es eine okaye Nutzung? Und da gibt es einen Fall, der das auch ganz gut illustriert. In frühen Tagen von YouTube hat irgendwie so eine Mutti ihr kleines Baby gefilmt. Das ist irgendwie über den Bodenpiste da irgendwie ganz stolz und hat das dann irgendwie auf YouTube hochgeladen.
01:29:41
Unabhängig davon, ob man jetzt unbedingt Bilder und Fotos und Filme von Kleinkindern online stellen sollte, war hier dann das Problem, dass im Hintergrund das Radio lief und da lief dann eben auch Musik, wie das manchmal so im Radio auch passiert. Und das war ein Song von Tough Cup, The Art is Formally Known as Prince, das ich glaube ich auch wieder Prince nennt.
01:30:02
Und der fand das nicht so gut. Und wenn ich nicht falsch informiert bin, ist er wirklich dagegen vorgegangen. Das muss man sich mal reintun. Also da war halt nicht, dass seine Musik da irgendwie, ich weiß nicht, ob die Dance Moves vom Baby irgendwie nicht zugesagt haben oder so. Und da hat das Gericht dann schlicht und einfach gesagt,
01:30:20
ne Entschuldigung, das ist Fair Use. Da geht es jetzt auch nicht um ein, nicht wie abgefilmte Kinofilme, die dann irgendwie in 360er Auflösung irgendwie mit verwackelter Handkamera irgendwie hochgeladen werden, sondern da lief halt das Radio, während das Baby da rumgewuselt ist. Und das ist Fair Use und deswegen ist es keine Rechtsverletzung. Das sind so angenehme,
01:30:40
das führt natürlich auch zu so ein bisschen Gummitum, dass man nicht so genau weiß, was eigentlich gilt oder was nicht. Aber das ist dieses Fair Use Prinzip drüben in den Staaten. Und eine allerletzte Frage haben wir noch und dann gehen wir weiter zum Impressum. Ja, Tricky. Ich glaube dazu hattest du im Vorfeld schon was geschrieben.
01:31:00
Hilft das Schild? Hier wird fotografiert. Bitte geben Sie Ihre Seele an der Eingangsvorte ab. Du kannst grundsätzlich, es ist immer so ein bisschen auch dieses Konkludente, also stillschweigende Einwilligung. Du kannst Leuten natürlich nicht einfach sagen, wenn du jetzt nichts sagst, dann darf ich dir auf die Nase hauen.
01:31:20
Oder jeder der, da hängst du irgendwo ein Schild auf und die Anti-Aggressionsgruppe freut sich, weil die trifft sich dann in Seil 5. Es ist tricky, du kommst damit nicht so leicht durch. Auch der nächste Punkt ist ja auch, dass Leute ein Ticket hierfür gekauft haben. Die haben also den Anspruch, hier reinzugehen. Und dann kannst du nicht im Nachhinein
01:31:40
einfach noch weitere Bedingungen unbedingt den Besuchern, die das Ticket ja schon gekauft haben, auferlegen. Grundsätzlich kann man hier aber durchaus auch andere Ausnahmen ansehen, ob das hier nicht nur öffentliche Veranstaltung ist, öffentliche Versammlung, halt da drüber. Aber mit solchen Schildern wäre ich halt vorsichtig. Ja, aber alles, was man dann hat, hilft. Also ist dann immer noch besser als gar nichts.
01:32:01
Ja, Verteidigungslinien. Verteidigungslinien. Ganz kurz, Sonderapplaus für unsere beiden Stage-Manager, die sich soeben per Handzeichen bereit erklärt haben, eine halbe Überstunde für uns zu machen, damit wir hier weitermachen können.
01:32:21
Oder eine Dreiviertelstunde. Impressum, Impressumspflicht. Henning, dein Thema. Wir lassen eins auf und trinken die Flasche dann selber am Ende. Altes Thema sind irgendwie,
01:32:41
und das ist auch wieder so ein typisches Nervthema. Ich glaube, 2010 habe ich das mal in einem Blogposting verwurschtelt. Dass ich meine, man könnte durchaus diskutieren, ob es nicht eine Impressumspflicht für Twitter-Profile gibt. Später wurde das auch gerichtlich für Facebook soweit schon festgestellt.
01:33:02
Und 2010, zum 1. April, fand ich dann auf irgendeinem Blog so ein April-Shirt, die EU habe jetzt ein Regularium erlassen, wonach auf Twitter Impressumspflicht bestünde. Und Riesenaufstand und Bohai. Und da so, nee, nee, das ist gar kein April-Scherz. Also, dass man für Social Media-Profile Impressumspflichten haben kann, ist eigentlich ganz normal.
01:33:23
Der Punkt ist schlicht und einfach der Hintergrund. Telemedien-Gesetz, Telemedien. Wenn ihr einen eigenständigen Dienst anbietet, dann seid ihr anbieterkennzeichnungsschlichtig. Das heißt, ihr kennt das von der Webseite. Wenn ihr eine Webseite habt, dann müsst ihr sagen, wer steht dahinter. Und je nachdem, ob ihr das privat macht, beruflich, ob vielleicht noch spezielle Regularien greifen wie für uns
01:33:40
als Anwälte mit besonderen Berufsgruppen, muss man halt gestufte Informationsanforderungen erfüllen. Und das ist ja alles so ein bisschen fluider. Bei Facebook und bei Twitter, ich hab ja nicht wirklich eine Webseite. Meine Gestaltungsmöglichkeit ist geringer. Also bei den alten Profilen auf Twitter konnte ich ja gar nicht so viel verändern.
01:34:01
Bei den neuen sieht das ja schon ein bisschen anders aus. Und da gab es dann durchaus einige Kolleginnen und Kollegen, die auch gesagt haben, ich habe eine Impressumspflicht bei Twitter. Ich glaube eher nicht. Facebook, wie gesagt, ist ausgeurteilt. Und Abmahnungen wegen Impressum sind echt so, ich finde eigentlich der Dreck der Juristenarbeit,
01:34:23
irgendwie, entschuldigt den Kraftausdruck. Vor einiger Zeit irgendwie Geschäftsführer, irgendwie so ein Kunde hat ihn um 30.000 Euro geprellt. Er hat natürlich so einen Hals. Und sagt so, dem will ich jetzt mal Ärger machen. Ich glaube, wenn wir jetzt mal eine Impressumsabmahnung machen, können wir den nicht wegen seinem Impressum abmahnen. Der prägt dich um 30.000 Euro. Und dann kommen diese Kindergartenspiele hier raus.
01:34:41
Was jetzt gerade passiert. Und ich frage, ja? Ganz kurz noch als Ergänzung. Letztes Jahr hat Jörg Heydrich, Justizjahr vom Heiseverdacht selbst Anwalt, hier auf der Republika eine Session abgehalten. Ein Live-Abmahnungsworkshop mit dem Beispiel Impressumsabmahnung. Der steht noch im Netz.
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Als Video vom letzten Jahr. Den kann man unbedingt mal angucken. Weil er live auf der Bühne Impressumsfehler gesucht hat. Und dann gezeigt hat, wie man als Anwalt vorgehen könnte, wenn man jetzt unbedingt jemand abmahnen möchte. Das ist sehr, sehr instruktiv.
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Weil er, vielleicht ist er da. Ich weiß nicht, wie viele Fälle er gefunden hat. Das solltet ihr euch mal angucken. Genau. Und was diese Impressums-Schlicht angeht, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Das stimmt so nicht mehr. Es gibt einen Kollegen im Süddeutschen, glaube ich.
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Thomas, du weißt das genauer. Thomas kann es erzählen. Genau. Der seit einiger Zeit Anwälte abmahnt. Also einen Anwalt der Anwälte abmahnt. Sehr spannend. Und zwar weil sie, angeblich, auf ihren Profilen, auf verschiedenen Plattformen,
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kein anständiges Impressum haben. Wer auch abgemahnt wurde, ist der geschätzte Kollege Thomas Schwenke da unten. Da drüben. Der auch ein fabulöses Buch geschrieben hat zum Social-Media-Recht. Kann ich euch noch empfehlen. Ich glaube, wegen Xing war das bei dir. Wo ich dachte, so nö.
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Thomas hatte da eigentlich so ein Impressum. Und das war auch ... Kannst du kurz aufstehen und zwei Sachen erzählen. Das eine ist der Stand dieser Anwaltsabmahnung. Die wird nicht jeden betreffend hier, aber finde ich als Geschichte interessant. Die zweite Sache ist, du warst doch auch anwaltlich tätig
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bei den Facebook-Impressumsabmahnungen. Und bei der Frage, ist das ein Rechtsmissbrauch oder nicht, kannst du da vielleicht einen aktuellen Stand über den aktuellen Stand berichten? Ja, also der aktuelle Stand sieht wie folgt aus. Der Kollege ... Soll ich einen Namen nennen?
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Kein Problem. Er heißt Winter. Es ist ein Kollege, der meint, er muss dem Recht zur Geltung verhelfen, indem er einfach alle abmahnt, die kein vernünftiges Impressum haben. Hat er noch andere Bandanten? Nein, er hat bis jetzt nur Juristen abgemahnt. Der aktuelle Stand ist, der hat vor Gericht Recht bekommen.
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Wegen kanzleiseiten.de. Wegen kanzleiseiten.de. Kennt keiner, aber es kann vielleicht jeden betreffen. Denn die Seite muss man sich vorstellen so etwas wie ein Suchservice. Das heißt, es ist eine bessere Profilseite und man kann dort kleine Beiträge verfassen. Also ein paar Zeile, vielleicht ein paar Absätze. Und ein Gericht hat jetzt entschieden, dass, wenn man auf den Inhalt
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einer Online-Präsenz Einfluss nehmen kann und sie nutzt, um sich zu bewerben, also für geschäftliche Zwecke, dann reicht das aus, um einen Impressum zu haben. Ich halte das eigentlich für einen totalen Unsinn. Also Kollege Schirmbacher, der wurde vom Gericht zitiert, hat selbst gesagt, wieso wurde ich zitiert? Ich sehe es komplett anders. Aber gut, das Gericht meint es anders.
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Und ich meine vor allem, dass es eine Bagatelle ist, weil in der Richtlinie, in der EU-Richtlinie, auf der man sich beruft und sagt, dass es ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verbraucherrechte ist, in dieser Richtlinie steht es, dass es nicht nur darauf ankommt, ob diese Punkte,
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die man nennen muss, so was wie was gibt es noch? Unsere Identifikationsnummer und was es alles gibt, dass es nicht ausreicht, wenn diese nicht vorhanden sind, sondern der Empfehlen muss den Verbraucher in seinen geschäftlichen Entscheidungen irgendwie beeinflussen. Und dass die einzelnen Länder,
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zum Beispiel wie Deutschland, von dieser Richtlinie bis Juni 2013 abweichen durften. Nur dieser Punkt ist jetzt vorbei. Das bedeutet, sie müssen sich an diese Richtlinie halten und eigentlich müssen die Richter überprüfen, ob es tatsächlich ein schwerwiegender Verstoß oder bloß eine Bagatelle ist. Und wenn ich als Rechtsanwalt
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die Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angegeben habe, aber sonst alle Daten zu mir dort stehen, dann frage ich mich, wie ist eigentlich ein Verbraucher dadurch betroffen? Eigentlich gar nicht. Zwei Fragen für dich dazu. Wo beginnt die Impressungspflicht? Also wenn das Gericht sagt, es ist eine Seite, deren Inhalt ich beeinflussen kann,
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wo beginnt die grundsätzlich? Und die zweite Frage ist, dann abgestuft, eine Stufe höher, wo würde man dann eine wesentliche Beeinträchtigung dann annehmen, wenn es nicht da ist? Also das sind dann die Fragen, die sich anschließen. Also wenn ich auf die letzte gerichtliche Entscheidung gucke, dann beginnt eigentlich die Impressungspflicht, sobald ich irgendwo einen Inhalt verändere
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und das meinen geschäftlichen Zwecken nutze. Findest du das okay oder nicht okay? Dass man diese Unterscheidungen trifft, findest du das okay oder nicht okay? Nein, ich finde das natürlich nicht okay, weil man muss es ja so entscheiden, wie Henning das eben erzählt hat, wenn man tatsächlich einen Profil hat, das einer Website gleicht. So ein Facebook-Profil ist eigentlich nichts anderes als eine Website. Man kann dort Bilder einstellen, mit Leuten kommunizieren,
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Texte verändern. Okay, da sehe ich ein, dass man da eine Impressungspflicht braucht. Wenn man letztendlich nur so eine Profilseite hat, wie zum Beispiel bei Zink, die man nicht mit einer Website vergleichen kann, das ist meines Erachtens nicht impressungspflichtig. Und das meint auch übrigens der Kollege Schirmbacher, der vom Gericht zitiert worden ist. Das heißt, ich finde, es geht einfach zu weit.
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Das würde ich anders sehen, übrigens. Also da kann man schon drüber diskutieren, weil ich finde Impressungspflicht grundsätzlich als etwas wichtiges, was mich immer nervt, dass sich Leute halt sehr aktiv im Internet bewegen. Und man kriegt es einfach nicht, weil man keine ladungsfähige Art und Schrift hat. Und das kann auf dem Zink-Profil genauso passieren
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wie irgendwo anders. Anyways, dahingestellt. Und man kann ja sehr viele Inhalte, man kann sehr viel arbeiten mit so einem Profil. Gerade bei Facebook. Was mich nur gestört hat, das Gericht hat nicht differenziert, in welchem Umfang man auf diese Seite Einfluss nehmen kann. Das ist eine andere Frage. Die Konsequenz des Gerichts wäre, wenn ich irgendwo im geschäftlichen Bezug
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in einem Forum irgendwie ein Posting absetze, dann müsste ich da schon ein Impressum nennen. Das bedeutet, ich müsste statt meines Namens ein Impressum führen. Also es zeigt einfach wieder, vielen Dank für die Detailerstellung auch. Es zeigt schlicht und einfach, warum haben wir das mit reingenommen. Wir wollten euch einmal eben zeigen, was mich manchmal so ein bisschen nervt, ist, wenn von Anwälten und Anwältinnen und Juristen
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so als eine homogene Gruppe gesprochen wird. Das finde ich ein bisschen anstrengend. Wenn das nicht so einfach ist, dann wird gerne auf die Abwahn-Abbell-Anwälte verwiesen. Das ist alles so ein Niveau, das ich nicht so ganz angenehm finde. Auf der anderen Seite eben zu zeigen, hier finden auch Auseinandersetzungen zwischen Juristen statt.
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Diese Auseinandersetzung zwischen Juristen wird vielleicht dazu führen, dass wir jetzt nach dieser Facebook-Geschichte, wo wir wissen, dass wir ein Impressum brauchen, dass wir es auch für andere Plattformen noch mal so ein bisschen mehr ausgeführt haben. Was wir euch bitten, mitzunehmen an dieser Stelle ist, wenn ihr es rein privat nutzt, ist es im Grunde genommen ungefährlich,
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wenn ihr kein Impressum habt, schlicht und einfach als Privatperson, könnt ihr nicht abgemahnt werden wettbewerbsrechtlich und die Aufsichtsbehörden machen wegen so was in aller Regel nichts. Wenn ihr geschäftlich unterwegs seid, das heißt ihr nutzt diese Kanäle zu oder im Kontext eurer Erwerbszwecke, denkt dran, kümmert euch so ein bisschen drum
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und da bin ich sowieso immer erstaunt, wenn jemand schon im geschäftlichen Kontext zumindest solche Profile nutzt, dann wäre irgendwie eine anständige Kennzeichnung für mich das erste, was ich machen würde, ist ja klar, wozu habe ich eine geschäftliche Tätigkeit. Zwei Fragen dazu, einmal dahinten und hier drüben war noch eine, genau.
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Ich glaube, du hast es gerade schon behauptet. Also, wenn ihr jetzt mit zwei Menschen sagt, und jetzt ist man hier privat, dann ist ja ein ganz anderes Ding. Aber auch das Sinn ist, wenn ich mich hier abrufe, meine Persönlichkeit, mein Werdekandidat.
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Korrekt, und das ist genau der Ansatzpunkt, wo dieser abmahrende Kollege halt sagt, das ist auch im Geschäftsbetrieb halt, und er sagt halt, ein Sinkprofil ist ein Dienst, für den du eine Angabepflicht hast. Thomas vertritt hier die Auffassung, nee, zu wenig Gestaltungsmöglichkeit,
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aber wie gesagt, da kann man beides vertreten. Und da musst du halt darauf achten, dass wir zum Beispiel bei uns anwälten hier. Wir müssen Angaben zu unserer Rechtsschutzversicherung, also Berufshaftpflichtversicherung machen. Und wenn ich jetzt ein komplettes Sinkprofil habe, schreibe ich da aber normalerweise, da gibt es ja kein Feld. Wo haben Sie übrigens Ihre Berufshaftpflicht? Das heißt, als Anwalt müssen wir dann gucken,
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dass ich die Infos da dann eben on top noch reinpflege. Hier drüben war noch eine. Das ist genau der Punkt. Also, wenn du ein responsive Design hast, wenn du kein responsive Design hast,
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wird die Seite ja so angezeigt, wie sie angezeigt wird, du kannst sie nur eben nicht super nutzen, deshalb friemlich am Kleinen, aber diese Impressumsinformationen sind ja normal vorgehalten da. Wenn du allerdings ein responsive Design hast, das heißt, dein Server, deine Seite entscheidet sich ein anderes Layout, eine andere Anordnung auszuspielen, wenn es von einem entsprechenden anderen Endgerät
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angesteuert wird, dann musst du natürlich auch dafür Sorge tragen, dass auch bei dieser Form des Aufspielens das Impressum eben A. enthalten ist und B. richtig auffindbar ist. Guter Punkt.
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Ja, aber das ändert sich gerade. Ich habe gerade geguckt, wie es bei Twitter ist. Bei Twitter komme ich, wenn ich mein Profil aufrufe, über den ist der Link auch abrufbar gehalten, wo dann raus verlinkt wird ins Web, wo mein Impressum dann ist. Ich glaube auch, dass je stärker die Infos
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diese Plattformen in den Märkten präsent sind, desto stärker greifen die auch solche Compliance-Anforderungen aus den Juristiktionen auf. Das war bei Twitter zum Beispiel früher nicht so, aber Twitter hat jetzt zum Beispiel auch im Web zumindest das neue Profil so gestaltet, dass man hier relativ leicht
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ins Impressum verlinken kann, zumindest in der Windows-App, die ich gerade hatte. Da geht es auch. Bei den anderen weiß ich nicht genau, aber klar, es bleibt ein Problem. Früher hat man zum Beispiel angenommen, ich komme meiner Impressumpflicht im Twitter-Profil dadurch nach, dass ich das Hintergrundbild irgendwie durch eine Grafik
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ach, wie schön. 666 Tweets. Da habe ich gar nicht drauf geachtet. Ich habe bei dem Screenshot, als ich den Screenshot gemacht habe ich darauf geachtet, dass hier rechts nicht irgendwelche, da habe ich das irgendwie ganz oft ge-refreshed, damit hier Hermann Gröhe, Bill Gates und Jürgen Trittin erscheinen und nicht irgendwie Privatperson.
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Da ist übrigens das Foto von Gabriele Kronisch-Meinz, von dem ich eben erzählt habe. Ja, wir werden zu solchen Sachen wie Astro-Turfing oder so auch überhaupt nicht bekommen heute oder zur Schleichwerbung. Deshalb machen wir hier noch ein kurzes Fertig.
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Thomas hat es gesagt, frage ich wirklich jedes Profil, empressungspflichtig, welche Angaben sind zu machen, welche Adresse ist anzugeben. Da habe ich hier unten einen ganz lustigen Fall, aber das sind immer so Sachen, da denkt der Gesetzgeber gar nicht dran. Ich habe auch mit Politikern zu tun und es gibt im
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Meldegesetz des Landes Berlin zumindest so eine Auskunftssperre, die auf Antrag gewährt wird, sodass dann die Einwohner Meldeämter die Anschrift des Betroffenen nicht herausgeben dürfen, selbst wenn ein berechtigtes Interesse gegeben ist. Aber auch solche Leute, wo man annehmen muss, die sind halt in
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irgendeiner Weise gefährdet, wenn die Adresse öffentlich bekannt wird. Die müssen natürlich eine Impressung vorsehen, wenn sie bloggen. Das ist manchmal ein bisschen absurd, diese Verpflichtung generell. Und man merkt auch hier, die Internetgesetzgebung ist überhaupt nicht aus einem Kurs und auch überhaupt nicht synchronisiert mit anderen Gesetzen.
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Und da warten wir dann auch auf eine Abmahnung, oder ich sage dem, welche Adresse es anzugeben, sage ich mir, komm, scheiß drauf, gib mir meine Kanzleiadresse an. Nein. Postfach geht eindeutig nicht. Du brauchst halt eine ladungsfähige Adresse, wo es zugestellt werden kann und das geht beim Postfach nicht. Wenn jemand eine
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Einzweilige-Verfügung schickt... Die Frage ist auch ganz kurz eine ganz grundsätzliche Frage. Impressungspflicht versus Anonymität im Netz. Thomas hat es eben ganz schön gesagt. Ich habe, wenn ich in einem, wenn sogar schon die Frage gestellt wird, ist ein Posting in Kommentaren.
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Ist das vielleicht sogar schon impressungspflichtig? Dann stellt sich natürlich die Frage, was von dem grundsätzlichen Anonymitätpostulat in 13.6 TMG überhaupt noch übrig bleibt. Wenn ich überall unter dem Gesichtspunkt der Impressungspflicht meine Identität preisgeben muss. Da, Frage, Entschuldigung.
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Rundfunkstaatsvertrag, ja, okay.
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Absolut, absolut richtig. Wobei der 55 gilt nur für journalistisch redaktionelle Inhalte, da würde ich da fragen, ob der überhaupt einschlägig ist. Im Zweifel würde ich das übrigens weglassen, weil dann ist er nämlich auch gegen das Stellungspflichtig und das will er garantiert nicht. So, haben wir noch Fragen jenseits? Bitte? Lass uns ein bisschen auf die Tube drücken, oder?
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Da, weiter. Nee, wir haben noch ein paar Minuten. Datenschutz. Datenschutz? Nicht geistiges Eigentum oder Fankauf? Schleifwerbung. Okay. Auch nicht Shitstorm.
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Bingo. Ja, dann... Er mag glaube ich jetzt. Entschuldigung. Dann komme er bitte nach vorne. Und zeigt doch mal. Ja, er ist sauber. Glückwunsch.
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Für die besondere Aufmerksamkeit und die Schnelligkeit. Wie heißt du? Olli. Olli, was machst du? Bist du Speaker oder nur Visitor? Gebühren finanziert vom ZDF. Er bekommt eine Flasche Champagner. Vielen Dank. ZDFneo? Ist das richtig?
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ZDFneo ist ja auch im Raum. Jetzt muss man mit den Kollegen teilen. Wir sind auch hier. Die hatten vorhin getwittert. Wir sind auch hier und nach 110% legal. Egal. Datenschutz. Ganz kurz noch zum Datenschutz. Das wollten wir, um hier die Überstunde nicht zu sehr in die Länge zu ziehen, ganz kurz Abriss machen.
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Was interessiert euch, wenn ihr im Netz publiziert eigentlich der Datenschutz? Ihr schreibt da ja nur rein. Ganz so leicht ist es nicht. Auch nach neuerer Rechtsprechung und dieser Rechtsprechung, die verfestigt sich, sind Datenschutzverstöße grob gesagt abmahnfähig.
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Das heißt, wenn ihr das in irgendeiner Weise zu kommerziellen Zwecken was im Netz macht, handelt ihr im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs. Und Konkurrenten können Rechtsverstöße abmahnen. Das heißt, können eine Unterlassungserklärung
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nicht verlangen. Und Punkt eins, deshalb ist Datenschutz wichtig. Der zweite Punkt ist, unser neuer Bundesjustizminister Heiko Maas aus dem wunderschönen Saarland, wo ich selbst herkomme, hat jetzt einen Vorstoß
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gewagt, dass er die Verbandsklagenbefugnis auch auf den Datenschutz erstrecken möchte. Das heißt also, genauso wie das beim Verbraucherschutzrecht ist, wo auch AGB-Verstöße durch das Unterlassungsklagengesetz von Verbraucherschutzorganisationen geahndet werden können,
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so dass sie auch für den Datenschutz gelten. Und das gilt dann auch grundsätzlich für jede Website, für alles was man im Internet veranstaltet. Also das heißt, es ist dann genauso wie wir uns eben über die Impressumspflicht unterhalten haben, wird es, werden wir uns über den Datenschutz unter diesem Aspekt zu unterhalten haben. Was sind Datenschutzverstöße?
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Das ist natürlich total umstritten. Also wenn man sich anguckt, was der Düsseldorfer Kreis, das ist der Zusammenschluss der Landesdatenschutzbeauftragten, so immer ablässt, es sind alles voller Datenschutzverstöße, aber ganz sicher ist es, wenn ihr dann eine Internetwebsite habt, braucht ihr eine Datenschutzerklärung,
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in der dargelegt wird, welche Daten bei euch auf dem Server, wo ihr euren Auftritt hostet, verarbeitet werden. Zum Beispiel eine Datenverarbeitung wäre auch, wenn ihr betreibt einen Blog und da habt ihr eine Kommentarfunktion und bei WordPress ist es defaultmäßig so eingestellt,
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dass der Kommentierende seine E-Mail-Adresse zwingend angeben muss. Das ist natürlich auch eine Erhebung eines personenbezogenen Datums, nämlich dieser E-Mail-Adresse. Die ist nach Auffassung der Datenschutzbehörden nicht notwendig, weil wieso braucht, muss der eine E-Mail-Adresse angeben, um diesen Kommentar zu posten, dann kommt man natürlich in Erklärungsnot, nämlich
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gibt den Grund eigentlich nicht. Also das heißt, wenn Verstoß gegen die Datensparsamkeit und zum Beispiel könnte man es auch als Datenschutzverstoß ansehen und in Schleswig-Holstein dann das Datenschutzbeauftragte, der tut das, dass zum Beispiel schon der große Betrieb einer Facebook-Page eine Datenschutzverletzung darstellt.
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Das heißt also, das Thema Datenschutz ist auch nicht nur ein Thema Google, Facebook, NSA, sondern es ist genauso, das Thema Datenschutz Compliance ist genauso ein Thema für euch, wenn ihr euch im Netz aktiv bewegt. Ihr seid ja nicht nur Betroffene von Datenverarbeitung, sondern ihr seid selbst
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verantwortliche Stellen. Und welche Pflichten ihr dann zu erfüllen habt, wie gesagt, das ist hier unten offen eigentlich, aber es wird vielleicht ein Thema sein und wenn euch jemand Böses will, dann wird er euch abmahnen und er wird euch zum Beispiel abmahnen,
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wenn ihr das homöopathische Tracking Tool PIVIC benutzt. Das ist das, was die Datenschützer ganz toll finden, weil es nicht von Google kommt. Und so hat das Landgericht Frankfurt zum Beispiel neulich entschieden, dass nicht nur in der Datenschutzerklärung über PIVIC aufgeklärt werden muss und
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das, was PIVIC macht und ihr müsst in der Datenschutzerklärung auch nicht nur auf den Opt-in hinweisen und diesen Opt-in auch gewähren, sondern ihr müsst darauf hinweisen, bevor diese Datenerhebung stattfindet, also eigentlich bevor die Website betreten wird. Das heißt, für das ist noch nicht rechtskräftig entschieden,
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weil ich glaube, das hängt in der Berufung, aber vielleicht wird das so der erste Schritt sein zu Vorschaltseiten vor den eigentlichen Websites, wo man erstmal von dem Nutzer informieren muss, welche datenschutzrechtlichen Prozesse hier auf der Seite stattfinden und dann sagen muss, du kannst
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ein Opt-out erklären in die Datenerhebung von PIVIC. Wenn du das nicht möchtest, klicke hier und dann kommst du zur Seite, zur eigentlichen Seite. Ganz spannend in dem Zusammenhang finde ich die Frage, ob wenn ihr eine Facebook-Page oder ein Twitter-Profil
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betreibt, ob ihr denn für die Datenverarbeitungsprozesse von Facebook oder Twitter verantwortlich seid. Also ihr seid dann ja Seitenanbieter und müsst als solcher die Nutzer informieren über die Datenverarbeitungsprozesse, was bei Facebook zum Beispiel überhaupt nicht geht. Ihr könnt ja nicht irgendwie sinnvoll darüber informieren,
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welche Daten der Nutzer bei Facebook abgibt. Das ist wahrscheinlich auch nicht komplett richtig in der Datenschutzerklärung von Facebook dargestellt. Das ist die Frage, ob diese unterbliebene Unterrichtung euch als Seitenbetreiber zugerechnet wird. Auch da, das ULD in Schleswig-Holstein
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ist der Auffassung, konsequent zu Ende gedacht, der Auffassung, dass diese Pflicht euch als Page-Betreiber trifft. Es gibt jetzt eine Entscheidung aus dem letzten September oder Oktober letzten Jahres, die sagt nein, also Datenverarbeitungsprozesse von Facebook werden dem Seitenbetreiber nicht zugerechnet. Das wäre demnach zu verneinen, aber auch das ist noch nicht
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rechtskräftig. Schön gesagt. Das macht glaube ich keinen Sinn mehr. Die Schleichwerbung würde ich ganz kurz noch in drei Minuten ansprechen. Schlicht und einfach, weil wir euch einen Social-Media-Saisonrückblick versprochen haben.
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Feldmann und ich sind ja eher so alte Säcke. Ich muss gestehen, von Y-Titty habe ich ehrlich gesagt erst durch den SWR erfahren. Wenn ich den SWR ständig sehen würde, wäre ich vermutlich noch mehr in dieser Egal. Worum geht es da schlicht und einfach, es geht darum, die Jungs sind relativ, ich glaube 2,8 Millionen Abrufe.
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Ich weiß es nicht. Das ist ein sehr gut gemachtes Channel. Gehen auch auf Tour, auf YouTube. Und was denen zur Last gelegt wurde und als großer Skandal auch in den Medien gebracht wurde, ist, dass sie Schleichwerbung gemacht haben sollen. Dass Produkte in ihren Videos gefeatured wurden,
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ohne dass darauf hingewiesen wurde, dass sie entweder dafür bezahlt wurden oder dass ihnen die Geräte zur Verfügung gestellt wurden. Was mich persönlich ein bisschen erstaunt hat, war der Riesenaufriss. Das war eine Riesenwelle, die vor vier, fünf Wochen oder ein bisschen länger durch die Medien ging. Dann haben sich halt auch andere große Medien da drangehängt. Ehrlich gesagt ist es ziemlich
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alltäglich. Das heißt nicht unbedingt, dass es gut ist, dass sowas passiert. Aber dieser Newswert, den habe ich da drin nicht gesehen, weil das ist schlicht und einfach Everyday Business in ganz vielen Kanälen. Was ist das Problem bei dieser Schleichwerbung? Wettbewerbsrechtlich
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geht es darum, Werbung, ihr kennt das aus Zeitungen, Zeitschriften, Werbung und redaktioneller Inhalt soll voneinander getrennt sein. Einfach im Hintergrund ist vollkommen klar, dass man halt Konsumentenschutze auch betreiben will, dass es einfach ganz klar ist, wo wird geworben. Das Problem oder die Schwierigkeit für euch, und hier, Kollege Feldmann und ich waren im
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September letzten Jahres auf einer Veranstaltung. Das hat eine große Drogeriekette mit einer, wir auch eine sehr gute Beauty-Line haben veranstaltet. Wir wurden dann gebeten, auch da zu rechtlichen Themen was vorzutragen. Das war ganz spannend. Das waren so 198
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Bloggerinnen und zwei Blogger. War mal die totale Rumdrehung. Und da war natürlich auch dieses Thema, wie wenn du Produktproben kriegst und so weiter, wenn ich da drüber schreibe, muss ich das kennzeichnen oder nicht? Und wer haftet eigentlich dafür, wenn das ein Rechtsverstoß ist? Die Firma oder auch die Bloggerinnen und der Blogger? Und es ist halt wirklich so im
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Wettbewerbsrecht ausgeregelt, dass nicht nur die Firma die Schleichwerbung initiiert, einen Rechtsverstoß begeht, sondern auch die Person, die die Schleichwerbung dann umsetzt, im Blog selber. Das heißt, man ist dann selber halt auch angreifbar. Und es gibt durchaus auch Juristen, die die Mahnung vertreten, wenn ich ein Sample bekomme, also eine Produktprobe
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oder ein Testgerät, das dann vielleicht auch bei mir bleibt, dass das schon eine geldwerte Zuwendung ist, die dann eventuell auch zu kennzeichnen ist. Und das solltet ihr bitte einfach beachten. Wie gesagt, ich finde das Verbot von Schleichwerbung sinnvoll. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Den Newswert,
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dass es stattfindet, sehe ich nicht. Was ihr einfach euch überlegen solltet, wenn ihr entsprechend bemustert, beliefert werdet, mache ich das kenntlich oder nicht? Und na klar, sind ganz große Agenturen auch immer dabei und fragen, hier könnt ihr das irgendwo unterbringen. Aber natürlich nicht auf die Werbung darauf hinweisen, weil gerade so im Fashion, im Mode, im
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im Kosmetikbereich, wenn klar ist, ich werde dafür bezahlt, dann habe ich natürlich nicht mehr diese Glaubwürdigkeit und da beißt sich die KZR gerade in den Spaß. Dazu muss man ganz kurz noch sagen, das sind nicht nur diese kleinen Produktprobenfälle, sondern das wird ein riesen Bereich sein, das ist nämlich der Bereich des Content-Marketing.
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Die Werbetreibende Wirtschaft, die sieht ein, normale Display-Werbung bringt eigentlich nichts mehr, wir müssen in die Content selbst reinkommen und gerade auf der anderen Seite die Verlage, die verdienen mit klassischer Werbung relativ wenig, was sehr gut läuft, sind dagegen natürlich Werbung, die unter Verletzung des Trennungsgebots in den Inhalten
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selbst erscheint und ich erwarte eigentlich in dem Bereich sehr lebhafte Rechtsprechung in den nächsten Jahren, die das ein bisschen weiter ausdifferenziert, also reicht dann zum Beispiel der bloße Disclaimer, der dann unten drin steht, ja das war jetzt bezahlte Werbung von der Firma H&M, die, wenn man zum Beispiel sieht in der Zeitschrift
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die Seite, ja da ist ein Promi-Foto abgebildet und dann hier, so läuft das Outfit, so das kannst du dort kaufen und das ist ja dann häufig so, dass die Firmen natürlich sehr viel Geld zahlen, um dort genannt zu werden, zum Beispiel Klamottenfirmen natürlich und wenn
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das dann Werbung sein sollte, dann kommt man natürlich nicht nur einfach über den Disclaimer raus, weil dann macht man natürlich Werbung mit dem Promi-Bild und dann kommt der Promi auf einmal an und sagt, hier du musst Werbung für uns, also das ist ein Minenfeld, da muss man fürchterlich aufpassen, auch dann darf man natürlich, wenn das Werbung sein sollte,
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dann darf man natürlich Konkurrentennamen nicht nennen, weil man die sonst vielleicht oder vergleichende Werbung betreibt, die dann unzulässig wäre, also riesen Sektor, eine Frage dazu da hinten, ich würde unten Disclaimer schreiben, ich würde Disclaimer
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schreiben, zum Beispiel die Firma XY hat mir zur Erstellung dieses Beitrags folgendes Produkt zur Verfügung gestellt, Punkt, ich würde es offenlegen und dann ist zumindest mal dieser
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Verschleierungscharakter, der ist dann weg und das hilft. In dem Zusammenhang folgende Beispiele aus der Praxis, habe ich übrigens auch vom Kollegen Schirmbacher geklaut, das Beispiel, nicht den Content selbst, nämlich Sabine Lisicki, Tennisspielerin,
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Freundin von Oliver Pocher, die gesponsert wird, zum Beispiel natürlich von Nike, ich weiß nicht, was sie von Nike bekommt, dafür wer von euch geht in Berlin an den und würde sich über diese Tonnen Nike Styles freuen, das ist für mich relativ klar Werbung ist, der Werbecharakter ergibt sich hier aus der Publikation schon selbst, also das heißt,
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da würde ich sogar sagen, das ist okay. Problematisch ist das hingegen, was sie macht, zum Beispiel, many of you asked what kind of watch I was wearing in the photo shoot Also da kommt es so darüber wie ein lockerer Tweet, aber das halte ich auch relativ deutlich
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für Werbung und da kann man dann auch darüber diskutieren, kann man sie vielleicht abmahnen, also solche Sachen werden uns in Zukunft noch häufiger beschäftigen, wie gesagt,
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die Unternehmen wollen in den Inhalten selbst präsent sein, die Verlage haben Interesse daran, das den Werbetreibenden zu ermöglichen, weil die Geldquellen brauchen und deshalb freue ich mich, dass wir die nächsten Jahre noch weiterhin sehr gut und wie gesagt, eine einzige Sache dazu noch, die Unternehmen fragen konkret an, könnt ihr das platzieren,
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ohne den werblichen Charakter klar zu machen, das heißt, ihr seid dann diejenigen, die darunter eventuell auch zu leiden haben, wenn dort dann ein Vorgehen stattfindet, ob das Unternehmen euch dann zur Seite springt und zum Beispiel Verteidigungskosten mitträgt, ist dahingestellt, ich will hier nicht den Riesenmoralapostel raushängen lassen,
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ich will einfach nur sagen, seid euch dessen bewusst, seid euch eure eigenen Risiken bewusst. So viel dazu, ich glaube wir können, wie bitte, eine andere Tennispielerin, dann würdest du die andere, also hier würde ich den Wettbewerber des Urenherstellers sein, nein nein nein, der Urenhersteller auch, ein anderer Urenhersteller,
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anderer Klamottenhersteller. Es geht da um das Produkt, und ganz kurz um das Missverständnis, um das Missverständnis auch auszuschließen, es ist jetzt nicht so, dass wenn ihr irgendwo bei einem Blogger oder einer Bloggerin irgendwie Schleichwerbung seht, den konnte ich eh nicht leiden, den mache ich jetzt mal ab, also so sieht es dann halt nicht aus, sondern es ist dann eben das Wettbewerbsverhältnis entscheidend,
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also um welches Produkt geht es da und wer steht mit dem Hersteller dieses Produkt im Wettbewerb. Genau, und Sabine Lesitzky setzt sich im Wettbewerb zu einem anderen Urenhersteller, zu Rolex und so weiter, in dem sie Werbung für L'Enchie betreibt.
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Ich finde, es hat seinen Sinn zum großen Teil. Was ich nicht mag, ist, wenn bestimmte Verhaltensweisen diskriminiert werden, nur weil sie im Netz stattfinden oder wenn man
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gewisse Dinge strenger sieht, als sie im Internet sind, aber, Platte äußern, das Netz ist kein rechtsfreier Raum. Ja, genau, super, dann haben wir das jetzt auch. Deswegen, genau, mit diesem Evergreen aus der Zitate-Liste,
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ja von uns aus ein euch großes Dankeschön, danke, dass es auch funktioniert hat mit dem Dialog, hat uns großen Spaß gemacht.