Saisonrückblick Social Media Recht
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Formal Metadata
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Title of Series | ||
Number of Parts | 234 | |
Author | ||
License | CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this | |
Identifiers | 10.5446/33049 (DOI) | |
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Abstract |
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re:publica 2017142 / 234
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Social softwareInternetMittelungsverfahrenLIGA <Programm>Smart cardComputer animationJSONXMLUMLLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:24
TwitterMoment (mathematics)Physical quantityNeWSSeries (mathematics)Computer animationMeeting/InterviewLecture/Conference
03:05
Steinbach, ErikaForceLecture/ConferenceMeeting/Interview
04:40
Social softwareCopyright infringementMittelungsverfahrenInternetBlogLecture/ConferenceXMLComputer animation
06:14
FacebookEigenvalues and eigenvectorsStrich <Typographie>WordComputer animationLecture/Conference
09:29
Social softwareContent (media)Copyright infringementEvent horizonGoogleMediendiensteLecture/ConferenceXMLComputer animationMeeting/Interview
11:34
Social softwareCLOU <Programm>Mountain passIP addressContent (media)Execution unitEmailSpring (hydrology)Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
13:35
WordMotif (narrative)Lecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
15:01
Social softwareInternetMeeting/InterviewLecture/ConferenceComputer animation
16:34
Zusammenhang <Mathematik>TwitterInternetdienstLecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
18:00
TwitterRelationalsystemWindowComputer animationLecture/Conference
19:32
Block (periodic table)BlogWeb pageTwitterEmailLecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
21:00
EmbeddingTwitterYouTubeContent (media)Parameter (computer programming)Grand Unified TheoryWindowMeeting/InterviewComputer animationLecture/Conference
22:43
InternetNetwork operating systemVolumenvisualisierungHyperlinkLink (knot theory)Meeting/InterviewComputer animationLecture/Conference
24:13
WebsiteService (economics)Meeting/InterviewLecture/Conference
25:40
Full-Screen-EditorContinuous trackTwitterLecture/Conference
27:15
TwitterEckeFacebookDirection (geometry)WebsiteFunction (mathematics)Lecture/Conference
28:53
Content (media)Spring (hydrology)Meeting/InterviewComputer animationLecture/Conference
30:29
Mean free pathHöheComputer animationLecture/Conference
31:55
Social softwareUser interfaceLIGA <Programm>Decision theoryInstanz <Informatik>Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
34:16
Term (mathematics)MultiplicationDEBUG <Programm>Absolute valueDirection (geometry)Wind waveStreaming mediaComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
35:46
World Wide WebSocial softwareGoogleActive DirectoryMobile appCopyright infringementHauptspeicherLecture/ConferenceMeeting/Interview
37:14
Social softwareSPSSGoogleLinseGrand Unified TheoryContent (media)Computer scienceSequelComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
39:08
Hospital information systemSocial softwareModule (mathematics)Computer programContent (media)PositionLinseRoute of administrationLecture/ConferenceMeeting/Interview
40:31
Copyright infringementVERKAUF <Programm>Lecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
42:02
Social softwareHypermediaDatabaseComputer programmingSmart cardLecture/Conference
43:49
Social softwareSPSSForceLecture/ConferenceComputer animation
45:46
Computer animationLecture/Conference
47:20
DepictionAgreeablenessDecision theoryLecture/ConferenceComputer animation
49:06
GirderMoment (mathematics)Lecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
50:29
Finite element methodFrictionZusammenhang <Mathematik>Set (mathematics)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
52:20
FacebookOnline chatLecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
54:09
Module (mathematics)Zusammenhang <Mathematik>Apple <Marke>Lecture/Conference
55:42
TwitterYouTubeSanitary sewerLecture/ConferenceMeeting/Interview
57:09
Meeting/Interview
58:43
HypermediaMilan <Programmiersprache>Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:00:11
Social softwareMilitary rankLecture/Conference
01:01:55
HypermediaHydraulic jumpBlogSocial softwareTotal S.A.Focus (optics)Meeting/InterviewComputer animationLecture/ConferenceJSONXML
01:03:27
Computer wormMULI <Programmiersprache>Social softwareCopyright infringementLecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
01:05:17
Social softwareTwitterTwitterCopyright infringementComputer animationLecture/ConferenceXMLUMLMeeting/Interview
01:06:51
Social softwareLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:08:16
AngleLecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
01:09:52
Social softwareFacebookLecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
01:11:24
HypermediaSeries (mathematics)FacebookAtomic nucleusComputing platformMeeting/InterviewLecture/Conference
01:13:07
Social softwareFacebookFraction (mathematics)BuildingControl engineeringComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:14:39
Social softwareWebsiteComputer animationLecture/Conference
01:16:27
Social softwareAbbildung <Physik>Computer animationLecture/Conference
01:17:50
Social softwareHöheMetreAbstract machineGoogle MapsPhysical quantityCopyright infringementBuildingLecture/Conference
01:19:30
Social softwareSpring (hydrology)Death by burningPerspective (visual)Meeting/InterviewLecture/Conference
01:20:54
Social softwareComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:22:20
Social softwarePressureLecture/ConferenceXML
01:24:04
Module (mathematics)Haar measureMoment (mathematics)Lecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
01:25:39
Social softwareComputing platformBlogForm (programming)Block (periodic table)EmailContent (media)XMLMeeting/Interview
01:27:03
Social softwareContent (media)Computing platformContent (media)Bookmark (World Wide Web)Computer animationLecture/ConferenceXML
01:28:30
RankingCurve fittingSocial softwareMoment (mathematics)Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:29:56
Social softwareWordGoogleComputer animationLecture/Conference
01:31:21
Mach's principleSlide ruleWordSeries (mathematics)Bewertung <Mathematik>Meeting/InterviewLecture/ConferenceComputer animation
01:32:48
Social softwareSet (mathematics)XMLLecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
01:34:22
Social softwareNeWSEnde <Graphentheorie>Bewertung <Mathematik>Total S.A.Computer animationLecture/Conference
01:36:46
Social softwareFacebookComputer animationLecture/Conference
01:38:19
Beat (acoustics)Business reportingLecture/Conference
01:39:51
Social softwareEmoticonMassLecture/ConferenceComputer animation
01:41:19
Haar measureInternetLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:43:15
Social softwareInequality (mathematics)Multitier architectureEmoticonOnline chatComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:44:46
Social softwareInstanz <Informatik>Lecture/ConferenceComputer animationMeeting/Interview
01:46:15
Social softwareSimulationTape driveFacebookMoment (mathematics)WebsiteComputer animationLecture/ConferenceXMLMeeting/Interview
01:47:53
Bewegtes BildSocial softwareProgrammer (hardware)Content (media)Computer animationLecture/Conference
01:49:17
Server (computing)Lecture/ConferenceComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
00:17
Auch von uns ein herzliches Willkommen bei der CeBIT hier in diesem Jahr.
00:22
Thorsten hat gesagt, ich soll den nicht wieder reißen, aber er ist kleiner. Verdammt witzig. Das ist Thorsten Feldmann. Das Henning? Anwalt, auch Anwalt und so was, genau. Auch Anwalt. Wir freuen uns drauf, mit euch den Saisonrückblick Social-Media-Recht 2016-2017 dieses Jahr zu machen.
00:43
Ja, es wird ablaufen wie immer. Neues machen wir nicht, grundsätzlich nicht. Und deswegen gibt es in diesem Jahr und Henning kennt das besser als ich. Deshalb muss er das jetzt auch erklären. Genau, es gibt das zu gewinnen. Es gibt das Legal Beagle Bullshit Bingo.
01:02
Jede und jeder, die jetzt noch keine Karte hat, kann natürlich noch aufheben. Besser gesagt die Hand heben und da geht jemand rum noch mit Karten. Ansonsten gebe ich die mal hier auch nochmal durch. Da findet ihr zwölf Begriffe auf jeder Karte. Die Karten sind unterschiedlich, auch das haben wir letztes Jahr rausgefunden. Und da finden sich dann Begriffe wie Abmahnung oder Hate Speech,
01:21
aber auch Ivanka Trump oder Helene Fischer. Und ab diesem Moment, also nicht, was ich bisher gesagt habe, sondern ab diesem Moment erst. Nein, ich sehe jetzt alle das Prinzip des Bullshit Bingo schon längst gegessen. Eigentlich müsst ihr das gar nicht erklären. Also wer als Erster alle zwölf Begriffe durchgestrichen hat,
01:42
bitte ganz laut Bingo brüllen. Und die Flasche gehört dann dieser Person. Genau, also wir würden vielleicht sagen, der, der zuerst brüllt und dann auch zuerst hier ist, weil ich glaube, es dürften mehrere gleichzeitig sein. Ja, und wer als Erster brüllt. Okay, ja und dann muss aber dann auch als Erster hier sein, weil wir das nicht orten können. Das ist eine Flasche Wöff Klikko Brut 750 Milliliter.
02:09
Ich gekauft Galeria Kaufhof 46,99 Euro, wem das nicht schmeckt. Der kann das dann umtauschen, kriegt von mir aus dem Zettel. Ich hatte überlegt eine Flasche Gin, aber das konnte ich dann ohne Rücksprache mit Henning nicht machen.
02:20
Umtauschen gegen Sterny ist übrigens überhaupt nicht okay. So, los geht's. Ich habe die Animation aus der Agenda entfernt. Wir beschäftigen uns mit den Dingen, die wir letztes Jahr auch schon gemacht haben. Zum großen Teil. Warum machen wir das? Weil aus Faulheit zum einen, aber zum zweiten,
02:41
weil gerade im Bereich der Nutzung von Fotografien, dass man eine ganze Reihe Neues gibt in so einem Jahr. Also vor allem viele Abmahnungen. Dann das große Thema natürlich im letzten Jahr, eher politisch auch,
03:00
aber ein bisschen rechtlich, ein bisschen Jura ist das ja auch. Hate Speech und Fake News. Fernsehen, Lizenz, Lizenz wäre das nächste. Übrigens, Thorsten und ich hatten schon gewitzelt vor zwei Jahren. Also was wir ganz gerne machen, ist, dass wir in einen Dialog gehen mit euch. Das heißt, es gibt hier Menschen mit Mikrofonen, die gehen dann rum, wenn ihr eine Frage haben solltet, unterbrecht uns bitte, ruft rein.
03:24
Wir sehen nicht unbedingt, wenn eine Hand oben ist, also durchaus bitte auch akustisch laut geben. Und dann treten wir gerne in einen Dialog mit euch. Wir wollen hier nicht nur so ein Paket abliefern und euch dann damit wieder rausschicken, sondern gerne soweit möglich auch auf individuelle Fragen eingehen und vertiefen. Das hat in den letzten beiden Jahren auch dazu geführt, dass wir auch quasi parallel online Diskussionen hatten.
03:43
Vorletztes Jahr war das mit ZDF NEO, wo wir ein Bild von denen gepostet hatten und ich dann sagte, naja, ich hoffe, die mahnen uns jetzt nicht ab. Und ZDF NEO hat dann parallel gesagt, nein, lieber Thorsten, lieber Henning, bei euch haben wir noch Gnade. Und letztes Jahr hatten wir dann jemanden, über die ich mich nicht gefreut habe, aber über den Diskurs, den wir geführt haben.
04:04
Das war Frau Steinbach. Erika Steinbach. Genau, Erika Steinbach. Und wir haben schon gewitzelt, mal sehen, wer dieses Jahr vielleicht dazukommt. Aber wichtig für euch, bitte diesen Dialog annehmen, einfach laut geben. Fernsehlizenz, Lizenz wäre das nächste Thema. Ich hätte gern Herrn Gauland gehabt, aber nicht wirklich.
04:20
Und das Thema Nummer vier, wenn der Mann neben mir auf den Klicker drückt, links verboten, rechts geht. Nee, aber eben Neues zur Linkhaftung. Herr Feldmann, übernehmen Sie. Wir haben einen neuen Bereich und das ist auch jetzt rot. Das sieht man hier nicht, deshalb neu. Vorher war das animiert, dass das so einschwebt. Dann habe ich aber gedacht, das ist irgendwie blöd, albern, Arbeitsrecht.
04:45
Interessanterweise, ihr seid vielleicht keine Arbeitgeber, aber ihr seid vielleicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis beschäftigt oder aber in einem Unternehmen beschäftigt, das einen Betriebsrat hat oder dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegt.
05:01
Und da gibt es ganz interessante juristische, Anforderungen aus dem Betriebsverfassungsrecht für Social Media. Vielleicht ein bisschen überraschend, aber auf jeden Fall sehr relevant. Und ein Wortwitz, wir beschäftigen uns mit Schleichwerbung, mit Influencern und ähnlichen Dingen.
05:24
Und zum Schluss sollte da eigentlich eine Gabelkiste und Gedöns noch kommen. Aber ich glaube, wir haben es noch nie geschafft, bis wir diese Gabelkiste durchs Gericht kommen. Deshalb haben wir da auch überhaupt keine Folien vorgesehen. Also das ist nur, das ist leer. Da können wir dann gerne über irgendwas anderes sprechen. Das heißt, wir fangen jetzt mit Fotos, Fotos, Fotos und Text an.
05:43
Genau, ganz wichtig, immer Panic-Button. Komplett sinnfrei hier, aber vielleicht das Thema Abmahnungen und Urheberrechtsverletzungen und vor allem auch Fotos ist natürlich ein wunderbares Panik-Thema, was vor allem auch Rechtsanwälte immer gerne in ihren Blogs schreiben.
06:04
Hier drohen Abmahnungen, da drohen Abmahnungen. Und wir meinen, dass wenn man anständig mit Fotos und Texten im Internet umgeht, eigentlich man ganz gute Urheberrechtsverletzungen vermeiden kann. Genau, und um auf das Thema nochmal, du klickst wieder zurück. Genau, die Panic-Marketing, das Thema liegt uns beiden am Herzen.
06:22
Schlicht und einfach, Anwälte sind auch nur Menschen. Glaubt man kaum, aber ist so. Und die Gefahr ist halt, dass einige Menschen, die auch ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten wollen, das wollen wir alle, dann eben zum Panic-Marketing-Maßnahmen greifen,
06:41
bis dann wieder die nächste Hype-Abmahnwelle und so weiter durchs Dorf rollt. Und wie gesagt, wenn man gute Faustregeln hat, es gibt so ein paar Basics, die man verstehen muss und dann läuft das eigentlich alles relativ sauber. Und diese Basics werden wir heute hier auch nochmal durchsprechen. Ich hätte gern einen Klick.
07:00
So, das kann man gar nicht oft genug wiederholen, deshalb sagen wir es auch wieder. Wenn wir ein Foto veröffentlichen, egal wo wir es veröffentlichen wollen, ob wir es bei Facebook posten, in unserem eigenen Blog, ob wir es flüchtig machen bei Snapchat, im Laufe des letzten Jahres habe ich gelernt, was Snapchat ist. Also das heißt, da sind ein Snap, das verschwindet irgendwann.
07:23
Und auch das wäre eine Veröffentlichung. Also immer, wenn wir Fotos veröffentlichen, müssen wir zwei Dinge beachten. Wir brauchen die Rechte des Fotografen, die sind kein Problem, wenn wir das Foto selbst gemacht haben. Und wir müssen beachten die Rechte am Motiv.
07:43
Beim Fotograf, wenn ich es nicht selbst mache, brauche ich eine Lizenz, wo immer ich die herbekomme. Beim Motiv, also das, was auf dem Foto drauf ist, ist es entweder eine Person oder ein Gegenstand. Und ich muss immer überlegen, hat der oder das, was abgebildet ist,
08:00
oder der, der abgebildet ist, ein Recht daran, oder hat vielleicht irgendjemand anderes ein Recht an einem Gegenstand, den ich fotografiere. Ein simples Beispiel dafür, um das ein bisschen konkreter zu machen, ihr fotografiert ein Gemälde in einem Museum. Das Gemälde ist in aller Regel auch urheberrechtlich geschützt. Und dann ist eben die Frage, was ihr macht mit dieser Fotografie des Gemäldes, ja quasi eine fotografierte Analogie.
08:24
Und das meint Thorsten mit diesem Recht am Motiv. Da sprechen wir dann auch nochmal darüber. Da kann zum Beispiel auch ein Copyright drauflegen auf dem Motiv. Immer wenn dieser Mann so runterguckt und einen Strich macht, würde ich sofort auf den Zettel vor euch klicken.
08:41
So und der Hinweis natürlich an der Fotografie ist, grundsätzlicher Urheberichtsschutz. Es geht bei Texten immer wieder die Frage, ab wann ist ein Text denn urheberrechtlich geschützt? Und manche Leute sagen dann, naja, gibt es da eine gewisse Anzahl von Worten? Das heißt, unter 50 Worten ist ein Text nicht geschützt, über 50 auf jeden Fall, da kommt es auf die Schöpfungshöhe an.
09:02
Das heißt, man muss sich bei Texten immer jeden Text individuell angucken. Dazu kommen wir gleich noch ein bisschen detaillierter. Bei Fotografien ist es ein bisschen anders. Fotografien sind in aller Regel per se geschützt. Das heißt, wenn ich jetzt irgendwie hier mein Handy raushole und irgendwie in die Gegend knipse, dann ist so wenig Kunstfertigkeit daran liegt,
09:22
einfach nur auf so eine Taste zu drücken, dann habe ich trotzdem ein Schutzrecht da dran. Deswegen sind Fotografien eben auch so gefährlich im Netz. Sie lassen sich super leicht, genau, der junge Mann macht das jetzt auch. Sie lassen sich super leicht kopieren. Und natürlich ist es auch als visueller Content, wenn gute Fotografien und mit diesen Dingern lässt sich ja auch mit relativ geringem Aufwand
09:41
mittlerweile gutes fotografisches Material erstellen, da gerät man natürlich schnell in Versuchung. Und wie gesagt, bitte immer dran denken, bei Fotografien kann man in der Regel davon ausgehen. Nein, da gibt es ein Urheberrecht dran. Das heißt, wenn ihr fremde Fotografien verwenden wollt, außer sie stehen unter freien Lizenzen. Also jemand hat das quasi zum Allgemeinen gut gemacht.
10:01
Dazu kommen wir gleich noch mal nicht einfach Copy Paste und übernehmen, weil auch durch Bilder suchen, also umgedrehte Bilder suchen, lassen sich zu Unrecht verwendete Bilder im Netz auch relativ leicht tracken. Und es gibt Firmen, die sich zum Beispiel darauf spezialisiert haben,
10:20
genau solche Urheberrechtsverletzungen für ihre Mandanten oder Auftraggeber dann im Netz zu finden. Und das Ganze ist schon so ein bisschen industrialisiert. Also bitte nicht Google Bildersuche, rechte Maustaste und Copy Paste. Stockfoto ist dein Lieblingsthema. Auf dieser Folie sind zwei Fehler. Ein Fehler auf den Henning hat mich schon hingewiesen heute Morgen.
10:43
Das heißt nicht Google, sondern Google. Und der zweite Fehler, auch auf mich zurückzuführen, das heißt nicht Lizenzgenerator, www.lizenzgenerator hier, sondern das heißt www.lizenzhinweisgenerator. Also für mich ist immer die beste Quelle zur Nutzung von Fotos,
11:02
wenn ich irgendwas veröffentlichen will, ist eigentlich Wikipedia Commons. Das ist das große Mediendienst für die Wikipedia. Und dort stehen idealerweise Fotos unter einer freien Lizenz. Also meistens ist es eine CC-Lizenz. Und wenn ich die Voraussetzungen dieser Lizenz einhalte,
11:24
dann darf ich die Fotos veröffentlichen. Und weil es in der Vergangenheit sehr viele Probleme gab mit vermutlich hässlichen Fotografen, die dort Fotos eingestellt haben, schlechte Fotos eingestellt haben, um über Lizenzverletzungen dann Geld zu verdienen,
11:42
hat der Wikimedia Deutschland e.V. diesen Lizenzhinweisgenerator entwickelt, der es einem dann ermöglicht, einfach durch Copy-Pasten der URL den richtigen Lizenzhinweis zu generieren. Und in diesem Bereich der häufigste Fehler war immer, dass bei einer Nutzung der Urheber oder die Quelle nicht richtig genannt wurde.
12:10
Und das versucht eben dieser Lizenzhinweisgenerator auszuschließen, der sieht so aus. Das heißt, man geht zu Wikipedia Commons, gibt die Adresse hier ein,
12:20
Wikipedia Commons, Entschuldigung heißt das natürlich, gibt die URL hier ein, geht auf los. Und idealerweise, das ist ein Abmanner, der Fotograf, der hat ganz viel Geld verdient mit diesem Foto, das er in Wikimedia Commons eingestellt hat. Und ich mache mir immer eine Freude draus,
12:40
dass in jeder Präsentation, die ich habe, zeige ich das. Jetzt hält er noch immer, dass er viel abmahnt. Und ich kann mir sicher sein, er kann mir nichts, weil ich da unten diesen Hinweis eingefügt habe, der ausgespuckt wurde aus dem Lizenzhinweisgenerator. Genau, und wieso ist das Thema so wichtig? Die meisten von euch werden das sicherlich schon wissen. Aber der Grund, warum wir darauf hinweisen, ist einfach folgendes.
13:02
Creative Commons kennen die meisten, ist eine sogenannte freie Lizenzform. Hintergrund ist schlicht und einfach, dass sich mal schlaue Leute gedacht haben, es gibt viele Menschen, die generieren urheberrechtlich geschützten Inhalt und die möchten es eigentlich frei zur Verfügung stellen, weil sie finden es gut, wenn ihre Inhalte verbreitet und genutzt werden.
13:21
Aber wenn es nicht irgendwie so eine Art einheitliches Rahmensystem dafür gibt, naja, dann könnte jeder immer da eine E-Mail hinschreiben und um Erlaubnis fragen und dann muss man immer so, ja, darfst du, ja, darfst du nicht. Dann haben sich, wie gesagt, ein paar schlaue Leute zusammengesetzt und gesagt, komm, lass uns mal so einen Baukasten an Regeln zusammenstellen und die kann man sich zusammenklicken und dann kann der Urheber sagen,
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naja, das darf kommerziell genutzt werden, das darf nicht kommerziell genutzt werden, das darf verändert werden, das darf nicht verändert werden und das sind dann eben diese einzelnen Bauteile davon. Ja, ja, warte, warte, warte, warte, ganz kurz. Was ist denn los?
14:01
Wir brauchen ein Mikro hier, damit es auch aufgezeichnet wird. Moin, also der Kollege macht gerade Fotos von euch, die werden auch irgendwo mal zur Verfügung stehen und dieses Bild ist im Hintergrund. Was passiert, wenn dieser Hinweis da ist und nicht zu sehen ist? Das ist ein sehr guter Punkt, das wäre dann nämlich ein sehr guter Punkt. Fortgeschrittene Fragen. Fortgeschrittene, das ist jetzt quasi im Sprachkurs werden wir jetzt auf dem C-Niveau, Deutsch C.
14:29
Moment, man sich nicht alles beschäftigt. Ist ein guter Punkt, weil genau vorne hatte ich ja dieses Beispiel, hey, du hast ein Gemälde in der Bildergalerie und das ist das Recht am Motiv und hier ist es dann in der Tat so, dass natürlich der Feldmann und ich die tollen Motive sind
14:41
und irgendwie so ein Krempel im Hintergrund dann noch rumschwört, aber du hast Recht, das ist dann eine Vervielfältigung dieses Fotos und auch da, wenn dann eben dieses Foto von der Bühne mit Feldmann, mir und diesem Bild müsste man eigentlich da noch die Quellenangabe hinzufügen. Sehr, sehr, Feldmann hat wieder eine andere Meinung, die natürlich...
15:00
Naja, das ist erstmal die Frage. Also es ist in dem Fall, der Jurist würde das mal runtersubsumieren, der würde da sagen, die Aufnahme an sich ist eine Vervielfältigung und später wenn ich es ins Internet stelle, ist es eine öffentliche Zugängnismachung. Das ist grundsätzlich verboten, es sei denn, der Urheber hat zugestimmt, der Urheber hat hier zugestimmt, in dem Fall, wenn man unten diesen Lizenzhinweis anbringt,
15:21
so für diese Nutzung. Fotografie ist eine andere Nutzung, ist eine andere Verwertungshandlung und das wird schon eng, also es wird schon eng. Es gibt eine urheberrechtliche Ausnahme, die nennt sich Beiwerk. Das heißt also, wenn das Foto lediglich Beiwerk auf einem anderen Vervielfältigungsstück ist,
15:40
dann ist die Nutzung gestattet. Beiwerk ist es immer dann, wenn man das Werk sich hinwegdenken kann, ohne dass die Aussage des Fotos sozusagen verändert wird. Da könnte man drüber nachdenken, wenn es jetzt genau darum geht, mit diesem Foto das zu illustrieren, was wir hier erzählt haben,
16:02
nämlich wenn dann in dem Kontext wiedergegeben würde, ja, da hat der Feldmann erzählt, er hat mit diesem Fotografen oft schon Auseinandersetzungen gehabt und es geht genau um das Bild, dann könnte man an Zitatrecht denken, aber diese Ausnahmen sind immer eng. Also das ist Beiwerk und Zitatrecht wäre es in dem Fall. Eher nicht. Oder dann gibt es noch eine Ausnahme, fällt mir gerade ein,
16:22
die in Betracht kommen könnte, wenn darüber in der Tagespresse berichtet wird. Dafür gibt es auch noch mal eine Ausnahme, wenn der Klassiker ist, das Bild in der Ausstellung, das ist ein Tagesereignis, ein aktuelles Tagesereignis und wenn in dem Tagesereignis urheberrechtlich geschützte Werke sichtbar werden, dann darf man sie auch im Zusammenhang mit diesem Tagesereignis veröffentlichen.
16:41
Das ist also die klassische Berichterstattung über eine Ausstellung, in dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk sichtbar wird. Oder ich hatte neulich den Fall Karnevalsumzug, diese Wagen, die immer so total lustig sind, die haben gegebenenfalls auch urheberrechtlichen Schutz. Und es ist die Frage, darf ich das irgendwie abbilden?
17:01
Dann würde ich sagen, ja, das ist ein Tagesereignis und das Werk wird dabei sichtbar, also kann ich es fotografieren und veröffentlichen. Du bist Saarländer und machst dich für einen Karneval lustig. Nein, ich mache mich über Karnevals so eine ernste Angelegenheit, dass man meint, ich bin nicht lustig. So, aber nochmal, um darauf zurückzugehen, guter Punkt, wie gesagt, einige dahinten gibt es noch eine Frage. Warte, eins, zwei, dann hangeln wir uns erstmal an den Fragen lang.
17:22
Ich habe eine Frage, Hans-Gente, ich habe eine Frage zu dem Lizenzgenerator, das kenne ich natürlich, aber das sind ja locker schon bei 160 Zeichen oder so ähnlich. Das heißt, wenn ich das bei Twitter verwenden will, kann ich das Twitteren gleich lassen. Ich neige eigentlich dazu, das in einer verkürzten Form, also Autor und Quelle ins Bild zu schreiben,
17:41
weil ich sonst gar keinen Platz habe. Was ist euer Rat? Das mit dem ins Bild ist insofern gefährlich, als dass man da dann durchaus auch eine Bearbeitung drin sehen könnte, weil du das Motiv dadurch veränderst. Da sind wir jetzt wirklich so in den Niederungen des Urheberrechts. Ich persönlich sehe da die Gefahr, ich glaube, Torsten, gerne wie du das siehst,
18:01
aber jede Veränderung des Bildes, das heißt, du nimmst einen kleineren Ausschnitt oder du änderst die Proportionen oder du änderst halt irgendetwas im eigentlichen Motivbereich, ist eine sogenannte Bearbeitung. Und für eine Bearbeitung bräuchte man das Recht, das auch tun zu dürfen.
18:21
Wenn es jetzt so ist, dass so eine Creative Commons Lizenz sagt, man darf das bearbeiten. Es gibt das Share-Alike, da darfst du es nicht bearbeiten. Und wenn nicht Share-Alike als Voraussetzung da ist, dann darf man es bearbeiten. Dann würde ich da eher kein Problem sehen.
18:41
Meiner Erfahrung nach, wenn jemand abmachen will, dann macht er ab. Und zwar genau dann, wenn der Urheberhinweis nicht genauso erfolgt, wie es hier ist. Wenn es dann in das Bild reinkommt, da weiß ich nicht, bei Twitter wird es wahrscheinlich schon gar nicht mehr lesbar sein, nehme ich an. Wenn man es in das Bild reinkopiert,
19:00
verlinken reicht nicht. Und dann muss man halt sagen, Pech. Die Rechte des Urhebers sind halt so stark, dass er bestimmte Nutzungen auch verbieten kann. Und eine Nutzung wäre dann verboten, die ist nicht gestattet, den Hinweis in dieser Form anzubringen. Relativ leicht. Dann kann man es vergessen, das ist richtig. Aber so ist das dann.
19:20
Ich habe hier noch drei Fragen insgesamt. Wollt ihr noch mal drei nehmen? Ja, gerne. Okay, dann fängst du an. Fange ich an, ja. Zum einen wüsste ich gern, was so leicht scheint bei CC, sind die NC-Einschränkungen. Also Non-Commercial. In der Regel von Leuten, die nicht wollen, dass ihr Foto für Nivea-Werbung verwendet wird.
19:41
Wenn man aber genau hinguckt, dürfen die auch nicht für Blogs verwendet werden, auf denen unten ein Google-Ad-Banner ist. Wie geht man damit um? Die zweite Frage, den das Fass möchte ich eben noch aufmachen, bei Tweets, die ein Bild enthalten. Wenn ich diese Tweets auf einer Webseite einbinde, kommt das Bild mit? Sind wir da auf der sicheren Seite?
20:01
Weil Twitter das von vornherein schon so geklärt hat. Ganz kurzer Hinweis für diejenigen, die die Stimme nicht erkannt haben. Das ist Thomas Wiegold. Ich habe die auch nicht erkannt. Danke. Thomas Wiegold ist der beste Journalist, den ich kenne, der sich auf Militärthemen spezialisiert hat. Er ist zugleich der einzige Journalist,
20:22
den ich kenne, der sich auf Militärthemen spezialisiert hat. Das soll seine Arbeit, die ich sehr schätze, allerdings keinen Abbruch tun. Ich würde mich freuen, wenn ihr nach dieser Session alle Thomas Wiegold eine E-Mail schreibt und ihn auffordert, endlich mal ein Hörbuch einzusprechen, weil ich allein die Stimme so ein Hammer finde.
20:40
Jetzt habe ich... Es gibt kein Zurück mehr, Thomas. Jetzt wollte ich gerade sagen, jetzt habe ich die Fragen darüber vergessen. Aber nein, die erste Frage war kommerzielle Nutzung. NC-Lizenz. Die NC-Lizenz ist furchtbar umstritten, was ein so genannter Non-Commercial-Use ist.
21:01
Da gibt es auch in dieser Creative Commons Community sehr große Unterschiede, was das sein soll. Du hast gerade erwähnt, selbst wenn ein Google-Ad-Hinweis unten drin ist, ist es schon commercial. Ich rate deswegen generell dazu, die Finger komplett von NC-Lizenzen zu lassen.
21:24
auch da, also wenn ich sicher jemand abmachen wollte, dann würde ich das unter eine NC-Lizenz stellen. Es ist einfach zu umstritten. Da gibt es keine Rechtssicherheit. Überhaupt nicht. Die zweite Frage... Was war das? Zweite Frage?
21:41
Tweet. Tweet einbetten. Das hat jetzt gleich verschiedene urheberrechtliche Dimensionen. Die eine Frage ist, ich kenne jetzt die Twitter-Nutzungsbedingungen nicht so genau, aber ist es so, dass wenn ich bei Twitter was einstelle, dass ich dann gleich, wie das bei YouTube auch ist, einen anderen Nutzungsrecht gebe an meinen Inhalten? Mit dem embedden ist
22:02
eigentlich sauber. Ja, okay. Also da gibt es dann zwei juristische, gute Argumente, zwei juristische. Erstens, wenn der Inhalt von mir selbst kommt, also habe ich gerade gemacht. Ich habe das Foto, das ich hier eben gemacht habe, getwittert. Wenn das die Nutzungsbedingungen sagen, dass es eine Weiterverwendung im Wege eines Iframes dann erlaubt ist auf Websites,
22:21
dann ist das okay. Müsste ich mir nochmal angucken, aber es gibt sowieso eine recht großzügige Iframe-Rechtsprechung des BGH und des EGH. Zumindest für den Fall, wenn der, der es ursprünglich getwittert hat, auch die Rechte an dem Foto hat.
22:41
Da gehen wir aber nochmal ein gleich drauf. Das ist ein Unterfall des Internetlinks, des Hyperlinks. Was passiert, wenn der, wenn der irgendwie das getwittert hat, keine Rechte an dem Foto hat? Das hat man im letzten Jahr mit dem Nazimeter voll gepistene Hose. Da haben wir das mehrfach erwartet.
23:01
Gibt es hier noch eine Frage? Genau, ich habe zwei Fragen dazu. Das eine ist, muss der Link, also dieses Commons-Vikiminium-Hymn, muss das klickbar sein? Weil, das wäre nämlich die Frage, wenn ich das aufs Foto mit draufsetze. Wenn es halt kein share-alike ist, sondern ich darf es bearbeiten, weil das sind die meisten Creative
23:21
Commons-Bilder, mit denen ich arbeite. Und die andere Frage bei dem Commercial, ich hab drei Fragen. Das andere Frage ist mit dem Commercial, wenn ich sozusagen, ich hab gar nichts mit Werbung, gar nichts mit Verkauf irgendwie drauf, ist es dann auch immer noch ein Problem mit den Non-Commercials? Ja, vergiss Non-Commercial.
23:42
Okay, weil da findet man aber ansonsten kaum noch Bilder. Und die andere Frage ist unten in diesem, wie ist das Ding mit dem Lizenzgenerator? Packt ja die Creative Commons, Blabla, macht das auch als Link? Wenn ich diese Dinge in den Klammern habe, reicht das auch aus? Oder muss sozusagen die Lizenz
24:00
auch quasi auffindbar sein? Genau, reicht einfach das Blabla Zizibar, Klammerding. Darf ich ganz kurz zur zweiten Frage mit dem Non-Commercial einfach um zu illustrieren, dass das Thema irgendwie auch ein bisschen schwieriger ist. Du hast jetzt keine Werbung auf deiner Seite und verkaufst den Artikel auch nicht. Es ist irgendwie nicht...
24:21
Genau, ja, genau so. Und dann ist aber der Hintergrund zum Beispiel auch Creative Commons ist ja nicht mit Blick auf eine spezifische Jurisdiktion entwickelt worden. Im Grunde genommen ist das dieser Catch-all-Ansatz, man will weltweit ein System anbieten, das irgendwie die Dinge vereinfacht. Und wie es in der Juristerei leider häufig so ist, da wird es ein bisschen schwieriger. Alleine der Unterschied zwischen dem
24:41
amerikanischen Copyright-System und dem kontinentaleuropäischen Urheberrechtssystem, da gibt es durchaus Unterschiede. Das heißt, es ist immer schwierig so ein System wirklich zu bauen, das überall gnadenlos funktioniert mit diesem Non-Commercial, um dann nochmal darauf hinzuweisen, andere Fallgestaltung. Das ist ein Freelancer. Und der
25:01
macht Texte. Es gibt keine Werbung auf der Seite, keine Werbeeinglendung über dir, es gibt keine Affiliate-Links, nichts und so weiter. Aber er bewirbt seine Dienstleistung als Texte. Und um seine eigenen Texte zu illustrieren,
25:20
nimmt er Non-Commercial-Fotos, die unter Creative Commons lizensiert wurden. Meiner Meinung nach kann man auch da zum Beispiel diskutieren, ist das eine Non-Commercial oder eine Commercial-Nutzung, weil die ganze Web-Präsenz dient ja dazu, seine eigentlichen Dienstleistungen anzupreisen und am Ende des Tages doch damit ein Geschäft zu machen. Deswegen kann ich das, was Thorsten da sagt, mit dem Non-Commercial gerade vor dieser
25:41
Wahrheit, Unklarheit nur unterstreichen. Wir hatten auch Fälle, in denen es gemeinnützige Vereine betrifft, da wird dann gesagt, die werben um Spenden. Und das ist was Commerzartiges. Die Frage war schon da als Fraktion. Also
26:01
gut, wenn du das Risiko gehen willst, mach's. Nur der generelle Rat ist, klar, irgendwelche Nutzungen wird's schon geben, die gestattet sind. Das ist schon klar. auch bei einer Partei, wir machen das in der Kanzlei,
26:20
wir nutzen auch Creative Commons-Lizenzen an Fotos, um zum Beispiel die AfD andauernd abzumahnen. Man wird gerade 5, 6 Verfügungsanträge gestellt. Irgendwo krieg ich da schon so ein Commerz-Ding raus.
26:41
Lassen sie sich von irgendeiner hässlichen Industrie sponsern. An dieser Stelle möchte ich auch nochmal darauf hinweisen, der Track hier vor ist ausgefallen. Und als Pausenfüller war einfach nur ein Satz hier, den der Dominik Czepka auch getwittert hat, um darauf hinzuweisen, es ist nicht alles Hass entfällt.
27:04
Gut. Ja, nochmal schnell verfragen. Hi, hier hinten. Ich hab ne Frage zu Twitter. Ja, seh dich. Und zwar hab ich mehrfach schon was gesehen, was mich irritiert hat auf Twitter, das nämlich
27:22
Journalisten. Also ich bin auch so einer, was getwittert haben, einen Hinweis auf ein Spiegelartikel bei Spiegel.de zum Beispiel und dann das Foto von dem Spiegel.de Artikel auch bei Twitter in ihrem Post eingebettet haben. Was mir auch eigentlich ziemlich sicher hätte ich jetzt gedacht nicht darf, aber ich hab's eigentlich schon mehrfach gesehen bei Leuten, wo ich eigentlich dachte, die
27:43
kennen sich ein bisschen aus mit Urheberrecht und so. Also das darf man ja nicht, oder? Ja, also gerade da muss man sagen, die also die Frage ist, wird das automatisch eingebunden, sprichst du davon, wenn es automatisch eingebunden ist, oder wenn ich sozusagen selbst nochmal einbinde? Wenn man selber manuell nochmal einbindet.
28:02
Achso, nö, das ist nicht erlaubt. Also in der Regel nicht. Wenn man, viele Medienportale optimieren die Fotos auf ihren Websites für eine spätere Social Media Nutzung, das heißt, wenn ich dann dort die Social Media Funktion wie zum Beispiel dieses Twittern oder dieses bei Facebook einstellen, benutze und dann das Foto dort verlinkt abrufbar
28:22
ist, dann ist das okay. Aber sozusagen genau das rechte Maustaste kopieren und dann den eigenen Tweet damit verschönern. Ich glaube, das geht nicht. Frage jetzt nochmal hier vorne. Dankeschön. Zum einen bin ich dafür, dass Creative Commons endlich die NC und ND Lizenzen
28:41
kippt, weil das, wie wir heute Abend gemerkt haben, definitiv keine freien Lizenzen sind. Aber meine Frage geht eher in Richtung Henning. Du hast jetzt zweimal gesagt und einmal kam es in einer Frage vor, dass man Bilder, die unter SA Lizenz, also Share-A-Like Lizenz, lizenziert sind, nicht verändern durfte. Bist du sicher, dass du das meintest oder sind das nicht eher
29:01
die ND Lizenz? Nein, das sind die ND Lizenz. Also natürlich darf ich in diesem Bild einen ... Pardon, in der Tat, danke für den Hinweis. Das war ein berufener Mund. Ein paar Berichter, ehemaliger Geschäftsführer und Vorstand des Wikimedia TV und als solcher weiß das auch. Das ist auch richtig. Es ist non-derivative. Vielen Dank für die Klarstellung.
29:23
Und wieso sind wir vorhin so darauf rumgeritten? Der Punkt ist einfach, bei Creative Commons ist Folgendes. Wenn ihr alle Regeln einhaltet, die unter dieser, die unter der jeweiligen Lizenzform aufgestellt wurden, dann könnt ihr das Bild in dieser Art oder den Inhalt in dieser Art
29:41
und Weise verwenden. Ihr müsst aber nur einen Fehler machen. Das heißt, eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, dann seid ihr raus. Dann greift diese Erlaubnis halt nicht mehr. Und das ist eben dann, worauf sich bestimmte Menschen durchaus als Geschäftsmodell spezialisiert haben, dass sie halt darauf bauen, dass eben zum Beispiel
30:00
eine Urhebernennung nicht stattfindet oder ein Hinweis auf die Lizenzform. Und dann eben genau picky zu sein. Wegen dieser einen Sache, die vielleicht auch gar nicht so schlimm ist, aber wegen dieser einen Sache fällt dieses ganze Gerüst der Lizenz in sich zusammen. Und dadurch ist es dann eben eine unerlaubte Nutzung und ist angreifbar. Das heißt, wenn ihr Creative Commons lizenzierte
30:22
Inhalte nutzt, bitte stellt wirklich sicher, dass ihr jede einzelne dieser durchaus überschaubaren, aber jede einzelne dieser Bedingungen einhaltet. Es gibt allerdings auch gute Nachrichten. Für die ist natürlich erfällt man zufällig. Was passiert, wenn ich die Lizenzen nicht einhalte und abgemahnt werde? Da haben sich im letzten Jahr die Gerichte ein bisschen
30:41
mit befasst, weil es ja an und für sich ein Widerspruch ist, dass ein Urheber ein Bild entgeldfrei zur Verfügung stellt. Einerseits. Und dann aber, wenn es zu einer Lizenzverletzung kommt, die er vielleicht auch provoziert hat, im Nachhinein sehr viel Geld für die Nutzung von Fotos fordert.
31:01
Also für die einfache Nutzung nach den sogenannten MFM-Tarifen ist das, was die Rechtsprechung immer gemacht hat, geht das gern mal in eine Höhe von 300, 400 Euro und das wird dann verdoppelt, wenn der Urheber nicht genannt wird. Das heißt also, für das, was der Urheber unter einer Creative Commons Lizenz eigentlich kostenlos der Allgemeine zur Verfügung
31:21
gestellt hat, will er auf einmal 800 Euro haben, wenn man es einfach so nutzt, unter einer Lizenzverletzung. Das haben die Gerichte diesen Widerspruch. Also auch, weil diese Fotografen, die sind ja auch, wie ich gesagt habe, auch hässlich. Und deswegen haben die Gerichte das auch mal aufgerollt. Und in der Tat hat das Landgericht Berlin und das
31:41
ULG Köln haben in diesen Fällen, wo ein Fotograf vorher die Fotos unter der Creative Commons Lizenz gestellt hat, haben die MFM-Tarife für nicht anwendbar erklärt. Das ist einigermaßen revolutionär. Und zum Beispiel sagt das Landgericht Köln, der kriegt dann nur noch für die Nutzung des Fotos
32:01
50 Euro plus vielleicht den Verletzer zu stark von 50 Euro sind 100 Euro. Dann kriegt der Anwalt natürlich noch mal ein bisschen was. Aber das ist schon recht gut. Da nähert sich die Rechtsprechung der Realität so ein bisschen an. Weil ein Fotograf natürlich nicht für die einfachen Nutzungen dieses Fotos 1000 Euro bekäme. Vor allem schon gar nicht dann, wenn das vorher
32:21
unter einer freien Lizenz gestellt hat. Das sagen zumindest die Gerichte. Das Landgericht Berlin sagt 100 Euro und dann nochmal Verletzerzuschlag. Und die schlechte Nachricht ist aber, und ich habe es gerade letzte Woche erfahren, deshalb erzähle ich es mal, das kümmert so diese abmahrenden Fotografen überhaupt nicht.
32:42
Diese Rechtsprechung in Köln, die hat der Fotograf erlitten. Der hat selbst irgendwie ein paar Entscheidungen in Köln gefangen, die ihm bescheinigt haben, dass er nur weniger Geld kriegt. Und eine Mandantin
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von mir hat das Foto verwendet und er hat letzte Woche noch irgendwie 500 Euro in Rechnung gestellt. Da laufen dann irgendwie juristische Dinge ab, die einen dann, die ärgern mich persönlich immer, weil die vom Recht überhaupt nicht berücksichtigt werden. Da sagt ein Gericht,
33:21
du kriegst maximal 50 Euro, vielleicht noch 50 Euro drauf für einen Verletzerzuschlag, bekommst du. Das kümmert den Fotograf gar nicht und er macht einfach nur Druck. Er schickt permanent Rechnungen und dann sagt man irgendwie dem Mandanten, man muss nicht mehr zahlen, aber ich will, dass es aufhört. Ich will einfach, dass es aufhört. Ich will, dass es aufhört, dass der mir Rechnungen zahlt und dann irgendwie nach einem Jahr
33:41
sagt man, ich habe ja schon 200 Euro gezahlt, okay, dann zahle ich jetzt noch die 300 Euro in Ruhe. Und dann muss man sagen, das ist das, was ich euch sagen will. Diese Abmahner, selbst wenn es irgendwie heißt, ich muss noch 100 Euro oder 50 Euro zahlen, die hören einfach nicht auf. Die hören nicht auf. Die schicken Briefe, die Anwälte drohen,
34:01
die sagen letztes Angebot und wenn nicht, wirst du verklagt. Man dann kommt zu mir und sagt, ich werde verklagt. Dann sage ich, na gut, dann ist es so, wie teuer ist es denn, wenn ich verklagt werde, dann rechnen wir das aus. Erste Instanz, zwei Anwälte, man verliert vielleicht irgendwie 2000 Euro. Das läuft dann an Verfahrenskosten auf. Und genau mit diesem
34:21
Instrument arbeiten gerade auch diese abmahrenden Fotografen. Und dann ist es im Ergebnis dann so, dass diese Rechtsprechung, die ich gerade dargestellt habe, nichts bringt, wenn man auch nicht bereit ist, cool zu sein und zu sagen, dann schreibt er einfach weiter. Weil die klagen dann ja oft gar nicht mehr. Die Nutzer wollen einfach
34:40
nur, dass es aufhört. Aber es ist so ein bisschen auch wie diese Richtung, wie hieß denn damals diese Welle, die losgetreten wurde, ich glaube das Portal hieß RedTube, dieses Porno-Streaming-Portal, wo ich glaube Tausende von Nutzern abgemahnt wurden, weil sie in diesem Porno-Portal einfach, haben halt einfach Filmchen gestreamt.
35:03
Und da war eben auch gefilmte Filme geguckt. Also geguckt im Wege des Streams. Und das wurde dann abgemahnt von einer Kanzlei, die es so glaube ich auch nicht mehr gibt. Und da sind halt viele Leute auch eingeknickt. Auf zwei Gründen. Das erste ist natürlich erstmal Tatschi irgendwie
35:21
Porno und das wäre sehr unangenehm, wenn das irgendwie in einer Auseinandersetzung mündet. Und eben auf der anderen Seite sicherlich auch diese Überlegung, ich möchte mich da nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, weil das wird ja viel teurer. Und natürlich braucht man dann auch eine gewisse Standfestigkeit, um sich dann auch zu entscheiden,
35:41
naja, ich zahle jetzt nicht. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die dann, wenn es eine Abmahnwelle gibt, müsst ihr echt mal darauf achten, dann gibt es relativ schnell Google Ads. Sie sind abgemahnt worden von Firma sowieso. Wir beraten sie zum Pauschalfreis. Und da gibt es dann sicherlich, und das muss nicht unbedingt verwerflich sein,
36:02
aber da gab es dann auch Kolleginnen und Kollegen, die dann auch gesagt haben, hier für 400 Ocken sind sie dabei, beraten wir sie. Und es gab durchaus auch andere Kollegen, die ich kenne, die dann ihren Mandanten gesagt haben, ne, macht euch mal nicht so einen Kopf darum, einfach nicht darauf antworten, da ist nichts dran. Und die haben dann überhaupt kein Honorar eingestrichen,
36:22
weil sie wussten, naja, aus meiner Sicht muss man sich da auch nicht groß verteidigen. Das ist einfach zu diesen psychologischen Mechanismen, die da ablaufen. Richtig, aber gerade, also Ironie der Geschichte, ich habe damals auch die Leute weggeschickt, ich habe gesagt, da passiert nichts. Aber es ist gerade Ironie der Geschichte, dass der EGH ja vor kurzem entschieden hat, dass unter Umständen, das Betrachten eines
36:43
Videos ein Urheberrecht nicht relevante Handlung ist, also auch das Laden in den Arbeitsspeichern, damit auch, wenn ich mir eine Vervielfältigung, wenn ich mir dann gestreamten Filme angucke und der Anbieter die Rechte nicht hat, dann kann ich vielleicht nur Urheberrechtsversetzung gehen, also vielleicht ist doch was dran. So, jetzt machen wir
37:02
weiter mit einem rechten Motiv, also mit dem, was auf dem Bild drauf ist. Da muss man, gibt es zwei große Gruppen, das eine ist der Mensch, der Mensch an sich, also, jawohl, wir sehen das leider nicht.
37:20
Genau, dann bitte beruhigen. Ich hatte noch eine Frage, wo ihr in folgendem Fall generell überhaupt ein Urheberrecht seht. Also, Rechtsverratung jetzt. Nein, Rechtsverratung im Einzelfall, davon nicht wirklich. Also bei GOOG gibt es ja schon die ersten Experimente mit Computational Photography, das heißt, also quasi die Kamera
37:42
ohne Linse. Google weiß durch Google Photos und Google Street View eigentlich schon ziemlich genau, wie unsere Welt aussieht. Und wenn Google jetzt noch beispielsweise weiß, bei dem Bild vorhin in Köln, da ist gerade Sonnenschein, kann ja die Google eigentlich, wenn auch Google weiß, wie du dein Handy gerade hältst und auf den Auslöser drückst,
38:01
ein Bild von der Szene geben, ohne dass da überhaupt in deinem Gerät überhaupt eine Linse ist. Daran arbeiten sie ja. Im Endeffekt ist es dann quasi ein Geränder des Bildes, ein Computer. Wo ist denn da ein Urheberrecht? Das ist sehr geil. Und? Ich finde,
38:20
wir kommen da, nee, aber das ist ja genau das Gleiche, wenn du über das Generieren von kreativen Inhalten, also Computer und Programm generierte Inhalte als solche. Ich glaube, das wird uns noch vor riesengroße und superspannende Fragen stellen. So dieses selbstfahrende Auto als semi-autarkisches System.
38:41
Genau das Gleiche wird es ja auch im Bereich, der gibt es ja eigentlich schon seit Ewigkeiten. Ich weiß nicht, ich habe in den 90ern Informatik gehabt. Gnadenloser Reihenfall, Katastrophe. Aber was wir dann gemacht haben, war eben diese Kristallstrukturen. Du brauchst deine 40 Zeilen Basic Code.
39:01
Und auch das war etwas herausfordernd damals. Und dann gibt es halt diese Kristallstrukturen. Und das, worüber wir heute reden, ist im Grunde genommen nur die Fortsetzung des Ganzen. Ist hochgradig spannend und auch sehr umstritten, weil das Computerprogramm, das man erstmal schreibt und dann im zweiten Schritt diese Inhalte durch das Programm generieren zu lassen,
39:21
das Computerprogramm als solches, sicherlich urheberrechtlich geschützt. Aber was ist mit dem Machine-Made und nicht Man-Made zweiter Schritt? Ergebnisse. Also ich würde mir da keine, keine, das ist eine super Frage. Ich würde mir da jetzt keine richtige Antwort zutrauen. Ich habe mal irgendwo gelernt, dass Fotos halt irgendwie eine optische
39:40
Reproduktion sind. Und das wäre in dem Fall nicht so. Das ist ja aufgrund einer Position meines Handys mit irgendwelcher hochpräzisions GPS-gemessenen Dingen und der Einstellungen, die ich da vornehme. Schwierig. Also ich würde jetzt mal sagen
40:00
nein, weil es fehlt eben dieses Momentum der Aufnahme der Realität, wie sie durch die Linse kommt. Aber mit allem Vorbehalt. Ja. Und zwar bei den falschen Anwendungen von CC-Lizenzen. Und den 50 Euro bezieht sich das darauf
40:20
auch, wenn ich beispielsweise ND falsch anwende oder commercial, non-commercial. Oder geht es um die Nicht-Einhaltung der Lizenz, wo immer das auch ist. Also ob ich den jetzt falsch nenne, den Urheber, ob ich
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ihn technisch falsch nenne, ob ich es falsch anbringe. Insgesamt, wenn ich irgendwo einen Fehler mache bei der Lizenz, ist die Lizenz weg, komplett. Und dann ist eine Urheberrechtsverletzung. Also es ist bei jeder einzelnen Voraussetzung der Lizenz. Wobei man da, glaube ich, noch darauf hinweisen kann, Verletzerzuschlag als ein Thema. Verletzerzuschlag heißt,
41:01
du nennst halt den Urheber nicht. Und das muss man jetzt nochmal auseinanderhalten. Das meinte ich auch vorne, als ich die Unterschiede zwischen angloamerikanischen und europäischen Urheberrechtssystemen habe, dieses Dora Dorteure. Also diese Nebenrechte, die eher ideeller Natur sind, dass der Autor auch genannt werden soll. Das Kopieren und
41:22
Verkaufen ist das eine. Aber dass dann dein Name als Urheber oder Urheberin daneben steht, ist das andere. Und es gibt zum Beispiel diesen Verletzerzuschlag, wo man dann eben sagt, naja, ich habe erstmal keine Lizenz. Also ich habe nicht das Recht, dieses Bild zu verwenden. Das ist eine. Und wenn ich dann auch noch den Urheber nicht nenne, dann
41:41
ist es häufig so, dass man nochmal 100% an Schadensersatz draufschlagen muss. Das wäre dann eben 50 plus 50. Ich weiß jetzt nicht, bei den Urteilen... Ja, also ich lehne diese Verletzerzuschläge sowieso ab. Aber sie sind in der Rechtsprechung weit verbreitet. Aber ich mag die nicht.
42:00
Ich finde das unlogisch. Ich möchte auch, dass Werder Bremen endlich wieder Meister wird. 4 zu 3, mein Lieber. Freitag Abend. Ja, ja, ja. Ja, gerne. Thorsten, aber eine Nachfrage zu deiner eben tendenziellen Verneinung eines Schutzrechtes bei computergenerierten
42:22
Kartenbildern. Wie sieht es denn da mit computergeneriertem Kartenmaterial aus? Na, da gilt ja, dass... Ach so, gerne, ja. Entschuldigung. Danke. Ich bin mir nicht sicher, ob das schon beantwortet wurde. Aber ich frage mich, wenn ich ein Bild online stelle und ich achte darauf, dass ich alle Lizenzbedingungen einhalte
42:41
und dann wird ein halbes Jahr später oder so irgendein Teil der Lizenzbedingungen verändert. Kann mir das zum Nachteil gereichen oder nicht? Die Frage ist ganz einfach. Nein, da gibt es eine urheberrechtliche Anordnung, die einmal wirksam erteilte Lizenz bleibt wirksam. Das ist vollkommen klar. Subzessionsschutz.
43:01
Ist es Subzessionsschutz? Na, es ist Subzessionsschutz. Und Arne hat gefragt, Kartenmaterial ist seltsam, weil da ist ja das, was der Karte zugrunde liegt. Das Datenmaterial ist in der Regel als Datenbank geschützt. Und darauf greift ja der Rechner in dem Fall zurück, wenn er das dann generiert. Das heißt, es wäre dann,
43:21
da gibt es verschiedene Ansätze für einen Schutz, wenn ich jetzt richtig im Kopf habe, dass da nicht die konkrete Ausprägung, wie sie nach außen tritt, also das, was man optisch sieht, sondern das, was dem zugrunde liegt. Nämlich die Datenbank und die Programmierung gegebenenfalls. Und das wird, dieses Kartengrundmaterial, das ist auch das, was in diesen Stadtplanabmahnfällen sehr häufig
43:42
als Schutzrecht dann angewandt wird. Und das hat, glaube ich, auch mal der BGH entschieden. Aber du hast recht, wenn das rein computergeneriert ist, die Landschaft ist es dann meistens. Das dürfte dann nicht urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn es rein computergeneriert ist. So, wir können weitermachen, sehr schön. Mit dem, was auf dem Foto drauf ist.
44:02
Rechter Motiv. Rechter Motiv, genau. Meistens Personen, so wie wir hier, oder ich habe eben ein Foto hier reingemacht, sind Personen drauf. Jede einzelne Person hat ein Recht am eigenen Bild. Und § 22 Kunsturheber Schutzgesetz sagt, dass Fotos grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen
44:21
veröffentlicht werden dürfen. Oder nicht veröffentlicht, das heißt öffentlich zur Schau gestellt oder verbreitet werden heißt das Gesetz. Und wie Henning eben schon gesagt hat, die Gegenstände. Ja gut, ganz kurz bei den Personen. Lass uns da nochmal ganz kurz bleiben. Das Problem ist natürlich,
44:41
wenn jetzt, jedes Mal, wenn eine andere Person auf dem Bild wäre, ich die Einwilligung bräuchte, dann wäre es im Grunde genommen total unmöglich ein Bild von der Kölner Domplatte zu machen. Weil da komme ich gar nicht hinterher, all die Leute, um Einwilligung zu fragen. Das heißt, es gibt natürlich auch entsprechende Ausnahmen von dem Ganzen. Eine ist das sogenannte
45:00
Beiwerk. Das heißt, man kann irgendwie, diese Person ist austauschbar. Es geht nicht um diese Person. Sie ist nur ein sogenanntes Beiwerk. Beispiel, die Zeit. Sommerloch. Und die hat einen Artikel dann, warum Baden an der Algarve so super toll ist.
45:20
Und irgendwie müssen sie ja irgendwie ihre Seiten erfüllen. Dann haben sie dann eine Panoramaaufnahme vom Strand. Und da tummeln sich dann 100, 150 Personen am Strand auch. In Badekleidung. Ein Boulevardblatt. Denkt euch ein beliebiges. Greift das gleiche Thema auf. Algarve ist super. Aber die machen halt keine Strandaufnahme, sondern zoomen dann eben. Im Zweifel sind es die beiden
45:40
Damen im Bikini. Und da würde man dann sagen, bei diesem letzten Foto sind die Damen im Bikini nicht das Beiwerk, die auch bei der Zeit zu sehen sind, aber innerhalb dieser zwei Kilometer, sondern da sind sie ganz klar Gegenstand dieses Fotos. Und dann eben nicht so austauschbar. Und so gibt es eben auch da verschiedene...
46:00
Und die nächste Frage, die dann auch immer kommt, ganz kurz dazu noch, ist, ab welcher Größe einer Gruppe... Das sind die Ausnahmen. Ab welcher Größe einer Gruppe kann ich denn fotografieren? Ich weiß ums nicht, wo dieses Gerücht herkommt, aber in quasi jedem Seminar, das dazu
46:20
halt, wird gefragt, aber ab einer Gruppengröße von sieben Personen darf ich doch fotografieren. Und ich weiß nicht, ob in den 60er Jahren ein verrückter Journalistenratgeber rausgegeben wurde oder so. Es gibt auch da, genauso wie wir bei dieser Wortgrenze im Urheberrechtsschutz, ab wann ist ein Text geschützt, gibt es jetzt nicht fix jede Gruppe ab sieben Personen kann ich
46:40
fotografieren. Und da gäbe es dann kein Recht am eigenen Bild mehr. Und das, was der Kollege Feldmann hier geschickt hat, ist eben dieser oder gegeben hat, ist der 22er. Genau, 23, der die Ausnahmen von dem 22 regelt. Und da sind Ausnahmen eben Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Das ist das, wenn ihr ein Foto von uns macht?
47:00
Das ist auch Zeitgeschichte, das habe ich bewusst so gesagt, nicht um mich zu überhöhen. Zeitgeschichte ist im Prinzip jedes öffentliche tagesaktuelle, noch nicht mal tagesaktuelle. Es ist jedes, alles, was in der Zeitgeschichte so passiert. Dann die zweite Ausnahme ist Bilder. Das ist jetzt wieder so ein Kindergartenwitz. Bilder, auf denen
47:20
die Personen nur als Beiwerk nehmen, einer ob acht Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Nummer drei wäre Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Und auch da gilt dann, ich kann den Aufzug als solchen darstellen. Sicherlich auch einen
47:40
gewissen Ausschnitt, aber ein bisschen haklich könnte es werden, wenn ich eine Einzelperson komplett rausstelle. Und dann gibt es noch die tolle Ausnahme. Bildnisse, die nicht auf Bestellungen angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen. So einen Fall habe ich ehrlich gesagt noch nie gehabt. Mona Lisa vielleicht. Ja, genau. Dahinten gab es noch,
48:01
glaube ich war irgendwo, da. Hallo, ich habe zwei Fragen. Zum einen können Eltern dieses Recht am Bild für ihre Kinder überhaupt so hergeben, wie man es bei vielen Postings sich vorstellen kann. Das ist eine pure Katastrophe, finde ich. Und die andere Frage ist, kann man so wie auf der Republik ja gerade
48:21
hier auch bei einer öffentlichen Veranstaltung sagen, hier wird fotografiert und damit geben sie ein Verständnis mit der Teilnahme an der Veröffentlichung dieser Bilder. Guter Punkt. Eins, zwei. Gern. Eins mit den Eltern ja. Erziehungsberechtigte. Sie können ja auch, was das ich verträge,
48:41
abschließen etc. pp. Und schlechte Entscheidungen der Eltern werden nicht automatisch durch das Gesetz sanktioniert. Manchmal denkt man sich leider. Was relativ wichtig ist, sind eher so Randbereiche, wo Schulfotos gemacht werden. Oder ich habe relativ viel mit Theatern und Schauspielhäusern zum Beispiel gearbeitet. Und die haben ganz tolle Projekte für
49:01
Schulklassen und Kinder, die dann in Workshops kommen. In den Theatern, in den Kultureinrichtungen. Und da sind dann nicht die Eltern dabei, sondern da ist dann eine Erzieherin dabei. Und dann fragt das Theater, die Erzieherin, hier kann ich die Fotos machen und verwenden und die Erzieherin sagt so und denkt sich so, ist ja nicht meins.
49:24
Okay, aber da kommt es wirklich darauf an, nur weil jemand gerade die tatsächliche Herrschaft über das Balk hat, heißt das noch nicht, dass man auch wirklich diese Einwilligungsbefugnis hat. Sondern da kommt es wirklich auf die Eltern an. Und dann kann man natürlich noch in die Niederung gehen, hat man das gemeinsam oder nur einer. Aber das wäre
49:41
zum Beispiel der Fall. Das ist genau der Fall. Das ist dann problematisch. Also elterliche Sorge. Wenn beide Eltern die elterliche Sorge haben, das Sorgerecht haben, dann sind grundsätzlich auch beide vertretungsberechtigt und sind beide zusammengesetzliche Vertreter. Es gibt in der Tat Fälle und solche hatte ich
50:01
auch schon, wo nur die Einwilligung eines Elternteils vorlag. Das sind meistens so politische Sachen. Das ist wunderbar. Also Vertreter einer Partei macht ein Wahlplakat und hat irgendwie sein zweijähriges Kind irgendwie auf dem Arm. Und die Eltern befinden sich gerade in der Einwilligung und im Scheinungskrieg und hat die Mutter gesagt, da habe ich meine
50:21
Einwilligung nicht zu erteilt. In dem Moment ist es ein Verständnis eben nicht gegeben. Die Einwilligung ist nicht da, weil beide Eltern hätten zustimmen müssen. Und insoweit kann man dann auch schon mal die Veröffentlichung von Kinderfotos, also wenn die Eltern sich nicht grün sind, kann man das schon verhindern. Das ist grundsätzlich in beide vertretungsberechtigt. Das gibt immer totale Friktion. Natürlich, wenn die Mutter
50:41
mit dem Kind zum Arzt geht oder der Vater mit dem Kind zum Arzt geht, kann dieses Elternteil dann die Einwilligung gegenüber dem Arzt in vielleicht eine Handlung erteilen, die sonst zur Körperverletzung wäre. Da wird dann immer mit Stellvertretungsdingen gearbeitet. Aber in diesem Fall, den ich gerade geschildert habe mit der politischen Partei,
51:00
wo es klar war, dass die Mutter nicht zustimmt, ist die Einwilligung für das Kind nicht gegeben. Und ich kann mir das sehr gut vorstellen, dass es im Social-Media-Kontext auch mal relevant wird. Also in der Regel bei Eltern, die getrennt sind. Das sind so die Standardfälle.
51:21
Die zweite Frage war was? Haben wir jetzt vergessen? Du merkst, wir sind auch seit neun Jahren dabei, somit kommen wir an unsere Leistungsgrenze. Ich habe noch nicht mal ein Bier getrunken. Was war die zweite Frage? Die zweite Frage war die Einwilligung bei öffentliche Veranstaltungen, so wie hier auch. Ja, das ist nicht technisch betrachtet eine Einwilligung,
51:41
sondern das ist das, was Henning gerade vorgelesen hat. Entweder ist das ein zeitgeschichtliches Ereignis, an dem man selbst teil war. Das ist die Republika und da sind Bildnisse im Zusammenhang mit diesem zeitgeschichtlichen Ereignis okay. Oder man würde vielleicht sagen, es ist tatsächlich eine Versammlung oder ein Aufzug. Man kriegt das juristisch, systematisch. Weiß ich nie genau, was es ist, aber
52:01
irgendwas ist es dann. Und da gibt es dann nur noch so Details, was passiert, wenn man dann herausgegriffen wird aus der Menge und dann als Symbolfoto irgendwo standalone verwendet wird. Das sind dann so Grenzfälle. Aber in der Regel ist das diese Ausnahme, die Henning eben vorgelesen hat.
52:27
Aktuelles Beispiel von der AfD, die auf Facebook ein verändertes Foto von Martin Schulz gepostet haben. Also, der Motiv ist ja im Sinne der Zeitgeschichte gegeben. Und das war glaube ich ein CC-Foto
52:42
und die haben selbst in dem Fall, wenn sie alles behaftet haben, gibt es eine Nachgedachtung. Ganz schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung finde ich. Ganz klar. Ganz eindeutig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Also die AfD hat ein Foto von Martin Schulz verwendet, wo man sagen würde, okay, im politischen Meinungskampf kann man überlegen, ob es da nochmal
53:01
besondere Ausnahmen gibt als zeitgeschichtliches Ereignis oder was auch immer. Aber in dem Fall haben die den Menschen bearbeitet, haben das Foto bearbeitet. Das sind bearbeitete Fotos, die fallen nie unter diese Erlaubnis. Gibt es auch schon mal tatsächlich Rechtschattigkeit drüber. Aber Politiker untereinander, die
53:22
klagen selten. Also das, was man so mitbekommt, ist wirklich nur die Spitze des Eisbergs. Unten drunter, die Fälle, das passiert eigentlich relativ wenig. Außer Du wirst, aber dazu kommen wir noch im Beleidigungsbereich. Das Ganze heißt der Saisonrückblick. Dann könnten wir im Grunde genommen, wenn wir bei den Gegenständen vielleicht nicht ganz so tief
53:41
rein, gleich in die Fälle einsteigen, oder? Bam! Okay. Dann machen wir das gleich. Einmal da ganz hinten, vielleicht nehmen wir die zuerst da hinten. Ich störe mich ein wenig an diesem Begriff des zeitgeschichtlichen Ereignisses.
54:01
Als Veranstalter kann ich einen Workshop mit 15 Leuten über die AGBs deklarieren, dass das ein zeitgeschichtliches Event ist und deswegen kann ich dann die Fotos dementsprechend verwenden. Oder was ist da die Grenze sozusagen? Also die Rechtsprechung sagt, in der Tat Zeitgeschichte ist zunächst mal alles.
54:21
Dann ist die Frage, in welchem Zusammenhang nutzt Du das Foto? Wenn Du, da gibt es dann, das was Henning vorgelesen hat, da kommt noch ein Absatz hinten dran, der sagt dann, wenn die Verwertung des Fotos die berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt, ist es wiederum eine Bildnisverletzung. Zum Beispiel, wenn Du
54:40
einen Workshop machst bei Dir, das könnte ein zeitgeschichtliches Ereignis sein und man würde dann zum Beispiel sagen, zur Aufarbeitung dieses zeitgeschichtlichen Ereignisses danach schicke ich das irgendwie an alle Teilnehmer, Fotos davon, wäre das wahrscheinlich okay. Wenn Du das nachher machst, um Werbung für Deinen Laden zu machen, wiederum nicht okay, weil gerade die werbliche Nutzung wiederum eine
55:01
Interessenverletzung darstellt. So, so ist die Systematik. Mit AGB übrigens hat das alles überhaupt nichts zu tun, also entweder ein Ereignis ist Zeitgeschichte oder es ist nicht. Das ist einer vertraglichen... Guck, guck, hast Du da
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geklickt? Du benutzt doch bestimmt Apple. Kannst Du mal... Nee, das ist aus dem Präsentationsmodus aus. Guck mal, an Deinem Rechner kann ich noch weiter rumfungeln. Ja, aber das ist aus dem Präsentationsmodus raus. Ja, aber ich habe doch nichts gemacht. Aber, aber das ist doch... Du kannst doch weiter reden hier.
55:42
Ja, bitte, dann nehmen wir doch mal, dann überspielen wir doch mal kurz. Genau, ne? Schöne Überleitung, wir haben auch das Standbild. Ja, ab der Seite. Ihr wolltet Gegenstände überspringen, aber ein akutes Thema, glaube ich, sind Bilder von Kraftfahrzeugen, von Autos, die verkehrsfähig parken, auf Twitter müssen
56:01
Kennzeichen, was ja Gegenstände sind und eventuell die Autos sind Eigentum. Kann man die frei posten oder nicht? Das ist ein datenschutzrechtliches Thema. Da sind wir nicht im urheberrechtlichen Bereich, sondern da sind wir im datenschutzrechtlichen Bereich und in der Tat wirst Du bei den allermeisten Fotos, die zum Beispiel in der Presse verwendet werden, von
56:22
Straßenszenen, da werden die Nummernschilder gepixelt. Weil auch unsere tollen Aufsichtsbehörden sagen, das ist ein persönliches Datum, weil Du weißt, dass der Wagen des Halters dann und da da und da gestanden hat und sich daraus eben personenbezogene Rückschlüsse ziehen lassen. Das ist dann als nächster Punkt auch, warum Dashcam, also auch einer der Gründe,
56:42
warum Dashcams in in Deutschland rechtlich problematisch sind. Ich wüsste nicht, wie manche YouTube Kanäle ihre Umsätze generieren würden. Gäbe es keine russischen Dashcam Videos? Aber das hat wirklich so zwei Seiten dieser Medaille. Auf der einen Seite Datenschutz ist richtig wichtig,
57:03
auch keine Prangerwirkung, da sind wir dann wieder im Persönlichkeitsbereich und auf der anderen Seite gerade diese Dashcams, wo man sagt, das ist im Grunde genommen die mobile Variante der Überwachungskamera des Hauseingangs, wo in der Tat beide Seiten im Guten wie im Schlechten betroffen sein können.
57:20
Aber in der Tat Nummernschilder, diese Raustellen, ich glaube, die Aufsichtsbehörden im datenschutzrechtlichen Bereich wären da nicht so richtig glücklich mit. Das hat ein Standortdatum, weil man kann über eine Halteranfrage herausfinden, wer der Halter dieses Wagens war, und da weiß man eben ziemlich genau, wer wann an welchem Zeitpunkt war,
57:41
wer an welchem Zeitpunkt wo war. Deswegen muss das geschwärzt werden. Mir wurde gerade gesagt, noch drei Minuten, nicht der Vortrag, sondern der Bereich hier. Das heißt, Gegenstände, und jetzt ist natürlich fantastisch, dass wir jetzt eigentlich die Fälle hatten, die wir auch waren. Aber da waren noch ganz viele Fragen.
58:01
Machen wir ein bisschen Fragen. Hallo hier vorne. Auch eine Frage zu Motiv. Bei Instagram ist er sehr beliebt, seine Kaffeetasse in den Händen haltend in diversen Ortschaften der Stadt zu fotografieren. Wie ist es denn da?
58:21
Er hat angefangen von dem Kaffee, was ich auch im Hintergrund sehe, und der tollen Marmortisch bis hin zu der BVG, wenn jetzt irgendwie mein Kaffeebecher einfach nur auf diesem tollen Muster der Sitzfläche zu sehen ist. Muss ich da die BVG
58:41
fragen? Ist es eigentlich egal? Was ist mit dem Kaffee? Also, wir haben, das sind verschiedene Schutzgegenstände, muss man, eine Frage ist einzufalls, aber in der Regel, das zeigen wir auch gleich nochmal. Also Gebäude von außen, von öffentlichem Straßenland ist okay, ist überhaupt kein Problem.
59:01
Von innen kann es ein Problem sein, wenn dort irgendwelche schutzfähigen Gegenstände abgebildet sind. Henning hat eben auch schon immer wieder zurecht gesagt, das Bild, das irgendwo in einem Gebäude drin hängt, das ist überheberrechtlich geschützt, das dürftest du dann nicht veröffentlichen. Aber ich sag mal so, alles, was du von außen irgendwo sehen kannst, ist
59:20
von öffentlicher Straße aus sehen kannst, an Gebäude ist vollkommen unproblematisch. Sowas wie, ja, Sitzmuster bei der BVG sehe ich nicht als ureheberrechtlich schutzfähig eigentlich an. Wir könnten die BVG-Kampagne mal fragen, ob sie... Genau. So, noch Frage?
59:41
Jawoll, gerne. Ich würde gerne mal wissen, was es mich kosten kann, wenn ich das Recht am Eigenbild verletze. Also minimal. Ja, das hängt von der Prominenz der Personen ab und von der Art und Weise der Nutzung. Boris Becker hat mal von der FAZ einen ziemlich großen Millionenbetrag...
01:00:00
gefordert, weil die sein Foto verwendet haben, das ist die Frage der Schadensberechnung. Also die neutrale Bildnisverletzung kann nur dann mit einer Geldstrafe oder mit einem Schadensersatz belegt werden, wenn die Person auch nachweisen kann, dass sie durch deine
01:00:24
Nutzung einen materiellen Schaden erlitten hat. Das wird in der Regel nicht gelingen. Problematisch sind die Fälle, in denen die Nutzung des Bildnisses in einem abträglichen Kontext so schädlich für den Betroffenen ist, dass er eine Geldentschädigung verlangen kann.
01:00:40
Und das hängt dann wiederum von der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung ab, die dann wiederum davon abhängt, wie groß der Verbreitungsgrad ist, wie negativ der Kontext ist. Und das geht dann gerne mal in die Bereiche vierstellig bis fünfstellig. Also ich glaube, die höchste Geldentschädigung oder höchste Zahlung hat mal Oskar Lafontaine
01:01:01
erwirkt, weil er in einer Sixth-Werbung vorkam. 200.000 DM waren das damals, glaube ich. Das hat dann aber der BGH gekippt, weil er eben ein politisch relevanter Inhalt war. Aber die Range ist, würde ich mal sagen, zwischen 1.000 bis 50.000 bei einer schweren
01:01:20
Persönlichkeitsrechtsverletzung, bei der einfachen Bildnisverletzung nicht. Eine Sache, ich glaube, wir kommen ansonsten so ein bisschen in Zeitgedöns hier. Kommen wir eh. Kommen wir eh? Aber machen wir weiter. Den habe ich gefunden, also Bildnisverletzung, das ist ein Mann, ein Saarländer, der festgestellt hat, er lag mal im Krankenhaus im Koma und stellt dann fest, dass sein
01:01:43
Foto als Schockfoto verwendet wird auf Zigaretten schaffeln. So. Das darf man nicht. Ja. So. Das wäre für mich der Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung.
01:02:11
Vorsicht. Reizt sie nicht. Reizt sie nicht. Vollkommen. So absolut berechtigte Frage. Absolut berechtigte Frage. Was passiert mit Toten?
01:02:22
Das Recht am eigenen Bild von verstorbenen Personen hat eine Schutzfrist von zehn Jahren nach dem Ableben. So. Aber er hat auch Beweis-Schwierigkeiten, ob das wirklich ist, übrigens, also das ist in dem Fall, also er sieht ihm schon ziemlich ähnlich, das seht ihr wahrscheinlich nicht,
01:02:43
aber gut, also das war ein Fall. Dann, wir sind weiter beim Recht am, machen wir gleich, sofort, das Recht am Motiv sozusagen, das war jetzt nicht das Recht am eigenen Bild der Person, sondern.
01:03:01
Ja, da fragt man sich, woran eigentlich. Letztes Jahr hatten wir das Thema Foodporn, wo in der Tat, und ich weiß es nicht, welcher Kollege oder welche Kollegin das war, diskutiert hat, dass, ja, mir ist es glaube ich auch Schock entfallen, wo wirklich darüber, Ernst war es im Fokus, im Zweifel war es natürlich im Fokus, weiß ich jetzt auch nicht mehr, darüber diskutiert
01:03:22
auf Küchenkreationen, also das, was ihr da auf dem Teller habt, wenn ich mein Essen fotografiere, kann das eine Urheberrechtsverletzung dieses kunstvoll angerichteten Essens sein? In extremen Ausnahmefällen könnte man darüber natürlich diskutieren, aber das sind so die Extremfälle und jetzt ist natürlich die Frage, wie sieht es denn
01:03:43
aus mit Maskenbildern und Visagisten und das ist sicherlich dann allerdings ein relevanteres Thema, weil wenn dem so wäre, jede Filmproduktion beschäftigt Visagisten. Ja, die nennen sich auch Make-up Artist und Artist ist ja Kunst und da gab es
01:04:01
tatsächlich, bei der Recherche habe ich einen Fallfest rausgefunden aus dem Jahr 2011, wo das auch mal wirklich relevant wurde, in einem bisschen anderen Kontext, mach mal Beat, klick mal weiter, genau, nämlich, das ist die Tätowierung von Mike Tyson und das ist Hangover 2 und der Tätowierer von Mike Tyson hat
01:04:24
Warner Brothers verklagt, weil dieses Tattoo urheberrechtlich geschützt ist, oder seiner Meinung nach, die haben sich dann nachher irgendwann mal geeinigt, aber absurd, aber so ist Urheberrecht und das ist Recht am Motiv.
01:04:41
Genau und auf der anderen Seite gibt es dann aber auch wieder den umgedrehten Fall, hier seht ihr ein Foto von Merkel und Ivanka Trump, das Julian Reichelt angefertigt hat, Julian Reichelt ist Chefredakteur von Bild und Bild Online, genau und er hat das Foto gemacht und hat es getwittert, so und dann hat Frau Trump dieses Bild halt auch benutzt und hat
01:05:06
nicht, wie man im guten Stil das vielleicht machen würde, getweetet, sondern hat das Bild oder hat es lassen, wer auch immer, ich glaube ja hat den Account da selber bespielt und natürlich war sie geehrt, ihren Vater und Frau Kanzlerin Merkel und andere und so weiter zu treffen, so dann hat
01:05:25
Julian Reichelt gesagt, real Donald Trump's daughter, Ivanka Trump used my photo on Twitter without any credit, so much for fair trade, sad, so sad, total disaster,
01:05:40
viel besser und dann gab es natürlich gleich den Wingman, der da in die Bresche sprang und er sagte, ohne Ivanka hätten Sie das Foto gar nicht machen können, also stellen Sie das Heulen ein, sad, so und das ist natürlich dieses, hey nur weil jemand auf und das ist umgedreht, die Frage kommt auch immer häufiger, nur
01:06:00
weil eine Person abgebildet wird auf einem Foto, heißt das nicht, dass diese Person dann auch dieses Foto selber benutzen darf, urheberrechtlich vervielfältigen und so weiter, das heißt, wenn wir deine Fotos jetzt einfach nehmen würden und die in Kanzlei-Broschüren oder was, dass ich vervielfältigen würden, wäre das eine Urheberrechtsverletzung, außer
01:06:21
das ist eben unter einer freien Lizenz gebracht, also das Heulen hier ist durchaus nicht komplett unangebracht, wobei das ohnehin kein Heulen war, ich glaube das war ein relativ akzeptabler und für diese Verhältnisse humorvoller Weg damit umzugehen. Und das natürlich total
01:06:40
dümmlich, also dem an Fotografen vorzuwerfen, dass er seine Rechte irgendwie wahrnehmen will oder darauf hinbeißt, dass jemand anders seine Rechte verletzt, weil das Motiv so prominent ist und ansonsten kein Gucken, wer das ist, also nicht so schlau. So, News zur Panoramafrage.
01:07:06
Ne, waren Fragen, kurze Frage, ein paar Fragen müssen wir jetzt machen, weil jetzt kommt ein bisschen anderen Themenkomplex. Jetzt hat dieser Saarländer ja wieder Fotos in diese Kamera gehalten, die irgendjemand angefertigt hat und die auf
01:07:21
irgendwelchen Zigarettenschachteln abgebildet waren, was ist denn jetzt mit diesem Foto? Ja klar, auf die Frage sind wir natürlich vorbereitet. Und das haben wir auch im Vorfeld diskutiert. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir von dem
01:07:40
Zitatrecht Gebrauch machen, wir waren vorbereitet. Haben wir schon Steinbach gesagt. Nein, das ist tatsächlich das Zitatrecht, also urheberrechtlich, wir erläutern hier was, wir stellen eine These auf und zum Beleg der These zeigen wir ein urheberrechtlich gestütztes Werk, über das wir dann auch
01:08:03
diskutieren. Das ist der Klassiker eines Zitatrechts, dem würde man gegenüberstellen die bloße Bebilderung und das machen wir hier nicht, also finde ich jedenfalls. Sonst würden wir hier hinten nur Fußballfotos oder so abbilden, aber es ist der Klassiker der Zitatschranke.
01:08:26
So, weiter geht's. Panorama. Ja, dann machen wir noch eine. Tim. Ja genau, ich wollte kurz noch was dazu sagen, was Henning gesagt hat, nämlich die Rechte des Fotografen. Wo man immer gerne drüber stolpert, sind
01:08:43
ja die Leute, die Bewerbungsfotos machen und die dann beispielsweise als Social Media Foto verwenden oder Politiker, die gerne ihr Foto rausgeben, aber nicht wissen, dass sie ihr Recht nicht dran haben. Ja, also Klassiker auch im selben Kontext ist, du benutzt ein Foto, das dein Arbeitgeber angefertigt
01:09:03
hat in deinem LinkedIn oder Zink-Profil und dann wechselst du den Arbeitgeber und änderst aber das Foto nicht. So, das ist glaube ich, das ist ein großer Anwendungszahl und da sehen nämlich die Lizenzverträge mit den Fotografen in der Regel so aus, dass die halt zu beruflichen
01:09:20
Zwecken in diesem Unternehmen genutzt werden dürfen, vielleicht noch ein bisschen weiter in Broschüren und öffentlichen Auftreten, aber nur solange der Mitarbeiter bei diesem Unternehmen beschäftigt ist. Und klar, sind die Rechte weg. Ja, die sind weg und darauf sollte man dann immer Leute, mit denen man zusammen arbeitet, wenn die irgendwo anders
01:09:43
weiterarbeiten, sollte man immer fairerweise darauf hinweisen, dass die Lizenz, die das Unternehmen mit dem Fotografen abgeschlossen hat, diese neue Nutzung dann nicht mit abdeckt. Perfekt. Ja. Ganz kurze Frage. Ich hatte vorhin eine Präsentation, eine Etage höher, da war auf jeder dritten Folie ein GIF eingebaut, was immer automatisch losgespielt hat.
01:10:04
Eine Frage dazu. Kein Foto, kein Film, eine andere Form. Wir haben über Facebook, wer hört dazu, die Möglichkeit, diese Sachen einfach einzubauen. Das sind dann Originalmitschnitte aus irgendwelchen Hollywood-Filmen oder so. Inwiefern ist das unter Umständen ein Problem, wenn ich einfach denke, statt einem Emoji haue ich da eine Filmsequenz rein, als kurzes GIF, ist das in irgendeiner Form problematisch?
01:10:22
Ja, ich meine, es wäre ja lustig, wenn du sagst, also, erst mal ein Still aus einem Film ist auch für sich genommen schon mal rechtlich geschützt. Und das wäre ja absurd, wenn du sagst, Still, da gibst dir Rechte dran und einen Film als solchen, aber wenn nur die halbe Sekunde-Sequenz im GIF oder GIF, ich möchte mich da auf keine
01:10:49
Also wenn du jetzt, also wenn du dieses GIF nimmst, dass das dann rausfällt, weil es ist weder Fisch noch Fleisch. Das hätten wir auch für Bullshit-Bingo nehmen können. Also da ist kein Minus.
01:11:02
Also auch das wäre rechtlich relevant. Die volle ist deine. Und die Lehrer hast du schon? Ich hab die andere da. Hier war noch eine Frage. Halt, halt, halt, halt. Nein, vielleicht noch zu
01:11:21
Das ist das, was noch kein Filmwerk ist, aber wenn eine gewisse Reihe von Fotos hintereinander kommt, sind das Laufbilder. Genau so geschützt wie Fotografien. Genau, über da die Frage bei Twitter, glaube ich, ist es auch GIFI und bei Facebook, etc. sind ja so Sachen, ich gebe zum Beispiel keine Ahnung,
01:11:42
Happy Birthday ein. Und wir werden verschiedene GIFs vorgeschrieben. Was ist wieder mit dem, weil das ist ja etwas, was der Dienst selber anbietet, bin ich dann verantwortlich zu checken, ob das urüberrechtlich ist? Ja, ganz kurz. Mames, jede Art von Mames sind schlimmer als CCNC-Lizenzen. Also nicht
01:12:02
Anwälte oder Juristen fragen. Also es gibt da viele Aufsätze drüber, aber in der Regel, also ich weiß nicht, wenn ich Batman-Dinger sehe und so, kann ich mir nicht vorstellen, dass das mit Warner Brothers immer abgeklärt ist. Also deswegen glaube ich, das war der Hintergrund auch, dass
01:12:20
du sagst, naja, komm, Facebook selber stellt den Krempel ja zur Verfügung. Muss ich mich dann nicht darauf, weil Facebook ist ja Don't Do Evil. Nee, das waren die anderen. Wenn Facebook schon diese GIFs zur Verfügung stellt, dann muss das doch alles okay sein. Würde ich mich im Zweifel halt nicht drauf verlassen, weil die Plattform-Anbieter nimmt zum Beispiel auch die Impressums-Vorschrift, dass man
01:12:42
gesagt hat, hier 2007 oder 2009 kam das irgendwie hier für Facebook-Fan-Pages oder Pages, brauchst du ein Impressum und damals gab es gar nicht die technische Möglichkeit, auf Facebook das so umzusetzen, wie es dem nationalen deutschen Recht entsprochen hätte. Und da konnte man auch sich nicht raus sagen, naja, ich würde ja, könnte ich nur, ich will
01:13:01
ja, aber darf nicht. Zu dem Spruch kommen wir nachher nochmal. Ja. Und insofern ist das eine sehr schwache Verteidigung. Das Einzige, wo man dann sagen könnte, wenn du angeschossen wirst, weil du so einen vorproduzierten Teil da verwendet hast, ob du dann Regress nehmen kannst bei Facebook. Und dabei wünsche ich dir und deiner Fraktion dann sehr viel Spaß und Glück. Okay. Wir müssen
01:13:23
weitermachen. Panorama-Freiheit. Herr Kollege. Ich, du? Du? Okay. Panorama-Freiheit. Hab ich eben schon kurz erwähnt. Ein Motiv ist frei oder eine Motiv-Gattung, sagen wir das sind bleibende Werke an öffentlichen Wegen, Straßen oder
01:13:40
Plätzen. Bleibende Werke sind meistens Werke der Baukunst, also Bauwerke. Kunstwerke, die Skulpturen, die im öffentlichen Raum sich befinden und dauerhaft dort sind, die darf ich fotografieren und ich darf diese Fotografien auch veröffentlichen und ich darf das Ganze sogar auch zu gewerblichen Zwecken tun. Ja.
01:14:02
Bei Gebäuden bezieht sich das immer nur auf die Ansicht von dem öffentlichen Straßenland aus und auch nur auf die Außenseite. Das führt manchmal zu ein bisschen absurden Ergebnissen, aber so ist das. Das heißt, deine Frage von eben, wenn du mit der Tasse, das ist urheberrechtlich ganz klar beantwortet durch Paragraf neunfünfzig. Ja, also das ist ausdrücklich erlaubt und
01:14:22
zwar auch zu kommerziellen Zwecken. Das ist eine sehr schöne Regelung, wie ich finde, weil sozusagen die äußere Ansicht der Welt dadurch nicht urheberrechtlich monopolisiert wird. Das finde ich eigentlich eine sehr, sehr gute Regelung. Allerdings darf man es nicht verändern. So und das ist jetzt hier eine Entscheidung,
01:14:40
die der BGH gefällt hat im Laufe des letzten Jahres. Deshalb wollen wir so kurz auch vorstellen. Man sieht hier die Eastside Gallery. Das sind Kunstwerke. Das sind also Werke der bildenden Kunst, die drauf gemalt sind. Und dann ist die Frage, dass dieses Gebäude, das hinter der Eastside Gallery gebaut wurde, dieser Wohnturm, kennt vielleicht der eine oder
01:15:03
andere. Da ist die Frage, ob das ist ein 3D-Modell, das einfach da hinten dran gestellt wird. Das Architekturbüro hat ein Foto davon gemacht, diese Fotoreihe ausgedruckt, verkleinert, verkleinert, ausgedruckt, eine kleine Mauer gebaut und hinten dran das Werk, dieses Bauwerk, auch als 3D-Modell
01:15:23
gestellt und das Ganze zu Vermarktungszwecken auf die Website gepackt. Das ist die Frage, ist das auch noch von Paragraph 59 Urheberrechtsgesetz gedeckt und der nicht immer so liberale BGH hat, aber selbst das als Unterfall von Paragraph 59, also
01:15:40
von der Panoramafreiheit angenommen. Also für euch wird man sagen können, das Werk, das Werk an sich wurde ja nicht verändert, sondern nur das, was drumrum war und deshalb war die Nutzung dann auch okay. Das finde ich eigentlich mal auch eine ganz gute Nachricht. Ja. Es gibt ja diesen speziellen Fall des Eiffelturms und der Lichtinstallation, die immer nachts auftaucht.
01:16:01
Komme ich auch jetzt zu? Kommen wir gleich zu. Das ist aber Frankreich, also muss man sagen, wir sprechen hier von Deutschland, ich werde auch gleich nochmal einen Flickenteppich zeigen. Frankreich ist Gustave Fell, glaube ich, länger als 70 Jahre tot, deshalb ist das Urheberrecht erloschen am Eiffelturm selbst.
01:16:21
Dann kann man immer abbilden. Die Lichtinstallation ist ein Werk der bildenden Kunst oder eine Skulptur, weiß ich nicht, ob das Werk der Baukunst ist, weiß ich nicht. Jedenfalls gibt es die Panoramafreiheit nicht in Frankreich und deswegen ist das in Frankreich die Abbildung dieser Lichtskulptur nicht gestattet, weil es dort die Panoramafreiheit nicht gibt. Und dann gibt es ja, glaube ich, in Berlin
01:16:40
noch diesen einen Fall von dem öffentlichen Park, der auch irgendwie unterbunden hat, dass man Fotos machen durfte. SPSG in Potsdam, Schloss Sancessi, das ist eine ein bisschen andere Problematik, aber da wäre die Schranke nicht erfüllt, weil das kein öffentliches Land ist, von dem fotografiert wurde, sondern es ist ein Privatbesitz. Also diese Schranke ist auch nicht erfüllt, wenn man irgendwie auf ein
01:17:02
Grundstück draufgeht, das ein Privatbesitz ist und das ein Foto macht, das wollen wir jetzt auch kurz illustrieren, aus einer Ansicht, die nicht jeder sieht. Das hier ist bei unserem Büro von der öffentlichen Straße fotografiert. Das ist ein tolles Gebäude, wie ich finde. Das ist so ein
01:17:21
Museum für Architekturzeichnungen, hat einen Architekt gebaut. Der Architekt wird gar gegen diese Nutzung nichts machen können, weil die Panoramafreiheit mich schützt. Das ist das gleiche Gebäude da auf der linken Seite bei uns aus dem Büro rausfotografiert. Von hinten. Grenzfall.
01:17:42
Da hast du jetzt halt das Problem oder die Herausforderung, dass Torsten eben bei der Panoramafreiheit sagte, es muss von öffentlich zugänglichem Fleck aus sein und es muss auch, der nächste Punkt, aus einer Höhe wie ein normaler menschlicher Betrachter das sehen würde sein. Großes Thema, vor ein paar Jahren
01:18:01
Google Maps oder Google Street View, besser gesagt, wo dann die Autos rumgefahren sind, die dann diese Tripods, die die Kameras auf den Stativ oben hatten, auf dem Auto oben hatten. Und die waren dann, glaube ich, in Höhe von zweieinhalb, drei Metern. Und da seht ihr, was man nicht alles diskutieren kann, nämlich ob die Panoramafreiheit auch immer noch greift, wenn die Kamera nicht
01:18:20
1,80 oder 2,10 Meter, wie groß ist Nowitzki, oder eben auf drei Metern ist. Und wenn man das jetzt mal, dieses Foto könnte eine Urheberrechtsverletzung sein, dass ich das jetzt hier veröffentliche. Ne, mach mal. Und zwar jetzt mal ganz kurz einen urheberrechtlichen Fall herunter subsummiert.
01:18:42
Das Foto hat ein Kollege von mir gemacht, Ansgar Koring, der fotografiert ganz toll und der hat dieses Foto, der findet das Gebäude auch ganz toll, und hat das Foto einfach so zu privaten Zwecken gemacht. Die Fotografie dieses Gebäudes ist eine Vervielfältigung. Für Ansgar war das aber okay, weil diese Vervielfältigung hat er nur zu privaten Zwecken angefertigt, für sich persönlich. Und deshalb ist das sogenannte Privatkopierschranke
01:19:01
tatsächlich dieses Foto. Er hat mir das Foto dann aber gegeben. Ich hab gesagt, auch privat. Er hat auch gesagt, oh, toll. Hab ihn gefragt, darf ich das verwenden? Darf ich das hier präsentieren, dein Foto? Recht an dem Foto habe ich. So, bumm. Aber er hat mir gesagt, ja, aber du musst schön drauf achten, dass irgendwie die Rechte am Motiv auch eingehalten sind. Dafür übernehme ich
01:19:21
keine Haftung. Dann hab ich gesagt, okay, das mach ich. Und jetzt stelle ich mich halt hier einfach auf den Standpunkt, dass meine Veröffentlichung dieses Fotos von der Panoramafreieck nach 59 Urheberrechtsgesetz gedeckt ist. So, 1000 Rechte an so einer Fotoverwendung. Und deshalb ist es halt auch irgendwie ein ganz schönes Beispiel, aber ich will hier auch mit gutem Beispiel vorangehen und sagen,
01:19:41
okay, so ein bisschen Kampf ist lustig, muss man schon sein. Und wenn der Herr Chobahn, der das gebaut hat, wenn der jetzt auf mich zukommt und sagt, mich abmahnt über seine Anwälte, dann werde ich das auch, er wird es nicht machen, weil er ein Nachbar von uns ist, aber ich werde das, würde ich das gerne mal vertreten. Nachbarschaftsstaatlichkeiten sind ein Quell der Freude. Ja, ja, ein großer Quell der Freude.
01:20:01
Es gibt aber in der Tat auch BGH-Rechtsprechungen darüber, nämlich über das 100-Wasser-Haus in Wien. Oder eines, es gibt ja mehrere, glaube ich, es gibt mehrere 100-Wasser-Häuser in Wien. Das ist aus einer ganz krassen anderen Perspektive fotografiert worden. Das hatte der Herr 100-Wasser dann damals unterbunden. So, jetzt schnelle Fragerunde, dann müssen wir mal weitermachen.
01:20:22
Öffentlicher Raum, reicht es, wenn du einen Tag der offenen Tür in deinem Büro machst? Nein, nein, nein, nein. Gar nicht. Wer ist denn der Rechteinhaber? Ist das immer automatisch der Architekt oder auch der Bauarbeiter? Nein, das ist der Architekt. Das ist das Architekten-Urheberrecht.
01:20:42
Es gibt auch Fälle, in denen lassen sich Bauherren dieses Recht einräumen, in dem Bauvertrag, auch genau Umnutzungen zu verhindern und gegen Nutzung vorgehen. Das ist aber das Architekten-Urheberrecht an der äußeren Gestaltung. So, weiter geht's. Ja, kennen wir alle.
01:21:03
Das machen wir auch relativ schnell weiter weg, weil ich weiß, obwohl das weiß ich nicht, ob es ein Zitat vom Zitratrecht noch gedeckt ist. Verhüllter Reistag gibt es zur BGH-Entscheidung, fällt nicht unter die Panoramafreiheit, weil nicht
01:21:21
dauerhaft. Und damals haben auch Christo und Jean-Claude geklagt, bis zum BGH, dass sie zum Beispiel auch Postkarten selbst vermarkten dürfen nur, als Künstler. Und der nächste Punkt war halt mit der AIDA, das ging vor ein paar Wochen, da ging es vor
01:21:41
allem zum Beispiel um diesen Kussmund. Und wie es einem Schiff häufig zu eigen ist, ist das Schiff nicht unbedingt stationär immer nur an einem Fleck, insbesondere wenn es sich um ein Kreuzfahrtschiff handelt, wäre es vielleicht sogar ein wenig kontraproduktiv, wenn das Schiff sich ständig an einem Fleck befinden würde. Und deswegen
01:22:01
gab es dann eine Stratigkeit darüber, ob hinsichtlich dieser fabulösen Kunst hier die Panoramafreiheit greift oder nicht, weil wir ja gesagt haben, es müsse permanent an einem Ort aufgebaut sein. Hier der Verhüllte Reichstag war nicht permanent und deswegen hatte man da dann zum Beispiel auch eine Monetarisierungsmöglichkeit,
01:22:22
weil niemand anderes diese Postkarten und diese Drucke eben verkaufen durfte. Das war ein ganz wesentlicher Baustein für die Finanzierung des Kunstwerks des Verhüllten Reichstags. Vor allem kannst du hier auch die Buchung kontrollieren. Wenn man in Reisebuchmaschinen
01:22:41
die Urheberrechte natürlich kontrolliert, keiner bucht eine Kreuzfahrt ohne das Schiff zu sehen. Und da dienen die Urheberrechte auch zur Durchsetzung von Vermarktungsinteressen. Wenn AIDA bei jedem Reiseportal sagen könnte, du darfst mein Schiff nicht abbilden, weil da liegt das Urheberrecht auf diesem Kussmund.
01:23:01
Und das ist tatsächlich bis zum BGH gegangen. Ich hatte ja gedacht, dass es irgendwie schlechte Chancen hat, aber siehe da, der nicht immer ganz so liberale BGH hat auch hier gesagt, ich will es einfach nur kurz zitieren, weil ich habe das nicht schlagwortartig zusammengefasst bekommen. Ich finde es auch nicht richtig logisch,
01:23:21
aber schön. Ein Werk befindet sich im Sinne dieser Vorschrift an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen. Ich sehe keinen einzigen öffentlichen Weg, keine Straße und keinen Platz, befindet sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen,
01:23:41
wenn es von Orten aus, die unter freiem Himmel liegen und für jedermann frei zugänglich sind, wahrgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn ein Werk nicht ortsfest ist und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet. Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist,
01:24:02
für längere Dauer dort zu sein. Absurd, es ist total absurd, ein Schiff ist nicht bestimmt für längere Dauer im Hafen zu liegen, sondern ein Schiff ist dazu bestimmt, durch die Weltmeere zu fahren. Aber da sieht man, der BGH hat sich unwohl gefühlt und hat versucht, das irgendwie unter die Panoramofalle zu quetschen und das kann einem dann auch schon mal
01:24:21
passieren, vielleicht passiert es auch, wenn ich von diesem Architekten verklagt werde, dass er dann sagt, ja, quetsch mal genauso. Also finde ich nicht wirklich zwingend, aber kann man machen. Panoramafreiheit im Grunde genommen dies ist nur eine Folie, es gab, es gibt im Moment und das war vor allem in den letzten zwei Jahren,
01:24:42
ich glaube die Julia Rede hat sich da auch engagiert, dieses Thema, wie gehen wir mit der Panoramafreiheit in Europa um, wir wollen das nicht harmonisieren und warum die Panoramafreiheit so wichtig ist, ist schlicht und einfach der öffentliche Raum. Es geht immer um das richtige Abwägen zwischen Monopolisierung, sprich,
01:25:01
man hat Partikularinteressen, die begründet sein müssen und wir haben die Interessen der Allgemeinheit. Und wenn wir jetzt keine wirklich substanzielle Panoramafreiheit haben, dann schränken wir aus meiner Sicht eben auch uns kulturell ein. Da kam vorhin dieses Beispiel mit dem Eiffelturm,
01:25:22
der nachts illuminiert ist und die Fotografien des illuminierten Eiffelturms darf man, glaube ich, privat machen, aber dann nicht zu geschäftlichen Zwecken verwenden unter französischem Recht und die gehen dagegen auch sehr streng vor. Alles worauf wir euch hinweisen wollten an dieser Stelle, weil wir können jetzt nicht in jede Jurisdiktion hier
01:25:41
reingehen, geht auf netzpolitik.org, geht da nochmal in die Suche, wenn euch das Thema interessiert. Sie haben einen sehr schönen Überblick über die Panoramafreiheit gebracht. Das ist jetzt ein bisschen clickbait. Das ist der Grund dieser Folie. Wir wollten und jetzt kommen wir wirklich weiter in den Saisonrückblick nochmal ein bisschen weitergehen
01:26:01
in diesem Rahmen herberichtliche Nutzung und dann Verteidigungsleitlinien from another world or from another planet. Wir hatten vorhin dieses Thema mit Ivanka Trump, wo jemand gesagt hat, mein Gott, Ivanka ist doch drauf, dann wird das Foto wohl auch verwenden können. Was mir, als ich noch geblockt habe, auch immer mal wieder passiert ist,
01:26:21
und ich glaube, bei dir war das auch so. Man veröffentlicht da so einen Artikel auf dem Blog und dann findet man den irgendwann später auf einem anderen Blog wieder. Ich habe das nie abgemahnt. Ich habe dann einfach eine E-Mail geschrieben und gesagt, ne, mach das doch nicht so. Ihr könnt gerne verlinken, aber jetzt mein Copy and Paste, mein Content rübernehmen, finde ich nicht so toll. Und man konnte echt so die Uhr nachstellen, so nach ein bis zwei Tagen kam dann eben so, man solle doch
01:26:41
dankbar sein, weil es wäre erst mal ein Zitat. Sie zitieren mich ja, indem sie meinen Artikel oder meinen Posting bei sich auch veröffentlichen. Ja, aber sie sagen, das ist ein Zitat und das wäre vom Zitatrecht gedeckt. Und zum anderen heul doch nicht, so sad. Dadurch kriegst du doch noch mehr Aufmerksamkeit.
01:27:01
Und hier ist dem Dave Pirmasens wohl passiert, und das ließ ich nicht ganz aufklären, dass in Style Germany verschiedene Fotos von ihm übernommen hatte. Und was wir nicht richtig aufklären konnten, war, ist es embeddet worden über ein Iframe, oder ist es kopiert worden? Instagram-Account, deshalb glaube ich nicht.
01:27:23
Und die Verteidigung, ne, sie sind auf seinen Instagram-Account gestoßen. Du kannst ja durchaus da, also von einem Account rüberziehen, deswegen sind wir da nicht ganz sicher. Aber da merkt ihr auch, dass das wirklich so ein bisschen hin und her geht.
01:27:40
Wie du schon richtig gemerkt hast, lieber Dave, ist es legal, fremde Inhalte von sozialen Plattformen zu embedden. Dies fällt unter das Zitatrecht. Nein, tut es nicht. Zitatrecht ist, ich darf einen anderen urheberrechtlich geschützten Content zitieren, also übernehmen, wenn und soweit es erforderlich ist, um mich inhaltlich mit ihm auseinanderzusetzen. Embedden als solches ist kein
01:28:01
Zitatrecht. Genau. Und dann aus deinem Fotos haben wir dann unseren persönlichen Favoriten zusammengestellt. Glaub uns, mit schlechten Stil hat das nichts zu tun. Von Stil haben wir etwas mehr Ahnung. Und dann zum Schluss halt, wir werden in Zukunft keine Fotos mehr von dir
01:28:21
auf unserer Seite verlinken. So, und da merkt man halt, dass es wirklich ein wenig hin und her gegangen und das hat damals noch so ein bisschen Aufmerksamkeit rausgeholt und jetzt sind wir beim Thema Texte und da hatten wir, finde ich, eigentlich die interessanten Auseinandersetzungen und Urteile.
01:28:42
Mit Fotos sind wir jetzt fertig. Jetzt geht es um Texte. Texte ist vollkommen klar, müsst ihr selbst schreiben, dürft ihr nicht kopieren. Es gibt das Interessante, was im Moment in der Rechtsprechung passiert ist, die
01:29:00
mit Texten, die maximal 144 Zeichen lang sind. Wie viel? 144 war SMS immer. Wer bietet weniger? Ich weiß es nicht. Gut, also 140 und da ist immer die Frage, kann denn überhaupt ein Text, der
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140 Zeichen lang ist, maximal urheberrechtlich schutzfähig sein? Das hat das Landgericht München vor ein paar Jahren bejaht für einen Karl-Valentin-Spruch, den ich jetzt hier auch im Wege des Zitats wiedergebe, deshalb ist das gestattet. Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.
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Da sieht man schon, der Ausdruck ist schon sehr ungewöhnlich, das ist extrem kreativ und individuell, deshalb kann man darüber auch schon urheberrechtlich durchaus diskutieren, ob das urheberrechtlich schutzfähig ist. Das Landgericht Bielefeld hat schon mal folgenden Satz zu beurteilen gehabt. Wann genau ist aus
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Sex, Drugs and Rock'n'Roll eigentlich Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer geworden? Da wurde tatsächlich geklagt und die urheberrechtliche Schutzfähigkeit wurde verneint und ich finde auch zu Recht, weil anders als in dem Fall vom LG München, ich finde es ganz schön, dass man diese beiden Sätze nun
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gegenüberstellen kann, bei dem Landgericht München war es der Ausdruck, der besonders kreativ war. Das ist von den Wörtern, die hier verwendet wurden und wie sie zusammengesetzt wurden, durchaus individuell. In dem Fall vom Landgericht Bielefeld ist der zugrundeliegende
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Gedanke einigermaßen kreativ. Lustig. Das zeigt irgendwie, dass das Urheberrecht nicht die Idee schützt, nämlich die Gleichsetzung Sex, Drugs und Rock'n'Roll in den 60ern mit irgendwie in den Jahren, in denen wir ihn selbst befinden, mit Laktoseintoleranz,
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Veganismus und Helene Fischer. Das ist ein Inhalt und dieser Inhalt, dieser Gedankeninhalt, der ist nicht schutzfähig und deshalb hat das Landgericht Bielefeld das vollkommen zu Recht verneint, weil der sprachliche Ausdruck nicht besonders individuell ist. Einen schöner Fall. Wer wirklich eine schöne Urteilsbegründung lesen will, googelt einfach das Landgericht München Karl Valentin,
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diese Urteilsbegründung, warum diese Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut, urheberrechtlich geschützt ist, das ist eine fabulöse Urteilsbegründung, die renken sich selber einen aus, um zu begründen, warum das geschützt ist. Das erforderte auch eines, da ist die Sprache von bayerischer Wortakrobatik und es ist ein Urteil, das
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ausnahmsweise zu lesen Spaß macht. Mir fällt auf, dass wir eigentlich drei Begriffe hier schon auf dieser Slide hatten, die auf dem Bullshit Dingo dabei sind. Wir haben vergessen am Anfang zu sagen, Rechtsweg ist ausgeschlossen natürlich. Ich weiß nicht, wer das gemacht hat, wer war es?
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Nein, der Herr. Pavel Richter. Kommen Sie nach vorne, wir haben keine Zeit. Sehr gut, herzlichen Glückwunsch. Pavel Richter. Applaus. Jetzt wisst ihr auch, warum Pavel Richter sich immer in die erste Reihe setzt, aber dann denken bei der nächsten Veranstaltung gibt es vermutlich keinen
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Bingo. Entschuldigung, den Kassenzettel wollte ich noch mitgeben. Wie gesagt, bitte nicht gegen Sterny eintauschen. Fake News und Hate Speech wären die nächsten beiden. Und der Pavel Meier hat eigentlich ganz richtig in dieser ganzen Diskussion herausgestellt,
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die Massenleute, die ich kenne, versuchen nicht mal Fakten, Sachverhalte von Meinungen, Bewertungen auseinanderzuhalten. Und wieso ist das wichtig? Fake News, also falsche Meldungen und Hate Speech, also Verleumdungen, Beleidigungen. Da gibt es Schnittmengen, aber grundsätzlich sind das eigentlich zwei getrennte
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Sachverhalte, zwei getrennte Bereiche. Einmal Tatsachen und einmal Meinungen. Und das müssen wir uns, wenn wir über Fake News und Hate Speech uns unterhalten, wirklich uns in all dieser Diskussionen immer wieder klar machen, dass das zwei getrennte Bereiche sind,
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die sich überschneiden können, es gelegentlich auch tun, aber die auf keinen Fall miteinander gleichgesetzt werden dürfen. Weder in der rechtlichen Beurteilung und der rechtlichen Behandlung, noch in der gesellschaftlichen Sichtweise, die wir darauf haben. Das ist ziemlich wichtig. Und grundsätzlich gilt eben dabei
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Äußerungsrecht, Persönlichkeitsrecht, wir haben einmal die Tatsachenbehauptung, das ist also eine Behauptung, eine Äußerung über einen dem Beweise zugänglichen Zustand und ein Werturteil ist halt die Meinung und hier findet ihr so ein bisschen juristischen Plumperquatsch dazu. Wichtig ist, die Grundregeln sind, bei der Tatsachenbehauptung ist erlaubt,
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solange es wahr ist, außer das geht jetzt in die private oder Intimsphäre, dann greift das Persönlichkeitsrecht. Das Problem bei der Tatsachenbehauptung ist nur, wenn ich etwas konkret über jemand anderen behaupte, und es ist wahr, aber ich kann es nicht belegen, dann kann ich trotzdem in Probleme kommen. Beispiel ist immer wieder eine Beurteilung auf einem
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Hotelbewertungsportal, ich schreibe hinterher, total ekelhaft, das Badezimmer war voller Schimmel. So und das mag richtig sein, aber wenn ich eine Tatsache nicht belegen kann, dass dort wirklich richtiger Schimmel war, dann bin ich angreifbar, weil ich eine Tatsache nicht belegen kann, unter Umständen angreifbar. Ein Werturteil ist
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wesentlich lockerer, wesentlich besser, da ist die Grenze halt da erreicht, wo eine Beleidigung, eine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung da ist. Wenn ich sage, das Bad war für meine Verhältnisse zu schmuddelig, oder ekelhaft von mir, dann ist das vollkommen okay und ich mache mich da weniger angreifbar. Und wenn wir
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jetzt eben, bei den Fake News, so, der Punkt ist nur, wenn ich eine falsche Tatsachenbehauptung aufstelle, ich schreibe jetzt über diesen Schimmel im Hotelbadezimmer und das ist vielleicht sogar richtig falsch. Also da war gar kein Schimmel, da ist kein Schimmel und es wird nie dort Schimmel sein,
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dann heißt das aber nicht, dass jeder und jeder von euch mich deswegen angreifen kann, es kann immer nur die Person, die davon eben tangiert ist. Der Betroffene. Der Betroffene. Genau. Und da haben wir eben die rechtliche Herausforderung bei den Fake News, wenn sich unwahre Tatsachenbehauptungen nicht auf
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bestimmbare Personen beziehen, sind sie nur in Ausnahmefällen justiziabel. Und dann eben wirklich, Fake News, hier fünf Flüchtlinge haben sich an einer Frau vergangen, gehen wir davon aus, das ist schlicht und einfach eine Fake News. Ja, und das ist so unbestimmt, hätten wir jetzt oder hätte jemand gesagt, der, der, der, der und der haben das
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gemacht, dann wäre es justiziabel, in dieser Allgemeinheit allerdings nicht. Und das führt leider dazu, kann man auf der anderen Seite wieder sagen, hat zwei Seiten der Medaille, aber das Fake News mit dem derzeitigen rechtlichen Regularien, die uns zur Verfügung stehen, schwer angreifbar sind.
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Genau. Das gleiche gilt auch für, wenn man mal sagt, Hate Speech. Hate Speech letzten Endes ist ja nicht juristisch definiert, sind aber Bewertungen, würde ich sagen, Bewertungen von Sachverhalten, in einer besonders krassen Art und Weise und wenn man zum Beispiel sagt, ja,
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Breitscheidplatz, es sind Merkelstote, ist das Hate Speech, weiß ich nicht, also für Frau Merkel ist es bestimmt nicht schön, sowas zu hören, bekommt auch wahrscheinlich eine gewisse Abneigung gegenüber Frau Merkel zum Tragen, aber
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ich zweifle an der Urteilskraft desjenigen, der sowas schreibt, aber eigentlich nicht daran, dass das rechtmäßig ist. Und auch da haben wir dann in der Tat das Problem, dass mit dem derzeitigen rechtlichen Regularien sowas nicht so zugreifen ist, wie manche Menschen es möchten. Das heißt, aus meiner persönlichen
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Meinung ist durchaus zu diskutieren, müssen wir was ändern, nur wir müssen in dieser Diskussion auch sehr vorsichtig sein, wie weit wir da überhaupt gehen wollen, denn alles justiziabel zu machen kann sehr schnell dazu führen, dass das Pendel auch umschlägt und wie solche Instrumentarien, sag ich mal, in anderen Gesellschaftssystemen
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auch zu schlechten Zwecken genutzt werden, lässt sich mitunter auch sehen. Ja, da war eine Frage. Der syrischen Flüchtling, glaube ich, war es, der gegen Facebook geklagt hat, weil er mit Frau Merkel auf einem Bild zu sehen war und hinterher da
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für Hate Speech benutzt wurde oder als Terrorist verunglimpft. Ich glaube, er war ja tatsächlich bestimmt, weil er war auf diesem Bild ja eindeutig zu sehen und wurde ja auch offensichtlich beleidigt und dann war er betroffen. Eigentlich müssten ja alle Voraussetzungen erfüllt worden sein, aber was ich weiß, ist ja unterlegen. Ja.
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Darf ich das sagen? Das hat der Anwalt verbockt. muss ich ehrlich sagen, das ist, ja, ja, gern, also das verteidige ich auch, ich kenne den. Das verteidige ich auch. Also da ist erstmal die Frage, wenn wirklich,
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also das Landgericht Würzburg war es in dem Fall, das wird ja alles gesendet. Ja. Ja, ist mir aber wirklich egal, weil da muss man sagen, wenn jemand wirklich ein ernsthaftes Interesse hat, diesen Fall zu gewinnen für seinen Mandanten, dann ist das nicht sehr schwer.
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Da stellt sich dann zunächst mal die Frage, warum geht man damit unbedingt zum Landgericht Würzburg, dass sich in solchen Sachverhalten bisher wirklich nicht in Erscheinung getreten hat. Da geht man erstmal zu einem Gericht, das kann man mit dem fliegenden Gerichtstand, da geht entweder ein guter Anwalt nach Hamburg, nach Berlin oder nach Köln. Wenn man was untersagt bekommen will, geht man an eins von den drei Gerichten.
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Ja, weiß jeder, warum macht das der Anwalt nicht? Das wisst ihr doch sogar, warum macht das der Anwalt nicht? Gut. So, zweite Frage, wenn das Foto wirklich so schlimm rechtsverletzend ist, warum wird das dann überall verbreitet? Und wenn dann Interviews gegeben im Vorfeld und so, und das
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Landgericht sagt, also nee, du bist lieber Betroffener, du schickst dir die Fotos irgendwie um die Welt und wenn du halt irgendwie mit jemandem mails, dann setzt du irgendwie auch gleich sämtliche Pressevertreter CC. Das heißt, das Gericht hat das scheitern lassen an der besonderen Dringlichkeit, die du für eine einsweilige Verfügung brauchst. Du musst sagen, dieser Rechtsschutz ist ja verdammt wichtig und deshalb willst du eine einsweilige Verfügung haben.
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Und das widerlegst du, wenn du die Rechtsverletzung überall in Pressekonferenzen und so weiter in die Welt hinausschreist. Und das hat das Gericht auch relativ klar gesagt neben dem Urteil. Ich glaube, dass da ein gewisses Maß an Eigeninteresse des Anwalts vorhanden war, das tatsächlich eine stattgebende Entscheidung verhindert hat. Das sagt zumindest die Entscheidung.
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Es probiert auch niemand richtig ernsthaft, also das ist eigentlich der Klassiker einer Rechtsverletzung. Vollkommen klar. Und das ist prozessual nicht gut gemacht worden. Ganz einfach. Wir haben noch, glaube ich, drei oder vier Minuten. Deswegen würde ich zumindest diesen Kurs noch mehr. Ne, eben war...
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Du musst dich da mit der Dame hinter dir auseinandersetzen. Ja. Das ist doch schön. So. Und Beleidigung. Wir waren ja bei den Tatsachen. Da haben wir gesagt, wie es da aussieht. Und bei den Meinungen, Werturteilen, Schmähkritik, Beleidigung, Herabsetzung. Und in der Tat
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ist dann, was gerade heute Show und was das andere, jemanden als Nazischlampe oder AfD-Lesbe zu bezeichnen, das ist halt die Frage. Ist es eine Herabsetzung in der Ehre, die justiziabel ist? Oder ist es nicht? Ich greife da immer ganz gerne auf ein Urteil aus Köln zurück, dass da
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die Grenzen nämlich relativ weit zieht. Das Landgericht Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich zwei Menschen im Internet in die Haare bekommen haben. Das war so ein Forum. Und wie das so ist, das schaukelte sich halt hoch. Die haben sich dann gegenseitig immer mehr an den Kopf geworfen. Und der eine beendete das Gespräch dann, in dem er einfach schrieb, mit dir
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dumm Arschloch rede ich nicht mehr, das ist mir zu doof. Derjenige, der da als Arschloch bezeichnet wurde, ist dann vor Gericht gegangen. Und ich kann mir das Urteil, das da erfolgte, nur so erklären, dass dieser Mensch, der dort als Arschloch bezeichnet wurde, selbst im Gerichtssaal erschienen ist. Und zum zweiten,
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dass es sich um einen sehr unangenehmen Menschen gehandelt haben muss. Denn das Landgericht Köln hat gesagt, in diesem Fall funktioniert immer wieder, sei die Bezeichnung als Arschloch keine Beleidigung. Und um das dann weiter auszuführen, sondern es sei
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lediglich ein pointierter Ausdruck des persönlichen Missfallens. So. Ich hab noch einen. Ich hab auch noch einen. Ich hab auch noch einen Arschloch. Es gibt diesen Anwalt aus Hamburg, Joachim Steinhöfel. Der hat früher mal bei RTL
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auch eine Sendung moderiert, sehr pointiert. Der heiße Stuhl hieß das, glaube ich, die Sendung. Und der ist auch heute noch als Anwalt unterwegs und blogt auch so ein bisschen. Und hat mal gegenüber, und hat einen Mandanten von uns in Anspruch genommen. Es war lustigerweise Markus Bekedahl, der diese Konferenz hier mit organisiert.
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Der geschrieben hat, der hat eine Werbemail bekommen von der PR-Agentur von Herrn Steinhöfel und wurde gefragt, ob er nicht Werbung für den machen wollte. Markus geschrieben, ne, für Arschloch macht er keine Werbung. Daraufhin hat Joachim Steinhöfel, Markus Bekedahl abgemahnt und gesagt, er wollte nicht als Arschloch bezeichnet werden.
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Und dem konnte man dann erfolgreich entgegenhalten, dass sich Herr Steinhöfel ja selbst immer als Arschloch bezeichnet, auch gegenüber Medien, im Stern und so weiter. Natürlich bin ich ja ein Arschloch, Punkt. Also wenn jemand selbst von sich sagt, er ist ein Arschloch, dann darf man ihn auch als Arschloch öffentlich betiteln. Ist aber eher die Ausnahme. Also sowohl Hennings Fall als auch mein Fall sind
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eher Ausnahmen. Was haben wir noch? Das fette Schwein? Ja, genau. Emoticons, also eine Beleidigung, kann natürlich nicht nur in Form, also nicht nur in sprachlicher Form erfolgen, sondern eben auch Tiervergleiche immer schwierig, juristisch, mit Tieren
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ist immer ganz schwierig, oder? Kann man so sagen? Ja. Und auch das fette Schwein ist auch schwierig. Also sagen wir, ist leicht justiziabel. Ja. Und da war eben die Besonderheit, wo wir schon im Social Media Bereich sind, eine Beleidigung durch Emoticons ist durchaus im Rahmen des Möglichen. Ja. Das hat ein Gericht so entschieden,
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das ist in Chat ein, wie im Chat, mit mehreren Personen. Und da hat einer das fette und hier das Schweinschen-Symbol dreht durch und dann so smiley hinten dran. Und das ist tatsächlich eine strafbare Beleidigung. Der hat über seinen Arbeitgeber da das
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gesagt. Und der Arbeitgeber hat das herausgefunden. Und das war rechtswidrig. Ja, genau. Letztes Jahr haben wir euch, ach so, willst du das noch? Wir müssen zumindest noch auf die Zeit achten. Wie soll ich? Letztes Jahr wurde einer verurteilt, der dieses Foto
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gemacht hat und den Fahrer dieses Wagens als Rabaukenjäger bezeichnet. Also offensichtlich der, der da gefahren ist, ist ein Jäger, der hat dieses Wild geschossen und der hat das dann nicht in seinen Kofferraum geladen, sondern der hat das hinterhergezogen. Der Fahrer hier hat das hinten dran, hat es fotografiert und gesagt, das ist ein Rabaukenjäger.
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So und der hat dann geklagt und hat dann in zwei Instanzen gewonnen und jetzt im, wann war das, September letzten Jahres hat also das OLG tatsächlich Rostock den von der Beleidigung freigesprochen, vollkommen zurecht, muss man sagen. Weil das ist aber grundfalsch. Da erinnere ich mich noch daran, dass Herr Feldmann letztes Jahr meinte, naja, das passiert euch halt,
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wenn ihr auf dem Land vor Gericht gestellt wird. Da kommt es dann zu solchen Urteilen, dass der Ausdruck Rabaukenjäger als Beleidigung angesehen wird. Ich sag mal so, in Köln wäre das nicht passiert. So, wir kommen so ein bisschen, glaube ich, an die Grenze. Immerhin haben wir den
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ersten und den zweiten Punkt unserer siebenpünktigen Agenda geschafft. Fernsehlizenzen zu lang. Machen wir noch ganz kurz, oder? Eine Folie? Zwei. Zwei. Also, das war vor kurzem ein bisschen durch die Medien gegeistert. Ich bin kein Gamer, deshalb
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kenne ich das nicht so. Pete's Meet ist wohl ein YouTube-Channel, glaube ich. Henning, kannst du mir aushelfen? Ich weiß nicht, was das ist. Du willst Fernsehlizenzen machen? Okay, also das ist ein YouTube-Channel, wo die Stream live wie sie gamen.
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Und es ist so, dass eine Landesmedienanstalt gemeint hat, das ist Fernsehen und die brauchen eine Fernsehlizenz. Das war vor kurzem in den Medien und tatsächlich versuchen die jetzt eine zu bekommen, weil für alle von euch, die mit Videos arbeiten, die Videos streamen, die
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das vielleicht auch ankündigen, wenn sie live gehen auf Facebook Live oder auf Periscope was machen. Es ist im Moment sehr, sehr in der Diskussion, die Landesmedienanstalten, so mein Eindruck, versuchen Leute in die Rundfunklizenz zu treiben. Sehr prominentes Beispiel, auch ich weiß nicht, ob wir das auf Folie haben. Nee, haben wir nicht auf der Folie.
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Sportfans erinnern sich vielleicht. Die Handball, war es die WM oder die EM, ich bin mir nicht mehr sicher, wurde nicht im Fernsehen übertragen, weil die Rechte zu teuer waren. Als die deutsche Mannschaft sehr weit gekommen ist, hat sich die DKB, die Deutsche Kreditbank, bereit erklärt, das einfach, die Rechte zu kaufen, auf der Website zu zeigen. Und die zuständige Landesmedienanstalt war
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der Auffassung, dass die DKB, also diese Bank, eine Fernsehlizenz braucht, um diese Handballspiele übertragen zu können. Die haben sich dann im komischen Q-Handel nachher geeinigt, das doch nicht erforderlich war, aber hier bei diesem PizMiet sieht man, dass es auch kleine oder vor allem auch kleine Anbieter treffen kann, die Ärger mit dem öffentlichen Rundfunkrecht bekommen, weil
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nach Auffassung der Behörden das, was da stattfindet, Rundfunk ist. Und wenn etwas Rundfunk ist, also Video-Rundfunk, dann brauche ich dafür eine Lizenz. Das ist definiert in § 2 Absatz 1 Rundfunkstaatsvertrag. Wesentlich für den Rundfunkbegriff ist die Linearität, also ein Medium, das
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linear ausgestrahlt wird, also live ausgestrahlt wird, nicht zum Abruf, und entlang eines Programms. Und das hat die Behörde für PizMiet bejaht. Ich weiß nicht, ob der Nikolas hier ist, aber das hat die auch für ein Heise-Format zum Beispiel bejaht letztes Jahr von der
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CeBIT. Heise hat jetzt also auch eine tolle Fernsehlizenz und darf deswegen auch Wahlwerbung für die AfD machen, oder muss sie machen. Also ich glaube, dass uns hier auch noch ganz schön was bevorsteht, für alle, die Videoinhalte im Netz verbreiten. Das sollte man im Auge behalten. Und ich glaube, das wäre dann auch das
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Schlusswort, oder? Noch eine Frage? Ich glaube, zwei oder drei Jahren ist es bei uns auch schon mal aufgetaucht im kirchlichen Bereich, dass es auch ein bisschen damit zusammenhängt, wie viele Leute das sehen. Irgendwie gesagt wurde, wenn es mehr als 500 Leute sind, zählt es auch dazu.
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Absolut richtig, es gibt eine gesetzliche Ausnahme, die sagt, Rundfunk ist nicht, wenn es nicht bestimmt ist, für mehr als 500 Personen zum zeitgleichen Empfang. Die Ausnahme habe ich hier jetzt nicht auf der Folie, aber man sollte dann, wenn man sicher das ausschließen will, sollte man den Server so einstellen, dass nur 500 gucken können. Ja, ist richtig.
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Ich glaube, dann wären wir. Sind wir fertig? Zumindest zeitlich. Ich möchte mich nicht... Aber da habt ihr recht. Wir sind fertig. Vielen, vielen Dank! Einen großen Applaus!