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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Gut gemeint, schlecht gemacht

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Gut gemeint, schlecht gemacht
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Number of Parts
234
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CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany:
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Abstract
Die Bundesregierung will mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Hate Speech und Fake News in den Griff bekommen. Doch statt wirkungsvoller Strafverfolgung ist ein Gesetz herausgekommen, dass die Meinungsfreiheit bedroht und gleichzeitig Missbrauchspotenziale für Hater und Stalker eröffnen könnte. Der Vortrag geht auf die wichtigsten Auswirkungen des Gesetzentwurfes ein und zeigt Alternativen auf, die wirklich gegen Hasskriminalität helfen können. Und natürlich gibt es auch einen Ausblick auf die Möglichkeiten, wie das Gesetz auf den letzten Metern noch verhindert werden kann.
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HypermediaComputer animationJSONXMLUML
Physical lawAktion <Informatik>FacebookPlot (narrative)Meeting/InterviewJSONXMLUML
Content (media)EmailFacebookTwitterYouTubeInternetComputing platformXMLUML
Computing platform
Löschen <Datenverarbeitung>Content (media)Computing platform
TwitterConstraint (mathematics)GoogleFacebookPhysical law
JSONXMLComputer animation
FacebookMeeting/InterviewComputer animation
TwitterMeeting/InterviewComputer animation
Lecture/ConferenceComputer animation
TwitterAbteilungMeeting/InterviewComputer animation
Professional network serviceContent (media)
Content (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Process (computing)Computer fileLecture/Conference
Computer fileDatabaseComputing platformFingerprintLecture/ConferenceMeeting/Interview
Digital filterSoftwareLecture/ConferenceJSON
Context awarenessContent (media)Lecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
FacebookDrawingJSON
CryptanalysisMeeting/InterviewLecture/Conference
FacebookIP addressMeeting/Interview
Hausdorff spaceMeeting/Interview
EmailMainframe computerJSON
Content (media)Lecture/Conference
Plane (geometry)JSONComputer animationLecture/Conference
MittelungsverfahrenIP addressJSON
InternetZahlComputer animation
Lecture/ConferenceMeeting/InterviewJSONComputer animation
Atomic nucleusLecture/Conference
Plane (geometry)JSONXMLComputer animation
FacebookJSONComputer animationLecture/Conference
Meeting/Interview
Link (knot theory)Meeting/Interview
Aktion <Informatik>EmailJSONComputer animationMeeting/Interview
WebsiteParameter (computer programming)Lecture/Conference
Aktion <Informatik>Parameter (computer programming)Meeting/Interview
JSONXMLComputer animation
Google BloggerLecture/Conference
BlogEmailPhysical quantityBlock (periodic table)Meeting/Interview
Content (media)TwitterHungarian Academy of SciencesBlock (periodic table)Meeting/Interview
Total S.A.FINANZ <Programm>Parameter (computer programming)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Meeting/Interview
FacebookDecision theoryMeeting/Interview
FacebookBlock (periodic table)Meeting/Interview
Lecture/ConferenceComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
Herzlich Willkommen. Ich freue mich, dass trotz der Tatsache, dass ein sperriges Wort wie Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Titelstand alle hier zum Vortrag gekommen sind und die große Koalition, die steht ja auf Wortungetüme, also wenn sie schlechte Gesetze macht. Die massive Ausweitung der Videoüberwachung heißt in der Sprache der GroKo Videoüberwachungsverbesserungsgesetz.
Verbessern, durchsetzen, das verspricht Aktion und Handlung. Und es soll in meinem Vortrag jetzt aber nicht um Sprache gehen, sondern um die Analyse des Gesetzes und seine Auswirkungen. Der Einfachkeit halber nennen wir das ganze Ding mal NetzDG. Und die Frage ist, wen
betrifft das eigentlich? In der öffentlichen Debatte geht es nämlich fast ausschließlich immer nur um Facebook. Und das Gesetz spricht aber eine andere Sprache, denn beim NetzDG ist die Definition deutlich weiter. Telemediendienste, das ist eigentlich das ganze Internet, also so fast. Und um jetzt unter das NetzDG zu fallen, müssen die Nutzer Daten austauschen können.
Also das passiert auch ständig. Und die Plattform muss kommerziell sein und es braucht mehr als zwei Millionen Nutzer. Was heißt das aber genau? Wenn Telemediendienste fast alles sind und Inhalte mit Nutzern austauscht, auch bei E-Mail geht und wenn wir nicht
wissen, ganz genau, was zwei Millionen Nutzer sind. Und die Frage, die konnte auch das BMJV nicht so richtig beantworten. Was eigentlich diese, sind das jetzt registrierte Nutzer? Sind das Leute, die irgendwie da vorbeigekommen sind? Sind das irgendwie Nutzer, die aktiv sind? Also das steht einfach nur Nutzer, zwei Millionen. Und wir haben es also mit
einer sehr weiten Definition zu tun, die sich mitnichten nur auf Facebook, Twitter und YouTube beziehen könnte. Ziemlich schwammig also. Wie viele Plattformen genau gemeint sind, hat das Justizministerium auf Nachfrage nicht verraten. Wir gehen aber etwa von zehn Plattformen aus, die das treffen könnte und die auf die Definition
passen könnte, eventuell sogar mehr. Was müssen diese betroffenen Plattformen jetzt machen? Die müssen erstmal eine Kontaktstelle einrichten, die erreichbar ist. Dann müssen sie rechtswidrige Inhalte innerhalb von einer kurzen Frist sperren oder löschen und sie müssen Transparenzberichte machen. Mich interessiert jetzt mehr der Part mit
diesem Sperren und Löschen, denn da ist eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung zu finden und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Das heißt, dass in Zukunft wird nicht mehr irgendwie vom Landgericht und von dem Gericht über den rechtsstaatlichen Weg, über solche elementaren Dinge wie die Einschränkung des Grundrechtes der Meinungsfreiheit entschieden,
sondern eben bei Facebook, bei Twitter oder bei Google oder bei Instagram oder wer auch immer noch alles darunter fällt. Durchgesetzt wird im Netzwerk Durchsetzungsgesetz, also
nicht das Recht, sondern eine Privatisierung des Rechts und das natürlich immer unter der Androhung einer Strafe. Also wenn ich dem nicht Folge leiste, dann bekomme ich als Unternehmen, als soziales Netzwerk eine Strafe aufgebrummt. Kommen wir zur Frage, was ist denn eigentlich Hate Speech und Fake News laut dem Netzwerk Durchsetzungsgesetz und das ist ziemlich viel, wenn man sich das so anschaut. Das ist ein bunter Strauß von
Paragrafen, von denen viele überhaupt nichts mit Hate Speech und Äußerungsdelikten im klassischen Sinne zu tun haben. Also sowas wie Bildung einer kriminellen Vereinigung, ich weiß nicht wie, das ist so Hells Angels mäßig, also wie man das dann löschen will. Aber kommen wir zum beliebten Spiel. Wie würde Facebook entscheiden? Das Ganze kann
in einigen Fällen recht einfach sein, also was eindeutig rechtswidrig ist und was gelöscht werden muss. Also hier ist es ganz klar, dass es rechtswidrig ist, in anderen Fällen wird es schon schwieriger. Jemand twittert jetzt dieses Bild, das ist
der Künstler Jonathan Mese, der gerne mit Hakenkreuzen und Hitlergrüßen spielt. Und wie entscheidet Twitter hier nun? Also entscheidet sich Twitter für die Kunstfreiheit oder eben für den Strafrechtsparagrafen, das Zeigen von verfassungswidrigen Kennzeichen.
Es geht aber noch schwieriger auch, also die Praxis von Dr. Mustermann war heute dreckig und es roch streng nach Schweiß und kein vernünftiger Mensch würde dahin gehen. Das kann üble Nachrede sein, das kann aber auch die Tatsache sein. Und jetzt steht dann auf einmal ein soziales Netzwerk in der Frage, wie überprüfe ich das innerhalb
von sieben Tagen, ob das denn jetzt weg muss oder nicht. Das Ganze gibt eben schöne Graubereiche, also Scientology beschwert sich jetzt bei Twitter über diesen Tweet eines Users und in diesem Fall wird es schon schwierig herauszufinden, was eigentlich der Aussageinhalt ist, was ist da eine Tatsachenbehauptung, was ist eine Wertung.
Das Ganze führt auf jeden Fall zu juristischen Problemen, die aber dann in den Unternehmenszentralen oder in ausgelagerten juristischen Abteilungen dort entschieden werden sollen. Hinzu kommt,
also das Gesetz verlangt von einem Netzwerk lediglich, dass es rechtswidrige Inhalte löscht, nicht aber, dass es rechtmäßige unberührt lässt. Es könnte sich also eine Praxis dann entwickeln, in der Netzwerke auf Zuruf einfach mal löschen, weil die legitime Inhalte keine Sanktionen nach sich zieht. Aber jetzt haben wir die Privatisierung
der Rechtsdurchsetzung, das ist noch nicht alles. Da geht noch mehr. Das Gesetz sieht nämlich auch Inhaltefilter vor und ein Inhaltefilter, der ist dafür da, um jetzt ein einmal gekennzeichnetes Bild oder eine Datei wiederzufinden und dann
zu löschen. Während des Gesetzprozesses war am Anfang drin, dass es so eine Uploadfilter, dass auch das Wiederhinaufladen verhindert werden soll, das ist mittlerweile raus. Aber auch um anderen Dateien zu löschen, die irgendwie verbreitet wurden, brauche ich eben diesen Filter. Und so ein Filter nimmt eben eine einmal als verboten markierte Datei. Die soll dann auch an allen Stellen gelöscht werden. Dafür braucht es eben
Filter, die Dateien erkennen. Und jede Datei hat so eine Art digitalen Fingerabdruck. Und von unerwünschten Bildern oder Videos oder Audios werden diese dann in der Datenbank alle Dateien auf der Plattform durchsucht und dann gelöscht werden.
Das Problem an solchen Filtern ist, dass sie einen Grundstein legen für eine sehr effektive Zensurinfrastruktur. Und es gibt noch ein anderes Problem, natürlich mit so Filtern. Das ist der Kontext, den die Software auch nicht erkennen wird. Also es ist davon auszugehen, dass die Technologie auch zu viel löschen wird, denn Bilder und Videos können eben in komplett
anderen Kontexten genutzt werden. Einmal ist es eben, Merkel fotografiert sich mit einem Terroristen von Brüssel und das andere Rechtsradikale nutzen diese Selfie, um Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen. Neben der Gefahr, dass eben diese Zensurinfrastruktur etabliert wird, besteht auch ein ganz massives Problem mit Overblocking eben durch
diese fehlende Kontextualisierung. Sodass eben auch vollkommen legitime Inhalte gelöscht werden könnten. Und dass soziale Netzwerke ein Problem mit dem Kontext haben, zeigt sich ja letztes Jahr irgendwie bei diesem Bild wunderbar. Also wie soll eigentlich ein Unternehmen wie Facebook, das nicht mal zwischen dem wichtigsten und bekanntesten Foto des Vietnamkrieges und Kinderpornografie unterscheiden kann,
plötzlich zehntausendfach rechtssprechen? Es geht noch mehr, was das NetzDG angeht. Und zwar ist in dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ohne richterliche Überprüfung
momentan drin. Das ist eigentlich eine direkte Attacke auf das gesetzlich festgeschriebene Recht, Anonymen und Pseudonymen zu kommunizieren. Also das ist im Telemediengesetz so geregelt, dass man das können soll. Und es ist in zweifacher Hinsicht problematisch, dieser Auskunftsanspruch. Also einerseits schützt eben Anonymität und Pseudonymität
die Meinungsfreiheit und das insbesondere von Minderheiten im Netz. Also wer in so einem kleinen konservativen Ort wohnt und zu einer Minderheit gehört, der möchte vielleicht nicht Gefahr laufen, dass er jetzt dann geoutet wird, weil das eben einfacher geworden ist. Und zweitens können eben auch in Zukunft Neonazis oder Stalker oder irgendwelche
Verrückten ihre Zielobjekte eigentlich zu Beleidigungen provozieren. Also ich stalk jemand und dann lässt sich die Person hinreißen zu dem Punkt, du kannst mich mal irgendwie eine Beleidigung. Und jetzt gehe ich mit dieser Beleidigung als Stalker zu Facebook hin und sage, hey,
ich wurde hier beleidigt, ich würde gerne zivilrechtlich gegen die Person klagen und Facebook darf mir dann die Adresse der Person geben. Und was wir dann haben, ist einfach, dass plötzlich Hate Speech zu einem nach Hause kommt. Also dann kommt das aus diesem digitalen
und verbalen Raum, kann sich das auf einmal vor die Haustüre verlagern. Wir haben also bei dem Netzwerk Durchsetzungsgesetz mindestens fünf Probleme, die das Ding gefährlich machen. Einerseits eben diese schwammige Definition, was fällt eigentlich alles drunter? Sind es E-Mails, ist es Dropbox, WhatsApp soll eigentlich
auch darunter, also können da One-Click-Hos darunter fallen und was sind eigentlich zwei Millionen Nutzer. Das größte Problem ist die privatisierte Rechtsdurchsetzung, denn das Gesetz macht Unternehmen zum Ermittler, zum Richter und zum Henker gleichzeitig und das halt über ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit und
verschiebt eben Recht hin zu Privaten. Dann haben wir die Einführung der Inhaltefilter, die Schaffung von der Infrastruktur, die Overblocking fördert und die auch gleichzeitig Begehrlichkeiten weckt und eine effektive Zensur auch ermöglicht. Es gibt ja das Sprichwort, wo ein Trog, da kommen die Schweine, das ist ein alter Bürgerrechtler Spruch eigentlich.
Also das heißt, ich baue eine Mautstation über die Autobahn, um zu messen, wie viele Kilometer die Lastwagen fahren und zwei Jahre später kann man damit dann Rastafahndungen nach Nummernschildern machen und immer wenn eben eine Struktur da ist, dann wird sie Begehrlichkeiten wecken und es ist jetzt schon in dem Prozess passiert, dass die CDU gesagt hat, dann können wir das ja auch für Urheberrecht machen und das wird eben genau
weiter passieren, sodass, wenn diese Struktur da ist, dass dann immer mehr Ideen kommen, was man damit noch machen könnte. Den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, den ich gerade schon hatte, also man gibt den Stalkern und Gewalttätern ein Mittel an die Hand, um an die Adressen von Opfern heranzukommen und das Ganze könnte auch europarechtswidrig sein, also es könnte mit
der E-Commerce-Richtlinie der widersprechen. Das alles führt uns zu der Frage, was tun oder noch besser eigentlich, was können wir tun? Es ist unbestreitbar, dass wir einen Anstieg
von Straftaten im Bereich der Hassrede haben. Also das haben wir alle, die sich im Netz bewegen und es wird hier viel diskutiert und alle haben es bemerkt und wir alle haben es vielleicht auch schon am eigenen Leib erfahren und nicht umsonst reden wir alle davon und es gibt ja auch massive, eine angestiegene Zahl von Ermittlungsverfahren, wenn man die letzten Jahre anschaut. Wenn wir jetzt mal nach Berlin
schauen, was da im Jahr 2015 war, da hatten wir 600 Ermittlungsverfahren, das klingt jetzt erst mal nicht so viel, aber dem gegenüber stehen nur 22 schlappe Verurteilungen. Also die Chance verurteilt zu werden für eine
Hassrede oder für ein solches Delikt ist relativ gering und da greift aber das NetzDG überhaupt nicht, weil es sich nicht zu den Urhebern von Straftaten hinwendet, sondern das Problem eher hin zu den sozialen Medien schiebt und was es braucht und was eigentlich der Kern ist, wie das angegangen
werden muss, ist wirksame Strafverfolgung. Also letztlich muss diesen ganzen Morddrohern, Volksverhetzern und Social Media Hassredigern klar werden, dass ihr tun dazu führt, dass sie verurteilt werden könnten und dass es eben tausende Euro kosten kann, wenn ich jemand mit Vergewaltigung drohe und dass es sogar ein Knast geben kann, wenn ich mit Mord drohe und damit Ermittler und
Staatsanwaltschaften und Gerichte das hinbekommen, braucht es eben eine personelle und fachliche Ausstattung, die eben auch schnelles reagieren und ermitteln und auch Urteilen erlaubt. Das kostet viel mehr Kohle als zu sagen, hey, Facebook macht doch ihr mal unsere Rechtsdurchsetzung. Das ist vielleicht ein Knackpunkt, also da muss man Geld in die Hand nehmen und
eben auch Stellen schaffen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das ein wichtiger Pfeiler in der Bekämpfung des Phänomens Hate Speech ist und so andere Maßnahmen und Löschregime, wie das NetzDG eigentlich überflüssig machen würde. Zurück zum Punkt, was wir tun können, es braucht mehr Protest und
Protest, die Stärke von Protest, die zeigt sich immer in der Vielfalt und es gibt auch so eine, in der Regel gilt auch, je vielfältiger der Protest, desto schlechter das Gesetz. Und beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz hatten wir die Situation, dass jetzt neben Grünen und Linken ein in der Breite
bislang eigentlich unbekanntes Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzvereinen und Bürgerrechtsorganisationen sich gegen das Gesetz stellt. Also das ist schon, da ist von C-Netz, von der CDU über den SPD-Netzverein bis zu Bitkom, Chaos Computer Club,
Akazensur, alle möglichen, ist also eigentlich alle Facetten dabei. Hier hat sich schon ein Großteil der Zivilgesellschaft dagegen gestellt, jetzt noch nicht so auf der Straße, das kann man aber auch noch machen. Und dieses Bündnis hat die Deklaration für die Meinungsfreiheit veröffentlicht und es tut sich noch mehr und zwar in der Union und
vor allem in der CSU, da mehren sich langsam die Stimmen gegen das Gesetz und das ungewöhnliche Zeiten bringen manchmal ungewöhnliche Bündnisse hervor, aber das kann man ja auch nutzen. Also da könnt ihr jetzt ansetzen, also es braucht Aktionen, irgendwie schöne, lustige, kreative Aktionen, neue Bilder schaffen,
damit die Debatte nicht irgendwie einschläft und nur so an der armen Tisch, sondern auf der Straße, das zählt immer noch mehr. Man kann freundlich anrufen bei Bundestagsabgeordneten, bei Fraktionsspitzen von SPD, CDU und auch der CSU und eben eben sagen, was man dagegen hat und die Leute
anschreiben Briefe, Faxe, Emails an die Abgeordneten. Die digitale Gesellschaft hat auf ihrer Website ein paar Argumente und Formulierungen schon mal als Anregungen vorformuliert. Also es ist gut, nicht immer das gleiche zu schreiben, weil dann geht es immer schnell in ein Spam-Filter rein, sondern ruhig auch
die eigene Meinung dazu zu machen, aber da sind irgendwie viele Argumente, die man nutzen kann, um selber dann Brief zu schreiben. Und mit genügend Protest und Aktionen und Action kann es gut sein, dass die Netzgemeinde das Triple voll macht und dann Web-Sperren haben wir
wegbekommen, das Leistungsschutzrecht gibt es auch nicht mehr in der Form und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wartet eigentlich nur darauf, jetzt gekippt zu werden. Deswegen Shout-out laut. Wie du bist schon fertig.
Ja, war ein bisschen schnell. Hat jemand Fragen? Dann kommt her zu mir. Ja, dann komm her. Hallo und zwar
meine Frage ist, du sagst es, dass die Netz-DG nicht klar definiert, was jetzt genau darunter fällt, also ganz schwammiger Begriff von Social Media, alles mögliche. Kann man aber zumindestens klar sagen, was nicht darunter fällt? Kann man vielleicht so eine kleine Gruppe definieren,
sowas wie zum Beispiel den kleinen Blogger oder den kleinen Community- Betreiber? Also nicht darunter fallen Presseerzeugnisse, das ist ausdrücklich ausgenommen. Nicht darunter fällt alles, was weniger als zwei Millionen Nutzer hat, wobei natürlich Nutzer, ist das jemand, der auf einer Seite vorbeiserft oder ist das ein bisschen unklar? Aber jetzt
die Blogs wird es nicht betreffen und auch die Medienseiten sind auch raus davon. Aber bei E-Mail ist es noch unklar. Ich habe bei großen E-Mail-Anbietern kommerziell angefragt, die waren so, ja wir hoffen nicht. Also es ist so, das ist nicht richtig ausgeschlossen. Claudia Simon, Piratenpartei. Ich
wollte gar nichts fragen. Ich wollte nur mal einen kleinen Overblocking-Tipp in der Realität geben. Vielleicht ist es dem einen oder anderen aufgefallen, Twitter overblockt massiv bei der Darstellung von sensiblen Inhalten. Da kann man ja diesen Filter anklicken. Ich habe diesen Filter angeklickt und mich ab und zu schon gewundert, was da tatsächlich
geblockt wird. Irgendwie niedliche Hasenbilder oder sowas. Das ist total irre. Und inzwischen ist Twitter auch dazu übergegangen, bei einzelnen Accounts, alle Bilder mir erstmal gar nicht anzuzeigen. Das kann sowohl historische Accounts, die sich mit Historie von vielleicht Erotik und solchen Sachen geben. Und es
kann natürlich auch Accounts von Politikern, von Parteien betreffen, wo man denkt, da ist es vielleicht sinnvoll. Letztlich, es werden alle Bilder geblockt. Ich glaube, so oder so nicht, dass alle diese Bilder tatsächlich blockenswert sind. Schaut's euch einfach mal an, macht bei Twitter den Filter an, ist interessant. Hi, mein Name ist
Holger Los. Ich bin Veranwalt für IT-Recht und ich bin auch erklärter Feind von diesem furchtbaren Gesetzesentwurf. Aber eine Sache, also vielen Dank für den tollen Vortrag. Aber eine Sache, die stinkt mir ganz gewaltig, jetzt bei euch Journalisten und auch bei anderen Leuten, diese
Privatisierung, das Rechtsnummer. Klar, es gibt dann Penalen und dadurch wird das Ganze wesentlich kontroverser und schwieriger auch. Aber die Unternehmen müssen ja nach Kenntnis jetzt auch schon löschen. Das heißt, sie müssen das ganze Argument mit Privatisierung des Rechts, das ist aus meiner Sicht totaler Quatsch, weil die müssen jetzt
auch, je nach Gericht, innerhalb von 24 Stunden löschen. Und wenn sie es nicht machen, können sie eine Unterlassungsverfügung bekommen oder was auch immer. Insoweit siehst du das nicht, dass das irgendwie das Argument dann zumindest an dem Punkt, das ist natürlich das schlagkräftigste und auch das geilste Argument in der Öffentlichkeit. Aber geht das nicht ein bisschen fehlen, aus deiner Sicht dann?
Aber die Sache ist ja, die Rechtsweg wäre, jemand geht hin und sagt, das ist eine, das ist ein Gericht und sagt, macht es runter. Und da bin ich natürlich dafür, dass jedes Unternehmen da schnell das runterlöscht. Auch ohne Gericht. Also angenommen, du setzt jetzt,
natürlich funktioniert das oft nicht, aber angenommen, du wirst verleumdet, setzt Facebook in Kenntnis von der Verleumdung. Da müssen die jetzt auch schon prüfen, ist das rechtswidrig oder nicht? Ohne Gericht, ohne alles. Und wenn die es nicht runternehmen, dann sind die selbstverantwortlich. Das ist auch jetzt schon. Das geht denn nur am Arsch vorbei, weil wir vielleicht über 3000 Euro Prozesskosten
und nicht über 100.000 Euro Strafe reden. Aber diese Entscheidung, diese angebliche mutmaßliche Zensur, die gibt es ja jetzt auch schon. Auch ohne Gericht. Man hat natürlich so bei, also ich meine, ich glaube, wir müssen eh eine Diskussion führen bei Facebook. Wie weit ist eigentlich ein Unternehmen, was irgendwie
80, 90 Prozent aller Onliner eine Öffentlichkeit bietet, noch irgendwie so gleich zu behandeln mit einem kleinen Blog, der das entscheiden kann, ob es irgendwie löscht oder nicht. Also das ist sowieso eine Frage. Für viele Leute ist das der einzige Ort, an dem sie quasi ihre Meinung an ihre Freunde und an Kunden
tun. Und die Diskussion muss wir auch führen. Die wird Facebook natürlich auch nicht passen. Aber die, denke ich, ist auch wichtig. Weitere Fragen? Nur Kommentare? Gut, dann schließe ich den Talk hier. Vielen Dank, Markus.