Rechtsunsicherheit für Links
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Formal Metadata
Title |
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Title of Series | ||
Number of Parts | 234 | |
Author | ||
License | CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this | |
Identifiers | 10.5446/32996 (DOI) | |
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Release Date | ||
Language |
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Abstract |
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re:publica 2017188 / 234
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InternetComputer animationJSONXMLUMLLecture/ConferenceMeeting/Interview
01:00
Link (knot theory)HyperlinkLecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
01:26
Internet der DingeWorld Wide WebHTTPContent (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
01:45
HypercubeHyperlinkLink (knot theory)Content (media)HyperlinkLecture/ConferenceXML
02:06
Content (media)WEBHyperlinkLecture/Conference
02:26
HypercubeHyperlinkLink (knot theory)PICA <Bibliotheksinformationssystem>PerimeterZusammenhang <Mathematik>Series (mathematics)Lecture/ConferenceXML
02:48
Lecture/Conference
03:13
PerimeterLink (knot theory)Zusammenhang <Mathematik>WEBDirection (geometry)Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
03:44
Link (knot theory)Computer animation
04:09
Instanz <Informatik>Lecture/ConferenceMeeting/Interview
04:35
WebsiteLink (knot theory)InternetComputer animationLecture/Conference
05:00
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
05:22
Moment (mathematics)Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
05:55
Plane (geometry)ProviderACCESS <Programm>E-commerceACCESS <Programm>Wireless LANInternet service providerLecture/ConferenceXMLComputer animation
06:17
Lecture/Conference
06:38
InternetProviderMainframe computerACCESS <Programm>Total S.A.Internet service providerFrist <Programm>ProviderACCESS <Programm>Meeting/InterviewComputer animation
07:04
Family of setsLecture/ConferenceMeeting/Interview
07:27
Game theoryLecture/Conference
07:52
Lecture/Conference
08:12
Menu (computing)EULER <Compiler>Mainframe computerLecture/ConferenceMeeting/Interview
08:59
Meeting/Interview
09:29
Computer animation
09:48
Lecture/Conference
10:10
InternetPhysical quantityLecture/ConferenceComputer animation
10:29
WebsiteWebsiteHyperlinkLecture/ConferenceMeeting/Interview
10:55
InternetWeb pageWebsiteSource codeXMLLecture/Conference
11:26
WebsiteLecture/ConferenceMeeting/Interview
11:55
WebsiteHyperlinkInternetWebsiteCopyright infringementComputer animationMeeting/Interview
12:36
WebsiteHyperlinkInternetWebsiteComputer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
13:02
XMLUMLLecture/Conference
13:23
Lecture/Conference
13:51
Web pageUniform resource locatorXMLLecture/Conference
14:10
Uniform resource locatorWeb pageWebsiteHöheLecture/ConferenceXML
14:29
Lecture/ConferenceSource codeComputer animation
14:56
Meeting/Interview
15:21
Computer animationLecture/Conference
15:59
WebsiteContent (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
16:35
WebsiteWebsiteLecture/ConferenceXMLComputer animation
17:19
Computer animationLecture/ConferenceMeeting/Interview
17:39
Link (knot theory)KommunikationLecture/ConferenceComputer animation
18:01
RPL <Programmiersprache>SequenceWebsiteLecture/Conference
18:31
Set (mathematics)Lecture/ConferenceSource codeComputer animationMeeting/Interview
18:54
Physical lawContent (media)Source codeComputer animation
19:18
VortexContent (media)Similarity (geometry)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
19:42
Content (media)Similarity (geometry)Lecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
20:09
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
20:31
FortschreibungContent (media)WebsiteXMLLecture/ConferenceMeeting/Interview
20:54
NeWSPerimeterLink (knot theory)WebsiteMARKUS <Unternehmensspiel>Computer animationLecture/Conference
21:15
SequenceContent (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
22:06
WebsiteLecture/ConferenceMeeting/Interview
23:07
Instanz <Informatik>Device drivermakeSequenceWage labourWordLecture/ConferenceMeeting/Interview
24:08
Lecture/ConferenceComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
00:16
Ja, herzlichen Dank für die nette Vorlesung. Leider wird das nicht der Grundton sein, der Grundton wird eher sein, wir werden
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alle sterben, aber wir sollten uns damit nicht weiter belasten, um schon mal das Fazit vorzunehmen, weil wir können eh nichts tun. Ja, schönen guten Tag, herzlich willkommen. Vorgestellt wurde ich schon, meine neunte Republikar. Ich freue mich immer total hier zu sein, ich freue mich immer Tage schon vorher drauf und finde das immer ganz toll. Und ich habe ein Thema mitgebracht und ein Thema eingereicht, von dem ich eigentlich hoffte, dass
00:43
ich nicht darüber reden müsste. Ich habe, glaube ich, vor zehn Jahren das letzte Mal darüber geredet. Damals war das ein Thema und es gibt, wenn man im Internetrecht ist, dann gibt es so Themen, die verschwinden dann ganz viele Jahre, weil kein Mensch damit eigentlich Probleme hatte und dann kommt irgendein neues, meistens eher absurdes Urteil.
01:00
Und man hat es dann, häufig ist das Landrecht Hamburg verwickelt, um das schon mal vorwegzunehmen und man hat es dann eben wieder auf dem Schirm und so ist es jetzt eben auch leider, muss ich sagen, mit der Problematung der Haftung für Hyperlinks. Ja, aus juristischer Sicht, Technikern von euch muss ich das nicht erklären, aber aus juristischer Sicht stellt sich da schon mal vorhergehend die Frage, was ist überhaupt ein Link?
01:24
Und da kommen Gerichte zu der durchaus interessanten, zu dem durchaus interessanten Ergebnis, dass das hier unten mitnichten ein Link ist, auch wenn da HTTP www heise steht, sondern ein Link ist nur klickbar. Ja, und da gibt es sogar eine relativ lange Ausführung in diversen Urteilen, wo gesagt wird,
01:42
ein Link ist es erst dann, wenn er dem User erleichtert, zu fremden Inhalten zu kommen. Und was ihr vielleicht nicht wisst, aus juristischer Sicht ist ein Link gefährlich. Das ist ein gefahrerhöhendes Verhalten, das hat sogar der Bundesgerichtshof gesagt, das ist
02:03
ein gefahrerhöhendes Verhalten und das kann sich grundsätzlich aus dem Setzen eines Hyperlinks ergeben, denn der Hyperlink erhöht die Gefahr der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und das ist so ein bisschen das, wie die Juristen hier darauf denken. Nicht etwa, man könnte ja sagen, das steht zwar auch in einigen Urteilen, Hyperlinks sind elementarer Bestandteil
02:25
des Webs und ohne könnte das Web gar nicht funktionieren, das hat das Verfassungsgericht auch mal gesagt. Aber wir sind hier im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und da werden Links eben tatsächlich als potenzielle Gefährdung gesehen und das müssen wir so ein bisschen hier im Kopf behalten.
02:42
Ja, es gab eine ganze Reihe von Urteilen über die Jahre, das fing also relativ früh an, hier schon BGH-Urteil aus 2004, wo sich die Gerichte mit dem Links auseinandergesetzt haben. Das Problem bei den Links ist, die sind nicht gesetzlich geregelt, es gibt also nicht das Linkgesetz und das heißt, es war also von Anfang an ein Bereich, wo sehr viel Richterrecht ist.
03:06
Und es war eigentlich ein Bereich, wo das Richterrecht ganz gut war, einer der relativ wenigen Bereiche. Der BGH hat hier gesagt, ja es gibt Prüfungspflichten, wenn man links setzt, aber keine allzu strengen Anforderungen, sondern guck mal drauf und wenn es dich nicht gerade anspringt und es dir nicht sagt, hier ist eine Bombenbastelanleitung
03:23
und das ist offensichtlich rechtswidrig, dann mach dir keine Sorgen, denn eine sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im Web ist ohne den Einsatz von Links praktisch ausgeschlossen. Immerhin für Juristen eine bemerkenswerte Erkenntnis.
03:40
Dann gab es zum Beispiel die Slysoft-Entscheidung, was schon sehr in die Richtung geht. Das ist die Entscheidung, die der Heiseverlag vor einigen Jahren mal erwirkt hat, da ging es darum, dass wir links auf die Seite von Slysoft gesetzt haben im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung. Wer Slysoft nicht mehr kennt, ich weiß nicht gar nicht, ob es sie noch gibt, die hatten damals so ein Knacktool für CD's, glaube ich, oder für DVD's.
04:05
Und da sind wir von der versammelten Front der Musikindustrie, ich glaube von acht verschiedenen Unternehmen der Musikindustrie bis hoch zum BGH verklagt worden. Wir haben alle Verfahren verloren in den ersten Instanzen und haben dann allerdings beim BGH und beim Bundesverfassungsgericht gewonnen.
04:22
Und da ging es eben darum, dass im Rahmen der Gerichterstattung Links zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und sie vergleichbar, ich finde es nicht so ganz richtig, vergleichbar mit einer Fußnote sind und eben auch das Setzen eines Links die Meinungs- und Pressefreiheit umfasst. So, das ja auch hier nochmal bestätigt, aus dem Jahr 2005 nochmal das letzte deutsche Urteil dazu.
04:47
So, und dann kam das Urheberrecht. Wir sind hier so ein bisschen in so einem Bereich. Heute Morgen habe ich schon wieder gelesen, neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Urheberrecht. Das Urheberrecht entwickelt sich gerade so ein bisschen zu so einer, in Anführungszeichen, weil juristisch ist das falsch, so einem Supergrundrecht.
05:04
Das heißt also, wenn man sich so ein bisschen anschaut, insbesondere was entscheidet der Europäische Gerichtshof, dann wird man eigentlich sehen, dass in 99,9% aller Fälle es zugunsten des Urheberrechts passiert. Und man kann das auch so ein bisschen sehen, das ist keine zufällige Erscheinung,
05:22
sondern das wird durchaus durch massive Lobbyarbeit und massive Arbeit vor den Gerichten entwickelt. Es gibt eine wunderschöne Aussage in diesem Kontext von einer Vertreterin, der Rechteinhaber auf der Kulturkonferenz des Bundesverbandes der Musikindustrie. Und die Dame hat gesagt, langsam erziehen wir uns die Gerichte.
05:42
Und das finde ich irgendwie die wirklich passendste Aussage. Ich bin als jemand, der viel schreibt und als Vertreter eines Verlages natürlich kein natürlicher Gegner des Urheberrechts. Ich finde nur ein bisschen, wir haben ein bisschen viel Urheberrecht im Moment. Und das, die Erziehung der Gerichte funktioniert durch hunderte von Verfahren in den letzten zehn Jahren,
06:02
insbesondere gegen Intermediäre wie Access Provider, Hosting Provider, WLAN Betreiber, wir kennen das alle, wir steigen aus dem Flugzeug, in jedem anderen Land der Welt haben wir freies WLAN. Nur in Deutschland nicht. Warum nicht? Gefahr der Haftung, Mitstörerhaftung, Urheberrecht.
06:22
Und wir haben also tatsächlich eine Entwicklung des Urheberrechts als Supergrundrecht. Und das finde ich sehr, sehr, sehr gefährlich. Supergrundrecht war ja, wir erinnern uns, ich weiß gar nicht, wer das gesagt hatte damals, ein CSU-Minister, glaube ich, der gesagt hat, Sicherheit ist ein Supergrundrecht,
06:40
was wirklich in mehrerer Hinsicht totaler Quatsch ist. Beim Urheberrecht ist das formal juristisch auch ziemlicher Quatsch, aber es entwickelt sich geradezu ein. Und wir haben das zum Beispiel bei One-Click-Hoster, sowas wie RapidShare und so, da kann man es vielleicht noch nachvollziehen. Wir haben es bei Host-Providern durch massive Löschpflichten und Fristen,
07:01
wir haben Sperrpflichten für Access Provider, wir haben die ganze Riesenproblematik der WLAN-Hoster, wir haben gerade ein neues Urteil, wo das Urheberrecht, das Recht der Familie, das auch ein bisschen, muss man fast sagen, geschlagen hat, wo es darum geht, dass Familien, wenn sie nicht haften wollen, verpflichtet sind,
07:21
die Namen von Familienmitgliedern zu nennen und jetzt eben brandneu und brandgefährlich Haftung verhalten. Auch das ein Ergebnis von ausuferndem Urheberrechtsschutz. Ja, was ist da passiert? Der Fall kam zum europäischen Gerichtshof, es gibt eine holländische Seite namens, mein holländisch ist nicht so gut, vielleicht kann es jemand besser aussprechen,
07:43
Keenstil oder Keenstil, also kein Stil, offensichtlich, das ist so ein Klatschding und die hatten Playboy-Bilder von einer holländischen Moderatorin veröffentlicht, irgendwo steht es ja auch, wer das war, Britt Dekker, und daran hatten sie aber keine Rechte.
08:03
Das waren Bilder, die sind im Rahmen von einem One-Click-Hoster gehostet worden und die hatten darauf verwiesen und die waren noch nicht mal veröffentlicht in dem Zeitpunkt. Vielleicht nicht so clever. Gut, dann kam der Rechteinhaber und hatte gesagt, sie sollen sie offline nehmen und sie haben sich geweigert.
08:22
Dann ging der Rechteinhaber zu dem Hoster und hat gesagt, Hoster nehmen das offline und sie haben es offline genommen. Und wenig später hatte Keenstil die Bilder wieder online und diesmal bei einem anderen Hoster. Dann gab es wieder die ganze Geschichte, die haben sich wieder geweigert, das runterzunehmen und sie sind dann zu dem Hoster gegangen und der hat es runtergenommen.
08:41
Und dann gab es wohl als letzte Geschichte noch ein halbes Dutzend Veröffentlichungen nach dieser Geschichte im Forum. Also man hat sich sehr, sehr stark geweigert, um es freundlich zu formulieren, diese Bilder runterzunehmen. Und dann schlug halt der Rechteinhaber zu, also der Rechteinhaber an den Playboy-Bildern
09:03
und das Ganze ging dann zum Europäischen Gerichtshof. Und es ist vielleicht nicht so ein richtig wahnsinnig kluger Fall, um damit zum Europäischen Gerichtshof zu gehen. Es riecht schon sehr danach, als würde tatsächlich Keenstil dafür haften. Und so war es dann auch.
09:21
Und das Problem ist, dass wir jetzt hier eine neue Rechtsprechung haben, die in ganz Europa uns massive Probleme bereiten wird. Weil der EGH hat nämlich gesagt, die Verlinkung ist eine öffentliche Wiedergabe.
09:41
Da muss man sich auch mal so darüber nachdenken. Es wird nämlich argumentiert, dass durch die Verlinkung werden die Bilder einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Es wird einem neuen Publikum wiedergegeben. Und das ist nicht das Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts ursprünglich gedacht hatte. Und deswegen ist es halt eine neue öffentliche Wiedergabe.
10:03
Es schreit nicht unbedingt danach, es wird auch stark kritisiert. Voraussetzung hier ist, dass es vorsätzlich erführt. Na gut, das wird bei einer Verlinkung in der Regel der Fall sein. Und die zweite Voraussetzung ist, die öffentliche Wiedergabe muss Erwerbszwecken dienen.
10:20
Das ist einer der großen Streitpunkte, weil kein Mensch letztendlich weiß, was hier damit gemeint ist. Aber dazu gleich noch im Detail. Es geht also um Erwerbserzielungsabsichten und die gute Nachricht für diejenigen von euch, die im weitesten Sinne ohne Erwerbserzielungsabsicht handeln, ihr seid raus. Aber das werden die allerwenigsten sein.
10:41
Also wer auf seiner Website einen Banner hat, der dürfte damit schon mal, zumindest nach der Interpretation des Landkriegs Hamburg, dürfte damit schon mal ziemlich drin sein. Und wenn Hyperlinks mit dieser Gewinnerzielungsabsicht, und da wird es dann spannend, gesetzt werden, dann muss derjenige, der sie gesetzt hat, muss erforderliche Nachprüfungen auf der verlinkten Seite vornehmen.
11:07
Das heißt, es gibt eine aktive Nachprüfungspflicht, wenn man im gewerblichen Bereich handelt, sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk, bzw. alle Werke, die sich auf der Website befinden,
11:22
nicht unbefugt veröffentlicht wurde. Ja, da wünsche ich uns allen viel Spaß. Gegen das Gleiche noch, wenn wir zu dem Landkriegs-Hamburg-Urteil kommen, im Detail durch, was man da machen will. Der EuGH lässt hier völlig offen, aber das ist sein gutes Recht. EuGHs lassen immer alles offen.
11:41
Hat das einfach mal in den Raum gestellt, ihr müsst prüfen. Punkt. Wenn ihr irgendwie mit eurer Website Geld verdient, müsst ihr prüfen. Das ist die Grundsatzaussage. Und doch darüber hinaus geht es noch ein bisschen weiter. Sogar wenn man, man muss es nachweisen, dass man tatsächlich geprüft hat. Es besteht also eine Vermutung, wenn man gewerblich handelt, dass man die Website geprüft hat.
12:01
Und wenn man das nicht geprüft hat, dann ist man automatisch für jede Urheberrechtsverletzung auf einer verlinkten Website in der Haftung. Und wir reden hier nicht nur von offensichtlich rechtswidrigen Playboy-Bildern, sondern wir reden hier von jedem Bild, jedem Text, jeder Grafik, jeden Film, alles, was irgendwie urheberrechtlich geschützt sein kann.
12:25
Das Ganze kommt völlig überraschend aus dem Bereich des Urheberrechts. Und da gibt es eine Richtlinie und die stellt ein erhöhtes Schutzniveau der Urheber sicher. Und das besagt es auch gegen jede Person, die zu Erwerbszwecken handelt.
12:42
Man also vorgehen kann nicht nur denjenigen auf der Website, der das Bild selber veröffentlicht hat. Ja, das Urteil hat schon für ziemliche Aufregung gesorgt, ist aber damals auch nicht so richtig wahrgenommen worden. Wahrgenommen wurde es erst, als das zum Landgericht Hamburg ging und das Landgericht Hamburg über dieses, ich habe es hier mal mit einem Symbolbild dargestellt,
13:05
es ging um Architekturfotografie im Original, das war veröffentlicht worden, ich glaube auf Wikipedia, und das war auf einer Seite veröffentlicht worden mit einer falschen CCLizenz.
13:22
Und das Originalbild war eine Architekturfotografie, das Bild, das veröffentlicht wurde, war aber dergestaltbearbeitet, dass jemand zu der Architektur irgendwelche kleinen UFOs reinkopiert hatte. Warum auch immer. Also das Bild, es ist mir leider nicht gelungen, das Originalbild zu finden, aber ich glaube, man kann sich ungefähr vorstellen, Architekturbild, UFOs.
13:42
So, und dann hat das Landgericht Hamburg sich sehr, sehr gründlich das Urteil des europäischen Gerichtshofs durchgelesen und entschieden, per einzweiliger Verfügung, das heißt ohne Verhandlung, also der Gegner wurde gar nicht gehört,
14:02
und hat entschieden, dass diesen Gegner, also demjenigen, der den Link gesetzt hat, wurde bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 250.000 Euro, Ersatzweile ordnungshaft bis zu zwei Jahren verboten wurde, von seiner Website auf die URL zu verlinken,
14:20
wenn dort die nachfolgend angegebene Fotografie öffentlich gemacht wurde und hier war dann das Foto. Streitwert 6.000 Euro ist nicht sehr hoch, aber tut schon auch ein bisschen weh. Ja, wie ist die Begründung? Das orientiert sich also sehr an der OGH-Entscheidung.
14:43
Die Verletzungshandlung besteht in der Linksetzung. Es gab hier auch diese öffentliche Zugänglichmachung. Das Ganze, es gibt immer, der OGH sagt, das ist nur der Fall, wenn Bilder veröffentlicht wurden, die vorher noch nicht veröffentlicht worden waren.
15:02
Die Playboy-Bilder waren neu. Dieses Bild war aber grundsätzlich schon mal veröffentlicht worden, es ist aber bearbeitet worden. Also bearbeitet worden dadurch, dass er da die UFOs draufgemacht hat. Und da hat der Landwirt Hamburg gesagt, ja, das gilt hier auch für bearbeitete Bilder und das macht es auch gefährlich.
15:20
Und das Ganze ist eine eigene öffentliche Wiedergabe. Die CC-Lizenz war eben nicht eingehalten, war falsch. Und damit sind die Tatsachen, Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Das Ganze ist auch mit Verschulden passiert. Klar, der Link ist nicht zufällig gesetzt worden. Und es geht eben hier die Gewinnerzielungsabsicht.
15:40
Er hatte die Gewinnerzielungsabsicht. Er hat im geschäftlichen Verkehr gehandelt, also mit Gewinnerzielungsabsicht, weil er irgendwo auf seiner Seite irgendwelche Schulmaterialien verkauft hat. Und deswegen hat das Landwirt Hamburg gesagt automatisch, du, wir haben hier eine Vermutung der Kenntnis der fehlenden Erlaubnis
16:02
und deswegen bist du dafür verantwortlich für den Link, den du gesetzt hast. Du hast nicht nachgeprüft, dass sämtliche Inhalte der verlinkten Website für dich in Ordnung waren. Nun kam in diesem Fall hinzu, dass sich derjenige, der den Link gesetzt hat, vorgerichtlich noch dergescheit geäußert hat,
16:20
dass er die Rechtsprechung des EGH kenne und für totalen und zutiefst grundrechtswierigen Unsinn halte. Was wahrscheinlich das Landwirt Hamburg ein bisschen als Majestätbeleidigung empfunden hat, sollte man als Angeklagter in so einem Fall nicht unbedingt machen. Hat ihm nicht genützt, aber auch so hätte er auf keinen Fall nachweisen können, dass er sich tatsächlich darum gekümmert hat, dass dieses Bild ordnungsgemäß lizenziert war.
16:46
Dann geht es hier noch um die Frage, wann liegt denn eine Gewinnerzielungsabsicht vor? Das hat das EGH ein bisschen offen gelassen. Man hätte das so interpretieren können, dass eine Gewinnerzielungsabsicht nur durch den Link tatsächlich der Fall war.
17:00
Also, dass ich durch den Link Geld verdiene. Zum Beispiel eben auf einem One-Click-Coaster, wo ich dafür honoriert werde, wo irgendjemand damit Geld verdient. Aber das Landwirt Hamburg hat das so weit interpretiert, dass gesagt wurde, naja, es reicht, wenn du irgendwo auf deiner Website Geld verdienst. Und dann tatsächlich hier die Frage, wie sind denn diese zumutbaren Nachforschungen?
17:25
Und das ist natürlich dann die spannende Frage, die hier natürlich einen geradezu aus diesen Urteilen ins Auge springt. Die werden hier völlig offen gelassen. Und jetzt stehen wir alle ziemlich blöd da. Das Schöne ist noch, dass sich das Landgericht und sich selber und den EGH lobt
17:48
und sagt, der EGH hat so eine tolle Rechtsprechung gemacht, der die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Und es gibt einen individuellen Ausgleich zwischen den Eigentumsinteressen des Urhabes einerseits und den Kommunikationsinteressen andererseits.
18:01
Wo? Ja, also ich weiß nicht, ob ihr ihn seht. Also ich sehe hier überhaupt keinen Interessenausgleich. Hier gibt es ein Interesse, und das ist das Urheberrecht, und das wurde durchgesetzt. Es gibt aber null Interessenausgleich. Man hätte ja zum Beispiel sagen können, wie die vorherige Geschichte, naja, es muss offensichtlich erkennbar sein, dass das rechtswidrig ist, oder irgendwie was das einschränkt. Aber nein, es reicht.
18:22
Es ist auf der Website was Rechtswidriges vorhanden. Und das ist das große Problem. Ja, die Folgen sind nicht schön. Wir haben ein bisschen das Landgericht Hamburg getrollt. Ich habe vielleicht einige von euch mitbekommen.
18:41
Ich habe mir dann irgendwann an dem Abend überlegt, ja, wie hat sich das Landgericht Hamburg das eigentlich vorgestellt? Und habe mir gedacht, na, frag es da einfach mal nach. Und dann habe ich eine Mail geschrieben an das Landgericht Hamburg mit der Bitte uns, also in diesem Fall den Heiseverlag, weil wir wollten darüber berichten und gerne einen Link auf das Landgericht Hamburg setzen, schriftlich verbindlich zu bestätigen, dass sämtliche der im Rahmen ihrer Webpräsenz verwendeten,
19:05
urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns das schriftlich zukommen lassen und das Ganze bis morgen Mittag. Gut, man war nicht so begeistert.
19:21
Mein Kollege Holger Bleich ist dann doch auf die Idee gekommen, das zu veröffentlichen und das hat dann für ziemlich viel Wirbel wohl auch gesorgt. Ich glaube, es war die erfolgreichste Social Media Meldung, die der Heiseverlag hier hatte. Und das Landgericht hat ziemlich einen Ärger bekommen nach dem, was ich hörte.
19:41
Also es gab wohl eher Tausende als Hunderte Anfragen ähnlichen Inhalts. Die waren nicht so happy, die waren auch nicht so happy uns gegenüber. Die haben also erst am Freitag gesagt, naja, schaffen wir nicht. Und dann am Montag kam so mit etwas verzogenem Mundwinkel die Aussage zu Ihrer Anfrage, teile ich Ihnen mit, dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht,
20:06
dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt. Eine Garantie möchte man aber lieber nicht übernehmen. Ja, ist blöd, ne? Also das Ganze hat dann noch weitere Kreise gezogen.
20:23
Es gab zwei kleine Anfragen, das hier in NRW, im Landtag. Und da hat ein Abgeordneter gefragt, ob ausnahmslos sämtliche Inhalte sämtlicher Website des Landes NRW urheberrechtlich in Ordnung sind.
20:41
Auch da wollte man sich eventuell nicht so ganz weit aus dem Fenster liegen und sagte dann so, naja, wir hoffen, dass das der Fall ist. Wir gehen davon aus. Aber auch das ist nicht hilfreich. Und der letzte Punkt ist hier nur noch so eine Geschichte. Es gab dann tatsächlich, das fand ich ganz putzig, eine juristische Arbeit, die sich damit auseinandergesetzt hat, ob man möglicherweise einen Anspruch darauf hat,
21:03
dass man eine solche Auskunft bekommt von öffentlichen Stellen. Ob die also verpflichtet sind, mir mitzuteilen, dass dort sämtliche Sachen in Ordnung sind, finde ich jetzt so semi überzeugend, aber das war irgendwie eine schöne Geschichte. Na gut, die Frage, die sich stellt, ja, was sind die Folgen?
21:22
Kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ist sehr, sehr unbefriedigend. Ich kann Ihnen sagen, was wir uns hier als Folgen gedacht haben oder auch was ich Mandanten rate. Wir haben uns bei HEISE zusammengesetzt, haben das analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, auch von vielen anderen Kollegen, dass wir hier sehr wohl eine gar nicht mal so kleine Bedrohung sehen letztendlich.
21:47
Aber man hat überhaupt keine Chance, hier irgendwas gegen zu machen. Sie haben keine Chance, sich die Seite anzuschauen und die Inhalte zu überprüfen. Wie wollen Sie das machen? Also Sie können darauf gucken, Sie können jetzt vielleicht mal googeln,
22:05
ob da irgendwas ist. Sie können eine Bildersuche machen, aber auch das wird Ihnen nicht wahnsinnig viel bringen. Sie müssen einfach, und das ist das Ergebnis im Prinzip auch meines Vortrags, Sie müssen einfach wohl damit leben und hoffen, dass diese absurde und anders kann man es nicht bezeichnen,
22:21
diese absurde und unglaublich freiheitsfeindliche Rechtsprechung vielleicht wieder abgelöst wird oder zumindest in Deutschland durch etwas vernünftigere Rechtsprechung ersetzt wird, dass man bei allem, was das Landgericht Hamburg auslegen konnte an Vorgaben des EuGH, haben Sie noch jeden Punkt noch mal ultra scharf verschärft.
22:43
Also Sie hätten nicht sagen müssen, es reicht, wenn da auf der Website irgendwas gewerblich ist, sondern Sie hätten sagen müssen, der Link ist gewerblich. Sie hätten nicht eine Bearbeitung als neues Hochladen interpretieren müssen. Da wäre sehr, sehr viel Luft gewesen. Ich kann nur sagen, persönlich als Heiseverlag hoffen wir, dass uns jemand deswegen verklagt.
23:03
Ehrlich gesagt, wenn sich jemand von Ihnen berufen fühlt, uns deswegen zu verklagen. Make my day. Das würden wir mit Freude bis in die oberste Instanz treiben. Einsweilen ist das aber wahrscheinlich so eine Arbeitsgeschichte,
23:21
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für unseriöse Anwaltskollegen. Es gibt soweit ich weiß keine veröffentlichten Urteile. Ich hörte allerdings gestern, dass es ja wohl inzwischen auch Urteile gibt. Es wird ja nicht jedes Urteil automatisch veröffentlicht. Ja, wir können da nur hoffen. Ihnen würde ich wirklich sehr, sehr stark raten, fangen Sie nicht an, sich da eine Schere im Kopf anzuschaffen.
23:41
Das geht nicht. Setzen Sie die links. Also die Folgen von diesem Urteil einfach für die Kollateralschäden, die damit verbunden sind. Dass man sich überlegt, kann ich da jetzt wirklich drauf linken oder ist das zu gefährlich oder ist das vielleicht irgendwas. Das ist so hochgradig gefährlich und so hochgradig freiheitsfeindlich. Wenn es irgendwie geht, setzen Sie weiter links.
24:01
Frühen Sie der Pressefreiheit, frühen Sie der Meinungsfreiheit und ignorieren Sie diesen gefährlichen Unsinn. Vielen Dank.