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Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit

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Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit
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234
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CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany:
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Abstract
Nicht alle Gesetze halten sich an die Grenzen der Grund- und Menschenrechte. Doch wenn die Parlamente beim Schutz der Freiheit versagen ist noch nicht alles verloren: Mit strategischen Klagen verteidigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) die Grund- und Menschenrechte in Deutschland und Europa. Nora Markard und Ulf Buermeyer stellen das Konzept der GFF vor und erläutern, wie sich Menschen aus der Zivilgesellschaft einbringen können.
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Physical lawComputer animationJSONXMLUML
Interface (chemistry)Meeting/Interview
Meeting/Interview
Process (computing)Computer animation
Instanz <Informatik>Meeting/Interview
Ende <Graphentheorie>Lecture/Conference
RandComputing platformPhysical lawMeeting/Interview
Moment (mathematics)Computing platformLecture/Conference
InternetSet (mathematics)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
InformationLecture/Conference
Server (computing)Meeting/Interview
GenderDurchschnitt <Mengenlehre>Physical quantityPhysical lawInternetEckeLecture/Conference
Information technology consultingLecture/ConferenceMeeting/Interview
InformationPhysical quantityMeeting/Interview
InformationNumberInternetMeeting/Interview
Data conversionBus (computing)iPhoneLecture/Conference
Computing platformData conversionConcurrency (computer science)Service (economics)Hacker (term)Array data structurePAPMeeting/Interview
Grand Unified TheoryPhysical lawLecture/ConferenceMeeting/Interview
Physical quantityEmailLecture/Conference
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Lecture/Conference
CoalitionSound effectMeeting/Interview
Gebiet <Mathematik>Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Kapazität <Mathematik>Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Meeting/Interview
Set (mathematics)Lecture/Conference
Meeting/Interview
Lecture/Conference
Meeting/Interview
Meeting/Interview
Point (geometry)Propositional formulaLecture/Conference
Meeting/Interview
Coin <Programmiersprache>Link (knot theory)Meeting/InterviewLecture/Conference
EckeLecture/ConferenceMeeting/Interview
Moment (mathematics)Series (mathematics)SummationLecture/Conference
Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
Dann hallo und herzlich willkommen nach der Pause wieder hier auf Bühne 3. Schön, dass ihr wieder
eingeschaltet habt beziehungsweise einfach hier seid. Wir haben jetzt hier für den nächsten Talk da Ulf Buermeyer, Jurist mit Kernthemen Verfassungsrecht, Strafrecht, generell Telekommunikation, informationelle Selbstbestimmung, informationelle Freiheit und außerdem der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die genau hier heute präsentiert wird und entsprechend natürlich auch
die Vizepräsidentin hier, Nora Marquardt, auch Gründungsmitglied und natürlich Mitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Internationales Recht in Hamburg.
Und die beiden sind heute hier um Hacking Karlsruhe oder Klagen für die Freiheit vorzustellen, die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sich eben für mögliche Verletzungen von Grundrechten, von Minderheits- und manchmal auch von Mehrheitsrechten in Gesetzen dagegen stark macht und eben das, in dem sie dagegen klagt. Und dann möchte ich auch schon an euch übergeben. Bitteschön.
Ja, danke und herzlich willkommen. Herzlich willkommen zu unserem Talk. Ja, wir möchten euch heute in 20 Minuten kurz vorstellen, was wir uns darunter vorstellen, Karlsruhe zu hacken. Karlsruhe steht natürlich als Beispiel für den Ort des deutschen Rechts. Also wir stellen euch vor, wie wir glauben, mithilfe von Gerichtsverfahren
etwas für die Freiheit in Deutschland und Europa tun zu können. Genau, wer ist die GFF? Ihr seht jetzt hier unseren gesamten Vorstand und Secretary General, das sind einmal der Ulf und ich und Volker Tripp, den ihr vielleicht von der DIGI GES kennt und Malte Spitzesund ist unser Secretary General. Auch ein alter Kämpfer im Datenschutz.
Wir sind insgesamt 30 feste Mitglieder. Das ist sozusagen der Circle of Trust für die 100 Fördermitglieder inzwischen. Da sind wir sehr stolz drauf, denn unsere Arbeit muss finanziert werden und Fördermitgliedschaften und Spenden
sind die Art, wie wir im Wesentlichen unser Budget bestreiten. Wir haben aber eben auch institutionelle Förderungen. Das sind insbesondere Anschubfinanzierungen gewesen, zum Beispiel vom Chaos Computer Club, von Netzpolitik, von der Bewegungsstiftung, von den Open Society Foundations. Genau und das mit den Fördermitgliedern ist uns vor allem deswegen wichtig, weil wir natürlich möglichst unabhängig sein wollen. Das ist die Grundidee immer, wenn man
mit Klagen für Freiheitsrechte eintritt, dann muss man sich auch öfter mal mit Akteuren anlegen, die über sehr viel Geld und sehr viel Macht verfügen. Zum Beispiel Bundesbehörden, die ja im Prinzip ein unbegrenztes Budget haben, um Anwälte zu beschäftigen und sich eben in Karlsruhe zum Beispiel zu verteidigen und die Fördermitglieder erlauben es uns
sehr unabhängig zu agieren. Deswegen machen sie auch einen Großteil unseres Budgets aus. Wir freuen uns natürlich über institutionelle Förderung, aber finanziell betrachtet ist das nur ein kleinerer Teil unserer Kasse und das finden wir gerade auch aus diesem Grunde der Unabhängigkeit sehr, sehr wichtig. Was machen wir? Wir machen strategische Prozessführung. Wieso heißt die jetzt strategisch?
Klagen kann ja erstmal jeder. Manchmal braucht man auch nicht mal einen Anwalt dafür. Strategische Prozessführung heißt für uns, dass wir eine langfristige Strategie verfolgen für die Grund- und Menschenrechte. Das ist der Bereich, in dem wir tätig werden wollen. Dass wir also jetzt nicht mal hier einen Fall machen und mal da einen Fall, sondern über eine langere Zeit unsere Organisation aufbauen, damit die auch nachhaltig tätig werden kann. Dass wir
bei einem Fall auch durch mehrere Instanzen im Zweifel dabei bleiben können und strategisch auch insofern, als wir jetzt nicht irgendwelche dahergelaufenen Fälle nehmen, um das jetzt mal flapsig zu formulieren, wie eine Kanzlei das normalerweise macht, kommt jemand, will Rechtsberatung, dann macht man das, sondern wir wählen unsere Fälle sorgfältig aus und wir wählen dann natürlich auch die richtigen Klägerinnen und Kläger aus, mit denen wir eine Rechtsfrage, die aus unserer Sicht problematisch ist,
am besten klären können und wo man auch vermitteln kann, was eigentlich das Problem ist bei dieser Rechtsfrage. Ganz genau, denn wir sind davon überzeugt, dass wirklich gute Fälle, die dann auch zu guten Ergebnissen führen, nicht so einfach irgendwie vom Himmel fallen. Deswegen ist es bei uns sehr häufig so, dass wir zunächst mal ein Problem, ein rechtliches Problem identifizieren,
zum Beispiel bestimmte Überwachungsgesetze, wir kommen gleich noch zu Beispielen, und dann, wenn wir dieses Problem gefunden haben, dann suchen wir gezielt Menschen, die dieses Problem besonders überzeugen, zum Beispiel vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen können. Das heißt, wir bauen die Fälle, wir warten nicht darauf, dass sie irgendwie auf uns zukommen.
Zum Beispiel bereiten wir zurzeit eine Klage vor gegen das neue BND-Gesetz. Der eine oder andere hat vielleicht die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt. Wieder eben sehr vieles, was der BND getan hat, sich im Graubereich oder sogar ganz im Illegalen abspielte. Viele von euch werden mitbekommen haben, dass die Große Koalition darauf im Wesentlichen dadurch reagiert hat, dass sie das BND-Gesetz geändert hat.
Und vieles von dem, was früher illegal war, wird jetzt jedenfalls formal nach dem BND-Gesetz legal. Aber wir finden, dass Internet-Massenüberwachung eben gerade nicht legitim ist. Und deswegen bereiten wir gerade mit anderen Organisationen eine Klage gegen das neue BND-Gesetz vor.
Das ist eben nur einer unserer Fälle. Das ist der erste, mit dem wir eigentlich, wo wir wussten, das machen wir auf jeden Fall. Ein zweiter Fall, der früh dazu gekommen ist, der verwandte Fragen betrifft, ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die strategische Überwachung nach dem sogenannten G-10-Gesetz oder G-10. Dann haben wir einen Fall gegen Hürden für die
Informationsfreiheit, also nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz. Genau, Hürden, nur ganz kurz am Rande. Weil viele von euch vielleicht die Plattform Frag den Staat kennen, die ja, wie ich finde, großartige Arbeit leistet, weil sie es besonders einfach macht, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen.
Diese Plattform Frag den Staat kann man in Rheinland-Pfalz de facto nicht mehr benutzen. Sie haben bei einer Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes im Land so ein paar Fußängeln eingebaut, die praktisch dazu führen, dass Frag den Staat nicht mehr funktioniert. Und das finden wir eine ziemliche Dreistigkeit, ehrlich gesagt. Weil wir gerade solche Plattformen als Bürgerinnen und Bürgern überhaupt erst ermöglichen, ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen.
Genau, da haben wir auch tatsächlich ein Projekt, was darauf aufbaut, was wir gleich noch vorstellen werden. Wir werden euch jetzt von den Klagen, die wir im Moment bereits sozusagen veröffentlicht haben, drei vorstellen. Nämlich einmal G-10, einmal unsere Klage gegen das Anti-Whistleblower-Gesetz zur Datenhehlerei und dann ein ganz neues Verfahren, wo wir eine Klage gegen Entgelt-Diskriminierung unterstützen.
Genau. Ich denke, das Beispiel unserer Klage oder Verfassungsbeschwerde, genauer genommen gegen das geänderte G -10, ist sehr gut geeignet, um darzustellen, welche Strategie wir dahinter damit verbinden mit unseren Klagen. Wie gesagt, es ist eine langfristige Strategie. Wir haben uns überlegt, auch in digitalen
Zeiten sollten die Menschen so weit als möglich die Kontrolle über ihre Daten bewahren. Wir sind uns darüber im Klaren, dass das schon nicht ganz einfach ist in Zeiten des Internet. Es wird aber ganz besonders schwer, wenn Geheimdienste, wie Konstanze Kurz das immer so schön sagt, den ganz großen Staubsauger an die Leitungen halten und alles abschnorcheln, was da so durchfließt.
Und gegen diese Internet-Massenüberwachung, die in Deutschland der BND nach dem G-10 und nach dem BND -Gesetz durchführt, wenden wir uns, das ist aber nur ein Baustein in unserer langfristigen Strategie, gegen Massenüberwachung durch Geheimdienste. Und da haben wir uns das G-10 ausgesucht, weil es gerade novelliert worden ist und damit hat sich so eine Art Fenster der Möglichkeiten geöffnet, weil man
immer nur ein Jahr nach einer Gesetzesänderung vor dem Bundesverfassungsgericht direkt gegen das Gesetz klagen kann. Und das wiederum hat große Vorteile. Ihr habt vielleicht schon mitbekommen, andere Leute klagen zum Beispiel in Leipzig gegen einzelne Überwachungsmaßnahmen und das ist sehr schwierig. Das Bundesverwaltungsgericht will das letztlich nicht so richtig wissen und wir versuchen uns deswegen direkt gegen das Gesetz.
Da haben wir wesentlich geringere Anforderungen, was wir darlegen müssen und versprechen uns eine Menge davon. Und wir haben natürlich auch besonders gute Klägerinnen und Kläger ausgewählt, das ist auch Teil der strategischen Prozessführung. In diesem Fall nehme ich Amnesty International, also eine Organisation mit sehr großer Glaubwürdigkeit und haben Aktivistinnen aus Deutschland und aus dem Ausland gewonnen,
die eben viel über das Internet kommunizieren und die plausibel geltend machen können, hey, meine Daten, wo es um Menschenrechtsverletzungen weltweit geht, die schnorchelt der BND ab und das ist ein Eingriff in meine Kommunikationsfreiheit.
Das Beispiel Datenhehlerei, da geht es um die Pressefreiheit, da geht es darum, dass hier mit der Datenhehlerei eine Strafrechtsreform verabschiedet worden ist und auch eine Reform in der Strafprozessordnung, was Hausdurchsuchungen angeht. Die es für Journalisten und Journalistinnen, gerade die investigativ arbeiten Leute, schwierig macht mit Whistleblowern zusammenzuarbeiten und für die Whistleblower vor allem auch schwierig macht, darauf
zu vertrauen, dass ihre Informationen geschützt sind, zum Beispiel vor Hausdurchsuchungen und so. Das Problem sozusagen Hehlerei ist, wenn man was Geklautes weitergibt und die Idee ist quasi Daten kann man auch klauen, zum Beispiel Steuer, CDs und so, so hat man sich das eigentlich überlegt. Aber natürlich Whistleblower, wenn die was runterladen, vom Server und an Journalist geben, sind
das auch geklaute Daten, die dann, wenn die endgeltlich weiterverarbeitet werden, zum Beispiel dann problematisch sind und da sind verschiedene Gruppen rausgenommen aus dem Gesetz, die geschützt werden sollen. Der Gesetzgeber hat das schon gecheckt, dass das ein Problem sein könnte, aber hat es nicht ordentlich gemacht und insofern ist das ein wirklich problematisches Gesetz, wo wir
gesagt haben, dagegen müssen wir vorgehen und haben auch hier tatsächlich eine direkte Verfassungsbeschwerde. Wir sind direkt nach Karlsruhe mit unserer Verfassungsbeschwerde gegangen, haben die da, Ulf ist direkt nach Karlsruhe mit dem Zug gefahren, hat die da selber eingelegt in den Briefkasten sozusagen und auch da haben wir sorgfältig natürlich überlegt, mit welchen Beschwerdeführern, Beschwerdeführern
arbeiten wir da zusammen, da haben wir mehrere Investigativjournalisten, die aus so großen Reportagen zum Beispiel Olympia Doping bekannt sind und die für die CT arbeiten zum Beispiel und da mit Whistleblowern bereits gearbeitet haben und sagen, das werden wir vielleicht in Zukunft auch wieder machen. Und ein Projekt, das wir neu dazugenommen haben, uns geht es natürlich auch um Nachwuchsförderung, das
heißt wir arbeiten hier mit der Humboldt Law Clinic Internetrecht zusammen, eine Law Clinic ist, wenn Studierende schon im Studium dazu angeleitet werden, Rechtsrat zu erteilen und dabei was über Grund- und Menschenrechte lernen und gleichzeitig sozusagen schon Kompetenzen entwickeln, das auch gerichtlich durchzusetzen und da arbeiten wir eben mit der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte, da habe ich es aber mit gegründet, inzwischen gibt
es sie auch für Internetrecht und mit dieser Internetrecht-Klinik arbeiten wir jetzt zusammen und die Studierenden haben da die Beschwerde für ihre Profile zum Beispiel entwickelt und uns bei den Recherchen unterstützt. Das ist auch so Teil unserer langfristigen Strategie, die Idee ist eben einfach, die GFF soll es nicht nur ein, zwei, drei Jahre geben, sondern idealerweise für immer und da brauchen wir
natürlich einfach eine Generation von Juristinnen und Juristen, die sich für Menschenrechte engagieren wollen juristisch und deswegen holen wir sie quasi schon im Studium ab und ich finde, das hat auch wunderbar funktioniert. Ein anderes Beispiel, das wir gerade frisch begonnen haben, ist unsere Unterstützung einer Klage auf Entgeltgleichheit, die langfristige Strategie, die dahinter steht, ist Freiheit bedeutet immer auch Freiheit von Diskriminierung
und Diskriminierung zum Beispiel aus Gründen des Geschlechts oder der Religion ist eine Verletzung von Grundrechten und dieser Fall, den wir da jetzt unterstützen, ist denke ich besonders gut geeignet, Nora. Ja, also das ist ein Fall, die Entgeltdiskriminierung ist ein Problem, das ist vielleicht euch allen schon bekannt, Gender Pay Gap ist so das große Schlagwort, Frauen verdienen auch wenn man alles
rausrechnet, was das vielleicht erklären könnte, immer noch im Durchschnitt 7% weniger als Männer, wenn man das auf die Lebensarbeitszeit hochrechnet, kann man davon locker ein Haus kaufen, das ist natürlich ein Gerechtigkeitsproblem, das ist wenn man das liberal fassen will natürlich auch ein Problem, weil die Marktbedingungen verzerrt sind, für uns ist es vor allem ein Grundrechtsproblem, in Artikel 3 ist die Gleichstellung der Geschlechter
verankert, es ist im Europarecht enthalten, es ist in allen möglichen völkerrechtlichen Geboten enthalten, es wird in Deutschland nicht vernünftig umgesetzt. Hier haben wir einen Fall, wo es um eine preisgekrönte Investigativjournalistin geht, die ihren Arbeitgeber verklagt hat, weil sie sehr viele Anhaltspunkte dafür hat, dass die Gehaltszahlungen nach Geschlecht differenziert sind und dass sie weniger verdient als sie eigentlich zu steht
und die sehr viel schon selber herausgefunden hat und an uns herangetreten ist und gesagt hat, ich möchte hier in Berufung gehen, ich brauche hier eine größere Organisation, die das unterstützt, mit meinem Anwalt, der macht das super,
aber ich brauche jemanden, der auch eine Öffentlichkeitsarbeit macht, der das vermitteln kann, mit dem wir strategische Beratungen führen können. Und das ist eben für uns wichtig, in dem Bereich tätig zu werden, weil eben Freiheit immer gleiche Freiheit sein muss, weil wir ein umfassendes Grund- und Menschenrechtskonzept hier vertreten. Genau. Und das nächste Projekt, das wir euch kurz vorstellen möchten, ist das Projekt Transparenzklagen.
Der eine oder andere von euch hat vielleicht schon von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehört. Das bedeutet im Wesentlichen, dass man einen Anspruch darauf hat, dass Behörden normalerweise alle Behörden intern Informationen rausgeben. Es gibt da bestimmte Ausnahmen, zum Beispiel zum Schutz der Privatsphäre bestimmter Betroffener, aber im Großen und Ganzen müssen Behörden diese Informationen in den
meisten Bundesländern und auch im Bund auf eine solche IFG-Anfrage, Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage herausgeben. In der Praxis funktioniert das aber nur so mittelgut, mal ganz vorsichtig gesagt. Viele Behörden machen das einfach nicht, obwohl sie das eigentlich machen müssten. Und deswegen haben wir einen Fond aufgelegt, wir nennen das Transparenzpatenschaften.
Da kann man im Grunde eine Anfrage, die man auf Frag den Staat auf dieser Internetplattform gestellt hat, weiterverfolgen. Also man stellt zunächst mal eine Anfrage auf Frag den Staat an irgendeine Behörde, die Behörde spielt nicht mit, lehnt das ab aus irgendwelchen rechtswidrigen Gründen. Und dann kann man sagen, liebe GFF, diese Ablehnung ist rechtswidrig und
das ist ein wichtiger Fall, diese Informationen müssten aber eigentlich rausgerückt werden. Und wir übernehmen dann bei geeigneten Fällen eine Patenschaft, wir nennen das eine Transparenzpatenschaft und das bedeutet, wir zahlen euch den Anwalt und wir zahlen die Kosten des Verwaltungsgerichts, um diesen Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz per Klage durchzusetzen.
Da haben wir natürlich als Partnerorganisation die Open Knowledge Foundation, das ist quasi die Trägerorganisation von Frag den Staat. Wenn ihr so wollt, ist das die Verlängerung von Frag den Staat mit juristischen Mitteln. Und deswegen sagen wir, die Freiheit der Information wird auch vor Gericht vertaugt. Ja, wir sind vernetzt natürlich, wir haben das Ganze ja nicht erfunden mit der strategischen Prozessführung, andere machen das seit Jahren oder arbeiten in ähnlichen Bereichen mit uns zusammen.
Uns geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern zu sagen, hier gibt es in Deutschland eine Lücke, es gibt bisher keine Organisation, die das, was wir machen, im Bereich Grund- und Menschenrechte abdecken kann. Es gibt zum Beispiel das ECHR, mit dem wir auch kooperieren, die machen das in transnationalen Bereichen, aber die haben wir natürlich auch gefragt, können wir das bei euch ansiedeln?
Dann haben wir gesagt, das finden wir super, sollte die auf jeden Fall machen, aber das passt bei uns irgendwie nicht rein, das ist zu viel. Und das gilt auch für die anderen Organisationen, die wir hier auflisten. Die Idee stammt ja vor allem aus den Vereinigten Staaten, da kennt ihr vielleicht Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation oder die American Civil Liberties Union, also EFF und ACLU.
Das sind so die beiden ganz großen, bekannten NGOs, die in den Vereinigten Staaten sich mit Klagen für Menschenrechte einsetzen. Und Nora und ich haben beide mal in den USA studiert, sind also mit dieser Idee quasi nach Europa gekommen und haben gesagt, wer könnte denn das eigentlich in Deutschland machen? Und wir sind dann wirklich Klinken putzen gegangen bei verschiedensten NGOs, weil wir jetzt nicht ursprünglich die Idee
hatten, wir wollen eigene Organisationen gründen, sondern wir wollten einfach eine Plattform für Klagen für die Freiheit aufbauen. Aber wie gesagt, die anderen Organisationen haben alle gesagt, super Idee, auch der CCC zum Beispiel, super Idee, aber wir sind Hacker, wir sind keine Juristen, wir wollen es auch gar nicht werden. Deswegen, wenn ihr das macht, unterstützen wir das total gerne.
Und so kam das von allen, die wir gefragt haben, und da haben wir gesagt, wenn das so ist, dann gründen wir die Gesellschaft für Freiheitsrechte und arbeiten aber mit diesen anderen NGOs zusammen. Deswegen schreiben wir zum Beispiel auch keine Policy Paper oder organisieren keine Demos. Das macht zum Beispiel die DigiGas, mit der wir ja auch sehr eng zusammenarbeiten.
Die decken diesen Bereich ab, aber wenn es um Klagen geht, dann kommen wir ins Spiel und typischerweise eben mit einer Partner-NGO, die auf diesem Feld schon länger unterwegs ist. Das hat zwei große Vorteile. Zum einen entsteht keine Konkurrenz, weil wir einfach die Arbeit der anderen unterstützen und die uns Fälle geben, die wir dann durchziehen können.
Und zum anderen lernen wir natürlich auch wahnsinnig viel von der Expertise der anderen. Wir können ja nicht auf allen Feldern fit sein. Also zum Beispiel jetzt ist das Büro zur Umsetzung von Gleichheit auch spezialisiert auf Antidiskriminierungsrecht, Racial Profiling zum Beispiel. Und warum sollen wir jetzt erst wieder die Expertise aufbauen, die andere vielleicht schon haben?
Also wir verstehen uns quasi auf die spezialisierte Klagedienstleister-NGO. Wir sind so ein bisschen die Spinne im Netz. Wir koordinieren das, suchen Kläger, sichern die Finanzierung und versuchen damit Menschenrechte across the board in ganzer Breite wirksamer durchzusetzen. Ja, und ihr kennt sicherlich dieses Foto.
Das ging natürlich rum, als im November Trump zum Präsident gewählt wurde. Für uns war das insofern nochmal ein guter Beweis. Die ACLU hat einen wahnsinnigen Zulauf bekommen. Den Leuten war klar, jetzt geht es den Grundrecht an den Kragen. Jetzt brauchen wir so jemanden wie die ACLU. Nur die ACLU gibt es halt schon seit Jahrzehnten.
Und insofern kann man natürlich, wenn es drauf ankommt, nicht anfangen, eine Organisation zu gründen, sondern unsere Intention ist, dass wir jetzt etwas vernünftiges aufbauen, was sich langfristig hält, was einen schlanken Organisationsaufbau hat. Wir haben jetzt gerade ein Büro gemietet. Das werden wir jetzt demnächst mal einrichten. Da setzen wir ein, zwei Leute hin.
Möglicherweise haben wir irgendwann mal in-house litigators. Das ist jetzt so unser Nahtziel als nächstes, dass wir so ein bisschen selber Personal haben und das nicht mehr alles ehrenamtlich machen müssen, was wir bisher machen. Das ist natürlich ein Flaschenhals, wenn man alles selber eben neben dem Vollzeitberuf betreut. Aber eben eine Organisation aufzubauen, die langfristig etabliert, die dann, wenn sie gebraucht wird, von NGOs
zum Beispiel Fälle bekommen kann und sagen kann, okay, wir sind da, wir machen das mit euch. Genau. Und deswegen sagen wir mal so ein bisschen Augenzwinkern. Wir verstehen uns im Grunde als die Rechtsschutzversicherung für unser Grundgesetz. Wir sorgen dafür, dass wenn es heikel wird, wenn Grundrechte verletzt werden, außer vielleicht in kleineren Einzelfällen, aber wenn es quasi systematische Grundrechtsverletzungen gibt,
dass dann eine Organisation da ist, die weiß, wie es geht, wie man solche Fälle zum Beispiel nach Karlsruhe trägt und die auch das Geld hat. Also wir haben dann schon auch so diese Idee im Hinterkopf, dass wir eine Art Kriegskasse aufbauen. Und das funktioniert momentan auch relativ gut, muss man sagen. Da sind wir sehr glücklich darüber, dass wir ganz offensichtlich quasi eine Marktlücke gefüllt haben, weil es eben strategic litigation in Deutschland in der Weise nicht gab.
Ihr kennt das, es gab immer mal wieder auch sehr engagierte Verfassungsbeschwerden. Da wurde aber ein spontanes Crowdfunding gemacht und zwar immer so ein bisschen unklar, wird das jetzt klappen? Wer die die richtigen Kläger finden? Und wir wollen eben einfach sichergehen, dass das Geld da ist für Klagen für die Freiheit und dass es auch Leute gibt, die das professionell machen.
Und da werden wir manchmal gefragt, ist das nicht eigentlich undemokratisch, wenn ihr jetzt systematisch irgendwie Gesetze kippen wollt, die ja irgendwie der Bundestag beschlossen hat? Und dann würden wir antworten, nein, ganz im Gegenteil. Wir wir sorgen im Grunde dafür, dass der Bundestag seine Kompetenzen nicht überschreitet. Aber wir wollen natürlich auch schon so eine Art Vorwirkung haben.
Nicht wir sagen allein die Tatsache, dass es uns gibt und dass wir sehr professionell Fälle nach k zu bringen. Hoffen wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Bundestag die Grundrechte wieder eine größere Rolle spielen als zur Zeit der großen Koalition. Ja, und das heißt natürlich Freiheit braucht starke Freunde ist unser Slogan.
Wir brauchen viele, die unser Projekt unterstützen. Wir können umso mehr Klagen finanzieren und betreuen und wir können eine stärkere Organisation aufbauen, je mehr wir sind. Und insofern ist es für uns auch sehr wichtig, nicht nur einzelne Spenden mal hier und da einzuwerben, sondern tatsächlich zu sagen, okay, ich bin Fördermitglied. Ich werde Fördermitglied bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und unterstütze die mit einem jährlichen Beitrag und helfe damit,
uns sozusagen verlässliche Größen zu geben, mit denen wir planen können und auch Leute einstellen können und unsere Fälle auf den Weg bringen können. Genau, das wäre unser Ziel. Wir würden uns sehr freuen, wenn der eine oder andere von euch sagt, hey, das ist eine gute Sache.
Da mache ich mit. Wir freuen uns aber natürlich auch, wenn ihr uns Fälle vorschlagt. Dazu gibt es eine ganz einfache E-Mail Adresse, info.at.freiheitsrechte.org. Und wenn ihr mitmachen wollt, gibt es diese internet.at.freiheitsrechte.org. Join oder wir haben auch so ein paar Totholz Beitrittsformulare dabei, falls ihr mitmachen möchte. Und wir haben natürlich unseren schönen Sticker, Keep Calm and Go to Karlsruhe.
Wer einen davon gerne hätte, hier vorne liegenden paar. Malte hat auch noch welche zu verteilen. Wir freuen uns sehr, wenn ihr sie mitnehmt und klebt und damit auch ein Statement setzt für die Freiheitsrechte in Deutschland. So, jetzt haben wir noch zehn Minuten Zeit für Fragen und Antworten.
Habt ihr Fragen? Ja. Ja, perfekt. Hier ist schon die erste Frage. Bitte schön. Seid ihr euch dann jeweils sicher bei den Klagen, dass sonst niemand dagegen klagt?
Weil das jetzt ja doch Themen sind, die vielleicht auch andere betreffen und die ihr vielleicht jetzt nicht im Blick habt. Guckt ihr da auch so ein bisschen rechts und links, bevor ihr startet? Das wäre die Frage. Ja, also die Antwort ist ja. Erstens, wir sind, glaube ich, ganz gut vernetzt in unseren verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Das heißt, da hört man schon auch, wer was macht.
Inzwischen kennen uns die Leute schon auch und sagen uns Sachen von alleine. Aber natürlich geht es uns immer darum, wenn, dann Koalitionen zu bilden und eben nicht Sachen zu doppeln. Weil das, also Synergieeffekte sind das, worauf wir aus sind. Wir versuchen, mit Organisationen zusammenzuarbeiten und nicht irgendwie so einen öffentlichkeitswirksamen Effekt zu machen, dadurch, dass wir irgendwas zimmern, was jemand anders schon längst macht.
Und ich meine, ganz ehrlich, in den Vereinigten Staaten funktioniert das ja auch super. Da würde jetzt ja auch nicht irgendein Verein einfach sagen, wir fangen jetzt mal aus dem Nichts an, irgendwelche Klagen strategisch zu betreiben, sondern die gehen dann eben je nach Themengebiet zu IFF oder zu ACLU. Und der Plan ist natürlich, dass es in Deutschland genauso klar ist, hey, ich habe hier ein Problem mit einem Gesetz, das ist eine Freiheitseinschränkung.
Ich frage jetzt mal die GFF und die haben nämlich die Leute und idealerweise irgendwann auch das Geld, um dann diese Dinge durchzuziehen. Wer verfasst jetzt letztendlich die Klagen und also wie wird ausgewählt, wer der Verfasser ist?
Weil ich glaube, es sind ja verschiedene. Ja, das ist hier in der Tat bei jedem Fall unterschiedlich. Groß und ganz kann man sagen, entweder Hochschullehrer bisher oder Rechtsanwält. Wobei wir natürlich auch intern eine Qualitätskontrolle machen. Das heißt, wir lesen die sehr, sehr genau gegen. Und der Plan ist auch, dass wir, wie Nora eben schon sagte,
innerhalb der GFF die Kapazitäten aufbauen, um an Klagen selber mitzuarbeiten. Aber wir haben eigentlich nicht vor, eine Kanzlei zu werden, sondern ganz im Gegenteil, wir wollen mit Anwälten und oder Hochschullehrern zusammenarbeiten, die dann die Schriftätze für uns letztlich schreiben und auch einreichen.
Da drüben ist noch eine Frage. Wie sieht das denn aus? Habt ihr einen Netzwerk mit Rechtsanwälten, die ihr dann halt herbeizieht? Sind die Teil der GFF oder bezieht ihr die einfach, weil ihr sie kennt?
Das ist unterschiedlich. Die Prozessvertreter, mit denen wir jetzt zusammenarbeiten, sind sämtlich nicht Mitglieder der GFF bisher. Das würde sich glaube ich aus unserer Sicht jetzt nicht ausschließen. Das sind aber Leute, mit denen wir bereits Kontakt haben und die wir einschätzen können, dass die erstens eine vernünftige Verfassungsbeschwerde schreiben werden,
wenn wir denen das geben, die sich in dem Bereich auskennen, die da also Expertise haben und die auch verstehen, was für eine Art von Organisation wir sind und warum wir das Ganze machen und wie wir arbeiten. Insofern sind das Leute, die wir jetzt nicht irgendwie im Telefonbuch nachgucken, das sage ich mal so, sondern wo wir die so tried and tested sind.
Ja, also um das Beispiel vielleicht mal zu bringen mit der G10-Verfassungsbeschwerde, da geht es sehr weitgehend rechtlich um Fragen, die auch im NSL-Untersuchungsausschuss Thema waren. Und da haben wir jetzt einen der drei Professoren ausgewählt, die auch als Sachverständige vor dem NSL-Untersuchungsausschuss ausgesagt haben, Anfang 2014. Das heißt, es ist einer der drei, die aus Sicht dieses Ausschusses am besten geeignet sind,
das Thema zu beackern in Deutschland. Und die anderen beiden sind quasi ehemalige Verfassungsrichter, die keine Verfassungsbeschwerden schreiben, quasi aus Stilfragen. Das heißt, den haben wir genommen, der dafür zur Verfügung stand. Ich habe selber aber auch mal als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Karlsruhe gearbeitet und da fast 100 Verfassungsbeschwerden bearbeitet in der Zeit.
Also ich denke, ich kann auch so ganz gut einschätzen, was taugt und was nicht taugt, mal ganz platt gesagt. Das heißt also, wir sehen schon zu, dass wir in-house eine sehr strikte Qualitätskontrolle machen. Gut, gibt es noch? Ja, es gibt immer noch eine Frage.
Erstmal vorneweg, ich wusste gar nicht, dass es euch gibt bis gerade und ich bin begeistert. Vielen Dank. Ich kenne mich mit der Materie nicht aus, wenn so eine Verfassungsbeschwerde durchgeht, die kostet ja eine Menge Geld, kriegt man das am Ende wieder, wenn sie gut ausgeht?
Ja. Genau, das ist natürlich das Ziel. Also ich sage mal, die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland sind erstmal grundsätzlich sehr gering, weil man keine Gerichtskosten hat. Natürlich muss man aber natürlich seinen Anwalt bezahlen. Also das machen wir ja aus unserer Kriegskasse, dass wir dann, wenn wir jemanden beauftragen,
mit einer Verfassungsbeschwerde, die auch bezahlen, wenn wir das gewinnen und wir glauben natürlich in jedem Fall, den wir machen, dass wir da auch wirklich gute Chancen haben, dann würden wir das Geld tatsächlich wieder bekommen und könnten das dann in den nächsten Fall investieren. Genau. Gibt es noch eine Frage? Eine Frage ist noch. Sorry, ich muss einmal durch den Raum gehen.
Jetzt bleibt natürlich die spannende Frage, wie viele Fälle habt ihr schon verloren? Dafür gibt es uns noch nicht lang genug, wir haben noch gar keinen Fall verloren. Aber wenn man ehrlich ist, hatten wir auch noch keine Zeit, um einen zu verlieren.
Das muss man ehrlich sagen. Man kriegt ja aus Karlsruhe offiziell nicht so wahnsinnig viel Feedback. Wir haben bislang insgesamt fünf Verfassungsbeschwerden eingereicht. Wir haben von allen natürlich Aktenzeichen bekommen. Wir haben von einer Verfassungsbeschwerde gehört, informell, über Kontakte zum Gericht, dass die intern als sehr wichtig angesehen wird
und sehr wahrscheinlich mündlich verhandelt werden wird. Was nicht immer passiert, was Pressewirksam ist und so weiter. Was natürlich großartig wäre unter PR-Gesichtspunkten und was vor allem aber auch bedeutet, dass wir den Fall mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht komplett verlieren, denn das nach einer mündlichen Verhandlung rauskommt, die Verfassungsbeschwerde war unbegründet. Das gibt es eigentlich nicht, ich wüsste jetzt kein Beispiel.
Insofern muss man sagen, sieht es gut aus, aber versprechen können wir nichts. Es kann gut sein, dass wir auch mal einen Fall verlieren, völlig klar, über aller Mühe. Wobei, also was man vielleicht auch dazu sagen muss, das gehört natürlich auch zur strategischen Prozessführung, dass man Fälle nimmt, wo noch nicht alles geklärt ist. Deswegen sind es ja meistens wichtige Fälle, in denen man was klären will. Und insofern kann auch ein Fall, den man verliert, zum Beispiel einer sein,
mit dem man strategisch arbeiten kann, indem man zum Beispiel skandalisiert, was da passiert ist, dass das nicht sein kann, dass man Öffentlichkeitsarbeit dazu macht, dass man die Leute mobilisiert und sagt, wenn das die Rechtslage ist und wir deswegen verlieren, dann muss ich vielleicht auch die Rechtslage ändern. Insofern ist das was, womit wir natürlich immer rechnen müssen.
Wir vertreten Fälle, wir haben bis jetzt keinen Fall genommen, den wir nur genommen haben, um zu zeigen, dass wir ihn verlieren werden. Das kann man aus strategischen Gründen manchmal auch machen. Aber insofern sind die Fälle, die wir euch jetzt vorgestellt haben, Fälle, an die wir wirklich glauben und wo wir auch glauben, dass wir da zumindest irgendwas rausholen werden. Okay, dann würde ich sagen ganz herzlichen Dank.
Eine Frage ist da hinten links, ne? Eine Frage ist noch übrig. Sehr gut. In Rosa. Wir sind zurzeit mit dem Volksentscheid hier in Berlin zugange, seit Anfang letzten Jahres. Aktuell blockiert uns die Senatsverwaltung seit 10 Monaten
mit den Aussagen, also unser eingereichter Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung wäre in mehreren Punkten nicht verfassungskonform. Ich bin leider jetzt erst ein bisschen später gekommen. Macht ihr dazu eine Beratung?
Kann man, also wie beurteilt ihr das insgesamt? Und arbeitet ihr mit Verfassungsrechtlern zusammen? Oder wie sieht eure Arbeit aus? Entschuldigung für die Nachfrage. Ja, also ich würde jetzt zum Einzelfall ehrlich gesagt ungern was sagen, weil ich den nicht gut genug kenne. Aber grundsätzlich ist es so, dass wir eben zum guten Teil selber Verfassungsrechtler sind,
aber auch sehr eng mit Kanzleien und eben mit anderen Hochschullehrern, die Verfassungsrechtler sind, zusammenarbeiten. Und in einem solchen Fall kann ich mir gut vorstellen, wenn der jetzt an einem Punkt angekommen ist, wo man tatsächlich sagt, jetzt müsste mal geklagt werden, dass wir uns das ansehen und auch überlegen, ob wir so einen Fall übernehmen. Das kann ich mir gut vorstellen.
Das Entscheidende für uns ist dabei immer, geht es nur um einen Einzelfall oder ist es ein Fall von allgemeiner Bedeutung? Weil wir jetzt ja nicht, wir können jetzt einfach nicht quasi Nachbarschaftsstreitigkeiten unterstützen. Ja, das ist halt dazu, da werden wir völlig überfordert. Wir versuchen, das wäre auch ein Problem mit der Gemeinnützigkeit übrigens, sondern wir versuchen Fälle zu nehmen, die die Allgemeinheit betreffen. Aber bei einem Volksentscheid über ein Thema, das die Allgemeinheit betrifft,
halte ich das durchaus für möglich. Okay, jetzt sagt uns der Blick auf... Eine Frage war noch, ne? Wir sind jetzt zu eurer Linken und eine Frage ist noch übrig. Dann seid ihr fertig für heute. Ich will mich kurz passen. Ganz kurz, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, es ist ja ein perfektes Schneeballsystem. Wenn es gut läuft, ich glaube an euch, dann kriegt ihr Geld dafür
für Fälle, die ihr gewinnt und dann habt ihr wieder Geld. Jetzt sagen wir mal, in zehn Jahren läuft alles super, ihr habt keinen Fall verloren. Was macht ihr dann? Habt ihr irgendwie noch weiterfühlende Ziele, also außerhalb dieser Rechtsschutzversicherung? Also ganz ehrlich, die Kostenerstattung zum Beispiel vom Bundesverfassungsgericht ist niemals kostendeckend. Also so eine Verfassungsbeschwerde von einem Hochschullehrer
schreiben zu lassen, ist eine ganze Ecke teurer, als was man vom Bundesverfassungsgericht wiederbekommt. Und dann haben wir natürlich auch... Wir haben versucht, die Kosten gering zu halten fürs Büro und für die Mitarbeiter, aber da entstehen auch Kosten, die man in Karlsruhe überhaupt nicht abrechnen kann. Also das wäre toll, so wie du das beschreibst, wäre es großartig. In 20 Jahren haben wir 1000 Mitarbeiter und können gegen alles klagen,
was in diesem Land schief läuft. Da gibt es ja doch was, ein oder andere. Aber ich glaube, ganz so wird es nicht funktionieren. Aber klar, wir versuchen natürlich, Notfälle zu nehmen, idealerweise, die wir auch gewinnen können. Aber es mangelt uns nicht an Ideen, wie wir unser Konzept noch ausbauen können. Nee, ganz und gar nicht. Wir überlegen, so ein Litigation Lab zu machen, wo wir NGOs aus ganz Europa einladen und denen unser Know-how zur Verfügung stellen,
wenn die in ihren Mitgliedstaaten zum Beispiel solche Klagen führen wollen. Also da haben wir eine ganze Reihe von Ideen, wie wir sozusagen upscalen können. Im Moment machen wir jetzt Organisationsaufbau. Aber wenn wir dann im Geld schwimmen, haben wir noch ein paar Ideen. Sehr schön. Ja, nochmal ganz herzlichen Dank, dass ihr da wart, dass ihr mit uns diskutiert habt.
Wir freuen uns über eure Unterstützung, wenn ihr mögt. Und wir haben euch, wie gesagt, ein paar Aufkleber mitgebracht. Wenn euch die gefallen, könnt ihr hier vorne euch noch welche abholen. Oder bei Malte, ja, das ist dieser blaue Keep Calm and Go to Karlsruhe Aufkleber. Eine schöne Republikar und bis bald.