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Lügen für die Vorratsdatenspeicherung

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Lügen für die Vorratsdatenspeicherung
Title of Series
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16
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177
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CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany:
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Die anlasslose Massenüberwachung sämtlicher Telekommunikation ist wieder da, Dank der großen Koalition! Wie schon vor zehn und acht Jahren scheint auch diesmal jede noch so absurde Behauptung willkommen, das Lieblingsprojekt aller Innenpolitiker durchzudrücken. Da deren "Argumente" einer näheren Betrachtung selten standhalten, werden wir sie kurz und anschaulich zerpflücken.
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Transcript: German(auto-generated)
Schönen guten Nachmittag. Schön, dass ihr es alle in den hintersten Raum geschafft habt, während draußen die Sonne scheint. Aber immerhin haben wir den Raum auch mit Sonnenlicht. Ich werde versuchen, es schnell zu machen. Ich habe eh nur eine halbe Stunde, damit wir wieder rausgehen können und Bier trinken. Zu mir muss ich gar nicht mehr so viel sagen. Das hat Maxim Sohn so freundlich aus im Programm Selbstbeschreibung abgelesen. Insofern geht ja auch hier noch um mich.
Es geht um die Vorratsdatenspeicherung. Das beschäftigt mich schon seit vielen, vielen Jahren. Und letztes Jahr habe ich hier schon einen Vortrag gehalten, zusammen mit meiner Kollegin Anna, damals über die Inhalte der Vorratsdatenspeicherung und der politischen Debatte. Vorratsdatenspeicherung für Einsteiger und Fortgeschrittene haben wir das genannt. Ich habe jetzt leider nur eine halbe Stunde.
Ich schaffe es nicht, die kompletten Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung jetzt noch mal drunter zu referieren. Deswegen, falls da noch Fragen offen sind, kann ich unseren Talk von letztem Jahr empfehlen, gibt es online im Internet zum Nachgucken. Aber eine kleine Frage habe ich doch noch an das Publikum. Ich weiß ja auch nicht immer so ganz genau, wer ihr seid. Wer fühlt sich denn schon fit? Wer weiß denn, worum es in der Vorratsdatenspeicherung geht?
Okay, na immerhin, dann kann ich die Einleitung skippen. Und wer weiß, was eine Nebenabrede ist? Na okay, das ist so ein interessantes Publikum. Vielen Dank. Dann mache ich diese Slides ganz schnell. Die Vorratsdatenspeicherung ganz kurz ist eine Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern aufzuzeichnen, wer wann mit wem digital kommuniziert,
mit wem sie telefonieren, wer wann wo mit wem telefoniert, wie lange, von welchen Geräten, von welchen Anschlüssen und ganz sensibel auch Ortsdaten, wo ein Handy ist, wenn es angerufen wird, oder eine SMS verschickt oder eben vielleicht auch nach einer Facebook- oder Twitter-Nachricht checkt.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Problem. Wie gesagt, ich habe letztes Jahr schon eine Stunde ausführlich mit Anna dargelegt, warum das ein Problem ist. Dieses Mal lasse ich bei einem kurzen Satz von diesem werten Herrn Michael Hayden. We kill people based on metadata. Weitere Argumente gibt es dann zum Schluss in meiner Übersichtssite, die ich gemacht habe.
Mir wurde aufgetragen, Lügen für die Vorratsdatenspeicherung auseinanderzunehmen. Deswegen orientiere ich mich an Frank und Fefe, die jährlich in der Not-News-Show auf dem Carlos-Kongress Awards vergeben und vergebe mehrere Pinocchio Awards in meinem Talk. Also auf. Das ist die SPD. Bei ihrem Bundesparteitag 2011 haben sie abgestimmt über eine Vorratsdatenspeicherung,
ob sie die haben wollen oder nicht. Ganz knapp haben sie einen Antrag angenommen. Die SPD hat sich entschlossen, man will eine Vorratsdatenspeicherung mit der Begründung im allerersten Satz. Es gibt eine EU-Richtlinie, die vorschreibt, die Deutschland verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen. Ich habe manche Folien mit viel Text.
Ich weiß, für die Text wollen wir alle nicht lesen. Ihr müsst nur die fetten Teile lesen. Aber es sind Originalzitate. Also die SPD und jetzt auch unsere Justiz und Innenminister sagen, ja, die SPD hat das schon beschlossen in ihrem Parteitagsbeschluss. Und deswegen muss man das machen. Nur da steht drin, man muss eine EU-Richtlinie umsetzen.
Die gibt es jetzt nicht mehr. Deswegen gibt es den ersten Pinocchio für die SPD mit roten Hüten und in der Masse. Das ist der Koalitionsvertrag zwischen unseren Parteien CDU, CSU und SPD. Und auch da steht ein Abschnitt zur Vorratsdatenspeicherung drin, der geht so los, wir werden die EU-Richtlinie umsetzen. Dadurch vermeiden wir Zwangsgelder.
Und im Übrigen, wenn wir das schon machen müssen, dann unten ein paar Details. Tja, die EU-Richtlinie gibt es nicht mehr, ist gekillt worden vom EuGH. Deswegen gibt es dafür den ganz großen schwarz-roten Pinocchio. Der Sitz des EuGH in Straßburg, der hat vor knapp über einem Jahr sein wegweisendes Urteil gesprochen und soweit ich weiß,
das erste Mal eine EU-Richtlinie komplett gekillt. Und zwar steht im Urteil ganz zum Schluss die Richtlinie. Ist ungültig und zwar wegen vieler, vieler Probleme, wegen vielen Verstößen zu Datenschutz, Informationssphäre, ja, Datenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Aber, das wissen auch unsere SPD-Minister, hier vor letztes Jahr im Sommer, unser Justizminister Maas und zwei SPD-Abgeordnete, mit dem habe ich darüber diskutieren dürfen und die haben gesagt, ja, ja, hast du recht, Vorratsdatenspeicherung ist schlecht, deswegen, und ich habe das danach in der Mail so zusammengefasst, die deutlichste Ansage von den allen drei Politikern war,
es wird kein deutsches Gesetz geben, weil es keine EU-Richtlinie mehr gibt. Fand ich gut, klare Ansage, mal von Politikern, hat leider nicht ganz so lange gehalten, aber immerhin noch im Herbst hieß es von unserem Justizminister, er löhnt eine Vorratsdatenspeicherung entschieden ab, es wird kein deutsches Gesetz und keine EU-Richtlinie geben.
Klare Ansage hat er sogar am Dezember noch wiederholt, VDS lehne er ganz entschieden ab, im Januar noch mal lehnt er weiterhin ab und im März sogar noch, es wird keinen deutschen Alleingang geben, die Richtlinie ist gekippt, also gibt es keinen Spielraum mehr, es gibt nichts Neues.
Bis dahin, soweit so gut, aber irgendwann, vor drei Wochen, am 15. April, hatte ich gerade viel besseres zu tun an dem Tag, habe ins Justizministerium geeilt, gab eine Pressekonferenz und auf dieser Pressekonferenz stellt unser Justizminister dann vor, Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung, da steht drin,
es gibt eine Pflicht für alle Telekommunikationsanbieterungen zur Speicherung von Verkehrsdaten, auf Deutsch eine Vorratsdatenspeicherung, die die SPD und unser Justizminister wieder einführen will, trotz jahrelanger Debatten und trotz zweier vernichtender Urteile, Oberste Gerichtshofe. Diese Kehrtwende von Justizminister Maas gibt es den kleinen Ponokyo,
der seine eigene lange Nase sogar wieder hinter sich herausbekommen kann, weil er so umgefallen ist, dass er irgendwie eine 180-Grad-Wende gemacht hat. In den Leitlinien steht, das war ja noch für die Formalien, das kam ja die inhaltlichen Punkte, in den Leitlinien haben sie ganz viele Safety Guards eingebaut,
da das ja alles nicht so schlimm ist, und zwar ganz am Anfang hieß es natürlich, muss immer wieder betont werden, ja Vorratsdatenspeicherung wurde ja schon zweimal von Gerichtshofen gekippt, also halten wir die Vorgaben beider Gerichte ein, steht so drin, überprüfen wir das mal,
das hier ist der EGH in seinem Urteil und er hat ein ziemlich langes Urteil gefällt, ich kann aber empfehlen, das mal durchzulesen für Leute, die sich dafür interessieren, da steht unter anderem drin, Entschuldigung, jetzt muss ich vielleicht zweimal mit ein bisschen längeren Text nerven, ein Problem mit der Vorratsdatenspeicherung, mit der anlasslosen Speicherung aller Telekommunikationsdaten ist, dass es wirklich alle Personen erfasst, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen,
ohne dass sie einen Anzeichen dafür geben, dass sie irgendwas mit Strafverfolgung zu tun haben könnte, oder dass sie Anhaltspunkte geben, dass sie irgendwas mit Straftaten zu tun haben könnte, und im nächsten Punkt sagt der EGH, es gibt keine Eingrenzung von irgendwie einem zeitlichen Rahmen, von einem geografischen Gebiet oder einem Personenkreis,
das in irgendeiner Weise mit Straftaten zu tun haben könnte, und das ist der Kern der Vorratsdatenspeicherung, es geht um diese Anlasslosigkeit, dass es wirklich jeden einzelnen von euch in diesem Raum, jede Person in der EU, die ihr kennt, und 250 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU geht. Das hat der Europäische Gerichtshof kritisiert. Justizminister Maas, der hält das ein, aber ich habe ihn gefragt, wie will er das dann einhalten,
diese mangelnde räumliche und zeitliche Begrenzung, und in der Pressekonferenz hat er da so einen langen Satz runtergestammelt, der sich zusammenfassen lässt, ja, hast ja Recht, also man könnte das jetzt eingrenzen, zeitlich und räumlich, aber das ist technisch, praktisch, außerordentlich schwierig möglich, und deswegen haben wir einen anderen Weg genommen,
wir speichern einfach keine E-Mails. Habe ich aber auch nicht gefragt. Im Endeffekt eine Nicht-Antwort, ich glaube an diesem Punkt wird er auch noch ein bisschen zu knabbern haben, weil das ist einer der Kernpunkte der Vorratsdatenspeicherung, die Anlasslosigkeit, für diese Nicht-Antwort kriegt unser Zwiebelnister den großen roten Pinocchio, der den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
Aber man hält ja auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ein, hier, das Bundesverfassungsgericht, der erste Senat, kurz vor seinem Urteil, die haben in ihm ein Urteil geschrieben. Das Problem der Vorratsdatenspeicherung ist unter anderem,
also eins der vielen Probleme ist, dass es eine flächendeckende, vorsorgliche Speicherung aller möglichen Daten abzielt. Eine solche Gesetzgebung ist aber mit der Verfassung unvereinbar. Also ist wieder das Problem der Anlasslosigkeit, dass es eben nicht um Leute gibt, die einen Anlass dazu geben,
dass sie verdächtigt werden, Straftaten zu begehen oder auch nur im Ferntesten damit zu tun haben, sondern dass es eben um die Komplettüberwachung der digitalen Welt geht. Und Herr Prof. Alexander Rossnagel hat das zusammengefasst zur sogenannten Überwachungsgesamtrechnung. In einem Aufsatz in der Neuen Heuristischen Wochenzeitung führt er aus, sorry, nochmal zweimal Textblopp,
die moderne IT-Welt gibt es her. Es macht es möglich, alle Menschen, alle Aktivitäten, alle Bürger umfassend und vollständig zu überwachen. Aber die zivilisatorische Leistung ist es, im Interesse der Freiheit darauf zu verzichten. Das schreibt er in einer Erläuterung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber kann zwar einzelne Überwachungsmaßnahmen anordnen
und auch austauschen, aber eben nicht kombinieren. Es darf eben nicht sein, dass sowohl die sämtliche Telekommunikation als auch der Straßen- und Luftverkehr, als auch der Energieverbrauch der kompletten Bevölkerung komplett gespeichert wird. Denn dann leben wir in der Tat in einer Totalüberwachung. Und das ist die Überwachungsgesamtrechnung, die nicht sein darf.
Jetzt haben wir Straßen, Luftverkehr, Energieverbrauch. Wir haben eine PKW-Maut, die Kennzeichen scannt. Wir haben ein PNR-Abkommen und eine EU-PNR-Initiative, die Fluggastdaten von allen Flugreisenden speichern möchte. Und Energieverbrauch haben wir auch noch eine riesige Datenschutzdebatte mit Smart-Mietern. Also eigentlich hätten wir die Debatte auch ohne diese Werten,
Herren, aber gerade die Enthüllungen der letzten zwei Jahre mit der NSA, aber eben auch dem BND in Deutschland zeigen, dass wir eben die Überwachungsgesamtrechnung jetzt in den letzten zwei Jahren noch mal völlig anders betrachten müssen, als vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.
Und für die Behauptung, dass die neuen Leitlinien, das neue Gesetz, diese Überwachungsgesamtrechnung auch im Blick hat, gibt es den toten Pinocchio, der die Treppe runtergefallen ist. Weil gegen NSA und BND ist so ziemlich alles schon zu spät.
Eine weitere Behauptung von unserem Justizminister bei der Vorstellung. Entschuldigung, dass ich mich so auf den Justizminister stürze, aber er ist zuständig und er ist umgefallen. Von der Union hätte ich auch nichts Besseres erwartet. Er hat wenigstens schon mal das Gegenteil gesagt gehabt. In seinen Leitlinien schreibt er, es dürfen keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Um das auszuschließen, speichern wir die Daten nur kurz.
Ich kann noch mal, wenn ich weiß, wer weiß, was der Funkzellner Frage ist. Okay, knapp ein Drittel, gutes Drittel. Damit euer Mobiltelefongerät funktionieren kann, kommuniziert es die ganze Zeit mit diesen Sendemasten,
sogenannten Funkzellen. Diese Funkzellen haben aber Orte. Das Mobilfunknet muss ja wissen, in welchem geografischen Gebiet ihr seid, oder euer Handy ist, um euch eine SMS oder einen Anruf auch dorthin durchzellen zu können. Deswegen weiß das Mobilfunknet immer, wo euer Mobilfunkgerät gerade ist. Und genau diese Daten, wo euer Handy sich die ganze Zeit aufhält, wird auch mit der Vorratsdatenspeicherung gespeichert. Permanent.
Malte Spitz, ein guter Kumpel, der bestimmt hier auch irgendwo rumrennt, hat vor vielen Jahren, wann war das, vor 1009, glaube ich, seine alten Vorratsdaten von der Telekom herausgeklagt. Hat eine Weile gedauert und dann den Datenvisualisierung- Spezialexperten um Michael Greil gegeben, die daraus diese geniale Visualisierung gemacht haben,
dass es eben nicht um harmlose Metadaten geht, sondern dass man daran eben ganz konkret ablesen kann, wann, wer, wo, war, wo Malte geschlafen hat, wo er arbeitet, wann er einen anderen Weg zur Arbeit nimmt und quasi ein komplettes lückenloses Bewegungsprofil erstellen kann, weil sein Handy alle zwei Minuten mit Facebook kommuniziert hat oder Twitter oder mit seinem E-Mail-Provider oder der Cloud oder was auch immer alles.
Diese Geräte sind nun mal ständig online. Deswegen heißt es, sie sind Smartphones und deswegen wird alle zwei Minuten oder alle paar Minuten gelockt, wo man sich aufhält. Diese interaktive Visualisierung noch nicht kennt. Einmal Zeit.de, verräterisches Handy, hat auch einen Grimma-Online-Award gewonnen, wo man zu Recht das visualisiert,
warum Vorratsdaten so gefährlich und so brisant sind. Seitdem haben wir das noch zweimal wiederholt. Einmal mit Balter Zagletli, einem grünen Politiker in der Schweiz, wo genau das selbe Ergebnis rauskam. Auch da konnte man wieder lückenlos nachvollziehen, wo er sich aufgehalten hat, wo er geschlafen hat. Und erst letztes Jahr mit unserem Freund Tom Siezma aus den Niederlanden,
der eigentlich auch irgendwann mal rumrennen sollte auf der Republika. Das ist ein Bewegungsprofil von nur einem einzigen Tag von Tom. Man kann sehen, wo er wohnt, man kann sehen, wo er arbeitet, man kann sehen, dass er einen anderen Weg von der Arbeit zurück nach Hause genommen hat als sonst. Und es ist quasi ein Lücken. Und man kann sehen, wo er geschlafen hat, wo er seine Mittagspause verbracht hat und wo er wirklich Freitagabend war. Das ist ein lückenloses Bewegungsprofil
von nur einem einzigen Tag, von nur einer einzigen Person. Und jetzt sollen von 250 Millionen Leuten in der EU oder 80 Millionen Leuten in Deutschland permanent von jedem Mobilgerät gespeichert werden, wo sie sich aufhalten. Das ist ein Bewegungsprofil, ganz klassisch. Und so sieht es dann bei Polizeibehörden aus.
Das ist eine Software, die nennt sich IBM Analysts Notebook. Und da werfen Polizeibeamte, nachdem sie die Daten bekommen haben, vom Mobilfunkanbieter die Daten rein und bekommen genau diese Grafen, nicht ganz so hübsch wie von Michelle Krall, aber im Endeffekt genau diese Bewegungsprofile auch angezeigt.
Ein Journalistenkollege von uns hat, nachdem wir darüber geblockt haben, dass es höchstwahrscheinlich doch Bewegungsprofile gibt, mal nachgefragt beim Justizministerium und hat gemeint, ja, ja, es geht nicht nur darum, dass der Standort gespeichert wird bei einem Anruf oder einer SMS, was, so oft telefoniere ich nicht, so oft schreibe ich dann keine SMS, sondern eben auch, wenn ein Mobilfunkgerät
eine Datenverbindung mit dem Internet aufbaut. Und das ist eben alle paar Minuten, das ist wirklich lückenlos die ganze Zeit. Diese eine Antwort vom Justizministerium, nachdem wir die zurückgerudert haben, nachdem wir die verblockt haben, sind sie zurückgerudert. Dann haben wir gemeint, nee, das ist noch gar nicht fest, es sind ja nur Leitlinien, wir sollen auf das Gesetz warten.
Glaube ich trotzdem noch nicht so ganz, ich bin ziemlich der Überzeugung, dass das auch so drinnen sein wird, aber wir werden uns vom Gesetz überraschen lassen. Aber am selben Tag, wie wir die, wie der Justizminister seine Leitlinien zur Vorratssattenspeicherung vorgestellt haben, haben wir eine neue Einheit vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgestellt, ein internes Strategiepapier geleakt mit der offiziellen Aufgabenbeschreibung,
wo drinsteht. Zwei neue Referate an den Standorten Köln und Berlin sollen zentrale Analyse-Stelle komplexer Datenmengen machen und zwar Bewegungsprofile erstellen. Also, für diese Lüge gibt es den langen Pinocchio auf der Reise wegen den Bewegungsprofilen.
Neben Bewegungsprofilen sollen aber angeblich auch keine Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Das sind wieder aus den Vorratsdaten von Malte Spitz, das ist ein Persönlichkeitsprofil von einem einzigen Tag sein Kommunikationsverhalten und man kann sehen, zu welchen Uhrzeiten er mit welchen anderen Anschlüssen kommuniziert hat.
Man kann raussehen, wann er aufgestanden ist, wann er Hochphasen der Arbeit hat, wann er Feierabend hat und mit welchen Leuten er auch Null Uhr noch kommuniziert. Das ist schon mal ziemlich intim, aber es geht noch weiter. Das sind die Vorratsdaten von Walter Saglettli aus der Schweiz. Das ist ein Kommunikationsnetzwerk. Das sind alle Leute, jeder Punkt ist eine Person,
mit denen er elektronisch kommuniziert hat. Und dann kann man wunderschöne Sozialgrafen machen. Die blauen Punkte sind alles andere Abgeordnete im Schweizer Nationalrat. Die grünen sind andere grünen Abgeordnete und Politiker. Die rechts unten, die rosanen, sind Mietrechts, NGOs, weil er ziemlich engagiert im Thema Mieten ist.
Links oben sind Anwälte, die roten, und das gelbe Punkte sind seine Frau und die große gelbe, weil er damit am meisten kommuniziert hat. Also die gelben sind seine Familie und der gelbe Punkt ist seine Frau. Das ist nur von einer Person das Persönlichkeitsprofil. Live aus Originalvorratsdaten. Und dasselbe noch mal von Ton Sietzma aus den Niederlanden.
Ein Sozialgraf, ein Kommunikationsprofil von Ton, von seinen drei E-Mail-Adressen. Und man kann sehen, was er eben für Arbeit und Privat nimmt und dass er mit seiner Frau mit allen drei Accounts kommuniziert. Das sind hochsensible Daten, die teilweise mehr über unsere persönlichen Neigungen
und Aktivitäten verraten, als wir selber wissen, bis wir sowas mal sehen. Und genau das weiß auch die Polizei. Deswegen wieder diese Daten in ein Endlost Notebook geworfen. Kommen genau diese sozialen Graphen raus, die wir wieder händisch visualisiert haben.
Original in der Software, wie sie auch die Polizei nutzt. Und wieder beim Bundesamt für Verfassungsschutz in der neuen Einheit, die wir am selben Tag geleakt haben. Da steht auch wieder drin, die Erstellen, die Beziehungsnetzwerke. Also dafür gibt es die Pinocchios in Beziehung auf einer Party.
Verfassungsschutz, habe ich jetzt ein paar Mal gesagt. Habe ich auch auf der Pressekonferenz oder den Justizminister gefragt. Ja, also ich glaube das ja nicht ganz mit den Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen. Gerade heute haben wir Berichte,
wie der Verfassungsschutz mehrere Einheiten hat, die nur das machen. Wie passt denn das zusammen? Und seine Antwort war, ja, also der Verfassungsschutzamt ist nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen. Wer glaubt dran? Oh, so wenig. Also tatsächlich steht das in den Leitlinien noch nicht drin.
Aber ich befürchte, dass allerspätestens, wenn das Gesetz ist und durch den Bundestag ist, auch drin steht. Deswegen gibt es dafür erst mal nur einen kleinen niedlichen Pinocchio aus der Originalverfilmung, noch ohne lange Nase. Denn das wird sich noch herausstellen müssen. Der Richtervorbehalt. Also es werden nicht nur die Urteile eingehalten und keine Profile erstellt, sondern es gibt auch noch
einen umfassenden Richtervorbehalt für den Abruf der Daten. Quasi immer wurde gesagt, wurde nicht müde zu betonen. Nur strengster und strenger Richtervorbehalt wurde da um sich geworfen. Tja, wir haben dann die Leitlinie noch in einer anderen Version erhalten, die eine sogenannte Nebenabrede auf der letzten Seite haben. Und da steht drin, eine Auskunft über die Bestandsdaten
geht auch anhand der Daten, die wir hier vorschreiben, zur Vorratsdatenspeicherung. So, wer weiß dann, was eine Bestandsdaten Auskunft ist? Dann erkläre ich das noch mal. Die Bestandsdaten Auskunft beschreibt die Bundesnetzagentur selbst teilweise als das sogenannte Behördentelefonbuch. Das ist eine Datenbank bei Providern,
die die Bundesnetzagentur Zugriff hat und einen zentralisierten Zugriff für sogenannte Bedarfsträger, nicht nur Polizei, sondern bis hin zu Finanzbeamten, Zollbeamten und so. Also da geht es bei weitem nicht nur um schwerere und schwerste Straftaten Zugriff geben, um eben herauszufinden, welche Personen haben welche Telefonnummer, aber auch andersrum,
welche Telefonnummern und Handynummern sind welchen Personen zugeordnet, welche sogenannten Bestandsdaten, also Name, Anschrift, Adresse, Rechnungsadresse, Kontonummer und so sind dann jeweils bei Mobilfunkanbieter oder Internetanbieter hinterlegt. Das gibt es für Telefon, Mobilfunk, E-Mail und seit neuestem auch für IP-Adressen. Und zwar seit 2013, seit knapp zwei Jahren.
Hier ist der Bundestag, wie er die sogenannte Bestandsdaten-Auskunft vor zwei Jahren neu regelt, voll besetzt, fast. Man beachte, dass nicht nur die damalige Koalition von Schwarz-Gelb zustimmt, sondern auch die Sozialdemokraten. Weiß nicht, was schlimmer ist, die Sozen oder die
Freiheitspartei, die das mit ermöglicht haben, denn schon vor der Neuregelung sind die Zahlen rasant gestiegen. Das sind die offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur. Das sind jetzt irgendwie keine von uns oder so. In Millionen steht dort 7 Millionen Bestandsdaten abfragen. Letztes Jahr die Bundesnetzagentur schreibt selber
7 Millionen Abfragen jährlich bis zu 70.000 pro Tag. Ich glaube, das sind irgendwie 5 pro Sekunde oder so. Das ist quasi der Kern der Abfragen, die, ja, die mit den neuen Vorratsdatenspeicherung möglich werden. Denn die bisherigen Statistiken, die ich euch gerade gezeigt habe
und übermorgen kommen übrigens die neuesten von der Bundesnetzagentur, ich bin schon sehr gespannt. Bisher waren es nur Telefon und Handy Anschlüsse. Und jetzt kommt eben auch IP-Adressen dazu. Und zwar, wenn ein Ermittler eine dynamische IP-Adresse hat und dann wissen möchte, welcher Anschluss war das, kann das jetzt eben mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
ganz genauso rausfinden. Aber diese Daten mussten bisher gar nicht gespeichert werden, vor allem gar nicht für Flatrates. Mit der Neuregelung des Gesetzes von Justizminister Maas sollen jetzt eben auch IP-Adressen gespeichert werden für 10 Wochen und dann eben auch zugeordnet werden können einzelnen Personen. Und das ist der Großteil der Abfragen,
die sogenannte Bedarfsträgersicherheitsbehörden mit diesen Vorratsdaten anstellen werden. Haben wir gefragt nach der Nebenabkunft, die wir veröffentlicht haben, dass die Frau Zimmerin eine Sprecherin vom Justizministerium, nachdem wir das veröffentlicht haben, und sie hat gemeint, ja, nee, also es gibt keine
so eine Nebenabsprache und die Bestandsdaten, die sind von unseren Leitlinien noch nicht erfasst. Haben wir nicht ganz geglaubt, deswegen haben wir die Leitlinien, wie wir sie haben, selber veröffentlicht mit auf der letzten Seite eben genau diese Nebenabrede, wo genau das drinsteht, dass der Großteil der Vorratsdaten auch ohne Richterbeschluss eben abfragbar sein wird.
Und in den Metadaten dieses PDFs fand sich dann eine Zimmermann als Erstellerin, fanden wir ein bisschen weird, haben wir gegoogelt auf der Seite des Justizministeriums, bei Pressesprecherin steht da an Zimmermann, E-Mail-Adresse genauso wie in den Metadaten von dem Dokument, haben noch mal
in der Bundespressekonferenz nachfragen lassen von Tilo Jung, war die Frau leider nicht da, sagte Herr Malachowski vom Bundesjustizministerium, also nee, kann ich nicht bestätigen, weiß ich nichts von. Es springt aber der Kollege vom Innenministerium ein, der Sprecher, und meint also, eine geheime Nebenabrede gibt es wirklich nicht. Aber das Problem an deiner Frage war der Teil,
ob es eine geheime Nebenabsprache gibt, denn eine Nebenabsprache gibt es, aber die ist nicht geheim, die ist nun nicht öffentlich. Und nicht öffentlich ist ja jetzt nun nicht wirklich geheim, also echt, öffentlich ist nicht gleich geheim, es gibt natürlich eine Reihe von Nebenabreden, aber das ist noch lange nicht geheim, das ist doch offensichtlich. Wer findet das offensichtlich?
Tilo Jung, genau. Also habe ich mal im Duden nachgeguckt und der Geheimen, da steht drin, vor anderen, vor der Öffentlichkeit, absichtlich verborgen gehalten, bewusst nicht bekannt gegeben. Also für diesen Stand gibt es den riesengroßen Pinocchio von mir.
Ich bin fast durch, einen letzten habe ich noch. Die werten Herren sind Spezialfreunde vom Bund Deutscher Kriminalbeamte mit ex-BKA-Präsident Zierke. Das sind die Herren, die nicht müde werden zu betonen, wie wichtig denn die Vorratszeitenspeicherung ist und dass es eine sogenannte Schutzlücke gäbe.
Wenn wir nicht endlich diese Vorratszeitenspeicherung bekommen, wenn wir nicht endlich sämtliche Telekommunikationen, sämtliche Bürger anlasslos speichern, dann geht das Abendland unter, wir haben keinen Schutz mehr, wir haben eine Lücke in unserem Schutz. Kann den Blockbeitrag von Kai Biermann, Martin Hase, einen Neusprechblock empfehlen zum Thema. Aber da will ich jetzt gar nicht mal
irgendwelche Stanz von uns oder von Netzpolitik heranziehen, sondern seriöse Wissenschaftler im Gegensatz zu uns vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht. Die haben sich 2011 mal die Arbeit gemacht. Es gab ja in Deutschland die längste Zeit keine Vorratszeitenspeicherung, dann hatten wir ja mal eine, dann hatten wir wieder keine. Also haben die sich die Arbeit gemacht
und Statistiken angeguckt. Wie ist denn da die Aufklärungsrate gewesen zur Zeiten vor, während und nach der Vorratszeitenspeicherung? Stellt sich raus, also für den Zeitraum von 1987 bis 2010, eine Änderung der Aufklärungsquoten lässt sich durch den Wegfall der Vorratszeitenspeicherung nicht sehen.
Auf Deutsch, die Vorratszeitenspeicherung hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung von Straftaten und dann auch nochmal für Computer- und Internetkriminalität keine Hinweise dafür, dass eine Vorratszeitenspeicherung Veränderungen in der Aufklärungsrate bringt. Und für die Scharfmacher der Sicherheitspolitiker, die immer und immer wieder die Vorratszeitenspeicherung fordern, obwohl sie grundgesetzwidrig ist,
obwohl sie europarechtswidrig ist, obwohl sie gegen grundlegende Freiheiten, moderne Zusammenlebens verstößt und nicht mal wirklich zur Aufklärungsquote beiträgt, gibt es den Polizei-Pinocchio.
Abschließend, das waren noch lange nicht alle Argumente. Ich könnte wie gesagt stundenlang über die Vorratszeitenspeicherung diskutieren. Tue das gerne auch, findet mich im Hof. Aber noch viele weitere Argumente gibt es im Wiki vom Arbeitskreis Vorratszeitenspeicherung. Die stehen da schon seit 2006, dürften mal leicht angepasst werden, aber sind insgesamt noch ziemlich gut. In dem Wiki gibt es unter anderem die Seite
Argumente gegen Vorratszeitenspeicherung und die Argumente der Vorratszeitenspeicherungsbefürworter auseinandergenommen. Kann ich jeden empfehlen. Und dann helft mir, die Vorratszeitenspeicherung wieder zu verhindern oder zu Fall zu bringen, wie wir es schon einmal geschafft haben. Vielen Dank.
Vielen Dank für eure Zeit. Ich weiß nicht, ob ihr noch Zeit für Q&A haben. Ich werde auf alle Fälle hier und dann draußen im Hof die ganzen Tage sein. Sprecht mich ruhig an zur Vorratszeitenspeicherung und auch Aktivismus gegen Vorratszeitenspeicherung. Und das in QR-Code könnt ihr scannen.
Das ist mein OpenBGP-Fingerprint. Hilft zwar nicht gegen Vorratszeitenspeicherung, aber gegen Inhaltsanalyse. Verschlüsselt mehr E-Mails. Dankeschön. Also wir hätten, glaube ich, noch drei Minuten, wenn irgendwie eine Frage ganz dringend ist. Sonst, ja natürlich, ganz hinten war klar. Das ist immer so. Aber der Mensch kommt mir entgegen.
Das ist nett. Vorratszeit ist natürlich ein schlimmes Thema. Ganz klar. Bloß ich sehe die Gefahr, dass dadurch abgelenkt wird, von der eigentlich schon laufenden inhaltlichen Datenabfluss über E-Mail-Verkehr, über NSE und BND. Ich glaube, diese Sache mit der Vorratsdatenspeicherung
war ein Ablenkungsmanöver. Und von der viel größeren inhaltlichen Überwachung, die ja vor allen Dingen auch Parlamente, Ministerien, die Parlamentarier selber sind ja schon überwacht. Die müssen ja Spuren und immer mehr Milliarden für die Geheimdienste bereitstellen, weil sie sonst nämlich aufgedeckt werden.
Das hat doch die Sache mit Edati gezeigt. Das hat auch mit Hartmann die Sache gezeigt, mit Kiesewetter. Das sind ja Abgeordnete, die sind ja vorgeführt worden. Und damit wurde den anderen Abgeordneten klargemacht. Wenn ihr nicht spurt, machen wir euch fertig. Also in der Tat, die Komplettüberwachung der digitalen Welt,
von der wir seit zwei Jahren wissen, ist natürlich noch viel schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung. Aber das heißt jetzt nicht, dass eine irgendwie besser macht oder so. Wir fanden es ein bisschen schade, dass wir am selben Tag, in der die Vorratsdatenspeicherung wieder aufkam, enthüllt haben, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz eine neue Einheit,
also eine ganze Referatsgruppe, mit 75 Mitarbeitern zur Internetüberwachung neu hat. Das ist total untergegangen wegen der Vorratsdatenspeicherung. Ich glaube nicht ganz daran, dass es Absicht war, aber das war ja sehr ungelegen für uns. Aber lasst uns doch da zusammenarbeiten. Sowohl die Vorratsdatenspeicherung, als auch die komplette anlasslose Massenüberwachung der Inhaltstaten zu beenden.
André, vielen, vielen Dank. Danke euch. Applaus. Dankeschön.