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Lizenzinkompatibilitäten bei Open Data Lizenzen

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Lizenzinkompatibilitäten bei Open Data Lizenzen
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68
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Abstract
Daten werden oft als digitaler Rohstoff der Zukunft gepriesen. Insbesondere die Möglichkeit, verschiedene Datensätze miteinander zu kombinieren, ermöglicht es, Erkenntnisse zu gewinnen, die über den Inhalt der einzelnen Datensätze deutlich hinaus gehen. Hier liegt das eigentliche Potential, zusätzliches Wissen zu generieren oder kommerziell verwertbare Informationen zu erhalten. Der Staat unterstützt dieses Potential von Daten, indem er in zunehmendem Maße Open Government Data bereitstellt. Allen Datensätzen ist gemein, dass Sie unter einer Lizenz freigegeben werden, die regelt, unter welchen Bedingungen die Datensätze genutzt werden dürfen und welche Regeln dabei zu beachten sind. Hier existiert für den Lizenzgeber – auch im Bereich Open Data – ein breiter Gestaltungsspielraum. Die Kehrseite dieser Handlungsfreiheiten sind auftretende Lizenzinkompatibilitäten. Nicht alles was Open Data ist, darf auch miteinander kombiniert werden. Der Vortrag erklärt die Hintergründe von Lizenzinkompatibilitäten, gibt Hinweise, wie man diese erkennen kann und welche Handlungsoptionen es gibt.
Keywords
XMLLecture/ConferenceMeeting/Interview
Computer animation
InformationKommunikation
InformationAtomic nucleusSpecies
InformationInformation
Informationsgesellschaft
SoftwareDatabaseSoftwareInformationControl engineeringInformationsgesellschaftDatabaseComputer animation
Row (database)Data conversionComputer animation
Row (database)Data conversionSequence
PerimeterComputer animation
Sound effectSound effectBerührung <Mathematik>Computer animation
Sound effectComputer programmingOpen sourceSoftware developerMatrix (mathematics)Row (database)Sound <Multimedia>DatabaseSoftwareDatabaseBeta functionOpen sourceControl engineeringComputer animation
GeodesicWikiElectronic visual displayWeb pageComputer networkVaporOptical disc driveLevel (video gaming)Gastropod shellDomain nameGooglePlane (geometry)Film editingMeeting/Interview
Transcript: German(auto-generated)
Echt vielen Dank und herzlich willkommen zum Vortrag Lizenz in Kompatibilitäten bei Open-Data-Lizenzen. Ist vielleicht sogar schon ein bisschen eng, also der Titel, es wird nicht bloß um die Open-Database-License gehen
und die Probleme, die ich schildere, stellen sich eigentlich bei allen Lizenzen mehr oder weniger. Also bei Open-Source-Software genauso wie bei Lizenzen für Kreativwerke und eben auch bei Open-Data. Lizenzen. So, zunächst, damit ihr das Problem, was dahinter steckt, vielleicht so ein bisschen noch mal besser versteht,
schildere ich zunächst mal die Grundlagen. Warum gibt es Lizenzen, warum braucht man die oder warum sind sie erfunden worden, was für einen Sinn haben die und dann eben, warum es zu diesen Lizenz-Inkompatibilitäten kommt und zum Schluss mal gucken, wie weit die Zeit reicht,
schauen wir uns dann noch mal einzelne Aspekte in den Lizenzen an. Also das Ganze ist nur eine Handreichung, ich erzähle jetzt nicht, diese Lizenz A ist zu Lizenz B kompatibel und Lizenz C könnt ihr so verwenden, da würden wir hier gar nicht mehr fertig werden,
ich sage euch nur, wie ihr rangehen müsst, wenn ihr wissen wollt, ob die Lizenzen zueinander kompatibel sind. Ja, also fangen wir an, schauen uns an, warum gibt es überhaupt Lizenzen? Im Grundsatz, Informationen, ganz abstrakt, sind Sachen, die kann man nicht greifen, damit geht man um,
die sind über all die Informationen, Kommunikation besteht im Wesentlichen aus Informationen, deswegen sind sie, sagen wir mal, in einem naturrechtlichen Zustand, sind Informationen frei. So, und wenn man sie schützen will, dann macht man das entweder selber über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
man sagt, da müsst ihr drüber schweigen, oder man macht digitales Rechtemanagement, oder aber der Gesetzgeber wird für einen tätig und sorgt dafür, dass er im Recht eben bestimmte Schutzmechanismen implementiert.
Und da gibt es ganz unterschiedliche, im Immaterialgüterrecht, also dazu gehört Urheberrecht, Patentrecht, haben wir Ausschließlichkeitsrechte für bestimmte Arten von Informationen, im Datenschutzrecht wird der Umgang mit personenbezogenden Informationen geregelt, gut, dann haben wir noch Amts- und Geheimnisse und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
das interessiert uns alles nicht, Kern ist hier in der Diskussion heute das Urheberrechtsgesetz, das habe ich bereits alles so ein bisschen ausgeführt, also wichtig ist, wenn Information geschützt ist, dann haben wir da in der Regel eine Norm im Gesetz, die sagt, wie es geschützt ist und welche Rechte man daran hat.
Das Ganze heißt dann, wenn wir uns im Urheberrechtsgesetz bewegen, Ausschließlichkeitsrecht, das heißt, der Gesetzgeber gibt mir das Recht, andere von der Nutzung der Information auszuschließen.
Ich kann anderen untersagen, die Informationen zu nutzen, nur ich darf sie erstmal benutzen, ich kann aber anderen eine Erlaubnis erteilen, die Informationen zu benutzen. Das Ganze heißt dann, Lizenz- oder Nutzungsrechtseinräumung. Nutzungsrecht oder Lizenzeinräumung ist nichts anderes, als dass wir einen gesetzlich statuierten Schutz haben
und der Privilegierte, der Inhaber der Schutzrechte, jemandem anders die Nutzung gestattet. Das ist eine Lizenz. Die normale Lizensierung ist darauf ausgerichtet, dass man das Recht an der Information, das man hat,
möglichst umfassend wirtschaftlich verwertet. Das heißt, das gibt nicht bloß ein Ausschließlichkeitsrecht, sondern das wird noch aufgesplittet in einzelne Nutzungsrechte, die dann auch einzeln durch eine Lizenz eingeräumt werden können,
also einzeln oder als Gesamtpaket, da muss man dann in die Lizenz gucken. Anders ist das bei den offenen und freien Lizenzen. Die versuchen das Ganze also sozusagen den Urzustand wiederherzustellen, da sich aber auch diese freien Lizenzen ans Recht halten müssen und erst mal nichts dagegen tun können, dass bestimmte Informationen geschützt sind, muss also eine offene oder freie Lizenz das Recht nutzen.
Das heißt, die offene oder freie Lizensierung räumt die Rechte, die jemand bekommen hat, anderen wieder weitestmöglich ein. So, was ist jetzt der tiefere Grund für Lizenzinkompatibilität?
Das Materialgüterrecht ist, bevor es die Informationsgesellschaft gab, als Profirecht konzipiert worden. Das betraf eigentlich nur professionell tätige Urhebe und die damit zusammenhängende Verwertungsindustrie.
Und das waren alles Profis und wenn die Profis nicht untereinander nicht weiter wussten, dann haben sie einen Anwalt gefragt. Erst mit der Informationsgesellschaft und dadurch, dass jede geschützte Information im Netz verbreiten kann, ist das zu einem jedermanns Problem geworden. Urheberrechte, Datenbankschutzrechte.
Und, weil das ein Profirecht war, hat man anders als im Sachenrecht, also im BGB, ist das geregelt. Im Sachenrecht hat man viele detaillierte Informationen oder hat der Gesetzgeber viele Detailregelungen getroffen. Das heißt, wenn man da nichts vereinbart hat, hat man trotzdem ganz viele braun bloß ins Gesetz gucken und sieht, wie es läuft.
Beim Urheberrecht ist das genau andersherum. Da hat der Gesetzgeber relativ wenig vorgeregelt. Sondern hat gesagt, schließt einen Lizenzvertrag, was ihr da reinschreibt, ist euch weitestgehend überlassen. Deswegen sind Lizenzverträge auch so lang, weil man muss und sollte da viel regeln.
Man handelt sich damit eine hohe Flexibilität ein. Man kann alles oder nichts regeln. Aber gleichzeitig verursacht das natürlich eine hohe Komplexität. Weil dann ist nämlich auch die eine Lizenz nicht so wie die andere.
Weil man eben im Detail alles regeln kann, wozu man lustig ist. Und von Lizenzkompatibilität spricht man, wenn die eine Lizenz mit den Bedingungen oder die Bedingungen der einen Lizenz zu den Bedingungen der anderen Lizenz passt.
Und wenn die in irgendeinem Punkt, den die Lizenzen regeln, nicht zueinander passen, wenn die eine A will und die andere sagt X, dann haben wir eine Lizenz in Kompatibilität und ein Problem. Weil dann dürfen wir die unter Umständen eben nicht miteinander kombinieren.
Und man muss bei Lizenzen auch immer darauf achten, dass es eben nicht eine Lizenz für alles gibt. Für Software braucht man eine andere Lizenz als für Kreativwerke, als für Daten. Weil im Detail kommt man irgendwann an einen Punkt, wo es auch um technische Probleme geht.
Und technische Probleme sind bei Software andere als bei Daten. Deswegen kann man auch gleich sagen, eine Lizenz, die Open Data unter eine GPL stellt,
oder wenn man Open Data unter eine GPL stellt, dann Hände weg davon. Das macht keinen Sinn, hat man nur Ärger und bringt überhaupt nichts. Weil das Thema der Lizenz nicht zum Thema der Sache der Information, die geschützt werden soll, passt.
Also Hände weg von offensichtlich ungeeigneten Lizenzen. Lizenzbedingungen müssen immer zueinander passen. Und auch bei unklaren Lizenzbedingungen versuchen, Klarheit zu finden. Entweder den Lizenzgeber fragen, was er denn gemeint hat. Und wenn man es nicht aufklären kann, ebenfalls Hände weg.
Weil, wenn sich dann hinterher ein Lizenzverstoß rausstellt, und das ist eine virale Lizenz, hat man riesige Probleme. In den viralen Lizenzen wird das Lizenzrecht unter der Einhaltung der Lizenzbedingungen eingeräumt.
Das heißt, jeder Lizenzverstoß führt automatisch zum Wegfall der Lizenz. Der Lizenzverstoß führt automatisch dazu, dass man ohne Lizenz dasteht. Das ist nur bei bestimmten Lizenzen der Fall, aber gerade bei freien Lizenzen, die haben alle diese Klausel.
Und diese viralen Lizenzen, da steht das immer drin. So, und ohne Lizenz dastehen ist immer schlecht. Dann ist man nämlich ganz einfach ein Graubkopierer, ein Pirat und ist den entsprechenden rechtlichen Folgen ausgesetzt. Was da sind? Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, Schadenersatz, Auskunftsansprüche etc.
Gucken wir uns jetzt nochmal bei den Lizenzen die einzelnen Aspekte so ein bisschen an. Was wir in jeder freien und offenen Lizenz finden, ist das Recht zum Vervielfältigen, Verbreiten und Bearbeiten.
Ich hatte am Anfang gesagt, diese Ausschließlichkeitsrechte sind nicht ein monolithisches Recht, sondern setzen sich aus einzelnen Rechten zusammen, die dann auch übergeben werden müssen. Und das ist so das Mindeste, was man in der freien Lizenz bekommen sollte.
Und das findet sich auch in der einen oder anderen Formulierung in jeder Lizenz. Bei proprietären Lizenzen müssen Sie das im Zweifel alles einzeln verhandeln. Dann müssen Sie gucken, was will ich mit den Daten, mit dem Werk machen. Und dann müssen Sie gucken, was brauche ich für Rechte dazu.
Brauche ich das Recht zur Vervielfältigung? Brauche ich das Recht zur Verbreitung? Brauche ich das Recht zur Bearbeitung? Wenn wir mit Daten arbeiten wollen, brauchen wir in der Regel immer auch das Recht zum Bearbeiten. So und das, jetzt kommen wir zum Knackpunkt.
Es gibt viele Lizenzen, der sogenannten Lizenzen mit share a like, copy left, die also einen viralen Effekt haben. Das heißt, alles, was mit Ihnen irgendwie in Berührung kommt, infiziert sich damit. Muss unter den gleichen Bedingungen weitergegeben und lizenziert werden.
Das findet man in der cc.by, share a like oder eben in unsere odbl. Und diese Änderungen gelten also nicht bloß für einen Auszug aus dem Datenbank oder so, sondern eben auch für abgeleitete Werke.
So und da kann man sich dann wieder herzlich drüber streiten. Was ist denn jetzt so ein abgeleitetes Werk? Und da kommen dann auch eben technische Aspekte mit rein. Wann habe ich mit einer abgeleiteten Datenbank zu tun? So und dann muss man bei Lizenzkompatibilitäten oder Inkompatibilitäten also immer
auch, auch nicht nur, auch prüfen, ob ich eben ausreichende Rechte habe. Also wenn ich eine Datenunternehmung Lizenz habe, die kein Copy left haben und will die in eine Copy left Lizenz packen,
dann muss ich eben gucken, habe ich die Rechte, dass die dann nur noch unter Copy left weitergegeben werden dürfen und auch ungedreht. Also muss man bei jeder, man muss sich jede Lizenz dann eben einzeln angucken und schauen, was verlangen die voneinander und können sie es gegenseitig ein oder kann die Ziellizenz sozusagen das einhalten, was die Ausgangslizenz von mir wünscht.
Dann neben dem Copy left und diesem Grundkanon haben wir auch die Namensnennung. Die Namensnennung, da könnte ich ganze Romane zu erzählen, entscheidend ist, was die Namensnennung in der konkreten Lizenz von uns will.
Meistens läuft das, weil die Lizenzen ja in der Regel so ein bisschen immer aus dem angelsächsischen Raum kommen, auf die Copyright-Angabe hinaus. Die Copyright-Angabe ist nicht identisch mit der Angabe eines Urhebers. Copyright bezeichnet den Rechteinhaber und nicht den Schöpfer.
Gut, bei Datenbanken haben wir keinen Urheber, da ist das also in der Regel der Rechteinhaber, aber wie gesagt, im Ergebnis spielt das keine Rolle. Die Lizenz sagt uns, was wir da eintragen sollen, wenn wir irgendeine Namensnennung oder ähnliches machen sollen.
Es gibt auch ganz unterschiedliche Gründe für eine Namens- oder Rechteinhabernennung. Bei Open Source ist es die Reputation und bei Open Data ist es unter Umständen oder bei den Kreativlizenzen ist es auch so ein bisschen das Dankeschön. Ich habe da mitgewirkt und hier wird mein Name genannt.
Gut, und hier gilt wieder das Gleiche. Ich muss mir genau angucken, wenn ich zwei Lizenzen habe, von der ich aus der einen Daten in den anderen Datensatz übernehmen will, gucken. Was will der eine Datensatz bezüglich Namensnennung? Nicht der Datensatz, sondern was will die eine Lizenz von mir, was will die andere?
Und da können die sich im Detail auch unglaublich unterscheiden. Die einen sagen, druck das nur auf dem Werk oder mach eine URI oder pack noch eine Lizenzangabe dazu. Das hat jetzt nichts unbedingt mit dem Namen zu tun, aber das ist dann manchmal auch in Lizenzbestimmungen einfach miteinander verknüpfelt.
Das muss man dann also alles einzeln auftröseln und gucken, was will die eine Lizenz, was will die andere Lizenz, kann ich das, was die eine Lizenz will, auch mit der anderen gewährleisten. Und dann kommt noch ein weiterer Schritt. Kann ich das auch technisch gewährleisten?
Kann ich eben sicherstellen, dass dauerhaft ein Bearbeitungsvermerk, wieder so eine Bedingung, die reinkommen kann, erhalten bleibt, dass die Namensnennung dauerhaft erhalten bleibt, dass also niemand irgendwie hingehen kann und den Namen rauslöschen? Das alles können Bedingungen sein, die Lizenzen auftröseln. Also Open Data Lizenz ist nicht Open Data Lizenz. Da kann man sich kreativ auch richtig austun.
Also entscheidend ist das, was die jeweilige Lizenz von uns will. Und wenn wir gesagt haben, Lizenz A und Lizenz B passen ja eigentlich zueinander,
müssen wir uns dann auch noch fragen, können wir das auch technisch tatsächlich so umsetzen? Das ist ein dritter Prüfungsschritt, den wir immer noch machen müssen. So und im Ergebnis haben wir dann also, nein nicht im Ergebnis, der Kreativität, ich sage das bereits, sind keine Grenzen gesetzt.
Man kann eben dann noch beifügen der Lizenz, Hinweis auf die Lizenz, Verknüpfung auf die Ursprungsstelle, wo die Daten herkommen oder das geschützte Werk oder was auch immer. Dann muss ich Bearbeitungsvermerke anbringen, also nicht bloß nennen, wer hat es bearbeitet, sondern vielleicht auch was und wie.
Gut kommerziell, nicht kommerziell, das hat jetzt nichts mehr mit Open Data zu tun, aber da ist die CC Lizenzen auch da eine Variante bieten, muss man auch da drauf achten. Und man muss auch gucken, wie sieht das mit dem Lizenzgeber aus? Wer ist denn da eigentlich Lizenzgeber?
Wird das immer von einer zentralen Institution lizenziert oder kann man unterlizenzieren? Auch das sind Fragen, die man sich stellen darf. Ja, also Lizenzen sind eine komplexe Sache und der Regelungsvielfalt keine Grenzen gesetzt.
Man kommt um eine detaillierte Prüfung der Lizenzen nicht rum, rum. So und dazu bastelt man sich dann eben entsprechend eine Matrix, im OpenStreetMap-Wiki ist das auch schon gemacht und da kann man sich dann, wenn man pingelig ist, richtig austun.
Dann kann man quasi für jede Lizenzbedingung eine Zeile machen und macht in der nächsten Spalte dann die entsprechende Bedingung aus der anderen Lizenz, vergleicht das und kann dann sagen, passt zueinander, passt nicht zueinander. Und dann guckt man in einem dritten Schritt noch, wenn man sagt,
passt zueinander, kann ich es auch tatsächlich mit der Softwareinfrastruktur, die ich habe, oder Datenbankinfrastruktur oder was auch immer, technisch tatsächlich sicherstellen. Das ist dann der dritte Punkt und wenn das alles übereinstimmt, dann haben wir eine kompatible Lizenz und wenn es nicht übereinstimmt, dann haben wir eine inkompatible Lizenz
und wir können die Datensätze oder Werke oder Software eben nicht miteinander kombinieren. Und damit bin ich schon am Ende und freue mich auf eure Fragen. Ja, vielen Dank Falk.
So, die Community hat die Fragen. Ja, ich sehe da vorne schon eine. Bitte einmal das Mikrofon durchgeben. Dankeschön. Ich hätte eine Frage und zwar bezüglich dem History-Dumpf-File von OpenStreetMap.
Ich bin gerade dabei, das in der wissenschaftlichen Arbeit zu untersuchen und dabei ist mir aufgefallen, dass es ein OpenStreetMap-License-Redaction-Bot gibt, der mir einige Knoten aus diesem History-Dumpf-File eben nicht mehr, also ich kann sie nicht mehr auslesen. Was ist da genau passiert? Das ist die Lizenzumstellung gewesen von OpenStreetMap. Früher waren die OpenStreetMap-Daten und Creative Commons, also CC BY SHARE ALIKE lizensiert
und da war so ein bisschen, also waren viele Sachen eben auch unklar, gerade weil eben damals auch diese Lizenz nicht so richtig,
das war eine Creative-Werk-Lizenz und die hat nicht so richtig auf Daten gepasst und man hatte auch Probleme mit dem Lizenzgeber, denn bei der CC BY SHARE ALIKE war es so, dass jeder Beitragende zu OpenStreetMap gleichzeitig Lizenzgeber war.
Und das hat man dann mit der Umstellung auf die ODBL abgeschafft. Bei der ODBL ist die OpenStreetMap Software Foundation Lizenzgeberin und jeder, der die Daten nutzt, schließt mit der OpenStreetMap Foundation quasi den Lizenzvertrag.
Und deswegen mussten, als die Lizenzumstellung kam, bestimmte Daten gelöscht werden, weil eben nach CC BY SHARE ALIKE jeder Lizenzgeber war. Das heißt, jeder musste zur Sicherheit, ob das wirklich nötig war, darüber kann man streiten, aber zur Sicherheit, man wollte ja ganz ganz ganz sicher gehen, dass dann hinterher keine Probleme auftreten, jeder Beitragende gefragt werden, ob er zustimmt, dass seine Daten künftig unter ODBL lizenziert werden
durch die OpenStreetMap Foundation. Und alle, die eben nicht mehr im Projekt waren, nicht mehr erreichbar waren, deren Daten sind dann irgendwann gelöscht worden.
Und deswegen gibt es da so einen Schnitt, wo man dann eben nicht weiter in der Historie zurückkommt. Weitere Fragen? Weil ja die Frage immer wieder auftaucht. Es gibt ja inzwischen freie Geodaten, die von den Ländern bereitgestellt werden.
Zum Beispiel Thüringen hat ja seit dem 1.1.2017 seine Geodaten kostenlos zur Verfügung gestellt. Fass mal oben an das Mikrofon. Thüringen hat ja seine Geodaten kostenlos jetzt zur Verfügung gestellt, aber trotzdem dürfen wir als OpenStreetMap die Daten nicht verwenden,
weil wir Thüringen als Rechteinhaber namentlich nennen müssen. Kannst du das vielleicht nochmal erklären, wo das Problem da genau ist? Und hast du eine Idee, wie man dieses Dilemma auflösen kann? Kannst du unter welche Lizenz lizenziert Thüringen?
Die benutzen diese von der GDI, also mit dieser Namensnennung. Datendizenz Deutschland Namensnennung? Ja. Ok. Das Namensnennungsproblem ist, ich habe jetzt die Lizenz Datendizenz Deutschland nicht
genau im Kopf, was die für Anforderungen an die Namensnennung haben, wie die also konkret verknüpft werden muss mit den Daten. Aber das Problem ist bei uns, wo sollen wir das hinschreiben, dass diese Daten von irgendeinem Amt kommen?
Weil wenn wir das im Wiki schreiben, ist es nicht mit den Daten verknüpft. Steht ja losgelöst davon, wenn da irgendwo steht mit besten Dank an das Land Thüringen etc. Aber wenn wir das direkt bei einem Import an die importierten Daten schreiben, kann es jeder löschen.
Dann ist also die Dauerhaftigkeit nicht gewährt, wobei es da noch ein paar eigene Probleme gibt bei der Datendizenz Deutschland, weil anders als die Creative Commons Lizenz die Datendizenz Deutschland eben sagt, ihr müsst ihren Namen nennen.
Aber diesen viralen Effekt, dass der dauerhaft erhalten bleiben soll, dazu äußert sie sich nicht. So, und jetzt steht man ratlos da. Man kann jetzt sagen, wir riskieren das, oder man kann sagen, und das sollte man dann machen, wenn es nicht klar ist. Wir lassen das mal lieber, wir wollen uns nicht streiten.
Einzige Lösungsmöglichkeit, es gibt immer die Möglichkeit, doppelt zu lizensieren. Wenn jemand Eigentümer ist und niemand der Daten ist und niemand anders fragen muss, kann man ihn also fragen und sagen, die Datendizenz Deutschland, die passt bei uns nicht, wir haben da Probleme.
Bist du bereit, die auch unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen, zum Beispiel ODBL oder Public Domain Lizenz, oder eine Stufe vorher, man kann fragen, reichte das mit der Namensnennung? Das Problem ist, dass sich niemand in der Behörde wahrscheinlich den Hut aufsetzen wird und sagen, ja, wenn ihr das irgendwo ins Wiki schreibt, ist das okay für uns.
Also das scheitert eher auf der faktischen Ebene, nicht so sehr auf der rechtlichen. Das ist eher das Problem, dass die alle froh sind, sie haben jetzt Open Data und eine Lizenz, und jetzt kommt da wieder jemand und will irgendwas anderes. Das macht ihnen keinen Spaß. Eine Frage noch mit der Bitte um eine ganz kurze Antwort, weil wir aus der Zeit laufen.
Nur eine Verständnisfrage von meiner Seite, warum stellt die Ergebnismenge von Google, auch in der Bildersuche beispielsweise, keine Lizenzverletzung da, oder traut sich nur keiner? Das ist jetzt eher eine urheberrechtliche Frage, weil Bild- oder Leistungsschutzrechtliche Frage,
da sind wir jetzt von den Daten so ein bisschen weg, aber da wird mit einer faktischen Einwilligung argumentiert. Man sagt also, jeder, der eine Webseite betreibt, gibt damit faktisch eine Einwilligung,
dass dieses Bild auch im Netz übertragen und auf anderen Bildschirmen dargestellt wird. Die Details sind bei der Google-Suche, gerade bei der neu freigeschalteten, aber hochstrittig. Gerade die Rechteverwerter und Rechteinhaber, wie Fotografen und so, laufen gegen diese neue Google-Suche sturm,
weil eben die komplette Auflösung übernommen wird. Muss man sehen, wie sich das in der Rechtsprechung dann entwickelt und ob die eben sagen, ne, das ist zu viel des Guten, was Google macht, weil die Rechteinhaber sollen ja auch noch Geld damit verdienen. So war das nicht gedacht. Ist aber offen.