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Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken

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Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
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6
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Computer animationLecture/Conference
Computer animation
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Lecture/Conference
Lecture/Conference
Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
Auch schon im Vorjahr die Ehre gegeben hat, ganz herzlich begrüßen, Frau Kollegin Beger wird uns die Perspektive der Wissenschaftlichen Bibliotheken in einer
Situation, die auch nicht wirklich einfach war im letzten Jahr, hier präsentieren. Ich danke auch Ihnen ganz ganz herzlich dafür, dass Sie hier herkommen, jetzt auch schon zum zweiten Mal, wie wohl bei Ihnen vermutlich die Einschränkung in Bezug auf das Publikum nicht so sehr trifft, wie bei Herrn Staats. Bitteschön.
Ganz herzlichen Dank für die Einladung auch zum wiederholten Mal. Wie meine
Vorredner habe auch ich überlegt, wie ich beginne, weil Murmeltiertag eigentlich angesagt ist und ich wollte auch erst ein Murmeltier zur Belustigung finden oder zur Einstimmung, da aber jeder, der den
Begriff Murmeltier sagt, das ist schön, weil es etwas negativer aussieht, wenn man sagt, auch schon wieder Murmeltiertag, habe ich mich an Loiou gehalten. Loiou ist ja überhaupt der Mensch, der uns unser ganzes Leben, so wie wir Menschen ticken, derart wunderbar analysiert
hat und wir können mit einem Schmunzeln immer unsere Fehler sehen und dann vielleicht auch korrigieren. Deshalb eigentlich würde ich noch, jeder kennt glaube ich diese Abbildung und ich würde ganz gerne runterschreiben, die Einzelerhebung und Vergütung bleibt drin und wer davon nun HRK oder KMK in der Badewanne ist,
das bleibt Ihnen überlassen in der Fantasie. Es ist in der Tat eine unendliche Geschichte, meine Vorredner haben schon begonnen, aber man muss sich das wirklich, wenn man auch noch einmal bewerten möchte, ganz zum Schluss, was ist angemessen, was ist verhältnismäßig, sind bestimmte Beweise, Forderungen schon längst
einmal erbracht worden, muss man zurück in das Jahr 2003. Also wenn man 14 Jahre um eine Norm kämpft, um die Auslegung, um die Anwendung, um Einvernehmen, dann glaube ich kann man von einer unendlichen Geschichte sprechen und man muss vor allem eben auch mal den Mut haben und einen Schlussstrich ziehen und sagen,
das sind die Ergebnisse, die wir jetzt erreicht haben und wie gehen wir damit um, das heißt, welche Lösung können wir nun mehr dann auch finden. Ganz kurz 2003 gegen den erheblichen Protest, das wurde schon ausgeführt bei der Eröffnung der
Verlegerseite, ist der Paragraph 52a ins Gesetz gekommen, Grundlage ist die EU-Richtlinie, die diese Anwendung legitimiert. Man befürchtete und hat das auch sehr detailliert vorgetragen von Verlegerseite, dass man damit den Primärmarkt
schädigt und das hat auch dazu geführt, dass die Norm im Entwurfstadium immer wieder verändert wurde, immer enger gefasst wurde, sodass man diesen Bedürfnissen versuchte nachzukommen und vor allem auch die Befürchtung schon einmal zu minimieren. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber, auch darauf
wurde hingewiesen, etwas getan, das bisher überhaupt in Schranken noch nie Anwendung fand, man hat eine Norm befristet, um wirklich zu prüfen, sind die Befürchtungen durchaus so ernst zu nehmen, dass wir nochmal korrigieren müssen, dass wir vielleicht auch diese Schranke für Lehre und Wissenschaft hier wieder aus dem Gesetz nehmen. Also erste
Befristung 2003, die Norm trat in Kraft und zugleich wurde eine erste repräsentative Erhebung durch die Länder vertreten durch die KMK durchgeführt, um überhaupt zu sehen, welchen Nutzungsumfang haben wir. Der war natürlich 2003 noch relativ gering. 2004 saßen aber
schon alle Verwertungsgesellschaften mit Vertretern der KMK am Verhandlungstisch und wir haben sehr einvernehmlich einen ersten Entwurf eines Gesamtvertrages diskutiert und da auch die ersten Definitionen der
unbestimmten Rechtsbegriffe, kleine Teile, Teile und so weiter gefunden. Sie wissen, fünf Minuten eines Films kommt in einem kleinen Teil gleich und all diese Dinge. Es saß mit die VG Wort am Tisch und danach geht es, dass die Verwertungsgesellschaften in ihre Gremien gehen, genauso wie die KMK in ihre
Gremien passieren muss und wir erhielten zu unserem bedauernden Signal, dass die VG Wort in ihrem Verwaltungsrat keine Zustimmung für die pauschale Vergütung erhalten hat, sondern dass man darauf bestehen möchte, dass was heute immer noch Gegenstand ist, eben eine nutzungsbezogene Meldung
und Vergütung, dass das der einheilige Wunsch der VG Wort war. Man wartete dann noch eine ganze Weile, versuchte sich zu überzeugen, aber 2007 haben wir dann, das heißt die Länder dann mit anderen Verwertungsgesellschaften, genau diesen Gesamtvertrag geschlossen und er hat bis heute Geltung. Das heißt, die Tandeme hat sich
natürlich erhöht, aber nur deshalb, weil wir alle vier Jahre repräsentative Erhebungen machen. Da wird man immer perfekter, um zu wissen, was ist tatsächlich repräsentativ. Und deshalb bitte auch hier ganz zwischendurch, grätsch ich mal rein, egal wie jetzt die Grundsatzvereinbarung aussehen wird. Es geht
um Textwerke. Stellen Sie bitte Ihre Lernmanagementsysteme nicht ab, denn wir haben inzwischen ein sehr erhebliches Aufkommen an Dokumenten, die eben den anderen Werkarten zuzuordnen sind. Und da haben wir einen bestehenden Gesamtvertrag mit einer Pauschalvergütung. Und diese wird ermittelt durch, über eine repräsentative Erhebung. Es musste dann noch, das hat
Herr Staats gesagt, die Schiedsstelle angerufen werden. Das ist der ganz übliche Lauf. Bei Urheberrechtsstreitigkeiten geht man nicht gleich zum ordentlichen Gericht. Wir kennen das wunderbar und da geht man auch sehr freundlich hin, weil es, auch das möchte ich noch mal betonen, überhaupt nichts ehrenrühriges
ist, unterschiedliche Rechtsauffassungen zu haben. Wenn man sich nicht einig wird, muss man die Gerichte eben anrufen und darauf vertrauen, dass die Argumente dort gehört werden. Die 2011 hat dann die nächste repräsentative Nutzung statt und diese wurde gemeinsam mit dem BMJ
durchgeführt. Denn es ging jetzt langsam in Richtung, soll er entfristet werden oder soll sie entfristet werden, die Norm, da wir nunmehr dann schon die dritte Fristverlängerung hatten. Und es ist bis dahin kein Beweis aufgetreten, dass die Befürchtungen auch wirklich eingetreten sind. Das
heißt, dass der Primärmarkt geschrumpft wäre, dass man sich gegenseitig behindert und dass, wie gesagt, das, was eben auch zu ganz bestimmten Einschränkungen geführt hat, eben für die Verlage hinderlich war. Entschuldigung bitte, ich bin etwas erkältet. 2013 hatten wir dann, auch
das wurde erwähnt, den BGH erreicht und die BGH-Entscheidung hat die Einzelerfassung und Einzelvergütung erst einmal für Textwerke, denn nur darum ging es ja, für rechtmäßig und vor allem für zumutbar erachtet. Und sie hat, was auch Herr Staat gerade noch einmal und auch alle
Vorredner ausgeführt haben, auch eine gewisse Option ausgesprochen. Das heißt, die Verhältnismäßigkeit, die aber in der Praxis erst mal bewiesen werden muss. Das OLG, also der BGH hat nicht abschließend entschieden, sondern er hat im Grunde genommen seine Entscheidungsgründe an das OLG
zurückverwiesen, mit der Aufforderung, einen Rahmenvertrag zu schreiben. Da das BGH-Uteil so detailliert war, bis hin zu Definition kann man sich das Geld sparen, jedenfalls haben das die Verhandlungspartner alle so gesehen. Ich gucke nochmal zu Herrn Staat, weil wir gesagt
haben, wir müssen ja nun nicht das OLG bemühen und vor allem bezahlen. Das ist etwas abschreibt, was wir selber abschreiben können. Und so kam es, dass die Kultusministerkonferenz mit der VG Warp sich das BGH-Uteil angesehen hat, hat den Antrag gestellt, das Verfahren einmal auszusetzen. Also es ist nicht beendet, aber ausgesetzt und
dass man sich selber bemüht, jetzt das abzuschreiben, was in einer Entscheidung des BGH definiert wurde. Sie alle wissen, dass dies dazu führte, dass 2014 die § 52a entfristet wurde, also dauerhaft gilt, dass man gemeinsam dann VG Warp und
Länder mit der Universität Osnabrück dieses Pilotprojekt auf die Beine gestellt hat. Also man hat sich wirklich gemeinsam sehr viel Mühe gegeben, das mit Leben zu erfüllen, was der BGH einem aufgegeben hat. Und ich glaube, wir alle sind der Uni Osnabrück zu großen Dank verpflichtet,
weil das eine sehr gute, sehr kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit war. Man hat sich da sehr um Objektivität auch bemüht und vor allem Verfahren workflows zu entwickeln, die alle anderen nachnutzen können. Dennoch dieses Pilotprojekt hat ganz klar dazu geführt,
das hat Herr Kaden sehr ausführlich dargestellt, dass ein Riesenaufwand gerade auf Lehren und Studenten zukam. Jetzt mag es sein, dass die eine oder andere sagt, das ist immer subjektiv, was man als großen Aufwand findet, empfindet. Aber es ist in der Tat so, wenn Sie kein Jurist sind, werden Sie ganz einfach
das nicht verstehen. Sie fühlen sich behindert, wenn Sie sich bestimmte Dinge erst aneignen müssen, um ein Dokument und zwar ja auch nicht vollständig, sondern einen kleinen Teil eines Dokumentes, ihren Studenten zugänglich zu machen. Man muss sich das immer wieder vergegenwärtigen. Wie läuft Lehre? Jeder, der lehrt,
weiß, dass er irgendwo auf einer Dienstreise in einem Tagungsband, der ausliegt, etwas findet, weiß ich nicht, legt es auf eine Kopie rein, nämlich den Tagungsband mit. Sie finden etwas in einer Fachzeitschrift. Sie reißen die Seite raus und da gehen Sie zu Ihrem Assistenten und sagen, scan das mal ein
und stell das ein. Also das sind jetzt natürlich sehr gegriffene, extreme Beispiele. Aber Sie müssten dann erst mal sagen, oh, hatte der Tagungsband eigentlich eine ISBN? Du, pass mal auf, guck doch mal nach. Das wird schon so sein. Und dann fängt jemand an zu recherchieren nach einer ISBN oder aber es ist nicht mehr
ganz zu lesen, woraus dieser Zeitschriftenartikel war. All diese Dinge führen dann plötzlich dazu, dass etwas aufwendig wird. Und man muss immer wieder schauen, dass es hier nicht um komplette Bücher geht. Es geht nicht darum, dass ich eine Aufführung mitfilme und zeitgleich irgendwo nochmal wiedergebe,
sondern es geht immer um kleine Teile und um eine Schnelligkeit, um Wissen zu vermitteln und zwar in einem geschlossenen Kreis. Es geht nicht darum, etwas marktüblich anzubieten. Also das bitte ich immer wieder zu beachten, auch wenn man die Verhältnismäßigkeit der Mittel nachher bewerten muss.
Also es war ganz klar, dass das Pilotprojekt uns ein paar Aufgaben mit auf den Weg gegeben hat. Und das hat auch die VG Worter erkannt und hatte mit ihrem Verwaltungsrat dann noch einmal beraten, ob es möglich ist, dass man das wirklich nur das detaillierte Mähen auf Bücher, also ISBN minimiert.
Und das war ja dann auch der Fall und wurde gerade Entschuldigung vorgestellt. Jetzt bin ich schon weiter. Deshalb haben 2016 auf dieser Grundlage der BGH-Entscheidung aller Beratungen mit der Osnabrücker Uni wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, weil wir uns ansonsten
hätten entscheiden müssen, den Prozess wieder aufzusetzen. Aber erst mal hätte man das ORG, also das BGH-Urteil erfüllen müssen zum ORG zurück. Dann hätte man dagegen wieder vorgehen müssen. Es wäre ein sehr langer Weg. Und ich glaube, irgendwann hätte es gar keine Intranetz mehr gegeben und vielleicht sogar auch gar keine elektronischen Verlagsproduktion.
Das war jetzt einfach nur gemein, was ich gesagt habe. 2016 wurde somit der Rahmenvertrag geschlossen und die Fortgeltung der wurde der Rahmenvertrag geschlossen. Sie kennen die Geschichte, dass das erste Mal, glaube ich, in der Geschichte
sich alle Landeshochschulkonferenzen und das, ja, der gestützt auf die Präsidien der Hochschulen in Deutschland zusammen verständigt haben. Das machen wir nicht mit. Das ist uns zu kompliziert. Das geben wir zurück. Das ist eigentlich ein Zurückgeben, nicht zu sagen, liebe Länder,
was habt ihr da gemacht, sondern bitte denkt noch einmal nach. Weil das wirklich ein politisches Zeichen war und ich glaube, alle Seiten etwas wachgerüttelt hat, auch wenn man vorher in solchen Tagungen wie hier immer wieder versucht, wach zu rütteln, war es diesmal ein ganz klassisches Signal zur Handlung.
Und deswegen fand ich es wunderbar, dass sich so viele Hochschulenrektorenkonferenz KMK und VG Wort darauf verständigt haben. Nein, also am 1.1.2017 die Textwerke vollständig rauszunehmen. Ja, das ist die Konsequenz. Ohne Rahmenvertrag kann ich das nicht tun
oder ohne Lizenzierung über die VG Wort. Demzufolge war es der logische Schritt, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, das dann als Herausnahme zu betrachten, dass man gesagt hat, das darf nicht passieren. Es gibt noch mal
eine Verlängerung und dass man da erst mal auf die Pauschale wieder zurückgreift, ist völlig klar. Man muss Zeit gewinnen. Das Datum 30.9.2017 finde ich nicht nur sportlich, ich finde es gefährlich und möchte Ihnen auch noch mal sagen, warum ich es gefährlich finde, denn ich verweise, dass dann Anfang Januar 2017 ja der Referentenentwurf,
der noch nicht öffentlich ist, also eine inoffizielle Veröffentlichung stattgefunden hat, aber immerhin doch vom zuständigen Referatum vom Ministerium nunmehr sich in der Abstimmung befindet, auch mit den anderen Ministerien, also das Ministerium Gesundheit und Verbraucherschutz. Die haben das schon
und auch andere, also auch das Wissenschaftsministerium. Das heißt, wir sind gut gehalten, uns diesen Referentenentwurf genau anzugucken und zu sagen, sind die Forderungen so, dass wirklich die Wissenschaft und die Lehre damit leben kann? Ist es konform oder ist es Wunschdenken
mit EU-Recht, also auch diese Dinge? Und was können wir sozusagen hier einbringen, um ganz klar, wenn die interessierten Kreise, das ist ja der nächste Schritt, wenn es öffentlich wird, dann wird man aufgerufen und dann sollte gerade auch der Hochschulbereich hier eine einmütige Stellungnahme abgeben können.
Also wie Sie sehen, 14 Jahre ist vergangen, wir haben nichts, was einvernehmlich ist, außer eine Grundsatzentscheidung, dass man es nochmal probiert. Das, was wir 2003 schon mal hatten auf unserem Täfelchen, auf unserer To-Do-Liste, steht wieder drauf.
Jetzt muss ich auch leider sagen, dass ich Juristin bin und dass ich immer aufpassen muss. Und ich liebe zum Beispiel Musterprozesse. Ich finde das ganz toll, dass man sich auch juristisch auseinandersetzen kann. Also das ist einfach spannend. Für Sie ist es lehmend. Und aus diesem Grunde sollte man ganz sachlich davon ausgehen und sagen,
auf was muss ich achten, wenn ich mir eine Meinung bilde? Und zwar es gibt relevante Dokumente, Sachverhalte, die insgesamt ein Spannungsfeld herausbringen. Und zwar das ist erst mal das BGH-Urteil, das haben wir. Wir haben Fakten, und zwar sachliche Fakten, belegbare aus dem Osnabrücker Pilotprojekt.
Wir haben eine ganz klare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die auch, wenn das Urteil des BGH sagt, ja, der Aufwand kann ruhig etwas höher sein, wenn es um die Schutzinteressen des Urhebers geht, darf dennoch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel nicht verletzt werden. Also da muss auf jeden Fall Beachtung finden.
Wir haben die Pflicht zum Abschluss eines Rahmenvertrages, wenn wir wirklich § 52a noch gilt, auch wirklich für Textwerke anwenden wollen. Wir haben jetzt eine Grundsatzvereinbarung. Wir haben einen Referentenentwurf. Und ich würde nicht BGH heißen, wenn ich nicht zum Schluss eine Empfehlung aussprechen würde.
Also auch dieses dieser Poet ist mir schon geklaut worden. Stellen Sie sich vor, es gibt einen Rahmenvertrag und niemand tritt bei. Ich weiß schon nicht mehr, wer das von meinen Vorrednern war, aber genau das ist eingetreten. Und deshalb haben wir jetzt diese Grundsatzvereinbarung, die im Grunde genommen das Status quo abbildet.
Was ist das Wesentliche oder was sind die wesentlichen Inhalte und zwar einmal die Fortgeltung der Pauschalvergütung? Also jeder Vorwurf, es wird nichts bezahlt. Das kann man erst mal vergessen. Es wird bezahlt bis zum 30. 9. Auf jeden Fall und zwar pauschal. Es gibt den Bestandteil, dass man einen Rahmenvertrag unter Berücksichtigung
des BGH und falls neu verhandeln möchte. Die Zeitplanung hat Staat schon vorgestellt und es gibt intern in dieser Gruppe die Überlegungen, also die ersten Anfragen, wie man dazu stehen würde im wissenschaftlichen Bibliothekswesen sind schon erfolgt, ob man nicht diese ganze
Administration, das war in 50 A, einfach den Hochschul Bibliotheken überträgt. So deshalb, wenn ich hier als Bibliotheksvertreter bin, dann können Sie sich vorstellen, dass dieser Kreis sich ganz schnell schließt, dass man angerufen wird. Und das heißt, sage mal, was hältst du denn davon? Ich bin gerade in die Knie gegangen.
Mein Ministerium hat mich angerufen. Mein Präsident hat mich angerufen. Wie soll ich mich dazu verhalten? Also ganz versachlich. Deshalb bitte nehmen Sie meine Meinung dazu zur Kenntnis. Es hat einen Vorteil, wenn die Bibliotheken diese Arbeit übernehmen, weil wir haben einen ganz kompletten, sicheren Umgang
mit bibliografischen Daten. Wir wissen sofort, was eine ISBN ist. Wir wissen auch, wo wir sie finden. Und wir können auch immer sagen, ob das ein Buch ist, ob das eine Zeitschrift ist oder ob das ein lose Blattwerk ist. Wir kennen die Lizenzverträge, weil wir sie selber abgeschlossen haben. Das heißt, wir werden höchstwahrscheinlich eine ganz schnelle
Möglichkeit finden, dieses abzugleichen. Also das, was da gewünscht ist und ob dazu ein Lizenzvertrag besteht und ob zu welchen Konditionen und ob da zum Beispiel gleichzeitig Wiedergabe in die Lernmanagementsysteme enthalten ist. Jetzt kommt der Nachteil
oder die Nachteile, und die sind nicht von der Hand zu weisen. Ich kann zusammenfassen und kann sagen, das, was die Osnabrücker bewiesen haben, das lösen wir damit nicht die Belastung, sondern die verlagern wir. Das Einzige ist, dass der Bibliothek eben nicht dasteht und sagt, oh, ich soll eine Maske ausfüllen.
Wo ist eigentlich die Maske? Und wo ist eigentlich der Titel? Und was ist eigentlich das? Aber alle Prüfmechanismen, das heißt also, wie ist es überhaupt Lizenziert? Habe ich das in meinem Katalog? Ich muss es ja gar nicht in meinem Katalog haben. Ich bekomme jetzt eine Bestellung. Und wenn man dafür verantwortlich ist,
muss ich den ganzen Workflow natürlich betreiben. Ansonsten kann ich ja überhaupt keine Kontrolle ausüben und kann nicht für die Rechtenmäßigkeit stehen. Das heißt, wir brauchen ein Workflow, wo der Professor der Student, der Lehrende an die Bibliothek herantritt, eine Bestellung aufgibt. Man prüft,
habe ich das schon? Habe ich das nicht? Muss ich das beschaffen? Denn auch das spielt dann eine Rolle. Ich muss den Scan vorstellen. Ich muss es in die Lernmanagement-Systeme einstellen. Ich muss sehen, sind die autorisiert? Ich muss es freischalten. Ich muss die Meldung an die VG Wort. Ich muss die Rechnungsbearbeitung machen.
Und natürlich muss man dafür nach wie vor Sorge tragen, dass alle Lehrenden Bescheid wissen, wer es macht. Ansonsten habe ich ja noch einen schlimmeren Wildwuchs. Und im Hinterkopf haben Sie bitte immer die Freiheit der Wissenschaft und Lehre, wo ein Professor sagt, das geht Sie gar nichts an, was ich da auch noch eingestellt habe. Das heißt also, die Hochschulen
selber kommen nicht darum herum, all diese Leistung zu erbringen, die notwendig sind, damit die ganze Universität sich dann danach verhält und die Bibliothek in die Lage versetzt, diese Aufgabe auch wirklich gewissenhaft wahrzunehmen. Und um sie gewissenhaft wahrzunehmen,
brauchen auch wir Ressourcen. Deshalb darf ich ganz kurz zu den Ressourcen gehen und vor allem zu einer Kostennutzenanalyse. Zum Teil wurden die Fakten hier schon erwähnt, weil wir das Osnabrücker Pilotprojekt haben. Und jetzt kam man natürlich bei dem Osnabrücker Pilotprojekt in die Bibliotheken nicht beteiligt gewesen.
Das heißt, man kann dieses bibliothekarische Know-how noch einmal rausrechnen. Man kann sagen, dass sich daraus schneller eine Routine entwickelt bei so einem Workflow, sodass man dann vielleicht zu einer oder sollte man auf jeden Fall zu einer geringeren Summe der Aufwände kommen. Aber kommen wir erst einmal überhaupt, worüber wir reden und zwar die Ergebnisse
der repräsentativen Umfrage, die 2007 dem BMJ auch vorgelegt wurden. Das waren 75 Prozent aller Nutzung in vielen auf Text. Das war schon überzeugend. Und auf dieser Grundlage wurde letztendlich dann auch berechnet, welche Tandem würde
man pauschal auszahlen müssen. 2011 die Erhebung, die hat ergeben, dass nur noch 57 Prozent textgebundene Werke waren. Und 2015, also eine relativ junge Auswertung, hat ergeben, dass nur noch 22 Prozent aller Anwendung im Lernmanagementsystem
textgebunden sind. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass eine Pauschalvergütung, die wir gegenwärtig zahlen von 2,2 Millionen im Jahr eine Einzelvergütung unterliegt, dann können wir diese Summe überhaupt nicht mehr erreichen, der Pauschalsumme, sondern wir würden auf jeden Fall,
ich habe es jetzt nicht direkt ausgerechnet, aber ich schätze, dass wir zwischen 600 und 700.000 Euro uns jährlich bewegen. Das, was dann an Tandem, Einzelvergütung, an die VG Warp zur Ausschüttung wohlgemerkt, dazu stehe ich auch an Urheber und Verleger durchaus erfolgen kann. Es ist auf jeden Fall unter einer Million.
Man könnte es auch umdrehen und könnte sagen, waren vorher alle anderen Verwertungsgesellschaften mit 25 Prozent zu beginnen, also 2007 beteiligt und haben damals eine Tandeme von 450.000 Euro bekommen und nehmen wir das BGH-Urteil, dass es da ja Gebührensätze,
also Berechnungsgrundlagen gibt, dann könnte man sagen, ja, das kann ich ein bisschen erhöhen um ein Drittel und dann liege ich eben bei meinen Geschätzen 6 bis 700.000 Euro. Das sollte man auch immer überlegen, ob dieser ganze Aufwand sich lohnt, denn das spielt auch mit bei der Verhältnismäßigkeit. Und wenn ich jetzt noch einmal
die Berechnung von Herrn Kaden bei Ihnen im Gedächtnis aufrufe und sage, dass rund 40.000 in Osnabrück aufgebracht werden, um 5.000 Euro Tandem zu zahlen und ich davon ausgehe, dass eine Bibliothek das tut, dann werde ich sagen, ich brauche dafür aber mindestens eine Person.
Das heißt, ich nehme noch nicht einmal, was ich brauche an Flyern, an Fortbildungsaktivitäten und so weiter, sondern ich nehme eine Person, die da sitzt und im Grunde genommen diesen Workflow betreut, vorausgesetzt, es funktioniert alles wunderbar und alle Professoren sind von anderer Stelle belehrt worden.
Dann komme ich auf 20.000. Ich finde das immer noch unverhältnismäßig. 20.000 Euro, die uns fehlen, um elektronische Verlagsangebote erwerben zu können. Denn wo soll das Geld herkommen? Ich bin jetzt über 20 Jahre im Geschäft und ich kann Ihnen sagen, wir haben viele neue Aufgaben in Bibliotheken wahrgenommen.
Das elektronische Pflichtexemplar, der Kopienversand. Also viele werden uns sagen können, was wir alles aufbauen. Bitte heben Sie doch alle, die aus den Bibliotheken kommen, mal die Hand und sagen Sie mir, wann haben Sie dafür zusätzliches Personal bekommen?
Keiner. Ich hoffe, es sind Bibliothekare hier. Gut. Und da hört es irgendwann auf. Das heißt, Bibliotheken beginnen inzwischen auch damit zu rechnen und zu sagen, wir müssen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hervornehmen. Und so sehr ich es gut
finden würde, weil ich den Berufsstand der Bibliothekare schätze und ich glaube, auch Herr Staats- und auch die anderen Verwertungsgesellschaften mehr das bestätigen. Mit Bibliotheken arbeitet man eigentlich gut zusammen. Weil wir wissen, wovon die Rede ist. Wir sind ziemlich geschult im Urheberrecht. Wir geben uns da große Mühe. Wir haben eine
Dienstleistungsorientierung. Von daher ja. Aber irgendwann hört es auf. Denn auch diese Tandemen, die kommen nicht von irgendwoher, wenn die nicht pauschal durch die Länder entrichtet werden, sondern die Hochschule Schuldner ist und die Bibliothek diese Dienstleistung erbringt. Dann werden aus den 20.000
Aufwand, die ich an der Bibliothek habe, 25.000, weil ich die Tandemen auch noch abführe. Und zwar aus dem Erwerbungsetat. Und deshalb warne ich davor, eine einfache Rechnung zu tun und zu sagen, ich verlage das mal schnell, weil die sind zuverlässig und die können das ganz gut.
Wenn, dann muss die HRK und damit auch die Länder, ihre Hochschulen in die Lage versetzen, diese Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Nur dann können wir auch darüber sprechen, ob Bibliotheken hier miteinsteigen. Wir haben schon erwähnt,
dass es einen Referentenentwurf gibt. Und der ist schon so schön vorgestellt worden, da kann ich darauf verzichten. Die Frage ist ja, es gibt ja schon vom Börsenverein die erste Stellungnahme. Soviel wie ich weiß, es hat das Urheberrechtsbündnis eine Stellungnahme schon abgegeben. Ich weiß, dass der
Deutsche Bibliotheksverband in Kürze dazu einer abgeben wird. Wir geben alle Stellungnahmen ab auf einen Referentenentwurf, der noch gar nicht offiziell ist. Das glaube ich gab es noch nie. Früher hat man immer nur Wünsche formuliert, aber noch keine Stellung bezogen. Es wird in der Tat sicherlich nicht
bei all diesen Formulierungen bleiben, so wie der Referentenentwurf sie jetzt vorsieht. Ganz zu Anfang, wer war das, hat gesagt, Strukturgesetz. Ein Gesetz ist noch nie so rausgekommen aus dem Parlament, wie es reingegangen ist. Aber ich glaube, dass wir im Bundesministerium für Justiz
und Verbraucherschutz so gute Fachleute haben, dass sie nicht einfach mal aus dem Bauch irgendeinen Referentenentwurf niedergeschrieben haben. Sie haben sich das sehr gut überlegt. Wir haben Einschläge BGH-Urteile, Pern-Unihagen sei hier noch erwähnt. Dann natürlich hier zu 52a.
Wir haben erste Tendenzen auch aus dem EUGH. Wir haben bestimmte Untersuchungen. Wir haben die Richtlinie. All diese Dinge, die Drei-Stufen-Test, alles, was hier im Vorfeld schon erwähnt wurde, das kennt das BMJ sehr gut.
Es würde mich sehr wundern, wenn dort Juristen arbeiten, die sagen, haben wir noch nie gehört, beachte ich auch nicht. Sondern sie haben sich schon all diese Dinge gut überlegt und bedacht, wenn sie jetzt eine Formulierung vorschlagen. Dass diese Formulierung zukunftsweisend ist, finde ich gut.
Ja, kann man begrüßen, wir werden das eine oder andere sicherlich noch einmal begründen und verteidigen müssen. Wenn Sie aber wollen, dass daraus auch tatsächlich ein innovatives Gesetz wird und ich lasse die Kritik an einzelnen Punkten jetzt mal weg,
dann ergibt sich, dass wir ein Riesenproblem haben, wenn wir uns nunmehr HRK, KMK und VG-Vort zum 30.9. auf einen Kompromiss einigen. Weil Sie mit diesem Kompromiss
ganz klar ein Prioritäts schaffen. Das geht doch besser, als dass die Hochschulen am Tisch sitzen, die Länder und die berufene Verwertungsgesellschaft geht ja gar nicht. Das ist der politische Wille schlechthin, die man dokumentiert. Wenn Sie sagen, ach, machen wir ruhig Einzelerfassung.
Ach, geben wir ruhig den Bibliotheken. Ja, dann kaufen die ein bisschen weniger, ist ja sowieso nicht so. Oder später werden wir denen schon mal noch eine Stelle bezahlen. All das, wenn das zum 30.9. passiert, dann können Sie den Referentenentwurf auch gleich vergessen.
Dann können Sie die Dinge, die Sie in diese Vereinbarung schreiben, auch gleichzeitig in die Begründung zum Gesetz schreiben. Das heißt, wenn die Option des BGH eingreifen soll, dann muss man sich die Option heißt, also dass die Tragfähigkeit von Einzelerfassung und
Einzelvergütung nachgewiesen werden muss, dass sie wie ein Prüfauftrag im Urteil steht. Das schreibt ja ein Richter da nicht ohne Grund hinein. Dann müssen Sie dem Beweis antreten, dass es wirklich eben unverhältnismäßig ist. Es kann geboten sein, ohne Frage.
Wir sind doch alle dafür, dass Urheber möglichst punktgenau etwas bekommen. Wenn aber die Mittel dafür unverhältnismäßig sind, dann muss man sich fragen, ob es eine Alternative gibt. Und die gibt es. Und seit 2007 gibt es einen Gesamtvertrag mit allen anderen
Verwertungsgesellschaften. Da ist die Filmindustrie mit vertreten. Da ist die Musikindustrie vertreten. Das sind keine keine Branchen, die einfach zu umwerben sind. Wenn die sagen, wir können damit leben und die inzwischen mehr als 70 Prozent der Anwendung ausmachen,
dann müssen wir uns doch mal fragen, worin besteht jetzt das Besondere eines Urhebers, der ein Buch geschrieben hat? Denn eigentlich haben sie es bemerkt, es geht ja nur noch um ISBN, wenn es ein Buch ist. Also das müssen wir herausarbeiten,
warum das so besonders ist, dass sich ein unverhältnismäßigen Aufwand betreiben muss. Und wir müssen das ganz objektiv tun. Bitte lassen Sie das Argumente, ich finde das doof oder die haben das nicht verstanden. So kommt man nicht weiter in Verhandlungen.
In Verhandlungen kommt man nur weiter, wenn man seinen Gegenüber ernst nimmt. Wenn man das, was die vortragen, auch wirklich versucht zu verstehen und dann mit objektiven Mitteln zu bewerten und zu widerlegen, dann kann man auch den anderen überzeugen. Und wenn man ihn wirklich nicht überzeugen kann, dann muss man den Mut haben,
wie wir es alle hatten als der Prozess 2007 begangen, dass man sagt, wir wären uns nicht einig. Na und? Dann müssen wir die Gerichte anrufen und dann müssen wir eben doch das ein zweites Mal tun und sollten eben keine Kompromisse für 22 Prozent der Nutzung, wovon, das habe ich jetzt nicht ausgerechnet,
ja pro Mille Bücher sind. Es geht ja nur noch um Bücher. Also wir brauchen eine zukunftsorientierte Lösung, damit wir den 52a, damit der keine unendliche Geschichte wird und damit der Paragraph 60a bis
bis e, nein bis c, h, dass der in Kraft tritt und die Wissenschaft, die Lehre befördert und wir trotzdem ein Vergütungsmodell finden, womit auch Urheber und Verleger leben können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
In der Zeit 15 Minuten Fragen und Diskussionen? Ich habe eine kleine Frage noch zu dem schönen Zeitplan. Vielleicht sollten wir
noch mal ein Jahr noch früher ansetzen lassen. 2002, da lag mir auch schon ein Referentenentwurf vor, auch von allen Experten im BMJ damals, die auch natürlich die Urevorgaben kannte und dort war einfach nur von Werken die Rede. Keine kleine Teile, sondern Werke konnten genutzt werden.
Ganz kurzer Paragraph 52a und man sage, Vergütung war nicht vorgesehen für Ausbilder. Also das ist etwa ein Stadium, was wir es heute noch wieder nicht erreicht haben. Vielleicht gehen wir noch auf 2002 zurück. Das kann ich ganz gerne tun. Also es gibt ja immer einen Referentenentwurf, bevor ein Gesetz in Kraft treten kann. Dann geht es durch die beteiligten Kreise.
Es gibt die Ressortabstimmung und so weiter. Das, was damals das BMJ aufgeschrieben hat in ihrem Referentenentwurf, die sind ja federführend bei Urheberrechtsgesetzgebung, war ganz klar völlig gelöst aus der Richtlinie, die ja 2001 ergeben hatte. Sie kennen sie alle, die Informationsrichtlinie,
Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft. Das heißt, das, was wir damals, dieses sehr schlanke, wäre vereinbar mit der Richtlinie gewesen. Das heißt noch lange nicht, denken Sie dran, wie es reingeht, kommt es raus. Das heißt, dass man hier durchaus das eine oder andere auch kulturelle Interessen
wahren muss. Dass die Norm nachher so kleinteilig geworden ist, das hatte ich ganz kurz am Rande, glaube ich, erwähnt, weil es eben einen erheblichen Widerstand im Vorfeld gab. Den gab es eben 2001, 2002. Er wurde auch vorgetragen. Und das Hauptkriterium ist immer, was man ernst nehmen muss nach dem Berner Übereinkommen,
wenn die RWÜ, also die revidierte Berner Übereinkunft, der Artikel 9 bemüht wird. Das ist der Drei-Stufen-Test, der zuständig für eine Zulässigkeit von gesetzlichen Ausnahmen. Das sagt die Richtlinie auch, den müsst ihr prüfen. Und in dem Moment, wo eine gesetzliche Ausnahme
in den Primärmarkt eingreift, ist sie eigentlich nicht zu halten oder sie muss nachgebessert werden. Und das hat das BMJ damals probiert, die Befürchtung, Rechnung zu tragen, das dabei übertrieben wurde. Das merken wir mit den vielen unbestimmen Rechtsbegriffen, dass man schon als geschulter Bibel-TK Schwierigkeiten hat, den 52a überhaupt zu verstehen.
Und nur die, die es verhandelt haben, kennen im Grunde genommen auch die Definition, weil die wieder in den Rahmen oder Gesamtverträgen stehen. Also was hinter den unbestimmen Rechtsbegriffen steht. Aber man versuchte damals zu sagen, okay, wenn es so ein Widerstand gibt, dann wollen wir auch wirklich diesen Belangen Rechnung tragen.
Deswegen ist er ja auch befristet gewesen oder ist die Norm auch befristet gewesen. Ich würde jetzt nicht mehr da, ich würde nicht zurückkehlen, sondern ich würde nach vorne gucken. Aber sicherlich ist es richtig zu sagen, wir waren schon mal weiter. Aber vielleicht gucken wir jetzt nach vorne, weil auch vergangenes Jahr
war ja eine Videobotschaft oder ein Statement von der Abgeordneten Rede zu hören. Das heißt, das, was wir 2003 gemacht haben, war ziemlich zukunftsweisend. Man muss sich immer noch einmal vergegenwärtigen, was war das für eine Zeit? Was spielte sich da ab an den Hochschulen, an den Universitäten?
Und dass jetzt auch in der ganzen EU man überlegt, wie man die Wissenschaft befördert, wie man das digitale Umfeld für die Lehre und die Wissenschaft nutzbar macht, das ist ja eine neue Qualität. Und deshalb würde ich sagen, ja, da waren wir ein bisschen zu schnell. Deutschland war mal innovativ in der Gesetzgebung.
Das ist ihr ein bisschen auf die Füße gefallen. Und jetzt fangen wir aber wieder von vorne an. Das würde ich besser finden. Frau Beger, Sie haben ja bestätigt, dass die Bibliotheken in der Lage wären, die Erfassung, Meldung, Prüfung für die Einzelerfassung und Abrechnung zu machen.
Und für die Lernumgebung, Lernplattformen ist das ja noch relativ einfach, weil die Lehrveranstaltungen ja alle im Netz der Universität, im Intranet recherchierbar sind, sodass man einen ziemlich großen, vollständigen Überblick bekommt. Aber der das Gerichtsurteil 52a schließt ja auch den Forschungsbereich ein.
Und dieser ist keineswegs transparent. Und ich gehe mal davon aus, wenn der Großteil der Kollegen, Kolleginnen im Forschungsbereich, die sind überhaupt nicht informiert. Und wenn man die jetzt plötzlich informieren würde, kämen die nächste Protestwelle, wenn die verpflichtet werden sollten zur Einzelmeldung oder überhaupt zu Meldungen. Und da denke ich, dass die Bibliotheken
dann nicht mehr in der Lage wären, das zu übernehmen, selbst wenn die Hochschulleitung oder die Institutsleitung das wollte. Das wäre eine solche Welle, die könnten wir nicht bewältigen. Und das müsste man auch berücksichtigen. Wir sind jetzt fokussiert auf die Lern- und Bildungsumgebung hier bei dieser Veranstaltung, aber wir sollten im Hinterkopf behalten. Da gibt es noch
ein tiefes Loch, Forschungsbereich, von dem wir nicht wissen, wie dort die 51a Nutzung aussieht und wie die Bereitschaft dort aussieht, denn da kooperativ mitzuarbeiten. Ja, das war eine wunderbare Ergänzung. Ich danke Ihnen, weil das würden die Bibliotheken in der Tat,
also die Bibliotheken können eine ganze Menge, nur man muss ihnen sozusagen die Haftung abnehmen. Und die Haftungsfrage ist hier bei der wissenschaftlichen Forschung überhaupt nicht mehr profan. Und man weiß auch zum Teil nicht, in welchen Managementsystemen, weil die sind ja übergreifend. Ich denke jetzt nur an so einer Forschungsbereiche. Ich denke an Exzellenz.
Ich denke an grenzüberschreitende Projekte. All dieses würde ja dann eine große Rolle spielen. Und da könnte Geheimhaltung, da könnte Datenschutz, da können ganz andere Dinge noch mal eine Rolle spielen. Und den Protest, den möchte ich auch nicht erleben. Ich gehe vorher in Ruhestadt.
Eine Frage vor Ihrem Ruhestand, Thomas Kees, Zürcher Brücken. Frau Beger, vielleicht treibt mich meine saarländische Optik zu dieser Frage, aber Sie müssen sich unsere Situation folgendermaßen vorstellen. Wir sind genau das Gegenteil von Osnabrück. Also wir haben eine Lernplattform gehabt. Die wurde im Jahr 2014 abgeschaltet, weil die sich dadurch ausgezeichnet hat,
dass die keiner mochte. Seitdem gibt es so ein bisschen die Haltung unseres Präsidiums Lass 1000 bunte Blumen blühen. Also wir haben jede Menge von Lernplattformen. Auch die Zentralbibliothek betreibt eine. Und die sind alle nicht nachhaltig und nicht rechtssicher. Wenn ich sehe, wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter teilweise HIV solche Plattformen aufziehen.
Also Moodle ist noch das bekannteste. Dann ist das ganz furchtbar. Und ich sehe das als Vertreter der Zentralbibliothek auf der technischen Infrastruktur eigentlich als große Chance, jetzt zu sagen Ja, wir sind da. Wir sind als Zentralbibliothek da. Gibt uns diese Aufgabe. Wir bauen eine nachhaltige, einigermaßen rechtssichere Plattform auf.
Wendet euch an uns. Wir können mit den Materialien umgehen. Ich bin selbstbewusst genug zu sagen, das können wir, aber ich bin kleinmütig genug, auch bekennen zu müssen. Wir können es nicht mit dem bisherigen mit dem bisherigen Personal. Das heißt, ich wäre gerne derjenige, der in zwei Jahren die erste Hand hebt und sagt Ja, wir machen das. Aber wir haben dafür zwei zusätzliche Stellen bekommen, weil die Universität sagt,
wir geben ein Mandat an die Zentralbibliothek, das zu tun. Und das ist für mich eigentlich eine Chance. Also ich habe das nicht als Nachteil wahrgenommen, sondern ich brauche nur ich brauche eine Auspreisung. Ich brauche eine Verlässlichkeit, dieses Personal auch zu haben. Und es darf eben nicht auf unsere Erwerbungsetat gehen.
Ich verstehe Ihr Ansinn, im universitären Umfeld eine gewisse Ordnung reinzubringen, indem man sagt, ich bin der Gute, ich biete dir eine Plattform und du hast diese zu nutzen. Das ist ein Heeresziel. Hamburg hat, ich habe es jetzt nicht mehr ganz im Kopf verraten.
Wie viel hatten wir? Sieben. Unterschiedliche Lernmanagementsysteme. Kaum haben sie eins diszipliniert, kommt irgendwo ein anderes. Also man rennt diesen Dingen hinterher. Und es wäre schön. Die Wissenschaftler schreiben ja Gott sei Dank auch nicht ihre Bücher in den Bibliothekskatalog. Da würden wir auch nichts mehr wiederfinden.
Aber bei der Lehre und bei der wissenschaftlichen Forschung greifen zum Teil andere Gesetzmäßigkeiten. Also es ist wirklich in der Tat wichtig, dass dann vom Land, vom Präsidium also durchregiert wird, damit man da im Grunde genommen das aufbauen kann, was sie wollen. Und dann noch ein persönlicher Rat.
Warten Sie erst ab, bis Sie die zwei Stellen haben und sagen Sie dann Ja. Ja, Cornelis Kater, ich habe mich ja schon vorgestellt vorhin. Ich habe noch mal eine generelle Anmerkung zu diesen Bibliotheken. Könnten das tun? Ich kann es mir überhaupt nicht vorstellen. Wie soll das laufen? Sollen alle Dokumente, die anfallen? Und es sind ja bei uns pro Semester 60 bis 70.000 Stück dann irgendwie rübergereicht werden
und dann in einer furchtbaren Aktion für die armen Menschen durchgeprüft werden? Oder muss man vielleicht auch Lehrende wieder ausbilden, wenn nicht alle rübergereicht werden? Dann sind wir eigentlich vielleicht genau da, wo Osnabrück in der Studie gewesen ist. Auch der zeitliche Ablauf. Ich kann ein Dokument ja nicht freigeben, bevor es geprüft ist. Und die meisten Dokumente kommen wahrscheinlich in relativ kurzen Zeitraum zum Semesterstart oder davor.
Wie ist das dann? Brauche ich dann noch mal so sehr Saisonkräfte, die dann irgendwie Tag und Nacht prüfen? Also ich kann es mir überhaupt nicht vorstellen. Ja, vielleicht nur vielleicht auch noch mal zur Erinnerung. Was ganz schwer auch zu vermitteln ist, was ich mir überlegt habe, ist, dass wir den anderen funktionierenden Gesamtvertrag haben.
Das heißt, da besteht ja überhaupt keine Notwendigkeit, dass all diese Einstellungen, also Bilder, Abbildungen, Ton, Film auch über die Bibliothek laufen. Wie Sie das allen mitteilen, welche Medienart wann gemeldet wird und in welcher Form bei Ihnen und Sie sozusagen dafür auch noch gerade stehen, dass es dann ordentlich ist,
das ist eine zweite Schwierigkeit. Fällt Sie von der TU Hamburg-Harburg aus der Bibliothek? Ich gehöre zu dem Kreis, die diese tollen Repräsentativerhebungen gemacht hat. Und bei uns konnte man sehen, dass man innerhalb der Hochschule dort einen erheblichen
Lernprozess hatte. Das war auch eine große Motivation, immer wieder brav diese Umfragen zu machen, weil das natürlich auch mit Arbeit verbunden ist. Und innerhalb der Hochschule kann man sagen, dass diese Zahlen, diese Abnahme der Textteile, die zu melden sind, ganz radikal vorgenommen wurden, weil viele Professoren im Grunde dadurch ganz konzentriert
darauf und das waren eben auch so Art Marketing-Maßnahmen letztendlich seitens der Bibliothek, sich mit der Thematik an sich auseinandergesetzt haben, sodass jetzt zum Beispiel, als wir jetzt die Situation letztes Jahr hatten, natürlich auch ein Aufruhr durch die Hochschule durchging, aber im Grunde sehr moderat, weil im Grunde schon immer klar war,
ich immer darauf hingewiesen habe, das ist ein zeitlich befristetes Paragraf. Es kann uns jederzeit passieren, dass wir praktisch das nicht mehr nutzen können. Deswegen machen wir diese Umfragen und deswegen nimmt auch teil. Und es haben auch ein sehr hoher Anteil an Professoren, an diesen Umfragen innerhalb der TU teilgenommen und ihre Zahlen ermittelt, haben aber auch mich angesprochen.
Und das war eben auch ein guter Seiteneffekt. Wo liegen Ihre Probleme jeweils bei dem Material, was Sie verwenden? Haben spezielle Fragestellungen gehabt und haben aber, wie gesagt, auch ganz systematisch angefangen, nur noch möglichst eigenes Material einzustellen?
Und Bücher waren wenig dabei, das stimmt. Till Manning vom Niedersichlichen Wissenschaftsministerium. Frau Beger, ich möchte einen Eindruck oder eine Wahrnehmung mit Ihnen teilen und würde Sie gerne um eine Reaktion bitten, wenn Sie sagen, dass die Bibliotheken das machen können.
Und hier aus dem Saarland hören wir mit zwei zusätzlichen Stellen, geht das alles? Die Bibliotheken sind doch meines Wissens Teil der Hochschulen. Die Frage ist ja nicht, also na klar, ist die Bibliothek nicht immer. Also die Staats- und
Universitätsbibliothek in Hamburg ist nicht Teil der Universität, ist eine zentrale Einrichtung. Wenn Frau Falzin behaupten würde, sie möge doch bitte mal diese Aufgabe richtig wahrnehmen, dann hätten wir im Grunde genommen auch für die TU Harburg auf einmal eine Dienstleistung auf dem Tisch, wenn wir dieser Logik folgen würden. Ich stelle auch überhaupt nicht in Frage,
dass Bibliotheken nicht eine Dienstleistung erbringen können. Ich stelle auch nicht in Frage, dass sie diese Dienstleistung irgendwie meistern würden. Ich stelle völlig in Frage, ob es sinnvoll ist, eine Bibliothek mit einer Aufgabe, von der man weiß, welche Probleme sie mit sich bringen, welcher Aufwand hier betrieben wird
und welche Mittel eingesetzt werden müssen, dass sie damit beauftragt wird und vielleicht durch ein Präsidium oder ein Land, ein Ministerium, was sagt, schieb es doch einfach rüber, damit wir Ruhe haben. Ich sehe im politischen Raum wirklich für Deutschland eine große Gefahr,
dass das, was wir immer gerne tun, dass wir alles so bis ins kleinste regeln und dass wir so perfekt sind, auch damit auch festhalten an diesem BGH-Urteil, weil es einfach auch ein bisschen unbequem ist, zu gucken, gibt es noch Alternativen? Sind die tragfähig? Ist diese Option, die der Bundesgerichtshof
geschrieben hat, es sei denn, es ist unverhältnismäßig, dass man da wirklich noch mal reingeht und dass man die Interessen einfach, die die Verleger, die Urheber und auch die Verwertungsgesellschaft vortragen, dass man die ernst nimmt und dafür aber auch Lösungen anbietet. Natürlich müssen sich dann auch die Verlage- und Verwertungsgesellschaften bewegen,
so funktioniert das im politischen Raum. Also wenn beide Seiten verharren, dann haben wir wieder Loiot und wissen nicht, ob die Ente rein oder raus soll. Und dann kann man nur das Wasser ablassen und sagen, ja, eine Badewanne brauchen wir auch nicht. Aber das wäre ja schrecklich. Stellen Sie sich das vor, weil wir in Europa
mit dem § 52a erst mal positiv gesehen wurden. Wir waren auf einmal innovativ. Klar hat jeder gesehen, dass das alles sehr beschränkt ist, aber es war eben klar, in welche Richtung es geht. Und jetzt rudern wir seit 14 Jahren Schritt für Schritt zurück. Und deshalb habe ich nicht ohne Grund
diese Zahlen, wenn auch nur sehr plakativ jetzt noch einmal vorgetragen, weil es geht um 22 Prozent und es geht um noch mehr. Es geht um den guten Ruf, wie wir miteinander umgehen. Deshalb glaube ich, ist es ganz wichtig, dass wir hier eine Lösung finden, die nicht entweder oder heißt.
Also da, und wir dürfen es nicht auf Bibliotheken, auch wenn Sie das tun, einfach rüberschieben. Das ist eine verkehrte politische Botschaft. Wenn das an dem einen oder anderen Standort gewünscht ist, wenn es dort funktioniert, ist das ja auch nicht schlimm. Aber wir stehen ja an einer ganz anderen Stelle.
Wir wollen ab dem 1.10. eine Lösung haben um § 52a rechtskonform auch wieder auf Textwerke anwenden zu können. Als ich die Umfrage bei uns in der Universität begleitet habe, da wurde ich zum Teil beschimpft. Und manche haben 2015 gesagt,
ich gebe Ihnen gar keine Zahlen mehr. Da musste ich immer sagen, doch, ich brauche diese, sonst können wir auch den Gesamtvertrag mit der Pauschalvergütung nicht weiter durchführen. Und wir hatten eine Aufklärung und die wird von Jahr zu Jahr schwerer. Die sagen, ich mache nur noch links. Ja, verlinken kann ich. Ich unterstütze das alles nicht.
Überlegen Sie, welchen Schaden wir verursachen und welchen Flächenbrand wir herstellen. Und da sind die Bibliotheken genauso gefordert und müssen das kritisch mit hinterfragen. Aber bitte nicht, indem man sagt, auf der einen Seite sitzt jemand, der bewegt sich nicht. Das ist einfach nicht gut, sondern ich finde schon, dass wir auch
für eine Vergütung kämpfen müssen. Und nur wie und wie die Zahlen, da müssen wir auch der Verwertungsgesellschaft Worten mit Argumenten helfen, wenn sie sich auf uns zubereiten sollen. Aber bitte, und das ist meine große Bitte an die Hochschulrektorenkonferenz und auch an die KMK, dass Sie nicht jetzt, nur weil Sie unter Termindruck sind,
irgendetwas unterschreiben und sagen, das kann jemand anderes tun. Damit haben Sie nichts aus der Welt geschafft. Und ich sage, der nächste Prozess kommt dann von den Bibliotheksverbänden. Noch ein kurzer Nachschlag aus dem Saarland. Nicht, dass ich da falsch verstanden werde.
Das war kein Plädoyer für eine individuelle Abrechnung. Also das würde ich auch mit zwei Stellen nicht schaffen. Das war nicht gemeint, sondern es ging ja um die tausend bunten Blumen, die ich in dem Bereich sehe und die ich als Hobbygärtner mag, aber aber in dem Bereich eben nicht. Also da würde ich gerne den Sachverstand und auch die technische Plattform stärker zentralisieren wollen. Das war ein Plädoyer. Und das würden wir mit zwei Stellen schaffen.
Okay, wenn es keine ganz dringende weitere Frage gibt, dann würde ich gerne darauf verweisen, dass wir durchaus mit Bewusstsein eine recht lange Kaffeepause eingeplant haben, nämlich von 30 Minuten, damit Sie Gelegenheit haben, auch in einem informelleren Rahmen miteinander und mit den
Referierenden sich auszutauschen. Ich würde trotzdem darum bitten, dass wir dafür dann wirklich pünktlich um 12 Uhr wieder weitermachen können. Die Kaffees sind da drüben. Und ich wünsche uns ertragreiche Gespräche.