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Spielregeln für den zweiten Lebensraum

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Title
Spielregeln für den zweiten Lebensraum
Subtitle
Kleines Rechts-ABC für Blogs, Foren und soziale Netzwerke
Title of Series
Part Number
38
Number of Parts
60
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License
CC Attribution - ShareAlike 3.0 Germany:
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Abstract
Immer mehr tun es. Sie twittern, bloggen und pflegen in sozialen Netzwerken den privaten und geschäftlichen Freundeskreis. Die neue Freiheit stößt aber häufig und meist unerwartet an ihre Grenzen. Wer fremde Inhalte veröffentlicht oder auch nur zu forsch seine Meinung sagt, muss stets mit juristischem Gegenwind rechnen. Abmahnungen und Klagen wegen großer und kleiner Rechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, die Anonymität des Netzes nicht mehr als eine Illusion. Der Vortrag erklärt anhand praktischer Beispiele die wichtigsten Punkte für jeden, der das Internet als zweiten Lebensraum nutzt. Themen sind unter anderem die Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, die Grenzen der Meinungsfreiheit sowie Fragen des Urheberrechts.
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InternetBlogBlock (periodic table)Computer animationLecture/Conference
InternetMeeting/Interview
InternetMeeting/InterviewLecture/Conference
InternetMeeting/InterviewLecture/Conference
InternetRollbewegungLecture/ConferenceMeeting/Interview
InternetLecture/ConferenceMeeting/InterviewComputer animation
InternetAbteilungLecture/ConferenceMeeting/Interview
NumberInternetZahlLecture/ConferenceMeeting/Interview
FacebookApple <Marke>Direction (geometry)Meeting/InterviewLecture/Conference
User profileFacebookMeeting/InterviewLecture/Conference
InternetFocus (optics)InternetBlock (periodic table)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Block (periodic table)Social classHausdorff spaceNormal (geometry)Quantum stateLecture/ConferenceMeeting/Interview
InternetSequenceMassContent (media)Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Content (media)InternetFacebookTwitterBlogLecture/Conference
BlogIP addressWebsiteInternetBlogIP addressFacebookEmailUser profileTwitterLink (knot theory)Google BloggerSimilarity (geometry)Home pageBlock (periodic table)Computer animationMeeting/Interview
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
CarriagewayDirection (geometry)Bus (computing)InternetGoogle BloggerOutlookServer (computing)Video trackingMeeting/Interview
InternetLecture/ConferenceMeeting/Interview
InternetGoogle BloggerBlogContent (media)FacebookLecture/ConferenceMeeting/Interview
InternetBlogBlock (periodic table)Variable (mathematics)NormaleLecture/Conference
Virtual realityWordMeeting/Interview
Constraint (mathematics)Google BloggerLink (knot theory)Content (media)InternetGrand Unified TheoryComputer animationLecture/Conference
SicBlock (periodic table)BlogAktion <Informatik>Content (media)Version <Informatik>Google BloggerInformationsmengePhysical quantityPower (physics)InternetSimilarity (geometry)Lecture/Conference
BlogBlock (periodic table)Meeting/Interview
Negative numberBlogContent (media)Meeting/Interview
Process (computing)GoogleGoogle BloggerBlogConcurrency (computer science)FacebookLecture/ConferenceMeeting/Interview
Concurrency (computer science)Block (periodic table)InternetInstanz <Informatik>Google BloggerWordMeeting/Interview
BlogInternetFacebookForestRollbewegungContent (media)Block (periodic table)Meeting/Interview
Content (media)InternetDecision theoryCopyright infringementLöschen <Datenverarbeitung>Meeting/InterviewLecture/Conference
Meeting/Interview
Perimeter
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Process (computing)Meeting/InterviewLecture/Conference
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Meeting/InterviewComputer animation
Transcript: German(auto-generated)
Hallo, herzlich willkommen zum Nachmittag in der Kalkscheune. Mein Name ist Hex. Ich führe heute so ein bisschen hier durch das Programm. Jetzt kommt eine von den Sachen, auf die sich glaube ich einige ziemlich freuen. Udo Vetter ist hier. Udo Vetter macht
lawblog.de, wahrscheinlich eines der bekanntesten Blogs zum Thema Recht. Er ist eigentlich Strafrechtler und gar nicht so wahnsinnig speziell zunächst aufs Internet spezialisiert gewesen, aber dadurch, dass er eben eine sehr große Präsenz hat, ist ganz automatisch immer mehr in diese Rolle reingewachsen. Und da soll es auch heute darum gehen, über die rechtlichen
Aspekte von diesem digitalen Leben, was wir hier alle führen. Und das ist auch schon meine Einführung. Bitte einen wunderbaren Applaus für Udo Vetter und viel Spaß. Ja, herzlich willkommen heute Nachmittag zu unserem Thema, in das ich gleich einsteigen
will. Eine Stunde ist ja nicht lang. Spielregeln für den zweiten Lebensraum. Danke für die Fragen. Dann legen wir direkt los. Ich wollte heute einen kleinen Rundumschlag mit Ihnen riskieren zu dem Thema, wie verhält man sich in sozialen Netzwerken, wenn man dort selbst aktiv ist, also ins Internet schreibt im weitesten Sinne oder wenn über einen
dort etwas geschrieben wird, was einem vielleicht möglicherweise nicht so wahnsinnig gefällt. Das Thema Spielregeln für den zweiten Lebensraum habe ich ganz bewusst so formuliert. Sie sehen vielleicht die Anspielung an Second Life, also das Spiel,
das mal vor Jahren gehypt worden ist. Das ist ein Konzept gewesen, das ja groß angekündigt worden ist, das Schlagzeilen gemacht hat, nämlich die Zweitidentität. Und dieses Konzept hat sich aus meiner Sicht überhaupt nicht bestätigt und auch nicht
positiv bewahrheitet, denn die Erkenntnis für den zweiten Lebensraum lautet aus meiner Sicht, die Menschen wollen nicht jemand anderes sein im Netz, sondern sie wollen ihre eigene Identität, die sie im wirklichen Leben haben, ins Netz mitnehmen und dort eben
nicht anonym auftreten. Nur wenn man im Internet nicht anonym auftreten will, dann bedeutet das eben, dass man auch zu seiner Identität stehen muss und auch die Verantwortung für sein Handeln und seine Äußerungen tragen muss, wie im wirklichen
Leben. Ich hoffe, die alle reinkommen, die finden alle noch einen Platz, so etwas Unruhe. Wenn man aber zu seiner Identität im Netz stehen muss, dann muss man auch die Frage stellen und da komme ich mal zu einem Punkt, der wirklich immer wieder
behauptet wird und das ist die Frage nach dem Internet als rechtsfreier Raum. Das Internet als rechtsfreier Raum erleben wir als Slogan derzeit Tag für Tag. Ich kann dazu sagen, wenn das Internet ein rechtsfreier Raum wäre, dann wäre
ich wahrscheinlich arbeitslos oder möglicherweise sehr viel ärmer als Rechtsanwalt. Ich bin also dankbar dafür, dass das Internet zumindest aus meiner Erfahrung und die werden Sie vielleicht bestätigen, keineswegs ein rechtsfreier Raum ist, sondern Eingangsthese, das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum, sondern auch dort gelten heute schon genau dieselben Regeln, die auch im
real life gelten. Und zweite These direkt hinterher, wenn diese Regeln, die im real life gelten, auch im Internet gelten, dann ist es auf keinen Fall falsch, sich daran zu erinnern und sich an diese Regeln auch, wenn man sich im Internet bewegt, zu halten. Also das Internet und das wirkliche Leben
sind keine zwei unterschiedlichen Räumen, sondern es ist ein neuer Lebensraum, den sich viele Menschen mittlerweile erobert haben und in dem sie sich genauso wohlfühlen wie im wirklichen Leben, gerade was Jugendliche angeht. Ich denke, ich spreche das jetzt aus Erfahrung, aus meinem
familiären Bereich, das Internet ist inzwischen die wichtigste Kontaktbörse, Kennenlernbörse im positiven Sinne für junge Menschen. Also die Kontakte werden virtuell geknüpft und sie werden dann im realen Leben aufgenommen und vertieft. Das Internet als rechtsfreier Raum ist schlicht und
einfach falsch. Wer sich im Internet bewegt, das spreche ich jetzt aus meiner täglichen Erfahrung als Rechtsanwalt, der muss sich darüber im Klaren sein, dass das Internet heute kein rechtsfreier Raum ist, sondern ganz im Gegenteil, dass es sich längst um ein überwachtes Netz
handelt, in dem Kontrollen umfangreich und weitgehend stattfinden. Sie haben zum Beispiel die sogenannte anlassunabhängige Internet Recherche. Das ist ein Wortungetümen, das sehr bürokratisch klingt. Dahinter steht auch in der Tat ein sehr bürokratischer Apparat, nämlich bei den Polizeibehörden der Länder, im Bundeskriminalamt und
in den Landeskriminalämtern, das wissen viele Menschen nicht, gibt es eigene Abteilungen, die sich Tag für Tag damit beschäftigen, das Internet zu überwachen. Das nennt sich anlassunabhängige Internet Recherche. Da sitzen also Polizisten, können Sie sich wirklich so vorstellen, die aus mancher Nerd-Sicht vielleicht einen
Traumjob machen, die können den ganzen Tag im Internet surfen und werden dafür bezahlt und kriegen alle Sozialleistungen und die spätere Beamtenpension. Die kontrollieren das Netz, die sind vorwiegend unterwegs in sozialen Netzwerken, sie überwachen Chaträume, das ist der Jugendschutzaspekt
mitunter und führen auch politische Recherchen durch. Wir reden hier nicht über Apparate, die vernachlässigungsbar klein sind, sondern das sind richtig große Apparate. Beim Bundeskriminalamt, das keine offiziellen Zahlen darüber hinaus herausgibt, dürften rund um die Uhr mindestens Beamte
in zweistelliger Zahl, also mindestens mehr als zehn Beamte rund um die Uhr tätig sein, die alleine das Internet anlassunabhängig überwachen. Das muss man sich mal vergegenwärtigen. Also hier schon Kontrolle im Sinne eines überwachten Netzes und keineswegs der rechtsfreie Raum, der immer wieder betont wird. Sie haben dann natürlich
die Möglichkeit, wie Sie im Real Life haben, die Strafanzeige zu erstatten. Durch die Internetwachen sind Strafanzeigen exponentiell gestiegen. Früher war es so, wenn Sie sich irgendwo geärgert haben, da mussten Sie sich ja immer noch überlegen, fahre ich jetzt zur nächsten Polizeiwache und mache ich die Anzeige. Heute gehen Sie auf die Internetwache der Polizei
und da haben wir hinterlassen dort eine mehr oder weniger anonyme Nachricht und die wird dann zum Auslöser genommen, um Ermittlungen auszuführen. Ganz wichtiger Gesichtspunkt für alle, die sich in sozialen Netzwerken bewegen oder aktiv ins Internet hineinschreiben. Sie haben die sozialen Netzwerke mittlerweile als Standard Informationsquelle für
Ermittlungsbehörden. Das muss sich jeder vergegenwärtigen, der zum Beispiel Mitglied bei StudiVZ, Facebook oder in ähnlichen Netzwerken ist. Kriminalitätsbekämpfung, also die Ermittlungsansätze der Polizei, sind heute nicht mehr nur, wenn irgendwo etwas gewesen ist, von
Tür zu Tür zu gehen und zu fragen, kennt ihr den, habt ihr da irgendwie was gehört oder gesehen, sondern der Blick geht heute mit Ausnahme einiger ländlicher Wachen vielleicht automatisch zu Facebook und StudiVZ, um festzustellen, wer hat dort soziale Kontakte, in
welcher Richtung. Und gerade im Bereich der Jugendkriminalität, mit der ich ja als Fachanwalt für Strafrecht auch immer wieder zu tun habe, ist es so, dass da auch große Erfolge erzielt werden. Denn bei typischen Diskoschlägereien, um mal ein ganz einfaches Beispiel zu nehmen, können Sie durch die StudiVZ-Profile schon immer sehr leicht
feststellen, mit wem kann der und mit den Neuss einiger Zeit einen Fall, in dem einer der Beschuldigten letztendlich überführt oder beziehungsweise überhaupt erst in Verdacht gekommen ist, weil derjenige, der verkloppt worden ist, über ihn auf Facebook einen negativen Kommentar geschrieben hat und gesagt
hat, der, ich weiß nicht mehr, wie der Name war, der Markus, das ist ein Vollidiot und zu dem gehe ich nicht mehr hin. Also diese typischen Einträge, aber da war dann die Frage an andere, die bei ihm im Profil auch aufgetreten ist, wer ist denn dieser Markus und hat er das mitgekriegt
und gab es daraus Ärger. Also soziale Netzwerke heutzutage, Informationsquellen auf jeden Fall. Was ganz stark auch im Fokus ist, ist eine Internetüberwachung im Namen des Jugendschutzes. Ich habe ihn mal hier zum Beispiel aufgeschrieben, was die quasi staatliche Behörde
Jugendschutz.net über sich selbst schreibt. Sie schreibt, Jugendschutz im Internet, mehr Rücksicht auf Kinder, Jugendschutz.net kontrolliert das Internet. Und das dürfen Sie wörtlich nehmen. Auch da wird selbst recherchiert und insbesondere wird Anzeigen, die dort
gemacht werden, nachgegangen und da wird genau kontrolliert, was läuft auf einzelnen Seiten. Das kann also teilweise abstruse Ausmaße annehmen. Ich habe schon etliche Fälle auf dem Tisch gehabt, in denen Blogbetreiber insbesondere angeschrieben worden sind von
Jugendschutz.net, in denen es dann heißt, wir haben Ihre Seite überprüft, also wir kontrollieren das Internet. Ja, also das ist ja schon ein ganz gewisser Anspruch, der dahinter steckt und festgestellt, dass Ihre Seite gegen das Jugendschutzrecht verstößt. Leider fehlt in jedem dieser Schreiben
immer eine Begründung. Es wird nicht gesagt, warum das so ist und was man vielleicht ändern sollte. So es kommt da nur die Aufforderung, ja bitte nehmen Sie das, stellen Sie diesen Verstoß gegen das Jugendschutzrecht ab und sonst müssen wir uns weitere Schritte vorbehalten, insbesondere auch Strafanzeigen. Ein Beispiel zu dem
Thema, wie das dann zum Selbstläufer wird, ein Mandant von mir, der eine Filmseite betreibt. Es ist ein privates Weblog, da ist also ein Filmfreak, der hat alle möglichen Sachen, der ist Opfer einer Hausdurchsuchung geworden, da stand morgens um sechs die Polizei bei ihm vor der Tür und hat gesagt,
ja Sie haben ja so eine Internetseite, Sie stehen im Verdacht, Kinder Pornografie zu verbreiten, Pornografie zu verbreiten und gewaltverherrlichende Schriften zu veröffentlichen und das waren die Der eigentliche Hauptvorwurf war dann,
er hätte möglicherweise einen Mord mitbegangen oder Beihilfe zum Mord geleistet, denn auf seiner Seite würde er ein sogenanntes Snuff-Video gehostet. Der ist natürlich erstmal vom Glauben abgefallen und hat versucht, den Herren das zu erklären, hat
aber erstmal damit keinen Erfolg gehabt, denn die haben gesagt, wieso, wir haben doch diesen fünfminütigen Clip auf ihrer Seite gesehen und dieser Clip belegt doch, dass die Vorwürfe dran sind und jetzt erklären sie mal, wo sie ihr Filmstudio versteckt haben und wer das Opfer ist. Der Hintergrund ist ganz, ganz bezarr im Prinzip.
Bei dem Videoclip handelte es sich um einen Ausschnitt aus dem Film, der manch einer wird ihn kennen, der heißt August Underground Mordom, hat nicht umsonst einen der ersten zehn Plätze in der Rubrik World Sickiest Movies erhalten im Horror Brain Block in den USA,
ist aber ein kommerziell produzierter Film von kanadischen Filmmachern, also ein ganz abscheuliches, makaberes und ätzendes Machwerk, aber halt ein ganz normaler Hollywood-Film in Anführungsstrichen, der halt auch solche Dinge enthält, wie gestellte Snuff-Mord-Szenen
und Nekrophilie und ähnliche schöne Dinge. Ist übrigens auch bei Amazon in der 2Disc Snuff Edition erhältlich. Ich erzähle in diesem Fall deswegen, weil sie sehen, mit welcher
Kompetenz in Anführungsstrichen dann Ermittlungen losgetreten werden können. Auslöser, ich wiederhole mich, war eine mehr oder weniger anonyme Anzeige, die dann dazu geführt hat, dass, ich glaube, Jugendschutznet dabei auf die Seite geguckt hat, dann gesagt hat, da sind wir gar nicht
zuständig, machen wir direkt eine Strafanzeige, dann haben örtliche Polizeibeamte ihren Computer angeworfen, sich diese schreckliche Internetseite angeguckt und nicht realisiert, womöglich weil sie keine Englisch können und den Begleittext nicht verstanden haben, dass es sich hier um einen Austritt aus einem kommerziellen Film handelt.
Hausdurchsuchung, zu Hause, morgens um sechs, mein Mandant ist nicht nur Filmfreund, sondern auch verheiratet und hat zwei Kinder, war natürlich sehr toll, wenn dann der Besuchungsbeschluss präsentiert wird, Verdacht auf Beihilfe zum Mord, also unglaublich. Gut, schreckliche Folgen, es ist
gerade noch, konnte gerade noch abgewendet werden, dass bei ihm am Arbeitsplatz durchsucht wird und die Diskussion war natürlich damit nicht zu Ende, denn das, was er ins Internet gestellt hat, ist natürlich jetzt ein krasses Beispiel, aber sie können solche Dinge ja auch mit Texten zum Beispiel verwirklichen,
war natürlich, selbst wenn man alles andere wegnimmt und auch den Copyright Verstoß, der zum Glück nie rausgekommen ist, übersieht, war natürlich ein Verstoß gegen das Jugendschutzrecht, denn dieser Film ist ohne Altersfreigabe, der ist noch nicht mal FSK 18, also in der Amazon geschnittenen Fassung
kriegen sie wohl in FSK 18, aber dann ist er wohl nicht das Wert, was er dem fachkundigen Publikum verspricht. Verstoß gegen das Jugendschutzrecht, das läuft dann immer praktischerweise so, dass man sich dann da irgendwo verständigt, weder Staatsanwalt, noch Gericht, noch Malmandant hat ein großes Interesse dran, vor einem
Amtsrichter sich diesen Film anzusehen und dann darüber zu diskutieren, ob das noch von der Kunstfreiheit gedeckt ist und die Kunstfreiheit vielleicht wichtiger ist, als das Jugendschutzrecht in diesem Fall, so könnte man ja argumentieren. Das führte dann dazu, dass er nicht nur den ganzen Ärger hatte, möglicherweise fast eine Trennung von seiner Familie und die ganzen
Komplikationen, sondern dass ihm das am Ende dann auch noch, ich glaube, es waren 500 Euro gekostet hat für eine Jugendschutzeinrichtung natürlich, damit die Sache eingestellt wird. Wir wollten das dann auf jeden Fall nicht unbedingt in dem Maße weiterführen. Also, sie werden überwacht und es wird auch
für solche Verstößen nachgegangen. Aber es geht ja nicht nur, dass die Probleme fangen ja nicht nur bei Inhalten an, sondern sie beginnen ja schon dann, wenn man im Internet aktiv ist bei Formalien. Deswegen habe ich das wichtigste Kriterium, den wichtigsten Punkt, der sich immer bei den Spielregeln als erste
Frage stellt, wenn ich was im Internet machen will, zum Beispiel einen Weblog oder auf Twitter oder Facebook was machen will, muss ich es haben? Das sogenannte Impressum. Das Gesetz ist da ganz komisch formuliert. Da steht drin kurzgefasst, wer ein geschäftsmäßiges Angebot macht,
das in der Regel gegen Entgelt erbracht wird. Können Juristen wochenlang darüber streiten, diskutieren und dann stellt sich doch wieder heraus, es gilt die alte Regel, zwei Juristen, drei Meinungen, keiner weiß es genau. Ich kann Ihnen dazu nur sagen in aller Kürze, geschäftsmäßig bedeutet nicht,
dass Sie mit der Webseite Geld verdienen müssen. Es kann sich auch um eine private Webseite handeln. Und wenn Sie regelmäßig ins Internet schreiben, dann ist es meistens so, dass Sie eine Impressumspflicht haben. Wenn Sie diese Impressumspflicht für sich selbst bejahen, müssen Sie eine Name, Adresse und E-Mail angeben.
Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von Oktober 2008, der sagt, Telefonnummer muss nicht sein. Das wird gerade weibliche Blogger etwas beruhigen. Bei Twitter und Facebook, also alles, was nicht Ihre eigene Präsenz ist, sondern wo Sie auf einen Host
aufspringen. Typisches Beispiel Twitter, da haben Sie keine eigene Seite im engeren Sinne. Sie haben da allenfalls ein Profil und ähnliches gilt bei Facebook. Da kann ich nur ein großes Fragezeichen dran malen. Es gibt Juristen, die sagen auch da gilt eine Impressumspflicht, muss man haben. Im Zweifel, wenn Sie dem folgen wollen, können Sie das natürlich auch
durch einen Link auf Ihre eigene Homepage, den Sie zum Beispiel bei Twitter oben rechts anbringen können, lösen, indem Sie dann einfach auf Ihr Impressum zum Beispiel in Ihrem Blog oder ähnliches verweisen. Das waren die schlechten Nachrichten. Also wer ins Internet regelmäßig schreibt und nicht nur um das alte
Klischee zu bemühen über Katzen und Stricken schreibt, der wird wohl ein Impressum brauchen. Die gute Nachricht ist, wenn Sie es nicht machen, kann Ihnen keiner was. Das wird häufig in der
Diskussion aus meiner Sicht etwas leichtfertig übersehen, wenn Sie also nicht in einem wirtschaftlichen Bereich tätig sind, also mit Ihrer Webseite Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, Raubkopien von Filmen und Musik unter die Leute bringen wollen oder aus Asien importierte T-Shirts oder ähnliches
oder vielleicht sogar einem legalen Erwerb nachgehen wollen mit Ihrer Internetseite, sondern wenn Sie bloggen, twittern und auf Facebook schreiben, weil Ihnen das Spaß macht und weil Sie aus Ihrem Leben erzählen wollen oder Ihre Meinung und Ihre Ansichten wiedergeben wollen, dann kann es sein, dass Sie einer Impressumspflicht unterliegen, aber es gibt faktisch in Deutschland keine
Sanktionsmöglichkeiten, denn solange Sie nicht wirtschaftlich tätig sind, greift das Wettbewerbsrecht nicht, das heißt, Sie können nicht von Konkurrenten oder Ähnlichem abgemahnt werden. Also konkret, der Kleingärtner X aus Düsseldorf, der über seinen Kleingarten schreibt,
kann nicht von dem Laubenbesitzer zwei Parzellen weiter, der auch über seinen Kleingarten schreibt, abgemahnt werden, weil er im Nebensatz erwähnt hat, er hätte die schönste Laube in Düsseldorf, was natürlich bedeutet, dass der andere sie nicht hat. Der kann ja nicht sagen, gut, da komme ich vielleicht nicht dran, zulässige Meinungsäußerung reden wir gleich
darüber, da reden wir gleich noch drüber, sondern er kann ja dann sagen, komme ich nicht dran, aber ich mahne dich ab, denn du hast kein Impressum, kein Wettbewerbsverhältnis, denn reine private Tätigkeit. Also keine Angst, kann eigentlich nichts passieren. Das einzige, was Ihnen passieren kann, ist, dass eine Aufsichtsbehörde, die häufig noch nicht mal weiß,
dass sie für die Überwachung von Impressumspflichten zuständig ist, auf Sie aufmerksam wird und Ihnen einen Anhörungsbogen schickt und Ihnen vielleicht sogar mit einem Bußgeld droht. Allerdings, Sie haben das an der etwas verklausulierten Formulierung bemerkt, die Aufsichtsbehörden, die dafür zuständig sind, das ist in Nordrhein-Westfalen,
glaube ich, sowas wie die Lebensmittelüberwachung, die müssen dann Tierarznei und alles möglich überwachen und sind gleichzeitig zufälligerweise auch noch für Impressumspflichten nach dem Telemediengesetz zuständig. Die wissen das nicht und die können das auch nicht.
Also praktisches Beispiel, das ich mal hatte, wo es mal wirklich ganz nahe drangekommen ist, dass jemand wegen eines Impressums Ärger bekommen hatte, war folgender Fall, der Mandant vor mir fährt auf der Autobahn Niedersachsen Richtung Hamburg darauf, vor ihm auf der linken Spur ein Reisebus. Geht einfach nicht rechts rüber, also das alltägliche
Ärgernis, mein Mandant denkt sich, bevor ich jetzt eine Nötigung begehe, rufe ich mal die Telefonnummer an, die da hinten auf dem Bus steht und beschwere mich über den Fahrer. Ruft da an, sagt dann ja, ich wollte mich über den Fahrer Ihres Buses beschweren, kann ich mal den Chef sprechen und dann sagt die Telefonnistin nein, der fährt gerade auf der A,
sowieso Richtung Hamburg. Dieses Erlebnis hat der Mandant dann geblockt, so sind wir jetzt wieder im Internet und natürlich Unterennennung des Busunternehmens, des Gesprächs und des Namens des Chefs, hat er alles eingehend dargestellt, Zeugnisbeweis zu seiner Ehefrau.
Das hat dieser Firma überhaupt nicht gefallen und die haben also wirklich die Hölle, Gott und die Welt in Bewegung gesetzt und meinen Mandanten die Hölle heiß gemacht, um rauszubekommen, wer das denn jetzt ist. Das führte dann auch dazu, dass die dann von diesem Busunternehmen eingeschalteten Anwälte tatsächlich eine Anzeige
gemacht haben. Ein anonymer Blogger betreibt üble Nachrede und so weiter, bitte schicken Sie dem eine Abmahnung bzw. einen Bußgeld Bescheid wegen fehlenden Impressums. Die haben tatsächlich dann so Außendienst bemüht und ähnliche Dinge und haben dann auch mich angeschrieben,
ich soll doch mal bitte die Privatadresse meines Mandanten mitteilen. Habe ich natürlich dann auch sofort eilfertig gemacht, ganz klar. Habe ich nicht gemacht, aber ich habe dann monatelang Angst gehabt, dass die kommen und meine Akten beschlagnahmen. Also das ist der einzige Mandant oder einer der wenigen Mandanten heute, die in meinem Outlook Adressenverzeichnis noch keinen eigenen
Eintrag haben und dessen Akte sich an einem Ort befindet, den ich dann im Zweifel nicht preisgeben würde. Also Sie sehen, anonym bloggen ist zwar formal, vielleicht nicht ganz rechtmäßig, weil man das Impressum haben muss,
aber die Verfolgung, das was ich Ihnen gerade geschildert habe, war ein extremer Ausnahmefall, findet nicht statt. Ich habe schon etliche andere Fälle erlebt, wo Leute sich über fehlende Impressa, ich hoffe das ist der Plural, Impressums beschwert haben, aber wo dann die Behörden gesagt haben, das wissen wir gar nicht, das sind wir vielleicht zuständig, kennen wir uns nicht mit aus. Also keine Sorge, ich kenne keinen Deutschen,
der schon mal ein Bußgeld wegen fehlenden Impressums bezahlen musste. Ich will Sie jetzt nicht zu Ordnungswidrigkeiten anstiften, weil das natürlich selbst wiederum eine Ordnungswidrigkeit sein könnte, nehme ich mal an. Aber ich will Sie objektiv über dieses faktische Verfolgungsdefizit, was das Impressum angeht,
informieren und Ihnen sagen, wenn Sie den anonymen Bloggen wollen, dann machen Sie das auch vielleicht von einem deutschen Server aus, es wird nichts passieren. Aber das auch keine Garantie. Wir Anwälte, wir müssen ja dann auch
was zu tun haben, aber nicht, dass Sie jetzt denke, ich stifte Sie zum anonymen Bloggen ein, damit ich mehr Aufträge bekomme. Ich sage das nur in dieser Ausführlichkeit, weil mir klar ist, dass gerade das anonyme Bloggen für viele Menschen auch die einzige Möglichkeit ist, überhaupt zu bloggen. Ich kenne Leute, die würden gerne bloggen, zum Beispiel, wenn sie in einem großen Konzern
arbeiten, auch unter Verfremdung, aber die können natürlich ihren Namen nicht ins Impressum schreiben. Anderes Thema, Datenschutzerklärung. Lieblingsthema vieler Internetanwälte, vergessen Sie es einfach. Datenschutzerklärung steht in irgendeinem Gesetz, das Gesetz ist aber an sich unverständlich, es ist wohl auch nicht so gemeint, und selbst wenn Sie sich
nicht dran halten, kann nichts passieren. Also Sie sind nicht die Siemens AG oder ähnliches, Datenschutzerklärung spielt keine Rolle. Dieses Foto habe ich deswegen verwendet, um gleich zum nächsten Thema zu kommen, weil ich Ihnen erklären wollte, dass man fremde Fotos ohne Einverständnis auf keinen Fall irgendwo veröffentlichen und in Vorträgen
verwenden darf. Das ist dann das nächste Thema, Fotos und Videos, wenn Sie ins Internet schreiben, irgendwas veröffentlichen, was müssen Sie damit machen? Das, was ich gerade gemacht habe, ist nicht richtig, denn die können Fotos
nicht einfach kopieren und dürfen das auch nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ich habe einen Lehrauftrag an der Fachhochschule in Düsseldorf für Medienrecht und habe da jetzt meine erste Abschlussklausur gestellt und in der Klausur habe ich multiple choice Fragen gemacht und eine dieser Fragen war, wann darf ich Fotos und Videos
aus dem Internet übernehmen? Die meist angekreuzte Antwort war, ich darf alle Fotos und Videos übernehmen, wenn ich die Quelle und den Urheber nenne. Also das hat den Notenschnitt nicht wesentlich gedrückt, aber es ist doch schon erschütternd, weil man einfach dann sieht,
wo die Missverständnisse bestehen und dieses Missverständnis ist wirklich groß. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie fremde Fotos irgendwo nehmen, dann ist das der krasseste und einfachste Urheberrechtsverstoß, den Sie überhaupt begehen können. Fotos sind immer geschützt. Ich hatte den Fall
ein harmloses Bild eines Kantinenessens. Ein Blogger hatte das fotografiert und gesagt bei uns in der Firma schmeckt es wieder mal eklig. Ein anderer Blogger hat dieses Foto, es war ein heißes Würstchen mit Kartoffelsalat,
ich erinnere mich noch genau, hat dieses Foto übernommen und in sein Blog geschrieben, dem Bloggerkollegen xy geht es genauso, der muss auch jeden Tag so einen Phras ertragen. So, der Blogger der Kollege xy freute sich nicht über die Verlinkung, sondern wollte ihn jetzt abmahnen und zur Kasse bitten wegen Urheberrechtsverstoß.
Mein Mandant sagte dann, also ich habe den den, der das Foto veröffentlicht hat, vertreten, der sagte dann, ja wieso ein Würstchenfoto. Sie kennen das die Diskussion auch aus anderen Bereichen, die berühmten Brötchenfotos aus Marions Kochbuch. Die haben dann sozusagen ihren Weg nach unten gefunden an die Blogger
Basis und auch da wird dann um Würstchenfotos gekämpft. Nur was ich meinem Mandanten dann eben erklären musste ist, es kommt nicht darauf an, ob das Foto schön war, ob es verwackelt war oder ob es künstlerischen Content gezeigt hat. Jedes Foto und sei es noch so trivial und noch so schlecht ist urheberrechtlich geschützt.
Das muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen und das gilt genauso für Videos und wenn Sie das verinnerlichen als Spielregel für den zweiten Lebensraum, dann sind Sie schon mal einen ganz richtigen Schritt weiter, nämlich dann vermeiden Sie einen der Fehler, die am allerhäufigsten gemacht werden bei Leuten, die im Internet partizipieren und eigene Inhalte
einstellen. Also Fotos auch nicht anonym, wenn keine Quelle angegeben ist, einfach so rauskopieren, abdrucken, veröffentlichen, sondern immer die Quelle recherchieren oder im Zweifel, wenn überhaupt Anhaltspunkte dafür bestehen, dass man Ärger bekommen könnte, es sein lassen, bis man die Freigabe für
Fotos hat. Thema, das dazu passt, sind die berühmten Partybilder. Das hat man ja auf Facebook, sehr häufig auf den Facebook-Profilen, dass Menschen nicht nur ihr eigenes Leben darlegen, in fotografischer und videografierter Form, sondern auch das Leben ihrer
Mitmenschen. Es fängt an bei der Party vom Samstagabend, geht weiter über den gemeinsamen Skiurlaub in der Skihütte und vielleicht sogar Bilder vom Arbeitsplatz, gemeinsam Dienstreisen oder ähnliches. Alles, streng genommen rechtswidrig, wenn Sie nicht vorher alle Leute, die auf
den Fotos drauf sind, fragen, ob Sie das im Internet veröffentlichen dürfen. Denn auch das unbekannteste, am wenigsten gelesene Blog oder Facebook-Profil ist eine Veröffentlichung. Und wenn Sie Bilder ohne Einverständnis des Abgebildeten veröffentlichen, dann verstoßen Sie gegen deren
Persönlichkeitsrecht im Regelfall. Und da hilft Ihnen auch nichts, wenn da irgendwie so der Marktbrunnen, der Rathausvorplatz oder ähnliches mit im Spiel ist, solange die Personen im Vordergrund stehen und nicht nur zufällig, dass es das Entscheidende fotografiert worden sind, war wahrscheinlich auch das, was Sie anmerken.
Ja, ja. Dann, da wollte ich gleich zu kommen. Laufen Sie Gefahr. Ich rede jetzt über die Party-Bilder. Also nicht nur da, wo Leute dann irgendwie in extrem nachteiliger Pose dargestellt werden, sondern schon das ganz normale Party-Bild, wo drei oder vier Leute um den Sofa rumstehen oder hier an so einem Stehtisch und was gemeinsam trinken kann, kann eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber seien Sie sich eben der Problematik bewusst, weil ja auch im virtuellen Raum Freundschaften häufig schneller enden, als man sich das vorstellt. Und spätestens dann könnte ja vielleicht der Zeitpunkt gekommen sein,
sein Facebook-Profil mal darauf zu untersuchen, ob man die heutigen Feinde, früheren Freunde nicht in etwas ungünstiger Pose vielleicht veröffentlicht hat. Also ganz wichtiger Tipp, achten Sie die Persönlichkeitsrechte von Leuten, deren Fotos Sie veröffentlicht haben.
Video und Foto regieren zwar, aber es gibt natürlich auch immer noch Leute, die den alten guten Text schreiben. Deswegen hier auch einige Worte dazu. Texte von fremden Urhebern dürfen Sie im Gegensatz zu Fotos unter Einschränkungen verwenden. Hier gilt das sogenannte
Zitatrecht. Ich will Sie jetzt nicht mit Einzelheiten zum Zitatrecht langweilen. Wichtig ist immer, dass Sie einen Zitat so einbetten, dass Ihr eigener Content im Vordergrund steht. Das heißt, es ist wichtig, dass Ihre eigene schöpferische Leistung sozusagen, Ihr Kommentar zum Zitat
mindestens genauso wichtig und aussagekräftig ist, wie das Zitat. Sie wissen ja, wir hatten zum Jahresende hier den Fall einer Journalistin, die in Berlin und New York lebt und deren Zeitung sich darüber beschwert hat, dass oder die sich selbst darüber beschwert hat, indem sie das Internet
auf Raubkopien ihrer Artikel hat durchsuchen lassen, die einen Blogger abgemahnt hat, weil der einen etwas längeren Text, ungefähr zwei Drittel eines Artikels von ihr veröffentlicht hatte, mit dem Motto gute Geschichte, lest das mal weiter bei der fraglichen Zeitung und dann ein Link gesetzt hat. Das ist formal nicht in Ordnung,
wenn man also größere Passagen von Texten veröffentlicht. Ob es moralisch und vielleicht auch ansonsten klug war, den direkt mit Abmahnungen und so weiter zu überziehen, ist eine andere Frage, weil letztendlich der Link ja auch wieder Besucher auf die Seite gespürt hat, aber das formale Recht
ist natürlich hier streng und das Zitatrecht war wohl überschritten. Allerdings, so wie es momentan aussieht, hat sich die Sache dann doch mehr oder weniger in Wohlgefallen aufgelöst und es dürfte dann bei den gegenseitigen Wirbelstürmen, die da wechselseitig entfacht worden sind, geblieben sein. Wahrscheinlich
haben dann eher beide Seiten aus dieser Aktion nur Schaden genommen. Also wenn Sie zitieren, dann gucken Sie immer, dass Sie wenigstens ein oder zwei eigene kluge Sätze dazu schreiben und nicht das übernehmen, was andere gesagt haben und es dann dabei belassen. Urheberrecht ist keine Einbahnstraße, habe ich mal ganz
bewusst aufgenommen, im Rahmen der Diskussion, die wir ja jetzt aus Bloggersicht, Autorensicht mit dem Leistungsschutzrecht haben. Meine Erfahrung ist zumindest, dass es ja immer häufiger so ist, dass Blogger nicht von etablierten Medien, also Zeitungen oder Ähnlichem abschreiben,
sondern dass gerade Blogger auch durchaus heute in der Lage sind, weil sie gelesen werden, Themen zu setzen und Artikel in der normalen Presse auszulösen. Und Urheberrecht ist keine Einbahnstraße, bedeutet, wenn man es mal konsequent durchdenkt, auch wenn Sie zum Beispiel als Blogger oder Urheber von Texten, die online gestellt
worden sind, in Frage kommen, dann müssen Sie es sich genauso wenig gefallen lassen, dass zum Beispiel, was ja immer wieder vorkommt, Zeitungen oder andere Online- Medien einfach Ihre Texte übernehmen, möglicherweise sogar mit Quellenangabe, auch da müssen Sie vorher gefragt werden, möglicherweise oder in der Regel sogar ohne
Honorar, das können Sie dann auch einfordern. Und was natürlich die dreisteste Version ist, dass Sie Ihre Texte übernehmen und dann noch einen Autorennamen drunter machen, von dem der Copy und Paste gemacht hat. Das ist dann der Journalist, der also das als eigenständige Leistung verkauft. Das kommt immer wieder vor und dann sind Sie natürlich
als Urheber, diese Äußerungen ebenfalls nicht schutzlos, sondern können hier verlangen, dass A, Sie als Urheber genannt werden und B, Sie ein angemessenes Honorar bekommen. Ich sage das deswegen, weil die Fälle sich immer mehr häufen, denn ich hoffe, Sie teilen meine Beobachtung, es gibt immer mehr Blogs,
die qualitativ hochwertigen Inhalt liefern, die zumindest informationsmäßig einen Vorsprung haben, das heißt die Geschichte als erste haben und es gibt immer mehr Redaktionen, die weder personell noch finanziell die Ressourcen haben, zum Beispiel solche Geschichten selbst zu recherchieren und die natürlich auch unter Zeitdruck
stehen und dann eben auf Blogs, die darüber berichten, die man vielleicht auch als kompetent einschätzt, zurückgreifen und die Texte dann übernehmen. Lassen Sie es nicht gefallen, müssen Sie nicht. Also, wir hatten vor einiger Zeit mal den Fall, dass zum Beispiel die Fernsehausgabe
eines bekannten Hamburger Nachrichtenmagazins, das montags erscheint, ein Video eines Hamburger Bloggers, der einen Vorfall auf der Reeperbahn gefilmt hatte und auf seinen Blog gestellt hatte, einfach als Vorspann für die sonntägliche Sendung verwendet hat. Also ohne überhaupt eine Quelle zu nennen, was auch immer, es war ein Polizeieinsatz
und auch ohne sich vorher mal Gedanken darüber zu machen, ob man da vielleicht anruft oder so. Das löste sich alles in Wohlgefallen auf, vor allem, weil dieses Magazin auch noch in der Lage ist, dann also den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu bezahlen. Der wurde dann auch gezahlt und man hat sich auch darauf verständigt, vielleicht künftig intensiver
zusammenarbeiten zu können. Also, nicht schweigen, sondern vielleicht auch mal Druck machen. Vielleicht tun sich dann Möglichkeiten auf, die wesentlich sogar ganz interessant sein können, finanziell. Naja. Bei den Äußerungen selber, im
Kurzdurchgang, wenn Sie was ins Internet schreiben, wichtigste Spielregel ist immer, die ich Ihnen ans Herz legen würde, schreiben Sie nichts ins Internet, was Sie dem, über den Sie schreiben, nicht auch ins Gesicht sagen würden. Wenn Sie natürlich ein sehr forscher Mensch sind, schreiben Sie vielleicht sogar noch etwas weniger, aber im Normalfall kommen Sie damit
problemlos aus und das reicht auch. Wenn Sie denn aber mal Ärger haben sollten, oder Ärger befürchten, dann überlegen Sie sich vor dem Schreiben, was mache ich da eigentlich. Wenn Sie zum Beispiel eine Tatsachenbehauptung aufstellen, eine Tatsachenbehauptung ist, mein Nachbar ist
vorbestraft wegen Ladendiebstahls. Das ist keine Meinungsäußerung, das ist eine überprüfbare Tatsache, ist der vorbestraft oder nicht. Mein Chef ist ein Idiot, ist eine Meinungsäußerung. Aber, dann kommen wir zum nächsten Punkt, gleichzeitig eine Beleidigung und im Zweifel auch eine Beleidigung
und deswegen auch unzulässig. Tatsachenbehauptungen, großes Problem für Blogger und insbesondere für Blogger, bei denen auch Kommentare eingestellt werden können, müssen überprüfbar sein. Und wenn Sie zum Beispiel eine Tatsachenbehauptung aufstellen und jemand sich von dieser Tatsachenbehauptung verunglimpft,
fühlt, sind Sie im Zweifel verpflichtet zu beweisen, dass das, was Sie geschrieben haben, wahr ist. Können Sie vielleicht noch bei dem Nachbarn, da können Sie sagen, es weiß doch jeder. Und im Zweifel weiß es das Bundeszentralregister. Aber, denken Sie jetzt mal an den Kommentar,
den Sie in Ihrem Blog vorfinden. Da schreibt dann jemand anderes, ich beobachte die Situation in Ihrem Wohnort auch schon länger, dieser Herr sowieso aus der Lessingstraße, das ist doch ein vorbestrafter Ladendieb. Steht dann als Kommentar in Ihrem Blog. Ist eine Tatsachenbehauptung. Und sobald dieser
Herr sich bei Ihnen darüber beschwert, da kommen wir gleich dazu, und Sie dann sagen, ja, du bist doch auch einer. Und er sagt, bin ich nicht. Dann müssen Sie, wenn er Sie verklagt, beweisen, dass er tatsächlich vorbestraft ist. Bei einer Vorstrafe mag das ja noch eine leichte Tatsache sein, aber bei anderen Tatsachenbehauptungen wird es schon schwierig. Und insbesondere wird es dann schwierig,
wenn Ihr Blog missbraucht wird, in Anführungsstrichen von Kommentatoren, um zu anderen Themen etwas zu schreiben. Also ich bin immer sehr vorsichtig persönlich, wenn ich Kommentare in meinem Blog sehe, die zwar irgendwie so einen kleinen thematischen kleinen thematischen
Aufhänger zu dem eigentlichen Eintrag haben, die aber sehr lang werden und dann meistens so da formuliert sind. Ich habe ja auch schon in den letzten 30 Jahren leidvolle Erfahrungen mit der deutschen Justiz machen müssen. Insbesondere mit Richter am Oberlandesgericht Müller aus München, Staatsanwalt
Mayer aus Freising und so weiter. Dann kommen dann ungefähr so 75 Namen und alle sind Willkürjuristen und ganz böse Vorsicht. Denn im Zweifel mögen das ja sogar mitunter einige von denen Willkürjuristen sein, aber sie sind dann derjenige, ohne sie die jemals
ich kenne die Leute nicht, müsste ich dann nachweisen, dass diese Behauptungen tatsächlich stimmen. Also wenn in Ihren Kommentaren Tatsachenbehauptungen auftauchen, mit denen Sie sich nicht wohlfühlen und von denen Sie im Zweifel davon ausgehen müssen, dass Sie den Beweis dafür, dass Sie wahr sind, nicht führen können, weg damit. Ersparen Sie sich
viel Ärger. So mache ich das immer. Klappt auch. Der Quellenhinweis hilft Ihnen auch nicht weiter. Das steht ja auf Ihrer Seite erst mal. Ob die Quelle letztendlich dann als Beleg taugt, ist ja dann wieder eine zweite Frage.
Ich würde das mal bezweifeln. Also vorsichtig mit Tatsachenbehauptungen, ganz gefährlich. Bei Meinungsäußerungen liegen Sie immer eher auf Ihrer sicheren Seite. Also wenn Sie zum Beispiel sagen, McDonald's mischt Suchtstoffe in seine Hamburger, ist das eine Tatsachenbehauptung.
Werden Sie möglicherweise Ärger bekommen, deswegen würde ich diese Behauptung nie aufstellen. Aber wenn Sie schreiben, ein Big Mac schmeckt für mich wie ein alter Autoreifen, dann ist das eine Meinungsäußerung, weil man aus dem Inhalt, um jetzt kleinen juristischen Exkurs zu machen, sehr einfach entnehmen kann, dass das
natürlich kein realistischer Vergleich ist, sondern eine Meinungsäußerung. Das dürfen Sie sagen. Hoffe ich zumindest. Ich habe jetzt bewusst nichts über gewisse Fernsehsender, die Glücksspiele veranstalten
und so gesagt, weil ich ja am Freitag ganz normal weiterarbeiten möchte und nicht irgendwelche Abmahlungen bekommen möchte. Wir haben noch einen Punkt hier, wenn Sie mal verklagt werden sollten oder juristischen Ärger bekommen sollten, wegen Äußerungen, sei es jetzt eigene Äußerungen oder Äußerungen, die Sie in Kommentaren auf Ihrem Blog haben,
wird immer auch häufig von vielen Gerichten gefragt, hat er jetzt was über seinen Nachbarn geschrieben? Ja. Hat er was Negatives über seinen Nachbarn behauptet? Ja. Ist das wahr? Dann können Sie vielleicht, um auf das Beispiel von vorhin zu kommen, die Vorstrafe sogar belegen,
dann kriegen Sie trotzdem die Katsche, nämlich die Unterlassungsverfügung, weil die Gerichte sagen, ja, aber da fehlt ein öffentliches Interesse dran. Es gibt, kein Blogger hat ein öffentliches Interesse dran, über seinen Nachbarn etwas zu schreiben. Ganz gefährliche Geschichte. Je mehr Sie in die Intim- und Privatsphäre von Menschen
reinschreiben sozusagen, desto größer ist die Gefahr, dass Ihnen Gerichte dann sagen, kann ja sogar sein, dass das ein Idiot ist und dass er seine Frau schlägt oder was auch immer macht oder dass Ihr Konkurrenzblogger in Anführungsstrichen Google manipuliert, um bei den Suchergebnissen ganz weit vorne zu sein, also auch ein authentischer Fall, dass der
SEO betreibt und das ganz böse ist. Dürfen Sie deswegen nicht schreiben, weil kein öffentliches Interesse dran besteht. Das öffentliche Interesse bewerten Richter dann häufig nach dem, wie Sie das sehen oder wie Sie das empfinden. Allerdings muss man da sagen, würde ich Sie auffordern, auch mutig zu sein.
Nämlich gerade das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit immer wieder betont, dass die Meinungsfreiheit als solche erstmal ein sehr hohes Gut ist. Als Blogger, als Facebook-Schreiber, als Studio4Z-Mitglied dürfen Sie erstmal grundsätzlich über alles schreiben. Und das öffentliche
Interesse hat das Bundesverfassungsgericht jetzt aktuell auch dargelegt, ist keine Voraussetzung dafür, dass jemand seine Meinung sagen darf, sondern wenn ein öffentliches Interesse bejaht werden kann, ist das eher noch eine Verstärkung dafür, dass man es auf jeden Fall sagen darf. Aber man kann nicht den Schluss ziehen, kein öffentliches Interesse an
dem Verhalten des Nachbarn, des Konkurrenzbloggers oder des örtlichen Fußballtrainers. Und deswegen darf man darüber überhaupt nichts schreiben. Also man kann in letzter Zeit zumindest, was die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeht, durchaus etwas mutiger
sein und auch über Dinge schreiben, die vielleicht dem anderen sehr auf die Füße treten. Also Ausgangsentscheidung war hier ein bekannter Berliner Rechtsanwalt, der hat sich dagegen verwahrt, dass immer über seine Prozesse berichtet wird, ja, unter Namensnennung. Nun fallen Urteile im Namen des Volkes, Prozesse sind öffentlich,
da muss man sich dann schon fragen, wo ist denn da das Verbot? Und da haben die Gerichte dann immer gesagt, ja, der Anwalt, der hat ja auch eine Berufsphäre und der hat ja ein Recht darauf, geschützt zu werden und nicht immer in der Öffentlichkeit zu stehen. Im Übrigen gibt es kein öffentliches Interesse. Wer interessiert sich für diesen Anwalt? Tun sehr viele
Menschen, sei es jetzt aus Gründen, wie man sich eben für Klatsch interessiert oder aus faktischen Gründen. Und sie wollen das einfach schreiben. Und da es ging jetzt bis zum Bundesverfassungsgericht, da wurde das ausdrücklich nochmal erklärt. Also wenn Sie mal in den leidvollen Genuss einer Abmahnung wegen Äußerungen auf Ihrem Blog oder sonst wo kommen sollten,
in denen drin steht, im Übrigen haben Sie ja gar kein öffentliches Interesse an dieser Äußerung, erinnern Sie sich an den heutigen Tag und verweisen Sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ich will allerdings einräumen, dass das manchmal nicht so wahnsinnig viel weiterhilft. Denn
ein paar Worte zu dem Rechtssystem, das wir haben. Wir haben den fliegenden Gerichtsstand. Der fliegende Gerichtsstand bedeutet, egal was Sie ins Internet schreiben, es kann dort geklagt werden, wo man das Internet auch lesen kann. Also wenn Sie es in Düsseldorf schreiben und Ihr Gegner in Köln sitzt, kann man es auch in Hamburg lesen.
Und der schlaue Kläger wird dann den Weg zu der bekannten und beliebten Pressekammer nach Hamburg wählen und Sie dort verklagen, denn da kann das Internet abgerufen werden, da ist der Gerichtsitz, da wird dann streng geurteilt. Also da können Sie mit Zitronen handeln und die Berufung aus das Bundesverfassungsgericht ist immer sehr schön, hilft allerdings nur
Leuten weiter natürlich, die auch den finanziellen Background haben bis dahin zu gehen. Sie können bei einem Meinungsäußerungsstreit, in dem es nicht nur um Peanuts geht, davon ausgehen, dass Sie bis zum Ende der zweiten Instanz bei einem 1-2-Ligen-Verfügungsverfahren ein Kostenrisiko haben, das durchaus mal locker zwischen 10 und 25.000 Euro liegen kann
für einen Block-Eintrag, den Sie verfasst haben. Natürlich können das, das ist ganz klar, die meisten von uns locker aus der Portokasse bezahlen, aber schmerzlich ist es auf jeden Fall und die Krux an der ganzen Sache ist, und das ist wirklich ein Dilemma unseres Rechtssystems, dass das Bundesverfassungsgericht
keine Revisionsinstanz ist. Das heißt, die Richter in Karlsruhe, die machen jetzt so einen tollen Beschluss und sagen, du brauchst kein öffentliches Interesse, das musst du nicht nachweisen, du darfst trotzdem was sagen, aber wenn das dann mal so da drin steht, dann werden sie trotzdem an den unteren Gerichten abgebügelt und dann sagen sie super, ich mache jetzt eine Verfassungsbeschwerde,
das wird in Karlsruhe aufgehoben. Das wird in Karlsruhe nicht aufgehoben, sondern es wird nicht angenommen. Die sagen, das haben wir doch alles schon entschieden und wir gehen davon aus, dass sich die Gerichte daran halten. Tun sie leider nicht und deswegen vertrauen sie bitte, da spreche ich jetzt über Kollegen möglicherweise, nicht Anwälten, die sie mit
Verfassungsbeschwerden trösten wollen. Nach dem Motto, spätestens in Karlsruhe wird das alles aufgehoben, wenn sie dann am Ende viel Geld bezahlt haben und mit den Nerven am Ende sind. Es wird nicht aufgehoben, es wird nicht angenommen, wenn es schon entschieden ist, nur in besonders krassen Fällen. Wenn sie mit ihrem Konkurrenzblogger auf Streit kommen,
dann werden sie nicht mal über den Berichterstatter beim Senat in Karlsruhe hinwegkommen, der wird das direkt sagen, das haben wir schon mal gemacht, da haben wir keine Lust zu. Wichtig, Haftung für Kommentare, das haben wir gerade schon mal angesprochen. Ich habe Ihnen gerade schon gesagt, ich bin immer sehr vorsichtig, wenn es um
Klarnamen und Lebensgeschichten geht. Also wenn ich Kommentare querlese, dann werde ich hellhörig, wenn solche Dinge da drin stehen, dann schaue ich mir das genauer an und im Zweifel, wenn also etwas über Dritte drin steht, das ich nicht verifizieren kann, dann lösche ich es auch aus. Allerdings kann man auch eine umgekehrte Empfehlung geben. Lesen Sie Ihre Kommentare
doch besser überhaupt nicht, die Sie in Ihrem Blog bekommen, denn dann haften Sie auch nicht, wenn das Gericht vernünftig urteilt und das richtig gesehen wird, denn für Kommentare, die sind fremder Inhalt, haften Sie als Blogbetreiber oder als Betreiber einer Facebookpräsenz erst dann, wenn Sie davon Kenntnis erhalten haben. Andere Ansicht wiederum, bislang, bis
gestern möglicherweise, da gibt es jetzt einen neuen Beschluss, der das etwas anders sieht, das Landgericht Hamburg, das Blogs und Foren und Facebook und das ganze Internet wörtlich als Gefahrenquelle. Qualifiziert und sagt, Internet ist gefährlich und wer ins Internet schreibt oder anderen
ermöglicht, ins Internet etwas zu veröffentlichen, der eröffnet eine Gefahrenquelle mit der Konsequenz, dass Sie für das, was Ihre Kommentatoren schreiben, haften, als hätten Sie es selbst geschrieben. Also darauf muss man erst mal kommen, zumal, das erwähne ich jetzt mal ein bisschen trocken juristisch, die Gesetzeslage
eine völlig anderes. Es gibt nämlich sogenannte Privilegierungen im Telemediengesetz, da steht ausdrücklich drin, Sie haften nicht für Inhalte, die fremde Anbieter auf Ihrer Internetseite einstellen, aber wie die Juristen eben sind, sie drehen es anders rum und das ist dann auch das Problem. Aber was Sie sich merken müssen, Sie haften spätestens dann für Kommentare,
wenn Sie davon Kenntnis genommen haben. Der Kollege Heidrich vom Heise-Verlag, der Justiziar, der auch die Ehre hat, das Heise-Forum zu betreuen, wird hier nochmal, er kriegt dafür ein großes Schmerzensgeld jeden Monat zusätzlich, der wird hier auch nochmal am Freitag was dazu sagen, nämlich über seine Erfahrungen mit Trollen.
Der hat alleine von einem Anwalt in den letzten vier Jahren sieben oder acht Aktenordner mit sogenannten Inkenntnissetzungen erhalten. Immer wenn etwas über diesen Anwalt im Heise-Forum drin scheint, hat er das, den Heise-Verlag in Kenntnis gesetzt. Und wenn, sobald Sie in Kenntnis
gesetzt sind, ist egal ob Hamburg oder nicht, dann sind Sie für diese Inhalte verantwortlich, nämlich dann müssen Sie, wenn jemand gesagt hat, pass auf, ich bin Rechtsanwalt und über mich steht das Böse, da in dem Kommentar bei dir, in diesem Augenblick müssen Sie reagieren und sagen,
lasse ich drin, nehme ich raus. Dann obliegt die Prüfungspflicht Ihnen und Sie müssen die Entscheidung treffen. Und die Entscheidung können Sie natürlich, habe ich ja vorhin gesagt, nur schwer treffen, im Zweifel wird die lauten raus, nur wenn Sie es nicht machen, dann ist es Ihr eigener Inhalt. Dann kann der Sie verklagen, weil Sie den Kommentar nicht rausgenommen haben. Und wenn Sie den Kommentar, das ist ein
wichtiger Gesichtspunkt auch, rausgenommen haben sollten, dann sind Sie auch nach überwiegender Rechtsprechung verpflichtet, diese Gefahrenquelle, also diesen Beitrag, wo ja schon mal böse Kommentare aufgetaucht sind, oder dieses thematische Umfeld zu überwachen. Dann können Sie sich nicht mal zurücklehnen und sagen, Kommentare lese ich sowieso nicht,
setze mich mal erst in Kenntnis, sondern dann müssen Sie genau überprüfen, ist da was dran und im Zweifel das löschen. Häufig ist es dann auch so, dass man vielleicht eher die Notbremse zieht und gar keine Kommentare mehr zu diesem Thema zulässt. Was natürlich die Meinungsfreiheit dann nicht unbedingt fördert.
Ja, wir könnten noch andere Themen ansprechen, aber die Zeit rennt uns davon. Ich habe mich heute erst mal ein bisschen darauf beschränkt, Ihnen zu sagen, was jemand betrifft, der aktiv im Internet unterwegs ist, der selbst Seiten betreibt bzw. Äußerungen dritt dazu lässt.
Wenn wir noch ein paar Minuten haben sollten, würde ich sagen, acht Minuten haben wir noch, das ist ja super, habe ich Sie lange genug genervt, würde ich gerne noch Fragen beantworten, sofern welche sind. Ja, dahin ist die erste.
Kann ich die erste Frage ganz schnell beantworten. Links sind keine Zitate, links sind auch keine Urheberrechtsverletzungen, denn der Inhalt bleibt da immer auf der verlinkten Seite. Das heißt, kurz... Ja, das ist ja dann das Kurz-Kurz-Zitat,
sozusagen. Kürzer geht es ja gar nicht, da werden Sie keine Probleme mitbekommen.
Also Sie können eine Tatsachenbehauptung nicht dadurch in ein Kostüm verpacken,
indem Sie die zu einer Pseudo- Meinungsäußerung umgestalten, sondern es wird immer gefragt, was will der Äußere tatsächlich damit sagen, im Zweifel wird die Äußerung interpretiert. Gerade solche Dinge, die dann im Gewand der Meinungsäußerung da herkommen oder Bezug nehmen auf Dritte, ich habe gehört, ja, also ich behaupte das nicht selber, aber irgendjemand, den ich
Namen nicht nennen will, behauptet das, es reicht nicht, sie hängen dann mit drin. Also nicht einfach so ein bisschen so ein Kostümchen drüber werfen, das reicht nicht. Haben wir sonst noch eine Frage? Bitteschön.
Also die Zugänglichmachung für einen bestimmten Personenkreis, das
würde dann so ähnlich behandelt wie die Frage nach der Privatkopie, ja. Wenn Sie also ein nicht kopiergeschützte CD heute Musik kopieren und die als CD weitergeben, ist das ja im gewissen Umfang möglich. Wir haben ja vorhin schon mal diese sieben Personen genannt, es gibt auch die Rechtsprechung, sieben CD's dürfen sie weitergeben und so. Das wird auch hier
die Grenze sein, wobei Sie natürlich dann, je öffener der Kreis ist, desto vorsichtiger werden müssen. Die zweite Frage müssen wir nochmal sagen, die habe ich jetzt.
Sie dürfen Bilder und Texte zitieren, das heißt, wenn Sie ein Bild zitieren müssen, um sich inhaltlich damit auseinandersetzen zu können, dann dürfen Sie das Bild auch zitieren. Allerdings sind da die Regeln natürlich sehr streng, ja. Also möglicherweise nur Bildausschnitte in schlechterer Qualität. Sie dürfen also auch nicht türken und dann eben so einen Pseudotext
dazuschreiben, wenn es eben keine inhaltliche Auseinandersetzung sind. Also Bildzitate habe ich schon einige Fälle gehabt, werden sehr streng gehendelt und in der Regel auch gegen den Zitierenden entschieden, ja, bitte? Nein, Sie brauchen für die Kenntnissetzung
keinen Anwalt. Es reicht, wenn Sie dem Betreffenden eine Mail schreiben oder ihn anrufen oder ihm einschreiben schicken und sagen, hier, ich informiere dich darüber, dass ich das für rechtswidrig halte.
Also Politiker, solange Sie keine Regierungsmitglieder sind und sozusagen öffentliche Würden genießen, da können Sie sehr viel darüber sagen, weil das Teil des öffentlichen Diskurses ist.
Je unbekanter eine Person ist und desto weniger sie im Licht der Öffentlichkeit steht, desto weniger dürfen Sie darüber sagen. Sie dürfen natürlich, die Schmähkritik fängt immer da an, wo Sie so eine Meinungsäußerung versuchen, aber in Wirklichkeit den herunterputzen wollen, ja. Das ist auch eine Frage der Auslegung und der Interpretation. So, eine Frage machen wir noch, jetzt nehme
ich mal jemanden, Sie.
Also es gibt, zu Amerika kann ich Ihnen nichts sagen, es gab in Deutschland Prozesse jetzt darüber, ob man zum Beispiel gewisse Schlösser fotografieren darf, weil man damit möglicherweise den Postkartenherstellern, die dann
Geld abführen müssen. Nächste Frage bin ich überfragt, kann ich nicht so, kann ich so auf die Stelle nichts zu sagen.
Ist vor der, vor den Konsequenzen oder ist das ein völlig nutzloser Satz? Das ist ungefähr genauso sinn- und witzlos
wie die berühmten Disclaimer, wonach man für nichts haften will, was durch links reingezogen wird auf die eigene Seite. Können Sie direkt vergessen, es bringt überhaupt nichts. Lieber solche Formalfloskeln weglassen, weil die im Zweifel Ihnen nur schaden, dann heißt es nämlich, Sie haben es ja so gesehen, Ihnen ist ja das Problem bekannt. So, dann bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Viel Spaß noch, danke. Bodo Vetter war das.
Achso, die brauchen zwölf Zuschauer. Bleiben wir noch hier.