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7 - Wir definieren und sortieren unsere Kosten - Kostenartenplan, Einzelkosten und Gemeinkosten

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7 - Wir definieren und sortieren unsere Kosten - Kostenartenplan, Einzelkosten und Gemeinkosten
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7
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19
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CC Attribution - NonCommercial 3.0 Germany:
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Hidden Markov modelMoving averageLAN partyMaxima and minimaSummierbarkeitFinite element methodFamilyMultiplication tableGrand Unified TheoryPower (physics)NumberLengthHöheAbsolute valuePartition of a setMaß <Mathematik>Group actionProduct (category theory)Meeting/Interview
Willkommen zum kleinen Einmaleins der Kostenrechnung, mein Name ist Dr. Lauth. Unser heutiges Thema: "Wir definieren unsere Kosten" Heute geht es um die Kostenartenrechnung: wir legen fest, was überhaupt zu den Kosten zählt und wie hoch diese Kosten sind. Unser Ausgangsmaterial sind die Aufwendungen
der Buchführung. Aufwand ist definiert als "Werteverzehr in einer Periode nach der gesetzlichen Vorschriften bewertet" Die Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, aus dem Aufwand die Kosten herauszufiltern.
Kosten entsprechen zwar ebenfalls Werteverzehr in einer Periode, aber mit drei Vorgaben: - Kosten müssen betrieblich bedingt sein. - Kosten müssen "ordentlich" sein, d.h. sie müssen regelmäßig auftreten - und sie müssen realistisch bewertet sein. Weiterhin gibt es auch Kosten, die nicht als Aufwand geltend gemacht werden dürfen - die sogenannten
Opportunitätskosten. Die allermeisten Zahlen der Buchführung müssen wir nicht korrigieren, sondern können sie unverändert als Kosten übernehmen (aufwandsgleiche Kosten). Ein
paar Positionen müssten wir neu kreieren (sog. Zusatzkosten) und einige Positionen müssen wir für die Kostenrechnung etwas manipulieren (sog. Anderskosten). Einige Aufwendungen können wir nicht in die Kostenrechnung übernehmen, weil sie unseren drei Kriterien nicht genügen. Anderskosten und Zusatzkosten fasst man auch
als "kalkulatorische Kosten" zusammen. Ein Beispiele für die unterschiedlichen Betrachtungsweisen von externem und internem Rechnungswesen sind die Zinsen: Im externen Rechnungswesen dürfen wir nur die tatsächlich gezahlten Bankzinsen als Aufwand geltend machen. (z.B. 10 % des Fremdkapitals von 300 000 € gleich 30 000 €) Im internen Rechnungswesen wird das gesamte betriebsnotwendige Kapital
zu einem kalkulatorischen Zinssatz virtuell verzinst und diese Zinsen werden als "kalkulatorische Zinsen" in die Kostenrechnung übernommen. Zinsen sind demnach ein Beispiel für die Anderskosten in der Abgrenzungsrechnung. Ein Beispiel für die Zusatzkosten
ist der Unternehmerlohn: In der Buchführung darf der Unternehmerlohn nicht als Aufwand geltend gemacht werden. In der internen Kostenrechnung wird er sehr wohl berücksichtigt (z.B. mit einer Praktikerformel aus dem Jahresumsatz errechnet). In der Abgrenzungsrechnung werden nicht nur die Aufwendungen
in Kosten überführt; auf der positiven Seite werden auch die Erträge in Leistungen umgerechnet. Wir können uns die Abgrenzungsrechnung als Tabellenkalkulation vorstellen: Links stehen Aufwendungen und Erträge; rechts stehen (die daraus ermittelten) Kosten und Leistungen.
Im einfachsten Fall sind z.B. Erträge und Leistungen identisch oder Aufwendungen und Kosten identisch. In anderen Fällen treten Erträge oder Aufwendungen gar nicht in der Kostenrechnung in Erscheinung, weil sie unseren drei Kriterien nicht genügen (wir sprechen davon, dass wir diese Beträge als "neutrale" Aufwendungen bzw. Erträge
abgrenzen) Und in wieder anderen Fällen sind kostenrechnerische Korrekturen notwendig - Abschreibungsaufwendungen werden z.B. korrigiert damit sie unseren drei Kriterien genügen. Dann kann es auch noch Kosten geben, die keinen Aufwendungen entsprechen - wir haben als Beispiel für diese Zusatzkosten
den Unternehmerlohn genannt. Wir wollen einige Beispiele diskutieren: In der linken Spalte sehen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Wir betrachten zunächst die Erträge: die Umsatzerlöse können wir unverändert in die Kosten- und Leistungsrechnung übernehmen. Mieterträge, Erträge aus Wertpapieren und Zinserträge
sind "betriebsfremd" (sie haben nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun, nämlich Güter zu produzieren) und werden abgegrenzt (d.h. nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen). Von den Aufwendungen in der GuV können wir einen Teil unverändert in die Kostenrechnung übernehmen,
z.B. die Löhne. Ein weiterer Teil der Aufwendungen wird korrigiert, um sie an die drei Kriterien anzupassen - beispielsweise werden die bilanziellen Abschreibungen in kalkulatorische Abschreibungen umgerechnet oder die Zinsen werden um die kalkulatorischen Zinsen erweitert. Durch Saldierung von
Aufwand und Ertrag ergibt sich das Gesamtergebnis - in unserem Beispiel minus 28 200 €. (dieses wird dem Finanzamt in Form der Bilanz und der GuV mitgeteilt) Für interne Adressaten werden die Kosten und die Leistungen saldiert. Mit dem Betriebsergebnis von minus 41 540 € muss das Management fertig werden. Wenn wir eine vollständige Liste unserer
Kosten erstellt haben, dann sortieren wir diese Kosten. Üblich ist einerseits eine Sortierung nach der Art der verbrauchten Güter in einem Kostenartenplan: Wir unterscheiden sieben Arten von Kosten - Materialkosten (Rohstoffe und Hilfsstoffe), - Personalkosten (Löhne und Gehälter), -
Abschreibungen (Wertverlust von Anlagevermögen), - Kapitalkosten (gezahlte Zinsen) - Fremdleistungskosten (für Dienstleistungen anderer Unternehmen) - Wagniskosten und - Gebühren und Abgaben Wine wichtige Sortierung ist die Unterteilung in - Einzelkosten (EK) und - Gemeinkosten (GK). Wenn für eine Kostenpositionen ein Objekt
alleine verantwortlich ist, sprechen wir von Einzelkosten. Wenn mehrere Kostenobjekte für eine Kostenposition verantwortlich sind, sprechen wir von Gemeinkosten. Die Kosten für die Heckscheiben unseres MUSTA Family sind z.B. Einzelkosten,
denn diese Kosten lassen sich eindeutig dem Kostenträger MUSTA Family zuordnen. Die Reinigungskosten der Verwaltungsgebäude hingegen sind (Kostenträger-) Gemeinkosten, denn die lassen sich nicht einem speziellen Kostenträger zuordnen. Letztendlich muss die Kostenrechnung einen Schlüssel
finden, um auch diese Kosten verursachungsgerecht auf die Kostenträger umzulegen. Lassen Sie uns den Kostenplan unserer MUSTA GmbH anschauen: Wir haben Material-Einzelkosten in Höhe von 498 Mio. € und Fertigungslöhne in Höhe von 66 Mio. €. Beide Positionen sind (Kostenträger-) Einzelkosten - sie lassen sich eindeutig dem
MUSTA Family oder dem MUSTA City zuordnen. Die Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe, für Hilfslöhne, für Gehälter und für Abschreibungen sind (Kostenträger-) Gemeinkosten, denn sie lassen sich nicht ohne weiteres einem Kostenträger zurordnen. Diese vier Positionen
lassen sich allerdings einer Kostenstelle eindeutig zuordnen - es sind gleichzeitig Kostenstellen-Einzelkosten. Fremdleistungskosten, Versicherungskosten, Zinsen und Grundsteuer sind weder einem Kostenträger noch einer Kostenstelle direkt zuzuordnen. es sind (sowohl
Kostenträger- als auch Kostenstellen-) Gemeinkosten. Es ist kein Problem, die 498 Mio. € Material-Einzelkosten (MEk) auf unsere Produkte (Kostenträger) zu verteilen: 318 Mio. € gehen auf Kosten des MUSTA City, 179 Mio. € auf Kosten des MUSTA Family. Wenn wir diese Gesamtkosten durch die hergestellten Einheiten
dividieren, erhalten wir 3 745 € Material-Einzelkosten pro City und 4 495 € Material-Einzelkosten pro Family. Ähnlich können wir die Fertigungs-Einzelkosten in Höhe von 66 Mio. € problemlos
auf den City und den Family umlegen und erhalten dann Fertigungs-Einzelkosten von 486 € pro Einheit City und von 632 € pro Einheit Family. Damit haben wir schon ein gewisses Stück weit die Herstellkosten unserer (Haupt-)Produkte ermittelt. Was noch fehlt, ist die Berücksichtigung der Gemeinkosten,
die einen erheblichen Anteil unserer Kosten ausmachen. Damit wir auch die Gemeinkosten in den Selbstkosten berücksichtigen können, muss erst die Kostenstellenrechnung in Aktion treten und die (Kostenträger-) Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen.