7 - Wir definieren und sortieren unsere Kosten - Kostenartenplan, Einzelkosten und Gemeinkosten
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Formal Metadata
Title |
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Title of Series | ||
Part Number | 7 | |
Number of Parts | 19 | |
Author | 0000-0002-4319-5413 (ORCID) | |
Contributors | ||
License | CC Attribution - NonCommercial 3.0 Germany: You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal and non-commercial purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor. | |
Identifiers | 10.5446/17900 (DOI) | |
Publisher | 0000-0002-4319-5413 (ORCID) | |
Release Date | ||
Language |
Content Metadata
Subject Area | |
Genre |
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Hidden Markov modelMoving averageLAN partyMaxima and minimaSummierbarkeitFinite element methodFamilyMultiplication tableGrand Unified TheoryPower (physics)NumberLengthHöheAbsolute valuePartition of a setMaß <Mathematik>Group actionProduct (category theory)Meeting/Interview
Transcript: German
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Willkommen zum kleinen Einmaleins
der Kostenrechnung, mein Name ist Dr. Lauth. Unser
heutiges Thema: "Wir definieren unsere Kosten" Heute geht es um
die Kostenartenrechnung: wir legen fest, was überhaupt zu
den Kosten zählt und wie hoch diese Kosten sind. Unser Ausgangsmaterial sind die Aufwendungen
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der Buchführung. Aufwand ist
definiert als "Werteverzehr in einer Periode nach der
gesetzlichen Vorschriften bewertet" Die Aufgabe der Kostenartenrechnung
ist es, aus dem Aufwand die Kosten herauszufiltern.
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Kosten entsprechen zwar
ebenfalls Werteverzehr in einer Periode, aber mit drei Vorgaben: - Kosten müssen betrieblich bedingt sein. - Kosten müssen
"ordentlich" sein, d.h. sie müssen regelmäßig auftreten - und sie müssen realistisch bewertet sein. Weiterhin gibt
es auch Kosten, die nicht als Aufwand geltend gemacht werden
dürfen - die sogenannten
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Opportunitätskosten. Die allermeisten
Zahlen der Buchführung müssen wir nicht korrigieren,
sondern können sie unverändert als Kosten übernehmen
(aufwandsgleiche Kosten). Ein
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paar Positionen müssten wir neu
kreieren (sog. Zusatzkosten) und einige Positionen müssen
wir für die Kostenrechnung etwas manipulieren (sog.
Anderskosten). Einige Aufwendungen können wir nicht in die
Kostenrechnung übernehmen, weil sie unseren drei Kriterien
nicht genügen. Anderskosten und Zusatzkosten fasst man auch
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als "kalkulatorische Kosten" zusammen. Ein Beispiele für die
unterschiedlichen Betrachtungsweisen von externem und internem
Rechnungswesen sind die Zinsen: Im externen Rechnungswesen
dürfen wir nur die tatsächlich gezahlten Bankzinsen als
Aufwand geltend machen. (z.B. 10 % des Fremdkapitals von 300
000 gleich 30 000 ) Im internen Rechnungswesen wird das
gesamte betriebsnotwendige Kapital
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zu einem kalkulatorischen
Zinssatz virtuell verzinst und diese Zinsen werden als
"kalkulatorische Zinsen" in die Kostenrechnung übernommen. Zinsen sind demnach ein Beispiel
für die Anderskosten in der Abgrenzungsrechnung. Ein
Beispiel für die Zusatzkosten
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ist der Unternehmerlohn: In
der Buchführung darf der Unternehmerlohn nicht als Aufwand
geltend gemacht werden. In der internen Kostenrechnung wird er
sehr wohl berücksichtigt (z.B. mit einer Praktikerformel aus
dem Jahresumsatz errechnet). In der Abgrenzungsrechnung werden
nicht nur die Aufwendungen
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in Kosten überführt; auf
der positiven Seite werden auch die Erträge in Leistungen umgerechnet. Wir können uns
die Abgrenzungsrechnung als Tabellenkalkulation vorstellen:
Links stehen Aufwendungen und Erträge; rechts stehen (die daraus ermittelten) Kosten und Leistungen.
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Im einfachsten
Fall sind z.B. Erträge und Leistungen identisch oder Aufwendungen
und Kosten identisch. In anderen Fällen treten Erträge
oder Aufwendungen gar nicht in der Kostenrechnung in
Erscheinung, weil sie unseren drei Kriterien nicht genügen
(wir sprechen davon, dass wir diese Beträge als "neutrale"
Aufwendungen bzw. Erträge
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abgrenzen) Und in wieder anderen
Fällen sind kostenrechnerische Korrekturen notwendig -
Abschreibungsaufwendungen werden z.B. korrigiert damit sie
unseren drei Kriterien genügen. Dann kann es auch noch Kosten
geben, die keinen Aufwendungen entsprechen - wir haben als
Beispiel für diese Zusatzkosten
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den Unternehmerlohn genannt.
Wir wollen einige Beispiele diskutieren: In der linken
Spalte sehen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Wir
betrachten zunächst die Erträge: die Umsatzerlöse können wir
unverändert in die Kosten- und Leistungsrechnung übernehmen. Mieterträge, Erträge aus
Wertpapieren und Zinserträge
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sind "betriebsfremd" (sie haben
nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun, nämlich
Güter zu produzieren) und werden abgegrenzt (d.h. nicht in
die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen). Von den
Aufwendungen in der GuV können wir einen Teil unverändert in
die Kostenrechnung übernehmen,
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z.B. die Löhne. Ein weiterer
Teil der Aufwendungen wird korrigiert, um sie an die drei
Kriterien anzupassen - beispielsweise werden die bilanziellen
Abschreibungen in kalkulatorische Abschreibungen umgerechnet
oder die Zinsen werden um die kalkulatorischen Zinsen erweitert.
Durch Saldierung von
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Aufwand und Ertrag ergibt
sich das Gesamtergebnis - in unserem Beispiel minus 28 200 .
(dieses wird dem Finanzamt in Form der Bilanz und der
GuV mitgeteilt) Für interne Adressaten werden die Kosten und
die Leistungen saldiert. Mit dem Betriebsergebnis von minus
41 540 muss das Management fertig werden. Wenn wir eine
vollständige Liste unserer
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Kosten erstellt haben, dann
sortieren wir diese Kosten. Üblich ist einerseits eine
Sortierung nach der Art der verbrauchten Güter in einem
Kostenartenplan: Wir unterscheiden sieben Arten von Kosten -
Materialkosten (Rohstoffe und Hilfsstoffe), - Personalkosten
(Löhne und Gehälter), -
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Abschreibungen (Wertverlust von
Anlagevermögen), - Kapitalkosten (gezahlte Zinsen) - Fremdleistungskosten (für Dienstleistungen anderer Unternehmen) - Wagniskosten und - Gebühren
und Abgaben Wine wichtige Sortierung ist die Unterteilung
in - Einzelkosten (EK) und - Gemeinkosten (GK). Wenn für
eine Kostenpositionen ein Objekt
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alleine verantwortlich ist,
sprechen wir von Einzelkosten. Wenn mehrere Kostenobjekte
für eine Kostenposition verantwortlich sind, sprechen wir von
Gemeinkosten. Die Kosten für die Heckscheiben unseres MUSTA
Family sind z.B. Einzelkosten,
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denn diese Kosten lassen
sich eindeutig dem Kostenträger MUSTA Family zuordnen. Die
Reinigungskosten der Verwaltungsgebäude hingegen sind
(Kostenträger-) Gemeinkosten, denn die lassen sich nicht einem
speziellen Kostenträger zuordnen. Letztendlich muss die
Kostenrechnung einen Schlüssel
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finden, um auch diese Kosten
verursachungsgerecht auf die Kostenträger umzulegen. Lassen
Sie uns den Kostenplan unserer MUSTA GmbH anschauen: Wir
haben Material-Einzelkosten in Höhe von 498 Mio. und
Fertigungslöhne in Höhe von 66 Mio. . Beide Positionen sind
(Kostenträger-) Einzelkosten - sie lassen sich eindeutig dem
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MUSTA Family oder dem MUSTA City zuordnen. Die Kosten für
Hilfs- und Betriebsstoffe, für Hilfslöhne, für Gehälter und
für Abschreibungen sind (Kostenträger-) Gemeinkosten, denn
sie lassen sich nicht ohne weiteres einem Kostenträger
zurordnen. Diese vier Positionen
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lassen sich allerdings einer
Kostenstelle eindeutig zuordnen - es sind gleichzeitig
Kostenstellen-Einzelkosten. Fremdleistungskosten, Versicherungskosten, Zinsen und Grundsteuer sind
weder einem Kostenträger noch einer Kostenstelle direkt zuzuordnen.
es sind (sowohl
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Kostenträger- als auch
Kostenstellen-) Gemeinkosten. Es ist kein Problem, die 498 Mio.
Material-Einzelkosten (MEk) auf unsere Produkte (Kostenträger)
zu verteilen: 318 Mio. gehen auf Kosten des MUSTA City, 179 Mio. auf Kosten
des MUSTA Family. Wenn wir diese Gesamtkosten durch die
hergestellten Einheiten
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dividieren, erhalten wir 3 745
Material-Einzelkosten pro City und 4 495 Material-Einzelkosten
pro Family. Ähnlich können wir die Fertigungs-Einzelkosten
in Höhe von 66 Mio. problemlos
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auf den City und den Family
umlegen und erhalten dann Fertigungs-Einzelkosten von 486
pro Einheit City und von 632 pro Einheit Family. Damit
haben wir schon ein gewisses Stück weit die Herstellkosten
unserer (Haupt-)Produkte ermittelt. Was noch fehlt, ist die
Berücksichtigung der Gemeinkosten,
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die einen erheblichen
Anteil unserer Kosten ausmachen. Damit wir auch die
Gemeinkosten in den Selbstkosten berücksichtigen können, muss
erst die Kostenstellenrechnung in Aktion treten und die
(Kostenträger-) Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilen.
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