BWL-Glossarbegriff /Liquide Mittel
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Anzahl der Teile | 75 | |
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Identifikatoren | 10.5446/64841 (DOI) | |
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Transkript: Deutsch(automatisch erzeugt)
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Liquidemittel. Bernd, der Bäcker, zählt nach einem erfolgreichen Tag in seiner Bäckerei das Geld in der Kasse. Er ist sichtlich stolz, dass er 1.000 Euro eingenommen hat und sich auf seinem Geschäftskonto bereits 10.000 Euro angesammelt haben. Dabei erinnert er sich, dass sein Freund Frank über die flüssigen Mittel seiner Bäckerei gesprochen hat. Er hätte schon 9.000 Euro zusammen.
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Da zwischen den beiden Freunden immer ein kleiner Konkurrenzkampf herrscht, ist Bernd interessiert, wie hoch seine flüssigen Mittel sind, um Frank dies unter die Nase zu rein. Um sicher zu sein, was alles zu den flüssigen Mitteln zählt, schaut Bernd in das HGB und wird in § 266 Absatz 2 fündig. Die flüssigen Mittel werden in der Bilanz unter dem Umlaufvermögen erfasst.
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Die explizite Bezeichnung flüssige Mittel wird dort nicht aufgeführt, sondern stattdessen Kassenbestand und andere Guthaben bei Kreditinstituten sowie Checks. Zu dem Kassenbestand zählen neben dem Bargeld ebenfalls Brief- und Stempelmarken. Zu den Checks zählen alle Bar- und Verrechnungschecks unter der Voraussetzung, dass diese Verrechnungschecks für eigene Rechnungen genutzt werden können,
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also zum Beispiel nicht für die Verrechnung auf ein anderes Konto ausgestellt wurden. Es handelt sich bei den flüssigen Mitteln somit um Zahlungsmittel, die jederzeit verfügbar sind und auf die zugegriffen werden kann. Oft werden flüssige Mittel auch als liquide Mittel bezeichnet. Für Bernd bedeutet dies, dass seine flüssigen Mittel 11.000 Euro betragen.
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Sie setzen sich aus dem Kassenbestand in Höhe von 1.000 Euro und dem Geschäftskonto in Höhe von 10.000 Euro zusammen. Bernd beschließt Frank direkt anzurufen, um ihm von seinem flüssigen Mittelbestand zu berichten. Der wird sich bestimmt ärgern.