Kostenstellenrechnung
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Anzahl der Teile | 71 | |
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Identifikatoren | 10.5446/64590 (DOI) | |
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Technische Zeichnung
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ComputeranimationVorlesung/Konferenz
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ComputeranimationBesprechung/Interview
12:30
Computeranimation
15:48
Besprechung/InterviewComputeranimationVorlesung/Konferenz
16:24
Besprechung/Interview
16:53
Computeranimation
Transkript: Deutsch(automatisch erzeugt)
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Stellt euch mal vor, ihr sitzt morgens in der U-Bahn und da unterhalten sich zwei Geschäftsleute. Sagt der eine, was für eine Katastrophe, dass jetzt auch noch der zweite LKW kaputt gegangen ist. Sagt die andere, da sagst du was, wenn wir den auch noch neu kaufen müssen, weiß ich überhaupt nicht mehr, auf welche Kostenstelle ich das noch buchen soll. Eigentlich haben wir dafür gar kein Budget mehr. Als BWLerInnen denkt ihr jetzt bestimmt, ja, genau so ist es.
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Bei jeder Anschaffung oder Kosten kommt erst mal die Frage nach der Kostenstelle. Aber was soll das eigentlich? Warum ist das eigentlich so wichtig? Und genau das schauen wir uns jetzt mal in der Lernanheit an. Also lasst uns schon rüber gehen.
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So, ich bin wieder an meinem Schreibtisch und heute beschäftigen wir uns intensiv mit der Kostenstellenrechnung. Dabei sehen wir uns erst ihren Aufbau und den dazugehörigen Betriebsabrechnungsbogen an. Danach beschäftigen wir uns mit dem Vorgehen bei der Kostenstellenrechnung erst im Allgemeinen und dann explizit entlang eines Beispiels, also los geht's. In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten,
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die nicht unmittelbar auf die Kostenträger verteilt werden können, weiter bearbeitet. In der vorangegangenen Lernanheit hatten wir ja kennengelernt, dass es sich bei diesem Kostentyp um Gemeinkosten handelt. Es erfolgt eine Zuordnung nach dem Ort der Kostenentstehung, der sogenannten Kostenstelle. Die Kostenstelle ist also der Ort, an dem die Kosten entstanden sind.
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Der Begriff Ort ist hier aber nicht wirklich räumlich gemeint, sondern eher im Sinne von Verantwortung. Eine Kostenstelle wird nämlich immer einer Person zugeordnet, die dann die übergeordnete Verantwortung für die Entstehung der Kosten trägt. Auch ist es üblich, alle Mitarbeitenden immer mindestens einer Kostenstelle zuzuordnen, damit die Lohn- und Gehaltskosten zugerechnet werden können.
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Die Person, die für die Kostenstelle verantwortlich ist, muss beispielsweise Bestellungen gegenzeichnen und Zahlungen freigeben, wenn nach erfolgter Lieferung die Rechnungen eingehen. Erinnert ihr euch noch an die Budgetierungen aus der Lernanheit Römisch 6.1 zum Controlling? Da ging es um Budgets, und das sind dann die für die nächste Periode geplanten Kosten einer oder mehrere Kostenstellen zusammengefasst.
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Das Ziel der Kostenstellenrechnung ist neben der Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen eine Verdichtung der Kosten, also eine höher aggregierte Zuordnung auf die vier Hauptkostenstellen des Leistungserstellungsprozesses. Die Zuordnung auf die Kostenstellen erfolgt entweder direkt oder über sogenannte Verteilungsschlüssel innerhalb einer Systematik,
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die als Betriebsabrechnungsbogen bezeichnet wird. Der Betriebsabrechnungsbogen ist also quasi auch ein Synonym der Kostenstellenrechnung. Zuletzt lassen sich dann über die Bildung einer Relation zu den jeweiligen Einzelkosten sogenannte Zuschlagssätze,
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konkret Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln, die dann auch für künftige Angebote zur Angebotspreisfindung genutzt werden können. Wie so ein BAB aufgebaut ist, das schauen wir uns jetzt noch mal genauer an. Die Vorgehensweise innerhalb der Kostenstellenrechnung unter Verwendung eines BABs lässt sich in vier Schritte aufteilen. Die gehen wir jetzt zunächst konzeptionell durch, und im Anschluss schauen wir uns dann ein ausführliches Beispiel dazu an.
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Der erste Schritt ist die Ermittlung und Strukturierung der Kostenstellen. Zunächst muss im Unternehmen festgestellt werden, an welchen Orten die Kosten entstehen und wie sie zusammenhängen. Beispielsweise können neben den vier sogenannten Endkostenstellen, also Kostenstellen, die den Leistungserstellungsprozess konkret widerspiegeln,
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Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb, noch weitere sogenannte Vorkostenstellen gebildet werden, also Kostenstellen, die quasi als Vorleistung für die Endkostenstellen dienen. Auf Vorkostenstellen werden üblicherweise die Kosten für betriebsübergreifende Geschäftstätigkeiten wie die Buchführungsabteilung, die Marketingabteilung oder auch die Kantine erfasst.
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Diese Kostenstellen werden dann nach einem festzulegenden Verteilungsschlüssel innerhalb des BAB weiter auf die Endkostenstellen umgelegt. Mit Blick auf den Wertschöpfungsprozess werden Kostenstellen teilweise auch als Hauptneben- und Hilfskostenstellen gruppiert. Der zweite Schritt ist die Zuordnung der Kosten auf die Kostenstellen. Bei der Zuordnung werden wieder Einzel- und Gemeinkosten unterschieden,
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allerdings nicht in Bezug auf den Kostenträger, sondern in Bezug auf die Kostenstelle. Kostenstellen-Einzelkosten sind einer Kostenstelle direkt zurechenbar, wie zum Beispiel die Abschreibung eines Fahrzeugs, welches zum Verantwortungsbereich der Kostenstelle zählt. Daneben gibt es die Kostenstellen-Gemeinkosten, die sich einer einzelnen Kostenstelle nicht unmittelbar zurechnen lassen.
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Sie werden über Verteilungsschlüssel auf in Anspruch nehmende Kostenstellen verteilt. Ein Beispiel hierfür ist die Gebäudeversicherung für das gesamte Unternehmen. Diese Verteilungsschlüssel sind in der Regel mengenmäßige bzw. wertmäßige Bezugsgrößen, über die eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung erfolgen kann.
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Für die Verteilung der Kosten einer Kantine könnten zum Beispiel die Mitarbeitendenzahlen nach Köpfen in den jeweiligen Kostenstellen, Materiallager, Fertigung, Verwaltung oder Vertrieb genutzt werden. Darüber hinaus lassen sich Raumkosten nach Quadratmeter oder Kubikmeter verteilen, Energiekosten nach verbrauchten Kilowattstunden oder Buchhaltungskosten nach Anzahl der Buchungen für die jeweiligen Abteilungen.
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Der dritte Schritt ist die Verdichtung der Kosten. Stellt euch mal vor, in der abschließenden Kostenträgerrechnung, die ja der Kalkulation der Produktpreise dient, müssten immer die Kostenanteile von hunderten von Kostenstellen zusammengerechnet werden. Um das zu vereinfachen, kommt die sogenannte innerbetriebliche Leistungsverrechnung ins Spiel.
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Mithilfe einer Tabelle, also dem Betriebsabrechnungsbogen oder abgekürzt BAB, werden alle Neben- und Hilfskostenstellen auf in der Regel vier Endkostenstellen umgelegt bzw. verdichtet. Im BAB sind horizontal aufnehmende oder vertikal abnehmende Kostenstellen dargestellt. Die Verteilung geschieht über das sogenannte Stufenleiterverfahren bzw. Treppenverfahren von einer Kostenstelle zur nächsten.
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Es wird unterstellt, dass eine Kostenstelle immer nur abnehmende oder nur abgebende Kostenstellen sein kann. Praktisch erfolgt also immer eine Weiterverrechnung und Reduzierung der betroffenen Vorkostenstellen unter zur Hilfenahme von Verteilungsschlüssen. Zur Vereinfachung bleiben Selbstverbräuche von Kostenstellen oder auch gegenseitige Belieferung von Kostenstellen
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im Stufenleiterverfahren in der Regel unberücksichtigt. Ein Beispiel wäre, wenn die Kantine-Mitarbeitenden in der Kantine auch selbst essen. Streng genommen dürften diese Kosten nicht auf andere Kosten weiter verteilt werden. Auch gegenseitige Leistungsbeziehungen zwischen Vorkostenstellen lassen sich über das anbauorientierte Stufenleiterverfahren nicht ohne Weiteres berücksichtigen.
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Dazu wäre das weitaus komplexere Simultanverfahren in Form eines linearen Gleichungssystems notwendig, aber das ist heute kein Thema. Der letzte Schritt ist die Addition der Gesamtkosten. Nach erfolgter Schlüsselung aller Vorkostenstellen werden die unmittelbar und mittelbar zugerechneten Kosten addiert.
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Daraus ergibt sich die Summe der Gemeinkosten innerhalb der Endkostenstellen. Wichtig ist, dass am Ende nach Verteilung und Umlage der Kosten auf die Kostenstellen die gesamte Höhe der Kosten unverändert geblieben ist. Basierend auf den Gesamtkosten je Endkostenstelle erfolgt in der Kostenträgerrechnung die Ermittlung von Zuschlagssätzen sowie die Ableitung der Selbstkosten und des Verkaufspreises.
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So, nach der ganzen Theorie kommen wir jetzt mal zu unserem Beispiel, das hoffentlich alle vielleicht noch vorhandenen Verständnisprobleme beseitigt. Im Beispiel bleiben wir bei der Holztischmanufaktur, die wir ja schon aus der Kostenartenrechnung kennen. Schwerpunktmäßig werden hier Materialkosten, Personalkosten, Energiekosten, Abschreibungen und Werbemaßnahmen mit den folgenden Werten unterschieden.
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Um es uns ein bisschen einfacher zu machen, nehmen wir an, dass in der Kantine nur Personalkosten anfallen. Ebenfalls aus der Kostenartenrechnung wissen wir, dass die Materialkosten sowie bestimmte Personalkosten Stückbezogen sind und somit unmittelbar dem Kostenträger zugerechnet werden.
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Es sind also Einzelkosten, die dann im weiteren Verlauf der Kostenstellenrechnung nicht mehr betrachtet werden. Bleiben 715.000 Euro, die in die Kostenstellenrechnung eingehen. Nun kommen wir zu Schritt eins der Kostenstellenrechnung, Ermittlung und Strukturierung der Kostenstellen. In unserem Beispiel seien nun die vier Endkostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb gegeben.
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Außerdem gehen wir davon aus, dass es eigenständige Vorkostenstellen als Orte der Kostenentstehung für Energie, also sprich Energieerzeugung, zum Beispiel in Form eines Aggregats, Geschäftsführungsbereich sowie Kantine gibt. Im Schritt zwei werden nun die Kostenträger gemeinkostenunmittelbar oder über eine Schlüsselung einer Kostenstelle zugeordnet.
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In unserem Beispiel gehen wir vereinfacht davon aus, dass es sich bei allen Kosten um Kostenstellen Einzelkosten handelt, da wir alle Kosten eben genau einer Kostenstelle zuordnen können. Dies ist auch dem Umstand zu verdanken, dass sowohl für Energie als auch für Geschäftsführung und Kantine eine eigene Kostenstelle gebildet wurde.
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Somit lassen sich alle Kosten unmittelbar einer Kostenstelle zuordnen. Ohne diese Struktur der Kostenstellen könnte bereits hier eine Verteilung über einen Verteilungsschlüssel notwendig werden. Hieran können wir sehen, je differenzierter die Kostenstellen gebildet werden, desto weniger Schlüsselung ist notwendig. Im dritten Schritt erfolgt die Aufstellung des Betriebsabrechnungsbogens.
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Diese hat folgenden Aufbau. Vertikal sind dort die Kostenträger gemeinkosten abgetragen. In unserem Fall Energiekosten, Personalkosten ohne Einzelkosten, Abschreibungen und Werbung. Dann erfolgt spaltenmäßig eine Darstellung der Summe der Kosten sowie der einzelnen Kostenstellen. Horizontal sind dazu zunächst die Vorkostenstellen Energie, Geschäftsführung, Kantine
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und dann die Endkostenstellen Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb abgetragen. Da wir auch die Kostenstellen Energie, Geschäftsführung und Kantine haben, lassen sich hier sämtliche Kosten unmittelbar als Kostenstellen Einzelkosten zuordnen. Wir orientieren uns an der Aufgabenstellung. Die Personalkosten von 565.000 Euro teilen sich auf Geschäftsführung 100.000, Kantine 5
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.000, Material 100.000, Fertigung 50.000, Verwaltung 250.000 und Vertrieb 60.000 Euro. Analog verfahren wir mit den Abschreibungen. Die Summe von 135.000 Euro verteilen sich auf Material 15.000, Fertigung 70.000, Verwaltung 30.000 und Vertrieb 20.000 Euro.
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Die Werbungskosten sind unmittelbar dem Vertrieb zuzuordnen in Höhe von 5.000 Euro. Insgesamt sind Kosten in Höhe von 715.000 Euro im BAB zuzuordnen bzw. zu verteilen. Wie ausgeführt wenden wir das Stufenleiterverfahren an, bei dem nun zuerst die
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Kostenstelle, die keine Kosten mehr von einer anderen Kostenstelle empfängt, umzulegen ist. In unserem Beispiel ist das die Kostenstelle Energie mit 10.000 Euro. Aufgrund der verschiedenen Stromzähler, die vor fünf Jahren verbaut wurden, lässt sich der Energieverbrauch relativ verursachungsgemäß über die verbrauchten Kilowattstunden schlüsseln. Die Ablesung der Zähler ergibt folgende Verteilung.
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Von den gesamten 3.500 Kilowattstunden entfallen 100 auf den Bereich Geschäftsführung, 1.000 Kilowattstunden auf Kantine usw. Zur Verteilung können wir zunächst einen wertmäßigen Anteil berechnen. Pro Kilowattstunde fallen Kosten in Höhe von 2,857 Euro an. Dieser Wert wurde durch die Division der gesamten Energiekosten durch die gesamten
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Kilowattstunden, also 10.000 Euro, durch 3.500 Kilowattstunden gleich 2,857 berechnet. Nun erfolgt eine Multiplikation des Wertes je Kilowattstunde mit dem Verbrauch in Kilowattstunden innerhalb der weiteren Kostenstellen. Zum Beispiel erfolgt im Rahmen der Geschäftsführung ein Verbrauch von 100 Kilowattstunden, also
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den 285,71 Euro, gleich 100 Kilowattstunden mal 2,857 Euro pro Kilowattstunde. Bei der Kantine liegt ein Verbrauch von 1.000 Kilowattstunden vor, also von 2.857,14 Euro, also 1.000 Kilowattstunden mal 2,857 Euro pro Kilowattstunde.
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Diese Berechnung erfolgt dann so lange, bis sämtliche Kosten der Energiekostenstelle verteilt sind. Nun erfolgt die weitere Umlage auf weitere Kostenstellen und es wird ersichtlich, warum dieses Verfahren das Stufenleiter- oder Treppenverfahren genannt wird. Die umgelegten Kosten der Energiekostenstelle haben die in den weiteren Vorkostenstellen zu verteilenden Kosten erhöht.
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Ohne Umlage der Energiekostenstelle hätten von der Geschäftsführungskostenstelle 100.000 Euro verteilt werden müssen. Nun sind es 100.000 plus 285,71 Euro aus der Umlage der Energie. Die Umlage selbst erfolgt analog wie auch schon zuvor bei den Energiekosten. Auch für die Umlage der Kosten von 100.285,71 Euro wird ein Verteilungsumlageschlüssel benötigt.
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In unserer Holztischmanufaktur wird die Mitarbeitendenanzahl nach Köpfen verwendet. Der wertmäßige Betrag des Umlageschlüssels ist 100.285,71 Euro durch 30 Mitarbeitende und somit 3.342,86 Euro pro Mitarbeitendem.
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Dann erfolgt die Verteilung auf die verbliebenen Kostenstellen. Ein Selbstverbrauch oder weitere Interdependenzen sind hier annahmegemäß nicht vorhanden. Also verteilen sich die 100.285,71 Euro auf zwei Mitarbeitende in der Kantine, sprich 6 mal 3.342,86 gleich 6.685,71.
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3 Mitarbeitende im Materialbereich, sprich 3 mal 3.342,86 gleich 10.028,57 und so weiter bis wiederum alle Kosten der Geschäftsführung verteilt sind. Und gleiches erfolgt ein drittes Mal für die Kostenstelle Kantine. Auch hier haben sich die zu verteilenden Kosten von den unmittelbar zugerechneten Kosten in Höhe von 5.000 Euro Personal erhöht.
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Zunächst um die Umlage der Energiekosten von 2.857,14 Euro und dann noch um die Umlage aus den Geschäftsführungskosten von 6.685,71 Euro. Somit müssen nun 14.542,86 Euro auf die verbliebenen Kostenstellen verteilt werden.
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Die Verteilung soll ebenfalls nach Anzahl der Mitarbeitenden erfolgen. Wir ignorieren den Selbstverbrauch des Kantine-Personals und unterstellen auch, dass die Geschäftsleitung selbst nicht in der Kantine ist, sondern lieber auswärts essen geht. Ich glaube, diese Annahme ist auch für manche Betriebe nicht ganz unrealistisch. Aber zurück zu den Zahlen.
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Es gilt 14.542,86 Euro auf insgesamt 28 Mitarbeitende umzulegen. Siehe oben also 30 in Summe minus zwei Mitarbeitende der Kantine. Das ergibt einen wertmäßigen Umlageschlüssel von 519,38 Euro pro Mitarbeitenden. Wird nun entsprechend der Mitarbeitendenanzahl auf die Endkostenstellen umgelegt, werden
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der Kostenstellematerial wegen drei Mitarbeitenden 1.558,16 Euro zugerechnet. Also drei Mitarbeitende mal 519,38 Euro pro Mitarbeitenden. Der Fertigungskostenstelle wegen zwölf Mitarbeitenden somit 6.232,65, also zwölf Mitarbeitende mal 512,38 Euro pro Mitarbeitenden.
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Und das gleiche entsprechend für die Kostenstellenverwaltung und Vertrieb. Eine weitere Umlage ist nicht mehr nötig, da nun alle Vorkostenstellen vollständig auf die vier Endkostenstellen überlegt wurden. Nun erfolgt eine Addition der einzelnen Kosten zu den Gesamtkosten je Endkostenstelle.
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Wir erhalten je Endkostenstelle folgende Werte. 128.015,31 Euro für die Mitmaterialkostenstelle, 168.632,65 Euro für die Fertigungskostenstelle, 321.193,88 Euro für die Verwaltungskostenstelle
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und 97.158,16 Euro für die Vertriebskostenstelle. Die Summe dieser vier Werte muss natürlich wieder 715.000 Euro ergeben, da sich ja nicht die Summe der Kosten erhöht hat, sondern sich nur deren Zuordnung verändert hat. Die gesamten Kosten je Endkostenstelle werden im nächsten Schritt zu den Einzelkosten ins Verhältnis gesetzt.
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Dadurch erhalten wir dann Zuschlagssätze. Aber das machen wir in der nächsten Ländernheit, indem wir uns dann die Kostenträgerrechnung vornehmen. Okay, lass uns nochmal zusammenfassen, was wir heute alles gehört haben. Heute haben wir uns auf die Kostenstellenrechnung gestürzt und sind dabei zunächst auf den Aufbau eingegangen. Hier haben wir gelernt, dass die Kostenstellen angeben, wo die Kosten im Unternehmen entstehen.
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Wir haben das Grundprinzip der Kostenzurechnung und Verteilung kennengelernt und haben die vier Schritte Ermittlung und Strukturierung der Kostenstelle, Zuordnung der Kosten auf die Kostenstellen, Verdichtung der Kosten, mit dem Stufenleiterverfahren und die additionellen Gesamtkosten besprochen. Zum besseren Verständnis sind wir diese vier Schritte auch noch entlang eines ausführlichen Beispiels durchgegangen.
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Also, mit Hilfe der Kostenstellenrechnung kann ich also genau sehen, wo in meinem Unternehmen welche Kosten entstehen. Damit kann man also ziemlich schnell reagieren, wenn etwas zu viel Kosten verursacht. Eigentlich könnte ich sowas auch gut in meiner WG einführen. Dann wissen wir nämlich immer alle genau, wer wieviel für was in unserem Haushaltsbudget ausgibt.
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Allerdings ist auch der Stress dann, glaube ich, schon vorprogrammiert. Vielleicht schreibt ja einer von euch später mal eine A-Bachelorarbeit über die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung der Kostenstellenrechnung in der Wohngemeinschaft. Vielen Dank für's Zuschauen.