We're sorry but this page doesn't work properly without JavaScript enabled. Please enable it to continue.
Feedback

Kontrollinstanzen Nachrichtendienste - Wer hat das Sagen in der Bundesrepublik?

Formal Metadata

Title
Kontrollinstanzen Nachrichtendienste - Wer hat das Sagen in der Bundesrepublik?
Title of Series
Number of Parts
20
Author
Contributors
License
CC Attribution - ShareAlike 4.0 International:
You are free to use, adapt and copy, distribute and transmit the work or content in adapted or unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor and the work or content is shared also in adapted form only under the conditions of this
Identifiers
Publisher
Release Date
Language

Content Metadata

Subject Area
Genre
Abstract
Thematisierungsgegenstand sind Nachrichten- und Geheimdienste und deren gegenwärtige Aktivitäten innerhalb der Bundesrepublik und Europas. Und was wir dagegen tun können. „Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen.“ Bundesverfassungsgericht, 12. April 2005. Aber seitdem Edward Snowden im Sommer 2013 die NSA-Affäre auslöste hat sich sowohl das öffentliche als auch das parlamentarische Interesse an Aktivitäten von Geheimdiensten weitestgehend gelegt. Ein gravierender Fehler für Bürger mit aufrichtigem Interesse am Fortbestand der demokratischen Strukturen ihrer Heimat. Denn nicht zuletzt weil Nachrichten- und Geheimdienste von keiner externen Kontrollinstanz kontrolliert werden können und sie vollen Zugriff haben auf alle Formen digitaler Information einer sich zunehmend digitalisierenden Gesellschaft, üben diese Behörden politischen Einfluss aus auf das internationale zeitgenössische Geschehen. Das in Europa um sich greifende Phänomen des islamistisch motivierten Terrorismus bekräftigt die rechtlich-politische Grundlage für die Aufrechterhaltung sicherheitsbehördlicher Institutionen die in ihrer Zusammensetzung ein Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Verfassung darstellen. Nachrichtendienste nehmen Einfluss auf politische Kernbereiche und Entwicklungen und überwachen Individuen einer mangelhaft informierten Öffentlichkeit die wiederum ein sehr geringes Maß an Kontrolle über die eigenen nachrichtendienstlichen Behörden ausübt. Die Folge ist ein sich entfaltendes Rechtsvakuum innerhalb der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur. Auch die sich immer deutlicher abzeichnenden Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten des Berliner Terroranschlags und die daraufhin eingesetzten Untersuchungsprozesse verdeutlichen diese Situation: die Untersuchungsausschüsse werden eingeschränkt durch das systematische Vorenthalten von Informationen und das Verbreiten falscher Informationen. Durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurden gegenüber der Regierung falsche Angaben hinsichtlich der durch das Amt geführten Ermittlungen im Umfeld des Attentäters gemacht. Anschließend wurde Druck auf die Medien ausgeübt um „Falschberichterstattungen“ in diesen Zusammenhängen zu unterbinden (diesen Aufforderungen wurde entsprochen). Hans-Georg Maaßen befindet sich trotz seiner Falschaussagen gegenüber Öffentlichkeit und Parlament weiterhin im Amt des Präsidenten der aktuell einflussreichsten Sicherheitsbehörde der Bundesrepublik. Deren Bürger verhalten sich wie Zuschauer und nicht als aktiver Bestandteil einer sich gravierenden politischen Realität. Wir steuern nicht auf den Überwachungsstaat zu –der Überwachungsstaat ist längst da. Die Frage die uns jetzt beschäftigen sollte ist: Wie gehen wir damit um?