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Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“

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Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“
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Computer animationMeeting/Interview
Computer animation
Lecture/ConferenceMeeting/Interview
Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
begrüßen. Ich bin Andreas Knaden von der Universität Osnabrück, der Kollege, der eben schon so freudig begrüßt wurde.
Ich weiß gar nicht, ob ich Ihnen so viele neue Dinge heute erzähle. Vieles haben Sie vielleicht dem Vortrag, den letztes Jahr unsere Bibliotheksleiterin hier gehalten hat, schon entnommen. Ich bin gebeten worden, noch einmal zu erzählen, welche Erfahrungen, welche Schlussfolgungen wir aus dem Pilotprojekt bei uns gezogen haben. Ich habe mir erlaubt, noch einmal ein paar andere Akzente zu setzen, und zwar angesichts der Tatsache,
dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sich intensiv auch mit unserem Gutachten auseinandergesetzt hat. Dafür möchte ich ein paar Argumente noch einmal liefern oder ein paar Argumente diskutieren. Vielleicht noch einmal zur Erinnerung. Was war Ziel und Rahmen des Pilotprojekts? Wir hatten die Aufgabe, eine Machbarkeitsstudie
durchzuführen, Kostenaufwand, Workflows der Einzelerfassung sollten analysiert werden. Eine wichtige Aufgabe dabei war, ein Konzept oder ein Prototypen für den Lizenzauswahldialog, das ist das Stück Software, das der Lehrende benutzt, wenn er Material in die Lernplattform
einfährt, zu erstellen mit entsprechender Schnittstelle zur VG Vort. Es gab eine ganze Menge Aspekte, die wir mitzubeachten hatten. Darunter ganz wesentlich der Datenschutz, die Operabilität, also die Nutzbarkeit dieser Systeme, aber eben auch, wir sollten ermessen, welcher
Beratungsbedarf hier anfallen würde. Warum gerade die Universität Osnabrück, nicht respektierlich gesagt, aber wir sind eine Durchschnittsuniversität, 13.000 Studierende, das ist von mittlerer Größenordnung in Deutschland, denke ich, 1.300 Lehren, wir haben ein breites Fächerspektrum, das ist immerhin ein ganz guter Standard, wo man sowas untersuchen kann und wir haben
eine, nicht Besonderheit, aber doch etwas, was nicht an jeder Hochschule so ist, wir haben eine einheitliche, sehr stark genutzte Lernplattform, die ist sehr gut eingeführt bei uns, 12.000 Nutzer benutzen diese Plattform, 50.000 Dateien werden hier pro Semester hochgeladen und wir haben die Diktrien,
was nicht in Stuttapie, was nicht in diesem virtuellen Raum verfügbar ist, das gibt es auch gar nicht, eine Lehrveranstaltung kommt nicht bei uns daran vorbei, sich in Stuttapie zu präsentieren. Das gibt uns die Möglichkeit, genauer hinzuschauen, was eben flächendeckend dort passiert. Zur Projektlaufzeit, zum Projekt generell, wir hatten eine Laufzeit vom Juli 2014 bis Mai 2015, die eigentliche
Untersuchung allerdings hat stattgefunden, war beschränkt auf das Wintersemester 2014, 2015. Zu den Untersuchungsmethoden zählt bei uns zum einen die Beobachtung der Nutzungsdaten, also man geht in Stuttapie
hinein und schaut sich an, was tut sich da eigentlich, was machen die Lehren? Wir haben ein Experten-Rating der Dokumente durchgeführt, klar, man kann nicht 50.000 Dokumente durchsuchen, aber man kann eine Stichprobe machen, die lag bei uns in der Größenordnung von 5%, und das ist dann schon eine signifikante Aussage, die da möglich ist.
Wir haben diverse Online-Befragungen mit Lehrenden und Studierenden, aber auch Live-Befragungen mit Lehrenden und Studierenden durchgeführt, wir haben ihnen über die Schulter geguckt, wir haben also alles versucht, um sowohl quantitative als auch qualitative Daten im Rahmen der Einzelerfassung zu ermessen. Erste Frage und erste Antwort letztendlich, die sich uns dort darbot, war die Frage an die Studierenden und auch an
die Lehrenden, wie wichtig ist das eigentlich, dass in Stuttapie diese Literaturdaten zur Verfügung gestellt werden? Und die ganz klare Antwort war 25 bzw. 55% der Studierenden sagten eindeutig, also 80% der Studierenden sagten eindeutig, das ist für uns von entweder hoher oder sehr hoher Priorität, dass Stuttapie diese
Daten enthält. Das Gleiche, etwas abgespächt, sagen die Lehrenden, die haben einen etwas anderen Fokus, ganz klar, die gucken natürlich primär auch auf das, was sie dort selber erzählen und organisieren, aber auch sie haben gesagt, auch die Literaturbereitstellung hat für uns einen hohen und sehr hohen Wert, 30 bzw.
34% sahen das so. Hier sieht man mal, wie die Dokumente sich verteilt haben, die hochgeladenen Dokumente sich verteilt haben, von 37.843 Dokumenten, das umfasst jetzt alles, was Lehrende einstellen,
aber auch was Studierende einstellen und andere Beteiligte am Unterricht dort zur Verfügung stellen in der Lernplattform, also von dieser Dokumentenmenge sind 10.029 Meldungen an die VG Wort ergangen. Wir haben uns das ein bisschen angeguckt, 84% dieser Meldungen waren korrekt, aber es gab auch Meldungen, wo jemand etwas gemeldet hat, was unnötig war, was in den
Campuslizenzen bei uns drin war, wo keine Veranlassung bestand, aber im Wesentlichen kann man sagen, das ist korrekt erfolgt. Hier möchte ich gleich einstreuen, da gibt es eine Bemerkung noch mal, die wir gefunden haben, auf der Seite des Börsenvereins, da wird gesagt, ja, das ist bei den gemeldeten Dokumenten so, dass hier vor allem die
Lehrbücher eine ganz besondere Rolle spielen und wenn man eine Pauschalmeldung macht und nicht genau hinguckt, wie viel im Bereich der Lehrbücher dort verwendet werden, dann ist das für die Lehrbuchersteller besonders bedauerlich. Das können wir aus unserer Untersuchung nicht bestätigen, es sind 27% der Meldungen Lehrbücher, davon knapp 20% deutsche
Lehrbücher, also es ist eher ein kleinerer Anteil. Was in diesem Moment oder wenn man sich die Zahlen anguckt, spannend ist, wir haben es hier zu tun in den Lernplattformen mit 80% eigener Materialien, selbst erstellter Materialien, Präsentationsfolien, Übungsaufgaben,
Musterlösungen, Literaturlisten, also das, was da benötigt wird aus dem Bereich des 52A ist doch geringfügig. Was uns übrigens auch sehr gefreut hat, ist einmal zu sehen anhand dieser Untersuchung, was ist da noch, was Lehrende verwenden. Wir sehen, dass die
in dieser Liste auftauchen und was mich persönlich besonders freut, weil wir jetzt in den nächsten Jahren, das wissen vielleicht viele von Ihnen auch, in die OER-Projektunterstützung gehen, die großen BMBF-Projekte zum Thema OER, wo wir einfach darum werben wollen, darum kämpfen wollen, dass wir in dem Bereich mehr Lehrende begeistern, dort etwas zu
erstellen. Solche freien Lizenzen offensichtlich machen schon 6,4% aus und das ist auch schon mehr, als wir aus dem Bereich 52A dort sehen. Was uns persönlich besonders besorgt hat, war diese Grafik bzw. die Zahlen dieser Grafik, da sieht man nochmal ganz deutlich das veränderte Uploadverhalten bei den Lehrenden. Wir haben, wenn wir
die Zahlen angucken, ein Fünftel im Vergleich zum Semester vor der Messung verloren bei den Uploads. Also Sie sehen, es waren ursprünglich im Semester vorher 24.828 Meldungen, jetzt hatten wir 20.350 Meldungen. Das ist, wenn man sich den Gesamtkontext anguckt, viel mehr als das, was 52A betrifft. Das heißt, hier sieht
man eine Zurückhaltung der Lehrenden in der Nutzung der digitalen Medien. Das hat hier eher drutschartig etwas ausgelöst, was wir uns überhaupt nicht wünschen können, gerade wenn wir in die Digitalisierung stärker einsteigen wollen. Vielleicht auch nochmal ein spannender Punkt, das waren jetzt die Zahlen, die wir realiter hatten. Wenn man guckt, wie die Trends aussehen, dann hätten es im Grunde genommen
in dem Jahr, in dem wir gemessen haben, 26, fast 27.000 Uploads hätten es sein müssen, nur 20.000 sind es gewesen. Also unter Beachtung der Trends ist dieser negative Effekt noch viel, viel schlimmer als eben gesagt. Die Gründe dafür sind leichter zählt. Es gibt mehr Literaturlisten, es gibt mehr
Semesterapparate, also nicht virtuelle, sondern entsprechend Hardware- Semesterapparate. Und das heißt, in der Praxis, die Literaturbeschaffung wird hier ganz massiv auf die Studierenden übertragen. Das haben wir erlebt und das spielt sich auch wieder, wenn wir gleich dazu kommen, was wir die
Studenten es erfahren haben. Vielleicht nochmal eine Grafik, die ein bisschen Irritation ausgelöst hat. Da sind wir vielleicht auch nicht ganz unschuldig dran. Es war nicht so vorgesehen, ist aber passiert. Wie sieht es aus? Wie ist das Verhältnis zwischen erwarteten und tatsächlichen Meldungen an die VG Wort? Auch da wieder der Vergleich Vorsemester zu Untersuchungssemester. Wir haben 4000 Texte identifiziert,
die nach 52a eine Nutzung darstellen und wir waren erstaunt, dass wir im Grunde genommen einen Rückgang von 75 Prozent in den Meldungen hat. Da hat zu Recht der Börsenverein gesagt, Moment, was heißt das?
75 Prozent der Nutzung? Nein. In der Tat muss man da deutlich sagen, neben den gemeldeten 1000 Dokumenten gibt es auch ca. 1000 weitere Texte, die zwar 52a unterfallen, aber nicht gemeldet worden sind. Warum? Auch da gibt es sicherlich Schwierigkeiten in der Einordnung. Also ich kann nicht ausschließen, dass der eine oder andere Hochschullehrer etwas nicht gemeldet hat, was er hätte melden müssen.
Nicht böswillig, sondern einfacher, weil das nicht anders hat zuordnen können. Aber es gibt auch viele andere Gründe, Dinge dort nicht zu melden. Zum Beispiel Zweitverwertungsrechte, entsprechende individuelle Absprachen mit Verlagen. Es gibt legale webbasierte Veröffentlichungen und andere Erlaubnisformen. Also das nur noch mal zur Klarstellung.
50 Prozent der Dokumente wurden nicht mehr hochgeladen. Da war Verzicht auf Bereitstellung. 50 Prozent wurden hochgeladen. Davon wiederum die Hälfte wurde gemeldet. Ein weiteres Argument, dass ich im Dialog mit der VW Wort öfter gehört habe und was jetzt eben auch wieder beim Börsenverein auf den Webseiten
in den FAQs als Argument gelesen habe, ist diese 1000 Texte. Das ist ja erst der Anfang. Das spielt eine Rolle hinterher für die Verhältnismäßigkeitserwägung. Wie viel wird tatsächlich dort hochgeladen? Wie hoch sind die Summen, die da verdient werden? Das ist erst der Anfang. Die Nutzung, die wird zukünftig viel, viel stärker sein, als sie jetzt in diesem kurzen Pilotprojekt war.
Das glaube ich nicht. Nicht nur ich glaube das, nicht auch die Kollegen, die sich bei uns damit beschäftigt haben, glauben das nicht. Wir glauben, dass die Nutzung oder die Nutzung und das Hochladen in diesem Pilotversuch besonders hoch waren, weil erstens die Lehrenden ganz besonders aktiviert waren in diesem Verfahren.
Also wir sind hingegangen, haben sehr, sehr bewusst auch die politische Bedeutung klargemacht, haben klargemacht, dass wir es ausprobieren müssen, egal ob man das jetzt gut findet oder nicht. Und viele sind dem gefolgt. Es gab Appell der Hochschulleitung. Es gab intensive Schulungs- und Informationsbemühungen. Mehr Rummel, als wir in Osnabrück gemacht haben, kriegen sie kaum irgendwo hin.
Und etwas anderes spricht auch dafür, hier ging es nicht ums Geld. Das heißt, das Verhalten der Lehrenden, das haben uns viele in den Interviews gesagt, wäre ein ganz anderes, wenn es tatsächlich ans eigene Budget geht. Da vielleicht noch mal eine Rückmeldung, wie ich eben angekündigt habe, zu dem Empfinden der Studierenden
oder zu der Beobachtung der Studierenden. Wir haben die gefragt, ist dieser Kontext, diese Reduktion des Hochladens von Material, dieser Mangel in der Bereitstellung, ist der bei euch angekommen? Und in der Tat haben 36 plus 26 Prozent, 62 Prozent der Studierenden gesagt Ja, wir haben einen höheren oder einen sehr viel höheren Aufwand.
Und das ist eine besonders spannende Zahl deswegen, weil ich habe es jetzt hier in diesem Vortrag nicht nochmal aufgelegt, aber es öfter in der Diskussion auch erwähnt worden, weil eben auch nur ein bestimmter Teil der Studierenden betroffen sind. Das ist nach Fächergruppen sehr, sehr unterschiedlich. Es gibt Studierenden, die das gar nicht merken. Wir haben alle befragt und da kommt so eine starke Rückmeldung.
Also das ist ein massiver Impact, negativer Impact für die Studierenden gewesen. Ebenso haben wir die Lehrenden gefragt. Wir wollten wissen, wie sehen die ihre Belastung im zeitlichen Aufwand durch die Norm? Spannend war, hat die technische Lösung irgendwas in dem Zusammenhang bewirkt? Funktionierte das? War das ein Hinderungspunkt?
Da haben die meisten Lehrenden gesagt Nein, da gibt es keine Probleme. Und in der Tat können wir bestätigen, die Server laufen, die Netzverbindungen liefen. Das ist nicht der eigentliche Punkt. Was hat also die Lehrenden quasi sehr viel Zeit gekostet? Ein Punkt ist die Überprüfung, ob die Textbereitstellung im Sinne von 52a zulässig ist.
Da antwortet der Börsenverein oder der wendet der Börsenverein ein. Ja, der Prüfungsaufwand, der ist doch bei der Pauschalabrechnung auch der gleiche. Wie erst gedacht, ja, eigentlich gutes Argument. Aber wenn man ein bisschen weiterdenkt, dann fällt einem auf die Obergrenze. Die muss natürlich im Pauschalverfahren, im Einzelmeldungsverfahren genau angeschaut werden. Das muss da ist kein Aufwandsunterschied.
Aber nach unten, zum Beispiel zur Zitatsgrenze, da muss man hingucken. Und zur Tatsache, ob man andere Dinge von anderen Verwertungsgesellschaften verwendet, Bilder aus Lehrbüchern beispielsweise, da muss man hinschauen. Und ein ganz, ganz wichtiger Punkt, der wird immer übersehen in diesem Kontext der Lehrende, der sich hier selber meldet, der quasi sagt, ich habe dieses Buch
dort verwendet oder ich habe diesen Auszug dort verwendet. Der tritt plötzlich vor den Vorhang und diese Haftungsbesorgnis, die damit verbunden ist, also die Sorge, er könnte sich unter Umständen dort strafbar machen oder könnte Regressforderungen haben. Das hat eine große Rolle gespielt. Da gucken die dreimal hin. Das dauert dreimal so lange, wenn da so etwas gemeldet wird.
Nun kann man einwenden, ja, es gibt ja die Amtshaftung, alles kein Problem. Ja, wunderschön. Was ist aber bei grober Veralässigkeit? Da funktioniert plötzlich der Innendurchgriff. Also alle diese Dinge sind argumentativ bei uns aufgetaucht. Und ich halte die auch für schlüssig, was diese Überprüfungsaufwände anbetrifft. Ein weiterer Hinweis gab es hinsichtlich des Abgleichs mit Campus Lizenzen.
Da haben viele Lehrende gesagt, das ist ein erheblicher Aufwand, auch nochmal in alle Systeme hineinzugucken, zu vergleichen. Da sagt der Börsenverein, aber an dem Punkte nicht unberechtigt, eine Doppelmeldung ist technisch vermeidbar. In der Tat, das ist sie, aber mit erheblichem Aufwand. Das setzt erst mal voraus, was viele Hochschulen gar nicht werden leisten können, dass sie alle ihre Systeme,
also nicht wie in Osnabrück nur ein StudIP, eine Lernplattform, sondern die vielen Plattformen. In Hamburg kam die Rückmeldung, ich glaube, es sind fünf, sechs, sieben Plattformen. Alle diese Plattformen damit in Verbindung setzen. Das setzt auch voraus, dass sie das in das LMS einbauen. Wenn sie nur die Rückmeldungsformulare der die zur Verfügung stehen im Web der Frau Geword verwenden,
dann ist das auch nicht koppelbar oder mit einem mir nicht vorstellbaren Aufwand. Nächster Punkt, der die Lehren sehr stark belastet hat, ist die Recherche und die Vervollständigung der Literaturangaben. Da haben wir ja schon mit der Frau Geword im Projekt etwas entwickelt, um die Meldung einfacher zu machen. Die ESBN statt der Gesamtdaten des Werkes sollten dort eingetragen werden.
Da gibt es aber auch ein Problem. Und das haben wir im Grunde genommen auch später erst gesehen, sonst hätten wir uns da deutlicher geäußert. Die ESBN spielt im Wissenschaftsbetrieb im Grunde keine Rolle. Das ist etwas, was Sie als Wissenschaftler, als Lehrender in der Regel nicht im Kopf haben.
Und wenn Sie das Material, die digitalisierte Version des Materials, schon mal irgendwann geholt haben, es hat eine neue Aufgabe, eine neue Auflage gegeben, dann ist die ESBN wieder nicht richtig. Also das ist einfach ein erhebliches Problem, was man an dieser Stelle nach unserer Auffassung nicht aushebeln kann. Die Prüfung der Teilnehmerzahl ist vielen Lehrenden bei uns schwergefallen.
Das hängt einfach an diesem Aspekt. Schätzen Sie doch mal. Schätzen tun Menschen nicht gern. Selbst meine BWL-Studierenden, die ich ab und zu im Bereich von Businessplänen damit befasse, dass sie das eine oder andere schätzen sollen, die machen das nicht gern. Der Mensch schätzt nicht gern, weil es aufwendig ist, weil es auch immer so eine hohe Fehleranfälligkeit hat.
Und obwohl wir in Osnabrück Raumbruchungsdaten sogar vorgegeben haben, wir haben das so ein bisschen erleichtert, haben gesagt, so viel passen überhaupt in den Raum hinein, haben uns die Lehrenden zurück gemeldet. Ja, aber wir müssen überlegen, welche Zahlen die Studierenden am Anfang, die Studierenden in der Mitte, die Durchschnittszahl der Studierenden, die zugehört haben. Also das bereitet Mühe.
Weiter wurde gemeldet, dass der Meldevorgang an sich eben auch aufwendig ist, dass der Mühe macht. Wir hatten dort eine Messung, eine Durchschnittsmessung technischer Art gemacht und eine Durchschnittsmessung nach Rückfrage oder nach Ansprache der Lehrenden. Da hat der Börsenverein des Buchhandels auch noch mal nachgefragt.
Was ist denn nun richtig? 3,78 Minuten oder 6,32 Minuten? Also ganz klar, das eine ist eine technische Zahl. Sie klicken das Formular an und gehen irgendwann aus dem Formular raus. Und das andere ist tatsächlich die Dauer, die man so braucht, bis man das Ganze eingegeben hat. Das heißt, man legt sich da das Buch hin. Man guckt nochmal, ob man das wirklich hochgeladen hat oder hochladen will.
Also das sind andere Vorgänge. Die erste Zahl ist meines Erachtens die aussagekräftigere. Die zweite haben wir aus Sicherheitsgründen in unserer Schätzung, die nachher noch kommt, verwendet. Weitere Feedback von Lehrenden dazu. Einige Rahmenbedingungen haben wir ja bei uns in Osnabrück noch gar nicht gehabt.
Beispiel, es gab kein vorrangiges Verlagsangebot zu dem Zeitpunkt. Dennoch haben sich unsere Lehrenden über diese Dinge auch Gedanken gemacht. Es gab auch keine Budgets. Trotzdem haben sich Gedanken über Budgets gemacht und befürchtet wird und die Aussage ist sehr vielfältig gekommen, dass Budgetüberlegungen die bedarfsgerechte Literaturversorgung hemmen können und zwar stark hemmen können.
Müssen Sie sich das so vorstellen? In einer normalen Lehrveranstaltung, Sie haben eine Menge unterschiedlicher Teilnehmer, Teilnehmergruppen auch, Bachelor, Master befeuert das noch. Und wenn ich da Literatur bereitstelle, dann gebe ich für die eine Gruppe vielleicht dieses Werk und für die andere Gruppe jenes Werk an. Ich gucke so ein bisschen benutzerzentriert auch, was kann wer verarbeiten? Das mache ich natürlich nicht.
Wenn alles nur von einer von wenn alles zu finanzieren ist, dann beschränke ich mich halt auf ein Werk, weil es zu teuer ist. Der kollegiale Abstimmbedarf. Viele Lehrstühle haben nur ein gemeinsames Buchbudget. Das ist problematisch. Das kostet auch wieder Zeit. Auch das wurde massiv genannt. Die Recherche von Verlagsangeboten wurde kritisch gesehen. Sehr kritisch, auch wenn es die noch nicht gab.
Aber man konnte sich vorstellen. Erstens, die Suche ist aufwendig. Zweitens, der Vertragsschluss ist aufwendig. Jeder Vertrag hat jeder Verlag hat hinterher möglicherweise ein eigenes Portal. Nicht alles geht über Buchtext. Das heißt, man hat dort auch eine Menge Arbeit. Da wurde eingewendet, wenn Sie auf die Seiten des Börsenvereins schauen, steht da ja, dass Vorrang ihr Verlagsangebot ist,
aber kein Aufwand, weil es im Meldeportal vermerkt ist. Also im VLB könne man sehen, ob es ein solches Angebot gibt. A, wenn ich dafür hafte, würde ich mich da keinesfalls verlassen, ob das so ist. Und B, das hilft mir nicht, weil einen direkten Vertragsabschluss in dem Meldeportal, so ist uns eben fast damals signalisiert worden,
ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich. Also hänge ich wieder am diversen Vertragsabschluss. Weiteres Feedback von den Lehrenden. Ganz deutlich noch mal dieser Zusatzaufwand. Zeitaufwand ist nicht gerechtfertigt, zumal absehbar war, dass die Summen, die wir dafür ausgeben, die gleichen sind.
Das heißt, wir machen hier einen Riesenaufwand, nur um zu sortieren. Viele Lehrenden sehen das nicht ein. Da kommt vom Börsenverein die Aussage, naja, der Aufwand ist hoch, weil bislang haben alle die Schranken ignoriert. Das ist eine ziemlich heftige Aussage. Die heißt nämlich eigentlich Hochschullehrer verhalten sich auch sowieso illegal. Und jetzt machen wir da mal ein bisschen Dampf.
Das ist kritisch zu sehen. Erstens haben wir in unserer Studie gesehen. Wir haben ja auch viel mit den Studierenden gesprochen. Wir haben viele Dinge uns nebenbei angeschaut. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Lehrende bypassen, irgendwelche Wege, die sie nicht wählen dürfen, gewählt haben. Klar, das macht man hier oder da vorkommen. Aber es ist jedenfalls nicht signifikant. Es ist kein Hinweis dafür da, dass das vorkommt.
Wir haben eine Studie 2007 schon mal gefahren in dieser Richtung und haben dort sehr klar noch mal gesehen, auch im Dialog mit den Lehrenden, dass Dozenten auch eigentlich gar keinen Grund haben, das zu tun, weil wenn dann irgendein Student hingeht und sagt, irgendein Unzufriedener, der eine schlechte Note gekriegt hat,
aber er hat sich da nicht an Recht und Gesetz gehalten, das kracht. Das wird sich niemand tatsächlich als Lehrender, als Risiko antun. Also ich glaube nicht, dass da der Börsenverein das richtige Argument hat. Die Einzelmeldung geht dauerhaft zur Lasten der Qualität der Lehre. Das ist viel genannt worden, obwohl wir die Zahlen nicht hatten. Aber die Lehrenden haben es einfach gemerkt.
Wir haben auch die Zahlen, ich hatte es Ihnen vorhin gezeigt, dieses deutlichen Rückgangs als Beleg dafür. Hier sagt der Börsenverein, der Aufwand sinkt mit wachsender Routine. Das haben wir mit Ihnen, Herr Staats, auch zwischendurch im Projekt diskutiert. Das glauben wir einfach nicht. Das glauben wir deswegen nicht, weil in den Hochschulen so ein starker Wechsel
vom Personal stattfindet. Da haben wir Lehrende, die wechseln. Wir haben eine Vielzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die betraut sind, die das immer wieder neu erlernen und dies auch relativ selten machen. Und der Vorschlag, ja, dann machen wir das über die Bibliotheksangestellten, über Semesterapparate, über Drittpersonal, das ist auch nicht ohne. Das heißt nämlich, dass da dann wieder der Dialog aufwand stattfindet.
Und eigentlich ist es nicht das, was wir wirklich in der Lehre haben wollen. Da wollen wir doch als Dozenten, als Lehrende, wollen wir dynamisch damit umgehen mit dem, was wir als Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen. Das wäre dann auch wieder eine Art der Verzögerung, die man sich vielleicht gar nicht wünschen mag. Weiteres Feedback noch mal ganz kurz. Viele haben uns gesagt, wir gehen wieder zurück zu Kopiervorlagen
und haben es dann auch gemacht. Semesterapparate, die man anfassen kann sozusagen, waren da das Thema. Es gibt viele Unsicherheiten hinsichtlich der Übernahme der entstehenden Kosten. Also wenn ich irgendwo anders ein Buch dann hinzuoptiere, kriege ich das dann eigentlich wirklich zurück. Vergütungspflicht als solche, das möchte ich an dieser Stelle auch nochmal sagen.
Ich glaube, Herr Faubourg, Sie haben es eben erwähnt, dass gesagt wird, wir Hochschulen wollen das gar nicht zahlen. Doch, natürlich. Viele Lehrende haben gesagt, wir halten das für richtig einen entsprechenden Betrag für die Nutzung, für die legale Nutzung von solchen Materialien zu entrichten. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist die Umsetzung. Und ganz klar viel genannt, die befürchtete Einbuße bei der Akzeptanz
der Nutzung von anderen Aspekten, von LMS, von anderen Aspekten der Digitalisierung. Kommen wir ganz kurz zu einem Aspekt nach Durchführung der Untersuchung haben wir gesagt, jetzt wollen wir doch mal gucken, was das in Kosten ausgedrückt heißt. Wir haben ja die Einflussfaktoren.
Also wir haben im Grunde genommen die Aufwände nicht in Kosten bewertet, sondern in Stunden, in Zeit bewertet vorlegen. Das können wir mal machen. Das sind wir übrigens nicht die Einzigen, die das gemacht haben. Ich weiß von der Universität oder Fachhochschule, war es glaube ich Fachhochschule Münster. Dort hat die Bibliothek entsprechende Überlegungen angestellt. Mehrere andere Einrichtungen haben uns auch gemeldet, dass sie diese Überlegungen angestellt haben und tatsächlich auf ähnliche Ergebnisse kommen.
Also das ist jetzt hier unsere Meinung dazu. Aber nun gut, das ist offenbar nicht so ganz falsch. Wir haben ermessen, dass wir sagen, der Ertrag, der bei dem Verfahren, so wie er bei uns durchgeführt wird, Voraussetzung, 8 Cent, Seite, Titel, Seite pro Teilnehmer, dass wir da auf einen Betrag von 5000 Euro
an Ertrag für die VG-Wort gekommen wären. Kann man sagen, in der Tat, das ist ja wunderbar, damit das verhältnismäßig ist, drehen wir jetzt diesen Betrag ganz kräftig nach oben, denn Sie sehen schon, auf der linken Seite lastet eine große Kostenmenge. Finde ich aber kein faires Argument. Auf der linken Seite beim Aufwand haben wir eben ja bereits diskutiert.
Es gibt der Aufwand für die Meldungen, 65 Stunden auf ein Semester hochgerechnet, 3000 Euro, 100 Euro. Es gibt die Recherche und Abstimmaufwendungen, einzeln verrechnet etwa 7800 Euro. Es gibt extrem knapp verrechnet die Supportstelle, derjenige, der tatsächlich das Know-how weitergibt, der die Fragen der Lehren beantwortet.
Wir haben mal gesagt, mit einer Viertelstelle kämen wir da vielleicht dauerhaft hin, sind 7500 Euro. Wir haben Abrechnungsaufwände in der Verwaltung, sind 4000 Euro. Das heißt, wir kämen im Ergebnis auf 24.000 Euro pro Semester allein an Personalkosten in diesem Kontext. Da ist noch nichts anderes drin. Da kann man in der Tat nochmal einwenden und das hat sowohl die Frau Gewort als ich glaube auch der Börsenverein
nochmal gesagt, ja, aber nach der Verbesserung, man braucht nur die ESBN eingeben, da fällt der Betrag 3.900 Euro weg. Erstens, ich glaube nicht, dass diese Zeitmenge, die für die Eingabe erforderlich ist, sich nennenswert reduziert, aber nehmen wir einmal an, dass es so ist,
dann sind wir bei 21.000 Euro Personalkosten im Verhältnis zu 5.000 Euro auf der Einnahmenseite. Das ist aber noch nicht alles. Wir haben Entwicklungsaufwand, wenn man nochmal genauer hinguckt, die Lernplattform. Wir haben da 15.000 Euro reingesteckt. Das sind natürlich Kosten, die nicht jeder hat, der das dann macht. Aber wir haben die Kosten für die Release-Versionen, die immer wieder angepasst werden, müssen zweimal im Jahr.
Sie müssen es nachführen. Das kennen wir in Stuttapien und zur Genüge. Da muss man sehr genau hingucken, damit alles funktioniert. Das ist bei anderen Campus-Management-Systemen eher schlimmer als bei uns. Das behaupte ich jetzt mal dreist. Wir haben weitere Probleme, doppelt verwendete Campus-Lizenzen und alle Arten von Gesamtkosten sind da jetzt noch gar nicht drin. Also wenn man nach Vollkosten rechnet, kommt man hier zu anderen Ergebnissen.
Da hat der Börsenverband des deutschen Buchhandels einen betriebswirtschaftlich extrem interessanten Einwand. Die linke Seite, die ist gar nicht da, weil wir haben keine Zusatzkosten, sind ja EDA-Kosten. Die Leute sind ja da. Die kann man einfach dafür verwenden, kostet nichts. Als Betriebswirt und Jurist, also anders. Ich habe mal eine Zeit lang bei Ford gearbeitet im Bereich computergestütztes Ausgabencontrolling.
Ich werde den nächsten Tag rausgeflogen, wenn ich so eine Bemerkung tatsächlich meinem Chef gegenüber gemacht habe. Das ist, deswegen fällt mir da nichts ein. Ich warte noch auf gute Zurufe, was man dazu kommentieren könnte. Ich habe noch ein Fragezeichen hingesetzt. Das geht einfach nicht. So kann man überhaupt nicht argumentieren. Die Leute sind nicht EDA, sondern die Leute machen andere Dinge, sinnvolle Dinge.
Und diese sinnvollen Dinge machen sie nicht. Und das müssen wir kompensieren. Fazit. Es ist immer so ein bisschen schwierig, ob man aus einer Gutachter-Situation heraus etwas sagen darf, zumal wir ja selber betroffen sind als In-Learning-Einrichtung seit 15, 16, 18 Jahren. Bemühen wir uns, Digitalisierung voranzutreiben. Und wir merken, dass uns das, was hier geschieht,
jetzt deutlich hemmt. Ich erlaube mir trotzdem mal ein Fazit. Wir glauben, dass die Einzelmeldung einen nicht verhältnismäßigen Aufwand in den Hochschulen erzeugt. Und wenn ich dann ins BGH-Urteil gucke, da steht ausdrücklich drin, eine Pauschalierung ist nur dann gerechtfertigt, aber eben auch dann gerechtfertigt, wenn die Nutzungsvorgänge nur mit unverhältnismäßigem Aufwand
individuell erfasst werden können. Steht auf Seite 35, 36 sehr deutlich. Passt auch zu den Vorurteilen, nicht im Sinne von Vorurteil, sondern zu den vorher gemachten Urteilen, passt in die Rechtssystematik des BGH auch sehr gut hinein, weil genau das taucht immer wieder auf. Klar ist, dass wir Europarecht entsprechend behandeln müssen und beachten müssen.
Aber das ist noch eine andere Fragestellung. Zweiter Punkt, dieses vorrangige Verlagsangebot, das erschwert die Abläufe nach unserer Auffassung, nach Auffassung der Hochschullehrer, der Fachleute, die sich damit auch noch auseinandergesetzt haben, erheblich und würde in letzter Konsequenz, wenn es breit ausgerollt wird, 52a ausführen.
Und der dritte Punkt ist vielleicht etwas, was wir noch nicht so in den Vordergrund gestellt haben, die Nutzungsbedingungen, die jetzt durch das Richterrecht geschaffen worden sind. Man hat nichts gegen Richterrecht, um Gottes willen, aber es sind viele Urteile ergangen. Es ist sehr divers, was dort gesagt worden ist. Diese Nutzungsbedingungen irritieren die Lehrenden zusätzlich. Das heißt, es wäre sehr zu begrüßen. Nein, es ist sehr zu begrüßen, wenn man im Rahmen einer Novelle
sich an diese Problematik so heranwagt, dass die Nutzungsbedingungen vereinfacht werden. Und insofern, ach Gott, hier ist die Folie unten weg. Na ja, insofern begrüßen wir natürlich außerordentlich den Referentenentwurf, auch wenn er jetzt erst geliegt ist und auch wenn er viele, viele Stadien noch mal durchlaufen wird. Das ist uns auch klar. Aber im Grunde geht er in die richtige Richtung,
Pauschalisierung vorzuschlagen, weil es einfach eine Vereinfachung ist. Die Zahlung, wie gesagt, stehen wir natürlich dahinter. Standardisierung für die Nutzungsbedingungen dort vorzusehen. Und natürlich den Vorrang des Verlagsangebots. Sie können es jetzt nicht mehr sehen.
Ich behaupte aber, es stand da unten. Das Vorrang des Verlagsangebots ist für uns einfach nur ein Hinderungsgrund. Ja, jetzt bin ich zeitlich sogar ganz gut hingekommen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank auch für die zeitliche Disziplin, die es uns erlaubt, noch fünf Minuten sachliche Rückfragen möglich zu machen. Gibt es Fragen, die Sie jetzt schon geklärt haben möchten? Herr Kuhl. Ich hätte nur noch eine Anmerkung. Sie haben sehr schön dort die Budgetfragen angesprochen,
dass man sich dann schenkt und Rücknahmen nimmt, befürchtet dort eingeschränkt zu werden. Ich glaube, man kann das ein bisschen höher auch aufhängen. Was wir immer vom Aktionsbündnis gesehen haben, dass diese individuelle Abrechnung doch irgendwo tatsächlich zu einer Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit und Freiheit von Lehre.
Deshalb über das Budgetargument kann man ein bisschen höher gehen. Und auch noch was ursprünglich auch vorgesehen war in dem Rahmenvertrag, dass auch die Frau Geworz und das Recht hatte, das vor Ort zu überprüfen. Also in die Universität selber reinzugehen. Das fand ich auch eigentlich nicht zumutbar.
Gut, war ein Kommentar. Keine Frage. Gibt es eine Frage? Gut, wenn das nicht der Fall ist, dann sind alle Unklarheiten beseitigt. Dann darf ich Ihnen als nächsten Referenten einen der Geschäftsführer der VG Wörth vorstellen.