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Die Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen und ihre Folgen

Formale Metadaten

Titel
Die Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen und ihre Folgen
Serientitel
Anzahl der Teile
33
Autor
Lizenz
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Identifikatoren
Herausgeber
Erscheinungsjahr2023
SpracheDeutsch
Produzent
Produktionsjahr2023
ProduktionsortBerlin

Inhaltliche Metadaten

Fachgebiet
Genre
Abstract
Ende 2021 unterzeichneten rund 20 hessische Landeseinrichtungen aus dem GLAM-Bereich die „Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen“ (DOI: 10.17192/es2021.0029). Sie verpflichten sich damit zum freien digitalen Zugang zu Werken der materiellen und immateriellen Kultur. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützte das Projekt zur Entwicklung der Open Access Policy sowie eines zugehörigen Praxisleitfadens nicht nur mit einer großzügigen Förderung, sondern auch in inhaltlicher Verbindung mit dem zeitgleich entworfenen “Masterplan Kultur Hessen”. Auf der Basis der Projektergebnisse erschien im Frühjahr 2023 eine geänderte Fassung der Verwaltungskostenordnung des Ministeriums, die es allen hessischen Landeseinrichtungen ermöglicht, die Nutzung ihrer digitalen Ressourcen so offen wie möglich zu gestalten. So etwa ist die Nutzung und Weiterverwendung von im Internet veröffentlichten Reproduktionen zu nicht-kommerziellen Zwecken seit Anfang März 2023 gebührenfrei. Mitglieder der AG Digitalisierung, die im Herbst 2018 auf Anregung des Ministeriums als spartenübergreifende Arbeitsgruppe landesweit eingerichtet wurde, beteiligten sich an der Entwicklung der Open Access Policy innerhalb des an den Universitäten Marburg und Darmstadt angesiedelten Projekts, mit juristischer Unterstützung von Prof. Dr. Ellen Euler und Prof. Dr. Paul Klimpel. Der Vortrag zeichnet die Entwicklungsschritte nach und illustriert, wie es gelang, wesentliche Forderungen der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ von 2003 in konkrete Handlungsempfehlungen für den Kulturerbe-Bereich umzusetzen und in der Verwaltungskostenordnung des Ministeriums fest zu verankern. Wir gehen im Vortrag nicht nur auf die Projektdurchführung ein, sondern präsentieren auch, welche praktischen Schritte die Kulturerbe-Einrichtungen seit der Unterzeichnung der Open Access Policy in Richtung offener Zugang bereits unternommen haben und welche operativen und informationstechnischen Herausforderungen noch zu meistern sind.
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