BWL-Glossarbegriff / Goldene Bilanzregel
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Formale Metadaten
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Anzahl der Teile | 75 | |
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Identifikatoren | 10.5446/63686 (DOI) | |
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Transkript: Deutsch(automatisch erzeugt)
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Stellt euch vor, ihr eröffnet ein Edelrestaurant in einer 1er Lage, seid aber gezwungen die Immobilie für 2,5 Millionen Euro zu erwerben. Ihr verfügt über 500.000 Euro Eigenkapital und erhaltet weitere 3 Millionen Euro von eurem Patenonkel als Kredit. Ihr kauft die Einrichtung für 900.000 Euro und richtet das Restaurant euren Vorstellungen
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entsprechend ein. Schließlich kauft ihr die Vorräte für die Eröffnung, diese haben 40.000 gekostet. Eure Eröffnungsbilanz weist also ein Anlagervermögen von 2,5 Millionen Euro Immobilien und 900.000 Euro Einrichtungen auf. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 40.000 Euro Vorräte und 60.000 Euro liquide Mittel.
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Schauen wir auf die Passivseite. Eigenkapital 500.000 Euro, Fremdkapital 3 Millionen Euro. Euer Restaurant kommt super an und ihr erwirtschaftet monatlich einen Gewinn von 50.000. Nach sechs Monaten ruft euer Onkel an und kündigt den Kredit.
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Tut ihm leid, sagt er, aber leider müsse er auf sofortige Rückzahlung bestehen. Da ihr nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, könnt ihr den Kredit nur dann zurückzahlen, wenn ihr das Anlagervermögen, also die Immobilie liquidiert, was in eurem Fall einer Geschäftsaufgabe gleich käme. Und deshalb sagt die Goldbilanzregel, ihr habt bestimmt gedacht, die kommt gar nicht
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mehr, dass das Anlagervermögen, welches langfristig gebunden ist und daher nicht so einfach liquidiert werden kann, möglichst durch die Höhe des Eigenkapitals gedeckt sein sollte. In vielen Unternehmen reicht das Eigenkapital allerdings dazu nicht. In einer etwas weiteren Auslegung besagt die Goldene Bilanzregel daher, dass das Anlagervermögen
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zumindest durch das Eigenkapital und das langfristig gesicherte Fremdkapital, also alle Mittel, welche die Gläubiger nicht plötzlich zurückfordern können, gedeckt sein soll. Kaufleute sprechen in diesem Zusammenhang von der Fristenkonkurrenz zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung.
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Wir merken uns, die Goldene Bilanzregel empfiehlt, dass Anlagervermögen und Eigenkapital sowie Umlaufvermögen und Fremdkapital einander möglichst entsprechen sollten.