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Polizei-Datenbanken und Minderheiten: Staatliche Stigmatisierung und Diskriminierung von Sinti und Roma

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Titel
Polizei-Datenbanken und Minderheiten: Staatliche Stigmatisierung und Diskriminierung von Sinti und Roma
Serientitel
Anzahl der Teile
254
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CC-Namensnennung 4.0 International:
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Für Sinti*zze und Roma*nja gehören Anfeindungen zum Alltag. Auch bei Ermittlungsbehörden stehen sie unter Generalverdacht: Es steht zu befürchten, dass die Polizei in unterschiedlichen Bundesländern rechtswidrig Daten zu ethnischer Herkunft erhebt und veröffentlicht. Warum ist es so gefährlich, ethnische Herkunft in Polizeidatenbanken zu erfassen? Und was für Konsequenzen hat es, sie in Berichterstattung zu erwähnen? Wann darf die Polizei überhaupt Daten zu ethnischer Herkunft erheben? Und wann und mit welchen Methoden tut sie es vielleicht trotz Verbots? Für Sinti*zze und Roma*nja gehören auch in Deutschland Anfeindungen in allen Lebenslagen zum Alltag. Auch bei Ermittlungsbehörden stehen sie unter Generalverdacht: Es steht zu befürchten, dass die Polizei in unterschiedlichen Bundesländern rechtswidrig Daten zu ethnischer Herkunft erhebt und veröffentlicht. In Pressemitteilungen der Polizei tauchen immer wieder Hinweise auf die ethnische Herkunft auf, vor allem bei Tatverdächtigen, seltener bei Opfern oder Zeug*innen. Die Berliner Polizei hat in der Kriminalstatistik 2017 den Hinweis veröffentlicht, dass die Mehrheit der Tatverdächtigen von „Trickdiebstahl in Wohnungen“ Angehörige der Volksgruppe Sinti und Roma seien: Dass es rechtswidrig ist, wenn die Polizei die zugrunde liegenden Daten tatsächlich erhebt, ist unstreitig. In Kooperation mit dem Zentralrat hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) im Fall der Berliner Polizeikriminalstatistik bei der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten ein Beschwerdeverfahren wegen des Verdachts auf Diskriminierung von Sinti*zze und Roma*nja lanciert. Beide Organisationen prüfen gemeinsam weitere rechtliche Möglichkeiten. Warum ist es so gefährlich, ethnische Herkunft in Polizeidatenbanken zu erfassen? Und was für Konsequenzen hat es, sie in Berichterstattung zu erwähnen? Wann darf die Polizei überhaupt Daten zu ethnischer Herkunft erheben? Und wann tut sie es vielleicht trotz Verbots? Und mit welchen Methoden erhebt die Polizei überhaupt die ethnische Herkunft? Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wollen diese Fragen gemeinsam mit dem Publikum diskutieren. Anja Reuss ist Politische Referentin des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, der politischen Interessenvertretung der deutschen Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg. Als Dachverband setzt sich der Zentralrat auf nationaler und internationaler Ebene für eine gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in Politik und Gesellschaft sowie für die Auseinandersetzung mit und Bekämpfung von Antiziganismus ein. Lea Beckmann ist Juristin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). Die GFF ist eine NGO, die durch strategische Prozesse Grund- und Menschenrechte stärkt und zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen rechtlich unterstützt. In ihren Verfahren setzt sich die GFF dabei immer wieder kritisch mit polizeilichen Ermittlungsbefugnissen auseinander, sei dies im Zusammenhang mit dem Einsatz von Späh-Software oder bei der Datenerhebung.
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