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Videoüberwachung von Demonstrationen und die Definitionsmacht der Polizei.

Formale Metadaten

Titel
Videoüberwachung von Demonstrationen und die Definitionsmacht der Polizei.
Untertitel
Zwischen Objektivitätsfiktion und selektiver Sanktionierung
Serientitel
Anzahl der Teile
275
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Abstract
Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Vortrag wird sie stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von Evidenz analysiert. Dargestellt wird der PROZESS der Videoüberwachung auf Demonstrationen auf basis empirischer Forschungen. Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Vortrag wird sie stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von Evidenz analysiert. Er besteht aus einer Abfolge von Entscheidungen, die in drei Grundphasen ablaufen: von der (a) Potenzialbestimmung über die (b) polizeilich orientierte Durchführung zur (c) staatsanwaltschaftlich orientierten und auf Verurteilung abzielenden Fixierung der Ergebnisse in der Nachbereitungsphase. Die Breite der polizeilichen Handlungsoptionen bis hin zur massiven Manipulation kann als Ausdruck soziologischen Ermessens begriffen werden, in welchem die polizeiliche Definitionsmacht gründet. Insbesondere die beteiligte Technik ermöglicht, dass die bei jedem Teilschritt bestehende Kontingenz (alternative Entscheidungsoptionen und Entwicklungspfade) im weiteren Verlauf unsichtbar gemacht wird. dies geschieht mittels technikbasierter Abstraktioenn und Objektivationen, die ihre Zustandekommen udn ihre Kontextbedingungen unsichtbar machen. Das Recht erweist sich in dieser Definitionsmachtkette als nur ein Handlungsmotiv unter vielen, die vielbeschworene "Rechtsdeterminiertheit" des Polizeihandelns hingegen erweist sich als (notwendige) Fiktion, insbesondere, wo die Polizei in Konfliktlagen zum Konfliktbeteiligten wird.
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