Was muss ich beim Remix von OER beachten?
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Formal Metadata
Title |
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Title of Series | ||
Part Number | 37 | |
Number of Parts | 44 | |
Author | ||
License | CC Attribution - NoDerivatives 4.0 International: You are free to use, copy, distribute and transmit the work or content in unchanged form for any legal purpose as long as the work is attributed to the author in the manner specified by the author or licensor. | |
Identifiers | 10.5446/62502 (DOI) | |
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Computer animationDrawing
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Meeting/Interview
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Computer animation
Transcript: German(auto-generated)
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Haben Sie OER anderer AutorInnen miteinander oder mit eigenen Inhalten vermischt, liegt ein sogenannter Remix vor. In diesem Fall darf die Lizenz Ihres Gesamtwerkes nicht mehr erlauben als die Lizenzen der verwendeten Materialien. Die Törtchenregel kann das gut illustrieren.
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Frau Becker backt ein Törtchen und mischt für den Teig Mehl mit Eiern. Nach dem Backen verziert sie ihr Werk mit einer Kirsche. Im fertigen Törtchen, dem Gesamtwerk, können einzelne
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Zutaten nicht mehr voneinander getrennt werden. Es handelt sich also um ein Remix. Nun hatten die einzelnen Zutaten unterschiedliche Lizenzen. Die Eier standen unter der Lizenz CC BY, das Mehl unter CC BY NCSA und die Kirsche unter CC0. Da an die Verwendung des Mehls die
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Bedingungen geknüpft ist, dass Bearbeitungen des Werks unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen wie das Original, ist Frau Becker dazu verpflichtet, ihr Törtchen CC BY NCSA zu
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lizensieren. Und weil sie eine Zutat verwendet hat, deren Lizenz eine kommerzielle Nutzung verbietet, nämlich das Mehl, darf Frau Becker ihr Törtchen nicht in ihrer Bäckerei verkaufen. Nicht alle Creative Commons Lizenzen dürfen miteinander vermischt werden. Der Creative
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Commons Mixer kann Ihnen dabei helfen, dies zu prüfen.